norw-lib-2025-06-25-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Bedürfnisse. Wer finanziell selbsterhaltungsfähig ist und sich selbst eine Unterkunft sucht, kann in jeder Gemeinde in Norwegen wohnen. In diesem Fall muss man sich an die Gemeinde wenden, in der sich die Wohnung befindet, um die Möglichkeit einer Ansiedlung dort zu klären, bevor man einen Mietvertrag unterzeichnet. Es liegt im Ermessen der einzelnen Gemeinden, ob sie eine vereinbarte Selbstansiedlung zulassen und gegebenenfalls Beschränkungen für die Anzahl solcher Vereinbarungen auferlegen. Um am Einführungsprogramm teilnehmen zu können und Einführungsgeld sowie andere finanzielle Leistungen von der Gemeinde zu erhalten, muss die Ansiedlung durch eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Staat (IMDI) erfolgen (IMDI 4.2.2025). Quellen: - Asylinfo [Norwegen] (ohne Datum): You are allowed to stay in Norway (positive answer), https://asylinfo.no/Asylum, Zugriff 24.6.2025 - IMDI - Directorate of Integration and Diversity [Norwegen] (4.2.2025): Settlement in Norway for refugees, https://www.nyinorge.no/en/settlement-in-norway-for-refugees/, Zugriff 25.6.2025 - UDI – Utlendingsdirektoratet [Norwegen, Asylbehörde] (ohne Datum m): Protection (asylum) in Norway , https://www.udi.no/en/received-an-answer/application-approved/protection-asylum/ protection-asylum-in-norway/#link-15917, Zugriff 24.6.2025 FA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 12
