saud-lib-2025-04-23-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 42
PDF herunterladen
Gesundheitsversorgung. Geistliche verurteilen Homosexualität während der von der Regierung
genehmigten Freitagsgebete in einigen Moscheen (USDOS 23.4.2024).
Das Land erlaubt es Personen nicht, ihre Geschlechtsidentität zu ändern (USDOS 23.4.2024).
Es gibt vereinzelte Berichte über die Existenz und Anwendung sogenannter Konversionstherapien 
bei  LGBTQI+-Personen.  „Normalisierungsoperationen“  sind  im  Land  nicht  erlaubt  (USDOS 
23.4.2024).
Es gibt kein spezifisches Gesetz, das lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, queere oder 
intersexuelle Personen (LGBTQI+) daran hindert, zu wählen oder sich um ein Amt zu bewerben, 
aber keine offen LGBTQI+ lebende Person hatte sich um ein Amt beworben (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (23.4.2025):  Saudi  Arabien:  Reise-  und 
Sicherheitshinweise,  Reiseinfos, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/saudiarabien-node/
saudiarabiensicherheit-202298?isLocal=false&isPreview=false#content_4, Zugriff 23.4.2025
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, 
Saudi  Arabien,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, 
Zugriff 22.4.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World Report  2025  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120113.html, Zugriff 18.4.2025
- USCIRF - US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): Saudi Arabia, 
Annual  Report  2024,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2112012/Saudi+Arabia.pdf,  Zugriff 
18.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 18. Bewegungsfreiheit
Das Gesetz verbietet weder die Reisefreiheit innerhalb des Landes noch die Auswanderung oder 
Rückkehr von Bürgern; in der Praxis bestehen jedoch weiterhin Einschränkungen hinsichtlich der 
Freizügigkeit weiblicher Bürger (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung schränkt die Freizügigkeit männlicher Bürger innerhalb des Landes im Allgemeinen 
nicht ein. Das Vormundschaftssystem verlangt von Frauen nicht mehr, dass sie die Erlaubnis ihres 
männlichen Vormunds (in der Regel Vater, Ehemann, Sohn, Bruder, Großvater, Onkel oder ein 
anderer männlicher Verwandter) einholen müssen, um sich innerhalb des Landes frei zu bewegen, 
aber männliche Vormunde und andere Familienangehörige können Frauen bei der Polizei als 
„abwesend“ melden, was dazu führen kann, dass die Frauen verhaftet und zwangsweise nach 
Hause zurückgebracht oder in Verwaltungshaft genommen werden (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 
16.1.2025).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 36 von 42
36

Die Regierung schränkt regelmäßig Auslandsreisen ein, insbesondere für
Menschenrechtsverteidiger, Frauenrechtsaktivisten und Personen, die als regierungskritisch gelten 
(USDOS 23.4.2024; vgl. Fh 2024), sowie für deren Familienangehörige (USDOS 23.4.2024). 
Gerichte verhängen regelmäßig Ausreiseverbote als Teil von Strafurteilen und schränken damit die 
Möglichkeit von Personen ein, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis das Land zu verlassen 
(USDOS 23.4.2024).
Bürger  unter  21  Jahren  benötigen  für  Auslandsreisen  die  Zustimmung  eines 
Erziehungsberechtigten (USDOS 23.4.2024).
Ausländische Arbeitnehmer mit einer Bürgschaft benötigen für Auslandsreisen die Zustimmung 
ihres Bürgen, es sei denn, sie kündigen ihren Arbeitsvertrag und verlassen das Land endgültig 
(USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World Report  2025  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120113.html, Zugriff 18.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 19. IDPs und Flüchtlinge
Die Regierung arbeitet mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen 
(UNHCR)  und  anderen  humanitären  Organisationen  zusammen,  um  Flüchtlingen, 
zurückkehrenden Flüchtlingen oder Asylsuchenden sowie anderen schutzbedürftigen Personen 
Schutz und Hilfe zu gewähren (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz sieht vor, dass „der Staat politisches Asyl gewährt, wenn dies im öffentlichen Interesse 
liegt“. Im Allgemeinen gibt es kein kodifiziertes Asylsystem für Menschen, die vor Verfolgung 
fliehen,  und  das  Land  ist  nicht  Vertragspartei  der  Flüchtlingskonvention  von  1951  (USDOS 
23.4.2024).
Die Regierung erkennt das Recht der Bürger auf Antrag auf Asyl oder Flüchtlingsstatus in anderen 
Ländern nicht an. Das Gesetz bestraft Bürger, die in anderen Ländern Asyl suchen (USDOS 
23.4.2024).
