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13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Die  Versammlungsfreiheit  ist  verfassungsmäßig  garantiert,  wird  aber  in  der  Praxis  kaum 
eingehalten  (FH  24.2.2022;  vgl.  USDOS  12.4.2022),  insbesondere  hinsichtlich  der  politischen 
Opposition und Regierungskritikern (USDOS 12.4.2022). Im November 2019 wurde das repressive  
Gesetz über die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch das Gesetz über die Aufrechterhaltung  
von  Frieden  und  Ordnung  (MOPA)  ersetzt,  das  jedoch  nach  wie  vor  strenge  
Versammlungsbeschränkungen enthält (FH 24.2.2022). Die Behörden haben Versammlungsrechte 
beschnitten, indem Covid-19-Regeln instrumentalisiert worden sind. Dabei wurde hauptsächlich  
auf politische Aktivisten, Menschenrechtsaktivisten und Menschen mit abweichenden Meinungen  
abgezielt  (AI  29.3.20222;  vgl.  USDOS  12.4.2022).  Einige  solcher  Personen  wurden  
festgenommen.  Die  meisten  kamen  nach  einigen  Tagen  oder  einigen  Wochen  wieder  frei, 
vereinzelt wurden Haftstrafen ausgesprochen (AI 29.3.2022). Kundgebungen zur Unterstützung  
der  Regierungspartei  werden  im  Allgemeinen  nicht  behindert,  ebenso  wie  religiöse  
Versammlungen  von  Gruppen,  die  als  loyal  gegenüber  der  Regierungspartei  gelten  (USDOS 
12.4.2022). Oppositionsgruppen bemühen sich weiterhin, Versammlungen zu organisieren, aber  
ihre Bemühungen werden von den Behörden regelmäßig vereitelt. Das Zimbabwe Peace Project  
(ZPP) verzeichnete im Jahr 2021 weit verbreitete Störungen von Veranstaltungen, Schikanen und  
Einschüchterungsversuche gegen Oppositionsgruppen und -führer (FH 24.2.2022).
Die Verfassung und das Gesetz sehen die Vereinigungsfreiheit vor, aber die Regierung hat auch  
dieses Recht eingeschränkt. Anhänger der Regierungspartei, manchmal mit direkter Unterstützung  
der Regierung oder mit stillschweigender Billigung, schüchtern Mitglieder von Organisationen ein,  
die als regierungsfeindlich angesehen werden (USDOS 12.4.2022).
Am 5.11.2021 haben die simbabwischen Behörden das Private Voluntary Organisations (PVO)  
Amendment Bill zur Änderung des Gesetzes über private Freiwilligenorganisation im Amtsblatt  
veröffentlicht (Veritas o.D.). Bestimmungen in dem Gesetzesentwurf geben der Regierung die  
uneingeschränkte  Befugnis,  jede  PVO  als  „hochriskant“  oder  „anfällig“  für  terroristischen 
Missbrauch  einzustufen,  was  es  ihr  ermöglicht,  die  Registrierung  einer  PVO  zu  widerrufen. 
Organisationen der Zivilgesellschaft haben Bedenken darüber geäußert, dass das Gesetz zur  
Änderung  der  PVO  gegen  nationale,  regionale  und  internationale  Standards  der  
Vereinigungsfreiheit  verstößt  (RFKHR  2.3.2022).  Sie  betonen,  dass  das  PVO-Gesetz  den 
Behörden einen unkontrollierten Ermessensspielraum einräumt und seine Bestimmungen zu weit  
gefasste und vage Formulierungen enthalten, die einen Missbrauch gegen politisch missliebige  
Organisationen  begünstigen  (RFKHR  2.3.2022;  vgl.  HRFZ  24.6.2022;  INCL  15.6.2022).  Der 
Gesetzentwurf wurde vom parlamentarischen Rechtsausschuss als verfassungskonform eingestuft  
und  durchläuft  derzeit  die  zweite  Verhandlungsrunde  in  der  Nationalversammlung  (TNH 
16.8.2022).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 31
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- AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of  
the World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, 
Zugriff 1.9.2022
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022
- HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (24.6.2022): State of Human Rights Report 
Zimbabwe 2021, https://kubatana.net/wp-content/uploads/2022/06/ZIM-NGO-FORUM-STATE-
OF-HUMAN-RIGHTS-REPORT-2021-EBOOK-2-2.pdf, Zugriff 16.9.2022
