palg-westbank-lib-2022-06-03-ke

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abgeschnitten werden. Bei Schließung des Checkpoints Za’atara kann der gesamte Verkehr in und 
nach Norden der Westbank blockiert werden (USDOS 12.4.2022).
An den Checkpoints wurden PalästinenserInnen abgewiesen oder aufgehalten und gedemütigt,  
während israelische Siedler sich weitgehend ungehindert bewegen dürfen (HRW 13.1.2022). Von  
Israel  verhängte  Einschränkungen,  mit  denen  Palästinenser  von  israelischen  Siedlungen 
ferngehalten werden sollten, zwingen sie zu zeitraubenden Umwegen und schränken ihren Zugang 
zu ihren eigenen landwirtschaftlichen Flächen ein (HRW 14.1.2020; vgl. FH 2020).
Die  israelischen  Behörden  schränkten  den  palästinensischen  Reiseverkehr  auf  29  
Straßen/Straßenabschnitten im gesamten Westjordanland ein oder untersagten ihn, darunter viele  
Hauptverkehrsadern.  Die  israelischen  Militärbehörden  schränken  auch  weiterhin  den  
palästinensischen Auto- und Fußverkehr sowie den Zugang zu Wohnungen und Geschäften in der  
Innenstadt  von  Hebron  -  Gebiet  H2  -  für  22.000  BewohnerInnen  ein  und  verwiesen  auf  die 
Notwendigkeit, mehrere hundert israelische Siedler, die im Stadtzentrum wohnen, zu schützen  
(USDOS 12.4.2022).
Die israelischen Sicherheitskräfte verhängten auch vorübergehende Ausgangssperren, aufgrund  
derer die PalästinenserInnen während Razzien der israelischen Sicherheitskräfte ihre Häuser nicht  
verlassen durften (USDOS 12.4.2022).
- Die Trennbarriere
Die Trennmauer, die Israel nach eigenen Angaben aus Sicherheitsgründen gebaut hat, verläuft zu  
85 Prozent auf dem Territorium des Westjordanlandes statt entlang der „Grünen Linie“ [Anm.:  
Waffenstillstandslinie  von  1967  zwischen  dem  Staat  Israel  und  dem  Westjordanland]  (HRW 
13.1.2022). An der weitesten Stelle reicht die Mauer ca. 18 km in das Gebiet der Westbank hinein  
(USDOS 11.3.2020). Die Barriere besteht aus Mauern, Zäunen und anderen Abtrennungen und ist  
zu 65 Prozent fertiggestellt. Das illegale Betreten Israels wurde allerdings auch durch die Mauern  
und Zäune der Trennbarriere nie ganz verunmöglicht und in den letzten Jahren stieg die Zahl der  
PalästinenserInnen, die illegal auf diese Weise Arbeit in Israel suchten. Die Durchsetzung der  
Barrierenfunktion  auch  mittels  Schüsse  hat  sich  aktuell  mancherorts  in  eine  Duldung  der 
Grenzübertritte gewandelt, um den wirtschaftlichen Druck im Westjordanland durch die Einkünfte  
der  in  Israel  arbeitenden  PalästinenserInnnen  zu  mildern,  und  Israel  die  seit  der  Pandemie 
fehlenden  billigen  Arbeitskräfte  zur  Verfügung  zu  stellen,  auch  wenn  damit  ein  großes 
Sicherheitsrisiko für Israel verbunden ist (Guardian 21.3.2022).
Der Trennwall wurde 2004 vom Internationalen Gerichtshof für illegal erklärt und verursacht Not  
(FH 28.2.2022): Die Trennmauer schneidet viele Palästinenser von ihrem Ackerland ab, und isoliert 
11.000 PalästinenserInnen, die auf der westlichen Seite der Mauer leben, aber nicht nach Israel  
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reisen dürfen, und ihr Zugang zu ihrem eigenen Eigentum und zu Dienstleistungen ist wegen der  
Mauer stark eingeschränkt (HRW 13.1.2022)
-  Zugangsgenehmigungen  für  Teile  der  Westbank  und  für  Israel  sowie  Schließungen  von 
Übergängen
Israel  schränkt  die  Bewegungsfreiheit  der  Palästinenser  durch  ein  System  von  Ein-  und 
Ausreisegenehmigungen  ein.  Je  nach  Reisegrund  gibt  es  verschiedene  Arten  von  
Genehmigungen; das Antragsverfahren kann langwierig sein, und viele Anträge werden abgelehnt  
(UK Home Office 3.2020; vgl. Gisha o.D.): Die israelischen Behörden verlangten weiterhin, mit  
wenigen  Ausnahmen,  von  InhaberInnen  palästinensischer  Personalausweise  schwierig  zu 
bekommende, temporäre Genehmigungen für den Zutritt zu Israel und weite Teile der Westbank,  
einschließlich  Ost-Jerusalem.  Das  Antragsverfahren  wird  als  intransparent  und  ohne  wirkliche 
Berufungsmöglichkeiten  bei  den  zahlreichen  Ablehnungen,  die  keine  Begründung  enthalten, 
kritisiert (HRW 13.1.2022). COGAT, die für palästinensische zivile Angelegenheiten zuständige  
Einheit des israelischen Verteidigungsministeriums, gibt an, im Dezember 2019 mehr als 50.000  
Einreisegenehmigungen für BewohnerInnen des Westjordanlands nach Israel erteilt zu haben (PRI  
18.2.2020).
