peru-lib-2023-10-16-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt. Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, BVwG) mittels Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß den Standards der Staatendokumentation erstellt wird. Ein LIB gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU- Mitgliedsstaaten. Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs. 5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht. Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entwickelt worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt. Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Zugunsten der besseren Les- und Verwendbarkeit wird im vorliegenden Produkt auf eine genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter gemeint. Qualitäts- und Aktualisierungshinweis Das LIB beinhaltet Arbeitsübersetzungen fremdsprachiger Quellen. Auswahl, Verwertung und Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der Staatendokumentation. Eine Aktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf auf Anfrage. Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 24

Länderspezifische Anmerkungen keine länderspezifischen Anmerkungen Hinweis: COVID-19: Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports. Für historische Daten bis zum 10.3.2023 s. die Datenbank der Johns-Hopkins-Universität: https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd4029942 3467b48e9ecf6. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 24

Inhaltsverzeichnis 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................5 2. COVID-19..................................................................................................................................6 3. Politische Lage..........................................................................................................................6 4. Sicherheitslage..........................................................................................................................7 5. Rechtsschutz / Justizwesen......................................................................................................9 6. Sicherheitsbehörden...............................................................................................................10 7. Folter und unmenschliche Behandlung...................................................................................10 8. Korruption................................................................................................................................11 9. Wehrdienst und Rekrutierungen..............................................................................................11 10. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................12 11. Haftbedingungen.....................................................................................................................13 12. Todesstrafe..............................................................................................................................14 13. Religionsfreiheit.......................................................................................................................14 14. Minderheiten...........................................................................................................................15 15. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................16 15.1. Frauen................................................................................................................................16 15.2. Kinder.................................................................................................................................18 15.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten................................................................................19 16. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................20 17. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................21 18. Medizinische Versorgung........................................................................................................22 19. Rückkehr.................................................................................................................................23 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 24

1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 24

2. COVID-19 Es ist kein Impfnachweis bei der Einreise notwendig. Die Einreise nach Peru ist aus allen Ländern möglich. Es gibt keine coronabedingten Beschränkungen bei der Einreise sowie keine Maskenpflicht (WKO 24.2.2023). In Peru wurden der WHO vom 3.1.2020 bis zum 27.9.2023 4.519.052 bestätigte Fälle von COVID- 19 mit 221.465 Todesfällen gemeldet. Bis zum 2.6.2023 wurden insgesamt 89.593.907 Impfstoffdosen verabreicht (WHO 27.9.2023). Quellen: - WHO - World Health Organisation (27.9.2023): COVID - Peru, https://covid19.who.int/region/amro/country/pe, Zugriff 2.10.2023 - WKO - Wirtschaftskammer Österreich (24.2.2023): Coronavirus: Situation in Peru, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-info-peru.html, Zugriff 2.10.2023 3. Politische Lage Peru ist eine demokratische Republik (AA 14.3.2023; vgl. USDOS 20.3.2023). Nach der Verfassung wird alle fünf Jahre ein neuer – mit weitreichenden Vollmachten ausgestatteter - Staatspräsident gewählt (AA 14.3.2023; vgl. FH 2023). Dieser ist Staatsoberhaupt und Regierungschef (FH 2023) sowie Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Er ernennt und entlässt das Kabinett. Letzteres muss durch das Parlament bestätigt werden (AA 14.3.2023). Die Präsidentschaftswahlen 2021 gewann überraschend der ausgebildete Lehrer und Gewerkschaftsführer Pedro Castillo mit knapper Mehrheit (AA 14.3.2023). Um einer Abstimmung über einen Misstrauensantrag gegen ihn wegen Korruptionsvorwürfen zuvorzukommen (ORF 15.12.2022), versuchte er am 7.12.2022 einen verfassungswidrigen Staatsstreich und wurde noch am selben Tage durch das Parlament abgesetzt und verhaftet; er sitzt seitdem in Haft. Verfassungsgemäß rückte Vizepräsidentin Dina Boluarte in das Amt der Staatspräsidentin nach (AA 14.3.2023; vgl. FH 2023, USDOS 20.3.2023). Sie bildete ein Kabinett aus fachlichen Expertinnen und Experten (AA 14.3.2023). Seit dem Sturz von Castillo und der Vereidigung von Dina Boluarte sind im Dezemkber 2022 im ganzen Land Proteste ausgebrochen. Die Demonstrationen gegen die neue Präsidentin nahmen ihren Ausgang in den verarmten Gebieten im Süden Perus und weiteten sich dann aus; auch der internationale Flughafen in Arequipa wurde gestürmt. Die Regierung ging hart gegen die Proteste vor, zahlreiche Demonstrierende wurden getötet (ORF 15.1.2023; vgl. Spiegel 24.2.2023). Die gesetzgebende Gewalt wird durch den Kongress gebildet (AA 14.3.2023), dessen 130 Mitglieder (AA 14.3.2023; vgl. FH 2023) werden für fünf Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist nicht .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 24

