saud-lib-2025-04-23-ke

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Quellen:
- AI – Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Saudi Arabien 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108021.html, 
Zugriff 18.4.2025
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, 
Saudi  Arabien,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, 
Zugriff 22.4.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- USCIRF - US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): Saudi Arabia, 
Annual  Report  2024,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2112012/Saudi+Arabia.pdf,  Zugriff 
18.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Religious 
Freedom: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111948.html, Zugriff 18.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 5. Sicherheitsbehörden
Die saudischen Streitkräfte (SAAF) sind in zwei Ministerien unterteilt: Verteidigungsministerium: 
Königliche Saudische Landstreitkräfte, Königliche Saudische Seestreitkräfte (einschließlich
Marineinfanterie,  Spezialeinheiten,  Marinefliegertruppe),  Königliche  Saudische  Luftwaffe, 
Königliche Saudische Luftverteidigungskräfte, Königliche Saudische Strategische Raketentruppe; 
Ministerium für die Nationalgarde: Saudische Nationalgarde (SANG) sowie dem Innenministerium: 
Spezialeinheiten  für  Sicherheit  und  Schutz;  Spezialeinheiten  für  Umweltsicherheit; 
Spezialeinheiten für Straßenverkehrssicherheit; Generaldirektion Grenzschutz (CIA 17.4.2025).
Zu  den  weiteren  Sicherheitsbehörden  gehört  die  Staatssicherheit  (SSP):  Generaldirektion  für 
Ermittlungen (Mabahith), Spezialeinheiten, Spezialeinheiten für Notfälle (2024) (CIA 17.4.2025).
Für die Durchsetzung der Gesetze und die Aufrechterhaltung der Ordnung sind das Präsidium für
Staatssicherheit  (ri’asat  amn  al-dawla),  die  Nationalgarde  (al-haras  al-watani),  das 
Innenministerium  (wizaratal-dakhiliyya)  und  das  Verteidigungsministerium  (wizarat  al-difa’a) 
zuständig, die direkt dem König unterstehen. Zum Präsidium für Staatssicherheit gehören der 
Inlandsnachrichtendienst  (al-mubahith  al-‘aama),  die  Sondersicherheitskräfte  und  die 
Sondereinsatzkräfte. Die Polizei ist dem Innenministerium unterstellt (BAMF 1.2024).
Die Straffreiheit für Sicherheitskräfte bleibt ein ernstes Problem. Die Staatsanwaltschaft, die dem 
König unterstellt ist, ist dafür zuständig, zu untersuchen, ob das Vorgehen der Sicherheitskräfte 
gerechtfertigt ist, und Strafverfahren einzuleiten (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, 
Saudi  Arabien,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, 
Zugriff 22.4.2024
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- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (17.4.2025): The World Factbook, Saudi Arabia,
Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/saudi-arabia/#military-and-
security, Zugriff 22.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 6. Folter und unmenschliche Behandlung
Obwohl Saudi-Arabien seit 1997 Vertragsstaat des Übereinkommens gegen Folter ist (BAMF 
1.2024; vgl. FH 2024) und das Gesetz offiziell Folter verbietet sowie Beamte, die für
strafrechtliche Ermittlungen zuständig sind, für jeden Missbrauch ihrer Befugnisse verantwortlich 
macht  (USDOS  23.4.2024),  existieren  zahlreiche  Berichte  von  staatlichen  Quellen, 
Menschenrechtsorganisationen  sowie  den  Vereinten  Nationen  über  Folter  und  andere 
unmenschliche  oder  erniedrigende  Behandlung  oder  Bestrafung  durch  Regierungs-  und 
Vollzugsbeamte sowie die Erzwingung von Geständnissen durch Folter (BAMF 1.2024; vgl. FH 
2024, USDOS 23.4.2024).
Gerichte  verurteilen  regelmäßig  Personen  zu  körperlicher  Züchtigung,  obwohl  seit  einem 
königlichen Erlass aus dem Jahr 2020, der diese Praxis mit Ausnahme von Fällen von Trunkenheit, 
sexuellen Handlungen zwischen unverheirateten Personen und falschen Anschuldigungen wegen 
Ehebruchs verbietet, keine Berichte über Auspeitschungen vorliegen (USDOS 23.4.2024).
