palg-westbank-lib-2022-06-03-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
israelischen Sicherheitskräfte in Ramallah und anderen palästinensischen Städten und Dörfern kommen. Protestaktionen sind jederzeit möglich (AA 2.6.2022). Es kommt immer wieder zu Anschlägen und Angriffen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, Siedlern und Palästinensern mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Eine Häufung der Vorfälle ist in der Nähe von Checkpoints, israelischen Siedlungen und Siedler-Außenposten sowie in der Region Jenin zu beobachten. Auch bei zunächst friedlichen Versammlungen besteht das Risiko, dass die Situation sehr schnell eskaliert (AA 2.6.2022). Die von der Palästinensischen Behörde verwalteten Städte Bethlehem, Beit Sahour, Beit Jalla, Jericho, Taybe, Al-Bireh und Ramallah gelten im Augenblick als vergleichsweise ruhig (AA 2.6.2022). Von 1.12021 bis 8.5.2022 wurden laut UN OCHA insgesamt 128 PalästinenserInnen, darunter 8 Frauen und 26 Buben, im Westjordanland einschließlich Jerusalem getötet – darunter 6 Tote durch Siedler, ansonsten bis auf einen ungeklärten Fall durch israelische Sicherheitskräfte (UN OCHA 8.5.2022). Auch israelisches Sicherheitspersonal und SiedlerInnen sind Angriffen von PalästinenserInnen ausgesetzt, aber in kleinerem Maßstab (FH 28.2.2022). Im Zeitraum 19. April bis 9. Mai 2022 wurden 668 PalästinenserInnen, darunter 24 Kinder, im gesamten Westjordanland bei Zusammenstößen mit israelischen Streitkräften verletzt. Davon erfolgten die meisten Verletzungen (375) nahe den Orten Beita und Beit Dajan (Nablus) und Kafr Qaddum (Qalqiliya) bei Demonstrationen gegen Siedlungen. 78 Verletzte gab es bei einer Demonstration in Nablus, Qalqiliya und Betlehem bei Protesten gegen die steigende Zahl an getöteten PalästinenserInnen. Die übrigen 99 Verletzten gab es in der Altstadt von Jerusalem (UN OCHA 13.5.2022). Der Konflikt zwischen Israel und militanten Palästinensern verschärfte sich: Seit März wurden bei antiisraelischer Gewalt durch Palästinenser und arabische Israelis 19 israelische Zivilisten getötet. Die israelischen Sicherheitskräfte reagierten mit Einsätzen in Israel und im von Israel besetzten Westjordanland – vor allem in der Gegend um Jenin, einer Hochburg bewaffneter palästinensischer Gruppen. Dabei starben drei israelisch-arabische Angreifer, ein Polizist sowie 35 Palästinenser in Israel und im Westjordanland. Unter den Toten waren Mitglieder bewaffneter Gruppen, aber auch Zivilisten, darunter die Journalistin Shireen Abu Aqla, die erschossen wurde, als sie über einen Armeeeinsatz in Jenin berichtete (DS 30.5.2022). Die Palästinenser machen Israel für ihren Tod verantwortlich. Nach Darstellung der israelischen Armee ist dagegen nicht eindeutig, von wo der tödliche Schuss kam (Spiegel 28.5.2022). In Reaktion auf den sogenannten „Flaggenmarsch“ Tausender nationalistischer Israelis durch die Jerusalemer Altstadt am 29.5.2022 fanden mehrere Gegenkundgebungen im besetzten Westjordanland statt. Palästinensische Demonstranten lieferten sich dabei Auseinandersetzungen mit israelischen Sicherheitskräften. Mehr als hundert Palästinenser wurden nach Angaben des Roten Halbmonds verletzt (DS 30.5.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 52

Israelische jüdische SiedlerInnen, die PalästinenserInnen, deren Besitz und landwirtschaftliche Ressourcen angreifen, agieren im Allgemeinen straffrei. Die israelische Menschenrechtsorganisation B’Tselem dokumentierte 451 Angriffe durch SiedlerInnen im Jahr 2020 bis September 2021, darunter mehr als 200 physische Angriffe oder Angriffe unter Einsatz scharfer Munition. Bei Anwesenheit von israelischen Sicherheitskräften standen diese dabei oder nahmen teil (FH 28.2.2022). Die israelischen Behörden zogen selten die Sicherheitskräfte, welche exzessiv Gewalt eingesetzt hatten, oder SiedlerInnen, die PalästinenserInnen angriffen, zur Verantwortung (HRW 13.1.2022). Es gibt keine israelische Militärorder spezifisch zum Schutz von palästinensischen ZivilistInnen oder mit