saud-lib-2025-04-23-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 42
PDF herunterladen
12.2. Vereinigungsfreiheit
Das Gesetz sieht eine sehr eingeschränkte Vereinigungsfreiheit vor, aber die Regierung schränkt 
dieses  Recht  stark  ein.  Das  Gesetz  bietet  einen  umfassenden  rechtlichen  Rahmen  für  die 
Regelung und Einschränkung der Gründung, Tätigkeit und Überwachung von Vereinigungen und 
Stiftungen (USDOS 23.4.2024).
Das  Gesetz sieht kein Recht der Arbeitnehmer auf Gründung (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 
16.1.2025,  FH  2024)  und  Beitritt  zu  unabhängigen  Gewerkschaften  vor;  dennoch  gibt  es 
Gewerkschaften und Arbeitnehmerausschüsse (USDOS 23.4.2024).
Alle  Vereinigungen  müssen  vom  Ministerium  für  Humanressourcen  und  soziale  Entwicklung 
genehmigt werden und dessen Vorschriften entsprechen. Gruppen, die sich für eine Änderung der 
sozialen oder politischen Ordnung einsetzen, berichten, dass ihre Genehmigungsanträge trotz 
wiederholter  Nachfragen  jahrelang  unbeantwortet  blieben.  Von  der  Regierung  zugelassene 
Vereinigungen beschränken die Mitgliedschaft auf Staatsbürger (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World Report  2025  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120113.html, Zugriff 18.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
12.3. Parteien / Opposition
Politische Parteien (FH 2024; vgl. USDOS 23.4.2024) oder ähnliche Vereinigungen sind verboten . 
Das Recht auf politische Vereinigung ist gesetzlich nicht geschützt, und mehrere Organisationen 
mit  politischem  Flügel,  darunter  die  Muslimbruderschaft,  sind  als  terroristische  Vereinigungen 
verboten (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Andere Gruppen und Einzelpersonen, die das Regime kritisieren oder politische Reformen fordern 
- ob Sunniten oder Schiiten, Islamisten oder Säkulare - werden willkürlich inhaftiert (FH 2024).
Das Gesetz gibt den Bürgern nicht die Möglichkeit, ihre nationale Regierung in freien und fairen 
regelmäßigen Wahlen durch geheime Stimmabgabe und auf der Grundlage des allgemeinen und 
gleichen Wahlrechts zu wählen (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 42
23

13. Haftbedingungen
Die Verwaltungs- und Kontrollstruktur des saudischen Strafvollzugssystems besteht aus
Haftanstalten,  die  dem  Innenministerium  unterstehen,  aus  sog.  Mubahith-Gefängnissen 
(Gefängnisse  der  Inlandsnachrichtendienste)  sowie  solchen  Geheimgefängnissen,  die  dem 
Präsidium für Staatssicherheit unterstellt sind und aus Einrichtungen für inhaftierte Minderjährige, 
die dem Ministerium für Humanressourcen und soziale Entwicklung unterstehen. Einem Bericht 
der Menschenrechtsorganisation Al-Qst zufolge greifen die Behörden außerhalb dieser Strukturen 
zudem auf inoffizielle Haftanstalten zurück (BAMF 1.2024; vgl. USDOS 23.4.2024).
Al-Qst  berichtet  von  chronisch  schlechten  Bedingungen  in  saudischen  Gefängnissen, 
Haftanstalten  und  Abschiebezentren.  Zu  den  schwersten  Mängeln  gehören  demnach 
Überbelegung, schlechte Hygiene, mangelhafte sanitäre Einrichtungen sowie medizinische und 
administrative  Vernachlässigung  (BAMF  1.2024;  vgl.  USDOS  23.4.2024). 
Nichtregierungsorganisationen  geben  an,  dass  die  Bedingungen  in  Gefängnissen  und 
Haftanstalten  Berichten  zufolge  nicht  den  internationalen  Standards  entsprechen;  weitere 
Probleme sind Schikanen und die Verweigerung von Familienbesuchen (USDOS 23.4.2024).
Es gibt Berichte, wonach Behörden durch die Verweigerung medizinischer Behandlung den Tod 
von Häftlingen verursacht und Häftlinge mit Behinderungen misshandelt haben sollen (USDOS 
23.4.2024).
