palg-westbank-lib-2022-06-03-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 52
PDF herunterladen
Dazu darf auch auf separate Informationen zu den Zuständigkeiten der UNRWA (The United  
Nations  Relief  and  Works  Agency  for  Palestine  Refugees)  verwiesen  werden.  Aufgrund  der 
Dauerfinanzkrise  von  UNRWA  und  dem  politischen  Druck  von  manchen  Seiten,  UNRWA 
aufzulösen, kann in Anfragebeantwortungen besser auf den konkreten Informationsbedarf zu der  
komplexen Thematik eingegangen werden. UNRWA-Flüchtlinge werden daher per se nicht im LIB  
thematisiert.
Das LIB bezieht sich nicht auf die Lage der BewohnerInnen der israelischen Siedlungen.
Informationen zu Themen, wie z.B. Kollaboration, werden bei Bedarf AUF ANFRAGE entspre -
chend ergänzt, bzw. wird eine Anfragebeantwortung dazu erstellt.
Hinweis:
Das Länderinformationsblatt geht nur eingeschränkt auf die Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie sowie auf eventuelle Maßnahmen gegen diese ein – wie etwa Einstellungen des  
Reiseverkehrs in oder aus einem Land oder Bewegungseinschränkungen im Land. Dies  
betrifft  insbesondere  auch  Auswirkungen  auf  die  Gesundheitsversorgung,  die  
Möglichkeiten zur Selbst-Quarantäne, die Versorgungslage, wirtschaftliche, politische und  
andere  Folgen,  die  derzeit  nicht  absehbar  sind.  Diese  Informationen  werden  in  den 
jeweiligen relevanten Kapiteln zur Verfügung gestellt, sind jedoch aufgrund der Möglichkeit 
schneller Änderungen im Land als Momentaufnahme zu sehen.
Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die 
Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: 
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports oder der 
Johns-Hopkins-Universität:
https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/
bda7594740fd40299423467b48e9ecf6
mit täglich aktualisierten Zahlen zu kontaktieren.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 52
5

Inhaltsverzeichnis
1.         Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen                                                                      ..................................................................  7  
2.         Politische Lage                                                                                                                                ............................................................................................................................  8  
3.         Sicherheitslage                                                                                                                             .........................................................................................................................  12  
4.         Rechtsschutz / Justizwesen                                                                                                          ......................................................................................................  16  
5.         Sicherheitsbehörden                                                                                                                     .................................................................................................................  20  
6.         Folter und unmenschliche Behandlung                                                                                         .....................................................................................  22  
7.         Korruption                                                                                                                                     .................................................................................................................................  23  
8.         NGOs und Menschenrechtsaktivisten                                                                                           .......................................................................................  24  
9.         Wehrdienst und Rekrutierungen                                                                                                   ...............................................................................................  26  
10.           Allgemeine Menschenrechtslage                                                                                              ..........................................................................................  26  
11.           Meinungs- und Pressefreiheit                                                                                                    ................................................................................................  28  
12.           Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition                                                               ...........................................................  30  
13.           Todesstrafe                                                                                                                                ............................................................................................................................  32  
14.           Religionsfreiheit                                                                                                                         .....................................................................................................................  33  
15.           Relevante Bevölkerungsgruppen                                                                                              ..........................................................................................  35  
