sene-shks-2024-07-02-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Dakar bietet Frauen und Mädchen, die eine Vergewaltigung oder eine Kinder-, Früh- oder Zwangsheirat überlebt haben, sowie auch Straßenkindern Unterkunft (USDOS 22.4.2024). Ferner sind Schwangerschaftsabbrüche unter allen Umständen verboten. Frauen werden häufig für Abtreibungen in Haft genommen, auch wenn sie vergewaltigt wurden (BS 19.3.2024). Das Gesetz erlaubt eine Abtreibung nur, wenn es darum geht, das Leben einer Frau zu retten, und Abtreibungen aus medizinischen Gründen sind in der Praxis schwer zu bekommen. Mehrere Gruppen, die Abtreibung für unvereinbar mit den nationalen Werten halten, darunter auch religiöse Organisationen, haben sich gegen die Legalisierung der Abtreibung in Fällen von Vergewaltigung und Inzest ausgesprochen (FH 2023). Das Gesetz für sexuelle Belästigung sieht Gefängnisstrafen von fünf Monaten bis zu drei Jahren und einer Geldstrafen vor. Die Regierung setzt das Gesetz nicht wirksam durch und das Problem bleibt weit verbreitet (USDOS 20.3.2023). Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Genitalverstümmelung (FGM) an Frauen und Mädchen vor. Die Behörden verfolgen keine Fälle. UNICEF schätzte, dass 2021 jedes vierte Mädchen und jede vierte Frau im Alter von 15 bis 49 Jahren Opfer einer Genitalverstümmelung wurde, wobei die Prävalenz in einigen Regionen bei 65 bis 90 % lag und es große Unterschiede zwischen den Regionen und ethnischen Gruppen gab (USDOS 22.4.2024). Quellen: - AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Senegal 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107965.html, Zugriff 29.4.2024 - BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI Coutry Report Senegal, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105891/country_report_2024_SEN.pdf, Zugriff 26.3.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Senegal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089141.html, Zugriff 19.3.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/, Zugriff 26.4.2024 16.2. Kinder Die Staatsbürgerschaft wird durch Geburt auf dem Staatsgebiet oder durch Einbürgerung erworben. Das Gesetz sieht das gleiche Recht für Mütter und Väter vor, die Staatsbürgerschaft an ihre Kinder weiterzugeben (USDOS 22.4.2024). Das Gesetz schreibt keine Geburtsanmeldung vor (USDOS 20.3.2023). Die 2013 geänderten Gesetze zur Regelung der senegalesischen Staatsbürgerschaft behandeln Männer und Frauen gleich und ermöglichen es senegalesischen Frauen, die senegalesische Staatsbürgerschaft an ihre Kinder oder ihren ausländischen Ehepartner unter denselben Bedingungen weiterzugeben wie Männer. Der Senegal toleriert die doppelte Staatsbürgerschaft für normale Bürger, verbietet aber Präsidentschaftskandidaten (und Präsidenten) die doppelte Staatsbürgerschaft. Die Ausstellung von Geburtsurkunden hat sich in .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 28

den ländlichen Gebieten verbessert, doch besteht weiterhin ein Ungleichgewicht zwischen ländlichen und städtischen Gebieten (BS 16.3.2024). Das Gesetz sieht eine kostenlose Schulpflicht für Kinder zwischen sechs und 16 Jahren vor, obwohl etwa ein Drittel dieser Kinder nicht zur Schule geht. Einige aus religiösen Gründen. Die Kinder können die Grundschule ohne Geburtsurkunde besuchen, benötigten aber eine solche, um an nationalen Prüfungen teilzunehmen zu können (USDOS 22.4.2024). Mädchen haben größere Schwierigkeiten als Jungen, die Schule über die Grundschule hinaus zu besuchen. Neben frühen Schwangerschaften, langen Schulwegen und sexuellen Belästigungen durch das Schulpersonal trugen dazu bei, dass Mädchen die Schule