- ICNL – International Center for Not-for-Profit Law (15.6.2022): Civic Freedom Monitor: 
Zimbabwe, https://www.icnl.org/resources/civic-freedom-monitor/zimbabwe, Zugriff 16.9.2022
- RFKHR – Robert F. Kennedy Human Rights (2.3.2022): Zimbabwe must withdraw the Private 
Voluntary Organisations (PVO) Amendment Bill, https://rfkhumanrights.org/zimbabwe-must-
withdraw-the-pvo-amendment-bill, Zugriff 15.9.2022
- TNH – The News Hawks (16.8.2022): International remittances figures expose PVO Bill folly, 
https://thenewshawks.com/international-remittances-figures-expose-pvo-bill-folly/, Zugriff 
15.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
15.9.2022
- Veritas (o.D.): Private Voluntary Organizations Amendment Bill, H.B. 10, 2021, 
http://www.veritaszim.net/node/5325, Zugriff 15.9.2022
 14. Haftbedingungen
In  den  Gefängnissen  und  Haftanstalten  herrschen  harte  Bedingungen.  Während  einige 
Gefängnisse  unter  ihrer  Kapazität  arbeiten,  berichteten  NGOs,  dass  die  meisten  aufgrund 
veralteter  Infrastruktur  und  gerichtlicher  Rückstände  überbelegt  sind  (USDOS  12.4.2022).  Die 
überfüllten Gefängnisse sind unhygienisch, es herrscht Lebensmittelknappheit (FH 24.2.2022; vgl.  
BT 1.9.2022) und die Gefangenen laufen Gefahr, sich mit Krankheiten wie Covid-19 anzustecken  
(FH 24.2.2022). Krankheiten wie Masern, Tuberkulose und HIV/AIDS-Erkrankungen treten am  
häufigsten in den Gefängnissen mit den schlechtesten Bedingungen auf. Die Häftlinge haben  
Zugang zu einer sehr grundlegenden medizinischen Versorgung, da es in fast jedem Gefängnis  
eine  Klinik  und  einen  Arzt  gibt.  Obwohl  die  Gefangenen  zur  medizinischen  Behandlung  in 
Krankenhäuser gebracht werden können, führen die unhygienischen Bedingungen und die kalten  
Winter zu schweren und manchmal tödlichen Erkrankungen (USDOS 12.4.2022).
Es kommt vor, dass Gefängniswärter Gefangene schlagen und misshandeln (USDOS 12.4.2022;  
FH 24.2.2022). Die Häftlinge sind bei der Versorgung mit lebenswichtigen Nahrungsmitteln auf  
Familienangehörige oder andere Häftlinge angewiesen. Gefangene, die als unterernährt eingestuft  
werden, erhalten zusätzliche Mahlzeiten. Häftlinge, denen eine Kaution verweigert wurde, werden  
oft mehrere Jahre lang in stark überfüllten Untersuchungshaftanstalten festgehalten, während sie  
auf ihren Prozess warten. Frauen werden in separaten Gefängnistrakten untergebracht und von  
weiblichen Wärtern bewacht. Weibliche Häftlinge berichten über Gewalt und sexuellen Missbrauch  
(USDOS 12.4.2022). Die Kirchen berichten, dass sie mit den simbabwischen Gefängnis- und  
Strafvollzugsdiensten zusammenarbeiten, um die Lebensbedingungen in den Gefängnissen zu  
verbessern (USDOS 2.6.2022).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 31
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- BT – Business Times (1.9.2022): Parly pushes for better prison conditions, 
https://businesstimes.co.zw/parly-pushes-for-better-prison-conditions/, Zugriff 15.9.2022
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (2.6.2022): 2021 Report on International 
Religious Freedom: Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2074055.html, Zugriff 
15.9.2022
- USDOS – United States [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 – 
Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 15.9.2022
 15. Todesstrafe
Die  Todesstrafe  ist  in  der  simbabwischen  Verfassung  vorgesehen  (NC  7.7.2022;  vgl.  CP 
27.4.2022). Laut Amnesty International wurde im Jahr 2021 ein Mal die Todesstrafe verhängt, zu  
Ende des Jahres 2021 befanden sich 66 zum Tode verurteilte Männer in Haft, die alle wegen  
Mordes inhaftiert waren (AI 17.5.2022). Die letzte Hinrichtung wurde im Jahr 2005 vollstreckt. Die  
Gerichte fällen allerdings weiterhin Todesurteile und diese werden auch in der Berufung bestätigt.  
