sene-shks-2024-07-02-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Senegal entwickelt sich als neue Tourismusdestination in Westafrika (ABG 8.2023). Der Tourismus ist der zweitwichtigste Devisenbringer des Landes, trägt 7 % zum BIP bei und beschäftigt ca. 75.000 Arbeitskräfte (WKO 11.2023). Laut African Economic Outlook 2024 der afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) wird Afrikas Wirtschaft 2024 um 3,8 % und 2025 um 4,2 % wachsen. Zu den durchschnittlich höchsten Wachstumsraten für den Zeitraum 2024 bis 2025 zählt mitunter Senegal mit einer Wachstumsrate von 7,5 % (ABG 7.3.2024). Subsistenzbetriebe dominieren die Landwirtschaft. Im Anbau von Getreide, Gemüse und Früchten wird auf den Einsatz moderner Anbaumethoden und Maschinen gesetzt und ferner werden die Entwicklung von Logistik und Kühlketten vorangetrieben, um Nachternteverluste zu reduzieren (ABG 8.2023). Trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs und der positiven Aussichten zählt Senegal zu den 30 ärmsten Ländern der Welt, über 38 % der Bevölkerung lebt in absoluter Armut, vor allem im ländlichen Raum (WKO 11.2023). Mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 1.538 Euro gehört es zu den Ländern mit niedrigerem Mitteleinkommen. Selbst unter Berücksichtigung der Kaufkraftparität gehört Senegal immer noch zu den ärmsten Ländern der Welt (LI 3.3024a). Eine geringe Grundversorgung steht nur ordentlich beschäftigten Personen im Senegal zu (ÖB 18.6.2024). Quellen: - ABG - Africa Business Guide (7.3.2024): UN-Studie: Afrikas Wirtschaft wächst 2024 am stärksten im Senegal, https://www.africa-business-guide.de/de/meldungen/afrikas-wirtschaft- wird-2024-um-3-8-prozent-wachsen-1738720, Zugriff 29.3.2024 - ABG - Africa Business Guide (8.2023): Wirtschaft im Senegal, Boom durch Erdgas und Erdöl, https://www.africa-business-guide.de/de/maerkte/senegal, Zugriff 3.4.2024 - BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] (22.6.2023b): Wirtschaftliche Situation: Gepräft vom Kleinunternehmertum, https://www.bmz.de/de/laender/senegal/wirtschaftliche-situation-2164, Zugriff 29.3.2024 - BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] (22.6.2023a): Senegal, Reformorientiert und demokratisch gefestigt, https://www.bmz.de/de/laender/senegal, Zugriff 29.3.2024 - GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (31.12.2022): Senegal, https://www.giz.de/de/weltweit/339.html, Zugriff 28.3.2024 - LI - Länderdaten.info (3.2024a): Senegal, https://www.laenderdaten.info/Afrika/Senegal/index.php, Zugriff 19.3.2024 - ÖB - Österreichische Botschaft (18.6.2024): Senegal, Informationen zur staatlichen Grundversorgung im Senegal, Sozialversicherung, Erhalt via Mail - WKO - Wirtschaftskammer Österreich (11.2023): Außenwirtschaft, Wirtschaftsbericht Senegal, https://www.wko.at/oe/aussenwirtschaft/senegal-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 4.4.2024 19. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung und Rettungsdienste sind außerhalb der größeren Städte nicht oder nur sehr beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine finanzielle Garantie (schriftlich garantierte Kostenübernahme oder Vorschusszahlung) (EDA .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 28

11.4.2024). Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor (AA 10.4.2024). Durch die medizinische Versorgung kann die Sterblichkeit wesentlicher, bekannter Krankheiten weitestgehend reduziert werden. So sterben nach aktuellem Stand nur etwa 20 % aller Menschen, die an Krebs, Diabetes, Herzkreislauferkrankungen oder der Chylomikronen-Retentions-Krankheit (CRD) leiden (LI 3.2024b). Das Sozialsystem im Senegal ist rudimentär und richtet sich in erster Linie an die Beschäftigten des formellen Sektors (KAS 26.3.2024). Für angestellte Beschäftigte existiert die Sozialversicherung „CSS“ - Compagnie Sucrière Sénégalaise, welche jedoch sehr limitiert ist. Sozialleistungen gibt es in erster Linie für Eltern und die Höhe ist von der