sene-shks-2024-07-02-ke

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Dakar bietet Frauen und Mädchen, die eine Vergewaltigung oder eine Kinder-, Früh- oder
Zwangsheirat überlebt haben, sowie auch Straßenkindern Unterkunft (USDOS 22.4.2024). 
Ferner sind Schwangerschaftsabbrüche unter allen Umständen verboten. Frauen werden häufig 
für Abtreibungen in Haft genommen, auch wenn sie vergewaltigt wurden (BS 19.3.2024).  Das 
Gesetz erlaubt eine Abtreibung nur, wenn es darum geht, das Leben einer Frau zu retten, und 
Abtreibungen aus medizinischen Gründen sind in der Praxis schwer zu bekommen. Mehrere 
Gruppen, die Abtreibung für unvereinbar mit den nationalen Werten halten, darunter auch religiöse 
Organisationen, haben sich gegen die Legalisierung der Abtreibung in Fällen von Vergewaltigung 
und Inzest ausgesprochen (FH 2023).
Das Gesetz für sexuelle Belästigung sieht Gefängnisstrafen von fünf Monaten bis zu drei Jahren 
und einer Geldstrafen vor. Die Regierung setzt das Gesetz nicht wirksam durch und das Problem 
bleibt weit verbreitet (USDOS 20.3.2023).
Das  Gesetz  sieht  strafrechtliche  Sanktionen  für  Genitalverstümmelung  (FGM)  an  Frauen  und 
Mädchen vor. Die Behörden verfolgen keine Fälle.  UNICEF schätzte, dass 2021 jedes vierte 
Mädchen und jede vierte Frau im Alter von 15 bis 49 Jahren Opfer einer Genitalverstümmelung 
wurde, wobei die Prävalenz in einigen Regionen bei 65 bis 90 % lag und es große Unterschiede 
zwischen den Regionen und ethnischen Gruppen gab (USDOS 22.4.2024).
Quellen:
- AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Senegal 2023, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2107965.html, Zugriff 29.4.2024
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI Coutry Report Senegal, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105891/country_report_2024_SEN.pdf, Zugriff 26.3.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089141.html, Zugriff 19.3.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
16.2. Kinder
Die  Staatsbürgerschaft  wird  durch  Geburt  auf  dem  Staatsgebiet  oder  durch  Einbürgerung 
erworben. Das Gesetz sieht das gleiche Recht für Mütter und Väter vor, die Staatsbürgerschaft an 
ihre Kinder weiterzugeben (USDOS 22.4.2024). Das Gesetz schreibt keine Geburtsanmeldung vor 
(USDOS  20.3.2023).  Die  2013  geänderten  Gesetze  zur  Regelung  der  senegalesischen 
Staatsbürgerschaft behandeln Männer und Frauen gleich und ermöglichen es senegalesischen
Frauen,  die  senegalesische  Staatsbürgerschaft  an  ihre  Kinder  oder  ihren  ausländischen 
Ehepartner unter denselben Bedingungen weiterzugeben wie Männer. Der Senegal toleriert die 
doppelte Staatsbürgerschaft für normale Bürger, verbietet aber Präsidentschaftskandidaten (und 
Präsidenten) die doppelte Staatsbürgerschaft. Die Ausstellung von Geburtsurkunden hat sich in 
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den ländlichen Gebieten verbessert, doch besteht weiterhin ein Ungleichgewicht zwischen
ländlichen und städtischen Gebieten (BS 16.3.2024).
Das Gesetz sieht eine kostenlose Schulpflicht für Kinder zwischen sechs und 16 Jahren vor, 
obwohl etwa ein Drittel dieser Kinder nicht zur Schule geht. Einige aus religiösen Gründen. Die 
Kinder können die Grundschule ohne Geburtsurkunde besuchen, benötigten aber eine solche, um 
an nationalen Prüfungen teilzunehmen zu können (USDOS 22.4.2024).
Mädchen haben größere Schwierigkeiten als Jungen, die Schule über die Grundschule hinaus zu 
besuchen. Neben frühen Schwangerschaften, langen Schulwegen und sexuellen Belästigungen 
durch  das  Schulpersonal  trugen  dazu  bei,  dass  Mädchen  die  Schule  verlassen.  Klare 
Mechanismen für die Meldung von Belästigungen blieben auf Schulebene uneinheitlich. Viele 
Mädchen, die schwanger wurden, brachen die Schule ab und hatten nur begrenzte Möglichkeiten, 
sich wieder einzuschreiben (USDOS 22.4.2024).