Im  Jahr  2013  begann  der  rechtliche  Prozess  zur  Abschaffung  der  Todesstrafe.  Die  neue 
Verfassung, die in Kraft trat, beschränkte die Todesstrafe ausschließlich auf schweren Mord, der  
von einem Mann zwischen 18 und 70 Jahren begangen wurde (TH 20.10.2021).
Am 13. April 2021 ordnete der simbabwische Präsident Emmerson Mnangagwa unter anderem die  
Umwandlung der Todesurteile aller Gefangenen, die seit mindestens acht Jahren in der Todeszelle 
sitzen, in lebenslange Haftstrafen an (AI 17.5.2022).
Quellen:
- AI – Amnesty International (17.5.2022): Amnesty International Global Report: Death Sentences 
and Executions 2021, https://www.amnesty.org.au/wp-content/uploads/2022/05/REPORT_-
Amnesty-Death-Sentences-and-Executions-2021-v2-web.pdf, Zugriff 15.9.2022
- CP – Constitute Project (27.4.2022): Zimbabwe’s Constitution of 2013, 
https://www.constituteproject.org/constitution/Zimbabwe_2013.pdf, Zugriff 15.9.2022
- NC – News Central (7.7.2022): Amnesty International in Zambabwe Calls for Ban on Death 
Penalty, https://newscentral.africa/amnesty-international-in-zimbabwe-calls-for-ban-on-death-
penalty/, Zugriff 15.9.2022
- TH – The Herald (20.10.2021): Editorial Comment: Time Ripe for Abolition of Death Penalty, 
https://www.herald.co.zw/editorial-comment-time-ripe-for-abolition-of-death-penalty/, Zugriff 
5.10.2022
 16. Religionsfreiheit
86 % der Bevölkerung in Simbabwe sind Christen, 11 % geben keine Glaubenszugehörigkeit an; 2  
% sind Anhänger traditioneller Religionen und 1 % sind Muslime (USDOS 2.6.2022; vgl. CIA  
2.9.2022).  Die  Verfassung  verbietet  religiöse  Diskriminierung  und  sieht  Religionsfreiheit  vor, 
einschließlich der Freiheit, seine Religion öffentlich oder privat, allein oder zusammen mit anderen  
auszuüben, zu verbreiten und zum Ausdruck zu bringen (USDOS 2.6.2022). Im Allgemeinen wird  
die Religionsfreiheit im Land auch geachtet. Glaubensgemeinschaften, die als regierungskritisch  
empfunden werden, sind jedoch Schikanen ausgesetzt (FH 24.2.2022). So berichten einige NGOs,  
dass  Sicherheitsdienste  gegen  einige  religiöse  Amtsträger  vorgingen,  die  sich  an  politischen 
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Diskussionen  beteiligten,  die  als  negativ  gegenüber  der  Regierung  wahrgenommen  wurden 
(USDOS 2.6.2022).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (2.9.2022): The World Factbook – Zimbabwe, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/zimbabwe/, Zugriff 15.9.2022
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (2.6.2022): 2021 Report on International 
Religious Freedom: Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2074055.html, Zugriff 
15.9.2022
 17. Minderheiten
Laut Regierungsstatistiken macht die ethnische Gruppe der Shona 82 % der Bevölkerung aus,  
Ndebele 14 %, Weiße und Asiaten weniger als 1 % und andere Gruppen 3 % (USDOS 12.4.2022;  
vgl.  CIA  2.9.2022).  Die  ethnische  Shona-Mehrheit  in  Simbabwe  dominiert  die  regierende 
Zimbabwe  African  National  Union-Patriotic  Front  (ZANU-PF),  und  Angehörige  der  Ndebele-
Minderheit haben bisweilen ihre Frustration über die politische Marginalisierung sowohl durch die  
ZANU-PF als auch durch die Oppositionspartei Movement for Democratic Change Alliance (MDC  
Allianz) zum Ausdruck gebracht (FH 24.2.2022).
Die Verfassung enthält fortschrittliche und deutliche Formulierungen zum Schutz von Minderheiten  
vor  Gewalt  und  Diskriminierung.  Bei  der  Umsetzung  ergeben  sich  –  teils  schwerwiegende  – 
Lücken,  etwa  beim  Zugang  zu  persönlichen  Identitätsdokumenten  für  bestimmte  ethnische 
Minderheitengruppen  und  den  daraus  resultierenden  Auswirkungen  auf  den  Zugang  zu 
Dienstleistungen und Staatenlosigkeit. In der Praxis gibt es weiterhin Diskriminierung aufgrund von  
Ethnie und Stammeszugehörigkeit (USDOS 12.4.2022).