verlassen. Klare Mechanismen für die Meldung von Belästigungen blieben auf Schulebene uneinheitlich. Viele Mädchen, die schwanger wurden, brachen die Schule ab und hatten nur begrenzte Möglichkeiten, sich wieder einzuschreiben (USDOS 22.4.2024). Senegalesische Mädchen sind einem hohen Maß an sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt, einschließlich sexueller Ausbeutung, Belästigung und Missbrauch durch Lehrer und Schulbeamte sowie Vergewaltigung und sexueller Missbrauch durch andere Schüler (HRW 11.1.2024). Viele Eltern zogen es vor, ihre Töchter im mittleren und höheren Schulalter zu Hause zu behalten, um zu arbeiten oder zu heiraten, anstatt sie zur Schule zu schicken. In den letzten Jahren hat sich das Geschlechtergefälle in der Mittel- und Oberstufe jedoch verringert (USDOS 22.4.2024). Artikel 111 des Familiengesetzes legt das gesetzliche Mindestheiratsalter für Mädchen auf 16 Jahre fest, während es für Jungen auf 18 Jahre festgelegt ist, wodurch das Recht der Mädchen auf Gleichberechtigung in der Ehe verweigert wird (AI 24.4.2024). Es gibt Gesetzte gegen Kindermissbrauch, aber die Regierung setzt es nicht wirksam durch. Kindesmissbrauch ist nach wie vor weit verbreitet, insbesondere bei Buben, die von ihren Eltern zur Ausbildung in sog. Daaras (religiöse Koranschulen) geschickt wurden (USDOS 22.4.2024). Gemäß Amnesty International, hat die Regierung hat es im Jahr 2023 wieder versäumt, den Entwurf des Kindergesetzes und den Entwurf des Gesetzes über den Status der Daaras anzunehmen (AI 24.4.2024). Zehntausende dieser Kinder, die als Talibés bekannt sind, leben in extremer Armut, ohne angemessene Nahrung und medizinische Versorgung. Des Weiteren sind Tausende von Talibés Opfer von Menschenhandel (HRW 11.1.2024). Obwohl Senegal die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ratifiziert hat (BS 19.3.2024) und trotz strenger nationaler Gesetze, die Kindesmissbrauch, Vernachlässigung, Gefährdung und Menschenhandel verbieten, werden diese nur selten gegen Koranlehrer durchgesetzt. Die Regierung hat einige Anstrengungen unternommen, um die Bedingungen in den Daara zu .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 28

verbessern und die Kinder von der Straße zu holen, aber ein nachhaltiges Engagement der Behörden zur Beendigung der Zwangsbettelei und des Missbrauchs von Talibés hat sich als schwer durchsetzbar erwiesen (HRW 11.1.2024). Das Gesetz verbietet die kommerzielle sexuelle Ausbeutung, den Verkauf, das Anbieten oder Benutzen von Kindern für kommerziellen Sex und Praktiken im Zusammenhang mit Pornografie. Die Ausbeutung von Frauen und Mädchen durch Sexhandel stellt weiterhin ein Problem dar, insbesondere in der südöstlichen Goldminenregion Kedougou (USDOS 22.4.2024). Quellen: - AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Senegal 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107965.html, Zugriff 29.4.2024 - BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI Coutry Report Senegal, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105891/country_report_2024_SEN.pdf, Zugriff 26.3.2024 - HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Senegal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2103208.html, Zugriff 18.3.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/, Zugriff 26.4.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Senegal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089141.html, Zugriff 19.3.2024 16.