Die  Übergänge zu  den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und  dem Westjordanland  
werden  von  israelischen  Behörden  kontrolliert  und  können  ohne  vorherige  Ankündigung 
geschlossen  werden.  Die  Schließungen  der  Übergänge  an  den  jüdischen  Feiertagen  gelten 
grundsätzlich nur für Personen, die über eine palästinensische Personenkennziffer verfügen (AA  
2.6.2022).
Es  gibt  auch  Einschränkungen  für  Reisen  zwischen  der  Westbank  und  Jerusalem  (USDOS 
11.3.2020), sowohl für MuslimInnen als auch für ChristInnen (USDOS 21.6.2019). Die israelischen  
Behörden hindern palästinensische MuslimInnen im Westjordanland regelmäßig daran, zum Beten  
nach Jerusalem zu reisen, und beschränken im Allgemeinen freitags den Zugang für junge Männer 
zum Tempelberg/Haram al-Sharif (FH 28.2.2022).
- Auslandsreisen
Im Westjordanland kontrolliert Israel alle Ein- und Ausreisepunkte. Israel überwacht auch alle  
Auslandsreisen aus der Westbank (B‘Tselem 11.11.2017): BewohnerInnen des Westjordanlands  
dürfen den internationalen Flughafen Ben Gurion nur in Ausnahmefällen benutzen (DIS 5.2019).  
PalästinenserInnen müssen für Auslandsreisen den Grenzübergang Allenby Bridge nach Jordanien 
verwenden (Haaretz 9.3.2022). Sie benötigen für die Einreise nach Jordanien für den Transit keine  
besondere Koordination oder Visa (DIS 5.2019).
Israel  verbat  jedoch  im  Jahr  2021  10,594  PalestinenserInnen  aus  der  Westbank  eine 
Auslandsreise  mit  der  Begründung  von  Sicherheitserwägungen.  Oft  wird  das  Reiseverbot 
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„automatisch“ erlassen – z.B. im Fall von in Terrorismus involvierten Verwandten. Viele Betroffene  
in den letzten Jahren erfuhren erst am Grenzübergang davon und konnten das Westjordanland  
nicht verlassen. Im Fall von Beschwerden gegen das Ausreiseverbot wurde diesem in fast der  
Hälfte der Fälle stattgegeben. Im Jahr 2021 waren dies 339 Beschwerden, welche in 49 Prozent  
der  Fälle  (143)  stattgegeben  wurde.  Im  Jahr  2019  hatte  es  bei  838  Beschwerden  gegen 
Reiseverbote 352 Aufhebungen gegeben (Haaretz 9.3.2022).
UNRWA-„Dokumente“ spielen keinerlei Rolle bei den Entscheidungen der Staaten über die Ein-  
und Ausreise sowie die vielfältigen Aufenthaltsregelungen. Bei allen Individualentscheidungen zu  
Ein-  und  Ausreise  sowie  Aufenthalt  von  PalästinenserInnen  spielen  zeitliche  und  politische 
Änderungen und Einflüsse sowie das Profil der AntragstellerInnen und ihrer Familie eine große  
Rolle,  wie  diese  tatsächlich  gehandhabt  werden.  Selbst  das  Vorliegen  einer  Genehmigung 
gewährleistet  nicht  unbedingt  die  tatsächliche  Ein-  oder  Ausreise,  bzw.  den  Aufenthalt.  Eine 
Rückführung  kann  nur  in  das  Gebiet  erfolgen,  in  welchem  der  Palästinenser  oder  die 
Palästinenserin einen offiziellen Wohnsitz/ein registriertes Aufenhaltsrecht hat  (VB 21.5.2019). Die 
Einreise von PalästinenserInnen, die aus dem Ausland in die Westbank einreisen, hängt von  
mehreren  Bedingungen  ab,  einschließlich  ihres  Registrierungsstatus  und  der  Art  ihrer 
Ausweisdokumente. Alle Einreisepunkte werden von Israel kontrolliert.  (DIS 5.2019).
