nige-lib-2018-07-16-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Durchsetzung dieser Gesetze, und die Gerichte verfolgen, wenn sie Beschwerden erhalten, auch  
Fälle  von  häuslicher  Gewalt  (USDOS  20.4.2018).  Obwohl  eine  Gefängnisstrafe  von  sechs 
Monaten bis zu drei Jahren verhängt werden kann, wird FGM/C  immer noch an jungen Mädchen  
durchgeführt. Falls ein Opfer von FGM stirbt drohen zehn bis 20 Jahre Haft (USDOS 20.4.2018).  
Die Prävalenz von FGM war in den letzten Jahren niedrig. Bei Frauen im Alter 15 – 49 Jahren war  
die Prävalenz im Jahr 1998 5%, im Jahr 2006 2% und im Jahr 2012 ebenfalls 2% (UNICEF 2013).
Quellen:
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (6.2018b): Gesellschaft, 
https://www.liportal.de/niger/gesellschaft/, Zugriff 16.7.2018
- UNICEF - United Nations Children's Fund (2013): Statistical Profile on female genital 
mutilation/cutting, https://data.unicef.org/wp-content/uploads/country_profiles/Niger/
FGMC_NER.pdf, Zugriff 16.7.2018
- USDOS - U.S. Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Niger, https://www.ecoi.net/en/document/1430131.html, Zugriff 13.7.2018
14.2. Homosexuelle
Homosexualität steht nicht unter Strafe, außer die homosexuelle Handlung erfolgt mit einer Person  
unter  21  Jahren.  In  diesem  Fall  droht  eine  Haftstrafe  von  sechs  Monaten  bis  drei  Jahren. 
Gleichgeschlechtliche  Handlungen  sind  jedoch  gesellschaftlich  stark  stigmatisiert.  Es  gibt 
allerdings keine Berichte über konkrete  Fälle  von  Diskriminierung  in Bezug auf Arbeitsplätze,  
Unterkunft,  Zugang  zu  Gesundheitsversorgung  aufgrund  von  Homosexualität.  Es  wird  
angenommen, dass die starke Stigmatisierung Betroffene davon abhält, solche Diskriminierungen  
zu melden (USDOS 20.4.2018).
Quellen:
- USDOS - U.S. Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Niger, https://www.ecoi.net/en/document/1430131.html, Zugriff 13.7.2018
 15. Bewegungsfreiheit
Das Gesetz erlaubt uneingeschränkte Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes, Auslandsreisen,  
Emigration und Rückkehr, und die Regierung respektiert diese Rechte zumeist auch in der Praxis.  
Sicherheitskräfte  überwachen  an  Checkpoints  den  Personenverkehr  und  den  Transport  von 
Gütern,  besonders  in  der  Nähe  von  größeren  Städten,  und  fordern  an  diesen  Checkpoints 
manchmal auch Bestechungsgelder. Transportgesellschaften und zivile Vereinigungen kritisieren  
diese Praxis (USDOS 20.4.2018). 
Quellen:
- USDOS - U.S. Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Niger, https://www.ecoi.net/en/document/1430131.html, Zugriff 13.7.2018
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 17
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16. Grundversorgung
Der Niger steht gemäß der Rangfolge nach dem Bruttoinlandsprodukt 2017 auf Platz 143 von 192  
Ländern (GIZ 7.2018); das jährliche Pro-Kopf-Einkommen beträgt 374 US-Dollar (GIZ 7.2018; vgl.  
AA 4.2018b) und ist eines der weltweit niedrigsten (AA 4.2018b). Gut 60% der Population lebt  
unterhalb der Armutsgrenze und 44  % von weniger als 1,25 US-Dollar am Tag. Der MPI (Multi-
Dimensional-Poverty Index) weist dem Niger den letzten Rang 186 zu. Mit einem Gini-Koeffizient  
von  43,9  hat  der  Niger  eine  besonders  ungleiche  Einkommensverteilung  (GIZ  7.2018).  Die 
Wirtschaftsstruktur des Niger ist zwar landwirtschaftlich geprägt, aber der Export wird dominiert  
durch Uran (GIZ 7.2018; vgl. AA 4.2018b). 
