saud-lib-2025-04-23-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Gesundheitsversorgung. Geistliche verurteilen Homosexualität während der von der Regierung genehmigten Freitagsgebete in einigen Moscheen (USDOS 23.4.2024). Das Land erlaubt es Personen nicht, ihre Geschlechtsidentität zu ändern (USDOS 23.4.2024). Es gibt vereinzelte Berichte über die Existenz und Anwendung sogenannter Konversionstherapien bei LGBTQI+-Personen. „Normalisierungsoperationen“ sind im Land nicht erlaubt (USDOS 23.4.2024). Es gibt kein spezifisches Gesetz, das lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, queere oder intersexuelle Personen (LGBTQI+) daran hindert, zu wählen oder sich um ein Amt zu bewerben, aber keine offen LGBTQI+ lebende Person hatte sich um ein Amt beworben (USDOS 23.4.2024). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.4.2025): Saudi Arabien: Reise- und Sicherheitshinweise, Reiseinfos, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/saudiarabien-node/ saudiarabiensicherheit-202298?isLocal=false&isPreview=false#content_4, Zugriff 23.4.2025 - BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, Saudi Arabien, https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, Zugriff 22.4.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025 - HRW – Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2120113.html, Zugriff 18.4.2025 - USCIRF - US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): Saudi Arabia, Annual Report 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112012/Saudi+Arabia.pdf, Zugriff 18.4.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025 18. Bewegungsfreiheit Das Gesetz verbietet weder die Reisefreiheit innerhalb des Landes noch die Auswanderung oder Rückkehr von Bürgern; in der Praxis bestehen jedoch weiterhin Einschränkungen hinsichtlich der Freizügigkeit weiblicher Bürger (USDOS 23.4.2024). Die Regierung schränkt die Freizügigkeit männlicher Bürger innerhalb des Landes im Allgemeinen nicht ein. Das Vormundschaftssystem verlangt von Frauen nicht mehr, dass sie die Erlaubnis ihres männlichen Vormunds (in der Regel Vater, Ehemann, Sohn, Bruder, Großvater, Onkel oder ein anderer männlicher Verwandter) einholen müssen, um sich innerhalb des Landes frei zu bewegen, aber männliche Vormunde und andere Familienangehörige können Frauen bei der Polizei als „abwesend“ melden, was dazu führen kann, dass die Frauen verhaftet und zwangsweise nach Hause zurückgebracht oder in Verwaltungshaft genommen werden (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 16.1.2025). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 36 von 42

Die Regierung schränkt regelmäßig Auslandsreisen ein, insbesondere für Menschenrechtsverteidiger, Frauenrechtsaktivisten und Personen, die als regierungskritisch gelten (USDOS 23.4.2024; vgl. Fh 2024), sowie für deren Familienangehörige (USDOS 23.4.2024). Gerichte verhängen regelmäßig Ausreiseverbote als Teil von Strafurteilen und schränken damit die Möglichkeit von Personen ein, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis das Land zu verlassen (USDOS 23.4.2024). Bürger unter 21 Jahren benötigen für Auslandsreisen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten (USDOS 23.4.2024). Ausländische Arbeitnehmer mit einer Bürgschaft benötigen für Auslandsreisen die Zustimmung ihres Bürgen, es sei denn, sie kündigen ihren Arbeitsvertrag und verlassen das Land endgültig (USDOS 23.4.2024). Quellen: - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025 - HRW – Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2120113.html, Zugriff 18.4.