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten Nach Artikel 319 des senegalesischen Strafgesetzbuchs wird der als "Akt gegen die Natur" bezeichnete Geschlechtsverkehr zwischen Personen desselben Geschlechts mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft (HRW 11.1.2024; vgl. USDOS 22.4.2024, BS 19.3.2024). Sexuelle Minderheiten und Aktivisten bleiben weiterhin Beschimpfungen, Verleumdungskampagnen und Misshandlungen ausgesetzt, darunter willkürliche Verhaftungen, Drohungen und körperliche Angriffe (HRW 11.1.2024).). Es gibt keine Gesetze, die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität unterbinden, und es gibt auch keine Gesetze gegen Hassverbrechen, die zur Verfolgung von Verbrechen genutzt werden könnten, die durch Vorurteile gegen sexuelle Minderheiten motiviert sind. Sexuelle Minderheiten bleiben weit verbreiteter Diskriminierung ausgesetzt. LGBTQI+-Aktivisten beklagen sich über Diskriminierung beim Zugang zu sozialen Diensten, einschließlich Bildung und Gesundheitsdiensten. Die Regierung und die kulturelle Einstellung bleiben nach wie vor stark gegen sexuelle Minderheiten voreingenommen (USDOS 22.4.2024). Beobachter berichteten von einer anhaltenden Politisierung von LGBTQI+-Themen im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen 2024. Es konnte eine Zunahme von Drohungen und körperlicher Gewalt gegen Personen die als sexuelle Minderheiten oder deren Unterstützer wahrgenommen wurden aufgezeichnet werden. Anti-LGBT-Diskurse während des Wahlkampfs von politischen Parteien und anderen schufen eine bedrohliche Atmosphäre und viele sahen sich gezwungen sich zu .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 28

verstecken oder zu fliehen (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023). Aufgrund des hohen Maßes an Diskriminierung und sozialer Stigmatisierung haben sexuelle Minderheiten keine nennenswerte politische Vertretung (FH 2023). Die Versammlungsrechte von LGBT-Gruppen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die Menschen mit HIV und AIDS unterstützen, sind eingeschränkt. Die Arbeit und die Wirksamkeit von NGOs, die sich für die Rechte von sexuellen Minderheiten einsetzen, werden stark durch Homophobie und die Kriminalisierung von Homosexualität behindert (FH 2023; vgl. USDOS 20.3.2023). Ferner hindert die Regierung LGBT-Organisationen daran sich rechtmäßig registrieren zu lassen (USDOS 22.4.2024). Obwohl diese Gesetze nur selten durchgesetzt werden, sehen sich sexuelle Minderheiten der Gefahr von Gewalt, Drohungen und Mob-Angriffen, sowie der Diskriminierung bei der Wohnungssuche, der Beschäftigung und der Gesundheitsversorgung ausgesetzt (FH 2023). Zudem werden ihre Rechte stark eingeschränkt (BS 19.3.2024). Im Jänner 2022 lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf ab, der vorsah, die Haftstrafen für Personen zu erhöhen, die sich gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen schuldig gemacht haben, und strafrechtliche Sanktionen für Personen einzuführen, die zu "Aktivitäten im Zusammenhang mit der LGBT+- Agenda" beitragen. In den Jahren 2021 und 2022 haben Demonstranten für eine Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen für Homosexualität demonstriert (FH 2023; vgl. AI 27.3.2023). Dies geschah im Anschluss an eine monatelange Anti-LGBTI-Kampagne einer Koalition von Gruppen, die den Behörden vorwarfen, die gesellschaftlichen Sitten zu schwächen (AI 27.3.2023). Am 24.6.2024 wurde ein Gesetzesvorschlag im senegalesischen Parlament zur weiteren Kriminalisierung von Homosexualität eingereicht. Dieser sieht vor, dass gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen mit zehn bis 15 Jahren Gefängnis ohne Bewährung und einer Geldstrafe von 1.000.000 bis 5.000.000 CFA-Francs (von rd. 1.500 EUR – rd. 7.600 EUR) bestraft werden. Personen, die solche Handlungen verteidigen, sollen mit einer Haftstrafe von drei