ruan-lib-2018-02-26-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 19
PDF herunterladen
9. Allgemeine Menschenrechtslage
Die  Menschenrechtslage  hat  sich  in  den  letzten  Jahren  mit  Konsolidierung  der  inneren 
Sicherheit  insgesamt  verbessert.  Problematisch  bleiben  allerdings  Fälle  von  Amts-  und 
Machtmissbrauch,  Einschränkungen  der  Meinungs-,  Versammlungs-,  Medien  und  
Vereinigungsfreiheit,  sowie  die  politische  Beeinflussung  der  Justiz.  Die  nationale 
Menschenrechtskommission  hat  2003  verstärkte  Untersuchungs-  und  
Interventionsbefugnisse  erhalten,  allerdings  gibt  es  auch  Zweifel  an  der  Effizienz  der 
Kommission  und  ihrer  Unabhängigkeit.  Mehrere  unabhängige  
Menschenrechtsorganisationen existieren in Ruanda. Einige Organisationen wie Amnesty  
International und Human Rights Watch erheben gegen Polizei und Militär schwere Vorwürfe  
(AA  8.2017a).  Die  größten  Probleme  in  der  Verletzung  der  Menschenrechte  sind 
Belästigung durch die Regierung, Verhaftung und Misshandlung von politischen Gegnern,  
Menschenrechtsaktivisten und Einzelpersonen, welche eine Bedrohung für die staatliche  
Kontrolle und soziale Ordnung darstellen. So auch die Missachtung der Rechtsstaatlichkeit  
unter  den  Sicherheitskräften  und  der  Justiz  und  die  Beschränkungen  der  bürgerlichen 
Freiheiten  (USDOS  3.3.2017).  Auch  die  Deutsche  Gesellschaft  für  Internationale 
Zusammenarbeit berichtet über die kritische Menschenrechtslage im Land (GIZ 9.2017a). 
Die  Verfassung  gewährleistet  Meinungs-  und  Pressefreiheit  im  gesetzlich  dafür  
vorgesehenen Rahmen (USDOS 3.3.2017). Die Regierung schränkt diese Rechte jedoch  
ein. Journalisten wurden häufiger von Regierungsbeamten befragt, schikaniert, bedroht und  
verhaftet. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sind per Verfassung gewährleistet, in der  
Praxis jedoch eingeschränkt. Zudem haben Bürger nicht die Möglichkeit ihre Regierung  
durch freie und faire Wahlen zu ändern. Es kommt zu Einschränkungen bei der Registrierung 
und  dem  Betrieb  von  Oppositionsparteien  und  nicht  transparenten  Praktiken  bei  der 
Stimmenauszählung (USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt (8.2017a): Ruanda - Innenpolitik, https://www.auswaertiges-
amt.de/de/aussenpolitik/laender/ruanda-node/-/212068, Zugriff 20.2.2018
- GIZ - Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, – Geschichte & Staat, 
(9.2017a): http://liportal.giz.de/ruanda/geschichte-staat/, Zugriff 20.2.2018 
- USDOS - U.S. Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights 
Practices 2016 - Rwanda, https://www.ecoi.net/en/document/1395590.html, Zugriff 
20.2.2018
10.Haftbedingungen
Problematisch bleibt die Menschenrechtslage vor allem in den Gefängnissen (GIZ 9.2018a).   
Obwohl die Regierung versucht, die Bedingungen in Gefängnisse und Gefangenenlagern zu  
verbessern, variieren diese von unzumutbaren und lebensbedrohlichen Zuständen bis hin  
zur Erfüllung internationaler Standards. Überfüllte Gefängnisse und Gefangenenlagern sind  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 12 von 20
12

ein übliches Problem, wie auch schlechte Belüftung, welche zu hohen Temperaturen führt.  