Es gibt Berichte über Misshandlungen während Verhören. Obwohl in den Kriminalpolizeibehörden 
des Innenministeriums Überwachungskameras installiert waren, um die Verhöre von Verdächtigen 
aufzuzeichnen,  gibt  es  keine  Berichte  darüber,  dass  diese  Videoüberwachung  zur 
Rechenschaftspflicht für Misshandlungen geführt hätte. Die Regierung bot den Sicherheitskräften 
Menschenrechtsschulungen an, aber Nichtregierungsorganisationen äußern sich besorgt über weit 
verbreitete Folter und andere Misshandlungen sowie über die schlechte Haftbedingungen (USDOS 
23.4.2024).
Quellen:
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, 
Saudi  Arabien,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, 
Zugriff 22.4.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
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7. Korruption
Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption im Amt vor, und die Regierung setzt das
Gesetz im Allgemeinen wirksam um (USDOS 23.4.2024). Korruption und Vetternwirtschaft bleibt 
ein großes Problem (FH 2024).
Nazaha  (die  Nationale  Kontroll-  und  Antikorruptionskommission)  hat  die  alleinige  Befugnis, 
Korruptionsvorwürfe gegen Regierungsangestellte zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. 
Nazaha  führt  das  ganze  Jahr  über  Kampagnen  zur  Korruptionsbekämpfung  durch  und 
veröffentlicht  monatliche  Berichte  über  ihre  Aktivitäten,  in  denen  sie  die  Gesamtzahl  der 
Ermittlungen und Festnahmen des Vormonats sowie eine Liste der beteiligten Ministerien oder 
Behörden bekannt geben (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Der Kronprinz steht an der Spitze der Nationalen Antikorruptionskommission (Nazaha) (FH 2024).
Der Direktor der Nazaha auf Ministerebene untersteht direkt dem König (USDOS 23.4.2024).
Der Corruption Perceptions Index 2024 von Transparency International listet Saudi Arabien auf 
Rang 38 von 180 Staaten auf (TI ohne Datum).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- TI  –  Transparency  International  (ohne  Datum):  Corruption  Perceptions  Index  2024,  Saudi 
Arabien, https://www.transparency.org/en/cpi/2024, Zugriff 
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) benötigen für ihre Tätigkeit eine staatliche Genehmigung.
Reformorientierte Organisationen wurden in der Praxis die Genehmigungen verweigert, in einigen 
Fällen durch willkürliche Verzögerungen (FH 2024).
Die  Regierung  schränkt  die  Tätigkeit  inländischer  und  internationaler 
Menschenrechtsorganisationen  ein,  obwohl  das  Gesetz  vorsieht,  dass  „der  Staat  die 
Menschenrechte  in  Übereinstimmung  mit  der  islamischen  Sharia  schützt“,  und  die 
Regierungsbeamten  sind  weder  kooperativ  noch  ansprechbar  für  unabhängige 
Menschenrechtsorganisationen (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung arbeitet häufig mit der quasi-staatlichen NSHR, der einzigen staatlich zugelassenen 
Menschenrechtsorganisation der Zivilgesellschaft, zusammen und akzeptiert manchmal deren
Empfehlungen (USDOS 23.4.2024).
Die  Regierung  erlaubt  es  internationalen  Menschenrechts-NGOs  nicht,  sich  im  Land 
niederzulassen, und schränkt deren Einreise zu Besuchen ein (USDOS 23.4.2024).
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Es gibt zahlreiche Berichte über Drohungen oder Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger
(HRDs) (USDOS 23.4.2024).  Menschenrechtsverteidiger sind weiterhin willkürlich in Haft oder 
unterliegen Reiseverboten, nachdem man sie unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen hatte 
(AI 24.4.2024).
Die  Regierung  verfügt  offiziell  über  Mechanismen  zur  Untersuchung  und  Ahndung  von 
Menschenrechtsverletzungen,  deren  Wirksamkeit  jedoch  begrenzt  ist.  Die 
Menschenrechtskommission  war  Teil  der  Regierung  und  benötigt  die  Genehmigung  des 
Außenministeriums, bevor er sich mit Diplomaten, Wissenschaftlern oder Forschern internationaler 
Menschenrechtsorganisationen treffen darf, obwohl der Präsident der Menschenrechtskommission 
offiziell  den  Status  eines  Ministers  hat  und  dem  König  unterstellt  ist.  Die 
Menschenrechtskommission  arbeitet  direkt  mit  dem  Königlichen  Hof  und  dem  Ministerrat,  mit 
einem  Ausschuss  aus  Vertretern  des  Shura-Rates  und  der  Ministerien  für  Arbeit  und  soziale 
Entwicklung sowie für Inneres und mit den Ausschüssen des Shura-Rates für Justiz, islamische 
Angelegenheiten und Menschenrechte zusammen (USDOS 23.4.2024).