bis fünf Jahren und einer Geldstrafe von 500.000 bis 5.000.000 CFA-Francs (von rd. 760 EUR - 1.500 EUR, bestraft werden. Ziel des Gesetzentwurfs sei es gegen die „unmoralischen kulturellen Werte“ aus dem Westen vorzugehen. Der Gesetzentwurf übernimmt die Bestimmungen eines früheren Vorschlags zur weiteren Kriminalisierung von gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlungen von Januar 2022 unter Altpräsident Macky Sall, den das Parlament damals abgelehnt hatte. Neben Homosexualität hat der Gesetzesvorschlag von Mbacké auch „Lesbianismus, Bisexualität, Transsexualität, Intersexualität, Zoophilie, Nekrophilie und andere ähnliche Praktiken“ zum Gegenstand (BAMF 1.7.2024). Quellen: - AI - Amnesty International (27.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; The State of the World's Human Rights; Senegal 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089600.htm, Zugriff 18.3.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 28

- BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (1.7.2024): Senegal, Gesetzentwurf zur verschärften Kriminalisierung von Homosexualität, Quelle liegt in der Staatendokumentation auf - BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI Coutry Report Senegal, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105891/country_report_2024_SEN.pdf, Zugriff 26.3.2024 - FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Senegal, 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2097725.html, Zugriff 20.3.2024 - HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Senegal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2103208.html, Zugriff 18.3.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/, Zugriff 26.4.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Senegal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089141.html, Zugriff 19.3.2024 17. Bewegungsfreiheit Die Verfassung und die Gesetze sehen Bewegungsfreiheit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und Wiedereinbürgerung vor, und die Regierung respektierte diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 22.4.2024). Die Bürger genießen im Allgemeinen Bewegungsfreiheit und können ihren Wohnsitz, ihren Arbeitsplatz und ihre Bildungseinrichtung ohne größere Einschränkungen wechseln (FH 2023). Reisen in Teile der Casamance, können durch Landminen und Rebellenaktivitäten behindert werden. Durch die Verschärfung des Konflikts in der Casamance Anfang 2022 wurden mehrere tausend Menschen vertrieben (FH 2023). Die Regierung erlaubte weiterhin die weitgehend unkontrollierte und inoffizielle Wiedereingliederung von Casamance- Flüchtlingen, die aus Gambia und Guinea-Bissau zurückkehrten (USDOS 22.4.2024). In den Jahren 2020 und 2021 wurde die Bewegungsfreiheit durch COVID-19-bedingte Notfallmaßnahmen eingeschränkt. Mindestens 10 Menschen starben im März 2021 bei mehrtägigen Demonstrationen gegen die Ausgangssperre (FH 2023). Quellen: - FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Senegal, 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2097725.html, Zugriff 20.3.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/, Zugriff 26.4.2024 18. Grundversorgung und Wirtschaft Senegals Wirtschaft ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Die Entwicklung des Landes wird jedoch durch Nahrungsmittelkrisen, starkes Bevölkerungswachstum und hohe Arbeitslosigkeit gehemmt. Die Corona-Pandemie hat Senegal (BMZ 22.6.2023a), mit einer wirtschaftlichen Regression von -0,4 % hinnehmen müssen (WKO 11.2023), jedoch vergleichsweise gut überstanden (BMZ 22.6.2023a), und die Wirtschaft erholte sich 2021 mit einem Wachstum von +6 % stärker als erwartet (WKO 11.2023); die wirtschaftlichen Nachwirkungen sind allerdings deutlich spürbar (BMZ 22.6.2023a). Insbesondere der .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 28