Bezug auf palästinensische Rechte. Der Schutz der israelischen BürgerInnen steht im Zentrum. Eine Einheit für „nationalistische Verbrechen“ ist sowohl für Hassverbrechen im Westjordanland gegen Israelis wie PalästinenserInnen zuständig (USDOS 12.4.2022). - Bestimmte Clans als Faktoren für die örtliche Sicherheitslage, besonders in Hebron und Nablus Die betreffenden Clans bestehen oft aus 10.000 bis 20.000 Mitgliedern und haben ein soziales Netz für ihre Angehörigen geschaffen. Sie sorgen insbesondere an prekären und traditionell geprägten Orten wie Hebron anstelle der PA für die gesellschaftliche Ordnung und deren Einhaltung. Die Familien haben sich dabei ihre eigenen Einflussbereiche und Wirtschaftszweige, teils im Disput, aufgeteilt. Teile der lokalen PA sind demgegenüber häufig machtlos oder nur informell involviert (KAS 9.2021). Rivalisierende Großfamilien tragen ihre Konflikte offen außerhalb des palästinensischen Rechtssystems aus und untergraben damit die Autorität der PA. Sie leben nach ihren eigenen Rechtssystemen und erkennen die staatliche Gewalt oft nicht an. Morde werden mit Blut vergolten, es sei denn, die Angelegenheiten können zwischen den Ältesten der Familien vermittelt werden. Dabei spielen Geldzahlungen und die Ehre der jeweiligen Familie eine große Rolle. Staatliche Ermittlungen lassen Clanfamilien nicht immer zu (KAS 9.2021). Die Bewaffnung dieser Familien scheinen sowohl die PA als auch Israel stillschweigend zu akzeptieren. Letzteres geht offenbar davon aus, dass sie keine Gefahr für israelische Staatsbürger darstellen, denn die Waffen, die sich im Privatbesitz einiger Großfamilien befinden, werden fast nie gegen israelische Ziele eingesetzt, denn sie dienen hauptsächlich der internen Rivalität in den patriarchalischen Strukturen einiger Großfamilien, die in vielen Fällen über eigene gut funktionierende Kontakte nach Israel verfügen – oftmals eine Notwendigkeit um wirtschaftlichen Erfolg zu generieren. Die Familienclans nutzen diese Schwäche der PA und eigene israelische Kontakte, um somit autonome Strukturen innerhalb des Westjordanlandes aufzubauen und zu erhalten. Ein führendes Mitglied der al-Jabari-Familie pflegt auch z.B. offen Beziehungen mit israelischen Siedlern, die in Hebron leben, und als besonders radikal gelten. Normalerweise würde ein Palästinenser, der offensichtlich mit Israel in Besatzungsfragen kooperiert, in der Gesellschaft .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 52

als Verräter angesehen werden. Die al-Jabaris haben aber eine gefestigte Machtbasis in Hebron (KAS 9.2021). Häufig sind Mitglieder von Großfamilien auch im palästinensischen Sicherheitsapparat tätig. Die PA verfügt somit nicht über das alleinige Gewaltmonopol in ihren formal zuständigen Gebieten des Westjordanlandes (in Ost-Jerusalem hat es Israel inne, im Gaza-Streifen liegt es seit 2007 bei der Hamas). Stattdessen liegt die lokale Macht über sicherheitsrelevante Entscheidungen in eher traditionell geprägten Regionen wie Hebron oder Nablus bei den relevanten Großfamilien. Die Clanstrukturen haben ein Machtpotential entwickelt, mit dem die PA aufgrund ihrer eingeschränkten Ressourcen kaum Schritt halten kann (KAS 9.2021). Anm.: Weitere mit der israelischen Besatzung und der resultierenden Sicherheitslage in Zusammenhang stehende Informationen befinden sich in den anderen Kapiteln des Länderinformationsblatts. Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (24.5.2022): Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/palaestinensischegebiete-node/ palaestinensischegebietesicherheit/203674, Zugriff 24.5.2022 - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.6.2022): Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/palaestinensischegebiete-node/ palaestinensischegebietesicherheit/203674, Zugriff 2.5.2022 - DS – Der Standard (30.5.2022): Dutzende Festnahmen und Verletzte bei "Flaggenmarsch" in Jerusalem, https://www.derstandard.at/story/2000136135086/dutzende-festnahmen-und- verletzte-bei-flaggenmarsch-in-jerusalem, Zugriff 30.5.2022 - EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (3.6.2022): Reisehinweise für Besetztes Palästinensisches Gebiet, Gültig am: 03.06.2022 Publiziert am: 08.04.2022, https://www.eda.admin.ch/countries/occupied-palestinian-territory/de/ home/reisehinweise/vor-ort.html, Zugriff 3.6.2022 - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - West Bank*, https://www.ecoi.net/de/dokument/2072102.html, Zugriff 19.5.2022 - Haaretz (21.5.2022): From Lebanon to Jenin: The 'Gray Rhinos' on Israel's Doorstep, https://www.haaretz.com/israel-news/2022-05-21/ty-article/.premium/from-lebanon-to-jenin-the- gray-rhinos-on-israels-doorstep/00000180-f6c0-d18b-a787-f7e9368e0000, Zugriff 28.5.2022 - HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - Israel and Palestine, https://www.ecoi.net/de/dokument/2066491.html, Zugriff 28.5.2022 - KAS – Konrad-Adenauer-Stiftung (9.2021): Ein Sicherheitsapparat ohne Gewaltmonopol, https://www.ecoi.net/en/file/local/2061704/Pal%C3%A4stinensische+Gebiete+Sicherheitsapparat. pdf, Zugriff 28.5.2022 - Spiegel (28.5.2022): 15-jähriger Palästinenser stirbt nach Zusammenstößen mit Armee, https://www.spiegel.de/ausland/bethlehem-15-jaehriger-palaestinenser-stirbt-nach- zusammenstoessen-mit-armee-a-4c1525ca-b717-4b93-a2c3-f1c4da30b9ea, Zugriff 28.5.2022 - UN OCHA – UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs: Occupied Palestinian territory: Protection of Civilians Report | 19 April - 9 May 2022, 13. Mai 2022 https://www.ecoi.net/en/file/local/2073341/poc_19-april-9-may_2022.pdf (Zugriff am 2. Juni 2022) .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 52

- USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Israel, West Bank and Gaza - West Bank and Gaza, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071205.html, Zugriff 20.5.2022 6. Rechtsschutz / Justizwesen Rechtssicherheit wird in Palästina dadurch erschwert, dass immer noch Elemente des osmanischen, britischen, jordanischen, ägyptischen, israelischen (israelische Militärverordnungen) und palästinensischen Rechts (seit 1994) nebeneinander existieren. Darüber hinaus wird in Palästina Gewohnheitsrecht und religiöses Recht (insbesondere im Familienrecht) angewandt. Außerdem kommt immer wieder das Stammesjustizwesen zur Anwendung. Daneben ist es so, dass die Beschlüsse des Obersten Palästinensischen Gerichtshofes nicht immer umgesetzt werden (GIZ 11.2020a). Durch die innerpalästinensische politische Spaltung werden Gesetze per Dekret in der Westbank umgesetzt, aber nicht in Gaza, und Gesetze des Palästinensischen Legislativrats in Gaza sind nicht auf das Westjordanland anwendbar (Al-Haq 2.5.2022). PalästinenserInnen im Westjordanland unterliegen sowohl der palästinensischen Jurisdiktion als auch der israelischen Militärgerichtsbarkeit – keines von beiden völlig unabhängig (FH 28.2.2022): Israel übt in variierendem Ausmaß die juristische Kontrolle über die besetzten Gebiete aus. Die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) übt im Westjordanland ein unterschiedliches Maß an Autorität aus, sie verfügt über keine Autorität über Jerusalem. Die PalästinenserInnen im Westjordanland unterliegen Gesetz en, di e vor 1967 in Kraft waren, sowie den vom israelischen Militärkommandeur im Westjordanland erlassenen militärischen Verordnungen und in den relevanten Bereichen dem Recht der PA. Israelis, die in den Siedlungen in der Westbank leben, unterliegen einer Kombination aus israelischem Zivil- und Strafrecht sowie Militärverordnungen. PalästinenserInnen, die im Gebiet C der Westbank leben, fallen unter das israelische Militärrecht. Palästinenser, die in Gebiet B leben, fallen unter das Zivil- und Strafrecht der PA, während Israel die vorrangige Verantwortung für die Sicherheit behält. Obwohl nach dem Oslo-II-Abkommen für Palästinenser, die in Gebiet A des Westjordanlands leben, nur das Zivil- und Strafrecht der PA gilt, wendet Israel im Rahmen seiner vorrangigen Verantwortung für die Sicherheit immer dann, wenn sein Militär in Gebiet A eindringt, die vom Militärkommandanten