Die Behörden unterschieden zwischen gewalttätigen und gewaltfreien Häftlingen und begnadigten 
manchmal  gewaltfreie,  unpolitische  Häftlinge,  die  nicht  aus  politischen  Gründen  oder  wegen 
Meinungsäußerung inhaftiert waren, um die Gefängnispopulation zu verringern (USDOS
23.4.2024).
Berichten zufolge verweigern die Behörden einigen Häftlingen mehrere Monate oder Jahre lang ihr 
Recht auf einen wöchentlichen Telefonanruf (USDOS 23.4.2024).
Einige Familienangehörige von Häftlingen beklagen, dass die Behörden geplante Familienbesuche 
ohne Begründung absagen würden (USDOS 23.4.2024).
Die  staatliche  Menschenrechtskommission  (HRC),  die  für  die  Koordinierung  mit  anderen 
staatlichen Stellen bei der Untersuchung und Ahndung mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen 
zuständig  ist,  und  die  halb-staatliche Nationale  Gesellschaft  für  Menschenrechte  (NSHR) 
unterhalten Büros in den wichtigsten Gefängnissen, bei denen Gefangene oder ihre Familien 
Beschwerden einreichen konnten (USDOS 23.4.2024).
Die  Regierung  gestattet  der  staatlichen  Menschenrechtskommission  (HRC)  und  der  quasi-
staatlichen NSHR die Überwachung der Haftbedingungen. Die Organisationen gaben an, dass sie 
Gefängnisse  im  ganzen  Land  besucht  und  über  die  Haftbedingungen  berichtet  hätten,  ihre 
Berichte wurden jedoch nicht veröffentlicht (USDOS 23.4.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 42
24

Unabhängigen, nichtstaatlichen Institutionen ist es laut dem UN-Ausschuss gegen Folter nicht 
gestattet, regelmäßige Besuche in Haftanstalten durchzuführen (USDOS 23.4.2024; vgl. BAMF 
1.2024).
Quellen:
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, 
Saudi  Arabien,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, 
Zugriff 22.4.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 14. Todesstrafe
In Saudi Arabien wird die Todesstrafe weiterhin angewandt (Frankreich Diplomatie 3.2025; vgl. 
laenderdaten.info 4.2025, FH 2024).
Die Todesstrafe wird auch gegen Minderjährige verhängt (BAMF 1.2024).
Das Gesetz erlaubt die Todesstrafe für eine Reihe von gewaltfreien Straftaten, darunter Apostasie, 
„Zauberei“ und Ehebruch, obwohl Todesurteile für solche Praktiken selten waren und in der Regel 
in  der  Berufung  gemildert  wurden.  Die  Todesstrafe  konnte  auch  für  gewaltfreie  terroristische 
Straftaten  verhängt  werden,  und  die  Behörden  führen  mehrere  Hinrichtungen  wegen  solcher 
Verbrechen durch. Personen, die wegen Qisas, einer Kategorie von Straftaten, die verschiedene 
Arten von Mord umfasste, oder wegen Hudud, Straftaten, die nach der Auslegung des islamischen 
Rechts durch das Land mit bestimmten Strafen belegt waren, verurteilt werden, droht weiterhin die 
Todesstrafe, selbst wenn die Straftaten begangen wurden, als sie noch Kinder waren, und es gab 
Fälle, in denen Straftäter wegen Handlungen, die sie möglicherweise als Kinder begangen hatten, 
zum Tode verurteilt wurden (USDOS 23.4.2024; vgl. BAMF 1.2024).
Quellen:
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65,
Saudi  Arabien,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, 
Zugriff 22.4.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- Frankreich  Diplomatie  [Frankreich]  (3.2025):  Abschaffung  der  Todesstrafe, 
https://www.diplomatie.gouv.fr/de/aussenpolitik-frankreichs/menschenrechte-62159/abschaffung-
der-todesstrafe/, Zugriff 
- laenderdaten.info (4.2025): Saudi Arabien, Index,  https://www.laenderdaten.info/Asien/Saudi-
Arabien/index.php, Zugriff
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 42
25

15. Religionsfreiheit
Gemäß dem Grundgesetz von 1992 ist der Islam die offizielle Religion des Landes (USDOS
23.4.2024; vgl. FH 2024, BAMF 1.2024), und alle Saudis sind gesetzlich verpflichtet, Muslime zu 
sein (FH 2024; BAMF 1.2024).