Die illegale Ausreise aus der Westbank ist strafbar. PalästinenserInnen, die diese Gebiete illegal  
verlassen haben, werden bei ihrer Rückkehr von den israelischen oder jordanischen Behörden  
festgenommen und inhaftiert (DIS 5.2019).
- Die Palästinensische Autonomiebehörde
Das Gesetz der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) sieht Bewegungsfreiheit innerhalb der  
Westbank,  Auslandsreisen,  Auswanderung  und  Repatriierung  vor,  und  die  PA-Regierung 
respektiert diese Rechte mit einigen Ausnahmen (USDOS 12.4.2022).
Anm.: Zu Genehmigungen für medizinische Behandlungen in Ost-Jerusalem und Israel siehe  
Kaptiel Gesundheitsversorgung
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (2.6.2022):  Palästinensische  Gebiete:  Reise-  und 
Sicherheitshinweise  (Teilreisewarnung),  
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/palaestinensischegebiete-node/
palaestinensischegebietesicherheit/203674, Zugriff 2.6.2022
- ACAPS  -  Assessment  Capacities  Project  (Autor),  veröffentlicht  von ReliefWeb  (19.10.2021): 
Palestine  -  Social  impacts  of  the  humanitarian  situation,  19.  Oktober  2021
https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/20211019_acaps_thematic_report_palestine
_social_impact_analysis.pdf, Zugriff 3.6.2022
- B‘tselem - The Israeli Information Center for Human Rights in the Occupied Territories (11.11.2017):  
Restrictions of Movement, https://www.btselem.org/freedom_of_movement, Zugriff 12.5.2020
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- DIS – Danish Immigration Service (5.2019): Palestinians Access and Residency for Palestinians  
in the West Bank, the Gaza Strip and East Jerusalem, Report based on interviews conducted  
from  31  March  to  4  April  2019  in  Jerusalem,  Ramallah  and  Tel  Aviv,  
https://www.ecoi.net/en/file/local/2011580/palestinians_access_and_residency_+g_wb_ej_may_2
019.pdf, Zugriff 12.5.2020
- FH  -  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  -  West  Bank*,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2072102.html, Zugriff 19.5.2022
- FH  –  Freedom  House  (2020):  Freedom  in  the  World  2020,  West  Bank,  
https://freedomhouse.org/country/west-bank/freedom-world/2020, Zugriff 5.5.2020
- Gisha – Legal Center for Freedom of Movement (o.D.): Changes in criteria for movement of people in  
2019, https://gisha.org/publication/10385, Zugriff 12.5.2020
- Guardian (21.3.2022): ‘It’s not a problem any more’: Israel’s increasingly porous West Bank fence,  
https://www.theguardian.com/world/2022/mar/21/its-not-a-problem-any-more-israels-increasingly-
porous-west-bank-fence, Zugriff 2.6.2022
- Haaretz (9.3.2022): 'Extremely Arbitrary' Travel Bans Stop Thousands of Palestinians From Going  
Abroad,  https://www.haaretz.com/israel-news/2022-03-09/ty-article/.premium/over-10-000-
palestinians-were-under-travel-ban-by-israel-in-2021-many-without-knowi/0000017f-e19c-d7b2-a77f-
e39f1b5c0000, Zugriff 2.6.2022
- HRW – Human Rights Watch (15.4.2020): COVID-19 Restrictions Offer Window into Palestinian  
Experience,  https://www.hrw.org/news/2020/04/15/covid-19-restrictions-offer-window-palestinian-
experience, Zugriff 12.5.2020
- PRI – Public Radio International (18.2.2020): This Palestinian running group in Jerusalem fights  
for  the  ‘right  to  movement’,  https://www.pri.org/stories/2020-02-18/palestinian-running-group-
jerusalem-fights-right-movement, Zugriff 12.5.2020
- UK Home Office (3.2020): Report of a Home Office Fact-Finding Mission Occupied Palestinian  
Territories: freedom of movement, security and human rights situation, Conducted 23 September  
2019  to  27  September  2019,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2026262/OPTs_-
_FFM_report_PDF.pdf, Zugriff 12.5.2020
- USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights  
Practices:  Israel,  West  Bank  and  Gaza  -  West  Bank  and  Gaza,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071205.html, Zugriff 20.5.2022
- USDOS – United States Department of State (11.3.2020): 2019 Country Reports on Human  
Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026368.html, Zugriff 
5.5.2020
- USDOS – US Department of State (21.6.2019): 2018 Report on International Religious Freedom:  
Israel: West Bank and Gaza, https://www.ecoi.net/en/document/2011172.html, Zugriff 7.5.2020
- VB des BM.I für den Nahen Osten (21.5.2019): Auskunft des VB, per E-Mail
 19. Grundversorgung und Wirtschaft
Israel  schränkt  die  Bewegungsfreiheit  der  PalästinenserInnen  innerhalb  der  besetzten  
palästinensischen Gebiete durch eine Kombination aus physischen Hindernissen, einschließlich  
des  Trennwalls  und  der  Checkpoints,  bürokratischen  Zwängen,  wie  z.B.  