Die Versorgung mit Nahrung und medizinischer Betreuung ist häufig mangelhaft. Einige  
Gefangene behaupten sogar, tagelang keine Nahrung zu erhalten. Darüber hinaus gibt es 
Beschwerden  über  unzureichende  Sanitärversorgung  in  einigen  Gefängnissen  und 
Gefangenenlagern; nicht alle verfügen über Toiletten (USDOS 3.3.2017). 
Insassen müssen oft jahrelang auf Gerichtsverhandlungen warten  (GIZ 9.2018a).  Es gibt  
auch  zahlreiche  Berichte  über  schlechte  Bedingungen  für  Zivilisten  in  militärischen 
Gefangenenlagern. Laut der durch Gefängnisse und Behörden festgelegten Besuchsregeln  
ist  es  Gefangenen  und  Häftlingen  erlaubt,  Besuch  zu  empfangen.  Auch  die  freie 
Religionsausübung ist erlaubt (USDOS 3.3.2017).
Das  Gesetz  sieht  eine  Ombudsmannorganisation  (N HRC  –  Nationale  
Menschenrechtskommission) vor,  der  die  Durchführung  von  Untersuchungen  von  
Gefängnissen obliegt. Die Regierung finanziert und kooperiert mit dem NHRC. Nach Ansicht  
vieler  Beobachter  verfügte  der  NHRC  nicht  über  ausreichende  Ressourcen,  um  alle 
gemeldeten  Verstöße  zu  untersuchen.  Wenige  Opfer  von  Menschenrechtsverletzungen 
melden  dem  NHRC  von  Verstößen.  Das  Ministerium  des  Staatssekretärs  für  innere 
Sicherheit  untersucht  Gefängnisse  und  hat  Mitarbeiter  für  eine  
Menschenrechtsaufsichtsbehörde  innerhalb  des  Ministeriums  eingestellt.  Die  Regierung 
erlaubt  unabhängige  Überwachung  der  Haftbedingungen  durch  Diplomaten,  HRW,  und 
lokalen NGOs sowie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (USDOS 3.3.2017). 
Quellen:
- GIZ - Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, – Geschichte & Staat, 
(9.2017a): http://liportal.giz.de/ruanda/geschichte-staat/, Zugriff 20.2.2018 
- USDOS - U.S. Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights 
Practices 2016 - Rwanda, https://www.ecoi.net/en/document/1395590.html, Zugriff 
20.2.2018
11.Todesstrafe
Die Todesstrafe ist seit Juni 2007 gesetzlich abgeschafft (GIZ 9.2017); seit 1998 wurde sie  
nicht mehr vollstreckt (AA 8.2017a; vgl. GIZ 9.2017).  Damit wurde das größte Hindernis für  
eine Überstellung von Angeklagten durch das Internationale Strafgericht für Ruanda an die  
Justiz in Ruanda beseitigt (GIZ 9.2017a).
Quellen:
-  AA - Auswärtiges Amt (8.2017a): Ruanda - Innenpolitik, https://www.auswaertiges-
amt.de/de/aussenpolitik/laender/ruanda-node/-/212068, Zugriff 20.2.2018
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (9.2017): Ruanda 
– Geschichte & Staat, http://liportal.giz.de/ruanda/geschichte-staat.html, Zugriff 20.2.2018
12.Religionsfreiheit
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 13 von 20
13

Die  Bevölkerung  Ruandas  ist  zu  50,2  protestantisch  (Adventisten  12  Prozent  und  38,2 
Prozent  gehören  anderen  christlichen  Konfessionen  an),  44,3  Prozent  sind  römisch-
katholisch, 2 Prozent sind Moslems, zu den Animisten zählen 0,9 Prozent und 2,5 Prozent  
der Bevölkerung gehören anderen oder keiner Religionsgruppe an (CIA 7.2.2018).
