sene-shks-2024-07-02-ke

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Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen,
kriminellen  Gruppen.  In  verschiedenen  Grenzgebieten  besteht  zudem  das  Risiko  von 
Entführungen und das  Risiko von Anschlägen  besteht im ganzen Land, einschließlich in Dakar 
(EDA 11.4.2024).
In  der  Grenzregion  zu  Mauretanien  und  Mali,  besteht  ein  hohes  Sicherheitsrisiko  (BMEIA 
22.3.2024; vgl. EDA 11.4.2024). Auf malischem Staatsgebiet besteht in den grenznahen Gebieten 
zu  Senegal,  insbesondere  im  Dreiländereck  Senegal-Mali-Mauretanien,  ein  erhöhtes 
Entführungsrisiko  (AA 10.4.2024; vgl. EDA 11.4.2024). In den Grenzregionen zu Gambia und 
Guinea-Bissau  sollten  aufgrund  von  Aktivitäten  separatistischer  Gruppen,  gelegentlicher 
Militäreinsätze und der nicht auszuschließenden Gefahr von Landminen gemieden werden (BMEIA 
22.3.2024).
Taschendiebstähle, Handtaschenraub und seltener auch gewalttätige Übergriffe können landesweit 
vorkommen. Häufig nähern sich die Diebe auf Motorrädern (AA 10.4.2024). Internetkriminalität ist 
weit verbreitet (BMEIA 22.3.2024).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.4.2024): Senegal: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/senegalsicherheit/208190, Zugriff 
28.4.2024
- BMEIA - Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(22.3.2024): Reiseinformation Senegal (Republik Senegal), https://www.bmeia.gv.at/reise-
services/reiseinformation/land/senegal, Zugriff 29.4.2024
- EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (11.4.2024):
Reisehinweise für Senegal, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/senegal/reisehinweise-fuersenegal.html#eda0500b1, Zugriff 11.4.2024
4.1. Konflikt in der Casamance
Im  Allgemeinen  gibt  es  im  Senegal  keine  gewaltsamen  Konflikte,  mit  der  bemerkenswerten 
Ausnahme der separatistischen Rebellion in der Casamance (BS 19.3.2024). Die senegalesischen 
Sicherheitskräfte  sind  seit  1982  in  der  südlichen  Casamance-Region  an  einer 
Aufstandsbekämpfungskampagne gegen verschiedene Fraktionen der separatistischen Bewegung 
der Demokratischen Kräfte der Casamance (MDFC-Mouvement des forces démocratiques de 
Casamance) beteiligt (CIA 1.5.2024). Der Separatistenaufstand in der Casamance ist der
schwerste und am längsten andauernden Konflikt in der senegalesischen Geschichte, aber er 
bleibt weitgehend eingefroren (CIA 1.5.2024; vgl. BS 19.3.2024). Die Situation ist größtenteils eine 
Pattsituation, da weder die Regierungstruppen noch die Rebellen in der Lage sind die völlige 
Kontrolle über das Gebiet? zu übernehmen (BS 19.3.2024). Der Konflikt hat bisher? mehr als 
5.000 Todesopfer und weitere 60.000 Vertriebene gefordert; im Mai 2023 stimmte eine Fraktion der 
MFDC einem Friedensabkommen zu (2023) (CIA 1.5.2024). Allerdings gibt es keinen formellen 
Versöhnungsprozess.  Die Regierung hat das klare Ziel, den langjährigen Konflikt zu beenden, es 
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ist jedoch unklar, ob der Wunsch nach einem formellen Versöhnungsprozess weit verbreitet ist (BS
19.3.2024). In der südlichen Casamance-Region, die zwischen Gambia und Guinea-Bissau liegt, 
kommt es weiterhin zu Aufständen auf niedrigem Niveau zwischen den Sicherheitskräften und 
bewaffneten Separatisten (USDOS 22.4.2024). Es wurden mehrere Sicherheitsvorfälle gemeldet 
(FD 3.4.2024). 