Genehmigungsanforderungen, und die Ausweisung von Gebieten als „eingeschränkt zugänglich“  
oder „geschlossen“ ein. In ihrer Kombination behindern diese Beschränkungen den Zugang zu  
Dienstleistungen  und  Ressourcen,  stören  das  Familien-  und  Sozialleben,  untergraben  die 
Lebensgrundlagen und verstärken die Fragmentierung des besetzten palästinensischen Gebiets  
(UN OCHA o.D.).
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In den Jahren der vollständigen israelischen Besatzung ist die palästinensische Wirtschaft ein  
reiner Zulieferbetrieb für Israel, eine eigenständige Wirtschaftsentwicklung gibt es nicht. Auch nach  
der Schaffung der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) blieb die wirtschaftliche Entwicklung  
von  Israel  abhängig.  Bis  heute  sind  alle  Exporte  und  Importe  von  der  Zustimmung  und 
Genehmigung der israelischen Behörden abhängig (GIZ 4.2020e).
Im  Jahr  2021  verschärfte  die  anhaltende  Covid-19-Pandemie  und  damit  verbundene 
Bewegungsrestriktionen  den  humanitären  Bedarf,  überlastete  das  ohnedies  strapazierte 
Gesundheitssystem und verschlechterte die Wirtschaftslage. Israel schränkte weiterhin humanitäre  
Programme physisch und administrativ ein und limitierte die Umsetzung von Projekten. Das betraf  
Materialien  wie  auch  Einschränkungen  bei  Projekten,  welche  den  Bau,  Ausweitung  oder 
Renovierung von Infrastruktur im Gebiet C, im Gebiet H2 in Hebron und Ost-Jerusalem betraf.  
Anhaltende Defizite bei der Finanzierung der Projekte schränkten den Handlungsspielraum der  
humanitären Hilfe ein, wie UN OCHA aus Anlass des Jahresberichts des „occupied Palestinian  
territory Humanitarian Fund“ darlegte (UN OCHA 3.6.2022). Im Westjordanland ist ein breites  
Spektrum von NGOs tätig (FH 28.2.2022).
Probleme bei der gerechten Verteilung und Nutzung der Wasserressourcen führen im Alltag immer  
wieder zu Konflikten (GIZ o.D.). Die Versorgung mit Wasser und Energie wird von Israel kontrolliert 
und ist teuer und unzuverlässig (GIZ 4.2020e). Neben der Flüchtlingsproblematik, der Frage um  
Ostjerusalem und der Grenzziehung ist das Wassermanagement eines der Hauptprobleme im  
israelisch-palästinensischen  Konflikt.  Besonders  strittig  ist  die  restriktive  Zuteilung  von 
Wassergewinnungsmengen durch die israelische Besatzung (ADA 1.2019; vgl. GIZ 5.2020f). Die  
palästinensische  Landwirtschaft  leidet  u.a.  unter  Wassermangel,  Verschlechterung  der  
Wasserqualität,  eingeschränktem  Zugang  zu  den  landwirtschaftlich  genutzten  Flächen,  
Einschränkungen bei der Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten, der Konfiszierung von  
Land und Wasser durch israelische Behörden sowie der Aneignung von Wasserquellen, etc. (GIZ  
4.2020e). Nach Schätzungen des Applied Research Institute-Jerusalem (ARIJ) haben nur 50,9  
Prozent der Haushalte in der Westbank täglich Zugang zu Wasser. Die palästinensischen Gebiete  
haben  mit  72  Litern  Wasser  pro  Kopf  und  Tag  im  Westjordanland  mit  extrem  schlechter 
Wasserqualität eine der niedrigsten Pro-Kopf-Wasserverfügbarkeiten der Welt; der Wert liegt unter  
dem von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Minimum von 100 Litern (AC 28.6.2019).  
