palg-gaza-lib-2022-05-31-ke

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sich Ende September 2020 etwa 254 palästinensische Sicherheitshäftlinge und Gefangene aus  
dem Gazastreifen in israelischen Gefängnissen. Die israelischen Militärgerichte, welche die Fälle  
dieser Gefangenen behandeln, verfügen nicht über die vollständigen Verfahrensgarantien ziviler  
Gerichte (FH 28.2.2022).
Bewohner des Gazastreifens können von der israelischen Regierung keine Wiedergutmachung  
oder  Entschädigung  für  Sach-  oder  Personenschäden  verlangen,  weil  der  Gazastreifen  nach 
israelischem Recht als „feindliches Gebiet“ eingestuft ist (USDOS 12.4.2022).
Stammesgerichte spielen in Gaza eine wichtige Rolle für die Stabilität in der Gesellschaft. Die  
Menschen in Gaza bringen ihre Fälle oftmals lieber vor Stammesgerichte, weil diese meist sehr  
schnell  ein  Urteil  fällen.  Die  Stammesgerichte  stehen  nicht  im  Widerspruch  zur  offiziellen 
Gerichtsbarkeit,  sie  operieren  mit  Unterstützung  der  Letzteren.  Problematisch  ist,  das  die 
Stammesrichter (tribal arbitrators) nicht im selben Maße unparteiisch sind wie offizielle Richter (Al-
Monitor 28.3.2018; vgl. USDOS 12.4.2022). 
Das Personenstandsrecht ist grundsätzlich abhängig von Religions- und Konfessionszugehörigkeit  
(WCLAC/DCAF 5.2012; vgl. USDOS 12.4.2022). Islamische oder christliche religiöse Gerichte  
behandeln  Angelegenheiten  des  Personenstandsrechts,  einschließlich  Erbschaft,  Heirat,  
Scheidung und Kindesunterhalt. Für Muslime sind Sharia-Gerichte und für Christen geistliche  
Gerichte der anerkannten Konfessionen zuständig (USDOS 12.5.2021).
Quellen:
- Al-Monitor  (28.3.2018):  Tribal  law  keeps  imperfect  order  in  Gaza,  https://www.al-
monitor.com/pulse/originals/2018/03/customary-law-among-tribes-has-upper-hand-in-gaza-
strip.html, Zugriff 19.5.2022
- FH  -  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  -  Gaza  Strip, 
https://freedomhouse.org/country/gaza-strip/freedom-world/2022, Zugriff 19.5.2022
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Länderinformationsportal  
(11.2020a) [Archivversion vom 14.5.2021]: Palästinensische Gebiete, Geschichte & Staat,  
https://web.archive.org/web/20210514035926/https://www.liportal.de/palaestinensische-
gebiete/geschichte-staat/, Zugriff 19.5.2022
- Spiegel Online (9.11.2021): Todesstrafe für Palästinenser wegen »Kollaboration« mit Israel, 
https://www.spiegel.de/ausland/hamas-todesstrafe-fuer-palaestinenser-wegen-
kollaboration-mit-israel-a-216a8906-5cf5-46e8-adba-4dcf48a3c57c, Zugriff 19.5.2022
- USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-
on-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/,  Zugriff  
19.5.2022
- USDOS –  United States  Department of State (12.5.2021): 2020 Report on International  
Religious  Freedom:  Israel:  West  Bank  and  Gaza,  https://www.state.gov/reports/2020-
report-on-international-religious-freedom/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, 
Zugriff 19.5.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 50
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5. Sicherheitsbehörden
Im Gazastreifen hat die Hamas in allen Gesellschaftsbereichen de facto die Kontrolle. Es  gibt 
keine  rechtlichen  oder  unabhängigen  Institutionen,  die  in  der  Lage  sind,  die  Hamas  zur 
Verantwortung bzw. Rechenschaft zu ziehen.  Für die  innere Sicherheit in Gaza zuständig sind  
Zivilpolizei, Wach- und Schutztruppen, eine interne Geheimdienst- und Ermittlungseinheit sowie  
der Zivilschutz. Für die nationale Sicherheit  zuständig sind  die nationalen Sicherheitskräfte, die  
Militärjustiz, die Militärpolizei, der medizinische Dienst und die Gefängnisbehörde. In einigen Fällen 
nutzen die „zivilen“ Hamas-Behörden de facto den militärischen Flügel der Hamas-Bewegung, um  
gegen interne Meinungsverschiedenheiten vorzugehen (USDOS 12.4.2022). 