LGBTQI+-Organisationen  und  die  Interessenvertretung  für  LGBTQI+-Themen  sind  illegal.  Die 
Regierung erlaubt keine derartigen Organisationen (USDOS 23.4.2024).
Die öffentliche Verteidigung der Menschenrechte von LGBTQI+-Personen ist illegal, und Aktivisten 
müssen mit Verhaftung und Inhaftierung rechnen (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung verwehrt Menschenrechts- und humanitären Organisationen wie dem
Internationalen  Komitee  vom  Roten  Kreuz  den  Zugang  zu  politischen  Gefangenen  (USDOS 
23.4.2024).
Menschenrechtsorganisationen wie die Saudi Civil and Political Rights Association werden von der 
Regierung als illegale politische Bewegungen betrachtet und entsprechend behandelt (USDOS 
23.4.2024).
Quellen:
- AI – Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Saudi Arabien 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108021.html, 
Zugriff 18.4.2025
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen
Männer (17-40) und Frauen (21-40) können sich freiwillig zum Militärdienst melden. Es besteht 
keine Wehrpflicht (CIA 17.4.2025).
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Quellen:
- CIA –  Central  Intelligence  Agency  [USA]  (17.4.2025):  The  World  Factbook,  Saudi  Arabia, 
Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/saudi-arabia/#military-and-
security, Zugriff 22.4.2025
 10. Allgemeine Menschenrechtslage
Zu  den  schwerwiegenden  Menschenrechtsproblemen  gehören  glaubwürdige  Berichte  über: 
willkürliche  oder  rechtswidrige  Tötungen,  einschließlich  außergerichtlicher  Tötungen; 
Verschleppungen;  Folter  und  grausame,  unmenschliche  oder  erniedrigende  Behandlung  oder 
Bestrafung durch Regierungsbeamte; harte und lebensbedrohliche Haftbedingungen; willkürliche 
Festnahmen und Inhaftierungen; schwerwiegende Probleme hinsichtlich der Unabhängigkeit der 
Justiz; politische Gefangene oder Häftlinge; grenzüberschreitende Repressionen gegen Personen
in einem anderen Land; willkürliche oder rechtswidrige Eingriffe in die Privatsphäre; Bestrafung 
von  Familienangehörigen  für  mutmaßliche  Straftaten  eines  Verwandten;  schwerwiegende 
Einschränkungen  der  Meinungs-  und  Medienfreiheit,  darunter  Gewalt  oder  Gewaltandrohung 
gegen  Journalisten,  ungerechtfertigte  Festnahmen  oder  Strafverfolgung  von  Journalisten  und 
Zensur; schwerwiegende Einschränkungen der Internetfreiheit; erhebliche Beeinträchtigungen der 
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, darunter übermäßig restriktive Gesetze zur Organisation, 
Finanzierung  oder  Tätigkeit  von  Nichtregierungsorganisationen  und  zivilgesellschaftlichen 
Organisationen; Einschränkungen der Religionsfreiheit; Einschränkungen  der Bewegungs-  und 
Aufenthaltsfreiheit  innerhalb  des  Staatsgebiets  und  des  Rechts,  das  Land  zu  verlassen; 
Rückführung  von  Flüchtlingen  in  ein  Land,  in  dem  ihnen  Folter  oder  Verfolgung  drohen; 
Unmöglichkeit für die Bürger, ihre Regierung durch freie und faire Wahlen friedlich zu ändern; 
schwerwiegende und unangemessene Einschränkungen der politischen Teilhabe; schwerwiegende 
staatliche  Einschränkungen  für  nationale  und  internationale  Menschenrechtsorganisationen; 
Straftaten mit Gewalt oder Gewaltandrohung gegen Migranten und Flüchtlinge, insbesondere aus 
Äthiopien;  Gesetze,  die  einvernehmliche  gleichgeschlechtliche  sexuelle  Handlungen  zwischen 
Erwachsenen unter Strafe stellen, die jedoch nicht durchgesetzt wurden; Straftaten mit Gewalt 
oder  Gewaltandrohung  gegen  lesbische,  schwule,  bisexuellen,  transgender,  queeren  oder 
intersexuellen  Personen;  und  Verbot  unabhängiger  Gewerkschaften  oder  erhebliche 
Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit von Arbeitnehmern (USDOS 23.4.2024).