Das Westjordanland ist großteils von Elektrizität aus Israel abhängig (Reuters 18.12.2019).
Die  PA  ist  von  externen  Geldgebern  abhängig  (bpb  17.11.2017;  vgl.  CIA  16.3.2020). 
Innenpolitische Unsicherheiten und das eingeschränkte Selbstverwaltungsrecht der PA erschweren 
den Aufbau staatlicher Institutionen (GIZ o.D.). Die Möglichkeiten der PA sind in der Praxis durch  
die direkte militärische israelische Kontrolle von einem Großteil des Westjordanlandes beschränkt.  
Sie kann so gut wie keine Leistungen zur Verfügung stellen, sei es die Entwicklung von Wasser-  
und Müllmanagement oder Gebietsressourcen im Gebiet C, einem großteils ländlichen Gebiet, das  
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mehr als 60 % der Westbank ausmacht und sich unter exklusiver israelischer Kontrolle befindet  
(FH  28.2.2022).  Hinzu  kommen  die  Zerstörung  der  palästinensischen  Infrastruktur  sowie 
Inbesitznahme  von  palästinensischem  Land  für  den  (Aus-)Bau  israelischer  Siedlungen  (GIZ 
4.2020e)  [Anm.: mehr dazu im Abschnitt „Die Sicherheit von Eigentum inklusive Wohnraum“].
Die israelische Regierung hält zudem regelmäßig Steuereinnahmen für die PA zurück, was die  
Bezahlung von Gehältern und die administrative Umsetzung der PA beeinflusst (FH 28.2.2022).
- Die Sicherheit von Eigentum inklusive Wohnraum
Während PalästinenserInnen zwar über (Immobilien-)Besitz verfügen können und geschäftlichen  
Aktivitäten  nachgehen  können,  werden  ihre  Rechte  durch  die  israelischen  Bewegungs-  und 
Zugangseinschränkungen sowie durch den Ausbau der israelischen Siedlungen untergraben. Die  
israelischen  Behörden  setzen  eine  Bandbreite  an  Methoden  ein,  um  PalästinenserInnen  die 
Entwicklung von Privatland zu verhindern – besonders im Gebiet C. Dies geschieht z.B. durch  
Erklärung von Naturreservaten, die Verweigerung von Genehmigungen und die Zerstörung von  
Bauten.  Palästinensischer  Besitz  wird  auch  von  israelischen  SiedlerInnen  beschädigt  (FH 
28.2.2022). Inklusive Ost-Jerusalem halten sich mehr als 667.000 SiedlerInnen im Westjordanland  
auf, welche von den israelischen Behörden mit Sicherheit, Infrastruktur und Leistungen versorgt  
werden (HRW 13.1.2022).
Die Schwierigkeit in Ost-Jerusalem und der unter direkter israelischer Kontrolle befindlichen 60 %  
der Westbank (Gebiet C) treibt PalästinenserInnen dazu, Bauten zu errichten, welche mangels  
Genehmigung dem Risiko des Abrisses oder der Konfiszierung ausgesetzt sind. 46 Gemeinden in  
der Westbank sind nach OCHA-Einschätzung einem „hohen Risiko eines erzwungenen Transfers  
aufgrund  eines  ‚Umsiedlungs‘-Plans  der  israelischen  Behörden“  ausgesetzt.  Mehr  als  50 
Kindergärten und Grundschulen für mehr als 5.000 Kinder sind ebenfalls in Gefahr, abgerissen zu  
werden (HRW 13.1.2022).
Im Gebiet C befinden sich z.B. ungefähr 35.000 palästinensische Beduinen, viele davon UNRWA-
Flüchtlinge. Oft wohnen sie in Gebieten, welche von Israel als gesperrte Militärzonen oder als  
geplantes Ausbaugebiet für israelische Siedlungen kategorisiert sind. Abrisse ihrer Bauten und  
Vertreibungen  betreffen  weiterhin  diese  Beduinen  wie  andere  Gemeinschaften  mit  
Herdenviehhaltung.  Viele  dieser  Gemeinschaften  hatten  keinen  Zugang  zu  Wasser,  
Gesundheitsversorgung, Bildung und anderen grundlegenden Leistungen (USDOS 12.4.2022).
