peru-lib-2023-10-16-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und 
Asyl  wurde  gemäß  den  vom  Staatendokumentationsbeirat  beschlossenen  Standards  und  der 
Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf
den  Bedürfnissen  in  Verfahren  des  Asyl-  und  Fremdenwesens  (RD,  EASt,  ASt,  BVwG)  mittels
Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß 
den  Standards  der  Staatendokumentation  erstellt  wird.  Ein  LIB  gibt  eine  einzelfallunabhängige
Darstellung über  die  Lage  betreffend  relevanter  Tatsachen  in  Herkunftsländern  bzw.  in  EU-
Mitgliedsstaaten.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs.
5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen 
Staatendokumentation.  Sie  werden  aber  durch  Verwendung  im  Verfahren  (Parteiengehör,
Verwendung  im  Bescheid)  der  jeweiligen  Partei  zugänglich  und  durch  Verwendung  im  Bescheid 
öffentlich gemacht.
Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entwickelt worden. In 
diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen
im  Vordergrund.  Grundsätzlich  wird  jede  Information  mit  mindestens  einer  Quelle  belegt;  aus 
vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt 
auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen
für  die  rechtliche  Beurteilung  eines  konkreten  Verfahrens.  Das  LIB  stellt  keine  allgemeine  oder 
individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als
politische  Stellungnahme  seitens  der  Staatendokumentation  oder  des  Bundesamtes  für 
Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. 
Zugunsten  der  besseren  Les-  und  Verwendbarkeit  wird  im  vorliegenden  Produkt  auf  eine 
genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter
gemeint.
Qualitäts- und Aktualisierungshinweis
Das  LIB  beinhaltet  Arbeitsübersetzungen  fremdsprachiger  Quellen.  Auswahl,  Verwertung  und 
Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der 
Staatendokumentation.
Eine Aktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf auf Anfrage. Die Aktualität der verwendeten 
Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete 
Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 24
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Länderspezifische Anmerkungen
keine länderspezifischen Anmerkungen
Hinweis:
COVID-19: 
Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die 
Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: 
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports. 
Für historische Daten bis zum 10.3.2023 s. die Datenbank der Johns-Hopkins-Universität: 
https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd4029942
3467b48e9ecf6.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 24
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Inhaltsverzeichnis
 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................5
 2. COVID-19..................................................................................................................................6
 3. Politische Lage..........................................................................................................................6
 4. Sicherheitslage..........................................................................................................................7
 5. Rechtsschutz / Justizwesen......................................................................................................9
 6. Sicherheitsbehörden...............................................................................................................10
 7. Folter und unmenschliche Behandlung...................................................................................10
 8. Korruption................................................................................................................................11
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen..............................................................................................11
 10. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................12
 11. Haftbedingungen.....................................................................................................................13
 12. Todesstrafe..............................................................................................................................14
 13. Religionsfreiheit.......................................................................................................................14
 14. Minderheiten...........................................................................................................................15
 15. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................16
15.1. Frauen................................................................................................................................16
15.2. Kinder.................................................................................................................................18
15.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten................................................................................19
 16. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................20
 17. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................21
 18. Medizinische Versorgung........................................................................................................22
 19. Rückkehr.................................................................................................................................23
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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
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2. COVID-19
Es ist kein Impfnachweis bei der Einreise notwendig. Die Einreise nach Peru ist aus allen Ländern 
möglich.  Es  gibt  keine  coronabedingten  Beschränkungen  bei  der  Einreise  sowie  keine 
Maskenpflicht (WKO 24.2.2023).
In Peru wurden der WHO vom 3.1.2020 bis zum 27.9.2023 4.519.052 bestätigte Fälle von COVID-
19  mit  221.465  Todesfällen  gemeldet.  Bis  zum  2.6.2023  wurden  insgesamt  89.593.907 
Impfstoffdosen verabreicht (WHO 27.9.2023).