Am  23.  Juli  2023  bekräftigt  das  König-Salman-Zentrum  für  humanitäre  Hilfe  (KSRelief),  die 
führende humanitäre Hilfsorganisation des Landes, dass Flüchtlinge und Asylsuchende im Land 
den Status von Besuchern genießen, bis eine dauerhafte Lösung gefunden ist, einschließlich der 
Neuansiedlung in einem Drittland oder der freiwilligen Rückkehr (USDOS 23.4.2024).
Flüchtlinge und Asylsuchende können in der Regel nicht legal arbeiten, obwohl syrische und 
jemenitische  Staatsangehörige  mit  einem  befristeten  Visum  beim  Innenministerium  eine 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 37 von 42
37

Besucherkarte beantragen können, die ihnen, Berichten zufolge, die Aufnahme einer Arbeit
ermöglicht (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung gewährt Bürgern und bestimmten legalen Einwohnern bevorzugten Zugang zu 
Bildung, Gesundheitsversorgung, Sozialwohnungen und anderen sozialen Dienstleistungen. Die 
Behörden arbeiten mit dem örtlichen UNHCR-Büro zusammen, um ebenfalls auf der Grundlage 
einer Bedarfsanalyse medizinische Versorgung zu gewährleisten (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 20. Grundversorgung und Wirtschaft
Saudi-Arabien  gehört  zu  den  Hocheinkommensländern.  Selbst  unter  Berücksichtigung  der 
Kaufkraftparität  gehört  Saudi-Arabien  noch  zu  den  30  reichsten  Ländern  der  Welt 
(laenderdaten,info 4.2025; vgl. GIZ o.D.).
Die Öleinnahmen des Staates machen den größten Teil seiner Finanzmittel aus (FH 2024). Saudi-
Arabien ist Gründungsmitglied sowie ständiges Mitglied der OPEC (Organization of the Petroleum
Exporting Countries) und gehört als eine der stärksten Volkswirtschaften der Welt auch dem G20-
Forum  an.  Saudi-Arabien  ist  der  weltweit  größte  Erdölexporteur.  Das  Land  verfügt  über  die 
zweitgrößten  (nachgewiesenen)  Ölreserven  sowie  die  viertgrößten  Erdgasreserven  weltweit 
(BAMF 1.2024).
Das Regierungsprojekt „Vision 2030“, das 2016 durch den Kronprinzen initiiert wurde, sieht eine 
Verringerung  der  Abhängigkeit  von  natürlichen  Ressourcen  durch  eine  Diversifizierung  der 
Wirtschaft und die Entwicklung öffentlicher Dienstleistungen wie Gesundheit, Bildung, Infrastruktur, 
Freizeit und Tourismus vor (BAMF 1.2024).
Ein Großteil der wirtschaftlichen Aktivitäten im Königreich wird von Mitgliedern der Regierung, der 
herrschenden Familie oder anderen Elitefamilien dominiert (FH 2024).
Das  durchschnittliche  Monatseinkommen  beträgt  in  Saudi-Arabien  2.455  Euro  pro  Kopf.  Eine 
Besonderheit Saudi-Arabiens ist der Ruf einer Steueroase. Es ist eines der nur 20 Länder weltweit, 
in denen keine Einkommensteuer erhoben wird (laenderdaten.info 4.2025a).
Die  Inflationsrate in  Saudi-Arabien betrug im Jahr 2024 rund 1,70  Prozent (laenderdaten.info 
4.2025; vgl. WKO 2.2025a).
Die Arbeitslosenquote betrug 2023 4,01 Prozent (laenderdaten.info 4.2025a; vgl. WKO 2.2025)
Das Gesetz sieht kein Recht auf Tarifverhandlungen (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 16.1.2025, FH 
2024)  oder  das  Recht  auf  legale  Streiks  vor.  Arbeitnehmer  müssen  bei  nicht  genehmigten 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 38 von 42
38

Gewerkschaftsaktivitäten mit Entlassung, Haft oder, im Falle von Wanderarbeitnehmern, mit
Abschiebung rechnen (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz verbietet weder gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung noch die Wiedereinstellung 
von Arbeitnehmern, die wegen gewerkschaftlicher Aktivitäten entlassen worden waren (USDOS 
23.4.2024).
Öffentliche  Arbeitsplätze  stehen  nicht  allen  Staatsangehörigen  zur  Verfügung,  was  zu  einem 
ungleichen und willkürlichen Verteilungssystem führt. Da die familiären Netzwerke nach wie vor 
eng sind, bewahrt die Unterstützung durch wohlhabendere Verwandte viele Menschen vor dem 
Abstieg in die Armut (BS 2024).