Internationales  Recht  erlaubt  einer  Besatzungsmacht  nur  bei  „absoluter  Notwendigkeit“  für 
„Militäroperationen“ Bauten zu zerstören (HRW 13.1.2022).
Israel leitet und fördert das Wachstum israelischer Siedlungen, beschlagnahmt palästinensisches  
Land und reißt palästinensische Bauten ab. Im Jahr 2018 schränkte das israelische Parlament die  
Beschwerdemöglichkeiten von PalästinenserInnen beim Oberste Gerichtshof Israels bezüglich des  
Baus israelischer Siedlungen ein (FH 28.2.2022). Das Tempo der Abrisse nahm in den letzten  
Jahren zu [Anm.: siehe auch UN OCHA-Graphiken weiter unten] (FH 28.2.2022, HRW 13.1.2022).  
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Meist erfolgte der Abriss aufgrund fehlender Genehmigungen, deren Erhalt die Behörden fast ganz  
verunmöglichen (HRW 13.1.2022).
Hierzu die Statistiken von UNOCHA in Graphiken:
Zerstörte Strukturen in palästinensischem Besitz und obdachlos gewordene Personen
(UN OCHA 13.5.2022)
- Der Arbeitsmarkt
Einerseits  dient  die  Sicherheitskooperation  der  PA  mit  Israel  dem  Machterhalt  der  
palästinensischen Elite, der palästinensische Sicherheitsapparat ist aber auch einer der größten  
öffentlichen Arbeitgeber und verfügt damit über Rückhalt in vielen Teilen der palästinensischen  
Bevölkerung. 44 Prozent der Angestellten im Öffentlichen Dienst arbeiten im Sicherheitssektor. Der 
Sicherheitsapparat  ist  also  ein  wichtiger  Beschäftigungssektor  und  eine  wichtige  
Einkommensquelle für viele Palästinenserinnen und Palästinenser. Indirekt profitieren von den  
dadurch vorhandenen Konsumausgaben auch andere Wirtschaftszweige wie der Einzelhandel  
oder  die  Gastronomie.  (KAS  9.2021).  Die  israelische  Regierung  hält  allerdings  regelmäßig 
Steuereinnahmen für die PA zurück, was die Bezahlung von Gehältern und die administrative  
Umsetzung der PA beeinflusst (FH 28.2.2022).
Die Arbeitslosigkeit liegt seit mehreren Jahren bei ungefähr 25 %, und die Löhne sind viel niedriger  
als in Israel (Guardian 21.3.2022).
Viele PalästinenserInnen – meist Männer – arbeiten in Israel und den Siedlungen, wo die PA keine  
Jurisdiktion hat. Diese fallen unter israelisches Arbeitsrecht, was aber nicht konsistent auf die  
PalästinenserInnen  angewandt  wird.  Die  Arbeitsgenehmigung  ist  meist  an  einen  Arbeitgeber 
gebunden, was Abhängigkeit erzeugt. Trotzdem gelang es einigen ArbeiterInnen Kollektivverträge  
mit ihren israelischen ArbeitgeberInnen auszuhandeln. Zehntausende PalästinenserInnen arbeiten  
ohne Genehmigungen, was sie verwundbarer für Ausbeutung macht. Viele PalästinenserInnen  
verlieren auch beträchtliche Teile ihres Einkommens durch  Vermittler, welche  die Arbeiter  mit  
israelischen  Arbeitgebern  in  Verbindung  bringen  (FH  28.2.2022).  Die  Löhne  dieser  
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ArbeitnehmerInnen  sind  eine  der  wichtigsten  Einkommensquellen  für  die  Wirtschaft  des 
Westjordanlands (Arab News 9.5.2020).
Anm.: Bezüglich Genehmigungen zum Betreten Israels sowie zum Erreichen der Übergänge und  
deren Öffnungen und Schließungen siehe Kapitel „Bewegungsfreiheit“.
