saud-lib-2025-04-23-ke

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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
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 2. Politische Lage
Saudi-Arabien ist eine absolute Monarchie (BAMF 1.2024; vgl. FH 2024, USDOS 23.4.2024), die 
seit  der  Staatsgründung  und  Ausrufung  des  Königreichs  1932  von  Clan-Mitgliedern  des 
Beduinenstammes al-Saud regiert wird. Staatsoberhaupt ist König Salman bin Abd al- Aziz al-
Saud, der 2015 seinem verstorbenen Halbbruder (väterlicherseits) Abdullah bin Abd al-Aziz al-
Saud  auf  den  Thron  folgte.  Bis  2022  war  König  Salman  zugleich  Regierungschef.  Kronprinz 
Muhammad bin Salman bin Abd al-Aziz al-Saud ist Premierminister und seit September 2022 
zusätzlich Regierungschef (BAMF 1.2024). 
Der  saudi-arabische  König  wird  von  seinem  Vorgänger  aus  dem  Kreis  der  männlichen 
Nachkommen des Staatsgründers gewählt, wobei die Wahl von einem Rat hochrangiger Prinzen, 
dem Allegiance Council, genehmigt werden muss (FH 2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Der König 
regiert auf Lebenszeit (FH 2024).
Der saudische Ministerrat (al-wizara al-sa’udi) dient als Kabinett Saudi-Arabiens. Das Kabinett 
setzt  sich  aus  dem  König,  dem  Kronprinzen  und  30  Ministern  zusammen.  Der  Kronprinz  ist 
zugleich Premierminister  und Vorsitzender des Ministerrats. Alle Mitglieder des Rates werden 
durch königlichen Erlass ernannt (BAMF 1.2024). Das Kabinett verabschiedet Gesetze, die nach 
ihrer Ratifizierung durch ein königliches Dekret in Kraft treten (BAMF 1.2024; vgl. FH 2024) und 
besitzt exekutive Befugnisse in den Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten aller Ministerien und 
anderer  staatlicher  Einrichtungen.  Es  legt  die  Außen-,  Finanz-,  Wirtschafts-,  Bildungs-  und 
Verteidigungspolitik des Staates fest und überwacht deren Umsetzung (BAMF 1.2024).
Die 150 Mitglieder des saudischen Shura- oder Konsultativrates (majlis al-shura al-sa’udi), die für 
eine Amtszeit von vier Jahren vom König ernannt werden, haben die Funktion von königlichen 
Beratern. Der Konsultativrat hat keine legislativen Befugnisse, jedoch ist er berechtigt, dem König 
und  dem  Ministerrat  (Kabinett)  Gesetzesentwürfe  vorzuschlagen,  Einsicht  in 
Regierungsdokumente zu beantragen und Minister vorzuladen (BAMF 1.2024; vgl. FH 2024).
Das Gesetz gewährt den Bürgern das Recht, sich in allen Angelegenheiten an die Behörden zu 
wenden,  und  legt  die  Regierung  auf  dem  Prinzip  der  Shura (Beratung)  fest.  Der  König  und 
hochrangige  Beamte,  darunter  Minister  und  Regionalgouverneure,  müssen  in  Majlis,  offenen 
Versammlungen, an denen alle männlichen Bürger und Nichtbürger ohne Termin ihre Meinung 
äußern oder Beschwerden vorbringen können, zur Verfügung stehen. Hochrangige Führungskräfte 
sind in der Regel für die Öffentlichkeit nicht zugänglich, aber ihre Vertreter oder untergeordneten 
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Beamten setzen diese traditionelle Praxis fort. Beamte können auch über schriftliche Petitionen
erreicht werden (USDOS 23.4.2024).
Die Monarchie ist ausdrücklich gegen die Demokratie im Land und schließt die Öffentlichkeit 
generell  von  jeder  bedeutenden  politischen  Beteiligung  aus.  Oppositionsbewegungen  sind 
verboten,  und  die  Regierung  zeigt  sich  selbst  gegenüber  gemäßigten  Kritikern  zunehmend 
intolerant (FH 2024).