Die  Hamas  verfügt  nicht  über  konventionelles  Militär  im  Gazastreifen,  sondern  unterhält 
verschiedene Einheiten von Sicherheitskräften, zusätzlich zu ihrem bewaffneten Flügel, den Izz al-
Din al-Qassam-Brigaden. Dieser militärische Flügel untersteht dem politischen Büro der Hamas.  
Es gibt mehrere andere militante Gruppierungen, die im Gazastreifen operieren, vor allem die Al-
Quds-Brigaden des Palästinensischen Islamischen Jihad, die normalerweise, aber nicht immer, der 
Autorität der Hamas unterstehen (CIA 24.5.2022). Die Izz al-Din al-Qassam Brigade kann, gemäß  
Informationen  aus  dem  Jahr  2014,  als  etwa  7.000  Mann  starke  „stehende  Armee“  gesehen 
werden, mit einem Mobilisierungspotential von etwa 25.000 Mann (GS 1.5.2017). Einer  Schätzung 
der CIA zufolge betrug ihre Stärke im Jahr 2021 20.000-25.000 Kämpfer (CIA 24.5.2022). Die EU,  
Israel und die USA stufen die Hamas als Terrororganisation ein (BBC 1.7.2021; EU 4.2.2022;  
USDOS 16.12.2021), genauso wie Izz al-Din al-Qassam und der Islamische Jihad von der EU als  
terroristische Gruppierungen eingestuft werden (EU 4.2.2022).
Die Auseinandersetzungen zwischen Fatah und Hamas wirken sich auch auf die Sicherheitskräfte
aus.  Nach  der  Spaltung  im  Jahr  2007  untersagte  die  palästinensische  Behörde  ehemaligen 
Mitarbeitern der Sicherheitskräfte, im Gazastreifen für die Verwaltung der Hamas zu arbeiten. Sie  
wurden stattdessen von der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) bezahlt, ohne zu arbeiten.  
Die Arbeit der palästinensischen Sicherheitsdienste und der Polizei wird jedoch auch durch die  
israelische Armee behindert, z.B. zerstörte sie während des Gaza-Krieges im Dezember 2008 alle  
Gefängnisse und Haftzentren in Gaza durch Bombenangriffe (GIZ 11.2020a).
Quellen:
- BBC – British Broadcasting Corporation News (1.7.2021): Hamas: The Palestinian militant  
group  that  rules  Gaza,  https://www.bbc.com/news/world-middle-east-13331522,  Zugriff 
19.5.2022
- CIA –  Central Intelligence Agency  (24.5.2022): The World Factbook, Middle East, Gaza  
Strip,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/gaza-strip/#military-and-security, 
Zugriff  30.5.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 50
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- EU  –  Europäische  Union  (4.2.2022):  Beschluss  (GASP)  2022/152  des  Rates  vom  3. 
Februar  2022  zur  Aktualisierung  der  Liste  der  Personen,  Vereinigungen  und  
Körperschaften,  für  die  die  Artikel  2,  3  und  4  des  Gemeinsamen  Standpunkts 
2001/931/GASP  über  die  Anwendung  besonderer  Maßnahmen  zur  Bekämpfung  des 
Terrorismus gelten, und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/1192 ,  https://eur-
lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32022D0152, Zugriff 20.5.2022
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Länderinformationsportal  
(11.2020a) [Archivversion vom 14.5.2021]: Palästinensische Gebiete, Geschichte & Staat,  
https://web.archive.org/web/20210514035926/https://www.liportal.de/palaestinensische-
gebiete/geschichte-staat/, Zugriff 19.5.2022
- GS  –  Global  Security  (1.5.2017):  HAMAS  (Islamic  Resistance  Movement),  
https://www.globalsecurity.org/military/world/para/hamas.htm, Zugriff 31.3.2020
- USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-
on-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/,  Zugriff  
19.5.2022
- USDOS – United States Department of State (16.12.2021): Country Reports on Terrorism  
2020,  https://www.state.gov/reports/country-reports-on-terrorism-2020/#Hamas,  Zugriff  
19.5.2022
 6. Folter und unmenschliche Behandlung
Palästina  hat  im  März  2014  die  UN-Konvention  gegen  Folter  (UNCAT)  unterzeichnet  (EU 
30.3.2022) und das Grundgesetz der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) verbietet Folter  
sowie die Ausübung von Gewalt gegen Gefangene. Folter und Misshandlungen kommen jedoch  
weiterhin in Gaza wie im Westjordanland vor (USDOS 12.4.2022; vgl. EU 30.3.2022) bzw. sind sie  
weit verbreitet (AI 2022b; vgl. HRW 29.5.2019). 
