saud-lib-2025-04-23-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Quellen: - AI – Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Saudi Arabien 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108021.html, Zugriff 18.4.2025 - BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, Saudi Arabien, https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, Zugriff 22.4.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025 - USCIRF - US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): Saudi Arabia, Annual Report 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112012/Saudi+Arabia.pdf, Zugriff 18.4.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Religious Freedom: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111948.html, Zugriff 18.4.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025 5. Sicherheitsbehörden Die saudischen Streitkräfte (SAAF) sind in zwei Ministerien unterteilt: Verteidigungsministerium: Königliche Saudische Landstreitkräfte, Königliche Saudische Seestreitkräfte (einschließlich Marineinfanterie, Spezialeinheiten, Marinefliegertruppe), Königliche Saudische Luftwaffe, Königliche Saudische Luftverteidigungskräfte, Königliche Saudische Strategische Raketentruppe; Ministerium für die Nationalgarde: Saudische Nationalgarde (SANG) sowie dem Innenministerium: Spezialeinheiten für Sicherheit und Schutz; Spezialeinheiten für Umweltsicherheit; Spezialeinheiten für Straßenverkehrssicherheit; Generaldirektion Grenzschutz (CIA 17.4.2025). Zu den weiteren Sicherheitsbehörden gehört die Staatssicherheit (SSP): Generaldirektion für Ermittlungen (Mabahith), Spezialeinheiten, Spezialeinheiten für Notfälle (2024) (CIA 17.4.2025). Für die Durchsetzung der Gesetze und die Aufrechterhaltung der Ordnung sind das Präsidium für Staatssicherheit (ri’asat amn al-dawla), die Nationalgarde (al-haras al-watani), das Innenministerium (wizaratal-dakhiliyya) und das Verteidigungsministerium (wizarat al-difa’a) zuständig, die direkt dem König unterstehen. Zum Präsidium für Staatssicherheit gehören der Inlandsnachrichtendienst (al-mubahith al-‘aama), die Sondersicherheitskräfte und die Sondereinsatzkräfte. Die Polizei ist dem Innenministerium unterstellt (BAMF 1.2024). Die Straffreiheit für Sicherheitskräfte bleibt ein ernstes Problem. Die Staatsanwaltschaft, die dem König unterstellt ist, ist dafür zuständig, zu untersuchen, ob das Vorgehen der Sicherheitskräfte gerechtfertigt ist, und Strafverfahren einzuleiten (USDOS 23.4.2024). Quellen: - BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, Saudi Arabien, https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, Zugriff 22.4.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 42

- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (17.4.2025): The World Factbook, Saudi Arabia, Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/saudi-arabia/#military-and- security, Zugriff 22.4.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025 6. Folter und unmenschliche Behandlung Obwohl Saudi-Arabien seit 1997 Vertragsstaat des Übereinkommens gegen Folter ist (BAMF 1.2024; vgl. FH 2024) und das Gesetz offiziell Folter verbietet sowie Beamte, die für strafrechtliche Ermittlungen zuständig sind, für jeden Missbrauch ihrer Befugnisse verantwortlich macht (USDOS 23.4.2024), existieren zahlreiche Berichte von staatlichen Quellen, Menschenrechtsorganisationen sowie den Vereinten Nationen über Folter und andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung durch Regierungs- und Vollzugsbeamte sowie die Erzwingung von Geständnissen durch Folter (BAMF 1.2024; vgl. FH 2024, USDOS 23.4.2024). Gerichte verurteilen regelmäßig Personen zu körperlicher Züchtigung, obwohl seit einem königlichen Erlass aus dem Jahr 