Die Verfassung besteht aus dem Koran und der Sunna (Traditionen und Praktiken, die auf dem 
Leben des Propheten Mohammed basieren) (USDOS 23.4.2024: vgl. FH 2024, BAMF 1.2024).
Quellen:
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, 
Saudi  Arabien,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, 
Zugriff 22.4.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Religious 
Freedom: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111948.html, Zugriff 18.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 3. Sicherheitslage
Wegen der komplexen Verhältnisse im Mittleren Osten kann sich die Sicherheitslage plötzlich 
ändern (EDA 23.4.2025). 
Der bewaffnete Konflikt im Jemen wirkt sich auf die Sicherheitslage in Saudi-Arabien aus (EDA 
23.4.2025; vgl. BMEIA 23.4.2025, AA 23.4.2025). Nach dem Ende der Waffenruhe, die von April 
bis Oktober 2022 dauerte, ist im Grenzgebiet zum Jemen ein Beschuss mit Raketen und Drohnen 
aus dem Jemen nicht auszuschließen. Raketen und bewaffnete Drohnen können auch die anderen
Landesteile  erreichen,  einschließlich Riad. Bisher  konnten  die  meisten  Angriffe  durch  die 
saudische Luftabwehr vereitelt werden (EDA 23.4.2025).
Die  Bedrohung  durch  terroristische  Anschläge  ist durch  aus  benachbarten  Konfliktzonen 
rückgekehrte  saudische  Anhänger  von militanten  Gruppierungen  weiterhin  hoch  (BMEIA 
23.4.2025; vgl. EDA 23.4.2025, AA 23.4.2025). Sie richten sich primär gegen die Sicherheitskräfte 
und gegen die schiitische Gemeinschaft. Attentate gegen westliche Personen, und Einrichtungen 
können  nicht  ausgeschlossen  werden.  Bei  der  Verfolgung  von  Terroristengruppen  durch  die 
Sicherheitskräfte kann es zu Schusswechseln kommen (EDA 23.4.2025).
Die Kriminalitätsrate bewegt sich auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Telefonbetrug ist weit 
verbreitet (AA 23.4.2025).
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Im Laufe des Jahres 2023 hat das Land als Teil der von Saudi-Arabien geführten Koalition nach
dem Waffenstillstand vom April 2022 größere Militäroperationen zur Unterstützung der international 
anerkannten Regierung Jemens gegen die Houthi-Milizen ausgesetzt. Mit der Aussetzung der 
größeren  Militäroperationen  beschränkten  sich  die  Konflikte  zwischen  der  von  Saudi-Arabien 
geführten Koalition und den Houthi-Kräften im Wesentlichen auf Boden- und Luftangriffe entlang 
der  saudisch-jemenitischen  Grenze,  und  die  Auswirkungen  des  Konflikts  auf  die  saudische 
Zivilbevölkerung gingen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zurück (USDOS 23.4.2024).
Es gab Berichte, wonach 2023 saudische Sicherheitskräfte entlang der Grenze zum Jemen eine 
erhebliche Anzahl afrikanischer und jemenitischer Migranten und Asylsuchender mit Sprengwaffen 
und durch Schüsse aus nächster Nähe getötet haben (USDOS 23.4.2024; vgl. AI 24.4.2024, HRW 
16.1.2025).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (23.4.2025):  Saudi-Arabien:  Reise  und 
Sicherheitshinweise,  Sicherheit, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/saudiarabien-node/
saudiarabiensicherheit-202298?isLocal=false&isPreview=false, Zugriff 23.4.2024
- AI – Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Saudi Arabien 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108021.html, 
Zugriff 18.4.2025
- BMEIA – BM Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (23.4.2025): Saudi 
Arabien,  Sicherheit  und  Kriminalität, 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/saudi-arabien, Zugriff 23.4.2025
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten {Schweiz] (23.4.2025); 
Reisehinweise  für  Saudi-Arabien,  Grundsätzliche  Einschätzung, 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/saudi-arabien/
reisehinweise-fuersaudiarabien.html#eda112216, Zugriff 23.4.2025
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120113.html, Zugriff 18.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Das Justizsystem basiert historisch gesehen weitgehend auf Gesetzen, die aus dem Koran und 
der  Sunna  abgeleitet  sind,  und  ist  weitgehend  unkodifiziert.  Alle  Richter  verfügen  über  eine 
religiöse Ausbildung, müssen jedoch im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung nun auch  nicht-
religiöse Rechtsfächer  studieren,  die  vom  Justizministerium  vorgeschrieben  sind  (USDOS 
26.6.2024).
