norw-lib-2025-06-25-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Übergang in die norwegische Gesellschaft zu erleichtern. Die Beantragung einer Unterkunft in 
einer Integrationsaufnahmeeinrichtung und die Teilnahme am Vollzeit-Ausbildungsprogramm sind 
freiwillig. Man erhält dort die gleiche finanzielle Unterstützung wie in einer normalen 
Aufnahmeeinrichtung und einen individuellen Plan mit klar definierten Zielen und Aktivitäten (UDI 
o.D.h).
Quellen:
- EUAA –  EU  Asylagentur  (25.4.2023):  Information  on  procedural  elements  and  rights  of 
applicants subject to a Dublin transfer to Norway, https://euaa.europa.eu/sites/default/files/2023-
05/factsheet_dublin_transfers_no.pdf, Zugriff 24.6.2025
- UDI – Utlendingsdirektoratet [Norwegen, Asylbehörde] (ohne Datum c):  Living at or moving  
from  a reception centre ,  https://www.udi.no/en/have-applied/protection-asylum/ordinary-asylum-
reception-centre/living-at-or-moving-from-a-reception-centre/, Zugriff 24.6.2025
- UDI – Utlendingsdirektoratet [Norwegen, Asylbehörde] (ohne Datum d): Financial assistance, 
https://www.udi.no/en/have-applied/protection-asylum/ordinary-asylum-reception-centre/financial-
assistance/#link-4069, Zugriff 24.6.2025
- UDI  –  Utlendingsdirektoratet  [Norwegen,  Asylbehörde]  (ohne  Datum  g):  Asylum  reception 
centre  addresses ,  https://www.udi.no/en/asylum-reception-centres/ayslum-reception-centre-
addresses/, Zugriff 24.6.2025
- UDI – Utlendingsdirektoratet [Norwegen, Asylbehörde] (ohne Datum h):  Integration reception  
centres,  https://www.udi.no/en/asylum-reception-centres/are-you-living-at-or-would-like-to-live-at-
an-asylum-reception-centre/integration-reception-centres/, Zugriff 24.6.2025
6.1. Medizinische Versorgung
Während des Asylverfahrens gelten grundsätzlich dieselben Leistungen wie für norwegische 
Staatsbürger, nur bei zahnärztlicher Versorgung gibt es einige Ausnahmen. Personen, die noch 
keinen Asylantrag gestellt haben, Personen, deren Asylantrag endgültig abgelehnt wurde, oder 
andere Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen haben Anspruch auf absolut 
notwendige und unaufschiebbare Norfallversorgung. Diese Rechte umfassen sowohl die physische 
als auch die psychische Gesundheitsversorgung durch die Gemeinde und die spezialisierten 
Gesundheitsdienste. Frauen haben das Recht auf Schwangerschaftsabbruch und 
Gesundheitsversorgung vor und nach der Geburt. Alle Personen in Norwegen haben gemäß dem 
Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Infektionsprävention. Darüber hinaus haben Minderjährige 
ohne dauerhafte oder legale Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen Anspruch auf 
Gesundheitsversorgung (EUAA 25.4.2023; vgl. UDI o.D.e).
Ein Antragsteller, der in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht ist, erhält bei Bedarf 
Unterstützung durch das Personal, um Kontakt zu den Gesundheitsdiensten aufzunehmen. Ein 
Antragsteller, der sich gegen den Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung entscheidet, hat 
denselben Anspruch auf Gesundheitsdienstleistungen, erhält jedoch nicht die Unterstützung, die 
einem Antragsteller in einer Aufnahmeeinrichtung gewährt wird. Dazu gehört auch die Möglichkeit, 
zusätzliche Beihilfen zur Zahlung von Selbstbehalten und Medikamenten zu beantragen.
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Bei ihrer Ankunft in Norwegen werden die Antragsteller zunächst in einem Ankunftszentrum 
untergebracht, wo die Gemeinde die notwendige Gesundheitsversorgung sicherstellt. Bei der 
Überstellung in eine reguläre Aufnahmeeinrichtung liegt die Verantwortung für die 
Gesundheitsversorgung beim öffentlichen Gesundheitswesen der Gemeinde (EUAA 25.4.2023). 
Minderjährige (bis zum Alter von 18 Jahren) haben unabhängig von ihrem Status Anspruch auf alle 
Arten der Gesundheitsversorgung (EUAA 25.4.2023).