erlassenen militärischen Befehle an (USDOS 21.6.2019). Die intransparente Unterscheidung zwischen strafrechtlichen und sicherheitsrelevanten Straftaten, die regelmäßige Anwendung von Inhaftierungen ohne Gerichtsverfahren durch palästinensische und israelische Sicherheitskräfte sowie die Anwendung des Kriegsrechts und eines Militärgerichtssystems durch Israel, das ausschließlich für Palästinenser im Westjordanland gilt, verletzen die Rechte der Palästinenser auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren (FH 28.2.2022). Palästinenser werden von den israelischen Behörden auch regelmäßig über längere Zeiträume ohne Anklage inhaftiert. Das israelische Militär führt häufig Hausdurchsuchungen ohne Haftbefehl durch. Nach Angaben der Addameer Prisoner Support and Human Rights Association waren mit Stand Dezember 2021 etwa 4,550 palästinensische Sicherheitsgefangene aus der Westbank in .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 52

israelischen Gefängnissen inhaftiert, darunter 170 Minderjährige aus den besetzten Gebieten. Diese Minderjährigen werden in der Regel in Abwesenheit eines Anwalts oder eines elterlichen Vormunds verhört und vor ein spezielles Militärgericht gestellt, das wegen seines mangelnden Rechtsschutzes kritisiert wird (FH 28.2.2022). Die Gesetze der PA sehen das Recht auf eine unabhängige Justiz sowie einen fairen und öffentlichen Prozess vor. Verfahren sind öffentlich, außer in Sonderfällen, etwa wenn ein nicht- öffentliches Verfahren zum Schutz bestimmter Interessen nötig ist. Es gilt die Unschuldsvermutung, und der Angeklagte hat das Recht, zeitnah über die gegen ihn vorliegende Anklage informiert zu werden. Gemäß Amnesty International werden diese Rechte manchmal nicht gewahrt. Rechtsbeistand ist vorgesehen – auf Kosten des Staates, wenn nötig. Die Angeklagten haben das Recht auf Berufung. Die PA in der Westbank gewährleistet diese prozeduralen Rechte weitgehend (USDOS 12.4.2022). Der Unabhängigen Kommission für Menschenrechte (ICHR) zufolge war das Justizsystem der PA dem Druck der Sicherheitsbehörden und der Exekutive ausgesetzt, was die Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit der Justiz untergräbt. Die Behörden der PA führten Gerichtsbeschlüsse nicht immer aus. Palästinenser haben das Recht, Klage gegen die PA zu erheben, haben dies aber selten getan. Neben den gerichtlichen Rechtsmitteln stehen selten genutzte administrative Rechtsmittel zur Verfügung (USDOS 11.3.2020). Im Juli 2019 erließ Präsident Abbas zwei Dekrete, das erste löste den bestehenden High Judicial Council auf und ersetzte ihn durch ein Übergangsgremium, das zweite senkte das Rentenalter der Richter. Im Dezember 2020 folgten weitere Dekrete von Präsident Abbas zur Absicherung seiner Kontrolle von juristischen Schlüsselinstitutionen und bei der Besetzung von Richterämtern sowie Entlassungen und Pensionierungen von RichterInnen (FH 28.2.2022). Der High Judicial Council war 2002 einberufen worden, um die Unabhängigkeit der Richter zu verbessern, die Transparenz und die Leistungsfähigkeit ihrer Arbeit sicherzustellen, die Prozessabläufe zu verbessern und die Bearbeitung der Fälle zu erleichtern (AI 18.2.2020). Eine Reihe von Richtern und Menschenrechtsorganisationen prangerten diese Schritte [Auflösung des High Judicial Council] als ein Versuch an, die Exekutivkontrolle über die Justiz zu verstärken (FH 2020). Die Strafprozessordnung der PA sieht im Allgemeinen vor, dass der Generalstaatsanwalt der PA einen Durchsuchungsbefehl für den Zutritt und die Durchsuchung von Privateigentum ausstellen muss; jedoch dürfen die Justizbeamten der PA in Notfällen palästinensische Häuser ohne Durchsuchungsbefehl betreten. NGOs berichteten, dass es üblich sei, dass die PA Familienmitglieder wegen angeblicher Vergehen einer Person schikaniert (USDOS 12.4.2022). Die Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen wird durch Non-Compliance der PA sowie durch das Fehlen einer palästinensischen Gerichtsbarkeit in Gebiet C, wo das israelische Militär die ausschließliche Kontrolle ausübt, behindert (FH 28.2.2022). Gleichwohl kommt es zuweilen auch ohne offizieller israelischer Erlaubnis zu Einsätzen der palästinensischen Sicherheitskräfte in den Gebieten B, C und H2 [Anm.: in der Stadt Hebron] – auch um Personen wegen ihrer politischen Aktivitäten zu schikanieren oder deren Häuser zu durchsuchen (USDOS 12.4.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 52