Religionsfreiheit ist gesetzlich nicht vorgesehen (USDOS 26.6.2024; vgl. BAMF 1.2024).
Das Gesetz stellt „jeden, der direkt oder indirekt die Religion oder Gerechtigkeit des Königs oder 
Kronprinzen in Frage stellt“, unter Strafe.  Das Gesetz verbietet „die Förderung atheistischer 
Ideologien in jeglicher Form“, „jeden Versuch, die Grundlagen des Islam in Frage zu stellen“, 
Veröffentlichungen, die „den Bestimmungen des islamischen Rechts widersprechen“, sowie andere 
Handlungen, darunter nicht-islamische öffentliche Gottesdienste, die öffentliche Zurschaustellung 
nicht-islamischer religiöser Symbole, die Konversion eines Muslims zu einer anderen Religion und 
die Missionierung durch Nicht-Muslime (USDOS 23.4.2024).
Der Übertritt vom Islam zu einer anderen Religion ist ein Grund für die Anklage wegen Apostasie, 
die gesetzlich mit dem Tod bestraft werden kann (USDOS 26.6.2024; vgl. BAMF 1.2024).
Es liegen keine Daten über jüdische Staatsbürger vor, und es gab keine Statistiken über die 
Religionszugehörigkeit  von  Ausländern.  Fälle,  in  denen  staatlich  angestellte  Imame  in  ihren 
Predigten antisemitische Äußerungen verwenden, sind im Allgemeinen selten, treten jedoch in 
Zeiten von Konflikten zwischen Palästinensern und Israelis häufiger auf (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, 
Saudi  Arabien,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, 
Zugriff 22.4.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Religious 
Freedom: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111948.html, Zugriff 18.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
15.1. Religiöse Gruppen
Zwischen  85  und  90  Prozent  der  saudischen  Staatsangehörigen  sind  sunnitische  Muslime. 
Schiitische Muslime machen 10 bis 12 Prozent der Bevölkerung Saudi-Arabiens aus. Schätzungen 
zufolge sind 25 bis 30 Prozent der Bevölkerung in der Ostprovinz asch- Scharqiyya schiitischer
Glaubensrichtung (BAMF 1.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). 
Schätzungsweise 38 Prozent der Bevölkerung sind Ausländer, darunter mindestens zwei Millionen 
Christen,  Hindus,  Buddhisten,  Sikhs,  Anhänger  Volksreligionen  und  Konfessionslose  (USCIRF 
5.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 42
26

Laut der Weltreligionsdatenbank 2020 der Boston University umfasst die Bevölkerung etwa 31,5
Millionen Muslime, 2,1 Millionen Christen, 708.000 Hindus, 242.000 Atheisten oder Agnostiker, 
114.000 Buddhisten und 67.000 Sikhs (USDOS 26.6.2024).
Quellen:
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, 
Saudi  Arabien,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, 
Zugriff 22.4.2024
- USCIRF - US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): Saudi Arabia, 
Annual  Report  2024,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2112012/Saudi+Arabia.pdf,  Zugriff 
18.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Religious 
Freedom: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111948.html, Zugriff 18.4.2025
 16. Ethnische und religiöse Minderheiten
Obwohl  Rassendiskriminierung  illegal  ist,  sind  Angehörige  marginalisierter  ethnischer  und 
rassischer Gemeinschaften, darunter schwarze Saudis und Nachkommen ehemaliger Sklaven aus 
Afrika, in diesem Land weit verbreiteten Vorurteilen und Diskriminierung am Arbeitsplatz und in der 
Gesellschaft ausgesetzt. Auch ausländische Arbeitskräfte aus Afrika und Asien sind formeller und 
informeller Diskriminierung ausgesetzt. Es gibt auch Berichte über Diskriminierung aufgrund der 
Zugehörigkeit zu einem Stamm oder einer Nicht-Stammesgruppe (USDOS 23.4.2024).