zulässig (FH 2023). Die Sitze verteilen sich nach den Parlamentswahlen vom 11.4.2021 auf Abgeordnete von zehn Parteien. Durch Abspaltungen ist die parlamentarische Landschaft seit den Wahlen fragmentierter geworden (AA 14.3.2023). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.3.2023): Peru: Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/peru-node/politisches-portraet/212018, Zugriff 25.9.2023 - Der Spiegel (24.2.2023): Aufruhr in Peru. Sie jagten uns wie Tiere, https://www.spiegel.de/ausland/peru-proteste-seit-dezember-was-steckt-hinter-dem-aufruhr-a- 787fc58b-0e57-4583-88bf-017a0311e2c0, Zugriff 16.10.2023 - FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Peru, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088548.html, Zugriff 25.9.2023 -ORF (15.12.2022): Aufruhr offenbart tiefe Gräben in Peru, https://orf.at/stories/3297655/, Zugriff 16.10.2023 -USDOS - U.S: Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Peru, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089223.html, Zugriff 25.9.2023 4. Sicherheitslage Bei Protesten in ganz Peru im Dezember 2022 kam es zu einem hohen Maß an Gewalt durch Sicherheitskräfte, die auch mit scharfer Munition gegen die Demonstranten vorgingen. Internationale Menschenrechtsgruppen haben den Einsatz von Gewalt durch die Behörden als unverhältnismäßig verurteilt (FH 2023). In verschiedenen Regionen des Landes gilt weiterhin der Notstand, der im Kampf gegen den Drogenhandel in einigen Provinzen ausgerufen wurde (AA 29.8.2023; vgl. EDA 23.6.2023). Betroffen sind Provinzen des sogenannten VRAEM, also das Gebiet der Flüsse Ene, Apurímac und Mantaro und Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien. Polizei und Streitkräfte verfügen über weitreichende Sonderrechte, es kommt dort dennoch weiterhin zu Überfällen bewaffneter Gruppen auf Angehörige und Einrichtungen der Sicherheitskräfte. Während des Notstands sind einige von der Verfassung geschützten Rechte der Bevölkerung eingeschränkt, so das Recht auf Versammlungsfreiheit und Bewegungsfreiheit, aber auch das Recht auf Unverletzbarkeit des Wohnraums. Zum anderen wird dem Militär die Möglichkeit eröffnet, die Polizei bei ihren Aufgaben zu unterstützen. In der südöstlichen Region Puno und am Titicaca-See sind öfter Strecken durch Straßenblockaden nicht passierbar; dies gilt insbesondere für die Verbindung Puno – Cusco. Im Amazonas-Gebiet Loreto besteht ein Konflikt um die Erdölförderung, der teilweise zur Blockade des Schiffsverkehrs auf dem Ucayali (Canal de Puinahua) führt. Von Schiffsreisen von Pucallpa nach Iquitos wird daher derzeit abgeraten (AA 29.8.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 24