Das Gesetz sieht vor, dass Richter unabhängig sind (USDOS 23.4.2024) und keiner anderen 
Autorität als den Bestimmungen der Sharia und den geltenden Gesetzen unterstehen (USDOS 
23.4.2024; vgl. USDOS 26.6.2024).
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Eine Sonderkommission aus Justizfachleuten gibt Stellungnahmen ab, die den Richtern als
Leitlinien  für  die  Auslegung  der  Sharia  (islamisches  Recht)  dienen,  die  die  Grundlage  des 
saudischen Rechts bildet. Richter verfügen über einen erheblichen Ermessensspielraum bei der 
Auslegung der Sharia und sind nicht verpflichtet, ihre Urteile zu begründen (FH 2024).
Berichten zufolge ist die Justiz Einflussnahme ausgesetzt (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024), 
insbesondere  bei  Rechtsentscheidungen  von  spezialisierten  Justizorganen  wie  dem  SCC 
(Specialized  Criminal  Court),  der  Verdächtige  nur  selten  freispricht.  Der  SCC  und  die 
Staatsanwaltschaft  sind  keine  unabhängigen  Einrichtungen,  da  sie  Berichten  zufolge  ihre 
Entscheidungen mit Regierungsbehörden, darunter dem König und dem Kronprinzen, abstimmen 
müssen (USDOS 23.4.2024). 
Das Rechtssystem basiert weitgehend auf der Sharia, wie sie von der hanbalitischen Schule der 
sunnitischen Rechtswissenschaft ausgelegt wird (USDOS 26.6.2024; vgl. USCIRF 5.2024). Da 
Saudi-Arabien  kein  Strafgesetzbuch  besitzt,  existiert  keine  kodifizierte  Rechtsnorm  (BAMF 
1.2024).
Das Gesetz sieht das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor, aber die Justiz setzt 
dieses  Recht  im  Allgemeinen  nicht  durch  (USDOS  23.4.2024;  vgl.  AI  24.4.2024).  Dem 
Justizsystem fehlten traditionell veröffentlichte Rechtsprechung in Strafsachen, ein einheitliches 
Strafgesetzbuch, die Unschuldsvermutung und eine Doktrin der Stare Decisis, die Richter an 
Präzedenzfälle bindet (USDOS 23.4.2024).
Berufungsgerichte können Urteile der Vorinstanzen über Schuld oder Unschuld nicht eigenständig
aufheben, sondern sind darauf beschränkt, Urteile zu bestätigen, Strafen abzuändern oder zur 
Abänderung an die Vorinstanz zurück zu verweisen. Selbst wenn Berufungsrichter Urteile nicht 
bestätigten, verweisen sie diese in einigen Fällen an den ursprünglichen Richter zurück, was es 
den Parteien aufgrund der Zurückhaltung der Richter, Fehler einzugestehen, manchmal erschwert, 
eine vom ursprünglichen Urteil abweichende Entscheidung zu erlangen (USDOS 23.4.2024).
Obwohl das Gesetz vorsieht, dass Gerichtsverhandlungen öffentlich sein sollten, schließen Richter 
regelmäßig nach eigenem Ermessen die Gerichte (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz gibt der Staatsanwaltschaft „vollständige und unabhängige Befugnisse“ zur Ermittlung 
schwerer Straftaten, die eine Inhaftierung erfordern (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz sieht vor, dass keine Stelle die Handlungen einer Person einschränken oder eine 
Person inhaftieren darf, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Gemäß dem Gesetz „darf 
niemand  außer  in  gesetzlich  vorgesehenen  Fällen  festgenommen,  durchsucht,  inhaftiert  oder 
inhaftiert  werden,  und  jeder  Beschuldigte  hat  das  Recht,  während  der  Ermittlungs-  und 
Gerichtsverfahren  einen  Anwalt  oder  einen  Vertreter  zu  seiner  Verteidigung  hinzuzuziehen“ 
(USDOS 23.4.2024). 