Senegalesische Mädchen sind einem hohen Maß an sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt 
ausgesetzt, einschließlich sexueller Ausbeutung, Belästigung und Missbrauch durch Lehrer und 
Schulbeamte  sowie  Vergewaltigung  und  sexueller  Missbrauch  durch  andere  Schüler  (HRW 
11.1.2024).
 Viele Eltern zogen es vor, ihre Töchter im mittleren und höheren Schulalter zu Hause zu behalten, 
um zu arbeiten oder zu heiraten, anstatt sie zur Schule zu schicken. In den letzten Jahren hat sich 
das Geschlechtergefälle in der Mittel- und Oberstufe jedoch verringert (USDOS 22.4.2024). Artikel 
111 des Familiengesetzes legt das gesetzliche Mindestheiratsalter für Mädchen auf 16 Jahre fest, 
während  es  für  Jungen  auf  18  Jahre  festgelegt  ist,  wodurch  das  Recht  der  Mädchen  auf 
Gleichberechtigung in der Ehe verweigert wird (AI 24.4.2024).
Es gibt Gesetzte gegen Kindermissbrauch, aber die Regierung setzt es nicht wirksam durch. 
Kindesmissbrauch ist nach wie vor weit verbreitet, insbesondere bei Buben, die von ihren Eltern 
zur Ausbildung in sog. Daaras (religiöse Koranschulen) geschickt wurden (USDOS 22.4.2024). 
Gemäß Amnesty International, hat die Regierung hat es im Jahr 2023 wieder versäumt, den 
Entwurf  des  Kindergesetzes  und  den  Entwurf  des  Gesetzes  über  den  Status  der  Daaras 
anzunehmen (AI 24.4.2024). Zehntausende dieser Kinder, die als Talibés bekannt sind, leben in 
extremer Armut, ohne angemessene Nahrung und medizinische Versorgung. Des Weiteren sind 
Tausende von Talibés  Opfer von Menschenhandel (HRW 11.1.2024).
Obwohl Senegal  die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ratifiziert hat (BS 19.3.2024) und 
trotz  strenger  nationaler  Gesetze,  die  Kindesmissbrauch,  Vernachlässigung,  Gefährdung  und 
Menschenhandel  verbieten,  werden  diese  nur  selten  gegen  Koranlehrer  durchgesetzt.  Die 
Regierung  hat  einige  Anstrengungen  unternommen,  um  die  Bedingungen  in  den  Daara  zu 
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verbessern und die Kinder von der Straße zu holen, aber ein nachhaltiges Engagement der
Behörden zur Beendigung der Zwangsbettelei und des Missbrauchs von Talibés hat sich  als 
schwer durchsetzbar erwiesen (HRW 11.1.2024). 
Das Gesetz verbietet die kommerzielle sexuelle Ausbeutung, den Verkauf, das Anbieten oder 
Benutzen von Kindern für kommerziellen Sex und Praktiken im Zusammenhang mit Pornografie. 
Die Ausbeutung von Frauen und Mädchen durch Sexhandel stellt weiterhin ein Problem dar, 
insbesondere in der südöstlichen Goldminenregion Kedougou (USDOS 22.4.2024).
Quellen:
- AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Senegal 2023, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2107965.html, Zugriff 29.4.2024
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI Coutry Report Senegal, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105891/country_report_2024_SEN.pdf, Zugriff 26.3.2024
- HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Senegal, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103208.html, Zugriff 18.3.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089141.html, Zugriff 19.3.2024
16.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten
Nach  Artikel  319  des  senegalesischen  Strafgesetzbuchs  wird  der  als  "Akt  gegen  die  Natur" 
bezeichnete  Geschlechtsverkehr  zwischen  Personen  desselben  Geschlechts  mit  bis  zu  fünf 
Jahren Gefängnis bestraft (HRW 11.1.2024; vgl. USDOS 22.4.2024, BS 19.3.2024). 
Sexuelle  Minderheiten  und  Aktivisten  bleiben  weiterhin  Beschimpfungen, 
Verleumdungskampagnen  und  Misshandlungen  ausgesetzt,  darunter  willkürliche  Verhaftungen, 
Drohungen und körperliche Angriffe (HRW 11.1.2024).).
