palg-gaza-lib-2022-05-31-ke

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betrifft  insbesondere  auch  Auswirkungen  auf  die  Gesundheitsversorgung,  die  
Möglichkeiten zur Selbst-Quarantäne, die Versorgungslage, wirtschaftliche, politische und  
andere  Folgen,  die  derzeit  nicht  absehbar  sind.  Diese  Informationen  werden  in  den 
jeweiligen Kapiteln zur Verfügung gestellt, sind jedoch aufgrund der Möglichkeit schneller 
Änderungen im Land als Momentaufnahme zu sehen.
Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die 
Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: 
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports oder der 
Johns-Hopkins-Universität:
https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/
bda7594740fd40299423467b48e9ecf6 
mit täglich aktualisierten Zahlen zu kontaktieren.
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Inhaltsverzeichnis
 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................ 6
 2. Politische Lage..........................................................................................................................7
 3. Sicherheitslage........................................................................................................................12
 4. Rechtsschutz / Justizwesen.................................................................................................... 15
 5. Sicherheitsbehörden............................................................................................................... 18
 6. Folter und unmenschliche Behandlung...................................................................................19
 7. Korruption................................................................................................................................20
 8. Wehrdienst und Rekrutierungen............................................................................................. 21
 9. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................ 22
 10. Todesstrafe..............................................................................................................................26
 11. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................ 28
11.1. Frauen.....................................................................................................................................28
11.2. Kinder......................................................................................................................................30
11.3. Homosexuelle......................................................................................................................... 33
 12. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................34
 13. IDPs und Flüchtlinge............................................................................................................... 39
 14. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................ 41
 15. Medizinische Versorgung........................................................................................................ 46
 16. Rückkehr................................................................................................................................. 50
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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
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2. Politische Lage
Die Palästinensischen Gebiete bestehen aus dem Westjordanland, dem Gaza-Streifen und Ost-
Jerusalem (AA 3.2.2022a). Palästina hat den Status eines Völkerrechtssubjekts, wird aber von  
Österreich nicht als Staat im Sinne des Völkerrechts anerkannt (BMEIA 18.5.2022). 138 der 193  
Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (UN) stimmten am 29.11.2012 für eine Aufwertung des  
völkerrechtlichen  Status  der  Palästinenser  zu  einem  „Beobachterstaat“.  Konkret  bedeutet  der 
Beobachterstatus  als  Nicht-Mitgliedstaat,  den  etwa  auch  der  Vatikan  innehat,  mehr  
Mitspracherechte bei den Vereinten Nationen. Künftig können die Palästinenser im Sicherheitsrat  
und in der Gener alversammlung – sofern sie betroffen sind – an Diskussionen teilnehmen und  
Resolutionen einbringen. Ein weiterer wichtiger Zugewinn ist der Zugang zu Unterorganisationen  
der UN wie dem Internationalen Strafgerichtshof.  Dadurch hätten die Palästinenser das Recht,  
etwaige Militäroperationen der Israelis in den Palästinensergebieten oder die Siedlungspolitik der  
israelischen Regierung vor Gericht zu bringen  (BPB 30.11.2012). Im Dezember 2014 stimmte das  
europäische Parlament mit einer überwältigenden Mehrheit (498 Stimmen dafür, 88 dagegen) für  
die „Quasi“-Anerkennung Palästinas als Staat. Dieses Votum ist rechtlich nicht bindend, aber stellt  
ein Signal an die internationale Gemeinschaft dar. Schweden ist einen Schritt weiter gegangen und 
hat Palästina offiziell als Staat anerkannt (BBC 17.12.2014).
Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO – Palestinian Liberation Organisation) wurde  
1964 gegründet, 1974 als einzig legitime Vertreterin des palästinensischen Volkes von der UNO  
anerkannt und erhielt den Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen (VP o.D.; vgl. Britannica  
o.D.). 1993 kam es zum Oslo-Abkommen zwischen Israel und der PLO (BPB 17.7.2011). Im Jahr  
1993  folgte  die  Anerkennung  der  PLO  als  einzige  Vertreterin  der  Palästinenser  durch  Israel 
(Haaretz 9.9.1993). Die PLO ist die Dachorganisation für die verschiedenen palästinensischen  
Parteien und Bewegungen, darunter die Fatah, die Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP),  
die  Arabische  Befreiungsfront,  die  Demokratische  Front  zur  Befreiung  Palästinas  (DFLP),  die 
Palästinensische Befreiungsfront (PLF) und die Palästinensische Volkspartei (PPP).  Hamas und  
Islamischer Jihad sind nicht in der PLO vertreten (VP o.D.; vgl. SZ 12.1.2018).