Soziale Unruhen, Streiks und Demonstrationen führen immer wieder zu teilweise gewaltsamen Auseinandersetzungen und Straßenblockaden (BMEIA 6.7.2023; vgl. EDA 23.6.2023). Demonstrationen und Menschenansammlungen kommen in Elendsvierteln der Großstädte vor. Hohe Kriminalität (Diebstahl, Raubüberfälle, Entführungen) gibt es vor allem in Lima, Cusco, Trujillo, Arequipa, Puno und Huaraz, im öffentlichen Nahverkehr, an Busterminals, in Einkaufsstraßen und auf Märkten (BMEIA 6.7.2023). Die Kriminalitätsrate ist hoch. Besonders groß ist die Gefahr in Gebieten, wo Drogen produziert und die häufig von Drogenbanden kontrolliert werden (EDA 23.6.2023). Amazonas-Gebiet (Regionen Loreto, Amazonas, San Martín, Ucayali, Madre de Dios und Teile von Huánuco, Pasco und Cusco): Im Streit um Umweltfragen oder die Landrechte zwischen der indigenen Bevölkerung und der Regierung kommt es im Amazonas-Gebiet immer wieder zu Blockaden des Straßen- und Flussverkehrs sowie zu Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften (EDA 23.6.2023). Cusco und Umgebung: In Cusco und Umgebung kommt es oft zu Demonstrationen und Blockaden der Eisenbahn- und Straßenverbindungen (EDA 23.6.2023). Puno und Umgebung: In Puno und Umgebung sind Streiks häufig. Wiederholt ist es zu Gewalttaten gekommen. Oft blockieren die Streikenden die Verkehrsverbindungen (EDA 23.6.2023). Region Madre de Dios: Die Lage ist sehr angespannt. In dieser Region sind kriminelle Gruppierungen aktiv. Der Staat bekämpft diese Gruppierungen und den illegalen Rohstoffabbau mit Militär und Polizei (EDA 23.6.2023). Region Cajamarca: In den Provinzen Cajamarca, Hualgayoc und Celendín gibt es regelmäßig soziale Unruhen und Demonstrationen im Zusammenhang mit großen Bergbauprojekten (EDA 23.6.2023). Täler des Río Ene, Apurímac und Mantaro in den Regionen Ayacucho, Junín und Huancavelica (VRAEM-Region): Wegen des Drogenanbaus haben sich diese Täler und ihre Einzugsgebiete praktisch zu einem rechtsfreien Raum entwickelt; die Sicherheitslage ist prekär (EDA 23.6.2023). Grenzgebiet zu Ecuador: Teile des Grenzgebiets sind noch vermint, besonders in der Nähe militärischer Einrichtungen (EDA 23.6.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 24

Grenzgebiet zu Kolumbien: Im Grenzgebiet zu Kolumbien, insbesondere entlang dem Río Putumayo, sind Schmuggelbanden aktiv (EDA 23.6.2023). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (29.8.2023): Peru: Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/peru-node/perusicherheit/211938, Zugriff 4.10.2023 - BMEIA - Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten (6.7.2023): Reisehinweise Peru, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/peru, Zugriff 4.10.2023 - EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (23.6.2023), Reisehinweise für Peru, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und- reisehinweise/peru/reisehinweise-fuerperu.html#eda14d6ee, Zugriff 4.10.2023 -FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Peru, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088548.html, Zugriff 25.9.2023 5. Rechtsschutz / Justizwesen Die Verfassung sieht ein unabhängiges Justizwesen vor. Vertreter von NGOs behaupten, dass die Justiz nicht immer unabhängig arbeitet, nicht durchgängig unparteiisch ist und zuweilen politischer Einflussnahme und Korruption unterliegt (USDOS 20.3.2023). Die Justiz wird als eine der korruptesten Institutionen des Landes wahrgenommen. Im Jahr 2018 billigte der Kongress eine Reform, die zur Schaffung eines neuen Nationalen Justizrats (JNJ) führte, der für die Auswahl, Bewertung und Disziplinierung von Richtern zuständig ist. Die Einrichtung des JNJ wurde sowohl von zivilgesellschaftlichen Organisationen als auch von der Wissenschaft allgemein gelobt (FH 2023). Das Gesetz sieht das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor, und die Justiz setzt dieses Recht im Allgemeinen durch, obwohl Berichte über Korruption im Justizsystem häufig vorkommen. Angeklagte haben das Recht, bei ihrer Verhandlung anwesend zu sein und mit einem Anwalt ihrer Wahl zu verkehren oder einen solchen auf öffentliche Kosten gestellt zu bekommen; die vom Staat gestellten Anwälte sind jedoch häufig unzureichend ausgebildet und überlastet (USDOS 20.3.2023). Obwohl das Gesetz den Bürgern das Recht auf ein Verfahren in ihrer eigenen Sprache zugesteht, sind Dolmetsch- und Übersetzungsdienste für Nicht- Spanischsprachige nicht immer verfügbar (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023). Dieser Mangel betrifft vor allem Sprecher der indigenen Sprachen der Anden und des Amazonas-Gebiets (USDOS 20.3.2023). Die verfassungsrechtlichen Garantien für ein ordnungsgemäßes Verfahren werden nicht in gleichem Maße eingehalten. Anwälte, die mittellosen Angeklagten zur Seite gestellt werden, sind oft schlecht ausgebildet. Die Straffreiheit für Gewalt gegen Umweltaktivisten, die sich gegen die Landerschließung wehren, ist nach wie vor ein Problem (FH 2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 24