2020, der diese Praxis mit Ausnahme von Fällen von Trunkenheit, sexuellen Handlungen zwischen unverheirateten Personen und falschen Anschuldigungen wegen Ehebruchs verbietet, keine Berichte über Auspeitschungen vorliegen (USDOS 23.4.2024). Es gibt Berichte über Misshandlungen während Verhören. Obwohl in den Kriminalpolizeibehörden des Innenministeriums Überwachungskameras installiert waren, um die Verhöre von Verdächtigen aufzuzeichnen, gibt es keine Berichte darüber, dass diese Videoüberwachung zur Rechenschaftspflicht für Misshandlungen geführt hätte. Die Regierung bot den Sicherheitskräften Menschenrechtsschulungen an, aber Nichtregierungsorganisationen äußern sich besorgt über weit verbreitete Folter und andere Misshandlungen sowie über die schlechte Haftbedingungen (USDOS 23.4.2024). Quellen: - BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, Saudi Arabien, https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, Zugriff 22.4.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 42

7. Korruption Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption im Amt vor, und die Regierung setzt das Gesetz im Allgemeinen wirksam um (USDOS 23.4.2024). Korruption und Vetternwirtschaft bleibt ein großes Problem (FH 2024). Nazaha (die Nationale Kontroll- und Antikorruptionskommission) hat die alleinige Befugnis, Korruptionsvorwürfe gegen Regierungsangestellte zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. Nazaha führt das ganze Jahr über Kampagnen zur Korruptionsbekämpfung durch und veröffentlicht monatliche Berichte über ihre Aktivitäten, in denen sie die Gesamtzahl der Ermittlungen und Festnahmen des Vormonats sowie eine Liste der beteiligten Ministerien oder Behörden bekannt geben (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Der Kronprinz steht an der Spitze der Nationalen Antikorruptionskommission (Nazaha) (FH 2024). Der Direktor der Nazaha auf Ministerebene untersteht direkt dem König (USDOS 23.4.2024). Der Corruption Perceptions Index 2024 von Transparency International listet Saudi Arabien auf Rang 38 von 180 Staaten auf (TI ohne Datum). Quellen: - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025 - TI – Transparency International (ohne Datum): Corruption Perceptions Index 2024, Saudi Arabien, https://www.transparency.org/en/cpi/2024, Zugriff - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025 8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) benötigen für ihre Tätigkeit eine staatliche Genehmigung. Reformorientierte Organisationen wurden in der Praxis die Genehmigungen verweigert, in einigen Fällen durch willkürliche Verzögerungen (FH 2024). Die Regierung schränkt die Tätigkeit inländischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen ein, obwohl das Gesetz vorsieht, dass „der Staat die Menschenrechte in Übereinstimmung mit der islamischen Sharia schützt“, und die Regierungsbeamten sind weder kooperativ noch ansprechbar für unabhängige Menschenrechtsorganisationen (USDOS 23.4.2024). Die Regierung arbeitet häufig mit der quasi-staatlichen NSHR, der einzigen staatlich zugelassenen Menschenrechtsorganisation der Zivilgesellschaft, zusammen und akzeptiert manchmal deren Empfehlungen (USDOS 23.4.2024). Die Regierung erlaubt es internationalen Menschenrechts-NGOs nicht, sich im Land niederzulassen, und schränkt deren Einreise zu Besuchen ein (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 42