Die Palästinensische Autonomiebehörde (PA – Palestinian Authority) wurde 1994 nach Abschluss  
der Osloer Verträge zwischen Israel und der PLO gegründet. Am 13.4.2019 wurde die neue  PA 
unter Premierminister Mohammad Shtayyeh vereidigt. Grundpfeiler des politischen Systems sind  
der  Präsident,  die  Regierung  unter  Vorsitz  eines  Premierministers  sowie  das  Parlament,  der 
sogenannte Legislativrat (Palestinian National Council – PLC ) mit 132 Sitzen. Das Wahlrecht sieht  
Verhältniswahl (Landesebene) und Direktwahl (Bezirksebene) vor. Letzte Wahlen in der Westbank  
und Gaza fanden im Januar 2006 statt; die vierjährige Legislaturperiode ist seit 2010 abgelaufen.  
Der Legislativrat tagt seit der Machtübernahme der Hamas in Gaza im Juni 2007 nicht mehr. Am  
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22.12.2018 hat Präsident Abbas den PLC für aufgelöst erklärt (AA 3.2.2022b; vgl. FH 28.2.2022).  
Parlamentswahlen hätten in den folgenden sechs Monaten stattfinden sollen, was nicht passierte.  
Die Hamas lehnte die Entscheidung über die Auflösung des PLC ab. Im Januar 2021 kündigte  
Abbas nicht nur an, dass im Juli Präsidentschaftswahlen stattfinden würden, sondern rief auch  
PLC-Wahlen für Mai aus. Allerdings sagte er beide Wahlen im April ab, und es wurde kein neuer  
Termin festgelegt (FH 28.2.2022). Der Präsident der Palästinensischen Behörde wird vom Volk  
direkt gewählt. Die letzten Präsidentschaftswahlen fanden im Januar 2005 statt. Die Amtszeit von  
Präsident Abbas ist formal seit 2009 abgelaufen (AA 3.2.2022 b; vgl. FH 28.2.2022). Präsident  
Abbas ist auch Vorsitzender der PLO und Generalkommandant der Fatah-Bewegung (USDOS  
12.4.2022).  Der  Premierminister ist  laut  Verfassung  gegenüber  dem  Präsidenten  und  dem 
Legislativrat für sein Handeln und das Handeln des Kabinetts verantwortlich (GIZ 11.2020a).
Nach  dem  Erdrutschsieg  der Hamas  [Anm.:  bei  den  Wahlen  im  Jahr  2006]  begannen  die 
gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern von Hamas und Fatah, in deren  
Verlauf Hunderte von Menschen ums Leben kamen. Ihren Höhepunkt fanden sie im Juni 2007 im  
Gazastreifen  als  die  Hamas  mit  Gewalt  die  Kontrolle  über  alle  Sicherheitseinrichtungen  und 
Regierungsgebäude der PA übernahm (GIZ 11.2020a). Zahlreiche Mitglieder und Anhänger der  
Fatah  von  Palästinenserpräsident  Abbas  flohen  aus  Gaza  (Spiegel  Online  13.6.2007;  FAZ 
3.8.2008).  Von  diesem  Zeitpunkt  an  war  Palästina  zweigeteilt,  in  einen  von  der  Hamas 
kontrollierten  Gazastreifen  und  ein  von  der  Fatah  kontrolliertes  Westjordanland.  In  beiden 
Gebieten  wurden  Aktivisten  der  jeweils  anderen  Seite  inhaftiert  und  misshandelt,  deren 
Einrichtungen  geschlossen,  ihre  Medien  verboten  und  ihre  Demonstrationen  aufgelöst  (GIZ 
11.2020a). In den letzten Jahren sind mehrere Versöhnungsversuche zwischen Fatah und Hamas  
gescheitert (CGRS 6.3.2020).