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Laut Gesetz können die Behörden jede Person zur Untersuchung vorladen und auf der Grundlage
von Beweisen einen Haftbefehl erlassen. Die Behörden verzichten häufig auf Haftbefehle, die 
gesetzlich nicht in allen Fällen vorgeschrieben waren. (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz verpflichte die Behörden, innerhalb von 72 Stunden nach der Festnahme Anklage zu 
erheben und innerhalb von sechs Monaten ein Gerichtsverfahren durchzuführen, vorbehaltlich 
Ausnahmen, die durch Änderungen des Strafprozessrechts und des Antiterrorgesetzes festgelegt 
wurden. Die Behörden dürfen eine festgenommene Person ohne schriftliche Anordnung eines 
Staatsanwalts nicht länger als 24 Stunden in Gewahrsam halten. Berichten zufolge halten sich die 
Behörden  häufig  nicht  an  diese  gesetzlichen  Schutzvorschriften,  und  es  besteht  keine 
Verpflichtung, Verdächtige über ihre Rechte aufzuklären (USDOS 23.4.2024).
Laut  Gesetz  haben  Angeklagte  das  Recht,  „innerhalb  einer  von  der  Ermittlungsbehörde 
festzulegenden  angemessenen  Frist“  einen  Anwalt  zu  ihrer  Verteidigung  zu  beauftragen.  Die 
Regierung stellt den Angeklagten, die beim Justizministerium einen formellen Antrag auf einen 
Pflichtverteidiger einbringen und ihre Zahlungsunfähigkeit nachweisen können, einen Anwalt zur 
Verfügung. In Fällen, in denen wegen „Terrorismus“ oder „Staatssicherheit“ angeklagt wird (häufig 
in  politischen  Fällen  oder  Fällen  wegen  Einschränkung  der  Meinungsfreiheit),  dürfen  die 
Inhaftierten in der Regel nicht von einem Anwalt ihrer Wahl vertreten werden (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz gewährt den Angeklagten das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und 
während der Verhandlung einen Anwalt zu konsultieren (USDOS 23.4.2024).
Die Angeklagten haben kein Recht auf Akteneinsicht und können weder ihre eigenen Akten noch 
die Protokolle ihrer Verhöre einsehen (USDOS 23.4.2024).
Häftlingen wird während der Verhöre oft der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert (FH 
2024).
Die Angeklagten haben das Recht, Zeugen zu laden und ins Kreuzverhör zu nehmen (USDOS 
23.4.2024).
Das Gesetz sieht kein Recht auf Selbstbelastungsfreiheit vor (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz sieht vor, dass „das Gericht die Unterstützung von Dolmetschern in Anspruch nehmen 
sollt“, verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dies ab dem Zeitpunkt der Anklageerhebung zu tun, 
und legt auch nicht fest, dass der Staat die Kosten für solche Dienstleistungen zu tragen hat. In der 
Praxis werden häufig kostenlose Dolmetscherdienste bereitgestellt (USDOS 23.4.2024).
Die Sharia, wie sie von der Regierung ausgelegt wird, gilt für alle Bürger und Nichtbürger, aber in 
der Praxis diskriminiert das Gesetz Frauen, Nichtbürger, nicht praktizierende Sunniten, Schiiten 
und  Angehörige  anderer  Religionen (USDOS  23.4.2024).  Quellen  berichten,  dass  Richter 
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manchmal Aussagen von Schiiten völlig ignorieren oder sich weigern, sie anzuhören (USDOS
23.4.2024; vgl. FH 2024).
Es  gibt  regelmäßig  glaubwürdige  Berichte  über  Geständnisse,  die  durch  Folter  und  andere 
Misshandlungen erzwungen werden (USDOS 23.4.2024).
Es kommt regelmäßig zu Isolationshaft (USDOS 23.4.2024).
Für  weniger  schwere  und  unpolitische  Straftaten  gibt  es  ein  funktionierendes  System  der 
Haftentlassung gegen Kaution (USDOS 23.4.2024).