Die Verfassung verbietet religiöse Diskriminierung und sieht Religions- und Glaubenfreiheit  
vor. Die Verfassung verbietet auch politische Parteien, welche auf der Religionszugehörigkeit 
aufgebaut sind. Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass religiöse Diskriminierung unter Strafe  
gestellt wird. Das Strafmaß ist 5 bis 7 Jahren Gefängnis und eine Geldstrafe von 100.000 bis  
eine Million ruandische Francs ($ 145 bis $ 1450). Zusätzlich muss sich jeder Bürger bei  
einer religiösen Gruppe im Ruanda Governance Board (RGB) registrieren. Alle Schüler in  
einer öffentlichen Grundschule und in den ersten drei Jahre der Sekundarstufe, müssen  
einen Religionsunterricht besuchen, in dem verschiedene Religionen besprochen werden. Es 
gibt Berichte, dass die Regierung in die internen Abläufe religiöser Organisationen eingreift.  
Lokale Behörden gehen manchmal gegen Zeugen Jehovas vor, wenn diese an von der  
Regierung  vorgeschriebenen  Aktivitäten  aus  Gewissensgründen  nicht  teilnehmen.  
Zahlreiche  religiöse  Gruppen  tragen  zu  Toleranz  und  Verständnis  bei,  indem  sie  an 
interkonfessionellen  Treffen  teilnehmen  und  gemeinsame  Projekte  organisieren  (USDOS 
15.8.2017).
Schon seit der deutschen, vor allem aber seit der belgischen Kolonisation nach dem Ersten  
Weltkrieg wurde das Land christlich missioniert, was zu einer Dominanz des in Belgien  
vorherrschenden Katholizismus führte,  dem  kurz vor dem Völkermord (1994) etwa zwei  
Drittel der Bevölkerung angehörten. Wegen ihrer umstrittenen Rolle im Völkermord wird die  
katholische Kirche bis heute oft kritisiert (GIZ 9.2017c). 
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency (7.2.2018): The World Factbook – Rwanda: 
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/rw.html, Zugriff 
20.2.2018
- GIZ -  Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH (9.2017c): 
Ruanda – Gesellschaft, http://liportal.giz.de/ruanda/gesellschaft.html, Zugriff 20.2.2018
- USDOS - U.S. Department of State (15.8.2017): 2016 Report on International Religious 
Freedom - Rwanda, https://www.ecoi.net/en/document/1408631.html, Zugriff 20.2.2018
13.Ethnische Minderheiten
Das  Land  wird  von  drei  Bevölkerungsgruppen  bewohnt.  Den  Bahutu,  die  Schätzungen 
zufolge 80-90 Prozent der Bevölkerung ausmachen, den Batutsi (ca. 10-20 Prozent) und den  
Batwa  mit  circa  1  Prozent.  Die  Bezeichnung  "Ethnie"  ist  für  die  Charakterisierung  der 
ruandischen Bevölkerungsgruppen wissenschaftlich nicht korrekt. Bei "Hutu" oder "Tutsi"  
handelt es sich auch nicht um verschiedene Stämme, wie es in zahlreicher Literatur zu lesen  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 14 von 20
14

ist.  Sie  sprechen  die  gleiche  Bantusprache,  "Kinyarwanda",  bilden  eine  gemeinsame 
Sozialstruktur und teilen religiöse Überzeugungen. Sie haben die gleiche Kultur und eine  
gemeinsame  Geschichte.  Auch  eine  bestimmte  regionale  Herkunft  wird  keiner  der  drei 
Gruppen zugeordnet. Auch Eheschließungen zwischen Hutu- und Tutsifamilien sind keine  
Seltenheit. Tatsächlich ist jedoch im Laufe der Geschichte ein "ethnisches" Bewusstsein und  
eine Identifikation mit einer der Gruppen entstanden (GIZ 9.2017c).
Die Verfassung sieht vor, dass alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind, ohne Diskriminierung  
aufgrund der ethnischen Herkunft, des Stammes oder Clans oder der Hautfarbe. Von der  
Regierung werden diese Bestimmungen in der Regel durchgesetzt. Die Regierung entfernte  
nach dem Genozid 1994 alle Verweise auf Ethnizität im öffentlichen Diskurs und schaffte  
ethnischen Quoten für Bildung, Ausbildung und Beschäftigung innerhalb der Regierung ab.  