Quellen:
- WHO - World Health Organisation (27.9.2023): COVID - Peru, 
https://covid19.who.int/region/amro/country/pe, Zugriff 2.10.2023
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich (24.2.2023): Coronavirus: Situation in Peru, 
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-info-peru.html, Zugriff 2.10.2023 
 3. Politische Lage
Peru  ist  eine  demokratische  Republik  (AA  14.3.2023;  vgl.  USDOS  20.3.2023).  Nach  der 
Verfassung  wird  alle  fünf  Jahre  ein  neuer  –  mit  weitreichenden  Vollmachten  ausgestatteter  - 
Staatspräsident  gewählt  (AA  14.3.2023;  vgl.  FH  2023).  Dieser  ist  Staatsoberhaupt  und 
Regierungschef (FH 2023) sowie Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Er ernennt und entlässt das 
Kabinett. Letzteres muss durch das Parlament bestätigt werden (AA 14.3.2023).
Die  Präsidentschaftswahlen  2021  gewann  überraschend  der  ausgebildete  Lehrer  und 
Gewerkschaftsführer Pedro Castillo mit knapper Mehrheit (AA 14.3.2023). Um einer Abstimmung 
über einen Misstrauensantrag gegen ihn wegen Korruptionsvorwürfen zuvorzukommen (ORF
15.12.2022), versuchte er am 7.12.2022 einen verfassungswidrigen Staatsstreich und wurde noch 
am  selben  Tage  durch  das  Parlament  abgesetzt  und  verhaftet;  er  sitzt  seitdem  in  Haft. 
Verfassungsgemäß rückte Vizepräsidentin Dina Boluarte in das Amt der Staatspräsidentin nach 
(AA  14.3.2023;  vgl.  FH  2023,  USDOS  20.3.2023).  Sie  bildete  ein  Kabinett  aus  fachlichen 
Expertinnen und Experten (AA 14.3.2023).
Seit dem Sturz von Castillo und der Vereidigung von Dina Boluarte sind im Dezemkber 2022 im 
ganzen Land Proteste ausgebrochen. Die Demonstrationen gegen die neue Präsidentin nahmen 
ihren Ausgang in den verarmten Gebieten im Süden Perus und weiteten sich dann aus; auch der 
internationale Flughafen in Arequipa wurde gestürmt. Die Regierung ging hart gegen die Proteste 
vor, zahlreiche Demonstrierende wurden getötet (ORF 15.1.2023; vgl. Spiegel 24.2.2023).
Die  gesetzgebende  Gewalt  wird  durch  den  Kongress  gebildet  (AA 14.3.2023),  dessen  130 
Mitglieder (AA 14.3.2023; vgl. FH 2023) werden für fünf Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist nicht 
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zulässig (FH 2023). Die Sitze verteilen sich nach den Parlamentswahlen vom 11.4.2021 auf
Abgeordnete von zehn Parteien. Durch Abspaltungen ist die parlamentarische Landschaft seit den 
Wahlen fragmentierter geworden (AA 14.3.2023).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.3.2023): Peru: Politisches Porträt, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/peru-node/politisches-portraet/212018, 
Zugriff 25.9.2023
- Der Spiegel (24.2.2023): Aufruhr in Peru. Sie jagten uns wie Tiere, 
https://www.spiegel.de/ausland/peru-proteste-seit-dezember-was-steckt-hinter-dem-aufruhr-a-
787fc58b-0e57-4583-88bf-017a0311e2c0, Zugriff 16.10.2023
- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Peru, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088548.html, Zugriff 25.9.2023
-ORF (15.12.2022): Aufruhr offenbart tiefe Gräben in Peru, https://orf.at/stories/3297655/, Zugriff 
16.10.2023
-USDOS - U.S: Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Peru, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089223.html, Zugriff 25.9.2023
 4. Sicherheitslage
Bei Protesten in ganz Peru im Dezember 2022 kam es zu einem hohen Maß an Gewalt durch 
Sicherheitskräfte,  die  auch  mit  scharfer  Munition  gegen  die  Demonstranten  vorgingen. 
Internationale Menschenrechtsgruppen haben den Einsatz von Gewalt durch die Behörden als 
unverhältnismäßig verurteilt (FH 2023).
In verschiedenen Regionen des Landes gilt weiterhin der Notstand, der im Kampf gegen den 
Drogenhandel  in  einigen  Provinzen  ausgerufen  wurde  (AA 29.8.2023;  vgl.  EDA 23.6.2023). 