Die lange Untersuchungshaft war ein Problem, und Personen wurden über lange Zeiträume ohne 
Anklage inhaftiert (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Berichten zufolge respektieren die Behörden nicht immer das Recht von Inhaftierten, nach ihrer 
Festnahme Kontakt zu ihren Familienangehörigen aufzunehmen, und das Antiterrorismusgesetz 
ermächtigt die Ermittlungsbehörden, einen Angeklagten bis zu 90 Tage (oder länger) ohne Zugang 
zu Familienangehörigen oder Rechtsbeistand in Haft zu halten (USDOS 23.4.2024).
Familienangehörige  von  Personen,  die  sich  in  Untersuchungshaft  oder  in 
Untersuchungsgewahrsam befinden, geben an, dass Familienbesuche in der Regel nicht erlaubt 
sind, während andere angeben, dass Besuche oder Telefonate äußerst kurz sind (weniger als fünf 
Minuten) (USDOS 23.4.2024).
Bürger können Missbräuche durch Sicherheitskräfte bei jeder Polizeidienststelle oder bei der
Human Rights Commission (HRC) oder der National Society for Human Rights (NSHR) melden. 
Bürger und Einwohner können Beschwerden über rechtswidrige Inhaftierungen oder Verletzungen 
der  Rechte  von  Inhaftierten  auch  online,  über  eine  Hotline  oder  persönlich  bei  der 
Staatsanwaltschaft einreichen (USDOS 23.4.2024).
Der  Beschwerdeausschuss,  ein  hochrangiges  Verwaltungsgericht,  das  Fälle  gegen  staatliche 
Stellen  verhandelt  und  direkt  dem  König  unterstellt  ist,  gilt  als  die  wichtigste  Instanz,  um 
Rechtsbehelf bei Missbrauchsvorwürfen einzulegen (USDOS 23.4.2024). 
Der  König  setzt  die  Tradition  fort,  einige  gerichtliche  Strafen  umzuwandeln.  Durch  königliche 
Begnadigungen  können  Verurteilungen  aufgehoben  oder  körperliche  Strafen  gemildert  oder 
aufgehoben werden (USDOS 23.4.2024).
Das Recht ausländischer Häftlinge auf rechtzeitigen Zugang zu konsularischer Unterstützung wird 
im Allgemeinen respektiert (USDOS 23.4.2024).
Sowohl die Todesstrafe als auch Körperstrafen sind in Saudi-Arabien legal und werden auch 
gegen Minderjährige verhängt (BAMF 1.2024).
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Quellen:
- AI – Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Saudi Arabien 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108021.html, 
Zugriff 18.4.2025
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, 
Saudi  Arabien,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, 
Zugriff 22.4.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- USCIRF - US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): Saudi Arabia, 
Annual  Report  2024,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2112012/Saudi+Arabia.pdf,  Zugriff 
18.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Religious 
Freedom: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111948.html, Zugriff 18.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 5. Sicherheitsbehörden
Die saudischen Streitkräfte (SAAF) sind in zwei Ministerien unterteilt: Verteidigungsministerium: 
Königliche Saudische Landstreitkräfte, Königliche Saudische Seestreitkräfte (einschließlich
Marineinfanterie,  Spezialeinheiten,  Marinefliegertruppe),  Königliche  Saudische  Luftwaffe, 
Königliche Saudische Luftverteidigungskräfte, Königliche Saudische Strategische Raketentruppe; 
Ministerium für die Nationalgarde: Saudische Nationalgarde (SANG) sowie dem Innenministerium: 
Spezialeinheiten  für  Sicherheit  und  Schutz;  Spezialeinheiten  für  Umweltsicherheit; 
Spezialeinheiten für Straßenverkehrssicherheit; Generaldirektion Grenzschutz (CIA 17.4.2025).
Zu  den  weiteren  Sicherheitsbehörden  gehört  die  Staatssicherheit  (SSP):  Generaldirektion  für 
Ermittlungen (Mabahith), Spezialeinheiten, Spezialeinheiten für Notfälle (2024) (CIA 17.4.2025).