Es  gibt  keine  Gesetze,  die  Diskriminierung  aufgrund  der  sexuellen  Orientierung  oder  der 
Geschlechtsidentität unterbinden, und es gibt auch keine Gesetze gegen Hassverbrechen, die zur 
Verfolgung  von  Verbrechen  genutzt  werden  könnten,  die  durch  Vorurteile  gegen  sexuelle 
Minderheiten  motiviert  sind.  Sexuelle  Minderheiten  bleiben  weit  verbreiteter  Diskriminierung 
ausgesetzt. LGBTQI+-Aktivisten beklagen sich über Diskriminierung beim Zugang zu sozialen 
Diensten, einschließlich Bildung und Gesundheitsdiensten. Die Regierung und die kulturelle
Einstellung bleiben nach wie vor stark gegen sexuelle Minderheiten voreingenommen (USDOS 
22.4.2024).
Beobachter berichteten von einer anhaltenden Politisierung von LGBTQI+-Themen im Vorfeld der 
Präsidentschaftswahlen 2024. Es konnte eine Zunahme von Drohungen und körperlicher Gewalt 
gegen Personen die als sexuelle Minderheiten oder deren Unterstützer wahrgenommen wurden 
aufgezeichnet werden. Anti-LGBT-Diskurse während des Wahlkampfs von politischen Parteien und 
anderen  schufen  eine  bedrohliche  Atmosphäre  und  viele  sahen  sich  gezwungen  sich  zu 
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verstecken oder zu fliehen (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023). Aufgrund des hohen Maßes an
Diskriminierung und sozialer Stigmatisierung haben sexuelle Minderheiten keine nennenswerte 
politische Vertretung (FH 2023).
Die  Versammlungsrechte  von  LGBT-Gruppen  und  Nichtregierungsorganisationen  (NGOs),  die 
Menschen mit HIV und AIDS unterstützen, sind eingeschränkt. Die Arbeit und die Wirksamkeit von 
NGOs,  die  sich  für  die  Rechte  von  sexuellen  Minderheiten  einsetzen,  werden  stark  durch 
Homophobie  und  die  Kriminalisierung  von  Homosexualität  behindert  (FH  2023;  vgl.  USDOS 
20.3.2023). Ferner hindert die Regierung LGBT-Organisationen daran sich rechtmäßig registrieren 
zu lassen (USDOS 22.4.2024).
Obwohl diese Gesetze nur selten durchgesetzt werden, sehen sich sexuelle Minderheiten der 
Gefahr  von  Gewalt,  Drohungen  und  Mob-Angriffen,  sowie  der  Diskriminierung  bei  der 
Wohnungssuche,  der  Beschäftigung  und  der  Gesundheitsversorgung  ausgesetzt  (FH  2023). 
Zudem  werden  ihre  Rechte  stark  eingeschränkt  (BS  19.3.2024).  Im  Jänner  2022  lehnte  das 
Parlament einen Gesetzentwurf ab, der vorsah, die Haftstrafen für Personen zu erhöhen, die sich 
gleichgeschlechtlicher  sexueller  Handlungen  schuldig  gemacht  haben,  und  strafrechtliche 
Sanktionen für Personen einzuführen, die zu "Aktivitäten im Zusammenhang mit der LGBT+-
Agenda" beitragen. In den Jahren 2021 und 2022 haben Demonstranten für eine Verschärfung der 
strafrechtlichen Sanktionen für Homosexualität demonstriert (FH 2023; vgl. AI 27.3.2023). Dies 
geschah im Anschluss an eine monatelange Anti-LGBTI-Kampagne einer Koalition von Gruppen, 
die  den  Behörden  vorwarfen,  die  gesellschaftlichen  Sitten  zu  schwächen  (AI  27.3.2023).  Am 
24.6.2024 wurde ein Gesetzesvorschlag im senegalesischen Parlament zur weiteren
Kriminalisierung  von  Homosexualität  eingereicht.  Dieser  sieht  vor,  dass  gleichgeschlechtliche 
sexuelle Handlungen mit zehn bis 15 Jahren Gefängnis ohne Bewährung und einer Geldstrafe von 
1.000.000 bis 5.000.000 CFA-Francs (von rd. 1.500 EUR – rd. 7.600 EUR) bestraft werden. 