Die  von  der  Regierung  kontrollierten  Medien  verunglimpfen  keine  weißen  Bürger  mehr  oder 
machen sie für die Probleme des Landes verantwortlich, wie es unter dem früheren Präsidenten  
Robert  Mugabe  üblich  war.  Berichten  zufolge  werden  einige  ethnische  Minderheiten  in  den 
Grenzgebieten,  wie  das  Volk  der  Tonga  in  Binga,  von  Entwicklungsprojekten  der  Regierung 
ausgeschlossen. Die Menschen in diesen Gebieten sind von Ernährungsunsicherheit betroffen und 
verfügen über keine moderne Infrastruktur (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (2.9.2022): The World Factbook – Zimbabwe, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/zimbabwe/, Zugriff 15.9.2022
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
15.9.2022
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18. Relevante Bevölkerungsgruppen
18.1. Frauen
Die Verfassung sieht für Frauen und Männer den gleichen Rechtsstatus und die gleichen Rechte  
vor (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022). Es gibt einen institutionellen Rahmen für die Rechte  
der  Frauen  und  die  Gleichstellung  der  Geschlechter  durch  das  Ministerium  für  
Frauenangelegenheiten  und  die  Gleichstellungskommission,  eine  der  durch  die  Verfassung 
eingerichteten  unabhängigen  Kommissionen  (USDOS  12.4.2022).  Trotz  des  gesetzlichen 
Schutzes  vor  geschlechtsspezifischer  Diskriminierung  werden  Frauen  in  der  Praxis  erheblich 
benachteiligt,  unter  anderem  bei  Beschäftigung  und  Entlohnung  (FH  24.2.2022;  vgl.  BS 
29.4.2020). Säkulare und religiöse Institutionen in Simbabwe verfestigen Geschlechterstereotypen  
und  die  Konstruktionen  von  Männlichkeit,  die  Macht,  Gewalt  und  Dominanz  betonen  (PR 
19.5.2022).
Obwohl das Gesetz Sexualdelikte, einschließlich Vergewaltigung und Vergewaltigung in der Ehe,  
unter  Strafe  stellt,  sind  diese  Verbrechen  weiterhin  weit  verbreitet.  Frauen  wurden  sexuell 
angegriffen,  wenn  sie  sich  in  öffentlichen  Krankenhäusern  behandeln  ließen,  Wasser  aus 
kommunalen Brunnen holten oder in öffentlichen Verkehrsmitteln fuhren (USDOS 12.4.2022). Laut  
der  Zimbabwe  Gender  Commission  werden  täglich  mindestens  22  Frauen  vergewaltigt.  Die 
Kommission  berichtet  außerdem,  dass  eines  von  drei  Mädchen  vergewaltigt  oder  sexuell 
missbraucht wird, bevor es 18,5 Jahre alt ist. Die Vorsitzende der Zimbabwe Gender Commission  
verweist auf eine steigende  Zahl  an  Vergewaltigungen  und betont, dass viele Fälle aufgrund  
verschiedener kultureller, religiöser und sozialer Probleme nicht gemeldet werden (SN 7.8.2022).  
Neben  anderen  Faktoren  hemmen  die  soziale  Stigmatisierung  und  die  gesellschaftliche 
Wahrnehmung, dass Vergewaltigung eher ein „Normalfall“ sei, nach wie vor die Anzeige von  
Vergewaltigungen  (USDOS  12.4.2022).  Häusliche  Gewalt  und  geschlechtsspezifische  Gewalt 
haben vor allem während der Covid-19-Pandemie zugenommen (USDOS 12.4.2022; vgl. UNICEF  
15.11.2021). Obwohl häusliche Gewalt mit einer Geldstrafe und einer Höchststrafe von 10 Jahren  
Haft geahndet wird, betrachten die Behörden sie im Allgemeinen als Privatangelegenheit und  
verfolgen sie selten. Vergewaltigungsopfer erhalten vor Gericht nicht durchgängig Schutz (USDOS  
12.4.2022).  Nach  dem  Schwangerschaftsabbruchgesetz  von  1977  ist  ein  
Schwangerschaftsabbruch illegal, es sei denn, er wurde von den staatlichen Behörden, darunter  
auch  von  den  Gerichten,  genehmigt.  Dabei  muss  bestätigt  werden,  dass  die  Empfängnis 
unrechtmäßig  war.  Dies  kann  der  Fall  sein  bei  sexueller  Gewalt,  Inzest  oder  anderen 
gesundheitlichen Umständen, die eine Entbindung unmöglich machen (TH 28.9.2021).