Für die Durchsetzung der Gesetze und die Aufrechterhaltung der Ordnung sind das Präsidium für
Staatssicherheit  (ri’asat  amn  al-dawla),  die  Nationalgarde  (al-haras  al-watani),  das 
Innenministerium  (wizaratal-dakhiliyya)  und  das  Verteidigungsministerium  (wizarat  al-difa’a) 
zuständig, die direkt dem König unterstehen. Zum Präsidium für Staatssicherheit gehören der 
Inlandsnachrichtendienst  (al-mubahith  al-‘aama),  die  Sondersicherheitskräfte  und  die 
Sondereinsatzkräfte. Die Polizei ist dem Innenministerium unterstellt (BAMF 1.2024).
Die Straffreiheit für Sicherheitskräfte bleibt ein ernstes Problem. Die Staatsanwaltschaft, die dem 
König unterstellt ist, ist dafür zuständig, zu untersuchen, ob das Vorgehen der Sicherheitskräfte 
gerechtfertigt ist, und Strafverfahren einzuleiten (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, 
Saudi  Arabien,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, 
Zugriff 22.4.2024
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- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (17.4.2025): The World Factbook, Saudi Arabia,
Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/saudi-arabia/#military-and-
security, Zugriff 22.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 6. Folter und unmenschliche Behandlung
Obwohl Saudi-Arabien seit 1997 Vertragsstaat des Übereinkommens gegen Folter ist (BAMF 
1.2024; vgl. FH 2024) und das Gesetz offiziell Folter verbietet sowie Beamte, die für
strafrechtliche Ermittlungen zuständig sind, für jeden Missbrauch ihrer Befugnisse verantwortlich 
macht  (USDOS  23.4.2024),  existieren  zahlreiche  Berichte  von  staatlichen  Quellen, 
Menschenrechtsorganisationen  sowie  den  Vereinten  Nationen  über  Folter  und  andere 
unmenschliche  oder  erniedrigende  Behandlung  oder  Bestrafung  durch  Regierungs-  und 
Vollzugsbeamte sowie die Erzwingung von Geständnissen durch Folter (BAMF 1.2024; vgl. FH 
2024, USDOS 23.4.2024).
Gerichte  verurteilen  regelmäßig  Personen  zu  körperlicher  Züchtigung,  obwohl  seit  einem 
königlichen Erlass aus dem Jahr 2020, der diese Praxis mit Ausnahme von Fällen von Trunkenheit, 
sexuellen Handlungen zwischen unverheirateten Personen und falschen Anschuldigungen wegen 
Ehebruchs verbietet, keine Berichte über Auspeitschungen vorliegen (USDOS 23.4.2024).
Es gibt Berichte über Misshandlungen während Verhören. Obwohl in den Kriminalpolizeibehörden 
des Innenministeriums Überwachungskameras installiert waren, um die Verhöre von Verdächtigen 
aufzuzeichnen,  gibt  es  keine  Berichte  darüber,  dass  diese  Videoüberwachung  zur 
Rechenschaftspflicht für Misshandlungen geführt hätte. Die Regierung bot den Sicherheitskräften 
Menschenrechtsschulungen an, aber Nichtregierungsorganisationen äußern sich besorgt über weit 
verbreitete Folter und andere Misshandlungen sowie über die schlechte Haftbedingungen (USDOS 
23.4.2024).
Quellen:
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, 
Saudi  Arabien,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, 
Zugriff 22.4.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
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7. Korruption
Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption im Amt vor, und die Regierung setzt das
Gesetz im Allgemeinen wirksam um (USDOS 23.4.2024). Korruption und Vetternwirtschaft bleibt 
ein großes Problem (FH 2024).
Nazaha  (die  Nationale  Kontroll-  und  Antikorruptionskommission)  hat  die  alleinige  Befugnis, 
Korruptionsvorwürfe gegen Regierungsangestellte zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. 
Nazaha  führt  das  ganze  Jahr  über  Kampagnen  zur  Korruptionsbekämpfung  durch  und 
veröffentlicht  monatliche  Berichte  über  ihre  Aktivitäten,  in  denen  sie  die  Gesamtzahl  der 
Ermittlungen und Festnahmen des Vormonats sowie eine Liste der beteiligten Ministerien oder 
Behörden bekannt geben (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Der Kronprinz steht an der Spitze der Nationalen Antikorruptionskommission (Nazaha) (FH 2024).