Personen, die solche Handlungen verteidigen, sollen mit einer Haftstrafe von drei bis fünf Jahren 
und einer Geldstrafe von 500.000 bis 5.000.000 CFA-Francs (von rd. 760 EUR - 1.500 EUR, 
bestraft werden. Ziel des Gesetzentwurfs sei es gegen die „unmoralischen kulturellen Werte“ aus 
dem  Westen  vorzugehen.  Der  Gesetzentwurf  übernimmt  die  Bestimmungen  eines  früheren 
Vorschlags zur weiteren Kriminalisierung von gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlungen von 
Januar 2022 unter Altpräsident Macky Sall, den das Parlament damals abgelehnt hatte. Neben 
Homosexualität  hat  der  Gesetzesvorschlag  von  Mbacké  auch  „Lesbianismus,  Bisexualität, 
Transsexualität,  Intersexualität,  Zoophilie,  Nekrophilie  und  andere  ähnliche  Praktiken“  zum 
Gegenstand (BAMF 1.7.2024).
Quellen:
- AI - Amnesty International (27.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; The State of the 
World's Human Rights; Senegal 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089600.htm, Zugriff 
18.3.2024
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- BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (1.7.2024): Senegal, Gesetzentwurf zur 
verschärften Kriminalisierung von Homosexualität, Quelle liegt in der Staatendokumentation auf
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI Coutry Report Senegal, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105891/country_report_2024_SEN.pdf, Zugriff 26.3.2024
- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Senegal, 2023, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097725.html, Zugriff 20.3.2024
- HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Senegal, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103208.html, Zugriff 18.3.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089141.html, Zugriff 19.3.2024
 17. Bewegungsfreiheit
Die  Verfassung  und  die  Gesetze  sehen  Bewegungsfreiheit  im  Inland,  Auslandsreisen, 
Auswanderung und Wiedereinbürgerung vor, und die Regierung respektierte diese Rechte im 
Allgemeinen (USDOS 22.4.2024). Die Bürger genießen im Allgemeinen Bewegungsfreiheit und 
können  ihren  Wohnsitz,  ihren  Arbeitsplatz  und ihre  Bildungseinrichtung  ohne  größere 
Einschränkungen wechseln (FH 2023). Reisen in Teile der Casamance, können durch Landminen 
und Rebellenaktivitäten behindert werden. Durch die Verschärfung des Konflikts in der Casamance 
Anfang 2022 wurden mehrere tausend Menschen vertrieben (FH 2023). Die Regierung erlaubte 
weiterhin  die  weitgehend  unkontrollierte  und  inoffizielle  Wiedereingliederung  von  Casamance-
Flüchtlingen, die aus Gambia und Guinea-Bissau zurückkehrten (USDOS 22.4.2024).
In den Jahren 2020 und 2021 wurde die Bewegungsfreiheit durch COVID-19-bedingte
Notfallmaßnahmen  eingeschränkt.  Mindestens  10  Menschen  starben  im  März  2021  bei 
mehrtägigen Demonstrationen gegen die Ausgangssperre (FH 2023).
Quellen:
- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Senegal, 2023, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097725.html, Zugriff 20.3.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
 18. Grundversorgung und Wirtschaft
Senegals Wirtschaft ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Die Entwicklung des 
Landes  wird  jedoch  durch  Nahrungsmittelkrisen,  starkes  Bevölkerungswachstum  und  hohe 
Arbeitslosigkeit  gehemmt.  Die  Corona-Pandemie  hat  Senegal  (BMZ  22.6.2023a),  mit  einer 
wirtschaftlichen  Regression  von  -0,4  %  hinnehmen  müssen  (WKO  11.2023),  jedoch 
vergleichsweise gut überstanden (BMZ 22.6.2023a), und die Wirtschaft erholte sich 2021  mit 
einem  Wachstum  von  +6  %  stärker  als  erwartet  (WKO  11.2023);  die  wirtschaftlichen 
Nachwirkungen  sind  allerdings  deutlich  spürbar  (BMZ  22.6.2023a). Insbesondere  der 
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Dienstleistungssektor (Tourismus und Verkehr) erlitt starke Einbrüche (WKO 11.2023). Die
Auswirkungen  des  russischen  Angriffs  auf  die  Ukraine  führen  in  Senegal  zu  unterbrochenen 
Lieferketten,  stark  steigenden  Lebenshaltungskosten,  Inflation  und  einer  wachsenden 
Staatsverschuldung (BMZ 22.6.2023a; vgl. WKO 11.2023). Die Pandemie verschärfte zudem das 
Haushaltsdefizit. In  Folge  dieser  Entwicklung  stieg  auch  die  Staatsverschuldung.  Höhere 
Staatseinnahmen durch den Beginn der Öl- und Gasförderung, der Anstieg der Exporteinnahmen 
und  fiskalpolitische  Rationalisierungsmaßnahmen  sollten  sich  jedoch  positiv  auf  die 
Staatsverschuldung auswirken: Die Schuldenquote wird sich laut Prognosen ab 2024 kontinuierlich 
verbessern und im Jahr 2028 auf 62,5 % des BIP gesunken sein (WKO 11.2023).