Der Multiple Indicator Cluster Survey 2019 schätzte die Müttersterblichkeit auf 462 Todesfälle pro  
100.000 Lebendgeburten (USDOS 12.4.2022). Viele schwangere Frauen und Mädchen meiden  
öffentliche  Krankenhäuser,  da  diese  nicht  adäquat  ausgerüstet  und  nicht  kostenlos  sind. 
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Hausgeburten wiederum führen zu einem Risiko, an mit einer Geburt verbundenen Verletzungen  
zu leiden (AI 29.3.2022).
Die von der Regierung kontrollierten Medien führten verschiedene Initiativen zur Bekämpfung  
geschlechtsspezifischer Gewalt durch Radioprogramme und eine nationale Hotline ein (USDOS  
12.4.2022).  Zivilgesellschaftliche  Organisationen  arbeiten  gemeinsam  mit  der  Regierung  an 
Kampagnen zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und zur Sensibilisierung der Bevölkerung  
in allen Provinzen (TH 28.9.2021; vgl. USDOS 12.4.2022).
Frauen  und  ihre  Interessen  sind  im  politischen  System  unterrepräsentiert  (FH  24.2.2022). 
Politische Führerinnen und Menschenrechtsaktivistinnen wurden physisch und durch Drohungen  
und Einschüchterung über soziale Medien angegriffen (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of the 
World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, 
Zugriff 1.9.2022
- BS – Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): BTI 2020 Country Report Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2029547/country_report_2020_ZWE.pdf, Zugriff 15.9.2022
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022
- PR – Peace Review (19.5.2022): Understanding and Addressing Femicide in Peacetime 
Zimbabwe, https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/10402659.2022.2055894?af=R, Zugriff 
15.9.2022
- SN – Sunday News (7.8.2022): 22 raped per day in Zimbabwe, 
https://www.sundaynews.co.zw/22-raped-per-day-in-zimbabwe/, Zugriff 15.9.2022
- TH – The Herald (28.9.2021):  Gender-Based Violence Cases Increase Under Lockdown, 
https://www.herald.co.zw/gender-based-violence-cases-increase-under-lockdown/, Zugriff 
5.10.2022
- UNICEF – United Nations Children’s Fund (15.11.2021): Delivering justice to survivors of 
sexual and gender-based violence through DNA evidence, 
https://www.unicef.org/zimbabwe/stories/delivering-justice-survivors-sexual-and-gender-based-
violence-through-dna-evidence, Zugriff 15.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
15.9.2022
18.2. Kinder
In Simbabwe gelten 60 % der Kleinkinder als „multidimensional arm“, was bedeutet, dass sie mit  
mehreren  Mangelerscheinungen  konfrontiert  sind,  darunter  Unterernährung,  unzureichende 
Bildung und schlechter Zugang zu Gesundheitsversorgung, Wohnraum und sauberem Trinkwasser 
(LFDW  9.2021).  Die  Grundbildung  in  Simbabwe  ist  weder  kostenlos  noch  universell.  Die 
Verfassung besagt, dass jeder Staatsbürger und jeder Einwohner mit ständigem Wohnsitz im Land  
das Recht auf eine staatlich finanzierte Grundbildung hat, fügt jedoch den Vorbehalt hinzu, dass  
der  Staat,  wenn  er  Bildung  anbietet,  „im  Rahmen  der  ihm  zur  Verfügung  stehenden  Mittel 
angemessene gesetzliche und andere Maßnahmen ergreifen muss“. Laut der Volkszählung 2012  
besuchten 87 % aller Kinder die Grundschule, aber die Schülerzahlen sanken ab dem Alter von 14  
Jahren (USDOS 12.4.2022). Laut UNICEF gehen derzeit 47 % der Jugendlichen (13-18 Jahre) des 
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Landes aufgrund der chronischen Armut, die durch die Pandemie noch verschärft wurde, nicht zur  
Schule (UNICEF 4.2022).
In  Simbabwe  hat  die  Zahl  der  Fälle  von  Kindesmissbrauch  zugenommen  (TH  2.4.2022). 