15.1.           Frauen                                                                                                                                ............................................................................................................................  35  
15.2.           Kinder                                                                                                                                 .............................................................................................................................  38  
15.3.           Homosexuelle                                                                                                                    ................................................................................................................  41  
16.           Bewegungsfreiheit                                                                                                                     .................................................................................................................  41  
17.           Grundversorgung und Wirtschaft                                                                                              ..........................................................................................  46  
18.           Medizinische Versorgung                                                                                                          ......................................................................................................  51  
19.           Rückkehr                                                                                                                                   ...............................................................................................................................  52  
 1.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 52
6

2. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
 3.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 52
7

4. Politische Lage
Die Palästinensischen Gebiete bestehen aus dem Westjordanland, dem Gaza-Streifen und Ost-
Jerusalem (AA 3.2.2022a). Palästina hat den Status eines Völkerrechtssubjekts, wird aber von  
Österreich nicht als Staat im Sinne des Völkerrechts anerkannt (BMEIA 18.5.2022). 138 der 193  
Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (UN) stimmten am 29.11.2012 für eine Aufwertung des  
völkerrechtlichen  Status  der  Palästinenser  zu  einem  „Beobachterstaat“.  Konkret  bedeutet  der 
Beobachterstatus  als  Nicht-Mitgliedstaat,  den  etwa  auch  der  Vatikan  innehat,  mehr  
Mitspracherechte bei den Vereinten Nationen. Künftig können die Palästinenser im Sicherheitsrat  
und in der Generalversammlung – sofern sie betroffen sind – an Diskussionen teilnehmen und  
Resolutionen einbringen. Ein weiterer wichtiger Zugewinn ist der Zugang zu Unterorganisationen  
der UN wie dem Internationalen Strafgerichtshof. Dadurch hätten die Palästinenser das Recht,  
etwaige Militäroperationen der Israelis in den Palästinensergebieten oder die Siedlungspolitik der  
israelischen Regierung vor Gericht zu bringen (BPB 30.11.2012). Im Dezember 2014 stimmte das  
europäische Parlament mit einer überwältigenden Mehrheit (498 Stimmen dafür, 88 dagegen) für  
die „Quasi“-Anerkennung Palästinas als Staat. Dieses Votum ist rechtlich nicht bindend, aber stellt  
ein Signal an die internationale Gemeinschaft dar. Schweden ist einen Schritt weiter gegangen und 
hat Palästina offiziell als Staat anerkannt (BBC 17.12.2014).
Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO – Palestinian Liberation Organisation) wurde  
1964 gegründet, 1974 als einzig legitime Vertreterin des palästinensischen Volkes von der UNO  
anerkannt und erhielt den Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen (VP o.D.; vgl. Britannica  
o.D.). 1993 kam es zum Oslo-Abkommen zwischen Israel und der PLO (BPB 17.7.2011). Im Jahr  
1993  folgte  die  Anerkennung  der  PLO  als  einzige  Vertreterin  der  Palästinenser  durch  Israel 
(Haaretz 9.9.1993). Die PLO ist die Dachorganisation für die verschiedenen palästinensischen  
Parteien und Bewegungen, darunter die Fatah, die Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP),  
die  Arabische  Befreiungsfront,  die  Demokratische  Front  zur  Befreiung  Palästinas  (DFLP),  die 
Palästinensische Befreiungsfront (PLF) und die Palästinensische Volkspartei (PPP). Hamas und  
Islamischer Dschihad sind nicht in der PLO vertreten (VP o.D.; vgl. SZ 12.1.2018).
Die Palästinensischen Autonomiebehörde (PA – Palestinian Authority) wurde 1994 nach Abschluss 
der Osloer Verträge zwischen Israel und der PLO gegründet. Am 13.4.2019 wurde die neue PA  
unter Premierminister Mohammad Shtayyeh vereidigt. Grundpfeiler des politischen Systems sind  
der  Präsident,  die  Regierung  unter  Vorsitz  eines  Premierministers  sowie  das  Parlament,  der 
sogenannte Legislativrat (Palestinian National Council – PLC) mit 132 Sitzen. Das Wahlrecht sieht  
Verhältniswahl (Landesebene) und Direktwahl (Bezirksebene) vor. Letzte Wahlen in der Westbank  
und Gaza fanden im Januar 2006 statt; die vierjährige Legislaturperiode ist seit 2010 abgelaufen.  
Der Legislativrat tagt seit der Machtübernahme der Hamas in Gaza im Juni 2007 nicht mehr. Am  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 52
8

22.12.2018 hat Präsident Abbas den PLC für aufgelöst erklärt (AA 3.2.2022b; vgl. FH 28.2.2022).  
Parlamentswahlen hätten in den folgenden sechs Monaten stattfinden sollen, was nicht passierte.  