Ebenso  wurde  verboten,  dass  Identitätsdokumente  auf  die  Ethnie  hinweisen  und  dass 
soziale oder politische Organisationen auf Basis der ethnischen Zugehörigkeit gegründet  
werden (USDOS 3.3.2016).
Quellen:
- GIZ - Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (9.2017c): Ruanda - 
Gesellschaft, https://www.liportal.de/ruanda/gesellschaft/, Zugriff 20.2.2018
- USDOS - U.S. Department of State (3.3.2016): Country Report on Human Rights 
Practices 2016 - Rwanda, https://www.ecoi.net/de/dokument/1395590.html, Zugriff 
6.2.2018
14.Frauen/Kinder
Frauen stehen der gleiche Status und dieselben Rechte zu wie Männern. Das Gesetz erlaubt 
Frauen, von ihren Vätern und Ehemännern Besitz zu erben (USDOS 3.3.2017; vgl. GIZ  
9.2017c), und Paare können ihre eigenen rechtlichen Abmachungen über Besitztümer treffen 
(USDOS  3.3.2017).  Die  Regierung  hat  die  Frauenförderung  zu  einem  vorrangigen 
Politikthema  erhoben  (AA  8.2017a).  Die  Gesetze  werden  unter  dem  Gesichtspunkt  der 
Gleichstellung von Mann und Frau überprüft (AA 8.2017a; vgl. GIZ 9.2017c). Diese in der  
Hauptstadt moderne und auch umgesetzte Genderpolitik findet allerdings auf dem Land  
bisher wenig Umsetzung; die Frauen dort sind für die Feldarbeit und Versorgung der Familie  
zuständig. Zwar nehmen die Zahlen ab, trotzdem kommt häusliche und sexuelle Gewalt  
nach Angaben der ruandischen Polizei noch häufig vor. Frauen müssen nach wie vor auf  
Gewohnheitsrecht  gestützte  Ungleichheiten  ertragen,  die  zu  wirtschaftlichen  Nachteilen 
führen. Der Mann bleibt rechtlich und in der Mentalität der Menschen das Familienoberhaupt  
(AA 8.2017a). 
Das  Gesetz  verlangt  gleichen  Lohn  für  gleiche  Arbeit  und  verbietet  Diskriminierung  am 
Arbeitsplatz  (USDOS  3.3.2017).  Frauen  arbeiten  vor  allem  in  der  Agrarwirtschaft  (79 
Prozent), dennoch arbeiten auch viele Frauen im Verkauf und im Handel (USDOS 3.3.2017).  
Die Verfassung schreibt eine Mindestvertretung von Frauen in Höhe von jeweils 30 Prozent  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 15 von 20
15

in beiden Kammern des Parlaments vor. Ruanda verfügt mit über 56 Prozent weltweit über  
den  höchsten  Frauenanteil  im Parlament. Wichtige  Positionen in der  Regierung  werden 
ebenfalls von Frauen eingenommen (AA 8.2017a). Auch in der Wirtschaft ist die Bedeutung  
der Frauen entsprechend gewachsen (GIZ 9.2017c). 