Kindesmissbrauch,  einschließlich  Inzest,  Kindstötung,  Aussetzung  von  Kindern  und  
Vergewaltigung, ist demnach nach wie vor ein ernstes Problem. Im Jahr 2018 gingen bei der NGO  
Childline mehr als 15.000 Meldungen über Kindesmissbrauch über ihre nationale Hotline ein. Die  
Bemühungen  der  Regierung  zur  Bekämpfung  von  Kindesmissbrauch  sind  unzureichend.  Die 
Regierung  führt  weiterhin  ein  Fallmanagementprotokoll,  um  die  Bereitstellung  von  
Kinderfürsorgediensten zu steuern. Außerdem gibt es Einrichtungen für minderjährige Opfer von  
sexuellen Übergriffen und Missbrauch (USDOS 12.4.2022). Bei weiblichen Opfern von sexuellem  
Missbrauch besteht die Gefahr der frühen Schwangerschaft und der Kinderheirat (TH 2.4.2022).  
Kinderehen wurden 2016 verboten, aber Faktoren wie Armut, bestimmte religiöse Ansichten und  
mangelnde Durchsetzung haben die Praxis aufrechterhalten; ein Drittel der Mädchen wird bis zum  
Alter von 18 Jahren verheiratet (FH 24.2.2022; vgl. Humanium 3.12.2021). Die Verbreitung von  
Kinderehen ist in ländlichen Gebieten höher (40 %) als in städtischen Gebieten (21,3 %) (SN  
7.8.2022).  NGOs  berichten  außerdem,  dass  die  Zahlen  an  Teenagerschwangerschaften  und 
Kinderehen während der Covid-19-Pandemie stark zugenommen haben (USDOS 12.4.2022; vgl.  
FH  24.2.2022).  Alleine  in  den  ersten  zwei  Monaten  des  Jahres  2021  wurden  fast  5.000 
minderjährige Mädchen schwanger (AI 29.3.2022). Mit der Kinderheirat verbunden sind sexuelle  
Übergriffe,  sexueller  Missbrauch  und  andere  Formen  der  Gewalt  (Humanium  3.12.2021).  Die 
zunehmende  wirtschaftliche  Not  trug  auch  zum  Anstieg  des  Kindersexhandels  bei  (USDOS 
12.4.2022; vgl. USDOS 29.7.2022).
Das  Gesetz  verbietet  die  schlimmsten  Formen  der  Kinderarbeit  vollständig.  Es  legt  das 
Mindestalter für leichte Arbeit auf 12 Jahre und für die Berufsausbildung auf 16 Jahre fest. Die  
Gesetze zur Kinderarbeit wurden nicht wirksam durchgesetzt (USDOS 12.4.2022) was dazu führt,  
dass viele Kinder in Simbabwe kaum eine andere Wahl haben, als zu arbeiten, auch in den  
schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Humanium 2.12.2021). Schätzungen von NGOs zufolge  
haben während der Covid-19-Pandemie 840.000 Kinder die Schule abgebrochen; viele haben sich  
der informellen Arbeit angeschlossen (USDOS 12.4.2022).
In  Simbabwe  sind  Eltern  verpflichtet,  ihre  Kinder  im  nationalen  Register  des  Landes  zu 
registrieren. In der neuen Verfassung ist festgelegt, dass Geburtsurkunden, Ausweispapiere und  
Pässe für alle Bürger Simbabwes leicht zugänglich sein müssen. Trotz dieses Gesetzes bleiben  
viele Kinder  in  den  ländlichen  Teilen  Simbabwes unregistriert,  weil  einige zu  Hause  geboren 
werden  und  andere  die  Gebühren  nicht  bezahlen  können  (Humanium  3.12.2021).  Laut  der 
Volkszählung 2012 besaß nur eines von drei Kindern unter fünf Jahren eine Geburtsurkunde.  
