sene-shks-2024-07-02-ke

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11.4.2024). Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie
etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger 
Standardmedikamente.  Medikamentenfälschungen  mit  unsicherem  Inhalt  kommen  vor (AA 
10.4.2024).
Durch die medizinische Versorgung kann die Sterblichkeit wesentlicher, bekannter Krankheiten 
weitestgehend reduziert werden. So sterben nach aktuellem Stand nur etwa 20 % aller Menschen, 
die an Krebs, Diabetes, Herzkreislauferkrankungen oder der Chylomikronen-Retentions-Krankheit 
(CRD) leiden (LI 3.2024b).
Das Sozialsystem im Senegal ist rudimentär und richtet sich in erster Linie an die Beschäftigten 
des  formellen  Sektors  (KAS  26.3.2024).  Für  angestellte  Beschäftigte  existiert  die 
Sozialversicherung  „CSS“ -  Compagnie Sucrière Sénégalaise, welche jedoch sehr limitiert ist. 
Sozialleistungen gibt es in erster Linie für Eltern und die Höhe ist von der Familiensituation 
(Arbeitssituation des Ehepartners und Anzahl der Kinder) abhängig; ledige Personen profitieren 
kaum bis gar nicht, aber auch für Personen mit Familie ist die Deckung der Krankenversicherung 
nicht gegeben (ÖB 18.6.2024).Der Versicherungsschutz ist sowohl begrenzt als auch fragmentiert, 
so  dass  die  Mehrheit  der  Senegalesen  keinen  Zugang  zur  Gesundheitsversorgung  oder  zu 
Rentenleistungen  hat  (KAS  26.3.2024).  Da  drei  Viertel  der  senegalesischen  Bevölkerung  im 
informellen  Sektor  tätig  sind,  ist  ein  Großteil  nicht  versichert  (ÖB  18.6.2024).  Da  es  keine 
Sozialhilfeprogramme gibt, dienen den meisten Senegalesen die Netzwerke der Großfamilie und 
Geldüberweisungen als Sicherheitsnetz (KAS 26.3.2024).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.4.2024): Senegal: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/senegalsicherheit/208190, Zugriff 
28.4.2024
- EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (11.4.2024): 
Reisehinweise  für  Senegal,  https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/senegal/reisehinweise-fuersenegal.html#eda0500b1, Zugriff 11.4.2024
- KAS - Konrad Adenauer Stiftung (26.3.2024): Neuer Präsident mit absoluter Mehrheit, 
https://www.kas.de/de/web/senegal/laenderberichte/detail/-/content/neuer-praesident-mit-
absoluter-mehrheit, 26.3.2024
- LI - Länderdaten.info (3.2024): Gesundheitswesen in Senegal, 
https://www.laenderdaten.info/Afrika/Senegal/gesundheit.php, Zugriff 28.3.2024
- ÖB - Österreichische Botschaft (18.6.2024): Senegal, Informationen zur staatlichen 
Grundversorgung im Senegal, Sozialversicherung, Erhalt via Mail
 20. Rückkehr
Das  Gesetz  sieht  Bewegungsfreiheit im  Inland,  Auslandsreisen,  Auswanderung  und 
Wiedereinbürgerung vor. Diese Rechte werden im Allgemeinen respektiert. Die Regierung hat mit 
dem  Amt  des  Hohen  Flüchtlingskommissars  der  Vereinten  Nationen  (UNHCR)  und  anderen 
humanitären  Organisationen  zusammengearbeitet,  um  Flüchtlingen,  zurückkehrenden 
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senegalesischen Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie anderen bedrohten Personen Schutz und
Hilfe zu bieten (USDOS 22.4.2024).
Der lokale Partner der Rückkehr-Beratung (BBU) im Heimatland (Senegal) ist die OFII-Partner-
Organisation (OFII ist die Abkürzung für Französisches Büro für Immigration und Integration). Die 
Leistungen nach der Rückkehr werden von OFII organisiert. Das OFII ermöglicht mitunter, dass 
sowohl Zugang zu Rückkehrhilfen als auch zu Hilfen für die soziale Wiedereingliederung durch 
Beschäftigung oder Unternehmensgründung. Rückkehrer erhalten Sachleistungen (kein Bargeld) 
in der Höhe von 3.000 Euro. Sachleistungen können sein: Unterbringung für eine bestimmte Zeit; 
Medizinische  und  soziale  Unterstützung;  Beratung  bei  behördlichen  und  bei  rechtlichen 
Angelegenheiten; Unterstützung, wenn Sie ein Klein-Unternehmen gründen wollen; Finanzierung 
einer Schulausbildung und Berufliche Ausbildung oder berufliche Weiterbildung (BMI 2024). Ein 
Auswahlausschuss im Heimatland prüft, ob das Vorhaben tragfähig ist. Das OFII bietet in 22 
Ländern Wiedereingliederungshilfe an, u.a. in Senegal. Die Höhe der Wiedereingliederungshilfe 
kann je nach Herkunftsland und Projekt variieren. Der Berater kann weitere Informationen zu den 
Beihilfen geben, die in Anspruch genommen werden können (Retour volontaire 2023).
Für  Studenten  und  junge  Berufstätige  kann  eine  Wiedereingliederungshilfe  beantragt  werden 
(Retour volontaire 2023).
Quellen:
- BMI - Bundesministerium für Inneres [Österreich] (2024): Bundesagentur für Betreuungs- und 
Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) - Senegal - So funktioniert die Rückreise in Ihre 
Heimat, https://www.returnfromaustria.at/senegal/senegal_deutsch.html, Zugriff 3.5.2024
- Retour volontaire (2023): Retour volontaire, http://www.retourvolontaire.fr/, Zugriff 3.5.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 28
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