Betroffen sind Provinzen des sogenannten VRAEM, also das Gebiet der Flüsse Ene, Apurímac 
und Mantaro und Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien. Polizei und Streitkräfte verfügen über
weitreichende Sonderrechte, es kommt dort dennoch weiterhin zu Überfällen bewaffneter Gruppen 
auf Angehörige und Einrichtungen der Sicherheitskräfte. Während des Notstands sind einige von 
der  Verfassung  geschützten  Rechte  der  Bevölkerung  eingeschränkt,  so  das  Recht  auf 
Versammlungsfreiheit  und  Bewegungsfreiheit,  aber  auch  das  Recht  auf  Unverletzbarkeit  des 
Wohnraums. Zum anderen wird dem Militär die Möglichkeit eröffnet, die Polizei bei ihren Aufgaben 
zu unterstützen. In der südöstlichen Region Puno und am Titicaca-See sind öfter Strecken durch 
Straßenblockaden nicht passierbar; dies gilt insbesondere für die Verbindung Puno – Cusco. Im 
Amazonas-Gebiet Loreto besteht ein Konflikt um die Erdölförderung, der teilweise zur Blockade 
des Schiffsverkehrs auf dem Ucayali (Canal de Puinahua) führt. Von Schiffsreisen von Pucallpa 
nach Iquitos wird daher derzeit abgeraten (AA 29.8.2023).
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Soziale Unruhen, Streiks und Demonstrationen führen immer wieder zu teilweise gewaltsamen
Auseinandersetzungen  und  Straßenblockaden  (BMEIA  6.7.2023;  vgl.  EDA  23.6.2023). 
Demonstrationen und Menschenansammlungen kommen in Elendsvierteln der Großstädte vor. 
Hohe  Kriminalität  (Diebstahl,  Raubüberfälle,  Entführungen)  gibt  es  vor  allem  in  Lima,  Cusco, 
Trujillo,  Arequipa,  Puno  und  Huaraz,  im  öffentlichen  Nahverkehr,  an  Busterminals,  in 
Einkaufsstraßen und auf Märkten (BMEIA 6.7.2023). Die Kriminalitätsrate ist hoch. Besonders groß 
ist die Gefahr in Gebieten, wo Drogen produziert und die häufig von Drogenbanden kontrolliert 
werden (EDA 23.6.2023).
 Amazonas-Gebiet  (Regionen Loreto, Amazonas, San Martín, Ucayali, Madre de Dios und Teile 
von Huánuco, Pasco und Cusco): Im Streit um Umweltfragen oder die Landrechte zwischen der 
indigenen  Bevölkerung  und  der  Regierung  kommt  es  im  Amazonas-Gebiet  immer  wieder  zu 
Blockaden  des  Straßen-  und  Flussverkehrs  sowie  zu  Zusammenstößen  zwischen 
Demonstrierenden und den Sicherheitskräften (EDA 23.6.2023).
Cusco und Umgebung: In Cusco und Umgebung kommt es oft zu Demonstrationen und Blockaden 
der Eisenbahn- und Straßenverbindungen (EDA 23.6.2023).
Puno  und  Umgebung:  In  Puno  und  Umgebung  sind  Streiks  häufig.  Wiederholt  ist  es  zu 
Gewalttaten  gekommen.  Oft  blockieren  die  Streikenden  die  Verkehrsverbindungen  (EDA 
23.6.2023).
Region  Madre  de  Dios:  Die  Lage  ist  sehr  angespannt.  In  dieser  Region  sind  kriminelle 
Gruppierungen aktiv. Der Staat bekämpft diese Gruppierungen und den illegalen Rohstoffabbau 
mit Militär und Polizei (EDA 23.6.2023).
Region Cajamarca:  In den Provinzen  Cajamarca, Hualgayoc  und  Celendín  gibt es regelmäßig 
soziale Unruhen und Demonstrationen im Zusammenhang mit großen Bergbauprojekten (EDA 
23.6.2023).
Täler des Río Ene, Apurímac und Mantaro in den Regionen Ayacucho, Junín und Huancavelica 
(VRAEM-Region): Wegen des Drogenanbaus haben sich diese Täler und ihre Einzugsgebiete 
praktisch zu einem rechtsfreien Raum entwickelt; die Sicherheitslage ist prekär (EDA 23.6.2023).
Grenzgebiet  zu  Ecuador:  Teile  des  Grenzgebiets  sind  noch  vermint,  besonders  in  der  Nähe 
militärischer Einrichtungen (EDA 23.6.2023).