Mit der Verschiebung der Präsidentschaftswahl, löste Präsident Macky Sall Demonstrationen im 
ganzen Land aus, vor allem aber in der Region Casamance; mindestens drei Menschen starben 
(DW 14.2.2024).
In der Casamance kam es zu sporadischen Gewaltausbrüchen, an denen Personen beteiligt 
waren, die mit verschiedenen Fraktionen der separatistischen Bewegung der Demokratischen 
Kräfte der Casamance in Verbindung stehen (USDOS 22.4.2024). Im Jänner 2022 tötete die 
Bewegung der Demokratischen Kräfte der Casamance vier Angehörige der Armee und nahm 
sieben gefangen, die sie im Feber wieder frei ließ  (USDOS 20.3.2023). Präsident Macky Sall 
setzte seine Bemühungen zur Beilegung des seit 40 Jahren andauernden Konflikts zwischen 
Separatisten  und  staatlichen  Sicherheitskräften  in  der  südlichen  Casamance  fort.  Nach  der 
Entwaffnungsvereinbarung von 2022 zwischen Regierungsvertretern und dem MFDC wurde am 
13.5.2022 mit einer feierlichen Zeremonie zur Einsammlung der Waffen das Rebellenlager der 
MFDC in Diakaye aufgelöst. NGOs befürchteten jedoch weiterhin, dass die Abwesenheit von Salif 
Sadio,  dem  Anführer  der  militanten  MFDC-Fraktion,  den  Nutzen  und  die  Nachhaltigkeit  des 
Abkommens gefährden könnte. Die Armee führte mehrere Luft- und Bodenoperationen durch, um 
die Rückkehr der von dem Konflikt betroffenen lokalen Vertriebenen zu erleichtern (USDOS
22.4.2024).
Im Jänner 2022 berichteten die Medien, dass ein Jugendlicher von einer Rebellengruppe der 
MFDC  an  der  Grenze  zu  Guinea-Bissau  festgenommen wurde.  Mehrere  Initiativen  der 
Zivilgesellschaft  und  der  Gemeinden  zur  Rettung  des  Jugendlichen  blieben  erfolglos.  Sein 
Leichnahm wurde am 21.6.2022 entdeckt (USDOS 22.4.2024).
Der 2012 einseitig von der Unabhängigkeitsbewegung MFDC  verkündete Waffenstillstand mit der 
senegalesischen  Regierung  hat  die  Lage  merklich  beruhigt.  Am  4.8.2022  wurde  ein 
Friedensabkommen zwischen der Regierung und einer Splittergruppe des MFDC unterzeichnet. 
Dennoch  bleibt  die  Sicherheitslage  volatil.  Die  Rebellen  haben  sich  in  die  Wälder  in  die 
Grenzgebiete zu Guinea-Bissau und Gambia zurückgezogen, von wo aus sie illegalen Holzschlag 
und  Schmuggel  betreiben.  In  abgelegenen  Gebieten  können  Überfälle  durch  Rebellen  auf 
Zivilpersonen nicht ausgeschlossen werden. Es sind noch zahlreiche verminte Zonen vorhanden, 
die oft ungenügend markiert sind (EDA 11.4.2024).
Aufgrund  der  hohen  politischen  Spannungen  kommt  es  zu  gewalttätigen  Zusammenstößen 
zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften. Zum Beispiel wurden am 31.7.2023 bei 
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Unruhen in der Stadt Ziguinchor zwei Personen getötet. Während mehrerer Tage war der Zugang
zu Ziguinchor erschwert (EDA 11.4.2024).