Das Gesetz  kriminalisiert Vergewaltigung und  Vergewaltigung in der Ehe . Die Regierung  
handhabt Vergewaltigungen als rechtliche Priorität. Das Strafmaß für diese Vergehen ist  
hoch. Auch das Bedrohen, Belästigen oder Schlagen innerhalb einer Ehe ist gesetzlich  
strafbar. Häusliche Gewalt  kam und kommt häufig vor und laut Polizei (RNP) steigen die  
Zahlen. Das Polizeihauptquartier in Kigali betreibt eine Hotline für Opfer von häuslicher  
Gewalt sowie einen Untersuchungsraum und verfügte über ausgebildete Berater. Jede der  
78 Polizeistationen im Land verfügt über ihren eigenen „Gender Desk“, ausgebildete Beamte  
und  ein  öffentliches  Vermittlungsprogramm.  Die  Regierung  betreibt  weiterhin  GBV-
Kampagnen (GBV: gender based violence) und forciert Schulungen für Polizei und Militär bei  
den Themenbereichen (häusliche) Gewalt und Missbrauch von Kindern und Frauen. Das  
Gesetz verbietet sexuelle Belästigung durch den Arbeitgeber und sieht Strafen vor. Sexuelle  
Belästigung  war  und  bleibt  verbreitet.  Es  gibt  vereinzelte  Berichte,  wonach  frühe 
Vermählungen  oder  Zwangsheiraten  in  ländlichen  Regionen  und  Flüchtlingslagern 
vorkommen (USDOS 3.3.2017).
Ruanda gilt als Transitland und Zielland für Zwangsarbeiter und Menschenhandel. Vor allem  
Frauen und Kinder sind von Prostitution betroffen. Mädchen und Buben werden in und durch  
erweiterte  Familiennetzwerke  ausgebeutet;  einige  dieser  Kinder  werden  als  kostenlose 
Arbeitskräfte  eingesetzt  und  erleben  zusätzlich  noch  physischen  und/oder  sexuellen 
Missbrauch (USDOS 27.6.2018).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt (8.2017a): Ruanda - Innenpolitik, https://www.auswaertiges-
amt.de/de/aussenpolitik/laender/ruanda-node/-/212068, Zugriff 20.2.2018
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH (9.2017c): 
Ruanda – Gesellschaft, http://liportal.giz.de/ruanda/gesellschaft.html, Zugriff 20.2.2018
- USDOS - U.S. Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights 
Practices 2016 - Rwanda, https://www.ecoi.net/en/document/1395590.html, Zugriff 
20.2.2018
- USDOS - U.S. Department of State (27.6.2017): Trafficking in Persons Report 2017 - 
Country Narratives - Rwanda, 
https://www.ecoi.net/en/document/1402438.html, Zugriff 20.2.2018
15.Homosexuelle
Einvernehmliche, gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Ruanda nicht  strafbar. 
Regierungsbeamte auf Kabinettsebene bekundeten ihre Unterstützung für die Rechte von  
Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (LGBTI). LGBTI-Personen  
berichteten  von  gesellschaftlicher  Diskriminierung  und  Missbrauch  und  gelegentlichen 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 16 von 20
16

Schikanen durch Nachbarn und Polizei.  Es gibt keine bekannten Berichte über physische  
Angriffe auf LGBTI-Personen und es gab auch keine Berichte über LGBTI-Personen, die  
aufgrund von Belästigungen oder Angriffen aus dem Land geflohen sind (USDOS 3.3.2017).  
Allerdings ist gleichgeschlechtlicher Kontakt mit Beteiligung von Personen unter 18 Jahren  
gesetzwidrig und wird mit einer Geld- bzw. Haftstrafe bedroht (BMEIA 20.2.2018).
Quellen:
- BMEIA - Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (20.2.2018): 
Reiseinformationen, Ruanda, Besondere Bestimmungen, https://www.bmeia.gv.at/reise-
aufenthalt/reiseinformation/land/ruanda/, Zugriff 20.2.2018
- USDOS - U.S. Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights 
Practices 2016 - Rwanda, https://www.ecoi.net/en/document/1395590.html, Zugriff 
20.2.2018
16.Bewegungsfreiheit
Verfassung und Gesetz gewähren Bewegungsfreiheit, Reisen ins Ausland, Emigration und  
Rückkehr. Generell respektiert die Regierung diese Rechte auch in der Praxis (USDOS  
3.3.2017).