Die Hamas lehnte die Entscheidung über die Auflösung des PLC ab. Im Januar 2021 kündigte  
Abbas nicht nur an, dass im Juli Präsidentschaftswahlen stattfinden würden, sondern rief auch  
PLC-Wahlen für Mai aus. Allerdings sagte er beide Wahlen im April ab, und es wurde kein neuer  
Termin festgelegt (FH 28.2.2022). Weder die aktuelle palästinensische Führung noch Israel haben  
Interesse an Wahlen. Die Regierungspartei  Fatah, zu der Präsident Mahmoud Abbas gehört,  
befürchtet,  bei  Wahlen  abgestraft  zu  werden  und  letztlich  Stimmen  an  die  im  Gaza-Streifen 
herrschende  Hamas  zu  verlieren.  Währenddessen  bleibt  die  palästinensische  Bevölkerung 
frustriert  zurück.  Mehr  als  25  Jahre  nach  Abschluss  der  Osloer  Verträge  ist  ein  souveräner 
palästinensischer  Staat  in  weite  Ferne  gerückt,  die  eigentlich  temporären  Vereinbarungen  im 
Sicherheitsbereich haben sich verfestigt (KAS 9.2021). Auch nach den ersten zwei Runden an  
Lokalwahlen wurde der PA kein Interesse an Legislativwahlen attestiert (Al-Haq 2.5.2022).
Der  Präsident  der  Palästinensischen  Behörde  wird  vom  Volk  direkt  gewählt.  Die  letzten 
Präsidentschaftswahlen fanden im Januar 2005 statt. Die Amtszeit von Präsident Abbas ist formal  
seit 2009 abgelaufen (AA 3.2.2022b; vgl. FH 28.2.2022). Präsident Abbas ist auch Vorsitzender der 
PLO und Generalkommandant der Fatah-Bewegung (USDOS 12.4.2022).
Nach  dem  Erdrutschsieg  der  Hamas  [Anm.:  bei  den  Wahlen  im  Jahr  2006]  begannen  die 
gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern von Hamas und Fatah, in deren  
Verlauf Hunderte von Menschen ums Leben kamen. Ihren Höhepunkt fanden sie im Juni 2007 im  
Gazastreifen  als  die  Hamas  mit  Gewalt  die  Kontrolle  über  alle  Sicherheitseinrichtungen  und 
Regierungsgebäude der PA übernahm (GIZ 11.2020a). Zahlreiche Mitglieder und Anhänger der  
Fatah  von  Palästinenserpräsident  Abbas  flohen  aus  Gaza  (Spiegel  Online  13.6.2007;  FAZ 
3.8.2008). Von diesem Zeitpunkt an war Palästina zweigeteilt, in einen von Hamas kontrollierten  
Gazastreifen  und  ein  von  Fatah  kontrolliertes  Westjordanland.  In  beiden  Gebieten  wurden 
Aktivisten der jeweils anderen Seite inhaftiert und misshandelt, deren Einrichtungen geschlossen,  
ihre Medien verboten und ihre Demonstrationen aufgelöst (GIZ 11.2020a). In den letzten Jahren  
sind mehrere Versöhnungsversuche zwischen Fatah und Hamas gescheitert (CGRS 6.3.2020).  
Obwohl die Gesetze der PA in Gaza formal gültig sind (USDOS 11.3.2020; vgl. EU 30.3.2022),  
gelten die von der PA im Westjordanland seit 2007 erlassenen Gesetze de facto nicht mehr für die  
Bürger des von der Hamas kontrollierten Gazastreifens, und die in Gaza erlassenen Gesetze  
gelten nicht im Westjordanland (ICHR 4.2022).
Die  regional  geförderten  Gespräche  zur  Überbrückung  der  Kluft  zwischen  Hamas  und  Fatah 
scheiterten zuletzt, nachdem die Palästinensische Autonomiebehörde im April 2021 angekündigt  
hatte, dass die für Mai geplanten palästinensischen Parlamentswahlen und die für Juli geplanten  
Präsidentschaftswahlen  auf  unbestimmte  Zeit  verschoben  würden  (FH  28.2.2022).  