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Grenzgebiet zu Kolumbien: Im Grenzgebiet zu Kolumbien, insbesondere entlang dem Río
Putumayo, sind Schmuggelbanden aktiv (EDA 23.6.2023).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt (29.8.2023): Peru: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/peru-node/perusicherheit/211938, Zugriff 
4.10.2023 
- BMEIA - Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten (6.7.2023): 
Reisehinweise Peru, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/peru, Zugriff 
4.10.2023
- EDA   - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (23.6.2023), 
Reisehinweise für Peru, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/peru/reisehinweise-fuerperu.html#eda14d6ee, Zugriff 4.10.2023
-FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Peru, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088548.html, Zugriff 25.9.2023
 5. Rechtsschutz / Justizwesen
Die Verfassung sieht ein unabhängiges Justizwesen vor. Vertreter von NGOs behaupten, dass die 
Justiz nicht immer unabhängig arbeitet, nicht durchgängig unparteiisch ist und zuweilen politischer 
Einflussnahme  und  Korruption  unterliegt  (USDOS  20.3.2023).  Die  Justiz  wird  als  eine  der 
korruptesten Institutionen des Landes wahrgenommen. Im Jahr 2018 billigte der Kongress eine 
Reform, die zur Schaffung eines neuen Nationalen Justizrats (JNJ) führte, der für die Auswahl, 
Bewertung und Disziplinierung von Richtern zuständig ist. Die Einrichtung des JNJ wurde sowohl 
von zivilgesellschaftlichen Organisationen als auch von der Wissenschaft allgemein gelobt (FH 
2023).
Das Gesetz sieht das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor, und die Justiz setzt 
dieses  Recht  im  Allgemeinen  durch,  obwohl  Berichte  über  Korruption  im  Justizsystem  häufig 
vorkommen. Angeklagte haben das Recht, bei ihrer Verhandlung anwesend zu sein und mit einem 
Anwalt ihrer Wahl zu verkehren oder einen solchen auf öffentliche Kosten gestellt zu bekommen; 
die vom Staat gestellten Anwälte sind jedoch häufig unzureichend ausgebildet und überlastet 
(USDOS  20.3.2023).  Obwohl  das  Gesetz  den  Bürgern  das  Recht  auf  ein  Verfahren  in  ihrer 
eigenen  Sprache  zugesteht,  sind  Dolmetsch-  und  Übersetzungsdienste  für  Nicht-
Spanischsprachige nicht immer verfügbar (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023). Dieser Mangel
betrifft  vor  allem  Sprecher  der  indigenen  Sprachen  der  Anden  und  des  Amazonas-Gebiets 
(USDOS 20.3.2023). Die verfassungsrechtlichen Garantien für ein ordnungsgemäßes Verfahren 
werden nicht in gleichem Maße eingehalten. Anwälte, die mittellosen Angeklagten zur Seite gestellt 
werden, sind oft schlecht ausgebildet. Die Straffreiheit für Gewalt gegen Umweltaktivisten, die sich 
gegen die Landerschließung wehren, ist nach wie vor ein Problem (FH 2023).
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Quellen:
-FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Peru, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088548.html, Zugriff 25.9.2023
-USDOS - U.S: Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Peru, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089223.html, Zugriff 25.9.2023
 6. Sicherheitsbehörden
Die  peruanische  Nationalpolizei  ist  dem  Innenministerium  unterstellt  und  sorgt  für  die  innere 
Sicherheit (USDOS 20.3.2023). Die peruanischen Streitkräfte, die dem Verteidigungsministerium 
unterstehen,  sind  für  die  äußere  Sicherheit  zuständig  und  übernehmen  in  bestimmten 
Notstandsgebieten und unter außergewöhnlichen Umständen auch einige Aufgaben der inneren 
Sicherheit (USDOS 20.3.2023; vgl. CIA 26.9.2023). Die zivilen Behörden üben eine wirksame 
Kontrolle über die Sicherheitskräfte aus (USDOS 20.3.2023).
Von  den  Sicherheitskräften  begangene  Übergriffe  werden  nur  selten  geahndet  (FH  2023). 