Quellen:
- USDOS - U.S. Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights 
Practices 2016 - Rwanda, https://www.ecoi.net/en/document/1395590.html,  Zugriff 
20.2.2018
17.Binnenflüchtlinge (IDPs) und Flüchtlinge
Die Regierung kooperiert mit dem UNHCR und weiteren humanitären Organisationen, um  
Schutz  und  Unterstützung  für  Binnenvertriebene,  Flüchtlinge,  rückkehrende  Flüchtlinge, 
Asylsuchende, Staatenlose und andere Personen zu gewährleisten.  Die Gewährung von  
Asyl oder Flüchtlingsstatus ist im Gesetz verankert  und die Regierung hat  ein System zum  
Schutz von Flüchtlingen  ausgearbeitet. Behörden haben die Sicherheit und den physischen  
Schutz innerhalb von Flüchtlingslagern verbessert. Die ruandische Polizei (RNP – Rwanda  
National  Police) und  UNHCR  arbeiten  gemeinsam  an  der  allgemeinen  Verbesserung 
innerhalb der Camps, da es bereits zu GBV (gender based violence) Vorfällen innerhalb der 
Flüchtlingsgemeinschaft gekommen ist (USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- USDOS - U.S. Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights 
Practices 2016 - Rwanda, https://www.ecoi.net/en/document/1395590.html, Zugriff 
20.2.2018
18.Grundversorgung/Wirtschaft
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 17 von 20
17

Die  Wirtschaft  Ruandas  wächst  weiterhin  schnell  (AA  8.2017c)  und befindet  sich  seit 
mehreren Jahren in einer stabilen Wachstumsphase  (GIZ 9.2017b) . Ruanda beabsichtigt,  
längerfristig  zweistellige  Wirtschaftswachstumsraten  zu  erzielen  und  setzt  auf  massive 
Investitionen  in  Transport-  und  Energiesektoren  (Wasserkraft,  Erdwärme,  Methangas  im 
Kivu-See und Solarenergie), in die Modernisierung der Landwirtschaft und die Förderung der  
Industrie  sowie  in  den  Ausbau  des  Tourismus  (AA  8.2017c).  Eine  entscheidende 
Schwachstelle im nationalen Wirtschaftssystem stellt das hohe Handelsdefizit dar. Der Wert  
der importierten Produkte liegt mehr als doppelt so hoch wie der Exportwert (GIZ 9.2017b).
Ruanda  gehörte  auch  2014  zu  den  ärmsten  Ländern  weltweit  (Index  für  menschliche 
Entwicklung der Vereinten Nationen 2016: Platz 159 von 188). Die Verringerung der Armut  
steht deshalb im Mittelpunkt der "Vision 2020" und der Armutsbekämpfungsstrategie für  
2013-2018. Als eines von wenigen Ländern hat Ruanda fast alle Milleniumsentwicklungsziele 
(MDG) erreicht - so u.a. das zentrale Ziel der Halbierung der extremen oder absoluten Armut  
(2015:  16,3  Prozent  –  2005:  35,8  Prozent).  Auch  die  Ziele  zur  Verringerung  der 
Kindersterblichkeit, Müttersterblichkeit und Gesundheit wurden erreicht. Durch das von der  
Regierung angestrebte Wirtschaftswachstum sollen sich die Zahlen weiter verbessern (AA  
8.2017c). 
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt (8.2017c): Ruanda - Wirtschaft, https://www.auswaertiges-
amt.de/de/aussenpolitik/laender/ruanda-node/-/212028, Zugriff 20.2.2018
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH (9.2017b): 
Ruanda – Wirtschaftslage, https://www.liportal.de/ruanda/wirtschaft-entwicklung/, Zugriff 
20.2.2018
19.Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch  
hoch  problematisch  (AA  20.2.2018).  Aufgrund  der  hygienischen  Verhältnisse  und  der 
unzureichenden  Versorgung  mit  Medikamenten  sowie  des  Mangels  an  entsprechendem 
Fachpersonal ( BMEIA 20.2.2018 ) entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem  
westeuropäischen Standard (BMEIA 20.2.2018; vgl. AA 20.2.2018). 