Entscheidungen  über  die  Durchführung  von  Wahlen  sind  stark  politisiert.  Im  Dezember  2021 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 52
9

wurden im Westjordanland erneut Kommunalwahlen abgehalten, eine zweite Runde ist für Anfang  
2022 angesetzt. Die Hamas lehnte jedoch die Durchführung der Wahlen im Gazastreifen ab (FH  
28.2.2022). In der ersten Runde der Lokalwahlen fehlten meist Gegenkandidaten, es gab nur eine  
Kandidatenliste, meist mit der Fatah verbunden. 70 Prozent der Sitze gingen an unabhängige  
Listen  von  lokalen,  mächtigen  Familien  oder  Stämmen  (FH  28.2.2022).  Die  palästinensische 
Menschenrechtsorganisation beobachtete die beiden Wahlrunden im Dezember 2021 und Beginn  
2022, und konstatierte trotz Beanstandungen keine maßgeblichen Vorfälle bezüglich der Integrität  
der Wahl. Allerdings kritisierte sie eine Verhaftungswelle von Opponenten der Fatah besonders  
nach Ende der ersten Wahlrunde (Al-Haq 2.5.2022).
Neben der Fatah sind eine kleine Zahl palästinensischer Parteien relativ frei in der Westbank aktiv, 
während die PA hart mit Anhängern der Hamas und mit Rivalen von Abbas innerhalb seiner Partei 
Fatah umgeht. Das israelische Militär verbietet Parteien und unterbricht politische Versammlungen 
sowie verhaftet politische Aktivisten, wenn sie diese als Bedrohung für die israelische Sicherheit 
ansieht (FH 28.2.2022).
Die Terroranschläge der jüngsten Vergangenheit, die Reaktion der Israelis und schließlich der Tod  
der  Journalistin  [Anm.:  die bekannte  al-Jazeera-Journalistin  Shireen  Abu  Aqla] entblößen  das 
dauerhafte strukturelle Problem des palästinensisch-israelischen Konflikts: Auf der israelischen  
Seite versuchen alle Regierungen in Jerusalem seit Jahren, den Konflikt mit den Palästinensern  
lediglich  zu  „managen“,  nicht  zu  lösen.  Israel  glaubt  nicht  an  die  Möglichkeit  eines 
Friedensabkommens mit den Palästinensern, die israelische Rechte lehnt einen Palästinenserstaat 
grundsätzlich ab. Doch dass der uralte Konflikt nicht gelöst wird, liegt nicht nur an der israelischen  
Siedlungspolitik und erstarkten radikal-nationalen Kräften im Land (Spiegel 13.5.2022).
Auch die palästinensischen Führungen sind mitverantwortlich für die Situation. Allein die Tatsache,  
dass  es  keine  Regierung  gibt,  die  für  alle  palästinensischen  Gebiete  zuständig  ist,  macht 
Lösungsversuche nahezu unmöglich. In Gaza herrscht die radikalislamische Hamas, die einen  
gewaltsamen  Kampf  gegen  Israel  befürwortet  und  an  einem  Frieden  mit  dem  Staat  nicht 
interessiert ist (Spiegel 13.5.2022).
Die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) hingegen, mit ihrem greisen Präsidenten Mahmud  
Abbas, hat zwar offiziell im Westjordanland das Sagen und spricht zumindest von Frieden. Sie gilt  
als von „Korruption und Unfähigkeit durchsetzt“, die Mehrheit der eigenen Bevölkerung lehnt sie  
ab, und viele sehen sie nicht als legitim an (Spiegel 13.5.2022). Sie ist auch stark von Staaten als  
Geldgeber abhängig, welche Einfluss auf die PA ausüben, bestimmte Politiker oder Fraktionen  
auszugrenzen (FH 28.2.2022).