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI Coutry Report Senegal, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105891/country_report_2024_SEN.pdf, Zugriff 26.3.2024
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (1.5.2024): Senegal - The World Factbook, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/senegal/, Zugriff 2.5.2024
- DW - Deutsche Welle (14.2.2024): Senegal's restless Casamance region sees deadly protests, 
https://www.dw.com/en/senegals-restless-casamance-region-sees-deadly-protests/a-
68255913, Zugriff 5.4.2024
- FD - France Diplomatie [Frankreich] (3.4.2024): Conseils aux Voyageurs, Sénégal, 
https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-destination/
senegal/#entree, Zugriff 29.4.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089141.html, Zugriff 19.3.2024
 5. Rechtsschutz / Justizwesen
Die Justiz ist formal unabhängig (USDOS 22.4.2024; vgl. FH 2023, BS 19.3.2024), aber nicht 
gegen politische Einflussnahme (USDOS 22.4.2024; vgl. BS 19.3.2024). Der Präsident kontrolliert 
die  Ernennungen  in  den  Verfassungsrat,  das  Berufungsgericht  und  den  Staatsrat  (USDOS 
22.4.2024; vgl. FH 2023), und der Präsident und der Justizminister führen gemeinsam den Vorsitz 
im Obersten Justizrat, dem Gremium, das für die Verwaltung der Laufbahnen der Richter zuständig 
ist (USDOS 22.4.2024). Der Oberste Justizrat, der der Exekutive die Ernennung von Richtern 
empfiehlt, wird vom Präsidenten und vom Justizminister geleitet, was nach Ansicht von Kritikern 
seine Unabhängigkeit beeinträchtigt (FH 2023). Es gibt Berichte, dass die Justiz der Korruption 
und  der  Einflussnahme  der  Regierung  ausgesetzt  sei.  In  Korruptionsfällen  und  anderen 
Angelegenheiten, in die hochrangige Beamte oder Anhänger der Regierung verwickelt waren,
waren die Richter anfällig für Druck seitens der Regierung (USDOS 22.4.2024; vgl. BS 13.3.2024).
Die Korruption innerhalb der Justiz ist nach wie vor ein Problem, ebenso wie die Unterfinanzierung 
und Unterbesetzung des Justizwesens (BS 19.3.2024). Die Richter und Staatsanwälte beklagen 
eine  hohe  Arbeitsbelastung,  einen  Mangel  an  angemessenen  Räumlichkeiten  und 
Büroausstattung, sowie unzureichende Transportmöglichkeiten und stellten die Bereitschaft der 
Regierung  in  Frage,  angemessene  Ressourcen  für  einen  ordnungsgemäßen  Justizbetrieb 
bereitzustellen (USDOS 22.4.2024). Die Unabhängigkeit senegalesischer Richter wird von der 
Exekutive eingeschränkt, insbesondere in Fällen, die Politiker betreffen. In den letzten Jahren 
wurden mehrere Oppositionspolitiker wegen verschiedener Straftaten angeklagt. Die Tatsache, 
dass  nur  Oppositionspolitiker  wegen  Korruption  angeklagt  sind,  lässt  vermuten,  dass  diese 
Anklagen  politisch  motiviert  sind  (BS  19.3.2024).  Zahlreiche  strafrechtliche  Verfolgungen  von 
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Oppositionspolitikern in den letzten Jahren unterstreichen die Besorgnis über politische
Einflussnahme.  Im  Vorfeld  der  Kommunalwahlen  2022  hat  das  Berufungsgericht  jedoch 
Kandidaten, die zuvor disqualifiziert worden waren, wieder zugelassen (FH 2023).
Die Verfassung sieht vor, dass alle Angeklagten das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren 
haben, und die Justiz hat dieses Recht im Allgemeinen durchgesetzt (USDOS 22.4.2024; vgl. FH 
2023),  aber  willkürliche  Verhaftungen  und  längere  Inhaftierungen  geben  weiterhin  Anlass  zur 
Sorge. Obwohl die Regierung verpflichtet ist, Angeklagten, die sich keinen Anwalt leisten können, 
einen  zur  Verfügung  zu  stellen,  ist  diese  Vertretung  in  der  Praxis  uneinheitlich.  Die  lange 
Untersuchungshaft  bleibt  ein  Problem.  Die  Reichweite  des  Justizsystems  erstreckt  sich  nicht 
durchgängig auf ländliche Gebiete, die sich häufiger auf traditionelle Methoden der Konfliktlösung 
verlassen (FH 2023).