Es gibt zahlreiche Berichte über Drohungen oder Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger (HRDs) (USDOS 23.4.2024). Menschenrechtsverteidiger sind weiterhin willkürlich in Haft oder unterliegen Reiseverboten, nachdem man sie unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen hatte (AI 24.4.2024). Die Regierung verfügt offiziell über Mechanismen zur Untersuchung und Ahndung von Menschenrechtsverletzungen, deren Wirksamkeit jedoch begrenzt ist. Die Menschenrechtskommission war Teil der Regierung und benötigt die Genehmigung des Außenministeriums, bevor er sich mit Diplomaten, Wissenschaftlern oder Forschern internationaler Menschenrechtsorganisationen treffen darf, obwohl der Präsident der Menschenrechtskommission offiziell den Status eines Ministers hat und dem König unterstellt ist. Die Menschenrechtskommission arbeitet direkt mit dem Königlichen Hof und dem Ministerrat, mit einem Ausschuss aus Vertretern des Shura-Rates und der Ministerien für Arbeit und soziale Entwicklung sowie für Inneres und mit den Ausschüssen des Shura-Rates für Justiz, islamische Angelegenheiten und Menschenrechte zusammen (USDOS 23.4.2024). LGBTQI+-Organisationen und die Interessenvertretung für LGBTQI+-Themen sind illegal. Die Regierung erlaubt keine derartigen Organisationen (USDOS 23.4.2024). Die öffentliche Verteidigung der Menschenrechte von LGBTQI+-Personen ist illegal, und Aktivisten müssen mit Verhaftung und Inhaftierung rechnen (USDOS 23.4.2024). Die Regierung verwehrt Menschenrechts- und humanitären Organisationen wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz den Zugang zu politischen Gefangenen (USDOS 23.4.2024). Menschenrechtsorganisationen wie die Saudi Civil and Political Rights Association werden von der Regierung als illegale politische Bewegungen betrachtet und entsprechend behandelt (USDOS 23.4.2024). Quellen: - AI – Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Saudi Arabien 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108021.html, Zugriff 18.4.2025 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025 9. Wehrdienst und Rekrutierungen Männer (17-40) und Frauen (21-40) können sich freiwillig zum Militärdienst melden. Es besteht keine Wehrpflicht (CIA 17.4.2025). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 42

Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (17.4.2025): The World Factbook, Saudi Arabia, Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/saudi-arabia/#military-and- security, Zugriff 22.4.2025 10. Allgemeine Menschenrechtslage Zu den schwerwiegenden Menschenrechtsproblemen gehören glaubwürdige Berichte über: willkürliche oder rechtswidrige Tötungen, einschließlich außergerichtlicher Tötungen; Verschleppungen; Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung durch Regierungsbeamte; harte und lebensbedrohliche Haftbedingungen; willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen; schwerwiegende Probleme hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz; politische Gefangene oder Häftlinge; grenzüberschreitende Repressionen gegen Personen in einem anderen Land; willkürliche oder rechtswidrige Eingriffe in die Privatsphäre; Bestrafung von Familienangehörigen für mutmaßliche Straftaten eines Verwandten; schwerwiegende Einschränkungen der Meinungs- und Medienfreiheit, darunter Gewalt oder Gewaltandrohung gegen Journalisten, ungerechtfertigte Festnahmen oder Strafverfolgung von Journalisten und Zensur; schwerwiegende Einschränkungen der Internetfreiheit; erhebliche Beeinträchtigungen der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, darunter übermäßig restriktive Gesetze zur Organisation, Finanzierung oder Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen; Einschränkungen der Religionsfreiheit; Einschränkungen der Bewegungs- und Aufenthaltsfreiheit innerhalb des Staatsgebiets und des Rechts, das Land zu verlassen; Rückführung von Flüchtlingen in ein Land, in dem ihnen Folter oder Verfolgung drohen; Unmöglichkeit für die Bürger, ihre Regierung durch freie und faire Wahlen friedlich zu ändern; schwerwiegende und