In mehreren Fällen hat die Regierung keine Ermittlungen gegen Beamte eingeleitet, die wegen 
Menschenrechtsverletzungen  angeklagt  waren,  und  sie  auch  nicht  strafrechtlich  verfolgt  oder 
bestraft, was zu einem Klima der Straflosigkeit beigetragen hat (USDOS 23.4.2024).
Es  gibt  zahlreiche  Berichte,  wonach  die  Regierung  oder  ihre  Vertreter   willkürliche  oder 
rechtswidrige Tötungen, darunter auch außergerichtliche Tötungen, begehen (USDOS 23.4.2024).
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Es  gibt  zahlreiche  glaubwürdige  Berichte  über  Fälle  von  Verschleppungen,  die  von 
Regierungsbehörden oder in deren Auftrag durchgeführt werden. Die Regierung unternimmt keine 
Anstrengungen, um solche Handlungen zu verhindern, zu untersuchen und zu bestrafen (USDOS 
23.4.2024).
Es gibt zahlreiche Berichte über politische Gefangene oder Häftlinge (USDOS 23.4.2024).
Die  Regierung  Saudi-Arabiens  erfüllt  die  Mindeststandards  für  die  Bekämpfung  des 
Menschenhandels nicht vollständig, unternimmt jedoch erhebliche Anstrengungen, um dies zu 
erreichen. Zu diesen Anstrengungen gehören die Verurteilung einer deutlich höheren Zahl von 
Menschenhändlern,  die  Unterzeichnung  einer  Vereinbarung  mit  einer  von  der  Regierung 
unterstützten zivilgesellschaftlichen Organisation über die Verwaltung einer speziellen Unterkunft 
für  Opfer  von  Menschenhandel,  die  Aufstockung  der  Mittel  für  den  Opferschutz  sowie  die 
Ausarbeitung, Fertigstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 2024-2027 (USDOS 
24.6.2024).
Nichtstaatsangehörige, die etwa ein Drittel der Bevölkerung ausmachen, haben keine politischen 
Rechte (FH 2024).
Die akademische Freiheit ist eingeschränkt, und Informanten überwachen die Klassenzimmer auf 
die Einhaltung der Lehrplanvorschriften, darunter ein Verbot der Vermittlung weltlicher Philosophie 
und anderer Religionen als des Islam. Wissenschaftler und Forscher wurden bestraft, weil sie als 
Kritiker der Regierungspolitik wahrgenommen wurden (FH 2024).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (24.6.2024):  2024 Trafficking in Persons Report: 
Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111752.html, Zugriff 18.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 11. Meinungs- und Pressefreiheit
Die saudischen Behörden setzen ihre Kampagne zur Unterdrückung friedlicher Aktivitäten in den 
sozialen Medien fort (HRW 16.1.2025; vgl. AI 24.4.2024). Die absolute Monarchie in Saudi-Arabien 
schränkt fast alle politischen Rechte und bürgerlichen Freiheiten ein. Das Regime stützt sich auf 
die allgegenwärtige Überwachung und die Kriminalisierung abweichender Meinungen (FH 2024).
Das Gesetz sieht weder die freie Meinungsäußerung vor noch schützt es diese, auch nicht für 
Mitglieder der Presse und anderer Medien (USDOS 23.4.2024). Es gibt häufig Berichte über 
Einschränkungen der Meinungsfreiheit (USDOS 23.4.2024).
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Saudis können sich bis zu einem gewissen Grad privat über politische und andere Themen
unterhalten, darunter auch Kritik an bestimmten Aspekten der Regierungsarbeit. Kritik am Regime 
und freie Diskussionen über Themen wie Religion oder die Königsfamilie werden mit schweren 
strafrechtlichen Sanktionen geahndet (FH 2024).