Die  ständige  Verschiebung  der  Wahlen  im  Gaza-Streifen  verhindert jede  Möglichkeit  für  eine 
Änderung des politischen Status quo. Die Umsetzung des Versöhnungsabkommens von 2017, das 
schließlich zu Wahlen geführt hätte, scheiterte zum Teil an der Frage der Kontrolle über die innere  
Sicherheit des Gazastreifens, weil die Hamas ihren unabhängigen bewaffneten Flügel und eine  
dominante Sicherheitsposition im Territorium behalten wollte (FH 3.3.2021; vgl. CGRS 6.3.2020).  
Die  regional  geförderten  Gespräche  zur  Überbrückung  der  Kluft  zwischen  Hamas  und  Fatah 
scheiterten zuletzt, nachdem die Palästinensische Autonomiebehörde im April 2021 angekündigt  
hatte, dass die für Mai geplanten palästinensischen Parlamentswahlen und die für Juli geplanten  
Präsidentschaftswahlen  auf  unbestimmte  Zeit  verschoben  würden  (FH  28.2.2022).  
Entscheidungen über die Durchführung von Wahlen sind stark politisiert. Die Hamas weigerte sich, 
an den Kommunalwahlen der PA 2017 teilzunehmen, die aufgrund von Streitigkeiten zwischen  
Hamas und Fatah über die Kandidatenlisten vom Vorjahr verschoben worden waren. Im Dezember 
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2021 wurden im Westjordanland erneut Kommunalwahlen abgehalten, eine zweite Runde ist für  
Anfang 2022 angesetzt. Die Hamas lehnte jedoch die Durchführung der Wahlen im Gazastreifen  
ab.  Die Fähigkeit palästinensischer Regierungsvertreter, im Gazastreifen Politik zu machen und  
umzusetzen, ist durch israelische und ägyptische Grenzkontrollen, israelische Militäraktionen und  
die anhaltende Spaltung mit der PA im Westjordanland stark eingeschränkt (FH 28.2.2022).
Seit dem Bruch zwischen der Hamas und der Fatah von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas  
regiert  die  Hamas  allein  im  Gazastreifen  und  wird  höchstens  von  noch  radikaleren  Kräften 
herausgefordert (DS 17.5.2018; vgl. USDOS 11.3.2020). Obwohl die Gesetze der PA in Gaza  
formal gültig sind (USDOS 11.3.2020; vgl. EU 30.3.2022), gelten die von der PA im Westjordanland 
seit 2007 erlassenen Gesetze de facto nicht mehr für die Bürger des von der Hamas kontrollierten  
Gazastreifens,  und  die  in  Gaza  erlassenen  Gesetze  gelten  nicht  im  Westjordanland  (ICHR 
4.2022).
Kleinere Parteien – darunter [Anm.: die beiden Terrorgruppen] Islamischer Jihad und die Volksfront 
für die Befreiung Palästinas (PFLP) sowie die Demokratische Front für die Befreiung Palästinas  
(DFLP)  und  eine  von  Präsident  Abbas  nicht  unterstützte  Fraktion  der  Fatah  –  werden  in 
unterschiedlichem Maße von der Hamas toleriert. Einige dieser Gruppen verfügen über eigene  
Medien und veranstalten Kundgebungen und Versammlungen. Diejenigen, die mit Präsident Abbas 
und seinen Unterstützern in der Fatah verbunden sind, sind jedoch der Verfolgung ausgesetzt (FH  
28.2.2022).
Zivilgesellschaftliche Organisationen in Gaza geben an, dass die Hamas und andere islamistische  
Gruppen keinen öffentlichen Dissens, keine Opposition, keinen bürgerlichen Aktivismus oder die  
Förderung von Werten, die der politischen und religiösen Ideologie der Hamas widersprechen,  
tolerieren (USDOS 12.4.2022). 