unangemessene Einschränkungen der politischen Teilhabe; schwerwiegende staatliche Einschränkungen für nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen; Straftaten mit Gewalt oder Gewaltandrohung gegen Migranten und Flüchtlinge, insbesondere aus Äthiopien; Gesetze, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen unter Strafe stellen, die jedoch nicht durchgesetzt wurden; Straftaten mit Gewalt oder Gewaltandrohung gegen lesbische, schwule, bisexuellen, transgender, queeren oder intersexuellen Personen; und Verbot unabhängiger Gewerkschaften oder erhebliche Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit von Arbeitnehmern (USDOS 23.4.2024). In mehreren Fällen hat die Regierung keine Ermittlungen gegen Beamte eingeleitet, die wegen Menschenrechtsverletzungen angeklagt waren, und sie auch nicht strafrechtlich verfolgt oder bestraft, was zu einem Klima der Straflosigkeit beigetragen hat (USDOS 23.4.2024). Es gibt zahlreiche Berichte, wonach die Regierung oder ihre Vertreter willkürliche oder rechtswidrige Tötungen, darunter auch außergerichtliche Tötungen, begehen (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 42

Es gibt zahlreiche glaubwürdige Berichte über Fälle von Verschleppungen, die von Regierungsbehörden oder in deren Auftrag durchgeführt werden. Die Regierung unternimmt keine Anstrengungen, um solche Handlungen zu verhindern, zu untersuchen und zu bestrafen (USDOS 23.4.2024). Es gibt zahlreiche Berichte über politische Gefangene oder Häftlinge (USDOS 23.4.2024). Die Regierung Saudi-Arabiens erfüllt die Mindeststandards für die Bekämpfung des Menschenhandels nicht vollständig, unternimmt jedoch erhebliche Anstrengungen, um dies zu erreichen. Zu diesen Anstrengungen gehören die Verurteilung einer deutlich höheren Zahl von Menschenhändlern, die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit einer von der Regierung unterstützten zivilgesellschaftlichen Organisation über die Verwaltung einer speziellen Unterkunft für Opfer von Menschenhandel, die Aufstockung der Mittel für den Opferschutz sowie die Ausarbeitung, Fertigstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 2024-2027 (USDOS 24.6.2024). Nichtstaatsangehörige, die etwa ein Drittel der Bevölkerung ausmachen, haben keine politischen Rechte (FH 2024). Die akademische Freiheit ist eingeschränkt, und Informanten überwachen die Klassenzimmer auf die Einhaltung der Lehrplanvorschriften, darunter ein Verbot der Vermittlung weltlicher Philosophie und anderer Religionen als des Islam. Wissenschaftler und Forscher wurden bestraft, weil sie als Kritiker der Regierungspolitik wahrgenommen wurden (FH 2024). Quellen: - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (24.6.2024): 2024 Trafficking in Persons Report: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111752.html, Zugriff 18.4.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025 11. Meinungs- und Pressefreiheit Die saudischen Behörden setzen ihre Kampagne zur Unterdrückung friedlicher Aktivitäten in den sozialen Medien fort (HRW 16.1.2025; vgl. AI 24.4.2024). Die absolute Monarchie in Saudi-Arabien schränkt fast alle politischen Rechte und bürgerlichen Freiheiten ein. Das Regime stützt sich auf die allgegenwärtige Überwachung und die Kriminalisierung abweichender Meinungen (FH 2024). Das Gesetz sieht weder die freie Meinungsäußerung vor noch schützt es diese, auch nicht für Mitglieder der Presse und anderer Medien (USDOS 23.4.2024). Es gibt häufig Berichte über Einschränkungen der Meinungsfreiheit (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 42