Migranten machen einen Großteil der erwerbstätigen Bevölkerung des Landes aus. Trotz ihres 
unverzichtbaren  Beitrags  sind  sie  jedoch  in  allen  Beschäftigungssektoren  und  Regionen  weit 
verbreiteten  Menschenrechtsverletzungen  ausgesetzt  (HRW  16.1.2025;  vgl.  FH  2024,  BAMF 
1.2024)  und  genießen  nur  begrenzten  Rechtsschutz  (FH  2024).  Außerdem  haben  sie  keine 
Möglichkeit,  die  Staatsbürgerschaft  zu  erwerben,  und  sind  Diskriminierungen  wie  niedrigeren 
Löhnen ausgesetzt (FH 2024).  Millionen von ausländischen Arbeitskräften leben nach wie vor in 
Armut und verdienen durchschnittlich weniger als 300 US-Dollar pro Monat (BS 2024).
Die  Internationale  Bau-  und  Holzarbeitergewerkschaft  (BWI)  hat  bei  der  Internationalen 
Arbeitsorganisation  (ILO)  eine  Beschwerde  gegen  die  saudische  Regierung  wegen  der 
ausbeuterischen  Lebens-  und  Arbeitsbedingungen  von  Wanderarbeitern  in  Saudi-Arabien 
eingereicht, bevor die FIFA beschlossen hat, Saudi-Arabien das Recht zur Ausrichtung der FIFA-
Weltmeisterschaft 2034 zu gewähren (HRW 16.1.2025).
Die Arbeitsbedingungen für die zahlreichen ausländischen Arbeitskräfte sind häufig ausbeuterisch 
(FH 2024; vgl. BAMF 1.2024).
Bestimmte ausländische Arbeitskräfte benötigen nicht mehr die Erlaubnis ihres Arbeitgebers um 
ihren  Arbeitsplatz  zu  verlassen,  eine  neue  Stelle  anzunehmen  oder  das  Land  zu  verlassen; 
stattdessen müssen sie die Genehmigung der saudischen Regierung einholen (FH 2024).
Es gibt keinen Mindestlohn für den privaten Sektor. Bilaterale Abkommen legen den Mindestlohn 
für  ausländische  Arbeitnehmer  im  Land  fest.  Der  monatliche  Mindestlohn  für  Beschäftigte  im 
öffentlichen  Dienst  liegt  über  der  geschätzten  Armutsgrenze.  Es  gab  keinen  Mindestlohn  für 
ausländische Arbeitnehmer im privaten Sektor (USDOS 23.4.2024).
Die  Regierung  hat  Arbeitsschutzstandards  erlassen,  die  für  die  wichtigsten  Industriezweige 
angemessen sind (USDOS 23.4.2024). Die Arbeitsschutzvorschriften gelten nicht für Landwirte, 
Hirten, Hausangestellte oder Arbeitnehmer in familiengeführten Betrieben (USDOS 23.4.2024).
Im Juli 2023 hat das Ministerium für Humanressourcen und soziale Entwicklung eine Reihe neuer 
Vorschriften zum Schutz der Rechte von Hausangestellten und ihren Arbeitgebern erlassen. Wenn 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 39 von 42
39

Arbeitgeber wegen Misshandlung von Arbeitnehmern für schuldig befunden werden, können sie
mit  einer  Geldstrafe  belegt  oder  für  ein  Jahr  von  der  Einstellung  weiterer  Arbeitnehmer 
ausgeschlossen  werden.  Die  Vorschriften  sehen  auch  Strafen  für  Arbeitnehmer  vor,  die  die 
Privatsphäre  ihrer  Arbeitgeber  durch  die  Weitergabe  ihrer  privaten  Daten  verletzen.  Die 
Vorschriften verbieten es Arbeitgebern, Arbeitnehmern Aufgaben zu übertragen, die über das zuvor 
Vereinbarte hinausgehen, und ihnen weniger als neun Stunden Ruhezeit pro Tag zu gewähren (FH 
2024).