Die  Landwirtschaft,  (mobile)  Tierhaltung  und  Acker-  bzw.  Feldbau  (als  Regenfeldbau)  ist  in 
höchstem Maße von den Umweltbedingungen und dem Klima abhängig (GIZ 7.2018; vgl. AA  
4.2018b).  Dies  sind  in  erster  Linie  die  Niederschläge;  aber  auch  andere  Faktoren  wie 
Heuschreckeneinfälle,  Buschfeuer  oder  Hochwasser  beeinflussen  die  landwirtschaftliche  
Produktion und Produktivität. Das Einkommen der Landbevölkerung – etwa 83% der Bevölkerung  
– ist somit äußerst variabel (GIZ 7.2018). Der Großteil der nigrischen Bevölkerung lebt von der  
Subsistenzwirtschaft – sowohl Tierhaltung als auch Feldbau – oder versucht mit Tätigkeiten im  
informellen Sektor und im Handwerk zu überleben. Menschen vom Land ziehen mit der Hoffnung  
auf  bessere  Lebensbedingungen  und  der  Aussicht  auf  Arbeit  in  die  Städte  des  Landes.  Die 
Urbanisierung nimmt rapide zu – besonders in Krisenzeiten – und liegt mittlerweile bei über 19%.  
Die Analphabetenquote auf dem Land beträgt etwa 90%. Lohnarbeit zu finden, ist im Niger extrem  
schwierig;  die  Industrie  ist  wenig  ausgebaut  und  die  meisten  Arbeitssuchenden  auch  nicht 
ausgebildet. Arbeit in der Industrie oder im Dienstleistungsgewerbe zu finden, gelingt nur wenigen,  
da diese Sektoren zudem nur schwach entwickelt sind. In einem Land mit einem drastischen  
Bevölkerungsanstieg  und  immer  wiederkehrenden  Dürren  ist  insbesondere  der  
Gesundheitszustand  von  Kleinkindern  kritisch.  Mangel-,  Fehl-  und  Unterernährung  sind  keine 
Seltenheit (GIZ 6.2018b).
Viele Nigrer zieht es als Arbeitsmigranten in die Nachbarländer, bevorzugt sind Nigeria und Libyen. 
Die Rücküberweisungen an ihre Familien sind nicht unbedeutend. Durch die Unruhen in Libyen  
und die angespannte Situation in den nördlichen Landesteilen Nigerias wurden viele gezwungen,  
wieder in den Niger zurückzukehren (GIZ 6.2018b). 
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 17
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- AA - Auswärtiges Amt (4.2018b): Niger - Wirtschaftspolitik, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/niger-node/wirtschaft/226386, Zugriff 
13.7.2018
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (6.2018b): Gesellschaft, 
https://www.liportal.de/niger/gesellschaft/, Zugriff 16.7.2018
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (7.2018): Wirtschaft, 
https://www.liportal.de/niger/wirtschaft-entwicklung/, Zugriff 16.7.2018
 17. Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch,  
apparativ  und  /  oder  hygienisch  hoch  problematisch.  Die  ärztliche  Versorgung  in  Niamey  ist 
begrenzt (AA 13.7.2018). Die Bevölkerung des Niger ist von vielfältigen Krankheiten geplagt wie  
z.B.: Malaria, Gelbfieber, Tuberkulose, Meningitis, Lepra, Typhus, Noma, Brucellose, Hepatitis,  
Bilharziose und HIV/Aids. Im Niger ist ein Arzt statistisch für 9.000 Menschen zuständig; empfohlen 
von  der  WHO  sind  max.  600  Patienten  pro  Arzt.  Nach  einem  WHO-Bericht  existieren  42 
Krankenhäuser,  knapp  600  Gesundheitszentren  und  gut  1.000  medizinische  Stationen.  