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025 19. IDPs und Flüchtlinge Die Regierung arbeitet mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen oder Asylsuchenden sowie anderen schutzbedürftigen Personen Schutz und Hilfe zu gewähren (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz sieht vor, dass „der Staat politisches Asyl gewährt, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt“. Im Allgemeinen gibt es kein kodifiziertes Asylsystem für Menschen, die vor Verfolgung fliehen, und das Land ist nicht Vertragspartei der Flüchtlingskonvention von 1951 (USDOS 23.4.2024). Die Regierung erkennt das Recht der Bürger auf Antrag auf Asyl oder Flüchtlingsstatus in anderen Ländern nicht an. Das Gesetz bestraft Bürger, die in anderen Ländern Asyl suchen (USDOS 23.4.2024). Am 23. Juli 2023 bekräftigt das König-Salman-Zentrum für humanitäre Hilfe (KSRelief), die führende humanitäre Hilfsorganisation des Landes, dass Flüchtlinge und Asylsuchende im Land den Status von Besuchern genießen, bis eine dauerhafte Lösung gefunden ist, einschließlich der Neuansiedlung in einem Drittland oder der freiwilligen Rückkehr (USDOS 23.4.2024). Flüchtlinge und Asylsuchende können in der Regel nicht legal arbeiten, obwohl syrische und jemenitische Staatsangehörige mit einem befristeten Visum beim Innenministerium eine .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 37 von 42

Besucherkarte beantragen können, die ihnen, Berichten zufolge, die Aufnahme einer Arbeit ermöglicht (USDOS 23.4.2024). Die Regierung gewährt Bürgern und bestimmten legalen Einwohnern bevorzugten Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, Sozialwohnungen und anderen sozialen Dienstleistungen. Die Behörden arbeiten mit dem örtlichen UNHCR-Büro zusammen, um ebenfalls auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse medizinische Versorgung zu gewährleisten (USDOS 23.4.2024). Quellen: - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025 20. Grundversorgung und Wirtschaft Saudi-Arabien gehört zu den Hocheinkommensländern. Selbst unter Berücksichtigung der Kaufkraftparität gehört Saudi-Arabien noch zu den 30 reichsten Ländern der Welt (laenderdaten,info 4.2025; vgl. GIZ o.D.). Die Öleinnahmen des Staates machen den größten Teil seiner Finanzmittel aus (FH 2024). Saudi- Arabien ist Gründungsmitglied sowie ständiges Mitglied der OPEC (Organization of the Petroleum Exporting Countries) und gehört als eine der stärksten Volkswirtschaften der Welt auch dem G20- Forum an. Saudi-Arabien ist der weltweit größte Erdölexporteur. Das Land verfügt über die zweitgrößten (nachgewiesenen) Ölreserven sowie die viertgrößten Erdgasreserven weltweit (BAMF 1.2024). Das Regierungsprojekt „Vision 2030“, das 2016 durch den Kronprinzen initiiert wurde, sieht eine Verringerung der Abhängigkeit von natürlichen Ressourcen durch eine Diversifizierung der Wirtschaft und die Entwicklung öffentlicher Dienstleistungen wie Gesundheit, Bildung, Infrastruktur, Freizeit und Tourismus vor (BAMF 1.2024). Ein Großteil der wirtschaftlichen Aktivitäten im Königreich wird von Mitgliedern der Regierung, der herrschenden Familie oder anderen Elitefamilien dominiert (FH 2024). Das durchschnittliche Monatseinkommen beträgt in Saudi-Arabien 2.455 Euro pro Kopf. Eine Besonderheit Saudi-Arabiens ist der Ruf einer Steueroase. Es ist eines der nur 20 Länder weltweit, in denen keine Einkommensteuer erhoben wird (laenderdaten.info 4.2025a). Die Inflationsrate in Saudi-Arabien betrug im Jahr 2024 rund 1,70 Prozent (laenderdaten.info 4.2025; vgl. WKO 2.2025a). Die Arbeitslosenquote betrug 2023 4,01 Prozent (laenderdaten.info 4.2025a; vgl. WKO 2.2025) Das Gesetz sieht kein Recht auf Tarifverhandlungen (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 16.1.2025, FH 2024) oder das Recht auf legale Streiks vor. Arbeitnehmer müssen bei nicht genehmigten .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 38 von 42