Mit den Auseinandersetzungen zwischen Hamas und Fatah ab 2007 wurden in beiden Gebieten  
Aktivisten  der  jeweils  anderen  Seite  inhaftiert  und  misshandelt (GI Z  11.2020a).  Die  Hamas-
Behörden im Gazastreifen verhaften und foltern routinemäßig friedliche Kritiker und Gegner. Bei  
der unabhängigen palästinensischen Menschenrechtskommission (ICHR) gingen zwischen Januar  
und September 2020 75 Beschwerden über willkürliche Verhaftungen und 72 über Folter und  
Misshandlungen gegen die Hamas-Behörden ein ( HRW  13.1.2022).In den letzten vier Jahren  
wurden insgesamt 782 Beschwerden von Bürgern eingereicht, die angeben, von Vollzugsbeamten  
im Gazastreifen gefoltert und misshandelt worden zu sein. Unter anderem gingen bei der ICHR  
auch Beschwerden von Frauen und Kindern ein (ICHR 4.2022).
Quellen:
- AI  –  Amnesty  International  (2022):  Palestine  (State  of)  2021,  
https://www.amnesty.org/en/location/middle-east-and-north-africa/palestine-state-of/report-
palestine-state-of/, Zugriff 23.5.2022
- EU – Europäische Union (30.3.2022): EU Annual Report on Human Rights and Democracy  
in  the  World;  2021  Country  Updates,  
http  s://www.eeas.europa.eu/sites/default/files/documents/220323%202021%20EU  %20Ann  
ual%20Human%20Rights%20and%20Democracy%20Country%20Reports.docx.pdf, 
Zugriff 23.5.2022HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2021 - Israel and  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 50
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Palestine,  https://www.hrw.org/world-report/2022/country-chapters/israel/palestine#b9d2a1, 
Zugriff 19.5.2022
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Länderinformationsportal  
(11.2020a) [Archivversion vom 14.5.2021]: Palästinensische Gebiete, Geschichte & Staat,  
https://web.archive.org/web/20210514035926/https://www.liportal.de/palaestinensische-
gebiete/geschichte-staat/, Zugriff 19.5.2022
- HRW – Human Rights Watch (29.5.2019): Palestine: No Letup in Arbitrary Arrests, Torture, 
https://www.hrw.org/news/2019/05/29/palestine-no-letup-arbitrary-arrests-torture,  Zugriff  
23.5.2022
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (10.2018):  Palestine:  Authorities  Crush  Dissent,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/1447616.html, Zugriff 23.5.2022
- ICHR  –  Independent  Commission  for  Human  Rights  (4.2022):  Shadow  Report  of  the 
Independent Commission for Human Rights (ICHR) to the Human Rights Committee on the  
First  Periodic  Review  of  the  State  of  Palestine,  
https://www.ecoi.net/en/document/2072781.html, Zugriff 20.5.2022
- USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-
on-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/,  Zugriff  
19.5.2022
 7. Korruption
Gesetzliche  Regelungen  der  Palästinensischen  Autonomiebehörde  (PA)  sehen  Strafen  für 
behördliche Korruption vor (USDOS 12.4.2022). Die von der Hamas kontrollierte Regierung verfügt 
über keine wirksamen oder unabhängigen Mechanismen zur Gewährleistung von Transparenz in  
Sachen Finanzierung, der Beschaffung  oder  ihrer Tätigkeit .  Der Hamas  wird Korruption bei der  
Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und der Verteilung von Hilfsleistungen vorgeworfen (FH  
28.2.2022). Im  Gazastreifen  werfen  örtliche  Beobachter  und  NGOs  der  Hamas  Fälle  von 
Mittäterschaft  bei  korrupten  Vorgängen  vor,  einschließlich  Vergünstigungen  bei  
Einkaufskonditionen für Immobilien und der Generierung von Einnahmen in Zusammenhang mit  
Gebührenforderungen gegenüber Importeuren in den Gazastreifen. Internationale Organisationen  
wiesen auch auf die Korruption bei der Einstellungspraxis der Hamas hin, das ein System des  
Klientelismus schuf, welches das Wirtschaftswachstum behindert (USDOS 12.4.2022).