Quellen:
- AC – Atlantic Council (28.6.2019): Israel’s problematic role in perpetuating water insecurity for  
Palestine,  https://www.atlanticcouncil.org/blogs/menasource/israel-s-problematic-role-in-
perpetuating-water-insecurity-for-palestine/, Zugriff 12.5.2020
- ADA  -  Austrian  Development  Agency  (1.2019):  Länderinformation  Palästina  ,  
https://www.entwicklung.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Laenderinformationen/
LI_Palaestina_Jan2019_inklODA2018.pdf, [Anm.: Der Link ist nicht mehr abrufbar. Die Daten  
sind jedoch bei der Staatendokumentation archiviert und abrufbar]
- Arab  News  (9.5.2020):  Tough  conditions  and  no  jobs  in  West  Bank  create  dilemma  for 
Palestinians, https://www.arabnews.com/node/1671856/middle-east, Zugriff 12.5.2020
- bpb  –  Bundeszentrale  für  Politische  Bildung  (17.11.2017):  Nahost,  
https://www.bpb.de/internationales/weltweit/innerstaatliche-konflikte/54655/nahost,  Zugriff  
12.5.2020
- B‘tselem  -  The  Israeli  Information  Center  for  Human  Rights  in  the  Occupied  Territories 
(11.11.2017): Restrictions of Movement,  https://www.btselem.org/freedom_of_movement, Zugriff  
12.5.2020
- CIA  –  Central  Intelligence  Agency  (16.3.2020):  Factbook,  Palestine,  Westbank,  
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/we.html, Zugriff 7.5.2020
- FH  -  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  -  West  Bank*,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2072102.html, Zugriff 19.5.2022
- GIZ (o.D.): Palästinensische Gebiete, https://www.giz.de/de/weltweit/379.html, Zugriff 3.6.2022
- GIZ  –  Deutsche  Gesellschaft  für  Internationale  Zusammenarbeit  (4.2020e):  
Länderinformationsportal,  Palästinensische  Gebiete,  Wirtschaft  &  Entwicklung,  
https://www.liportal.de/palaestinensische-gebiete/wirtschaft-entwicklung/, [Anm.: Der Link ist nicht  
mehr abrufbar. Die Daten sind jedoch bei der Staatendokumentation archiviert und abrufbar]
- GIZ  –  Deutsche  Gesellschaft  für  Internationale  Zusammenarbeit  (5.2020f):  
Länderinformationsportal,  Palästinensische  Gebiete,  Überblick,  
https://www.liportal.de/palaestinensische-gebiete/ueberblick/,  [Anm.:  Der  Link  ist  nicht  mehr 
abrufbar. Die Daten sind jedoch bei der Staatendokumentation archiviert und abrufbar]
- Guardian (21.3.2022): ‘It’s not a problem any more’: Israel’s increasingly porous West Bank  
fence,  https://www.theguardian.com/world/2022/mar/21/its-not-a-problem-any-more-israels-
inc  reasingly-porous-west-bank-fence  , Zugriff 2.6.2022
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (13.1.2022):  World  Report  2022  -  Israel  and  Palestine,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2066491.html, Zugriff 24.5.2022
- KAS  –  Konrad-Adenauer-Stiftung  (9.2021):  Ein  Sicherheitsapparat  ohne  Gewaltmonopol, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2061704/Pal%C3%A4stinensische+Gebiete+Sicherheitsapparat.
pdf, Zugriff 28.5.2022
- Reuters (18.12.2019): Israeli electric company cuts power to West Bank over Palestinian debt,  
https://www.reuters.com/article/us-israel-palestinians-power/israeli-electric-company-cuts-power-
to-west-bank-over-palestinian-debt-idUSKBN1YM1GK, Zugriff 12.5.2020
- UN  OCHA  –  UN  Office  for  the  Coordination  of  Humanitarian  Affairs  (3.6.2022):  occupied 
Palestinian  territory  Humanitarian  Fund  Annual  Report  2021,  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 50 von 52
50

https://www.ochaopt.org/sites/default/files/country_humanitarian_report_2021.pdf,  Zugriff  
3.6.2022
- UN  OCHA –  UN  Office  for  the  Coordination  of  Humanitarian  Affairs  (13.5.2022):  Occupied 
Palestinian  territory:  Protection  of  Civilians  Report  |  19  April  -  9  May  2022,  
https://www.ecoi.net/en/file/local/2073341/poc_19-april-9-may_2022.pdf, Zugriff 3.6.2022
- UN  OCHA –  United  Nations  Office  for  the  Coordination  of  Humanitarian  Affairs,  Occupied 
Palestinian  Territories  (o.D.):  Movement  and  Access,  
https://web.archive.org/web/  20210510053311/https://www.ochaopt.org/theme/movement-and-  
access,  Archiversion vom 10.5.2021
- USDOS  –  US  Department  of  State  [USA]  (12.4.2022):  2021  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices:  Israel,  West  Bank  and  Gaza  -  West  Bank  and  Gaza,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071205.html, Zugriff 20.5.2022
 20. Medizinische Versorgung
- Die Covid 19-Epidemie
Die COVID-19-Pandemie hat die Sterblichkeit und Morbidität unter den Palästinensern erhöht und  
das bereits überlastete Gesundheitssystem zusätzlich belastet (UNICEF 8.2.2022). Angesichts der  
ohnehin schon schwierigen Lebensbedingungen stellt die COVID-19-Pandemie eine besondere  
Herausforderung dar. Derzeit [Anm.: April 2022] sind 51 Prozent der Bevölkerung in Palästina  
geimpft, davon 62 Prozent in der Westbank und 35 Prozent in Gaza. Dies wurde primär durch die  
COVAX-Initiative sowie internationale Spenden und die Anschaffungen der PA bewerkstelligt (ADA 
4.2022).  Israel  stellte  Impfungen  für  PalästinenserInnen  in  Ost-Jerusalem  und  für  israelische 
SiedlerInnen zur Verfügung, aber nicht für den Großteil der palästinensischen Bevölkerung in der  
Westbank (HRW 13.1.2022).