Schätzungsweise 39 % der Kinder im schulpflichtigen Alter besitzen keine Geburtsurkunde. Das  
Fehlen von Geburtsurkunden behindert den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie Bildung  
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und Gesundheitsversorgung, was dazu führt, dass viele Kinder nicht zur Schule gehen können und 
dadurch anfälliger für Ausbeutung sind (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of the 
World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, 
Zugriff 1.9.2022
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022
- Humanium (3.12.2021): Realizing Children’s Rights in Zimbabwe, 
https://www.humanium.org/en/zimbabwe/, Zugriff 15.9.2022
- LFDW – Licht für die Welt (9.2021): ZIMBABWE: LEAVE NO CHILD BEHIND. Invest in the 
early years, 
https://www.licht-fuer-die-welt.at/app/uploads/sites/8/2021/09/leave_no_child_behind_country_
case_study_zimbabwe_english.pdf, Zugriff 15.9.2022
- SN – Sunday News (7.8.2022): 22 raped per day in Zimbabwe, 
https://www.sundaynews.co.zw/22-raped-per-day-in-zimbabwe/, Zugriff 15.9.2022
- TH – The Herald (2.4.2022): Close Relatives Nailed in 90pc of Sexual Abuse, GBV Cases, 
https://www.herald.co.zw/close-relatives-nailed-in-90pc-of-sexual-abuse-gbv-cases/, Zugriff 
5.10.2022
- UNICEF – United Nations Children’s Fund (4.2022): Zimbabwe Annual Report 2021, 
https://www.unicef.org/zimbabwe/media/5591/file/Zimbabwe%20Annual%20Report%202021.pd
f, Zugriff 15.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (29.7.2022): 2021 Trafficking in Persons 
Report: Zimbabwe, https://www.state.gov/reports/2021-trafficking-in-persons-report/zimbabwe/, 
Zugriff 15.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
15.9.2022
18.3. Sexuelle Minderheiten
Homosexuelle Handlungen sind mit Strafe bedroht (Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu  
einem Jahr) (AA 14.9.2022; vgl. HRW 13.1.2022, AmI 30.4.2022) und werden von der derzeitigen  
Regierung  öffentlich  verurteilt  (AA 14.9.2022).  Es  sind  jedoch  keine  Fälle  bekannt,  in  denen 
einvernehmliche  gleichgeschlechtliche  sexuelle  Handlungen  strafrechtlich  verfolgt  worden  sind 
(HRFZ 24.6.2022). Die neue Verfassung von Simbabwe, die im Mai 2013 von Präsident Mugabe  
unterzeichnet  wurde,  verbietet  die  gleichgeschlechtliche  Ehe  (AmI  30.4.2022;  vgl.  UTN 
12.10.2021).  NGOs  berichten  über  Hassverbrechen,  sowie  über  Schikanen  gegen  und 
Diskriminierung von Angehörigen sexueller Minderheiten bei der Suche nach Arbeit, Wohnraum  
und  Gesundheitsdiensten.  Aufgrund  der  Kriminalisierung  und  Stigmatisierung  
gleichgeschlechtlicher Aktivitäten sind diese anfällig für Erpressung (USDOS 12.4.2022).
Transgender-Personen sehen sich weiterhin mit Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie staatliche  
Dienste  in  Anspruch  nehmen  wollen  und  werden  von  politischen  Prozessen  ausgeschlossen 
(USDOS 12.4.2022).
Es  gibt  zwar  Interessenvertretungen  von  Angehörigen  sexueller  Minderheiten,  doch  ihre 
Möglichkeiten, ihre Interessen im politischen Bereich durchzusetzen, werden durch die starke  
Diskriminierung eingeschränkt (FH 23.2.2022).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 31
24

- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.9.2022): Simbabwe – Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/simbabwe-node/
simbabwesicherheit/208948, Zugriff 15.9.2022
- AfA – African Arguments (25.3.2022): Trans Zimbabweans turn to black market for health care, 
https://africanarguments.org/2022/03/trans-zimbabweans-turn-to-black-market-for-health-care/, 
Zugriff 15.9.2022
- AmI – Amera International (30.4.2022): Zimbabwe LGBTI Resources, 
https://www.amerainternational.org/zimbabwe-lgbti-resources/, Zugriff 15.9.2022
- HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (24.6.2022): State of Human Rights Report 
Zimbabwe 2021, https://kubatana.net/wp-content/uploads/2022/06/ZIM-NGO-FORUM-STATE-
OF-HUMAN-RIGHTS-REPORT-2021-EBOOK-2-2.pdf, Zugriff 16.9.2022
- HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2066570.html, Zugriff 15.9.2022
- UTN – Unbias The News (12.10.2021): Visability as Resistance: How Zimbabwe’s LGBTQI+ 
Community Fights Queephobia on Social Media, https://unbiasthenews.org/queer-
zimbabweans-use-social-media-as-resistance/, Zugriff 15.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
15.9.2022
 19. Bewegungsfreiheit
Die  Verfassung  und  das  Gesetz  sehen  Bewegungsfreiheit  im  Inland,  Auslandsreisen,  
Auswanderung  und  Rückkehr  vor,  sowie  das  Recht  auf  einen  Reisepass  oder  andere 
Reisedokumente, aber die Regierung hat diese Rechte eingeschränkt (USDOS 12.4.2022). Die  
Bewegungsfreiheit wird beispielsweise durch den umfassenden Einsatz von Straßensperren der  
Polizei eingeschränkt (FH 24.2.2022; vgl. USDOS 12.4.2022), die in den letzten Jahren eingesetzt  
werden, um Proteste zu verhindern (FH 24.2.2022).