MedCOI bearbeitet keine medizinischen Anfragen zu EU-Mitgliedsstaaten (EUAA MedCOI 
19.2.2021).
Quellen:
- EUAA –  EU  Asylagentur  (25.4.2023):  Information  on  procedural  elements  and  rights  of 
applicants subject to a Dublin transfer to Norway, https://euaa.europa.eu/sites/default/files/2023-
05/factsheet_dublin_transfers_no.pdf, Zugriff 24.6.2025
- EUAA MedCOI – Medical COI (19.2.2021): Auskunft von EUAA MedCOI, per E-Mail
- UDI  –  Utlendingsdirektoratet  [Norwegen,  Asylbehörde]  (ohne  Datum  e):  Healthcare, 
https://www.udi.no/en/have-applied/protection-asylum/ordinary-asylum-reception-centre/
healthcare/#link-8677, Zugriff 24.6.2025
 7. Schutzberechtigte
Erhält ein Antragsteller internationalen Schutz, wird eine Aufenthaltserlaubnis, normalerweise für 
fünf Jahre (verlängerbar), ausgestellt. Die Unterbringung erfolgt in einer durch das Directorate of 
Integration and Diversity (IMDI) zugewiesenen Gemeinde. Familienzusammenführung ist binnen 
einer bestimmten Frist ohne Einkommenserfordernis möglich (UDI o.D.m; vgl. Asylinfo o.D.). 
Es besteht das Recht, in Norwegen zu arbeiten, sowie die Verpflichtung an Norwegisch- und 
Sozialkundeunterricht teilzunehmen. Jede in Norwegen lebende Person erhält eine persönliche 
Identifikationsnummer (Asylinfo o.D.). 
Personen, denen eine Aufenthaltsgenehmigung für Norwegen erteilt wurde, müssen in einer 
Gemeinde wohnen. Wer sich in einer Asylaufnahmeeinrichtung, einer Notunterkunft oder einer 
alternativen Unterkunft aufhält, muss keinen Antrag auf Ansiedlung stellen, da automatisch eine 
Ansiedlungsgemeinde zugewiesen wird. Man erhält nur ein Angebot zur Ansiedlung in einer 
Gemeinde, die sich in jeder Gemeinde in Norwegen befinden kann. Gemäß § 46 des 
Integrationsgesetzes können Antragsteller keine Beschwerde gegen die Entscheidung über die 
Ansiedlung einlegen und eine Ablehnung eines Niederlassungsangebots hat in der Regel zur 
Folge, dass man das Recht auf Teilnahme am Einführungsprogramm und auf Einführungsbeihilfe 
verliert und sich finanziell selbst versorgen muss. Soweit möglich berücksichtigt IMDI bei der Wahl 
der Ansiedlungsgemeinde enge Familienangehörige, Bildungs- und Berufspläne sowie sonstige 
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Bedürfnisse. Wer finanziell selbsterhaltungsfähig ist und sich selbst eine Unterkunft sucht, kann in 
jeder Gemeinde in Norwegen wohnen. In diesem Fall muss man sich an die Gemeinde wenden, in 
der sich die Wohnung befindet, um die Möglichkeit einer Ansiedlung dort zu klären, bevor man 
einen Mietvertrag unterzeichnet. Es liegt im Ermessen der einzelnen Gemeinden, ob sie eine 
vereinbarte Selbstansiedlung zulassen und gegebenenfalls Beschränkungen für die Anzahl solcher 
Vereinbarungen auferlegen. Um am Einführungsprogramm teilnehmen zu können und 
Einführungsgeld sowie andere finanzielle Leistungen von der Gemeinde zu erhalten, muss die 
Ansiedlung durch eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Staat (IMDI) erfolgen (IMDI 
4.2.2025).
Quellen:
- Asylinfo  [Norwegen] (ohne  Datum):  You  are  allowed  to  stay  in  Norway  (positive  answer), 
https://asylinfo.no/Asylum, Zugriff 24.6.2025
- IMDI - Directorate of Integration and Diversity [Norwegen] (4.2.2025): Settlement in Norway for 
refugees, https://www.nyinorge.no/en/settlement-in-norway-for-refugees/, Zugriff 25.6.2025
- UDI – Utlendingsdirektoratet [Norwegen, Asylbehörde] (ohne Datum m): Protection (asylum) in  
Norway  ,  https://www.udi.no/en/received-an-answer/application-approved/protection-asylum/
protection-asylum-in-norway/#link-15917, Zugriff 24.6.2025
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