Laut  Korruptionsbericht  2021  der  palästinensischen  Vereinigung  AMAN  –  Coalition  for  
Accountability  and  Integrity  blieben  Machtmissbrauch,  „Wasta“  oder  Vetternwirtschaft  und 
Klientelismus 2021  die  häufigste  Form  der  Korruption  in  Palästina  [Anm.:  Wasta  =  gute 
Beziehungen]. Auch wurde von wirtschaftlicher Korruption wie Geldwäsche, Steuervermeidung und 
der  Anpreisung  von  verdorbenen/abgelaufenen  Lebensmitteln  berichtet.  AMAN  registrierte 
Verbesserungen bei der Transparenz von öffentlichen Beschaffungen durch die palästinensischen  
Behörden.  Im  Gazastreifen  ist  die  Veröffentlichung  von  Verträgen  auf  der  Website  des 
Finanzministeriums nach wie vor unvollständig (AMAN 2022).
Quellen:
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- AMAN – The Coalition for Accountability and Integrity (2022): Fourteenth Annual Report –  
The State of Integrity and Combating Corruption in Palestine 2021,  https://www.aman-
palestine.org/cached_uploads/download/2022/05/12/%D8%A7%D9%84%D8%AA%D9%82
%D8%B1%D9%8A%D8%B1-%D8%A7%D9%84%D8%B3%D9%86%D9%88%D9%8A-
%D8%A7%D9%84%D8%A7%D9%86%D8%AC%D9%84%D9%8A%D8%B2%D9%8A-
%D8%A3%D9%8A%D8%A7%D8%B12022-1652347284.pdf, Zugriff 23.5.2022
- FH  -  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  -  Gaza  Strip, 
https://freedomhouse.org/country/gaza-strip/freedom-world/2022, Zugriff 19.5.2022
- USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-
on-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/,  Zugriff  
19.5.2022
 8. Wehrdienst und Rekrutierungen
Die  Hamas  hat  kein  konventionelles  Militär  im  Gazastreifen,  sondern  unterhält  verschiedene 
Einheiten von Sicherheitskräften zusätzlich zu ihrem bewaffneten Flügel, der Izz al-Din al-Qassam
Brigade. Dieser militärische Flügel untersteht dem politischen Büro der Hamas (CIA 24.5.2022). 
Es gibt mehrere andere militante Gruppier ungen, die im Gaza-Streifen operieren, vor allem die Al-
Quds-Brigaden des Palästinensischen Islamischen Jihad, die normalerweise, aber nicht immer, der 
Autorität der  Hamas unterstehen (CIA 24.5.2022). Die Izz al-Din al-Qassam Brigaden können,  
gemäß Informationen aus dem Jahr 2014 als etwa 7.000 Mann starke „stehende Armee“ gesehen  
werden, mit einem Mobilisierungspotential von etwa 25.000 Mann (GS 1.5.2017). Laut CIA wurde  
ihre Mannstärke im Jahr 2021 auf 20.000-25.000 Kämpfer geschätzt (CIA 24.5.2022).
Im Jahr 2021 wurde berichtet, dass die Hamas Sommercamps unter dem Motto  „Jihad“ abhielt, 
allerdings gibt es laut dem US-amerikanischen Außenministerium für das Jahr keine Berichte, dass 
die Hamas Kindersoldaten rekrutierte oder einsetzte (USDOS 12.4.2022). Die Vereinten Nationen  
verifizierten hingegen im Jahr 2020 die Rekrutierung und den Einsatz von zwei Kindersoldaten  
durch die al-Qassam-Brigaden (UNSC 6.5.2021). 
Die EU, Israel und die USA stufen die Hamas als Terrororganisation ein (BBC 1.7.2021; EU  
4.2.2022; USDOS 16.12.2021), ebenso wie ihre Izz al-Din al-Qassam Brigaden und der Islamische 
Jihad von der EU als terroristische Gruppierungen eingestuft werden (EU 4.2.2022).
Quellen:
- BBC – British Broadcasting Corporation News (1.7.2021): Hamas: The Palestinian militant  
group  that  rules  Gaza,  https://www.bbc.com/news/world-middle-east-13331522,  Zugriff 
19.5.2022
- CIA –  Central Intelligence Agency  (24.5.2022): The World Factbook, Middle East, Gaza  
Strip,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/gaza-strip/#military-and-security, 
Zugriff 30.5.2022
- EU  –  Europäische  Union  (4.2.2022):  Beschluss  (GASP)  2022/152  des  Rates  vom  3. 