Die  Sicherheitskooperation  mit  Israel  ist  grundsätzlich  ein  politischer  Spielball  für  die 
palästinensische Regierung, um Druck auf Israel auszuüben. Präsident Abbas hat daher schon  
häufig in der Vergangenheit gedroht, die Sicherheitskooperation aufzukündigen. So kam es  zwar  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 52
10

zu einer mehrmonatigen Aussetzung der Kooperation, diese wurde aber nach der Wahlniederlage  
von Donald Trump in den USA wieder fortgeführt. Die meisten Drohungen verliefen bislang meist  
ins Leere (Spiegel 13.5.2022).
Indem sich die Hamas zum Beschützer des islamischen Heiligtums in Jerusalem stilisierte, fasste  
sie zumindest ideologisch im Westjordanland Fuß – und ließ den verhassten Konkurrenten, die PA, 
bedeutungslos erscheinen (Spiegel 13.5.2022).
Ohne den Versuch einer Lösung war es nur eine Frage der Zeit, bis erneut Gewalt ausbrechen 
würde (Spiegel 13.5.2022).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (3.2.2022b):  Palästinensische  Gebiete:  Politisches  Porträt,  
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/palaestinensischegebiete-node/
politisches-portrait/204438, Zugriff 19.5.2022
- Al-Haq (Autor), veröffentlicht von UN Human Rights Committee (2.5.2022): Al-Haq report to the  
Human Rights Committee on the List of Issues in relation to the comprehensive initial report of  
the  State  of  Palestine,  
https://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CCPR/Shared%20Documents/PSE/
INT_CCPR_ICO_PSE_48534_E.pdf, Zugriff 24.5.2022
- BBC  –  BBC  British  Broadcasting  Corporation  News  (17.12.2014):  MEPs  back  Palestinian 
statehood bid, https://www.bbc.com/news/blogs-eu-30516523, Zugriff 19.5.2022
- BMEIA – Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (18.5.2022):  
Palästina,  https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/palaestina/,  Zugriff  
19.5.2022
- BPB – Bundeszentrale für politische Bildung (30.11.2012): Vereinte Nationen machen Palästina  
zum  Beobachterstaat,  https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/150698/un-machen-
palaestina-zum-beobachterstaat-30-11-2012, Zugriff 19.5.2022
- BPB  –  Bundeszentrale  für  politische  Bildung  (17.7.2011):  Hamas  und  Palästinensischer 
Islamischer  Jihad,  https://www.bpb.de/politik/extremismus/islamismus/36365/hamas,  Zugriff  
19.5.2022
- Britannica  –  Encyclopaedia  Britannica  (o.D.):  Palestine  Liberation  Organization,  
https://www.britannica.com/topic/Palestine-Liberation-Organization, Zugriff 19.5.2022
- CGRS-CEDOCA – Office of the Commissioner General for Refugees and Stateless Persons  
(Belgium),  COI  unit  (6.3.2020):  Territoires  Palestiniens  -  Gaza  Situation  sécuritaire,  
https://www.ecoi.net/en/file/local/2026441/coi_focus_territoires_palestiniens_-
_gaza_situation_securitaire_20200306.pdf, Zugriff 30.5.2022
- EU – Europäische Union (30.3.2022): EU Annual Report on Human Rights and Democracy in the  
World;  2021  Country  Updates,  
https://www.eeas.europa.eu/sites/default/files/documents/220323%202021%20EU%20Annual%2
0Human%20Rights%20and%20Democracy%20Country%20Reports.docx.pdf, Zugriff 23.5.2022
- FAZ  -  Frankfurter  Allgemeine  (3.8.2008): Schwere  Kämpfe  im  Gazastreifen. Fatah-Anhänger 
fliehen nach Israel,  http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/fatah-anhaenger-  fliehen-nach-israel-  
schwere-kaempfe-im-gazastreifen-1679341.htm  l  , Zugriff 19.5.2022
- FH  -  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  -  West  Bank*,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2072102.html, Zugriff 19.5.2022