Den Medien ist es untersagt, Handlungen zu begehen, die zu Unordnung und Spaltung führen, die 
Sicherheit  des  Staates  oder  seine  öffentlichen  Beziehungen  beeinträchtigen  oder  die 
Menschenwürde  und  -rechte  untergraben“.  Die  Behörden  entscheiden,  welche  Reden  oder 
Äußerungen als „Beeinträchtigung der inneren Sicherheit“ angesehen werden. Die Regierung kann 
Medien verbieten oder suspendieren, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass sie gegen das 
Presse- und Veröffentlichungsgesetz verstoßen, und sie überwacht und sperrt Hunderttausende 
von Internetseiten (USDOS 23.4.2024). 
Die Regierung verfolgt Personen, die das Internet nutzten, um Regierungsbeamte oder religiöse 
Autoritäten zu kritisieren oder Unterstützung für Terrorismus, Blasphemie und Apostasie zu äußern 
(USDOS 23.4.2024). Apostasie und Blasphemie sind gesetzlich verboten und können mit der 
Todesstrafe  geahndet  werden,  auch  wenn  es  in  jüngster  Zeit  keine  Fälle  gab,  in  denen 
Todesurteile wegen dieser Straftaten vollstreckt wurden (USDOS 23.4.2024; vgl. USCIRF 5.2024).
Das Gesetz stellt die Veröffentlichung oder das Herunterladen „anstößiger“ Websites unter Strafe, 
und die Behörden sperren regelmäßig Websites, deren Inhalte als schädlich, illegal, anstößig oder 
antiislamisch angesehen werden (USDOS 23.4.2024).
Äußerungen, die nach Auffassung der Behörden eine Verunglimpfung des Königs, der Monarchie,
des Regierungssystems oder der Familie Al Saud darstellen - wozu nach Ansicht der Regierung 
auch jegliches Eintreten für Regierungsreformen gehört -, können strafrechtlich verfolgt werden 
(USDOS 23.4.2024). 
Die Regierung zensiert Online- und Druckerzeugnisse, die sie als blasphemisch, extremistisch, 
rassistisch, beleidigend oder als Anstiftung zu Chaos, Gewalt, Sektierertum oder Schädigung der 
öffentlichen Ordnung ansieht, ebenso wie Kritik am Königshaus oder seinen Verbündeten in den 
arabischen Golfstaaten (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung verbietet Staatsbediensteten, direkt oder indirekt mit lokalen oder ausländischen 
Medien in Dialog zu treten oder an Versammlungen teilzunehmen, die sich gegen die staatliche 
Politik richteten (USDOS 23.4.2024).
Die Behörden nehmen Personen ohne Anklage fest, die ihre Meinungsfreiheit ausüben (USDOS 
23.4.2024; vgl. FH 2024), darunter Regierungskritiker, schiitische Religionsführer, Personen mit 
Verbindungen  zu  Menschenrechtsaktivisten,  Personen,  denen  Verstöße  gegen  sogenannte 
religiöse  Normen  vorgeworfen  wurden,  und  sogenannte  Sicherheitsverdächtige  (USDOS 
23.4.2024).
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Im  April  2023  veröffentlichte  Freedom  Initiative einen  Bericht  über  transnationale  Repression 
(TNR)  in  den  Vereinigten  Staaten  durch  die  Regierungen  Ägyptens  und  Saudi-Arabiens.  Der 
Bericht kam zu dem Schluss, dass Saudi-Arabien direkte und indirekte TNR betreibt, indem es 
Personen in den Vereinigten Staaten ins Visier nimmt und Familienangehörige von Dissidenten im 
eigenen Land schikaniert und inhaftiert, mit der offensichtlichen Absicht, Meinungsäußerungen und 
Handlungen im Ausland zu unterdrücken. Zu den TNR-Taktiken der Regierung gehören körperliche 
Gewalt,  Überwachung  oder  Drohungen  gegen  Personen  in  den  Vereinigten  Staaten,  digitale 
Überwachung  und  Schikanierung  sowie  die  Einleitung  von  staatlich  unterstützten 
Gerichtsverfahren  vor  US-Gerichten.  Indirekte  TNR-Maßnahmen  innerhalb  Saudi-Arabiens 
umfassen  die  Inhaftierung  von  Familienangehörigen  oder  Angehörigen  als  Stellvertreter,  auch 
bekannt  als  „staatliche  Geiselnahme“,  die  Strafverfolgung  von  US-Bürgern,  Personen  mit 
dauerhaftem Aufenthaltsrecht oder Personen in den Vereinigten Staaten sowie Reiseverbote, die 
die Familienzusammenführung verhinderen (USDOS 23.4.2024).