Saudis können sich bis zu einem gewissen Grad privat über politische und andere Themen unterhalten, darunter auch Kritik an bestimmten Aspekten der Regierungsarbeit. Kritik am Regime und freie Diskussionen über Themen wie Religion oder die Königsfamilie werden mit schweren strafrechtlichen Sanktionen geahndet (FH 2024). Den Medien ist es untersagt, Handlungen zu begehen, die zu Unordnung und Spaltung führen, die Sicherheit des Staates oder seine öffentlichen Beziehungen beeinträchtigen oder die Menschenwürde und -rechte untergraben“. Die Behörden entscheiden, welche Reden oder Äußerungen als „Beeinträchtigung der inneren Sicherheit“ angesehen werden. Die Regierung kann Medien verbieten oder suspendieren, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass sie gegen das Presse- und Veröffentlichungsgesetz verstoßen, und sie überwacht und sperrt Hunderttausende von Internetseiten (USDOS 23.4.2024). Die Regierung verfolgt Personen, die das Internet nutzten, um Regierungsbeamte oder religiöse Autoritäten zu kritisieren oder Unterstützung für Terrorismus, Blasphemie und Apostasie zu äußern (USDOS 23.4.2024). Apostasie und Blasphemie sind gesetzlich verboten und können mit der Todesstrafe geahndet werden, auch wenn es in jüngster Zeit keine Fälle gab, in denen Todesurteile wegen dieser Straftaten vollstreckt wurden (USDOS 23.4.2024; vgl. USCIRF 5.2024). Das Gesetz stellt die Veröffentlichung oder das Herunterladen „anstößiger“ Websites unter Strafe, und die Behörden sperren regelmäßig Websites, deren Inhalte als schädlich, illegal, anstößig oder antiislamisch angesehen werden (USDOS 23.4.2024). Äußerungen, die nach Auffassung der Behörden eine Verunglimpfung des Königs, der Monarchie, des Regierungssystems oder der Familie Al Saud darstellen - wozu nach Ansicht der Regierung auch jegliches Eintreten für Regierungsreformen gehört -, können strafrechtlich verfolgt werden (USDOS 23.4.2024). Die Regierung zensiert Online- und Druckerzeugnisse, die sie als blasphemisch, extremistisch, rassistisch, beleidigend oder als Anstiftung zu Chaos, Gewalt, Sektierertum oder Schädigung der öffentlichen Ordnung ansieht, ebenso wie Kritik am Königshaus oder seinen Verbündeten in den arabischen Golfstaaten (USDOS 23.4.2024). Die Regierung verbietet Staatsbediensteten, direkt oder indirekt mit lokalen oder ausländischen Medien in Dialog zu treten oder an Versammlungen teilzunehmen, die sich gegen die staatliche Politik richteten (USDOS 23.4.2024). Die Behörden nehmen Personen ohne Anklage fest, die ihre Meinungsfreiheit ausüben (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024), darunter Regierungskritiker, schiitische Religionsführer, Personen mit Verbindungen zu Menschenrechtsaktivisten, Personen, denen Verstöße gegen sogenannte religiöse Normen vorgeworfen wurden, und sogenannte Sicherheitsverdächtige (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 42

Im April 2023 veröffentlichte Freedom Initiative einen Bericht über transnationale Repression (TNR) in den Vereinigten Staaten durch die Regierungen Ägyptens und Saudi-Arabiens. Der Bericht kam zu dem Schluss, dass Saudi-Arabien direkte und indirekte TNR betreibt, indem es Personen in den Vereinigten Staaten ins Visier nimmt und Familienangehörige von Dissidenten im eigenen Land schikaniert und inhaftiert, mit der offensichtlichen Absicht, Meinungsäußerungen und Handlungen im Ausland zu unterdrücken. Zu den TNR-Taktiken der Regierung gehören körperliche Gewalt, Überwachung oder Drohungen gegen Personen in den Vereinigten Staaten, digitale Überwachung und Schikanierung sowie die Einleitung von staatlich unterstützten Gerichtsverfahren vor US-Gerichten. Indirekte TNR-Maßnahmen innerhalb Saudi-Arabiens umfassen die Inhaftierung von Familienangehörigen oder Angehörigen als Stellvertreter, auch bekannt als „staatliche Geiselnahme“, die Strafverfolgung von US-Bürgern, Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht oder Personen in den Vereinigten Staaten sowie Reiseverbote, die die Familienzusammenführung verhinderen (USDOS 23.4.2024). Die Behörden setzen Journalisten, Schriftsteller und Blogger Gewalt, Schikanen und Einschüchterungen aus (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz schränkt Druckerzeugnisse, Druckpressen, Buchhandlungen, die Einfuhr, den Verleih und den Verkauf von Filmen, Fernsehen und Radio, ausländische Medienbüros und ihre Korrespondenten sowie Online-Zeitungen und -Zeitschriften ein. Für alle Zeitungen, Blogs und Websites im Land sind staatliche Lizenzen erforderlich (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Die Medien unterliegen der Zuständigkeit des Medienministeriums, das die Ernennung aller leitenden Redakteure genehmigen muss und befugt ist, sie abzusetzen. Das Ministerium kann jedes Kommunikationsmittel - definiert als jedes Mittel zur Äußerung eines Standpunkts, das zur Verbreitung bestimmt ist - dauerhaft schließen, wenn es der Ansicht ist, dass es eine verbotene Tätigkeit ausübt, wie es im Gesetz heißt (USDOS 23.4.2024). Die Regierung weißt die Journalisten des Landes an, den Islam zu verteidigen, Atheismus abzulehnen, arabische Interessen zu fördern und das kulturelle Erbe zu bewahren. Das Pressegesetz schreibt vor, dass alle Online-Zeitungen, Blogger und Websites eine Lizenz des Ministeriums einholen müssen. Das Gesetz verbietet die Veröffentlichung von Inhalten, die „der Sharia widersprechen, zu Unruhen anstiften, ausländischen Interessen dienen, die den nationalen Interessen zuwiderlaufen, und den Ruf des Großmuftis, der Mitglieder des Rates hoher religiöser Gelehrter oder hoher Regierungsbeamter schädigen“. Auch die Kritik an der Tourismusbranche verstößt gegen das Gesetz (USDOS 23.4.2024). Die Regierung gibt den Medien Leitlinien vor, wie sie über kontroverse Themen berichten sollten (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 42

Die Regierung besitzt die meisten Druck- und Rundfunkmedien sowie Buchveröffentlichungseinrichtungen im Lande, und Mitglieder der königlichen Familie besitzen oder beeinflussen private und nominell unabhängige Betriebe, einschließlich verschiedener Medien und weit verbreiteter panarabischer Zeitungen, die außerhalb des Landes veröffentlicht werden. Die Behörden verhindern oder verzögern die Verbreitung ausländischer Printmedien, die über als sensibel geltende Themen berichten, und zensieren diese Veröffentlichungen effektiv (USDOS 23.4.2024). Die Online-Selbstzensur ist allgegenwärtig, da die Nutzer sozialer Medien aufgrund der glaubwürdigen Bedrohung durch Schikanen oder strafrechtliche Verfolgung aufgrund zu weit gefasster Antiterror- und anderer Gesetze äußerst vorsichtig mit dem sind, was sie posten, teilen oder „liken“ (USDOS 23.4.2024). Die Überwachung innerhalb Saudi-Arabiens ist umfassend, und auch Saudis, die im Ausland leben oder reisen, sind Spionage und Einschüchterung ausgesetzt (FH 2024; vgl. BAMF 1.2024). Es gibt Berichte, wonach die Behörden versuchen, im Ausland lebende Kritiker einzuschüchtern, Druck auf ihre Verwandten im In- und Ausland auszuüben und Dissidenten zu entführen und zu repatriieren (USDOS 23.4.2024). Laut Reporter ohne Grenzen (RSF) leben Journalisten selbst im Ausland unter strenger Überwachung. RSF erklärt, dass „elektronische Brigaden“ in sozialen Netzwerken Journalisten jagen und belästigen und dass die Regierung Hightech- Spionagewerkzeuge einsetze, um Journalisten im Exil zu überwachen (USDOS 23.4.2024). Nichtregierungsorganisationen berichten, dass die Regierung versucht habe, internationale Strafverfolgungsinstrumente für politisch motivierte Repressalien gegen Personen außerhalb des Landes zu missbrauchen (USDOS 23.4.2024). Es gibt Berichte, wonach