Eines der Grundprobleme im Gesundheitswesen ist die nicht ausreichende Versorgung mit  
sauberem Trinkwasser,  die hohe Säuglings- und Kinder- und Müttersterblichkeit sowie die  
durch  Mangel-  und  Fehlernährung  bedingten  Krankheiten.  Infektions-  und  parasitäre 
Krankheiten treten in erheblichem Umfang auf und verursachen die meisten Sterbefälle.  
Staatliche Bemühungen der letzten Jahre haben landesweit zu verbesserten Bedingungen  
geführt.  Insbesondere  im  Hinblick  auf  die  Senkung  hoher  Säuglings-,  Kinder-  u. 
Müttersterblichkeit  werden  bemerkenswerte  Erfolge  beobachtet.  In  diesem  Bereich  hat 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 18 von 20
18

Ruanda - aus Sicht des UNDP (United Nation Development Programme) - die Millennium-
Entwicklungsziele erreicht. Auch im Bereich der Bekämpfung von Malaria sind Erfolge zu  
verzeichnen. Malaria ist zwar noch weit verbreitet, rangiert jedoch inzwischen - im Hinblick  
auf Häufigkeit und Ursache von Sterbefällen - hinter Grippe, Masern, Erkrankungen der  
Atemwege, Hautinfektionen sowie Magen- und Darmerkrankungen. Die HIV-Prävalenz an  
der  Gesamtbevölkerung  wird  mit  drei  Prozent  angegeben;  sie  ist  unter  der  städtischen 
Bevölkerung am höchsten (GIZ 9.2017c).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt (20.2.2018): Ruanda - Landesspezifische Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ruanda-node/
ruandasicherheit/212026#content_0, Zugriff 20.2.2018
- BMEIA - Bundesministerium für Europa Integration und Äußeres (20.2.2018): 
Reiseinformation – Ruanda, 
https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/ruanda/, Zugriff 20.2.2018
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH (9.2017c): 
Ruanda – Gesellschaft, https://www.liportal.de/ruanda/gesellschaft/, Zugriff 21.2.2018
20.Behandlung nach Rückkehr
Die Regierung arbeitet allgemein mit dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) und  
anderen humanitären Organisationen zusammen, um für die Bereitstellung von Schutz und  
Hilfe  für  Binnenvertriebene,  Flüchtlinge,  rückkehrende  Flüchtlinge,  Asylsuchende,  
Staatenlose  und  andere  Personen  zu  sorgen. Nach  Angaben  des  UNHCR,  hat  die 
Regierung die Rückkehr aus anderen Ländern von 2011 bis Oktober 2014 von mehr als  
27.000  Angehörigen  akzeptiert  und  unterstützt.  Die  meisten  ließen  sich  in  ihren 
Herkunftsbezirken  nieder.  Die  Regierung  akzeptiert  auch  die  Rückkehr  ehemaliger 
ruandischer  Kämpfer  aus  der  DR  Kongo.  Die  ruandische   Demobilisierungs-  und 
Wiedereingliederungskommission  betreibt  mit  internationaler  Unterstützung  ein  
dreimonatiges Umerziehungsprogramm im Mutobo Demobilisierung Zentrum für ehemalige  
Kämpfer. Nach diesem Zeitraum wurden erwachsene ehemalige Kämpfer automatisch als  
RDF (Rwandan Defence Forces)-Reservekräfte eingeschrieben. Sie erhielten je rund 60.000  
ruandischen Francs ($ 74) und die Erlaubnis nach Hause zurückzukehren. Das Musanze  
Child Rehabilitation Center, das 2015 aus der Ostprovinz umgesiedelt wurde, betreut nun  
ehemalige Kindersoldaten in der Nordprovinz (USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- USDOS - U.S. Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights 
Practices 2016 - Rwanda, https://www.ecoi.net/en/document/1395590.html, Zugriff 
20.2.2018
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 19 von 20
19