Die  Behörden  setzen  Journalisten,  Schriftsteller  und  Blogger  Gewalt,  Schikanen  und 
Einschüchterungen aus (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz schränkt Druckerzeugnisse, Druckpressen, Buchhandlungen, die Einfuhr, den Verleih 
und  den  Verkauf  von  Filmen,  Fernsehen  und  Radio,  ausländische  Medienbüros  und  ihre 
Korrespondenten sowie Online-Zeitungen und -Zeitschriften ein. Für alle Zeitungen, Blogs und 
Websites im Land sind staatliche Lizenzen erforderlich (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Die
Medien unterliegen der Zuständigkeit des Medienministeriums, das die Ernennung aller leitenden 
Redakteure  genehmigen  muss  und  befugt  ist,  sie  abzusetzen.  Das  Ministerium  kann  jedes 
Kommunikationsmittel  -  definiert  als  jedes  Mittel  zur  Äußerung  eines  Standpunkts,  das  zur 
Verbreitung bestimmt ist - dauerhaft schließen, wenn es der Ansicht ist, dass es eine verbotene 
Tätigkeit ausübt, wie es im Gesetz heißt (USDOS 23.4.2024).
Die  Regierung  weißt  die  Journalisten  des  Landes  an,  den  Islam  zu  verteidigen,  Atheismus 
abzulehnen,  arabische  Interessen  zu  fördern  und  das  kulturelle  Erbe  zu  bewahren.  Das 
Pressegesetz schreibt vor, dass alle Online-Zeitungen, Blogger und Websites eine Lizenz des 
Ministeriums einholen müssen. Das Gesetz verbietet die Veröffentlichung von Inhalten, die „der 
Sharia widersprechen, zu Unruhen anstiften, ausländischen Interessen dienen, die den nationalen 
Interessen zuwiderlaufen, und den Ruf des Großmuftis, der Mitglieder des Rates hoher religiöser 
Gelehrter oder hoher Regierungsbeamter schädigen“. Auch die Kritik an der Tourismusbranche 
verstößt gegen das Gesetz (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung gibt den Medien Leitlinien vor, wie sie über kontroverse Themen berichten sollten 
(USDOS 23.4.2024).
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Die Regierung besitzt die meisten Druck- und Rundfunkmedien sowie
Buchveröffentlichungseinrichtungen  im  Lande,  und  Mitglieder  der  königlichen  Familie  besitzen 
oder  beeinflussen  private  und  nominell  unabhängige  Betriebe,  einschließlich  verschiedener 
Medien und weit verbreiteter panarabischer Zeitungen, die außerhalb des Landes veröffentlicht 
werden. Die Behörden verhindern oder verzögern die Verbreitung ausländischer Printmedien, die 
über als sensibel geltende Themen berichten, und zensieren diese Veröffentlichungen effektiv 
(USDOS 23.4.2024).
Die  Online-Selbstzensur  ist  allgegenwärtig,  da  die  Nutzer  sozialer  Medien  aufgrund  der 
glaubwürdigen  Bedrohung  durch  Schikanen  oder  strafrechtliche  Verfolgung  aufgrund  zu  weit 
gefasster Antiterror- und anderer Gesetze äußerst vorsichtig mit dem sind, was sie posten, teilen 
oder „liken“ (USDOS 23.4.2024).
Die Überwachung innerhalb Saudi-Arabiens ist umfassend, und auch Saudis, die im Ausland leben 
oder reisen, sind Spionage und Einschüchterung ausgesetzt (FH 2024; vgl. BAMF 1.2024).
Es gibt Berichte, wonach die Behörden versuchen, im Ausland lebende Kritiker einzuschüchtern, 
Druck auf ihre Verwandten im In- und Ausland auszuüben und Dissidenten zu entführen und zu 
repatriieren (USDOS 23.4.2024). Laut Reporter ohne Grenzen (RSF) leben Journalisten selbst im 
Ausland  unter  strenger  Überwachung.  RSF  erklärt,  dass  „elektronische  Brigaden“  in  sozialen 
Netzwerken  Journalisten  jagen  und  belästigen  und  dass  die  Regierung  Hightech-
Spionagewerkzeuge einsetze, um Journalisten im Exil zu überwachen (USDOS 23.4.2024).