Der Direktor der Nazaha auf Ministerebene untersteht direkt dem König (USDOS 23.4.2024).
Der Corruption Perceptions Index 2024 von Transparency International listet Saudi Arabien auf 
Rang 38 von 180 Staaten auf (TI ohne Datum).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- TI  –  Transparency  International  (ohne  Datum):  Corruption  Perceptions  Index  2024,  Saudi 
Arabien, https://www.transparency.org/en/cpi/2024, Zugriff 
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) benötigen für ihre Tätigkeit eine staatliche Genehmigung.
Reformorientierte Organisationen wurden in der Praxis die Genehmigungen verweigert, in einigen 
Fällen durch willkürliche Verzögerungen (FH 2024).
Die  Regierung  schränkt  die  Tätigkeit  inländischer  und  internationaler 
Menschenrechtsorganisationen  ein,  obwohl  das  Gesetz  vorsieht,  dass  „der  Staat  die 
Menschenrechte  in  Übereinstimmung  mit  der  islamischen  Sharia  schützt“,  und  die 
Regierungsbeamten  sind  weder  kooperativ  noch  ansprechbar  für  unabhängige 
Menschenrechtsorganisationen (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung arbeitet häufig mit der quasi-staatlichen NSHR, der einzigen staatlich zugelassenen 
Menschenrechtsorganisation der Zivilgesellschaft, zusammen und akzeptiert manchmal deren
Empfehlungen (USDOS 23.4.2024).
Die  Regierung  erlaubt  es  internationalen  Menschenrechts-NGOs  nicht,  sich  im  Land 
niederzulassen, und schränkt deren Einreise zu Besuchen ein (USDOS 23.4.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 42
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Es gibt zahlreiche Berichte über Drohungen oder Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger
(HRDs) (USDOS 23.4.2024).  Menschenrechtsverteidiger sind weiterhin willkürlich in Haft oder 
unterliegen Reiseverboten, nachdem man sie unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen hatte 
(AI 24.4.2024).
Die  Regierung  verfügt  offiziell  über  Mechanismen  zur  Untersuchung  und  Ahndung  von 
Menschenrechtsverletzungen,  deren  Wirksamkeit  jedoch  begrenzt  ist.  Die 
Menschenrechtskommission  war  Teil  der  Regierung  und  benötigt  die  Genehmigung  des 
Außenministeriums, bevor er sich mit Diplomaten, Wissenschaftlern oder Forschern internationaler 
Menschenrechtsorganisationen treffen darf, obwohl der Präsident der Menschenrechtskommission 
offiziell  den  Status  eines  Ministers  hat  und  dem  König  unterstellt  ist.  Die 
Menschenrechtskommission  arbeitet  direkt  mit  dem  Königlichen  Hof  und  dem  Ministerrat,  mit 
einem  Ausschuss  aus  Vertretern  des  Shura-Rates  und  der  Ministerien  für  Arbeit  und  soziale 
Entwicklung sowie für Inneres und mit den Ausschüssen des Shura-Rates für Justiz, islamische 
Angelegenheiten und Menschenrechte zusammen (USDOS 23.4.2024).
LGBTQI+-Organisationen  und  die  Interessenvertretung  für  LGBTQI+-Themen  sind  illegal.  Die 
Regierung erlaubt keine derartigen Organisationen (USDOS 23.4.2024).
Die öffentliche Verteidigung der Menschenrechte von LGBTQI+-Personen ist illegal, und Aktivisten 
müssen mit Verhaftung und Inhaftierung rechnen (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung verwehrt Menschenrechts- und humanitären Organisationen wie dem
Internationalen  Komitee  vom  Roten  Kreuz  den  Zugang  zu  politischen  Gefangenen  (USDOS 
23.4.2024).
Menschenrechtsorganisationen wie die Saudi Civil and Political Rights Association werden von der 
Regierung als illegale politische Bewegungen betrachtet und entsprechend behandelt (USDOS 
23.4.2024).
Quellen:
- AI – Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Saudi Arabien 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108021.html, 
Zugriff 18.4.2025
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen
Männer (17-40) und Frauen (21-40) können sich freiwillig zum Militärdienst melden. Es besteht 
keine Wehrpflicht (CIA 17.4.2025).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 42
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