Straflosigkeit  ist  hier  nach  wie  vor  ein  großes  Problem  (USDOS  20.3.2023).  Durch  das 
Polizeischutzgesetz  ist  die  Rechenschaftspflicht  bei  Menschenrechtsverletzungen  seitens  der 
Sicherheitskräfte  effektiv  eingeschränkt  (AI  27.3.2023).  Das  Verhalten  von  Polizei-  und 
Militärangehörigen  im  aktiven  Dienst  wird  durch  rechtliche  Rahmenbedingungen,  umfassende 
Regulierungsverfahren und formale Verhaltenskodizes geregelt. Die Strafverfolgung hochrangiger 
Beamter, einschließlich der Innen- und Verteidigungsminister, erfordert einen förmlichen Antrag der 
Staatsanwälte an den Kongress auf Aufhebung der Immunität der Beamten und die Zustimmung 
des Kongresses zum Verfahren (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
- AI - Amnesty International (27.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; The State of the 
World's Human Rights; Peru 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089589.html, Zugriff 
25.9.2023
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (26.9.2023): The World Factbook - Peru, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/peru/#military-and-security,  Zugriff 4.10.2023
-FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Peru, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088548.html, Zugriff 25.9.2023
-USDOS - U.S: Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Peru, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089223.html, Zugriff 25.9.2023
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Es gibt Berichte, wonach Angehörige der Sicherheitskräfte einige Übergriffe begangen haben. Das 
Gesetz  verbietet  zwar  Folter  und  unmenschliche  Behandlung,  aber  es  gibt  Berichte,  dass 
Regierungsbeamte sie anwenden. Lokale und internationale NGOs erklären, dass die Regierung 
Misshandlungen nicht wirksam verhindert oder die Täter nicht bestraft. Nach Angaben von NGO-
Vertretern  erstatten  viele  Opfer  keine  formelle  Anzeige  gegen  die  mutmaßlichen  Täter,  und 
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diejenigen, die dies tun, haben angeblich Schwierigkeiten, gerichtliche Abhilfe und eine
angemessene Entschädigung zu erhalten (USDOS 20.3.2023).
Ende 2022 kam es in ganz Peru zu Protesten, bei denen die Sicherheitskräfte mit einem hohen 
Maß  an  Gewalt  und  auch  unter  Einsatz  scharfer  Munition  gegen  Demonstranten  vorgingen. 
Internationale Menschenrechtsgruppen haben den Einsatz von Gewalt durch die Behörden als 
unverhältnismäßig verurteilt; bei einem Vorfall in Ayacucho (Anm.: lokal meist Huamanga genannt) 
töteten die Streitkräfte neun Demonstranten, darunter einen Teenager. Bis zum Jahresende kam 
es  immer  wieder  zu  gewaltsamen Zusammenstößen  zwischen  Sicherheitskräften  und 
Demonstranten (FH 2023).
Quellen:
-FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Peru, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088548.html, Zugriff 25.9.2023
-USDOS - U.S: Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Peru, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089223.html, Zugriff 25.9.2023
 8. Korruption
Die Korruption in der Regierung ist nach wie vor ein großes Problem in Peru, auch wenn die 
Strafverfolgungsbehörden  häufig  gegen  Korruptionsvorwürfe  ermitteln  und  diese  strafrechtlich 
verfolgen (FH 2023). Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor, 
doch setzt die Regierung das Gesetz nicht immer wirksam um. Im Laufe des Jahres 2022 gab es 
zahlreiche  Berichte  über  Korruption  durch  Regierungsbeamte,  auch  auf  höchster  Ebene.  Die 
Bürger betrachten Korruption weiterhin als ein allgegenwärtiges Problem in allen Bereichen der 
nationalen, regionalen und lokalen Regierungen (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
-FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Peru, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088548.html, Zugriff 25.9.2023
-USDOS - U.S: Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Peru, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089223.html, Zugriff 25.9.2023
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen
Der Militärdienst ist in Peru für Männer im Alter von 18-50 Jahren und für Frauen im Alter von 18-
45 Jahren freiwillig. Die Dauer beträgt zwölf Monate und es besteht keine Wehrpflicht (1999 
abgeschafft) [Stand 2022] (CIA 26.9.2023).
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (26.9.2023): The World Factbook - Peru, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/peru/#military-and-security,  Zugriff 6.10.2023
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 24
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