Februar  2022  zur  Aktualisierung  der  Liste  der  Personen,  Vereinigungen  und  
Körperschaften,  für  die  die  Artikel  2,  3  und  4  des  Gemeinsamen  Standpunkts 
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2001/931/GASP  über  die  Anwendung  besonderer  Maßnahmen  zur  Bekämpfung  des 
Terrorismus gelten, und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/1192 ,  https://eur-
lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32022D0152, Zugriff 20.5.2022
- GS  –  Global  Security  (1.5.2017):  HAMAS  (Islamic  Resistance  Movement),  
https://www.globalsecurity.org/military/world/para/hamas.htm, Zugriff 31.3.2020
- UNSC  –  United  Nations  Security  Council  (6.5.2021):  Children  and  Armed  Conflict, 
https://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/2021/437&Lang=E&Area=UNDOC, 
Zugriff 23.5.2022
- USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-
on-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/,  Zugriff  
19.5.2022
- USDOS – United States Department of State (16.12.2021): Country Reports on Terrorism  
2020,  https://www.state.gov/reports/country-reports-on-terrorism-2020/#Hamas,  Zugriff  
19.5.2022
 9. Allgemeine Menschenrechtslage
Die Hamas übt im Gazastreifen die de facto-Kontrolle aus und legt der Bevölkerung Restriktionen  
gemäß ihrer Interpretation des Islam und der Scharia auf (USDOS 12.5.2021). Es wird berichtet  
von ungesetzlichen oder willkürlichen Tötungen, Folter und willkürlicher Inhaftierung durch Beamte  
der Hamas, willkürlichen oder unrechtmäßigen Eingriffen in die Privatsphäre, Einschränkungen der  
Meinungs-, Presse- und Internetfreiheit, Gewaltandrohungen, Verhaftungen und Verfolgungen von  
Journalisten, Zensur, Sperren von Websites, wesentlichen Eingriffen in das Recht auf friedliche  
Versammlung und Vereinigungsfreiheit, Einschränkungen der politischen Partizipation, Korruption, 
Gewalt und Gewaltandrohungen gegen LGBTI-Personen, etc. (USDOS 12.4.2022).
Die Religionsfreiheit ist im Gazastreifen eingeschränkt. Das Grundgesetz der Palästinensischen  
Autonomiebehörde (PA) erklärt den Islam zur offiziellen Religion Palästinas und besagt, dass  
„Respekt und Heiligkeit aller anderen himmlischen Religionen (Judentum, Christentum) gewahrt  
werden  sollen“.  Blasphemie  ist  ein  kriminelles  Vergehen.  Die  Hamas-Behörden  setzen 
konservative  sunnitische  islamische  Praktiken  durch  und  versuchen,  politische  Kontrolle  über 
Moscheen auszuüben. Sie erzwingen jedoch keine  Gebete in Schulen und zwingen Frauen nicht  
dazu, einen Hidschab zu tragen, wie es in den ersten Jahren der Kontrolle durch die Hamas üblich  
war (FH 28.2.2022). 
Die Sicherheitskräfte und Kämpfer der Hamas nehmen regelmäßig willkürliche Festnahmen und  
Inhaftierungen vor. Das von der Hamas beaufsichtigte Gerichtssystem gewährleistet in der Regel  
keine  ordnungsgemäßen  Verfahren,  und  in  einigen  Fällen  werden  Zivilisten  von  speziellen 
Militärgerichten vor Gericht gestellt (FH 28.2.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). Es ist unklar, wie viele  
Palästinenser sich in Untersuchungshaft befinden, jedoch sind Berichte über Inhaftierungen ohne  
Anklage oder Prozess weit verbreitet (USDOS 12.4.2022). 
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Die  Hamas-Behörden  führten  willkürliche  Verhaftungen  aufgrund  von  politischer  Zugehörigkeit 
durch  (USDOS  12.4.2022)  und  verhafteten  Gegner  und  Kritiker  wegen  ihrer  friedlichen 
Äußerungen.  Einige  von  ihnen  wurden  in  Gewahrsam  gefoltert  (HRW  13.1.2022).  Es  gab 
zahlreiche Berichte darüber, dass die Hamas palästinensische Journalisten zu Unrecht festnahm  
und  Palästinenser  verhaftete,  die  im  Internet  Kritik  an  der  Hamas  im  Gazastreifen  äußerten. 
Ungerechtfertigte Inhaftierungen durch die Hamas sind weit verbreitet, insbesondere von Aktivisten 
der Zivilgesellschaft, Fatah-Mitgliedern, Journalisten und Personen, die beschuldigt wurden, die  
Hamas zu kritisieren. Auch Personen, die verdächtigt werden, Verbindungen zu Israel zu haben,  
wurden von der Hamas zu Unrecht inhaftiert (USDOS 12.4.2022).