Die gesetzlichen Gegebenheiten im Westjordanland diskriminieren, indem Israelis und PalästinenserInnen, die dort wohnen oder am selben Ort ein Verbrechen begehen, unterschiedlichen Gerichten und Gesetzen unterliegen (FH 28.2.2022). Prozesse von PalästinenserInnen aus der Westbank wegen Sicherheitsvergehen gehen vor israelischen Militärgerichten mit einer viel höheren Verurteilungsrate und längeren Strafen einher als bei Prozessen vor zivilen Gerichten in Israel. Laut MCW enden 95 Prozent der Fälle in Militärgerichten mit einer Verurteilung, und laut Amnesty International erfüllen manche israelische Militärgerichte nicht die internationalen Standards für faire Prozesse (USDOS 12.4.2022). Die zivilen, israelischen Gerichte, welche die Jurisdiktion für israelische Siedler in der Westbank ausüben, sind unabhängig (FH 28.2.2022). Am 30.3.2022 wurde eine Abstimmung über die Verlängerung der Anwendung israelischen zivilen Rechts auf israelische Siedler im Westjordanland verschoben. Die Anwendbarkeit würde sonst Ende Juni auslaufen. Im Gesetzesvorschlag ist eine Verlängerung um weitere fünf Jahr vorgesehen (Haaretz 31.3.2022). Rivalisierende Großfamilien tragen ihre Konflikte offen außerhalb des palästinensischen Rechtssystems aus und untergraben damit die Autorität der PA. Die Familienclans, besonders in Gebieten wie Hebron und Nablus, leben nach ihren eigenen Rechtssystemen und erkennen die staatliche Gewalt oft nicht an, und verfügen über Waffen wie Kalaschnikows. Morde werden mit Blut vergolten, es sei denn, die Angelegenheiten können zwischen den Ältesten der Familien vermittelt werden. Dabei spielen Geldzahlungen und die Ehre der jeweiligen Familie eine große Rolle. Staatliche Ermittlungen lassen Clanfamilien nicht immer zu (KAS 9.2021). Islamische oder christliche geistliche Gerichte sind für Personenstandsfragen wie Ehe, Scheidung und Erbschaft zuständig. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass Mitglieder einer Religionsgemeinschaft einen Streit betreffs Personenstatus einer anderen Religionsgruppe ihrer Wahl zur Entscheidung vorlegen können, wenn die Streitparteien zustimmen (USDOS 12.5.2021). Quellen: - AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the World's Human Rights; Palestine (State of) 2021, 29. März 2022 https://www.ecoi.net/de/dokument/2070261.html, Zugriff am 20. Mai 2022 - AI – Amnesty International (18.2.2020): Menschenrechte im Nahen Osten und in Nordafrika: 2019; Staat Palästina, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026071.html, Zugriff 7.5.2020 - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - West Bank*, https://www.ecoi.net/de/dokument/2072102.html, Zugriff 19.5.2022 - FH – Freedom House (2020): Freedom in the World 2020, West Bank, https://freedomhouse.org/country/west-bank/freedom-world/2020, Zugriff 5.5.20 - GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Länderinformationsportal (11.2020a) [Archivversion vom 14.5.2021]: Palästinensische Gebiete, Geschichte & Staat, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 52