Quellen: -FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Peru, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088548.html, Zugriff 25.9.2023 -USDOS - U.S: Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Peru, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089223.html, Zugriff 25.9.2023 6. Sicherheitsbehörden Die peruanische Nationalpolizei ist dem Innenministerium unterstellt und sorgt für die innere Sicherheit (USDOS 20.3.2023). Die peruanischen Streitkräfte, die dem Verteidigungsministerium unterstehen, sind für die äußere Sicherheit zuständig und übernehmen in bestimmten Notstandsgebieten und unter außergewöhnlichen Umständen auch einige Aufgaben der inneren Sicherheit (USDOS 20.3.2023; vgl. CIA 26.9.2023). Die zivilen Behörden üben eine wirksame Kontrolle über die Sicherheitskräfte aus (USDOS 20.3.2023). Von den Sicherheitskräften begangene Übergriffe werden nur selten geahndet (FH 2023). Straflosigkeit ist hier nach wie vor ein großes Problem (USDOS 20.3.2023). Durch das Polizeischutzgesetz ist die Rechenschaftspflicht bei Menschenrechtsverletzungen seitens der Sicherheitskräfte effektiv eingeschränkt (AI 27.3.2023). Das Verhalten von Polizei- und Militärangehörigen im aktiven Dienst wird durch rechtliche Rahmenbedingungen, umfassende Regulierungsverfahren und formale Verhaltenskodizes geregelt. Die Strafverfolgung hochrangiger Beamter, einschließlich der Innen- und Verteidigungsminister, erfordert einen förmlichen Antrag der Staatsanwälte an den Kongress auf Aufhebung der Immunität der Beamten und die Zustimmung des Kongresses zum Verfahren (USDOS 20.3.2023). Quellen: - AI - Amnesty International (27.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; The State of the World's Human Rights; Peru 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089589.html, Zugriff 25.9.2023 - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (26.9.2023): The World Factbook - Peru, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/peru/#military-and-security, Zugriff 4.10.2023 -FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Peru, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088548.html, Zugriff 25.9.2023 -USDOS - U.S: Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Peru, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089223.html, Zugriff 25.9.2023 7. Folter und unmenschliche Behandlung Es gibt Berichte, wonach Angehörige der Sicherheitskräfte einige Übergriffe begangen haben. Das Gesetz verbietet zwar Folter und unmenschliche Behandlung, aber es gibt Berichte, dass Regierungsbeamte sie anwenden. Lokale und internationale NGOs erklären, dass die Regierung Misshandlungen nicht wirksam verhindert oder die Täter nicht bestraft. Nach Angaben von NGO- Vertretern erstatten viele Opfer keine formelle Anzeige gegen die mutmaßlichen Täter, und .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 24

diejenigen, die dies tun, haben angeblich Schwierigkeiten, gerichtliche Abhilfe und eine angemessene Entschädigung zu erhalten (USDOS 20.3.2023). Ende 2022 kam es in ganz Peru zu Protesten, bei denen die Sicherheitskräfte mit einem hohen Maß an Gewalt und auch unter Einsatz scharfer Munition gegen Demonstranten vorgingen. Internationale Menschenrechtsgruppen haben den Einsatz von Gewalt durch die Behörden als unverhältnismäßig verurteilt; bei einem Vorfall in Ayacucho (Anm.: lokal meist Huamanga genannt) töteten die Streitkräfte neun Demonstranten, darunter einen Teenager. Bis zum Jahresende kam es immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten (FH 2023). Quellen: -FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Peru, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088548.html, Zugriff 25.9.2023 -USDOS - U.S: Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Peru, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089223.html, Zugriff 25.9.2023 8. Korruption Die Korruption in der Regierung ist nach wie vor ein großes Problem in Peru, auch wenn die Strafverfolgungsbehörden häufig gegen Korruptionsvorwürfe ermitteln und diese strafrechtlich verfolgen (FH 2023). Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor, doch setzt die Regierung das Gesetz nicht immer wirksam um. Im Laufe des Jahres 2022 gab es zahlreiche Berichte über Korruption durch Regierungsbeamte, auch auf höchster Ebene. Die Bürger betrachten Korruption weiterhin als ein allgegenwärtiges Problem in allen Bereichen der nationalen, regionalen und lokalen Regierungen (USDOS 20.3.2023). Quellen: -FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Peru, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088548.html, Zugriff 25.9.2023 -USDOS - U.S: Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Peru, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089223.html, Zugriff 25.9.2023 9. Wehrdienst und Rekrutierungen Der Militärdienst ist in Peru für Männer im Alter von 18-50 Jahren und für Frauen im Alter von 18- 45 Jahren freiwillig. Die Dauer beträgt zwölf Monate und es besteht keine Wehrpflicht (1999 abgeschafft) [Stand 2022] (CIA 26.9.2023). Quellen: - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (26.9.2023): The World Factbook - Peru, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/peru/#military-and-security, Zugriff 6.10.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 24