Quellen:
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, 
Saudi  Arabien,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, 
Zugriff 22.4.2024
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report,  Saudi  Arabia,  https://bti-
project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_SAU.pdf,  Zugriff 
22.4.2025
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (ohne Datum): Saudi Arabien, 
https://www.giz.de/de/weltweit/366.html, Zugriff 23.4.2025
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World Report  2025  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120113.html, Zugriff 18.4.2025
- laenderdaten.info (4.2025): Saudi Arabien, Index,  https://www.laenderdaten.info/Asien/Saudi-
Arabien/index.php, Zugriff 23.4.2025
- laenderdaten.info  (4.2025a):  Saudi  Arabien,  Wirtschaft, 
https://www.laenderdaten.info/Asien/Saudi-Arabien/wirtschaft.php, Zugriff 23.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
- WKO  –  Wirtschaftskammer  Österreich  (2.2025):  Länderprofil  Saudi  Arabien, 
https://www.wko.at/statistik/laenderprofile/lp-saudi-arabien.pdf, Zugriff 23.4.2025
20.1. Sozialbeihilfen
Saudi-Arabien stellt viele öffentliche Dienstleistungen kostenlos oder zu stark ermäßigten Preisen 
zur  Verfügung  und  beschäftigt  einen  überproportional  hohen  Anteil  an  Staatsangehörigen  im 
öffentlichen Dienst. Wasser und Strom werden für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen 
stark  subventioniert.  Bürger  mit  geringem  Einkommen  erhalten  außerdem  verschiedene 
Sozialleistungen, Renten und monatliche Zahlungen für Lebensmittel (BS 2024).
Es gibt ein System von Sozialleistungen, das jedoch lückenhaft ist, vom Sozialministerium von Fall 
zu Fall verwaltet wird und trotz mehrerer Erhöhungen seit den arabischen Aufständen im Jahr 2011 
weit unter den lokalen Armutsgrenzen liegt. Darüber hinaus spenden der König und der Kronprinz 
jedes Jahr, traditionell während des Fastenmonats Ramadan, großzügig für die Armen (BS 2024).
Die Regierung gibt außerdem jedes Jahr Milliarden Dollar aus, um allen saudischen Bürgern 
kostenlose Bildung und Gesundheitsversorgung zu gewährleisten (BS 2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 40 von 42
40

Das staatliche Rentensystem ist für viele Jahrzehnte finanziell abgesichert. Die
Arbeitslosenversicherung bietet Leistungen für maximal 12 Monate (BS 2024).
Die  beim  Verkauf  von  Öl  erzielten  Einnahmen  werden  über  Sozialprogramme  und  als 
Zuwendungen  umverteilt  (FH  2024). Saudi-arabische  Staatsbürger  genießen  im  Allgemeinen 
großzügige Sozialleistungen seitens der Regierung (FH 2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report,  Saudi  Arabia,  https://bti-
project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_SAU.pdf,  Zugriff 
22.4.2025
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
 21. Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet (EDA 23.4.2025). Die medizinische 
Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, 
ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert (AA 23.4.2025).
Die meisten Krankenhäuser entsprechen dem europäischen Standard, es fehlt aber an geschultem 
Personal (BMEIA 23.4.2025a)
Medikamente sind in guter Auswahl erhältlich (BMEIA 23.4.2025a).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (23.4.2025):  Saudi  Arabien:  Reise-  und 
Sicherheitshinweise,  Gesundheit, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/saudiarabien-node/
saudiarabiensicherheit-202298?isLocal=false&isPreview=false#content_4, Zugriff 23.4.2025
- BMEIA – BM Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (23.4.2025a): Saudi 
Arabien, Gesundheit,  https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/saudi-arabien, 
Zugriff 23.4.2025
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten {Schweiz] (23.4.2025); 
Reisehinweise  für  Saudi-Arabien,  Medizinische  Versorgung, 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/saudi-arabien/
reisehinweise-fuersaudiarabien.html#eda112216, Zugriff 23.4.2025
 22. Rückkehr
Die Regierung arbeitet mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen 
(UNHCR)  und  anderen  humanitären  Organisationen  zusammen,  um  Flüchtlingen, 
zurückkehrenden Flüchtlingen oder Asylbewerbern sowie anderen betroffenen Personen Schutz 
und Hilfe zu bieten (USDOS 23.4.2024).
Die  Rückkehr-Beratung  unterstützt  Rückkehrer  bei  der  Rückkehr  in  ihr  Heimatland  durch 
verschiedenste Dienstleistungen (BBU 2025).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 41 von 42
41

Quellen:
- BBU  –  Bundesagentur  für  Betreuungs-  und  Unterstützungsleistungen  [Österreich]  (2025): 
Andere  Länder,  https://www.returnfromaustria.at/other_countries/oc_deutsch.html,  Zugriff 
23.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 23.4.2025
 23. Dokumente
Berichten zufolge beschlagnahmt die Regierung aus politischen Gründen Reisepässe und entzieht 
einigen Bürgern das Recht auf Ausreise, oft ohne sie darüber zu informieren oder ihnen die 
Möglichkeit zu geben, gegen die Beschränkung vorzugehen (USDOS 23.4.2024).
Reisedokumente,  die  internationale  Reisen  ermöglichen,  sind  für  Zehntausende  staatenlose 
Einwohner des Königreichs nicht erhältlich (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 42 von 42
42