- GIZ  –  Deutsche  Gesellschaft  für  Internationale  Zusammenarbeit,  Länderinformationsportal 
(11.2020a)  [Archivversion  vom  14.5.2021]:  Palästinensische  Gebiete,  Geschichte  &  Staat, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 52
11

https://web.archive.org/web/20210514035926/https://www.liportal.de/palaestinensische-  gebiete/  
geschichte-staat/, Zugriff 19.5.2022
- Haaretz  (9.9.1993):  Letters  Establishing  Mutual  Israel-PLO  Recognition,  
https://www.haaretz.com/1.5426508, Zugriff 19.5.2022
- Haaretz  (21.5.2022):  From  Lebanon  to  Jenin:  The  'Gray  Rhinos'  on  Israel's  Doorstep, 
https://www.haaretz.com/israel-news/2022-05-21/ty-article/.premium/from-lebanon-to-jenin-the-
gray-rhinos-on-israels-doorstep/00000180-f6c0-d18b-a787-f7e9368e0000, Zugriff 28.5.2022
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (13.1.2022):  World  Report  2022  -  Israel  and  Palestine, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2066491.html, Zugriff 28.5.2022
- ICHR – Independent Commission for Human Rights (4.2022): Shadow Report of the Independent  
Commission for Human Rights (ICHR) to the Human Rights Committee on the First Periodic  
Review  of  the  State  of  Palestine,  https://www.ecoi.net/en/document/2072781.html,  Zugriff 
20.5.2022
- KAS  –  Konrad-Adenauer-Stiftung  (9.2021):  Ein  Sicherheitsapparat  ohne  Gewaltmonopol, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2061704/Pal%C3%A4stinensische+Gebiete+Sicherheitsapparat.
pdf, Zugriff 28.5.2022
- Spiegel (Schneider, Richard C.) (13.5.2022): Nur noch ein Funke, dann droht ein Flächenbrand,  
https://www.spiegel.de/ausland/israel-woher-kommt-die-neue-welle-der-gewalt-a-40ce36dc-
cd2f-41ca-bfb6-4f9962e1f3d3, Zugriff 28.5.2022
- Spiegel  Online  (13.6.2007):  Bruderkrieg  in  Gaza,  Polizisten  fliehen  nach  Ägypten,  
http://www.spiegel.de/politik/ausland/palaestinenser-bruderkrieg-in-gaza-polizisten-fliehen-nach-
aegypten-a-488423.htm  l  , Zugriff 19.5.2022
- SZ  –  Süddeutsche  Zeitung  (12.1.2018):  Warum  die  Hamas  nun  mit  Islamisten  kämpft, 
https://www.sueddeutsche.de/politik/palaestinenser-kampf-der-islamisten-1.3822891,  Zugriff  
19.5.2022
- USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights  
Practices:  Israel,  West  Bank  and  Gaza  -  West  Bank  and  Gaza,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071205.html, Zugriff 20.5.2022
- USDOS – US Department of State [USA] (11.3.2020): 2019 Country Reports on Human Rights  
Practices: Israel, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026369.html, Zugriff 7.5.2020
- VP - Vertretung von Palästina in Österreich (o.D.): Die Palästinensische Befreiungsorganisation  
(PLO), https://www.palestinemission.at/palaestinensische-befreiungsorganis, Zugriff 19.5.2022
 5. Sicherheitslage
Die  Oslo-Abkommen  teilen  die  Westbank  in  die  Gebiete  A,  B  und  C.  Die  palästinensischen 
Bevölkerungszentren fallen meist in die Gebiete A und B, die ländlichen Gebiete in Gebiet C.  
Formal ist die PA für die Sicherheit im Gebiet A zuständig, aber israelische Sicherheitskräfte führen 
auch hier Einsätze durch. Im Gebiet B ist die PA für die Verwaltung und Israel für die Sicherheit  
zuständig. Im Gebiet C ist Israel alleine für die Sicherheit zuständig und hat den Großteil des  
Gebiets C entweder zu geschlossenen Militärzonen oder Zonen für Siedlungen erklärt (USDOS  
12.4.2022). Die israelische Regierung plant mehr als 4.000 neue Wohneinheiten für israelische  
Siedlungen (HRW 13.1.2022).