Gewerkschaftsaktivitäten mit Entlassung, Haft oder, im Falle von Wanderarbeitnehmern, mit Abschiebung rechnen (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz verbietet weder gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung noch die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern, die wegen gewerkschaftlicher Aktivitäten entlassen worden waren (USDOS 23.4.2024). Öffentliche Arbeitsplätze stehen nicht allen Staatsangehörigen zur Verfügung, was zu einem ungleichen und willkürlichen Verteilungssystem führt. Da die familiären Netzwerke nach wie vor eng sind, bewahrt die Unterstützung durch wohlhabendere Verwandte viele Menschen vor dem Abstieg in die Armut (BS 2024). Migranten machen einen Großteil der erwerbstätigen Bevölkerung des Landes aus. Trotz ihres unverzichtbaren Beitrags sind sie jedoch in allen Beschäftigungssektoren und Regionen weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt (HRW 16.1.2025; vgl. FH 2024, BAMF 1.2024) und genießen nur begrenzten Rechtsschutz (FH 2024). Außerdem haben sie keine Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft zu erwerben, und sind Diskriminierungen wie niedrigeren Löhnen ausgesetzt (FH 2024). Millionen von ausländischen Arbeitskräften leben nach wie vor in Armut und verdienen durchschnittlich weniger als 300 US-Dollar pro Monat (BS 2024). Die Internationale Bau- und Holzarbeitergewerkschaft (BWI) hat bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eine Beschwerde gegen die saudische Regierung wegen der ausbeuterischen Lebens- und Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitern in Saudi-Arabien eingereicht, bevor die FIFA beschlossen hat, Saudi-Arabien das Recht zur Ausrichtung der FIFA- Weltmeisterschaft 2034 zu gewähren (HRW 16.1.2025). Die Arbeitsbedingungen für die zahlreichen ausländischen Arbeitskräfte sind häufig ausbeuterisch (FH 2024; vgl. BAMF 1.2024). Bestimmte ausländische Arbeitskräfte benötigen nicht mehr die Erlaubnis ihres Arbeitgebers um ihren Arbeitsplatz zu verlassen, eine neue Stelle anzunehmen oder das Land zu verlassen; stattdessen müssen sie die Genehmigung der saudischen Regierung einholen (FH 2024). Es gibt keinen Mindestlohn für den privaten Sektor. Bilaterale Abkommen legen den Mindestlohn für ausländische Arbeitnehmer im Land fest. Der monatliche Mindestlohn für Beschäftigte im öffentlichen Dienst liegt über der geschätzten Armutsgrenze. Es gab keinen Mindestlohn für ausländische Arbeitnehmer im privaten Sektor (USDOS 23.4.2024). Die Regierung hat Arbeitsschutzstandards erlassen, die für die wichtigsten Industriezweige angemessen sind (USDOS 23.4.2024). Die Arbeitsschutzvorschriften gelten nicht für Landwirte, Hirten, Hausangestellte oder Arbeitnehmer in familiengeführten Betrieben (USDOS 23.4.2024). Im Juli 2023 hat das Ministerium für Humanressourcen und soziale Entwicklung eine Reihe neuer Vorschriften zum Schutz der Rechte von Hausangestellten und ihren Arbeitgebern erlassen. Wenn .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 39 von 42

Arbeitgeber wegen Misshandlung von Arbeitnehmern für schuldig befunden werden, können sie mit einer Geldstrafe belegt oder für ein Jahr von der Einstellung weiterer Arbeitnehmer ausgeschlossen werden. Die Vorschriften sehen auch Strafen für Arbeitnehmer vor, die die Privatsphäre ihrer Arbeitgeber durch die Weitergabe ihrer privaten Daten verletzen. Die Vorschriften verbieten es Arbeitgebern, Arbeitnehmern Aufgaben zu übertragen, die über das zuvor Vereinbarte hinausgehen, und ihnen weniger als neun Stunden Ruhezeit pro Tag zu gewähren (FH 2024). Quellen: - BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, Saudi Arabien, https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, Zugriff 22.4.2024 - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report, Saudi Arabia, https://bti- project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_SAU.pdf, Zugriff 22.4.2025 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025 - GIZ – Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (ohne Datum): Saudi Arabien, https://www.giz.de/de/weltweit/366.html, Zugriff 23.4.2025 - HRW – Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2120113.html, Zugriff 18.4.2025 - laenderdaten.info (4.2025): Saudi Arabien, Index, https://www.laenderdaten.info/Asien/Saudi- Arabien/index.php, Zugriff 23.4.2025 - laenderdaten.info (4.2025a): Saudi Arabien, Wirtschaft, https://www.laenderdaten.info/Asien/Saudi-Arabien/wirtschaft.php, Zugriff 23.4.