https://web.archive.org/web/20210514035926/https://www.liportal.de/palaestinensische-gebiete/ geschichte-staat/, Zugriff 19.5.2022 - Haaretz (31.3.2022): Regulations Applying Israeli Law to Citizens in West Bank May Expire, Causing Legal Havoc , https://www.haaretz.com/israel-news/2022-05-31/ty-article/regulations-applying- israeli-law-to-west-bank-may-expire/00000181-1aad-db47-a5dd-9faf9a340000, Zugriff 1.6.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Israel, West Bank and Gaza - West Bank and Gaza, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071205.html, Zugriff 20.5.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (12.5.2021): 2020 Report on International Religious Freedom: Israel — West Bank and Gaza, 12. Mai 2021 https://www.ecoi.net/de/dokument/2051576.html, Zugriff 20.5.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (21.6.2019): 2018 Report on International Religious Freedom: Israel: West Bank and Gaza, https://www.ecoi.net/de/dokument/2011172.html, Zugriff 7.5.2020 7. Sicherheitsbehörden Gemäß den Osloer Abkommen ist der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) kein konventionelles Militär erlaubt, sie unterhält jedoch Sicherheits- und Polizeikräfte. Das Sicherheitspersonal der PA ist seit der Machtübernahme der Hamas im Gazastreifen im Jahr 2007 fast ausschließlich im Westjordanland tätig. Die Sicherheitskräfte umfassen die Nationalen Sicherheitskräfte, die Präsidentengarde, die Zivilpolizei, den Zivilschutz sowie die [Anm.: Nachrichtendienste] Organisation für präventive Sicherheit, der Allgemeine Nachrichtendienst und der Militärische Nachrichtendienst (CIA 16.5.2022). Die sechs Sicherheitsorganisationen operieren in Teilen der Westbank: Die palästinensische Zivilpolizei trägt die Hauptverantwortung für die zivile und kommunale Polizeiarbeit. Die Nationalen Sicherheitskräfte führen Sicherheitsoperationen durch, welche die Möglichkeiten der Zivilpolizei übersteigen. Der Militärische Nachrichtendienst befasst sich mit nachrichtendienstlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten, an denen Mitarbeiter der PA-Sicherheitskräfte beteiligt sind, einschließlich Korruption. Der Allgemeine Nachrichtendienst ist für externe nachrichtendienstliche Erhebungen und Operationen zuständig sowie interne strafrechlicthliche Ermittlungen und Verhaftungen. Die Organisation für präventive Sicherheit ist für die interne Aufklärungsarbeit und für Untersuchungen im Zusammenhang mit Fällen der inneren Sicherheit, einschließlich abweichender politischer Meinungen, zuständig. Zuweilen wird sie auch zur Niederschlagung von politischem Dissens eingesetzt, wenn dieser als Gefährdung der politischen Stabilität angesehen wird. Die Präsidialgarde schützt Einrichtungen und sorgt für den Schutz von Würdenträgern (USDOS 12.4.2022). Für israelische Siedler in den besetzten Gebieten sind die PA- Sicherheitskräfte nicht zuständig [Anm.: siehe Kapitel Rechtsschutz/Justizwesen] (Global Security 28.7.2011). Mehrere der Organisationen agieren unter der Kontrolle des PA-Innenministeriums und folgen der Führung des Premierministers (USDOS 12.4.2022). Die palästinensischen Sicherheitskräfte und die Polizei sind laut Artikel 84 der Verfassung an das Gesetz gebunden und haben die bürgerlichen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 52

Rechte und Freiheiten zu respektieren. Dies ist jedoch nicht immer der Fall (GIZ 11.2020a). Eine andere Quelle gibt an, dass die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) die effektive zivile Kontrolle über die PA-Sicherheitskräfte habe. Es gab jedoch auch glaubhafte Berichte über Misshandlungen durch Mitglieder der Sicherheitskräfte (USDOS 12.4.2022). Im Westjordanland ist die palästinensische Polizei nur in den A-Gebieten für die Sicherheit aktiv, d.h. in 17,2 Prozent des Gebietes, jedoch nur tagsüber. Zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens hat das israelische Militär de facto dort das Sagen. Die sehr eingeschränkte Zuständigkeit der palästinensischen Sicherheitskräfte hat zur Folge, dass zahlreiche palästinensische Dörfer im B- und C-Gebiet selbst Nachtwachen organisieren, um sich vor Aktionen gewalttätiger israelischer Siedler zu schützen (GIZ 11.2020a). Gleichwohl kommt es zuweilen auch ohne offizieller israelischer Erlaubnis zu Einsätzen der palästinensischen Sicherheitskräfte in den Gebieten B, C und H2 – auch um Personen wegen ihrer politischen Aktivitäten zu schikanieren oder deren Häuser zu durchsuchen. Die Palästinensische Behörde hielt jedoch ansonsten im Jahr 2021 die [Anm.: im Oslo-Abkommen vorgesehene] Sicherheitskoordination