Der  ehemalige Präsident  Macky  Sall  hatte  ein  ehrgeiziges  Regierungsprogramm  und  ein 
wirtschaftliches Wiederaufbauprogramm vorgelegt. Bis zum Jahr 2035, so das Ziel der Regierung, 
soll Senegal nicht mehr zu den am wenigsten entwickelten Ländern der Welt zählen, sondern den 
Status eines Schwellenlandes erreicht haben (BMZ 22.6.2023a).
Mit  hohen  Wachstumsraten  gehört  Senegal  zu  den  dynamischsten  Volkswirtschaften  weltweit 
(ABG 8.2023; vgl. WKO 11.2023, BMZ 22.6.2023b). In den vergangenen Jahren hat Senegal eine 
Reihe  von  Wirtschaftsreformen  umgesetzt  (BMZ  22.6.2023b),  und  bleibt  somit  eine  der  am 
schnellsten  wachsenden  Volkswirtschaften  des  afrikanischen  Kontinents  (WKO  11.2023).  Die 
senegalesische  Wirtschaft  wird  von  Kleinst-  und  Kleinunternehmern  dominiert.  Schätzungen 
zufolge  arbeiten  über  90  %  dieser  Betriebe  im  informellen  Sektor.  Ein  Großteil  der 
senegalesischen Bevölkerung arbeitet in der Landwirtschaft und im Fischereigewerbe (BMZ
22.6.2023b). 
Der Dienstleistungssektor ist der wichtigste Sektor des Landes, sowohl was den Beitrag zum BIP 
(49,7 % im Jahr 2022) wie auch den Anteil an der Beschäftigung (rund 56 % im Jahr 2021) betrifft 
und ist zudem der Sektor, der am meisten zum Wirtschaftswachstum beiträgt (WKO 11.2023). Der 
Landwirtschaftssektor beschäftigt rund 22 % der Bevölkerung (WKO 11.2023); die Produktivität 
des  Agrarsektors  ist  allerdings  gering,  nur  etwa  15  %  des  BIP (BMZ  22.6.2023b;  vgl.  WKO 
11.2023).  Es  kommt  immer  wieder  zu  Dürreperioden  und/oder  zu  Starkregenfällen  mit 
zerstörerischen Überschwemmungen (BMZ 22.6.2023b).
Die Fischerei ist ein traditionell bedeutender Wirtschaftsfaktor, jeder fünfte Arbeitsplatz des Landes 
hängt direkt oder indirekt am Fischfang. Der Sektor erwirtschaftet ca. 25 % der Gesamtexporte 
(WKO 11.2023).
Nach den Funden vor der Atlantikküste Senegals im Jahr 2014, rechnen Experten ab 2024 mit 
dem Beginn der Förderung  von Erdöl und Erdgas, was der senegalesischen Ökonomie einen 
weiteren  bedeutsamen  Wachstumsschub  verleihen  wird  und  starke,  gesamtwirtschaftliche 
Multiplikatoreffekte haben wird (WKO 11.2023). 
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Senegal entwickelt sich als neue Tourismusdestination in Westafrika (ABG 8.2023). Der Tourismus
ist der zweitwichtigste Devisenbringer des Landes, trägt 7 % zum BIP bei und beschäftigt ca. 