Der Rückstau von Fällen, der Mangel an Rechtsbeistand (insbesondere außerhalb von Dakar), die 
Ineffizienz und Korruption der Justiz und die lange Untersuchungshaft untergruben viele Rechte 
der Angeklagten (USDOS 22.4.2024).
Zum Regionalgericht Dakar gehört ein Militärgericht, das für Verbrechen zuständig ist, die von 
Militärangehörigen begangen wurden (USDOS 22.4.2024).
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI Coutry Report Senegal, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105891/country_report_2024_SEN.pdf, Zugriff 26.3.2024
- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Senegal, 2023, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097725.html, Zugriff 20.3.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
 6. Sicherheitsbehörden
Polizei und Gendarmerie sind für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung zuständig, in 
Ausnahmefällen auch die Armee. Die Nationale Polizei ist Teil des Innenministeriums und ist in den 
größeren Städten tätig. Die Gendarmerie ist Teil des Verteidigungsministeriums und hauptsächlich 
außerhalb der Großstädte tätig.  Die zivilen Behörden behielten im Allgemeinen eine wirksame 
Kontrolle über die Sicherheitskräfte. Es wurde berichtet, dass Angehörige der Sicherheitskräfte 
Übergriffe begangen haben (USDOS 20.3.2023; vgl. CIA 1.5.2024). 
Die Kriminalpolizei (DIC) der Nationalpolizei ist befugt, Personen bis zu 24 Stunden festzuhalten, 
bevor sie freigelassen oder angeklagt werden. Die Kriminalpolizisten der Nationalen Gendarmerie 
in den Forschungsbrigaden sind ebenfalls befugt, Festnahmen, Inhaftierungen und Ermittlungen 
durchzuführen und konnten Personen bis zu 48 Stunden festhalten. Die Behörden informierten 
viele  Festgenommene  nicht  umgehend  über  die  gegen  sie  erhobenen  Anschuldigungen.  Die 
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Polizei, einschließlich der DIC-Beamten, sind befugt, die Haftdauer ohne Anklageerhebung von 24
auf 48 Stunden zu verdoppeln, wenn sie stichhaltige Gründe für eine künftige Anklage nachweisen 
konnte und wenn ein Staatsanwalt dies genehmigt (USDOS 22.4.2024).
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (1.5.2024): Senegal - The World Factbook, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/senegal/, Zugriff 2.5.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089141.html, Zugriff 19.3.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Die  Verfassung  und  das  Gesetz  verbieten  solche  Praktiken.  Menschenrechtsorganisationen 
wiesen  auf  Beispiele  für  körperliche  Misshandlungen  durch  die  Behörden  hin,  einschließlich 
übermäßiger  Gewaltanwendung  sowie  grausamer  und  erniedrigender  Behandlung  in 
Gefängnissen und Haftanstalten (USDOS 22.4.2024).
Die Straffreiheit für solche Handlungen stellt ein großes Problem dar (USDOS 20.3.2023; vgl.
USDOS  22.4.2024).  Zu  den  mit  der  Untersuchung  von  Missbräuchen  beauftragten  Stellen 
gehörten das Justizministerium und der Nationale Beobachter für Orte des Freiheitsentzugs. Die 
DIC und die mit der Untersuchung von polizeilichen Übergriffen beauftragten Einheiten für interne 
Angelegenheiten von Polizei und Gendarmerie gingen nicht wirksam gegen Straflosigkeit und 
Korruption vor (USDOS 20.3.2023).
Lokale  und  internationale  Medien  berichteten über  Menschenrechtsverletzungen,  die  von  der 
Polizei und der Gendarmerie als Reaktion auf die Proteste im Juni begangen wurden. Einige 
Demonstranten warfen den Sicherheitskräften schwere körperliche Misshandlungen während der 
Inhaftierung  nach  den  Juni-Protesten  vor.  Die  Behörden  untersuchten  diese  Vorwürfe  weiter 
(USDOS 20.3.2023; vgl. USDOS 22.4.2024).