mit Israel aufrecht (USDOS 12.4.2022). Bei Einsätzen der israelischen Armee können die Palästinenserinnen und Palästinenser generell nicht auf den Schutz ihrer Sicherheitskräfte hoffen. In der palästinensischen Gesellschaft verliert die PA zunehmend an Vertrauen, denn die Sicherheitskooperation scheint vorrangig der Sicherheit Israels und dem Machterhalt der PA zu dienen als dem Schutz der palästinensischen Bevölkerung. Innerhalb der Palästinensischen Gebiete kann die PA zudem nur unzureichend für Recht und Ordnung sorgen (KAS 9.2021). Die israelischen Behörden hielten ihre Besatzung in der Westbank durch israelische Sicherheitskräfte aufrecht, die aus der Israeli Defense Force (IDF), der Israeli Security Agency (Shin Bet), der Israeli National Police, und der Grenzpolizei bestanden. Israel behält die wirksame zivile Kontrolle über seine Sicherheitskräfte im gesamten Westjordanland bei (USDOS 11.3.2020). Palästinensische BewohnerInnen sowie israelische und palästinensische NGOs beschuldigen israelische Sicherheitskräfte, Misshandlungen zu begehen. Die israelischen Militär- und Ziviljustizapparate untersuchten gelegentlich diese Fälle und befanden Mitglieder der israelischen Sicherheitskräfte dem Begehen von Misshandlungen für schuldig (USDOS 12.4.2022). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (Stand: 16.5.2022): The World Factbook – West Bank, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/west-bank/#military-and-security, Zugriff 24.5.2022 - GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Länderinformationsportal (11.2020a) [Archivversion vom 14.5.2021]: Palästinensische Gebiete, Geschichte & Staat, https://web.archive.org/web/20210514035926/https://www.liportal.de/palaestinensische-gebiete/ geschichte-staat/, Zugriff 19.5.2022 - GS - Global Security (28.7.2011): Palestinian Security Sector, http://www.globalsecurity.org/intell/world/palestine/intro.htm, Zugriff 11.5.2020 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 52

- KAS – Konrad-Adenauer-Stiftung (9.2021): Ein Sicherheitsapparat ohne Gewaltmonopol, https://www.ecoi.net/en/file/local/2061704/Pal%C3%A4stinensische+Gebiete+Sicherheitsapparat. pdf, Zugriff 28.5.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Israel, West Bank and Gaza - West Bank and Gaza, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071205.html, Zugriff 24.5.2022 8. Folter und unmenschliche Behandlung Das Grundgesetz der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) verbietet Folter und die Ausübung von Gewalt gegen Gefangene. Es fehlt jedoch ein Protokoll zur Prävention von Folter (USDOS 12.4.2022). Physische Misshandlungen von Gefangenen durch palästinensische Behörden in der Westbank sind von Menschenrechtsorganisationen dokumentiert (FH 28.2.2022). Glaubhafte Berichte liegen zu ungesetzlichen oder willkürlichen Tötungen sowie zu Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung durch Vertreter der PA-Behörden vor. In den Haftanstalten in der Westbank kommt es regelmäßig zu Folter durch die Sicherheitsdienste der PA, besonders auch in den Haftanstalten des Nachrichtendiensts, der Organisation für präventive Sicherheit und des Rats für gemeinsame Sicherheit in Jericho. Die quasi zur Autonomiebehörde gehörende (USDOS 12.4.2022) Independent Commission for Human Rights (ICHR) berichtete von 176 Beschwerden von Folter oder Misshandlung gegen die PA während des Jahres 2020 (ICHR 2021). Im Jahr 2021 waren es 104 Beschwerden. Bezüglich der Folter und dem Tod in Haft von Nizar Banat wurden 14 niedrigrangige Mitarbeiter der Präventiven Sicherheit [Anm.: einer der Nachrichtendienste der PA] im September vor Gericht gestellt (AI 29.3.2022). Seit dem Tod des Aktivisten führte die Organisation für präventive Sicherheit immer wieder Hausdurchsuchungen und Festnahmen von Familienmitgliedern von Nizar Banat mit der Begründung durch, „Vorkommnisse von Vergeltung“ zu untersuchen. Die Familie sowie Aktivisten werteten dies jedoch nicht als Gewaltprävention, sondern als Einschüchterung von Zeugen und