Laut Menschenrechtsorganisationen werden Angehörige der schiitischen Minderheit und Mitglieder 
des Huwaitat-Stammes unverhältnismäßig häufig zum Tode verurteilt (USDOS 23.4.2024).
Schiitischen  Minderheiten,  die  sich  hauptsächlich  aus  Zwölfer-Schiiten  im  Osten  und  Ismaili-
Schiiten im Süden  zusammensetzen, werden  bestimmte  kulturelle Rechtevorenthalten, zudem 
leiden sie unter einer sozioökonomischen Benachteiligung (BAMF 1.2024).
Die soziale, rechtliche, wirtschaftliche und politische Diskriminierung der schiitischen Minderheit 
des  Landes  hält  an.  Berichten  zufolge  werden  Schiiten  bei  der  Beschäftigung  diskriminiert, 
insbesondere  bei  der  Suche  nach  einer  Anstellung  im  Verteidigungsministerium,  im 
Innenministerium  und  bei  der  Nationalgarde,  vor  allem  in  Positionen,  in  denen  sie  eine 
Schusswaffe tragen dürften (USDOS 23.4.2024; Vgl. FH 2024). Um dieses Problem anzugehen,
nahmen  das  Verteidigungs-  und  das  Innenministerium  sowie  die  Nationalgarde 
Antidiskriminierungsschulungen in die Kurse des König-Abdulaziz-Zentrums für nationalen Dialog 
für Polizeibeamte und andere Strafverfolgungsbeamte auf (USDOS 23.4.2024).
Dennoch erzielt die Regierung Fortschritte bei der Zulassung schiitischer Traditionen und einiger 
Feiertage (USDOS 26.6.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 27 von 42
27

In einigen Fällen sollen schiitische Häftlinge schlechteren Bedingungen ausgesetzt gewesen sein
als sunnitische Häftlinge (USDOS 23.4.2024).
Es gibt keine Gesetze, die männliche Angehörige von Minderheiten daran hindern, auf gleicher 
Basis  wie  andere  männliche  Bürger  am  politischen  Leben  teilzunehmen.  Die  schiitische 
Bevölkerung  wird  jedoch  durch  gesellschaftliche  Diskriminierung  an  den  Rand  gedrängt,  und 
Stammesfaktoren und langjährige Traditionen bestimmten viele Einzelbesetzungen von Ämtern 
(USDOS 23.4.2024).
In den vergangenen Jahren schätzten die Vereinten Nationen inoffiziell, dass es im Land 70.000 
Staatenlose gab, fast alle davon im Land geborene Einwohner, die als „Bidoon“ (arabisch für 
„ohne“  [Staatsangehörigkeit])  bekannt  sind  und  deren  Vorfahren  während  der  Herrschaft  des 
Staatsgründers  König  Abdulaziz  keine  Staatsangehörigkeit  erhalten  hatten.  Als 
Nichtstaatsangehörige können die Bidoon keine Pässe erhalten. Die Regierung verwehrt ihnen 
manchmal  Arbeits-  und  Bildungsmöglichkeiten,  und  aufgrund  ihrer  marginalisierten  Stellung 
gehören sie zu den ärmsten Einwohnern des Landes. Die Regierung erteilt den Bidoon fünfjährige 
Aufenthaltsgenehmigungen, um ihre soziale Integration in das staatliche Gesundheitswesen und 
andere Dienstleistungen zu erleichtern und sie damit in eine ähnliche Position wie gesponserte 
ausländische Arbeitskräfte zu bringen. Die Jawazat (Generaldirektion für Pässe) stellt den Bidoon 
spezielle Ausweise aus, die den Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer im Land ähneln, aber 
mit Merkmalen versehen sind, die ihren Inhabern Anspruch auf zusätzliche staatliche
Dienstleistungen ähnlich denen der Staatsbürger geben (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, 
Saudi  Arabien,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, 
Zugriff 22.4.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 17. Relevante Bevölkerungsgruppen
17.1. Frauen
Das Gesetz erlaubt Frauen und Männern gleichermaßen begrenzte politische Aktivitäten (USDOS 
23.4.2024).  Laut  Gesetz  haben  Frauen  das  gleiche  Recht  auf  Beschäftigung,  und  die 
Diskriminierung  von  Arbeitnehmern  aufgrund  ihres  Geschlechts  ist  offiziell  verboten  (USDOS 
23.4.2024). Die Erwerbsquote von Frauen ist parallel zu den gesetzlichen Änderungen rapide 
gestiegen, von 19 Prozent im Jahr 2016 auf 37 Prozent im Jahr 2022 (FH 2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 42
28

Frauen werden sowohl nach dem Gesetz als auch aufgrund von Gewohnheit diskriminiert (USDOS 
23.4.2024; vgl. BAMF 1.2024). Trotz dieser anhaltenden Hindernisse haben sich die Bildungs- und 
Wirtschaftsrechte saudischer Frauen in den letzten Jahren deutlich verbessert (FH 2024; vgl. 