Einzelpersonen  sind  im  Allgemeinen  vor  der  unrechtmäßigen  Anwendung  körperlicher  Gewalt 
geschützt. Die Sicherheitskräfte gehen jedoch gewaltsam gegen Demonstranten vor und haben in 
den vergangenen zwei Jahren mehr als ein Dutzend Menschen getötet und Hunderte verletzt (FH 
2023).
Dem Nationalen Menschenrechtsausschuss der Regierung gehören Regierungsvertreter, Gruppen 
der Zivilgesellschaft und unabhängige Menschenrechtsorganisationen an. Der Ausschuss hat die 
Befugnis, Missstände zu untersuchen, ist jedoch nicht glaubwürdig, führte keine Untersuchungen 
durch und veröffentlichte zuletzt 2001 einen Jahresbericht (USDOS 22.4.2024).
Quellen:
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- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Senegal, 2023, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097725.html, Zugriff 20.3.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089141.html, Zugriff 19.3.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
 8. Korruption
Korruption bleibt ein ernstes Problem (FH 2023). Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für 
Korruption durch Beamte vor, aber die Regierung setzt das Gesetz oft nicht wirksam durch. 
Beamte verüben häufig ungestraft korrupte Praktiken. Es gab zahlreiche Berichte über Korruption 
in der Regierung (USDOS 22.4.2024).
Im Corruption Perceptions Index (CPI) von Transparency International rangiert Senegal 2023 auf 
Rang 70/180 mit einer erreichten Punktezahl von 43/100 (TI 1.2024). Gegenüber dem Vorjahr war 
in 2023 keine Veränderung der Korruption zu verzeichnen. Langfristig betrachtet ist sie in den 
letzten Jahren jedoch moderat gesunken (LI 1.2024).
Aus  NGO-Berichten  und  öffentlichen  Umfragen  aus  dem  Jahr  2022  ging  hervor,  dass  die 
Öffentlichkeit Bestechung, Veruntreuung, Amtsmissbrauch und Betrug innerhalb der staatlichen 
Institutionen, insbesondere im Verkehrssektor, in der Justiz und im öffentlichen Dienst, als weit 
verbreitet wahrnimmt. Die Berichte über Korruption reichen vom Gewinnstreben von Bürokraten,
die an öffentlichen Genehmigungen beteiligt sind, insbesondere in der Rohstoffindustrie, über 
undurchsichtige öffentliche Auftragsvergabe bis hin zu Korruption in der Justiz und der Polizei 
(USDOS 22.4.2024).
Die  Gesetze  zur  Korruptionsbekämpfung  werden  ungleichmäßig  durchgesetzt,  und  die 
Durchsetzungsmaßnahmen werden manchmal als politisch motiviert angesehen (FH 2023).
Im  Juli  2022  unterzeichnete  das  Office  National  de  lutte  contre  la  Fraude  et  la  Corruption 
(OFNAC),  eine  Antikorruptionsbehörde  der  Regierung,  eine  Vereinbarung  mit  mehreren 
Organisationen der Zivilgesellschaft über die Zusammenarbeit bei der Umsetzung der nationalen 
Antikorruptionsstrategie (FH 2023).
Im Dezember 2022 veröffentlichte der Rechnungshof (CDCS) eine Prüfung der für die COVID-19-
Maßnahmen  bereitgestellten  öffentlichen  Mittel.  In  dem  Bericht  wurde  ein  umfangreicher 
Missbrauch von Geldern durch die Regierung festgestellt, was einen öffentlichen Aufschrei und 
Proteste zugunsten rechtlicher Konsequenzen auslöste (FH 2023).
Die  Regierung  hat  Maßnahmen  ergriffen,  um  Beamte  zu  identifizieren,  zu  untersuchen, 
strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen, die Missbrauch oder Korruption begangen haben, sei 
es in den Sicherheitskräften oder in anderen Bereichen der Regierung, aber Missbrauch und 
Korruption bleiben weiterhin ungestraft (USDOS 22.4.2024).