Am  6.  Mai  2017  wurde  Ismail  Haniyye  zum  neuen  Vorsitzenden  des  Politbüros  der  Hamas 
gewählt. Er löste damit Khaled Mashaal ab, der das Amt seit 1996 innehatte (GIZ 11.2020a). Im  
August 2021 wurde Haniyye durch eine Wahl innerhalb der Hamas-Führung in dieser Funktion für  
weitere vier Jahre bestätigt, ebenso wie Yahya (al-)Sinwar als Vorsitzender der Hamas in Gaza  
und damit als de facto-Regierungschef des Gebiets im März 2021 bestätigt wurde (FH 28.2.2022). 
2005 zog Israel sein Militär und die nach 1967 angesiedelten Israelis aus dem Gazastreifen ab,  
behielt jedoch die Kontrolle über Außengrenzen und Luftraum unilateral bei: Daraus resultiert der  
Rechtsstreit, ob der Gazastreifen noch besetzt ist oder nicht (DS 17.5.2018). Israel hat weiterhin  
die Kontrolle über Wasser, Elektrizität, Infrastruktur, Grenzübergänge, medizinische Behandlung,  
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Exporte/Importe und viele andere Bereiche des täglichen Lebens. Die Palästinenser  haben keine  
Souveränität über ihre Ressourcen (M EE 13.10.2019). Die Blockade des Gazastreifens seit 2007  
durch Israel,  die durch die ägyptischen Beschränkungen an der Grenze zum Gazastreifen noch  
verschärft wird, schränkt den Zugang der rund  zwei Millionen dort lebenden Palästinenser zu  
Bildung,  wirtschaftlichen  Möglichkeiten,  medizinischer  Versorgung,  sauberem  Wasser  und 
Elektrizität  ein.  Achtzig  Prozent  der  Bevölkerung  im Gazastreifen  sind  von  humanitärer  Hilfe 
abhängig (HRW 13.1.2022; vgl. BBC 1.7.2021). Die Bevölkerung in Gaza beläuft sich auf rund 2,1  
Millionen,  von denen  etwa  1,4 Millionen  registrierte palästinensische Flüchtlinge sind (UNRWA  
o.D.).
Die EU, Israel und die USA stufen die Hamas als Terrororganisation ein (BBC 1.7.2021, EU  
4.2.2022, USDOS 16.12.2021).
Quellen:
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group  that  rules  Gaza,  https://www.bbc.com/news/world-middle-east-13331522,  Zugriff 
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- BBC – BBC British Broadcasting Corporation News (17.12.2014): MEPs back Palestinian  
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- BMEIA  –  Bundesministerium  für  europäische  und  internationale  Angelegenheiten  
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- BPB  –  Bundeszentrale  für  politische  Bildung  (30.11.2012):  Vereinte  Nationen  machen 
Palästina  zum  Beobachterstaat,  https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/150698/un-
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- BPB – Bundeszentrale für politische Bildung (17.7.2011): Hamas und Palästinensischer  
Islamischer Jihad, https://www.bpb.de/politik/extremismus/islamismus/36365/hamas, Zugriff 
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Persons (Belgium), COI unit (6.3.2020): Territoires Palestiniens - Gaza Situation sécuritaire, 
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_gaza_situation_securitaire_20200306.pdf, Zugriff 30.5.2022
- DS  -  Der  Standard  (17.5.2018):  Gaza  und  das  Fenster  zur  Welt,  
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- DS  -  Der  Standard  (1.11.2017):  Hamas  übergibt  Gaza-Grenzverwaltung  an  
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gaza-grenzverwaltung-an-palaestinenserbehoerde, Zugriff 19.5.2022
- EU  –  Europäische  Union  (4.2.2022):  Beschluss  (GASP)  2022/152  des  Rates  vom  3. 