BAMF  1.2024).  Zu  den  2019  angekündigten  Reformen  gehört  ein  Verbot  der  
geschlechtsspezifischen  Diskriminierung  am  Arbeitsplatz,  und  Berufe,  die  zuvor  Männern 
vorbehalten waren, wurden nach und nach für Frauen geöffnet (FH 2024). Frauen sind gesetzlich 
nicht  mehr  verpflichtet,  die  Erlaubnis  eines  männlichen  Vormunds  einzuholen,  um  eine 
Gewerbeberechtigung zu beantragen (FH 2024).
Durch eine Reihe von Verordnungen, die zwischen 2019 und 2021 erlassen wurden, wurden die 
meisten  Beschränkungen  im  Rahmen  des  Vormundschaftssystems  aufgehoben,  und  Frauen 
erhielten viele der gleichen Rechte wie Männer in Bezug auf Auslandsreisen, Personenstand und 
Beschäftigung. Es gibt jedoch Berichte, dass staatliche und nichtstaatliche Stellen, vor allem in 
ländlichen Gebieten, von Frauen weiterhin die Erlaubnis eines männlichen Vormunds verlangen, 
bevor sie staatliche Dienstleistungen erbringen können (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Die Aussage einer Frau hat vor Gericht in der Regel nur halb so viel Gewicht wie die eines Mannes 
(FH 2024).
Frauen haben nur wenige Führungspositionen in Ministerien inne. Im Obersten Gerichtshof und im 
Obersten Justizrat gibt es keine Frauen, und es gibt nur eine Richterin. Es gibt keine
Staatsanwältinnen (USDOS 23.4.2024). Frauen stellen 30 der 150 Mitglieder des ernannten Majlis 
al-Shura sind aber weitgehend von Führungspositionen in diesem Rat ausgeschlossen (FH 2024).
Vergewaltigung, auch von Männern, war in dem Land unter der Sharia ein Straftatbestand mit 
einem breiten Spektrum an Strafen, von der Auspeitschung bis zur Hinrichtung. Das Gesetz enthält 
keine speziellen Bestimmungen über Vergewaltigung in der Ehe, Vergewaltigung in der Familie 
oder durch Intimpartner und andere Formen häuslicher und sexueller Gewalt, einschließlich der so 
genannten korrigierenden Vergewaltigung von LGBTQI+-Personen, aber sie werden im Rahmen 
der allgemeinen Gesetze über Vergewaltigung und häusliche Gewalt kriminalisiert. Die Regierung 
setzt das Gesetz auf der Grundlage ihrer Auslegung der Sharia durch, und in einigen Fällen 
bestrafen die Gerichte sowohl die Opfer als auch die Täter für die illegale „Vermischung der 
Geschlechter“, selbst wenn keine Verurteilung wegen Vergewaltigung vorliegt. Es ist unklar, ob die 
Regierung das Gesetz wirksam durchsetzt, da es keine öffentlichen Daten gibt. Überlebende 
müssen mit Zeugen, Überwachungskameras, einem medizinischen Bericht oder dem Geständnis 
des Angeklagten beweisen, dass eine Vergewaltigung stattgefunden hat, und die Aussage einer 
Frau vor Gericht wird nicht immer akzeptiert (USDOS 23.4.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 29 von 42
29

Die meisten Vergewaltigungsfälle werden vermutlich nicht angezeigt, weil die Opfer mit
gesellschaftlichen  und  familiären  Repressalien  rechnen  müssen,  einschließlich  verminderter 
Heiratschancen,  strafrechtlicher  Sanktionen,  einschließlich  Gefängnis,  oder  Anschuldigungen 
wegen Ehebruchs oder sexueller Beziehungen außerhalb der Ehe, die nach der Sharia strafbar 
sind (USDOS 23.4.2024). 