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Quellen:
- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Senegal, 2023, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097725.html, Zugriff 20.3.2024
- LI - Länderdaten.info (1.2024): Korruption in Senegal, 
https://www.laenderdaten.info/Afrika/Senegal/korruption.php, Zugriff 19.3.2024
- TI -Transparency International (1.2024): Corruption Perseptions Index 2023, Senegal, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2023, Zugriff 4.4.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Eine Vielzahl inländischer und internationaler Menschenrechtsgruppen arbeitete im Allgemeinen 
ohne staatliche Einschränkungen (USDOS 22.4.2024; vgl. FH 2023; BS 19.3.2024), untersuchen 
Menschenrechtsfälle und veröffentlichen ihre Ergebnisse. Die Regierungsbeamten zeigten sich 
einigermaßen kooperativ, ergriffen aber nur selten Maßnahmen, um auf ihre Bedenken einzugehen
(USDOS 22.4.2024). Einige NGOs haben sich positiv auf die Achtung der Menschenrechte (z.B. 
Raddho) oder auf die Gesundheit und Bildung von Frauen (z.B. Tostan) ausgewirkt. Das soziale 
Vertrauen ist hoch (BS 19.3.2024).
Obwohl ein 2021 eingebrachter Anti-LGBT+-Gesetzesentwurf im Jänner 2022 abgelehnt wurde, 
werden die Arbeit und die Wirksamkeit von NGOs für LGBT+-Rechte durch Homophobie und die 
Kriminalisierung von Homosexualität behindert (FH 2023).
Im Juni 2021 verabschiedete die Nationalversammlung Überarbeitungen des Strafgesetzbuchs 
und der Strafprozessordnung, die angeblich die Antiterrorgesetze des Senegal stärken sollen und 
Bestimmungen  enthalten,  die es  ermöglichen,  NGO-Führer  für  angebliche  Straftaten  ihrer 
Organisationen  strafrechtlich  zu  belangen.  Lokale  und  internationale  Menschenrechtsgruppen 
haben die Gesetzgebung verurteilt, da die Änderungen zu weit gefasst sind und dazu führen 
könnten, dass NGOs und ihre Mitarbeiter sich selbst zensieren, weil sie befürchten, für ihre Arbeit 
verfolgt zu werden (FH 2023).
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI Coutry Report Senegal, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105891/country_report_2024_SEN.pdf, Zugriff 26.3.2024
- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Senegal, 2023, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097725.html, Zugriff 20.3.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
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10. Wehrdienst und Rekrutierungen
Das Mindestalter für den freiwilligen Militärdienst ist 18 Jahre. Das Mindestalter für selektive
Wehrpflicht ist 20 Jahre. Die Dauer des Militärdienstes ist zwei Jahre. Frauen können ebenfalls 
Militärdienst leisten (CIA 1.5.2024).
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (1.5.2024): Senegal - The World Factbook, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/senegal/, Zugriff 2.5.2024
 11. Allgemeine Menschenrechtslage
Im Laufe des Jahres hat sich die Menschenrechtslage im Senegal nicht wesentlich verändert 
(USDOS 22.4.2024).
In der Verfassung und in den Gesetzen ist das Recht auf freie Meinungsäußerung verankert, auch 
für die Medien, aber die Regierung schränkt diese Freiheiten gelegentlich ein (USDOS 22.4.2024). 
Die  Behörden  gingen  im  Jahr  2023  hart  gegen  die  Medien  und  Andersdenkende  vor.  Die 
Sicherheitskräfte verhafteten und inhaftierten willkürlich Journalisten und andere abweichende 
Stimmen. Außerdem kam es zur Einschränkung des Internets, wie auch von einigen sozialen 
Medienplattformen (HRW 11.1.2024). Gemäß RSF (Reporter ohne Grenzen), lässt eine Zunahme 
verbaler,  physischer  und  juristischer  Drohungen  gegen  Journalisten  in  den  letzten  Jahren 
befürchten,  dass das Recht auf Information zurückgedrängt wird. Für das Jahr 2023 belegte 
Senegal  im  Ranking  der  Pressefreiheit  Rang  104  von  180  Staaten  und  verschlechterte  sich 
gegenüber  den  Vorjahr  (2022:  Rang  73/180).  Das  Jahr  2022  war  durch  einen  Anstieg  an 
Verhaftungen und Gewalt gegen diesen Berufsstand gekennzeichnet. In den Monaten vor den 
Parlamentswahlen  kam  es  zu  einer  besorgniserregenden  Eskalation  verbaler  und  physischer 
Bedrohungen von Journalisten, insbesondere durch politische Akteure (RSF 2023).