Dienstleistungssektor (Tourismus und Verkehr) erlitt starke Einbrüche (WKO 11.2023). Die Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine führen in Senegal zu unterbrochenen Lieferketten, stark steigenden Lebenshaltungskosten, Inflation und einer wachsenden Staatsverschuldung (BMZ 22.6.2023a; vgl. WKO 11.2023). Die Pandemie verschärfte zudem das Haushaltsdefizit. In Folge dieser Entwicklung stieg auch die Staatsverschuldung. Höhere Staatseinnahmen durch den Beginn der Öl- und Gasförderung, der Anstieg der Exporteinnahmen und fiskalpolitische Rationalisierungsmaßnahmen sollten sich jedoch positiv auf die Staatsverschuldung auswirken: Die Schuldenquote wird sich laut Prognosen ab 2024 kontinuierlich verbessern und im Jahr 2028 auf 62,5 % des BIP gesunken sein (WKO 11.2023). Der ehemalige Präsident Macky Sall hatte ein ehrgeiziges Regierungsprogramm und ein wirtschaftliches Wiederaufbauprogramm vorgelegt. Bis zum Jahr 2035, so das Ziel der Regierung, soll Senegal nicht mehr zu den am wenigsten entwickelten Ländern der Welt zählen, sondern den Status eines Schwellenlandes erreicht haben (BMZ 22.6.2023a). Mit hohen Wachstumsraten gehört Senegal zu den dynamischsten Volkswirtschaften weltweit (ABG 8.2023; vgl. WKO 11.2023, BMZ 22.6.2023b). In den vergangenen Jahren hat Senegal eine Reihe von Wirtschaftsreformen umgesetzt (BMZ 22.6.2023b), und bleibt somit eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften des afrikanischen Kontinents (WKO 11.2023). Die senegalesische Wirtschaft wird von Kleinst- und Kleinunternehmern dominiert. Schätzungen zufolge arbeiten über 90 % dieser Betriebe im informellen Sektor. Ein Großteil der senegalesischen Bevölkerung arbeitet in der Landwirtschaft und im Fischereigewerbe (BMZ 22.6.2023b). Der Dienstleistungssektor ist der wichtigste Sektor des Landes, sowohl was den Beitrag zum BIP (49,7 % im Jahr 2022) wie auch den Anteil an der Beschäftigung (rund 56 % im Jahr 2021) betrifft und ist zudem der Sektor, der am meisten zum Wirtschaftswachstum beiträgt (WKO 11.2023). Der Landwirtschaftssektor beschäftigt rund 22 % der Bevölkerung (WKO 11.2023); die Produktivität des Agrarsektors ist allerdings gering, nur etwa 15 % des BIP (BMZ 22.6.2023b; vgl. WKO 11.2023). Es kommt immer wieder zu Dürreperioden und/oder zu Starkregenfällen mit zerstörerischen Überschwemmungen (BMZ 22.6.2023b). Die Fischerei ist ein traditionell bedeutender Wirtschaftsfaktor, jeder fünfte Arbeitsplatz des Landes hängt direkt oder indirekt am Fischfang. Der Sektor erwirtschaftet ca. 25 % der Gesamtexporte (WKO 11.2023). Nach den Funden vor der Atlantikküste Senegals im Jahr 2014, rechnen Experten ab 2024 mit dem Beginn der Förderung von Erdöl und Erdgas, was der senegalesischen Ökonomie einen weiteren bedeutsamen Wachstumsschub verleihen wird und starke, gesamtwirtschaftliche Multiplikatoreffekte haben wird (WKO 11.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 28

Senegal entwickelt sich als neue Tourismusdestination in Westafrika (ABG 8.2023). Der Tourismus ist der zweitwichtigste Devisenbringer des Landes, trägt 7 % zum BIP bei und beschäftigt ca. 75.000 Arbeitskräfte (WKO 11.2023). Laut African Economic Outlook 2024 der afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) wird Afrikas Wirtschaft 2024 um 3,8 % und 2025 um 4,2 % wachsen. Zu den durchschnittlich höchsten Wachstumsraten für den Zeitraum 2024 bis 2025 zählt mitunter Senegal mit einer Wachstumsrate von 7,5 % (ABG 7.3.2024). Subsistenzbetriebe dominieren