Februar  2022  zur  Aktualisierung  der  Liste  der  Personen,  Vereinigungen  und  
Körperschaften,  für  die  die  Artikel  2,  3  und  4  des  Gemeinsamen  Standpunkts 
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2001/931/GASP  über  die  Anwendung  besonderer  Maßnahmen  zur  Bekämpfung  des 
Terrorismus gelten, und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/1192 , https://eur-
lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32022D0152, Zugriff 20.5.2022
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- UNRWA - United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East 
(o.D.):  Where  We  Work  –  Gaza  Strip,  https://www.unrwa.org/where-we-work/gaza-strip, 
Zugriff 19.5.2022USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country  
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bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, Zugriff 19.5.2022
- USDOS – United States Department of State (16.12.2021): Country Reports on Terrorism  
2020,  https://www.state.gov/reports/country-reports-on-terrorism-2020/#Hamas,  Zugriff  
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- VP  -  Vertretung  von Palästina  in  Österreich  (o.D.):  Die  Palästinensische  
Befreiungsorganisation  (PLO),  https://www.palestinemission.at/palaestinensische-
befreiungsorganis, Zugriff 19.5.2022
- Zeit  Online  (8.7.2019):  "Es  könnte  eine  Hungerkatastrophe  geben",  
https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-07/palaestina-unrwa-gazastreifen-fatah-hamas-
israel/komplettansicht, Zugriff 30.5.2022
 3. Sicherheitslage
Die Sicherheitslage in Israel und den Palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom israelisch-
palästinensischen  Konflikt  geprägt  (AA 24.5.2022).  Auch  den  komplexen  Verhältnissen  in  der 
Region  muss  stets  Rechnung  getragen  werden.  Bestimmte  Ereignisse  und  Konflikte  in 
Nachbarländern  können  sich  auf  die  Sicherheitslage  im  besetzten Palästinensischen  Gebiet 
auswirken (EDA 8.4.2022). 
1994 begann Israel einen Grenzzaun zu bauen, der im Jahr 2000, während der Intifada, attackiert  
und  danach  durch  eine  Sicherheitsbarriere  ersetzt  wurde.  Dabei  richtete  Israel  auch  eine 
Pufferzone  auf  dem  Gebiet  des  Streifens  ein  (was  ihn  noch  schmäler  macht),  in  die  laut 
israelischen Einsatzregeln scharf hineingeschossen werden kann. Die Breite der Zone, bis zu 300  
Meter, wird variabel festgelegt – dort fanden  in der Vergangenheit  Aufmärsche statt. 2005 zog  
Israel sein Militär und die nach 1967 angesiedelten Israelis aus dem Gazastreifen ab, behielt  
jedoch  die  Kontrolle  über  Außengrenzen  und  Luftraum  unilateral  bei:  Daraus  resultiert  der 
Rechtsstreit, ob der Gazastreifen noch besetzt ist oder nicht. Die letzten Jahre sind geprägt von  
einem  Wechselspiel  von  Raketenangriffen  auf  Israel  aus  dem  Gazastreifen,  dem  Bau  von 
Schmuggel- und Angriffstunnels – und der immer wieder gelockerten und angezogenen Blockade  
durch Israel (DS 17.5.2018) sowie israelischen Militäroffensiven (AA 24.5.2022).
Die EU, Israel und die USA stufen die Hamas als Terrororganisation ein (BBC 1.7.2021, EU  
4.2.2022, USDOS 16.12.2021). Seit der Übernahme der Kontrolle über den Gazastreifen im Jahr  
2007 hat die Hamas die Verantwortung für zahlreiche Raketenangriffe auf Israel übernommen und  
organisierte Proteste an der Grenze zwischen dem Gazastreifen und Israel, die zu gewaltsamen  
Zusammenstößen, Opfern und militärischen Vergeltungsmaßnahmen der israelischen Streitkräfte  
führten.  Der  Palästinensische  Islamische  Jihad (PIJ)  hat  seit  den  1980er  Jahren  ebenfalls 
zahlreiche Angriffe auf Israel verübt, darunter eine Reihe von Mörser- und Raketenangriffen im  
Jahr  2020,  die  ebenfalls  zu  Gegenschlägen  der  IDF  führten  (CIA 24.5.2022).  Gemäß  einer 
Einschätzung des israelischen Militärs vom April 2022 würde der Islamische  Jihad derzeit keine  
Angriffe  von  Gaza  aus  nach  Israel   ohne  Zustimmung  der  Hamas  durchführen  (Haaretz 
18.4.2022a).