Senegalesische  Journalisten  wurden  erneut  durch  die  Proteste  im  Zusammenhang  mit  der 
Verschiebung der Präsidentschaftswahlen, die am 25.2. hätten stattfinden sollen, behindert. Die 
Unterbrechung  des  Signals  eines  privaten  Fernsehsenders  und  des  mobilen  Internetzugangs 
sowie die Angriffe auf Reporter stellen inakzeptable Einschränkungen des Rechts auf Information
dar (RSF 5.2.2024). Der Fernsehsender Walf TV wurde wegen seiner Berichterstattung über die 
von der Opposition angeführten Demonstrationen, am 10.2.2023 für sieben Tage und am 9.6.2023 
für einen Monat gesperrt (HRW 11.1.2024). Von Juli 2022 bis August 2023 wurde ein Dutzend 
Journalisten im Rahmen ihrer Arbeit verhaftet (RSF 5.2.2024).
Der mobile Internetzugang wurde am 4.2.2023 zum zweiten Mal in weniger als neun Monaten 
abgeschaltet (RSF 5.2.2024).
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Das Gesetz sieht das Recht auf friedliche Versammlungsfreiheit vor, aber die Behörden
verweigerten in mehreren Fällen die Genehmigung für politische Demonstrationen, angeblich um 
die  öffentliche  Ordnung  aufrechtzuerhalten.  Die  Regierung  schränkte  die  Versammlungs-  und 
Vereinigungsfreiheit im Jahr 2023 ein. NGOs und Medien behaupteten zudem, die Regierung 
schließe  den  zivilen  Raum,  indem  sie  die  Versammlungsfreiheit  sowie  die  Presse-  und 
Internetfreiheit einschränke (USDOS 22.4.2024).
Das Gesetz sieht auch das Recht auf Vereinigungsfreiheit vor, und die Behörden haben es im 
Allgemeinen  respektiert,  obwohl  das  Innenministerium  am  31.7.2022  die  politische 
Oppositionspartei Sonko’s, die PASTEF, per Präsidialdekret aufgelöst hat (USDOS 22.4.2024).
Laut Innenministerium hätten  Sonko und seine Pastef-Partei zum Aufstand aufgerufen. Seine 
Anhänger glauben, dass alle Anschuldigungen gegen ihn politisch motiviert sind - um ihn an der 
Teilnahme an den Wahlen im nächsten Jahr [2024] zu hindern, was die Behörden bestritten. Im 
Juni 2023 stand er im Mittelpunkt eines umstrittenen Vergewaltigungsprozesses, in dem er wegen 
"Verderbnis der Jugend" zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurde, was bedeutet, dass er sich 
nach den Anschuldigungen einer Masseurin unmoralisch gegenüber einer Person unter 21 Jahren 
verhalten haben soll. Vom Vorwurf der Vergewaltigung und der Morddrohung wurde er jedoch 
freigesprochen (BBC 3.7.2023). 