Die  Einschüchterung  durch  militante  Hamas-Kämpfer  und  andere  bewaffnete  Gruppen  hat 
Auswirkungen  auf  die  persönliche  Meinungsäußerung  und  private  Diskussionen  in  Gaza.  Die 
Behörden der Hamas überwachen soziale Medien auf kritische Inhalte. Ein HRW-Bericht aus dem  
Jahr 2018 dokumentierte eine Reihe von Vorfällen, bei denen die Hamas Personen aufgrund ihrer  
Aktivitäten  in  den  sozialen  Medien  oder  ihrer  Teilnahme  an  politischen  Veranstaltungen 
eingeschüchtert, inhaftiert oder misshandelt hat, vor allem diejenigen, welche als Unterstützer der  
Fatah oder als Gegner der Hamas-Regierung wahrgenommen wurden. So wurden beispielsweise  
Personen  inhaftiert  und  zu  Social-Media-Beiträgen  befragt,  die  sich  kritisch  über  die  Hamas-
Führung  und  deren  Umgang  mit  der  Stromknappheit  äußerten  (FH  28.2.2022).  
Zivilgesellschaftliche  Organisationen  berichteten,  dass  die  Hamas  im  Gazastreifen  
Fernsehsendungen  und  schriftliches  Material  wie  Zeitungen  und  Bücher  zensiert  (USDOS 
12.4.2022).
Es gibt ein breites Spektrum an palästinensischen NGOs und zivilgesellschaftlichen Gruppen, und  
die  Hamas  unterhält  ein  großes  Netzwerk  für  soziale  Dienste.  Allerdings  hat  die  Hamas  die 
Aktivitäten von Organisationen, die sich nicht ihren Vorschriften unterwerfen, eingeschränkt, und  
viele  zivilgesellschaftliche  Vereinigungen  wurden  seit  der  Spaltung  der  PA im  Jahr  2007  aus 
politischen Gründen geschlossen. Die Hilfs- und Wiederaufbaubemühungen von NGOs nach dem  
Konflikt mit Israel im Jahr 2014 wurden zum Teil durch Meinungsverschiedenheiten über den  
Zugang  der  internationalen  Gemeinschaft  und  der  Palästinensischen  Autonomiebehörde  zum 
Gazastreifen sowie die Kontrolle über die Grenzübergänge behindert. Die israelische Regierung  
schränkt auch den Zugang von Menschenrechtlern und NGO-Mitarbeitern zum Gazastreifen ein  
(FH 28.2.2022). 
Die Aktivitäten der Fatah-nahen Palestinian General Federation of Trade Unions, der größten  
Gewerkschaftsorganisation in den palästinensischen Gebieten, wurden in Gaza eingeschränkt. Die 
Hamas greift manchmal in Gewerkschaftswahlen oder in die Aktivitäten von Berufsverbänden ein,  
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die  mit  der  Fatah  verbunden  sind.  Die  Hamas  hat  ihre  eigenen,  parallelen  Berufsverbände 
gegründet, um mit bestehenden Organisationen zu konkurrieren. Aufgrund der katastrophalen  
Wirtschaftslage, der extrem hohen Arbeitslosigkeit und des dysfunktionalen Gerichtssystems, das  
die Durchsetzung des Arbeitsschutzes behindert, haben die Arbeitnehmer bei Arbeitskonflikten  
kaum eine Handhabe (FH 28.2.2022). 
Die Haftbedingungen in Gefängnissen im Gazastreifen sind Berichten zufolge schlecht und die  
Gefängniszellen überbelegt. NGO-Berichten zufolge mangelt es in allen Gefängnissen an ange-
messenen Einrichtungen und spezieller medizinischer Versorgung für Häftlinge und Gefangene mit 
Behinderungen.  Laut  Human  Rights  Watch  führten  Mechanismen,  mit  denen  Mitarbeiter  und 
Verwaltungsangestellte zur Rechenschaft gezogen werden sollten, selten, wenn überhaupt, zu  
Konsequenzen  für  schwerwiegende Missbräuche.  Im  Gazastreifen  wird  dem  Internationalen 
Komitee  vom  Roten  Kreuz  (ICRC)  Zugang  zu  Häftlingen  gewährt,  um  Behandlung  und 
Haftbedingungen zu bewerten. Menschenrechtsorganisationen führen Gefängnisbesuche durch.  
Zu hochrangigen Häftlingen wird der Zugang allerdings verwehrt (USDOS 12.4.2022).