Krankenhäuser gibt es in größeren Städten wie Niamey, Tahoua, Maradi und Zinder. Sie sind in  
der Regel staatlich geführt; an einigen wirken gut ausgebildete kubanische Ärzte unterstützend mit. 
Daneben  gibt  es  private  Krankenhäuser,  Medizinstationen  oder  niedergelassene  Ärzte  mit 
ambulanten Kliniken – zum Teil auch unter europäischer Führung. Im November 2017 wurden 14  
private  Gesundheitsversorgungsinstitutionen  vom  Gesundheitsministerium  geschlossen  und  für 
andere stehen Auflagen für erhebliche Verbesserungen an. Die allgemeine Gesundheitssituation  
von Müttern und Kindern im Niger ist schlecht  (GIZ 6.2018b).  
Eine  Gesundheits-/Krankenkasse  gibt  es  zwar,  aber  außer  einigen  Angestellten  in  formellen 
Arbeitsverhältnissen  und  Beamten  sind  wenige  Menschen  darüber  hinaus  versichert  -  
„Sozialversicherung“ ist die Familie. Bei einem Krankenhausbesuch müssen für den Großteil der  
Bevölkerung  zunächst  die  Mittel  der  Finanzierung  der  Behandlung  vorgewiesen  werden. 
Medikamente müssen ebenfalls selbst gekauft werden. Die stationäre Behandlung setzt in vielen  
Fällen voraus, dass Verwandte den Patienten mit Essen versorgen. Wer über gute finanzielle  
Möglichkeiten verfügt, kann sich natürlich auch eine gute medizinische Versorgung leisten. Unter  
einem Spezialprogramm wurden bis 2010 u.a. 1.000 Gesundheitszentren und Schulen gebaut, nur  
fehlt es oft an (qualifiziertem) Personal, Ausstattung und Medikamenten (GIZ 6.2018b).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt (13.7.2018): Niger - Reise- und Sicherheitshinweise, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/
NigerSicherheit_node.html, Zugriff 13.7.2018
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (6.2018b): Gesellschaft, 
https://www.liportal.de/niger/gesellschaft/, Zugriff 16.7.2018
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 17
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18. Rückkehr
Im Jahr 2017 hat IOM Niger mehr als 10.000 Migranten bei der Rückkehr nach Hause unterstützt.  
Davon waren 3.500 Rückkehrer aus Libyen nach Niger und mehr als 7.000 Rückkehrer von Niger  
in subsaharische Drittstaaten (IOM 16.1.2018).
IOM  Niger  hat  ein  Informationsbüro  für  Migranten  in  der  nigrischen  Stadt  Agadez  eröffnet. 
Ziesetzung des Büros ist es, den Kenntnisstand von Migranten in Bezug auf die Gefahren und  
Risikenn von irregulärer Migration zu verbessern und ihnen aufzuzeigen, wie Migration auf eine  
sichere  und  reguläre  Art  stattfinden  kann.  Kontaktperson  für  weitere  Informationen  ist  Linda 
Cottone von IOM Niger. Tel: +227 89 31 16 45, Email: rcottone@iom.int (IOM 4.5.2016).
Quellen:
- IOM - International Organization for Migration (16.1.2018): UN Migration Agency in Niger Helps 
Over 10,000 Migrants Return Home in 2017, https://www.iom.int/news/un-migration-agency-niger-
helps-over-10000-migrants-return-home-2017, Zugriff 16.7.2018
- IOM - International Organization for Migration (4.5.2016): IOM Niger Opens Migrant Information 
Office in Agadez, https://www.iom.int/news/iom-niger-opens-migrant-information-office-agadez, 
Zugriff 20.7.2018
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 17
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