- Grundsätzliches
Im Westjordanland ist die medizinische Grundversorgung gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen  
und  Verletzungen  müssen  in  Israel  oder  Europa  behandelt  werden  (EDA  3.6.2022).  Das 
palästinensische Gesundheitssystem ist von Spendengebern und PA-Steuereinnahmen abhängig  
und mit einem Mangel an Ausrüstung, Medikamenten und lebensnotwendigen Gütern konfrontiert,  
sowie  mit  begrenzter  Infrastruktur  der  Gesundheitsversorgung.  Kürzungen  der  Gehälter  im 
öffentlichen Dienst betrafen auch die Angestellten in der Gesundheitsversorgung. Bereits im Jahr  
2018 konstatierte die Weltgesundheitsbehörde, dass der Mangel an Souveränität und Kontrolle der 
PA  über  potentielle  Einnahmequellen  die  adäquate  Finanzierung  des  Gesundheitssektors 
behindere (Carnegie 30.3.2020).
Wenn  einzelne  Gebiete  vorübergehend  abgeriegelt  oder  Straßensperren  angeordnet  werden, 
können  unter  Umständen  auch  Ambulanzfahrzeuge  davon  betroffen  sein  (EDA  3.6.2022). 
Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren (AA 2.6.2022).
Die  Krankenhäuser  verlangen  in  der  Regel  vor  Behandlungen  eine  Vorschusszahlung  (EDA 
3.6.2022).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 51 von 52
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Anm.:  Informationen  zu  Genehmigungen  für  medizinische  Behandlungen  sowie  deren  
Verfügbarkeit und Zugänglichkeit für PalästinenserInnen in Israel, Ost-Jerusalem und Jordanien  
werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (2.6.2022):  Palästinensische  Gebiete:  Reise-  und 
Sicherheitshinweise  (Teilreisewarnung),  
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/palaestinensischegebiete-node/
palaestinensischegebietesicherheit/203674, Zugriff 2.6.2022
- ADA  –  Austrian  Development  Agency  (4.2022):  Palästina  –  Länderinformationen,  
https://www.entwicklung.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Laenderinformationen/
LI_Palestine_April2022.pdf, Zugriff 25.5.2022
- Carnegie Endowment – Middle East Center (30.3.2020): It’s Up to Israel to Stop a Coronavirus  
Catastrophe Among Palestinians,  https://carnegieendowment.org/2020/03/30/it-s-up-to-israel-to-
stop-coronavirus-catastrophe-among-palestinians-pub-81421, Zugriff 12.5.2020
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (3.6.2022): Reisehinweise 
für  Besetztes  Palästinensisches  Gebiet,  Gültig  am:  03.06.2022  
Publiziert  am:  08.04.2022,  https://www.eda.admin.ch/countries/occupied-palestinian-territory/de/
home/reisehinweise/vor-ort.html, Zugriff 3.6.2022
- UNICEF  –  United  Nations  Children's  Fund  (8.2.2022):  UNICEF  State  of  Palestine  Humanitarian 
Situation Report Report No. 4 (January - December 2021), https://reliefweb.int/attachments/b9e2a163-
a9bc-3d85-a441-c54d2c4e3a36/
UNICEF  %20Sate%20of%20Palestine%20Year%20End%20Situation%20Report%20-  
%2031%20December%202021.pdf, Zugriff 25.5.2022
 21. Rückkehr
Siehe Kapitel „Reise- und Bewegungsfreiheit“.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 52 von 52
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