Wenn  die  israelische  Armee  ihre  Verhaftungen  in  den  A-Gebieten  des  Westjordanlandes 
durchführt, zumeist mitten in der Nacht, ziehen sich die palästinensischen Sicherheitskräfte zurück. 
In den meisten Fällen betritt das israelische Militär in Vollausrüstung und mit schwerem Geschütz  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 52
12

die A-Gebiete. Solche  Razzien sind daher frühzeitig  erkennbar  und  dienen dazu, deutlich zu  
machen, wer die eigentliche Macht und Kontrolle besitzt. Innerhalb des israelischen Militärs gibt es  
aber  auch  eine  Sondereinheit  für  verdeckte  Einsätze.  Bei  Einsätzen  der  israelischen  Armee 
können  die  Palästinenserinnen  und  Palästinenser  generell  nicht  auf  den  Schutz  der  PA-
Sicherheitskräfte hoffen (KAS 9.2021).
Die Sicherheitskooperation beinhaltet, dass die Palästinensische Autonomiebehörde Informationen 
an Israel weitergibt, die relevant sind, um gegen Terrorvorhaben vorzugehen und um damit Israels  
Sicherheit zu gewährleisten. Diese Informationen werden von der israelischen Armee und von der  
Grenzpolizei dazu genutzt, Personen gezielt zu verhaften. Die von der größten palästinensischen  
Partei Fatah dominierte PA nutzt das System aber auch immer wieder, um Informationen über  
oppositionelle Politiker, oftmals jene der Hamas, an Israel weiterzugeben, was häufig zu deren  
Festnahmen durch israelische Sicherheitskräfte führt. Die Sicherheitskooperation wird daher von  
vielen  Palästinenserinnen  und  Palästinensern  als  nachteilig  und  gegen  sie  selbst  gerichtet 
empfunden,  sofern  sie  nicht  im  Sinne  des  von  der  PA kontrollierten  Systems  handeln  (KAS 
9.2021).
Seit  2007  arbeiteten  die  PA und  die  israelischen  Sicherheitskräfte  in  der  Westbank  bei  der 
Überwachung  und  der  Unterdrückung  von  Hamas,  Islamischer  Jihad,  Popular  Front  for  the 
Liberation of Palestine (PFLP) und anderen politischen Fraktionen mit bewaffneten Armen [Anm.:  
ein Teil der Gruppen wird auch in der EU als terroristisch eingestuft.] zusammen, was regelmäßig  
zu  zahlreichen  Verhaftungen  und  dem  Schließen  von  mit  ihnen  in  Verbindung  stehenden 
Einrichtungen führt. Die israelischen Streitkräfte gehen auch gegen militante Mitglieder der Fatah  
vor (FH 28.2.2022).
Die Sicherheitslage in Israel und den Palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom israelisch-
palästinensischen Konflikt geprägt (AA 24.5.2022) und kann sich schnell verändern (AA 2.6.2022).  
Zum Beispiel breiteten sich im Mai 2021 Proteste von Ost-Jerusalem gehend in der Westbank aus,  
welche auch eine Anzahl an Toten und Verletzten durch das gewaltsame israelische Vorgehen zur  
Folge hatten. Im Juni folgten durch PA-Behörden gewaltsam aufgelöste Proteste aufgrund des  
Tods von Nizar Banat, einem Zivilaktivisten, der in PA-Haft nach Misshandlungen verstarb (FH  
28.2.2022).
Auch  den  komplexen  Verhältnissen  in  der  Region  muss  stets  Rechnung  getragen  werden. 
Bestimmte Ereignisse und Konflikte in Nachbarländern können sich auf die Sicherheitslage im  
besetzten Palästinensischen Gebiet auswirken (EDA 3.6.2022).
Die  Sicherheitslage  im  Westjordanland  ist  ausgesprochen  volatil  und  kann  sich  nach  akuten 
Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das  
israelische  Militär  abgeriegelt  oder  sogenannte  „fliegende“  Checkpoints  eingerichtet  oder 
bestehende  Checkpoints  vorübergehend  geschlossen  werden.  Es  kann  zu  Einsätzen  der 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 52
13

israelischen Sicherheitskräfte in Ramallah und anderen palästinensischen Städten und Dörfern  
kommen. Protestaktionen sind jederzeit möglich (AA 2.6.2022).