Alle  sexuellen  Handlungen  außerhalb  der  Ehe  sind  strafbar  und  können  unter  bestimmten 
Umständen mit der Todesstrafe geahndet werden (FH 2024).
Lokalen Quellen zufolge gibt es Berichte über häuslichen Missbrauch in Form von Inzest, der 
jedoch aus Angst vor gesellschaftlichen Konsequenzen nur selten den Behörden gemeldet wird 
(USDOS 23.4.2024).
Das  Gesetz  gegen  häusliche  Gewalt  definiert  häusliche  Gewalt  im  weitesten  Sinne  (USDOS 
23.4.2024;  vgl.  Fh  2024),  so  dass  sie  auch  die  Misshandlung  von  Ehepartnern  und  Kindern 
einschloss, und stellt häusliche Gewalt unter Strafe, die von einem Monat bis zu einem Jahr Haft 
oder  einer  Geldstrafe  reicht,  es  sei  denn,  ein  Gericht  sieht  ein  härteres  Urteil  vor  (USDOS 
23.4.2024).
Es ist unklar, ob die Gesetze gegen häusliche Gewalt wirksam durchgesetzt werden, da es keine 
öffentlich zugänglichen Informationen über Beschwerden und Strafverfolgungen gibt. Aktivisten 
berichten, dass sich die Situation in den letzten Jahren verbessert hat, da das Bewusstsein für 
Ressourcen für Überlebende häuslicher Gewalt, wie die vom Ministerium für Humanressourcen
und soziale Entwicklung verwaltete Hotline für häusliche Gewalt, gestiegen ist. Sie stellen auch 
fest, dass die Bereitschaft der Behörden, gegen Täter von häuslicher Gewalt zu ermitteln und sie 
strafrechtlich zu verfolgen, weiter zugenommen hat (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung unternimmt einige Anstrengungen zur Verringerung der häuslichen Gewalt. Das 
Ministerium  für  Humanressourcen  und  soziale  Entwicklung  verwaltet  staatlich  unterstützte 
Schutzhäuser für Familien, obwohl Frauen berichten, dass der Aufenthalt in den Schutzhäusern 
nicht  immer  freiwillig  ist.  Das  Zentrum  für  Schutz  vor  Missbrauch  des  Ministeriums  für 
Humanressourcen und soziale Entwicklung unterhält eine 24-Stunden-Hotline und Notunterkünfte 
im ganzen Land mit Zugang zu medizinischer Versorgung für Opfer sexueller Gewalt, während die 
halb-staatliche National  Family  Safety  Program  (NFSP)  Opfern  sexuellen  Missbrauchs 
medizinische Unterstützung bietet (USDOS 23.4.2024).
Die offizielle Auslegung der Sharia durch die Regierung verbietet weibliche Genitalverstümmelung. 
Eine Studie von Equality Now aus dem Jahr 2020, die jüngste verfügbare Studie, ergab jedoch, 
dass bis zu 18 Prozent der Frauen angaben, einer Art von Genitalverstümmelung durchgemacht 
zu haben (USDOS 23.4.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 30 von 42
30

Das Gesetz, das sexuelle Belästigung unter Strafe stellt, sieht eine Höchststrafe von fünf Jahren 
Gefängnis  und  eine  hohe  Geldstrafe  vor.  Das  Ausmaß  von  andere  Formen  der 
geschlechtsspezifischen Gewalt oder Belästigung war schwer zu messen, da die Medien kaum 
darüber berichten und es keine offiziellen Regierungsdaten gibt (USDOS 23.4.2024). 