75.000 Arbeitskräfte (WKO 11.2023). 
Laut  African  Economic  Outlook  2024  der  afrikanischen  Entwicklungsbank  (AfDB)  wird  Afrikas 
Wirtschaft  2024  um  3,8  %  und  2025  um  4,2  %  wachsen.  Zu  den  durchschnittlich  höchsten 
Wachstumsraten für den Zeitraum 2024 bis 2025 zählt mitunter Senegal mit einer Wachstumsrate 
von 7,5 % (ABG 7.3.2024). Subsistenzbetriebe dominieren die Landwirtschaft. Im Anbau von 
Getreide, Gemüse und Früchten wird auf den Einsatz moderner Anbaumethoden und Maschinen 
gesetzt  und  ferner  werden  die  Entwicklung  von  Logistik  und  Kühlketten  vorangetrieben,  um 
Nachternteverluste zu reduzieren (ABG 8.2023).
Trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs und der positiven Aussichten zählt Senegal zu den 30 
ärmsten Ländern der Welt, über 38 % der Bevölkerung lebt in absoluter Armut, vor allem im 
ländlichen Raum (WKO 11.2023). Mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 1.538 Euro 
gehört es zu den Ländern mit niedrigerem Mitteleinkommen. Selbst unter Berücksichtigung der 
Kaufkraftparität gehört Senegal immer noch zu den ärmsten Ländern der Welt (LI 3.3024a).
Eine geringe Grundversorgung steht nur ordentlich beschäftigten Personen im Senegal zu (ÖB 
18.6.2024).
Quellen:
- ABG - Africa Business Guide (7.3.2024): UN-Studie: Afrikas Wirtschaft wächst 2024 am 
stärksten im Senegal, https://www.africa-business-guide.de/de/meldungen/afrikas-wirtschaft-
wird-2024-um-3-8-prozent-wachsen-1738720, Zugriff 29.3.2024
- ABG - Africa Business Guide (8.2023): Wirtschaft im Senegal, Boom durch Erdgas und Erdöl, 
https://www.africa-business-guide.de/de/maerkte/senegal, Zugriff 3.4.2024
- BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] 
(22.6.2023b): Wirtschaftliche Situation: Gepräft vom Kleinunternehmertum, 
https://www.bmz.de/de/laender/senegal/wirtschaftliche-situation-2164, Zugriff 29.3.2024
- BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] 
(22.6.2023a): Senegal, Reformorientiert und demokratisch gefestigt, 
https://www.bmz.de/de/laender/senegal, Zugriff 29.3.2024
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (31.12.2022): 
Senegal, https://www.giz.de/de/weltweit/339.html, Zugriff 28.3.2024
- LI - Länderdaten.info (3.2024a): Senegal, 
https://www.laenderdaten.info/Afrika/Senegal/index.php, Zugriff 19.3.2024
- ÖB - Österreichische Botschaft (18.6.2024): Senegal, Informationen zur staatlichen 
Grundversorgung im Senegal, Sozialversicherung, Erhalt via Mail
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich (11.2023): Außenwirtschaft, Wirtschaftsbericht Senegal, 
https://www.wko.at/oe/aussenwirtschaft/senegal-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 4.4.2024
 19. Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung und Rettungsdienste sind außerhalb der größeren Städte nicht oder 
nur sehr beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine 
finanzielle  Garantie (schriftlich  garantierte  Kostenübernahme  oder  Vorschusszahlung)  (EDA 
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11.4.2024). Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie
etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger 
Standardmedikamente.  Medikamentenfälschungen  mit  unsicherem  Inhalt  kommen  vor (AA 
10.4.2024).
Durch die medizinische Versorgung kann die Sterblichkeit wesentlicher, bekannter Krankheiten 
weitestgehend reduziert werden. So sterben nach aktuellem Stand nur etwa 20 % aller Menschen, 
die an Krebs, Diabetes, Herzkreislauferkrankungen oder der Chylomikronen-Retentions-Krankheit 
(CRD) leiden (LI 3.2024b).
Das Sozialsystem im Senegal ist rudimentär und richtet sich in erster Linie an die Beschäftigten 
des  formellen  Sektors  (KAS  26.3.2024).  Für  angestellte  Beschäftigte  existiert  die 
Sozialversicherung  „CSS“ -  Compagnie Sucrière Sénégalaise, welche jedoch sehr limitiert ist. 