Familiensituation (Arbeitssituation des Ehepartners und Anzahl der Kinder) abhängig; ledige Personen profitieren kaum bis gar nicht, aber auch für Personen mit Familie ist die Deckung der Krankenversicherung nicht gegeben (ÖB 18.6.2024).Der Versicherungsschutz ist sowohl begrenzt als auch fragmentiert, so dass die Mehrheit der Senegalesen keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung oder zu Rentenleistungen hat (KAS 26.3.2024). Da drei Viertel der senegalesischen Bevölkerung im informellen Sektor tätig sind, ist ein Großteil nicht versichert (ÖB 18.6.2024). Da es keine Sozialhilfeprogramme gibt, dienen den meisten Senegalesen die Netzwerke der Großfamilie und Geldüberweisungen als Sicherheitsnetz (KAS 26.3.2024). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.4.2024): Senegal: Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/senegalsicherheit/208190, Zugriff 28.4.2024 - EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (11.4.2024): Reisehinweise für Senegal, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und- reisehinweise/senegal/reisehinweise-fuersenegal.html#eda0500b1, Zugriff 11.4.2024 - KAS - Konrad Adenauer Stiftung (26.3.2024): Neuer Präsident mit absoluter Mehrheit, https://www.kas.de/de/web/senegal/laenderberichte/detail/-/content/neuer-praesident-mit- absoluter-mehrheit, 26.3.2024 - LI - Länderdaten.info (3.2024): Gesundheitswesen in Senegal, https://www.laenderdaten.info/Afrika/Senegal/gesundheit.php, Zugriff 28.3.2024 - ÖB - Österreichische Botschaft (18.6.2024): Senegal, Informationen zur staatlichen Grundversorgung im Senegal, Sozialversicherung, Erhalt via Mail 20. Rückkehr Das Gesetz sieht Bewegungsfreiheit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und Wiedereinbürgerung vor. Diese Rechte werden im Allgemeinen respektiert. Die Regierung hat mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und anderen humanitären Organisationen zusammengearbeitet, um Flüchtlingen, zurückkehrenden .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 27 von 28

senegalesischen Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie anderen bedrohten Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 22.4.2024). Der lokale Partner der Rückkehr-Beratung (BBU) im Heimatland (Senegal) ist die OFII-Partner- Organisation (OFII ist die Abkürzung für Französisches Büro für Immigration und Integration). Die Leistungen nach der Rückkehr werden von OFII organisiert. Das OFII ermöglicht mitunter, dass sowohl Zugang zu Rückkehrhilfen als auch zu Hilfen für die soziale Wiedereingliederung durch Beschäftigung oder Unternehmensgründung. Rückkehrer erhalten Sachleistungen (kein Bargeld) in der Höhe von 3.000 Euro. Sachleistungen können sein: Unterbringung für eine bestimmte Zeit; Medizinische und soziale Unterstützung; Beratung bei behördlichen und bei rechtlichen Angelegenheiten; Unterstützung, wenn Sie ein Klein-Unternehmen gründen wollen; Finanzierung einer Schulausbildung und Berufliche Ausbildung oder berufliche Weiterbildung (BMI 2024). Ein Auswahlausschuss im Heimatland prüft, ob das Vorhaben tragfähig ist. Das OFII bietet in 22 Ländern Wiedereingliederungshilfe an, u.a. in Senegal. Die Höhe der Wiedereingliederungshilfe kann je nach Herkunftsland und Projekt variieren. Der Berater kann weitere Informationen zu den Beihilfen geben, die in Anspruch genommen werden können (Retour volontaire 2023). Für Studenten und junge Berufstätige kann eine Wiedereingliederungshilfe beantragt werden (Retour volontaire 2023). Quellen: - BMI - Bundesministerium für Inneres [Österreich] (2024): Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) - Senegal - So funktioniert die Rückreise in Ihre Heimat, https://www.returnfromaustria.at/senegal/senegal_deutsch.html, Zugriff 3.5.2024 - Retour volontaire (2023): Retour volontaire, http://www.retourvolontaire.fr/, Zugriff 3.5.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/, Zugriff 26.4.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 28
