norw-lib-2025-06-25-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Bedürfnisse. Wer finanziell selbsterhaltungsfähig ist und sich selbst eine Unterkunft sucht, kann in 
jeder Gemeinde in Norwegen wohnen. In diesem Fall muss man sich an die Gemeinde wenden, in 
der sich die Wohnung befindet, um die Möglichkeit einer Ansiedlung dort zu klären, bevor man 
einen Mietvertrag unterzeichnet. Es liegt im Ermessen der einzelnen Gemeinden, ob sie eine 
vereinbarte Selbstansiedlung zulassen und gegebenenfalls Beschränkungen für die Anzahl solcher 
Vereinbarungen auferlegen. Um am Einführungsprogramm teilnehmen zu können und 
Einführungsgeld sowie andere finanzielle Leistungen von der Gemeinde zu erhalten, muss die 
Ansiedlung durch eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Staat (IMDI) erfolgen (IMDI 
4.2.2025).
Quellen:
- Asylinfo  [Norwegen] (ohne  Datum):  You  are  allowed  to  stay  in  Norway  (positive  answer), 
https://asylinfo.no/Asylum, Zugriff 24.6.2025
- IMDI - Directorate of Integration and Diversity [Norwegen] (4.2.2025): Settlement in Norway for 
refugees, https://www.nyinorge.no/en/settlement-in-norway-for-refugees/, Zugriff 25.6.2025
- UDI – Utlendingsdirektoratet [Norwegen, Asylbehörde] (ohne Datum m): Protection (asylum) in  
Norway  ,  https://www.udi.no/en/received-an-answer/application-approved/protection-asylum/
protection-asylum-in-norway/#link-15917, Zugriff 24.6.2025
FA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 12
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