Die Sicherheitskräfte haben von der Opposition organisierte Demonstrationen verboten (HRW 
11.1.2024). Im Juni 2021 brachen im ganzen Land Unruhen aus, nachdem bekannt wurde das der 
beliebte Oppositionspolitiker Ousmane Sonko wegen Vergewaltigung angeklagt und wegen
"Korruption von Jugendlichen" verurteilt wurde. Die Regierung gab in einer öffentlichen Erklärung 
16 Tote bekannt, laut NGOs wurden bis zu 26 Personen bei den Protesten getötet. Nachdem der 
Verfassungsrat die Ablehnung der nationalen Kandidatenliste der politischen Opposition für die 
Parlamentswahlen im Juli durch die Wahlkommission bestätigt hatte, kam es am 17.6.2022 zu 
Protesten,  bei  denen  vier  Menschen  starben,  von  denen  einige  NGOs  zwei  der  Polizei 
zuschreiben. Die Polizei nahm 130 Demonstranten fest. Nach der Festnahme und Inhaftierung von 
Sonko am 28.7.2023 führten weitere Proteste nach Angaben der Regierung zum Tod von vier 
Zivilisten, obwohl die Medien von drei weiteren Todesfällen berichteten (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
- BBC - BBC News.co.uk (31.7.2023): Ousmane Sonko: Senegalese youth hero or rabble-
rouser?, https://www.bbc.co.uk/news/world-africa-66086570.amp, Zugriff 2.5.2024
- HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Senegal, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103208.html, Zugriff 18.3.2024
- RSF - Reporters Sans Frontières (5.2.2024): Recht auf Information im Senegal durch Proteste 
gegen Wahlverzögerung beschnitten, https://www.ecoi.net/de/dokument/2104813.html, Zugriff 
20.3.2024
- RSF - Reporters Sans Frontière (2023): Senegal, https://rsf.org/fr/pays-s%C3%A9n
%C3%A9gal, Zugriff 19.3.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 28
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- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
 12. Haftbedingungen
In einigen Gefängnissen und Haftanstalten herrschten harte und lebensbedrohliche Bedingungen 
aufgrund  von  Nahrungsmittelknappheit,  endemischer  Überbelegung,  schlechten  sanitären 
Einrichtungen  unzureichender  medizinischer  Versorgung  (USDOS  22.4.2024)  und  miserablen 
Hygienebedingungen (BS 19.3.2024).
Im  Hauptgefängnis  von  Dakar  beispielsweise  sind  mehr  als  doppelt  soviele  Insassenn 
untergebracht als vorgesehen. Bis zum 31.7.2023 hielten die Gefängnisse landesweit insgesamt 
12.158  Insassen  fest,  verglichen  mit  einer  empfohlenen  Kapazität  von  4.924,  was  einer 
Belegungsrate  von  247  %  entspricht.  Weibliche  Häftlinge  hatten  im  Allgemeinen  bessere 
Bedingungen als männliche Häftlinge (USDOS 22.4.2024).
Die Untersuchungshaft wird oft willkürlich verlängert (BS 19.3.2024).
Die  Regierung  erlaubt  Gefängnisbesuche  von  unabhängigen  nichtstaatlichen  Beobachtern, 
einschließlich lokaler Menschenrechtsgruppen sowie durch internationale Beobachter (USDOS 
22.4.2024).
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI Coutry Report Senegal, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105891/country_report_2024_SEN.pdf, Zugriff 26.3.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
 13. Todesstrafe
In Senegal wurde die Todesstrafe 2004 vollkommen abgeschafft (AI 26.2.2023).
Quellen:
- AI - Amnesty International (26.2.2023): Wenn der Staat tötet, 
https://amnesty-todesstrafe.de/wp-content/uploads/325/reader_wenn-der-staat-
toetet_laenderliste-5.pdf, Zugriff 2.5.2024
 14. Religionsfreiheit
Die Verfassung definiert das Land als säkularen Staat und sieht die freie Ausübung religiöser 
Überzeugungen vor, sofern die öffentliche Ordnung aufrechterhalten wird, sowie die
Selbstverwaltung religiöser Gruppen frei von staatlichen Eingriffen (USDOS 30.6.2024). Es gibt 
keine Staatsreligion, und die Freiheit der Religionsausübung ist verfassungsrechtlich geschützt 
und wird in der Praxis respektiert. Die Muslime machen 96 % der Bevölkerung aus (FH 2023).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 28
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