Die israelische Menschenrechtsorganisation B'Tselem weist darauf hin, dass die Verbringung von  
Gefangenen aus dem besetzten Gebiet gegen internationales Recht verstößt. Laut ihren Angaben  
befanden  sich  Ende  September  2020  rund  254  palästinensische  Sicherheitshäftlinge  und 
Gefangene aus dem Gazastreifen in israelischen Gefängnissen. Die israelischen Militärgerichte,  
welche  die  Fälle  dieser  Gefangenen  behandeln,  verfügen  nicht  über  die  vollständigen 
Verfahrensgarantien  ziviler  Gerichte  (FH  28.2.2022;  vgl.  AI  2022b).  Unter  anderem  waren 
palästinensische Gefangene langer Isolationshaft und unzureichender medizinischer Behandlung  
ausgesetzt (AI 2022).
Menschenrechtsorganisationen beklagen auch zahlreiche Verletzungen der Menschenrechte und  
des  humanitären  Völkerrechts  durch  Israel  in  Palästina.  Nach  Angaben  der  israelischen 
Menschenrechtsorganisation  B’Tselem  wurden  vom  19.01.2009  bis  zum  31.12.2019  im  
Westjordanland  und  im  Gazastreifen  3.512  Palästinenser  durch  israelische  Sicherheitskräfte 
getötet, darunter 794 Minderjährige. Bei der israelischen Militäroperation "Protective Edge"  im 
Gazastreifen  im  Juli/August  2014  kamen  nach  UN-Angaben  mindestens  1.473  Zivilisten  ums 
Leben (GIZ 11.2020a). 2021 war in dieser Hinsicht das tödlichste Jahr seit 2014: israelische  
Sicherheitskräfte  töteten  in  diesem  Jahr  laut  B’Tselem  im  Gazastreifen  236  Palästinenser 
(B’Tselem 4.1.2022).  Laut dem Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) der  
Vereinten Nationen wurden zwischen 1.1.2020 und 8.5.2022 [Anm.: dzt. verfügbarer Letztstand] im 
Gazastreifen im Kontext mit dem Konflikt und der Besetzung 271 Palästinenser getötet, davon 138  
Zivilisten, 55 Personen, deren Zugehörigkeit umstritten war, sowie 78 Kombattanten. 2.433 weitere  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 50
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Palästinenser [Anm.: keine Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten]  wurden verletzt 
(OCHA o.D.a). 
Während der Kämpfe im Mai 2021 wurden laut dem Ministerium für Arbeit und Wohnraum in Gaza  
rund  2.200  Wohneinheiten  durch  israelische  Angriffe  schwer  beschädigt.  Unter  anderem 
bombardierte  Israel  vier  Hochhäuser  in  Gaza,  wodurch  die  Bewohner  ihre  Wohnungen  und 
Unternehmer ihre Geschäfte verloren. Israel informierte zwar die Eigentümer der Türme über seine 
Absichten,  gab  den  Bewohnern  und  Geschäftsleuten  laut  der  NGO  B’Tselem jedoch  nicht  
genügend  Zeit,  um  ihr  Hab  und  Gut  aus  den  Gebäuden  zu  entfernen.  In  den  Gebäuden 
untergebrachte Medienorganisationen verloren teure Ausrüstung und über Jahre gesammeltes  
Material (B’Tselem 15.12.2021).
Israels de facto-Blockade des Gazastreifens, regelmäßige militärische Übergriffe und Verstöße  
gegen die Rechtsstaatlichkeit haben die Zivilbevölkerung in große Bedrängnis gebracht, ebenso  
wie  die  strenge  Kontrolle  der  Südgrenze  durch  Ägypten  (FH  28.2.2022).  Während  der 
Feindseligkeiten im Mai 2021 und bis August des Jahres untersagten die israelischen Behörden  
die Einfuhr von Baumaterialien und anderen lebenswichtigen Gütern und schränkten den Zugang  
zu den  Hoheitsgewässern  des Gazastreifens  für  palästinensische  Fischer  ein –  Maßnahmen, 
welche sich gegen die allgemeine Zivilbevölkerung des Gazastreifens richteten, und laut Human  
Rights  Watch  (HRW)  „einer  rechtswidrigen  kollektiven  Bestrafung“ gleichkommen  (HRW  
13.1.2022).