Es kommt immer wieder zu Anschlägen und Angriffen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen  
zwischen israelischen Sicherheitskräften, Siedlern und Palästinensern mit Toten und Verletzten auf 
beiden Seiten. Eine Häufung der Vorfälle ist in der Nähe von Checkpoints, israelischen Siedlungen  
und Siedler-Außenposten sowie in der Region Jenin zu beobachten. Auch bei zunächst friedlichen  
Versammlungen besteht das Risiko, dass die Situation sehr schnell eskaliert (AA 2.6.2022).
Die von der Palästinensischen Behörde verwalteten Städte Bethlehem, Beit Sahour, Beit Jalla,  
Jericho,  Taybe,  Al-Bireh  und  Ramallah  gelten  im  Augenblick  als  vergleichsweise  ruhig  (AA 
2.6.2022).
Von 1.12021 bis 8.5.2022 wurden laut UN OCHA insgesamt 128 PalästinenserInnen, darunter 8  
Frauen und 26 Buben, im Westjordanland einschließlich Jerusalem getötet – darunter 6 Tote durch 
Siedler, ansonsten bis auf einen ungeklärten Fall durch israelische Sicherheitskräfte (UN OCHA  
8.5.2022).  Auch  israelisches  Sicherheitspersonal  und  SiedlerInnen  sind  Angriffen  von  
PalästinenserInnen ausgesetzt, aber in kleinerem Maßstab (FH 28.2.2022).
Im Zeitraum 19. April bis 9. Mai 2022 wurden 668 PalästinenserInnen, darunter 24 Kinder, im  
gesamten  Westjordanland  bei  Zusammenstößen  mit  israelischen  Streitkräften  verletzt.  Davon 
erfolgten die meisten Verletzungen (375) nahe den Orten Beita und Beit Dajan (Nablus) und Kafr  
Qaddum  (Qalqiliya)  bei  Demonstrationen  gegen  Siedlungen.  78  Verletzte  gab  es  bei  einer 
Demonstration in Nablus, Qalqiliya und Betlehem bei Protesten gegen die steigende Zahl an  
getöteten PalästinenserInnen. Die übrigen 99 Verletzten gab es in der Altstadt von Jerusalem (UN  
OCHA 13.5.2022).
Der Konflikt zwischen Israel und militanten Palästinensern verschärfte sich: Seit März wurden bei  
antiisraelischer Gewalt durch Palästinenser und arabische Israelis 19 israelische Zivilisten getötet.  
Die israelischen Sicherheitskräfte reagierten mit Einsätzen in Israel und im von Israel besetzten  
Westjordanland  –  vor  allem  in  der  Gegend  um  Jenin,  einer  Hochburg  bewaffneter 
palästinensischer Gruppen. Dabei starben drei israelisch-arabische Angreifer, ein Polizist sowie 35  
Palästinenser in Israel und im Westjordanland. Unter den Toten waren Mitglieder bewaffneter  
Gruppen, aber auch Zivilisten, darunter die Journalistin Shireen Abu Aqla, die erschossen wurde,  
als sie über einen Armeeeinsatz in Jenin berichtete (DS 30.5.2022). Die Palästinenser machen  
Israel für ihren Tod verantwortlich. Nach Darstellung der israelischen Armee ist dagegen nicht  
eindeutig, von wo der tödliche Schuss kam (Spiegel 28.5.2022).
In Reaktion auf den sogenannten „Flaggenmarsch“ Tausender nationalistischer Israelis durch die  
Jerusalemer  Altstadt  am  29.5.2022  fanden  mehrere  Gegenkundgebungen  im  besetzten 
Westjordanland statt. Palästinensische Demonstranten lieferten sich dabei Auseinandersetzungen  
mit israelischen Sicherheitskräften. Mehr als hundert Palästinenser wurden nach Angaben des  
Roten Halbmonds verletzt (DS 30.5.2022).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 52
14

Go to next pages