die Landwirtschaft. Im Anbau von Getreide, Gemüse und Früchten wird auf den Einsatz moderner Anbaumethoden und Maschinen gesetzt und ferner werden die Entwicklung von Logistik und Kühlketten vorangetrieben, um Nachternteverluste zu reduzieren (ABG 8.2023). Trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs und der positiven Aussichten zählt Senegal zu den 30 ärmsten Ländern der Welt, über 38 % der Bevölkerung lebt in absoluter Armut, vor allem im ländlichen Raum (WKO 11.2023). Mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 1.538 Euro gehört es zu den Ländern mit niedrigerem Mitteleinkommen. Selbst unter Berücksichtigung der Kaufkraftparität gehört Senegal immer noch zu den ärmsten Ländern der Welt (LI 3.3024a). Eine geringe Grundversorgung steht nur ordentlich beschäftigten Personen im Senegal zu (ÖB 18.6.2024). Quellen: - ABG - Africa Business Guide (7.3.2024): UN-Studie: Afrikas Wirtschaft wächst 2024 am stärksten im Senegal, https://www.africa-business-guide.de/de/meldungen/afrikas-wirtschaft- wird-2024-um-3-8-prozent-wachsen-1738720, Zugriff 29.3.2024 - ABG - Africa Business Guide (8.2023): Wirtschaft im Senegal, Boom durch Erdgas und Erdöl, https://www.africa-business-guide.de/de/maerkte/senegal, Zugriff 3.4.2024 - BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] (22.6.2023b): Wirtschaftliche Situation: Gepräft vom Kleinunternehmertum, https://www.bmz.de/de/laender/senegal/wirtschaftliche-situation-2164, Zugriff 29.3.2024 - BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] (22.6.2023a): Senegal, Reformorientiert und demokratisch gefestigt, https://www.bmz.de/de/laender/senegal, Zugriff 29.3.2024 - GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (31.12.2022): Senegal, https://www.giz.de/de/weltweit/339.html, Zugriff 28.3.2024 - LI - Länderdaten.info (3.2024a): Senegal, https://www.laenderdaten.info/Afrika/Senegal/index.php, Zugriff 19.3.2024 - ÖB - Österreichische Botschaft (18.6.2024): Senegal, Informationen zur staatlichen Grundversorgung im Senegal, Sozialversicherung, Erhalt via Mail - WKO - Wirtschaftskammer Österreich (11.2023): Außenwirtschaft, Wirtschaftsbericht Senegal, https://www.wko.at/oe/aussenwirtschaft/senegal-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 4.4.2024 19. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung und Rettungsdienste sind außerhalb der größeren Städte nicht oder nur sehr beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine finanzielle Garantie (schriftlich garantierte Kostenübernahme oder Vorschusszahlung) (EDA .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 28

11.4.2024). Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor (AA 10.4.2024). Durch die medizinische Versorgung kann die Sterblichkeit wesentlicher, bekannter Krankheiten weitestgehend reduziert werden. So sterben nach aktuellem Stand nur etwa 20 % aller Menschen, die an Krebs, Diabetes, Herzkreislauferkrankungen oder der Chylomikronen-Retentions-Krankheit (CRD) leiden (LI 3.2024b). Das Sozialsystem im Senegal ist rudimentär und richtet sich in erster Linie an die Beschäftigten des formellen Sektors (KAS 26.3.2024). Für angestellte Beschäftigte existiert die Sozialversicherung „CSS“ - Compagnie Sucrière Sénégalaise, welche jedoch sehr limitiert ist. Sozialleistungen gibt es in erster Linie für Eltern und die Höhe ist von der Familiensituation (Arbeitssituation des Ehepartners und Anzahl der Kinder) abhängig; ledige Personen profitieren kaum bis gar nicht, aber auch für Personen mit Familie ist die Deckung der Krankenversicherung nicht gegeben (ÖB 18.6.2024).Der Versicherungsschutz ist sowohl begrenzt als auch fragmentiert, so dass die Mehrheit der Senegalesen keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung oder zu Rentenleistungen hat (KAS 26.3.2024). Da drei Viertel der senegalesischen Bevölkerung im informellen Sektor tätig sind, ist ein Großteil nicht versichert (ÖB 18.6.2024). Da es keine Sozialhilfeprogramme gibt, dienen den meisten Senegalesen die Netzwerke der Großfamilie und Geldüberweisungen als Sicherheitsnetz (KAS 26.3.2024). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.4.2024): Senegal: Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/senegalsicherheit/208190, Zugriff 28.4.2024 - EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (11.4.2024): Reisehinweise für Senegal, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und- reisehinweise/senegal/reisehinweise-fuersenegal.html#eda0500b1, Zugriff 11.4.2024 - KAS - Konrad Adenauer Stiftung (26.3.2024): Neuer Präsident mit absoluter Mehrheit, https://www.kas.de/de/web/senegal/laenderberichte/detail/-/content/neuer-praesident-mit- absoluter-mehrheit, 26.3.2024 - LI - Länderdaten.info (3.2024): Gesundheitswesen in Senegal, https://www.laenderdaten.info/Afrika/Senegal/gesundheit.php, Zugriff 28.3.2024 - ÖB - Österreichische Botschaft (18.6.2024): Senegal, Informationen zur staatlichen Grundversorgung im Senegal, Sozialversicherung, Erhalt via Mail 20. Rückkehr Das Gesetz sieht Bewegungsfreiheit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und Wiedereinbürgerung vor. Diese Rechte werden im Allgemeinen respektiert. Die Regierung hat mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und anderen humanitären Organisationen zusammengearbeitet, um Flüchtlingen, zurückkehrenden .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 27 von 28

senegalesischen Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie anderen bedrohten Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 22.4.2024). Der lokale Partner der Rückkehr-Beratung (BBU) im Heimatland (Senegal) ist die OFII-Partner- Organisation (OFII ist die Abkürzung für Französisches Büro für Immigration und Integration). Die Leistungen nach der Rückkehr werden von OFII organisiert. Das OFII ermöglicht mitunter, dass sowohl Zugang zu Rückkehrhilfen als auch zu Hilfen für die soziale Wiedereingliederung durch Beschäftigung oder Unternehmensgründung. Rückkehrer erhalten Sachleistungen (kein Bargeld) in der Höhe von 3.000 Euro. Sachleistungen können sein: Unterbringung für eine bestimmte Zeit; Medizinische und soziale Unterstützung; Beratung bei behördlichen und bei rechtlichen Angelegenheiten; Unterstützung, wenn Sie ein Klein-Unternehmen gründen wollen; Finanzierung einer Schulausbildung und Berufliche Ausbildung oder berufliche Weiterbildung (BMI 2024). Ein Auswahlausschuss im Heimatland prüft, ob das Vorhaben tragfähig ist. Das OFII bietet in 22 Ländern Wiedereingliederungshilfe an, u.a. in Senegal. Die Höhe der Wiedereingliederungshilfe kann je nach Herkunftsland und Projekt variieren. Der Berater kann weitere Informationen zu den Beihilfen geben, die in Anspruch genommen werden können (Retour volontaire 2023). Für Studenten und junge Berufstätige kann eine Wiedereingliederungshilfe beantragt werden (Retour volontaire 2023). Quellen: - BMI - Bundesministerium für Inneres [Österreich] (2024): Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) - Senegal - So funktioniert die Rückreise in Ihre Heimat, https://www.returnfromaustria.at/senegal/senegal_deutsch.html, Zugriff 3.5.2024 - Retour volontaire (2023): Retour volontaire, http://www.retourvolontaire.fr/, Zugriff 3.5.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/, Zugriff 26.4.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 28