Die Palästinenser im Gazastreifen protestierten im August 2021 mehrfach am Zaun zwischen dem  
Gazastreifen  und  Israel,  um  politische  und  humanitäre  Forderungen  zu  stellen,  darunter  den 
Wiederaufbau im Gazastreifen und die Wiedereröffnung der Grenzübergänge [Anm.: Israel hindert  
Personen auch mit scharfer Munition daran, diese Pufferzonen in der Nähe der Grenze zu betreten 
(FH  28.2.2022)].  Hunderte  nahmen  am  21.  und  25.  August  an  den  Protesten  teil,  darunter 
bewaffnete Kämpfer wie auch unbewaffnete Demonstranten. Medienberichten zufolge tötete das  
israelische Militär während der Proteste drei Personen: einen Kämpfer der Al-Quds-Brigade (AQB), 
einen 12-jährigen Buben und einen weiteren Mann. Auch ein israelischer Grenzschutzbeamter  
wurde bei den Protesten getötet (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- AI – Amnesty International (2022b): Palestine (State of) 2021, 
https://www.amnesty.org/en/location/middle-east-and-north-africa/palestine-state-of/report-
palestine-state-of/, Zugriff 23.5.2022
- B’Tselem – The Israeli Information Center for Human Rights in the Occupied Territories 
(4.1.2022): 2021 was the deadliest year since 2014, Israel killed 319 Palestinians in oPt 5-
year record in house demolitions: 895 Palestinians lost their homes, 
https://www.btselem.org/press_releases/20220104_in_deadliest_year_since_2014_israel_k
illed_319_palestinians_in_opt, Zugriff 23.5.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 50
25

- B’Tselem – The Israeli Information Center for Human Rights in the Occupied Territories  
(15.12.2021): In the May 2021 fighting, Israel bombed four towers in Gaza, leaving dozens  
of  families  homeless  and  business  owners  jobless,  
https://www.btselem.org/gaza_strip/20211215_four_towers_bombed_in_gaza_in_may_leav
ing_dozens_of_families_homeless_and_business_owners_jobless, Zugriff 23.5.2022
- FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Gaza Strip, 
https://freedomhouse.org/country/gaza-strip/freedom-world/2022, Zugriff 19.5.2022
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Länderinformationsportal 
(11.2020a) [Archivversion vom 14.5.2021]: Palästinensische Gebiete, Geschichte & Staat, 
https://web.archive.org/web/20210514035926/https://www.liportal.de/palaestinensische-
gebiete/geschichte-staat/, Zugriff 19.5.2022
- HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2021 - Israel and Palestine, 
https://www.hrw.org/world-report/2022/country-chapters/israel/palestine#b9d2a1, Zugriff 
19.5.2022
- OCHA – United Nations Office for the Coordniation of Humanitarian Affairs (o.D.a): 
Occupied Palestinian Territories, Data on Casualties, 
https://www.ochaopt.org/data/casualties, Zugriff 23.5.2022
- USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-
on-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, Zugriff 
19.5.2022
- USDOS – United States Department of State (12.5.2021): 2020 Report on International 
Religious Freedom: Israel, West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2020-
report-on-international-religious-freedom/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, 
Zugriff 23.5.2022
 10. Todesstrafe
Im Jahr 2018 unterzeichnete der „Staat Palästina“ die International Covenant on Civil and Political  
Rights  (ICCPR),  welche  den  Einsatz  der  Todesstrafe  stark  einschränkt  (FH  28.2.2022).  Die 
Hamas-geführten  Behörden  verhängten  Todesurteile  ohne  ordnungsgemäße  Verfahren  oder 
adäquate Berufungsmöglichkeiten (FH 28.2.2022; vgl. USDOS 12.3.2022). Laut Gesetz muss der  
Präsident  der  Palästinensischen  Autonomiebehörde  jedes  Todesurteil  ratifizieren.  In  den 
vergangenen  Jahren  führte  die  Hamas  jedoch  die  Hinrichtungen  ohne  die  Zustimmung  des 
Präsidenten  der  Palästinensischen  Autonomiebehörde  durch  (USDOS  12.4.2022;  vgl.  Spiegel 
9.11.2021, FH 28.2.2022).
Die Hamas-Behörden haben 25 Hinrichtungen durchgeführt, seit sie im Juni 2007 die Kontrolle  
über  den  Gazastreifen  übernommen  haben.  Nach  Angaben  der  israelischen  
Menschenrechtsorganisation B’Tselem haben die Gerichte in Gaza seit Juni 2007 141 Menschen  
zum Tode verurteilt (B’Tselem 20.3.2022; vgl. HRW 13.1.2022). Im Jahr 2021 verurteilte die Hamas 
21 Personen zum Tod, allerdings wurden laut der Menschenrechtsorganisation Democracy and  
Media Center (SHAMS) keine Hinrichtungen durchgeführt. Von den zum Tode Verurteilten sollen  
acht Personen mit Israel kollaboriert haben, und ein Angeklagter wurde wegen Drogendelikten  
verurteilt. Nach Angaben der SHAMS gibt es weder im Westjordanland noch im Gazastreifen ein  
Gesetz, einen Erlass oder eine Rechtsvorschrift, die Drogendelikte mit der Todesstrafe ahndet.  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 50
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