die Regierung versucht, die Mobilität als Vergeltungsmaßnahme gegen Bürger im Ausland zu kontrollieren, indem sie ihnen konsularische Dienste verweigert oder anderweitig Maßnahmen ergreift, die darauf abzielen, ihren Rechtsstatus zu gefährden, ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken oder ihre Inhaftierung in dem Land, in dem sie sich befanden, zu provozieren (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz verbietet unrechtmäßige Eingriffe in die Privatsphäre von Personen, ihre Wohnungen, Arbeitsstätten und Fahrzeuge. Das Gesetz sieht zwar auch den Schutz der Privatsphäre aller Briefe, Telegramme, Telefongespräche und anderer Kommunikationsmittel vor, doch die Regierung achtete die Privatsphäre der Korrespondenz und Kommunikation nicht und nutzt den erheblichen Spielraum, den das Gesetz ihr bietet, um Aktivitäten legal zu überwachen und bei Bedarf einzugreifen. Die Behörden nehmen regelmäßig Familienangehörige von Aktivisten und Kritikern der Regierung ins Visier und führen Durchsuchungen durch (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 42

Menschenrechtsaktivisten berichten, dass die Regierung die Nutzung von Mobiltelefonen und des Internets überwacht oder blockiert. Die Regierung überwacht politisch relevante Aktivitäten streng und nutzt die dabei gewonnenen Informationen, um Strafmaßnahmen wie Verhaftungen, Inhaftierungen und Strafverfolgungen gegen Personen zu ergreifen, die durch diese Überwachung als an bestimmten politischen Aktivitäten beteiligt identifiziert werden, darunter die Forderung nach einer konstitutionellen Monarchie oder die öffentliche Kritik an hochrangigen Mitgliedern der Königsfamilie unter Nennung ihrer Namen (USDOS 23.4.2024). Einzelpersonen ist es verboten, mit ihren Mobiltelefonen eine Reihe privater Interaktionen aufzuzeichnen. Die Staatsanwaltschaft bekräftigt im Laufe des Jahres 2023, dass die Verletzung der Privatsphäre durch den Missbrauch von Mobiltelefonen mit Kamera eine Cyberstraftat darstellt, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, einer hohen Geldstrafe und der Einziehung der Geräte geahndet wird (USDOS 23.4.2024). Die Regierung verbietet die Nutzung verschlüsselter Kommunikationsmittel durch Privatpersonen, und die Behörden bemühen sich häufig darum, anonyme oder pseudonyme Nutzer und Autoren zu identifizieren und zu bestrafen, die über soziale oder andere Medien kritische oder kontroverse Äußerungen machen (USDOS 23.4.2024). Die Behörden überwachen regelmäßig Websites, Blogs, Chatrooms, soziale Medien, E-Mails und Textnachrichten. Medien berichten, dass die Behörden Zugang zu den Konten von Kritikern und Aktivisten auf X und anderen sozialen Medien erhielten und Personen wegen Äußerungen im Internet befragten, festnahmen oder strafrechtlich verfolgten (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Das Gesetz über Cyberkriminalität sieht eine Strafe von bis zu einem Jahr Haft für „Verleumdung und Schädigung anderer durch die Nutzung verschiedener informationstechnologischer Geräte“ vor, einschließlich sozialer Medien und sozialer Netzwerke (USDOS 23.4.2024). Die Regierung nutzt das Antiterrorismusgesetz, um auf die private Kommunikation und Bankdaten von Personen in einer Weise zuzugreifen, die nicht mit den gesetzlichen Schutzbestimmungen der Strafprozessordnung vereinbar ist (USDOS 23.4.2024). In der Rangliste der Pressefreiheit 2024 liegt Saudi Arabien auf Platz 166 von 180 gelisteten Staaten, was eine Verbesserung um 4 Plätze gegenüber 2023 darstellt (RSF 2024). Quellen: - AI – Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Saudi Arabien 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108021.html, Zugriff 18.4.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 42