Sozialleistungen gibt es in erster Linie für Eltern und die Höhe ist von der Familiensituation 
(Arbeitssituation des Ehepartners und Anzahl der Kinder) abhängig; ledige Personen profitieren 
kaum bis gar nicht, aber auch für Personen mit Familie ist die Deckung der Krankenversicherung 
nicht gegeben (ÖB 18.6.2024).Der Versicherungsschutz ist sowohl begrenzt als auch fragmentiert, 
so  dass  die  Mehrheit  der  Senegalesen  keinen  Zugang  zur  Gesundheitsversorgung  oder  zu 
Rentenleistungen  hat  (KAS  26.3.2024).  Da  drei  Viertel  der  senegalesischen  Bevölkerung  im 
informellen  Sektor  tätig  sind,  ist  ein  Großteil  nicht  versichert  (ÖB  18.6.2024).  Da  es  keine 
Sozialhilfeprogramme gibt, dienen den meisten Senegalesen die Netzwerke der Großfamilie und 
Geldüberweisungen als Sicherheitsnetz (KAS 26.3.2024).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.4.2024): Senegal: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/senegalsicherheit/208190, Zugriff 
28.4.2024
- EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (11.4.2024): 
Reisehinweise  für  Senegal,  https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/senegal/reisehinweise-fuersenegal.html#eda0500b1, Zugriff 11.4.2024
- KAS - Konrad Adenauer Stiftung (26.3.2024): Neuer Präsident mit absoluter Mehrheit, 
https://www.kas.de/de/web/senegal/laenderberichte/detail/-/content/neuer-praesident-mit-
absoluter-mehrheit, 26.3.2024
- LI - Länderdaten.info (3.2024): Gesundheitswesen in Senegal, 
https://www.laenderdaten.info/Afrika/Senegal/gesundheit.php, Zugriff 28.3.2024
- ÖB - Österreichische Botschaft (18.6.2024): Senegal, Informationen zur staatlichen 
Grundversorgung im Senegal, Sozialversicherung, Erhalt via Mail
 20. Rückkehr
Das  Gesetz  sieht  Bewegungsfreiheit im  Inland,  Auslandsreisen,  Auswanderung  und 
Wiedereinbürgerung vor. Diese Rechte werden im Allgemeinen respektiert. Die Regierung hat mit 
dem  Amt  des  Hohen  Flüchtlingskommissars  der  Vereinten  Nationen  (UNHCR)  und  anderen 
humanitären  Organisationen  zusammengearbeitet,  um  Flüchtlingen,  zurückkehrenden 
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senegalesischen Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie anderen bedrohten Personen Schutz und
Hilfe zu bieten (USDOS 22.4.2024).
Der lokale Partner der Rückkehr-Beratung (BBU) im Heimatland (Senegal) ist die OFII-Partner-
Organisation (OFII ist die Abkürzung für Französisches Büro für Immigration und Integration). Die 
Leistungen nach der Rückkehr werden von OFII organisiert. Das OFII ermöglicht mitunter, dass 
sowohl Zugang zu Rückkehrhilfen als auch zu Hilfen für die soziale Wiedereingliederung durch 
Beschäftigung oder Unternehmensgründung. Rückkehrer erhalten Sachleistungen (kein Bargeld) 
in der Höhe von 3.000 Euro. Sachleistungen können sein: Unterbringung für eine bestimmte Zeit; 
Medizinische  und  soziale  Unterstützung;  Beratung  bei  behördlichen  und  bei  rechtlichen 
Angelegenheiten; Unterstützung, wenn Sie ein Klein-Unternehmen gründen wollen; Finanzierung 
einer Schulausbildung und Berufliche Ausbildung oder berufliche Weiterbildung (BMI 2024). Ein 
Auswahlausschuss im Heimatland prüft, ob das Vorhaben tragfähig ist. Das OFII bietet in 22 
Ländern Wiedereingliederungshilfe an, u.a. in Senegal. Die Höhe der Wiedereingliederungshilfe 
kann je nach Herkunftsland und Projekt variieren. Der Berater kann weitere Informationen zu den 
Beihilfen geben, die in Anspruch genommen werden können (Retour volontaire 2023).
Für  Studenten  und  junge  Berufstätige  kann  eine  Wiedereingliederungshilfe  beantragt  werden 
(Retour volontaire 2023).
Quellen:
- BMI - Bundesministerium für Inneres [Österreich] (2024): Bundesagentur für Betreuungs- und 
Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) - Senegal - So funktioniert die Rückreise in Ihre 
Heimat, https://www.returnfromaustria.at/senegal/senegal_deutsch.html, Zugriff 3.5.2024
- Retour volontaire (2023): Retour volontaire, http://www.retourvolontaire.fr/, Zugriff 3.5.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 28
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