Nichtregierungsorganisationen  berichten,  dass  die  Regierung  versucht  habe,  internationale 
Strafverfolgungsinstrumente für politisch motivierte Repressalien gegen Personen außerhalb des 
Landes zu missbrauchen (USDOS 23.4.2024). Es gibt Berichte, wonach die Regierung versucht, 
die Mobilität als Vergeltungsmaßnahme gegen Bürger im Ausland zu kontrollieren, indem sie ihnen 
konsularische Dienste verweigert oder anderweitig Maßnahmen ergreift, die darauf abzielen, ihren 
Rechtsstatus zu gefährden, ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken oder ihre Inhaftierung in dem 
Land, in dem sie sich befanden, zu provozieren (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz verbietet unrechtmäßige Eingriffe in die Privatsphäre von Personen, ihre Wohnungen, 
Arbeitsstätten und Fahrzeuge. Das Gesetz sieht zwar auch den Schutz der Privatsphäre aller 
Briefe, Telegramme, Telefongespräche und anderer Kommunikationsmittel vor, doch die Regierung 
achtete die Privatsphäre der Korrespondenz und Kommunikation nicht und nutzt den erheblichen 
Spielraum,  den  das  Gesetz  ihr  bietet,  um  Aktivitäten  legal  zu  überwachen  und  bei  Bedarf 
einzugreifen. Die Behörden nehmen regelmäßig Familienangehörige von Aktivisten und Kritikern 
der Regierung ins Visier und führen Durchsuchungen durch (USDOS 23.4.2024).
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Menschenrechtsaktivisten berichten, dass die Regierung die Nutzung von Mobiltelefonen und des
Internets überwacht oder blockiert. Die Regierung überwacht politisch relevante Aktivitäten streng 
und  nutzt  die  dabei  gewonnenen  Informationen,  um  Strafmaßnahmen  wie  Verhaftungen, 
Inhaftierungen und Strafverfolgungen gegen Personen zu ergreifen, die durch diese Überwachung 
als an bestimmten politischen Aktivitäten beteiligt identifiziert werden, darunter die Forderung nach 
einer  konstitutionellen  Monarchie  oder  die  öffentliche  Kritik  an  hochrangigen  Mitgliedern  der 
Königsfamilie unter Nennung ihrer Namen (USDOS 23.4.2024).
Einzelpersonen  ist  es  verboten,  mit  ihren  Mobiltelefonen  eine  Reihe  privater  Interaktionen 
aufzuzeichnen. Die Staatsanwaltschaft bekräftigt im Laufe des Jahres 2023, dass die Verletzung 
der Privatsphäre durch den Missbrauch von Mobiltelefonen mit Kamera eine Cyberstraftat darstellt, 
die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, einer hohen Geldstrafe und der Einziehung der Geräte 
geahndet wird (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung verbietet die Nutzung verschlüsselter Kommunikationsmittel durch Privatpersonen, 
und die Behörden bemühen sich häufig darum, anonyme oder pseudonyme Nutzer und Autoren zu 
identifizieren und zu bestrafen, die über soziale oder andere Medien kritische oder kontroverse 
Äußerungen  machen  (USDOS  23.4.2024).  Die  Behörden  überwachen  regelmäßig  Websites, 
Blogs,  Chatrooms,  soziale  Medien,  E-Mails  und  Textnachrichten.  Medien  berichten,  dass  die 
Behörden Zugang zu den Konten von Kritikern und Aktivisten auf X und anderen sozialen Medien 
erhielten und Personen wegen Äußerungen im Internet befragten, festnahmen oder strafrechtlich
verfolgten (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Das Gesetz über Cyberkriminalität sieht eine Strafe von bis zu einem Jahr Haft für „Verleumdung 
und Schädigung anderer durch die Nutzung verschiedener informationstechnologischer Geräte“ 
vor, einschließlich sozialer Medien und sozialer Netzwerke (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung nutzt das Antiterrorismusgesetz, um auf die private Kommunikation und Bankdaten 
von Personen in einer Weise zuzugreifen, die nicht mit den gesetzlichen Schutzbestimmungen der 
Strafprozessordnung vereinbar ist (USDOS 23.4.2024).
In der Rangliste der Pressefreiheit 2024 liegt Saudi Arabien auf Platz 166 von 180 gelisteten 
Staaten, was eine Verbesserung um 4 Plätze gegenüber 2023 darstellt (RSF 2024).
Quellen:
- AI – Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Saudi Arabien 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108021.html, 
Zugriff 18.4.2025
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