Kulturelle Normen, die von den Leitern staatlicher Einrichtungen selektiv durchgesetzt werden, 
verlangen von Frauen, in der Öffentlichkeit eine Abaya (einen locker sitzenden, bodenlangen 
Umhang) zu tragen (USDOS 23.4.2024). Die Befugnisse der Religionspolizei zur Durchsetzung 
der Geschlechtertrennung und der Vorschriften zur Kleidung wurden 2016 gesetzlich und in der 
Praxis stark eingeschränkt. Die Kleidung von Frauen wird nun weniger streng kontrolliert, obwohl 
einige  Saudis wegen Verstößen  gegen  die Normen der „Sittsamkeit“  in den sozialen Medien 
bestraft werden (FH 2024).
In  Scheidungsverfahren  müssen  Frauen  gesetzlich  festgelegte  Gründe  für  die  Scheidung 
nachweisen,  während  Männer  sich  ohne  Angabe  von  Gründen  unter  Berufung  auf 
„unüberbrückbare Differenzen“ scheiden lassen können (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 16.1.2025, 
BAMF 1.2024).
Mit dem Personenstandsgesetz aus dem Jahr 2022 wurden die meisten Beschränkungen der 
gesellschaftlichen Teilhabe von Frauen und diskriminierende Rechtspraktiken beseitigt, doch
enthält es nach wie vor entsprechende Bestimmungen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). So sind 
verheiratete  Frauen  weiterhin  verpflichtet,  ihren  Ehemännern  in  „angemessener  Weise“  zu 
gehorchen, wobei bei Ungehorsam finanzielle Konsequenzen drohen (USDOS 23.4.2024; vgl. 
HRW 16.1.2025), und männliche Vormünder erhalten nach einer Scheidung die Vormundschaft für 
minderjährige Kinder (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 16.1.2025, AI 24.4.2024). Eine Mutter kann 
nur dann als Vormundin ihrer Kinder fungieren, wenn sie von einem Gericht dazu bestellt wird 
(HRW 16.1.2025).
Die  Staatsangehörigkeitsgesetze  erlauben  saudischen  Frauen,  die  mit  ausländischen 
Staatsangehörigen verheiratet sind, ihre Staatsangehörigkeit nicht an ihre Kinder weiterzugeben, 
außer unter bestimmten Umständen (USDOS 23.4.2024). Die Auslegung der Sharia durch das 
Land verbietet es muslimischen Frauen, Nicht-Muslime zu heiraten (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 
2024), aber muslimische Männer können nicht-muslimische Frauen heiraten (USDOS 23.4.2024). 
Frauen brauchen eine staatliche Erlaubnis, um Nicht-Staatsbürger zu heiraten (USDOS 23.4.2024; 
vgl. FH 2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 31 von 42
31

Eine Frau braucht immer noch die Erlaubnis eines männlichen Vormunds, um zu heiraten, oder
muss im Fall von adhl (männliche Vormünder, die sich weigerten, die Heirat der ihnen unterstellten 
Frauen zu genehmigen) eine gerichtliche Verfügung beantragen. In solchen Fällen übernimmt der 
Richter die Rolle des Vormunds und kann die Ehe genehmigen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024, 
BAMF 1.2024).
Ein Gesetz verbietet die Zwangsheirat von Mädchen unter 18 Jahren (FH 2024).
Die auf der Sharia basierenden Erbschaftsgesetze diskriminieren Frauen, indem sie Töchtern die 
Hälfte des Erbes zusprechen, das ihren Brüdern zusteht (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Das langjährige Fahrverbot für Frauen wurde 2018 aufgehoben, und seit 2019 können erwachsene 
Frauen selbstständig einen Reisepass beantragen. Die Normen zur Geschlechtertrennung werden 
an einigen Orten gelockert, jedoch ungleichmäßig und informell (FH 2024).
Es gibt keine Berichte über erzwungene Abtreibungen oder unfreiwillige Sterilisationen seitens der 
Regierungsbehörden (USDOS 23.4.2024).
Vorehelicher  Geschlechtsverkehr  ist  nach  der  Sharia  illegal,  und  Krankenhäuser  und 
Gesundheitszentren  können  außereheliche  Schwangerschaften  bei  der  Polizei  melden,  auch 
solche, die durch Vergewaltigung entstanden sind (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AI – Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Saudi Arabien 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108021.html, 
Zugriff 18.4.2025
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, 
Saudi  Arabien,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, 
Zugriff 22.4.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World Report  2025  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120113.html, Zugriff 18.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 32 von 42
32

Go to next pages