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025 - WKO – Wirtschaftskammer Österreich (2.2025): Länderprofil Saudi Arabien, https://www.wko.at/statistik/laenderprofile/lp-saudi-arabien.pdf, Zugriff 23.4.2025 20.1. Sozialbeihilfen Saudi-Arabien stellt viele öffentliche Dienstleistungen kostenlos oder zu stark ermäßigten Preisen zur Verfügung und beschäftigt einen überproportional hohen Anteil an Staatsangehörigen im öffentlichen Dienst. Wasser und Strom werden für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen stark subventioniert. Bürger mit geringem Einkommen erhalten außerdem verschiedene Sozialleistungen, Renten und monatliche Zahlungen für Lebensmittel (BS 2024). Es gibt ein System von Sozialleistungen, das jedoch lückenhaft ist, vom Sozialministerium von Fall zu Fall verwaltet wird und trotz mehrerer Erhöhungen seit den arabischen Aufständen im Jahr 2011 weit unter den lokalen Armutsgrenzen liegt. Darüber hinaus spenden der König und der Kronprinz jedes Jahr, traditionell während des Fastenmonats Ramadan, großzügig für die Armen (BS 2024). Die Regierung gibt außerdem jedes Jahr Milliarden Dollar aus, um allen saudischen Bürgern kostenlose Bildung und Gesundheitsversorgung zu gewährleisten (BS 2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 40 von 42

Das staatliche Rentensystem ist für viele Jahrzehnte finanziell abgesichert. Die Arbeitslosenversicherung bietet Leistungen für maximal 12 Monate (BS 2024). Die beim Verkauf von Öl erzielten Einnahmen werden über Sozialprogramme und als Zuwendungen umverteilt (FH 2024). Saudi-arabische Staatsbürger genießen im Allgemeinen großzügige Sozialleistungen seitens der Regierung (FH 2024). Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report, Saudi Arabia, https://bti- project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_SAU.pdf, Zugriff 22.4.2025 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025 21. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet (EDA 23.4.2025). Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert (AA 23.4.2025). Die meisten Krankenhäuser entsprechen dem europäischen Standard, es fehlt aber an geschultem Personal (BMEIA 23.4.2025a) Medikamente sind in guter Auswahl erhältlich (BMEIA 23.4.2025a). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.4.2025): Saudi Arabien: Reise- und Sicherheitshinweise, Gesundheit, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/saudiarabien-node/ saudiarabiensicherheit-202298?isLocal=false&isPreview=false#content_4, Zugriff 23.4.2025 - BMEIA – BM Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (23.4.2025a): Saudi Arabien, Gesundheit, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/saudi-arabien, Zugriff 23.4.2025 - EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten {Schweiz] (23.4.2025); Reisehinweise für Saudi-Arabien, Medizinische Versorgung, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/saudi-arabien/ reisehinweise-fuersaudiarabien.html#eda112216, Zugriff 23.4.2025 22. Rückkehr Die Regierung arbeitet mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen oder Asylbewerbern sowie anderen betroffenen Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 23.4.2024). Die Rückkehr-Beratung unterstützt Rückkehrer bei der Rückkehr in ihr Heimatland durch verschiedenste Dienstleistungen (BBU 2025). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 41 von 42

Quellen: - BBU – Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen [Österreich] (2025): Andere Länder, https://www.returnfromaustria.at/other_countries/oc_deutsch.html, Zugriff 23.4.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 23.4.2025 23. Dokumente Berichten zufolge beschlagnahmt die Regierung aus politischen Gründen Reisepässe und entzieht einigen Bürgern das Recht auf Ausreise, oft ohne sie darüber zu informieren oder ihnen die Möglichkeit zu geben, gegen die Beschränkung vorzugehen (USDOS 23.4.2024). Reisedokumente, die internationale Reisen ermöglichen, sind für Zehntausende staatenlose Einwohner des Königreichs nicht erhältlich (USDOS 23.4.2024). Quellen: - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 42 von 42