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Im  Frühjahr  2021  kam  es  in  Ost-Jerusalem  zu  gewaltsamen  Zusammenstößen  zwischen 
Palästinensern und Israelis. Anlass war die geplante Zwangsräumung palästinensischer Häuser  
zugunsten von Siedlern sowie die Stationierung von Polizeieinheiten auf dem Tempelberg. Die  
Auseinandersetzungen breiteten sich auf die jüdisch-arabisch gemischten Städte in Israel, die  
besetzte Westbank und den Gaza-Streifen aus und eskalierten zu einem elftägigen Krieg zwischen 
der Hamas und Israel. Es war der vierte Krieg in vierzehn Jahren [Anm.: nach 2008-2009, 2012  
und  2014  (ICG  10.8.2021)]  (BPB  2.11.2021).  Die  im  Gaza-Streifen  regierende  islamistische 
Hamas,  die  sich  als  Verteidigerin  Jerusalems  und  der  Al-Aqsa-Moschee  stilisierte,  beschoss 
israelisches  Territorium  mit  Raketen  und  Mörsern.  Die  israelische  Armee  antwortete  mit 
Bombenangriffen auf das Waffenarsenal, das Tunnelsystem sowie die militärische und politische  
Führung  der  Hamas.  Mindesten  248  Palästinenser  und  12  Israelis  verloren  in  der   jüngsten 
Eskalation ihr Leben (BPB 2.11.2021). Laut UN starben mindestens 129 palästinensische Zivilisten 
bei  den  israelischen  Angriffen  (OCHA  25.6.2021),  wie  auch  12  israelische  Zivilisten  und 
mindestens  sieben  Palästinenser  im  Gazastreifen  durch  Raketenangriffe  der  Hamas  (HRW 
13.1.2022). Mindestens 2.200 Palästinenser wurden verletzt, von denen manche möglicherweise  
Langzeitschäden erlitten haben (USDOS 12.4.2022). 
Bei der  „Guardian of the Walls“ genannten Operation der israelischen Streitkräfte im Mai 2021  
wurden insgesamt fast 500 Gebäude im Gazastreifen zerstört oder schwer beschädigt, darunter  
mehrere Hochhäuser, in denen 33 Medienunternehmen ihre Büros hatten, unter ihnen lokale und  
internationale Pressebüros wie Al Jazeera und Associated Press. Ebenso wurden Bildungs- und  
medizinische  Einrichtungen  getroffen,  und  das  Stromnetzwerk  beschädigt.  Der  daraus  
resultierende  Stromausfall  wirkte  sich  auch  auf  die  Wasserversorgung  und  die  
Abwasserentsorgung  im  Gazastreifen  aus  (ICG  10.8.2021).  Auch  wurde  eine  
Wasserentsalzungsanlage bei einem israelischen Angriff getroffen, wodurch die Wasserversorgung 
für mehr als 250.000 Bewohner des Gazastreifens für rund 12 Tage eingestellt werden musste (AI  
2022a). Die WHO warnte unter anderem vor einer verstärkten Ausbreitung von COVID-19, weil  
sich die vertriebenen Bewohner zum Schutz in Schulen drängten (ICG 10.8.2021).
Human Rights Watch dokumentierte nach eigenen Angaben schwerwiegende Verstöße gegen das  
Kriegsrecht und offensichtliche Kriegsverbrechen während der Feindseligkeiten (HRW 13.1.2022;  
vgl.  AI  2022a).  Bei  den  israelischen  Angriffen  wurden  zahlreiche  Zivilisten  getötet  und  unter 
anderem vier Hochhäuser zerstört, ohne dass sich diese in der Nähe offensichtlicher militärischer  
Ziele befunden hätten, wie auch die Hamas und andere bewaffnete palästinensische Gruppen  
willkürliche  Raketenangriffe  auf  israelische  Städte  durchführten  (HRW  13.1.2022).  Militante 
Gruppierungen feuerten aus zivilen Gebieten im Gazastreifen Raketen auf zivile Gebiete in Israel  
ab. Die israelische Regierung gab an, dass die Hamas und andere Gruppierungen in Gaza zivile  
Infrastruktur als Schutzschild verwenden würden (USDOS 12.4.2022). Am 21. Mai 2021 trat eine  
von Ägypten vermittelte Waffenruhe in Kraft (BPB 2.11.2021).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 50
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