Schikane (USDOS 12.4.2022). Der Tod des Aktivisten hatte zu Demonstrationen für Meinungsfreiheit geführt, bei welchen die palästinensischen Sicherheitskräfte exzessive und unnötige Gewalt einsetzten. Demonstranten wie Passanten wurden verhaftet und Berichten zufolge gefoltert. Laut der palästinensischen Gefangenenhilfsorganisation Adameer wurden mindestens 15 Protestierende, Menschenrechtsaktivisten und JournalistInnen „wegen Aufhetzung zu konfessionellem und rassistischem Hass“ in die Haftanstalt in Jericho gebracht (AI 29.3.2022). Israel verbot den Gebrauch von Folter zur Erlangung von Sicherheitsinformationen im Jahr 1999. Aber mildere Formen von Nötigung sind erlaubt, wenn vermutet wird, dass der Gefangene über essentielle Informationen über bevorstehende Terroranschläge verfügt, bzw. wenn eine unmittelbare Bedrohung vorliegt (FH 2020; vgl. USDOS 11.3.2020b). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 52

Für Anschuldigungen gegen israelische SoldatInnen bezüglich exzessiver Gewalt oder Misshandlungen palästinensischer ZivilistInnen ist das israelische Militärgesetz zuständig. Verurteilungen sind sehr selten, und die Strafen milde. Laut der israelischen Menschenrechtsorganisation B’Tselem liegt die Chance, dass eine Beschwerde zu einer Anklage führt, bei 3 Prozent (FH 28.2.2022). Es gibt substantielle Beweise für physische und psychische Misshandlungen durch das israelische Militär (FH 28.2.2022). Menschenrechtsorganisationen werfen den israelischen Behörden vor, gegen palästinensische Sicherheitshäftlinge im Westjordanland spezielle Verhörmethoden einzusetzen, darunter körperliche Misshandlungen und andere Maßnahmen wie Isolation, Stresspositionen, Drohungen, schmerzhaftes Fesseln, Schlafentzug, etc. Dazu kamen in den Haftanstalten in der Westbank lange Einzelhaft, Nahrungsmangel, der Witterung Aussetzen und Drohungen, die Unterkunft der Familie zu zerstören (USDOS 12.4.2022). Laut der israelischen NGO Public Committee Against Torture wurden seit 2001 mehr als 1.300 Beschwerden wegen Folter, einschließlich schmerzhafter Fesselung, Schlafentzug und Aussetzen extremer Temperaturen, beim israelischen Justizministerium eingereicht. Diese resultierten in zwei Strafermittlungen und keiner einzigen Anklage (HRW 13.1.2022). Quellen: - AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the World's Human Rights; Palestine (State of) 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070261.html, Zugriff 24.5.2022 - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - West Bank*, https://www.ecoi.net/de/dokument/2072102.html, Zugriff 19.5.2022 - FH – Freedom House (2020): Freedom in the World 2020, West Bank, https://freedomhouse.org/country/west-bank/freedom-world/2020, Zugriff 5.5.2020 - HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - Israel and Palestine, https://www.ecoi.net/de/dokument/2066491.html, Zugriff 24.5.2022 - ICHR – Independent Commission for Human Rights (2021): The Status of Human Rights in Palestine - Executive Summary 2020, Twenty Sixth Annual Report, 1 January – 31 December 2020, https://cdn1.ichr.ps/cached_uploads/download/2021/10/20/executive-summary-of-the- twenty-sixth-annual-report-of-ichr-2020-1634716818.pdf, Zugriff 24.5.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Israel, West Bank and Gaza - West Bank and Gaza, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071205.html, Zugriff 24.5.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (11.3.2020b): 2019 Country Reports on Human Rights Practices: Israel, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026369.html, Zugriff 7.5.2020 9. Korruption Es gab zahlreiche Berichte über Regierungskorruption im Jahr 2021. Das Gesetz der Palästinensischen Autonomiebehörde sieht Strafen bei Verurteilung wegen behördlicher Korruption vor, aber es wurde wenig zur Strafverfolgung korrupter Offizieller getan. Einer Meinungsumfrage im Oktober 2021 durch die Coalition for Accountability and Integrity zufolge sehe die .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 52