UK Home Office erklärt, dass es für Personen, die sich in städtischen Zentren – etwa Harare oder  
Bulawayo – bedroht fühlen, schwierig sein kann, in ländlichen Gebieten von Ostsimbabwe Fuß zu  
fassen. Dies gilt etwa auch für Shona, die nach Matabeleland umziehen wollen (UK 9.2021).
Quellen:
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022
- UKHO – UK Home Office [Großbritannien] (9.2021): Country Policy and Information Note
Zimbabwe: Opposition to government, 
https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/
file/1018765/ZWE_CPIN_Opposition_to_the_government.pdf, Zugriff 15.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
15.9.2022
 20. Grundversorgung und Wirtschaft
Trotz des erheblichen Potenzials – Simbabwe verfügt über fruchtbare Böden, Bodenschätze und  
ein hohes Bildungsniveau – befindet sich die simbabwische Wirtschaft nach zwei schwierigen  
Dekaden nach wie vor in einem instabilen Zustand und weist verschiedene strukturelle Schwächen  
auf.  Währungsturbulenzen,  eine  lückenhafte  Stromversorgung,  Devisenknappheit  und  die 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 31
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weitverbreitete Korruption stellen wesentliche Wachstumshindernisse dar. Immer öfter kommt es  
außerdem zu Dürreperioden und Überschwemmungen (ES 30.6.2021).
Laut einer Umfrage des Afrobarometers, sehen die Bürger in Simbabwe die Wirtschaftspolitik und  
die  Arbeitslosigkeit  als  die  größten  Probleme  im  Land  an,  gefolgt  von  einer  unzureichenden 
Infrastruktur und Wasserversorgung (Afrobarometer 7.6.2022). Die Arbeitslosigkeit in Simbabwe  
liegt,  laut  nationaler  Statistikbehörde  (ZIMSTAT),  bei  19  %.  Die  ZIMSTAT-Definition  von 
Erwerbstätigen schließt allerdings Subsistenzwirte und Beschäftigte im informellen Sektor ein (NZ  
19.7.2022; vgl. ZIMSTAT 19.7.2022). Die derart ermittelte Arbeitslosenzahl steht im Gegensatz zu  
mehreren Interessengruppen, die die Arbeitslosenquote des Landes auf über 80 % beziffert haben  
(NZ 19.7.2022).
Trotz eines im regionalen Vergleich relativ guten Krisenmanagements hat die Covid-19-Pandemie  
die  simbabwische  Bevölkerung  hart  getroffen  und  einen  starken  Einfluss  auf  die  
Wirtschaftstätigkeit des Landes ausgeübt. Insbesondere der informelle Sektor, der rund 60 % der  
gesamten  wirtschaftlichen  Aktivität  Simbabwes  ausmacht,  hat  stark  unter  den  Maßnahmen 
gelitten.  Mehr  denn  je  war  die  simbabwische  Bevölkerung  auf  finanzielle  Unterstützung  von 
Familienangehörigen im Ausland angewiesen. Im Jahr 2020 wurden Geldüberweisungen im Wert  
von 1 Milliarde USD aus der Diaspora nach Simbabwe getätigt – 58 % mehr als im Jahr zuvor (ES  
30.6.2021).
Sozialhilfeprogramme  spielen  aufgrund  ihrer  geringen  Reichweite  und  ihrer  begrenzten  
Ausrichtung  auf  die  Armut  nur  eine  begrenzte  Rolle  (World  Bank  13.4.2022).  Aufgrund  der 
geschwächten  Sozialschutzsysteme  und  der  Erosion  der  Löhne,  Gehälter  und  
Sozialversicherungssysteme durch die Hyperinflation im Land sind die Überweisungen aus der  
Diaspora für die Mehrheit der Simbabwer ein sozialer Schutzpuffer, der die Haushalte über Wasser 
hält und als Absicherung gegen den vollständigen Zusammenbruch der Familien dient (Socialnet  
28.7.2022).  Die  Regierung  erbringt  in  diesem  Bereich  nur  unzureichende  Leistungen  (HRFZ 
24.6.2022;  vgl. Socialnet 28.7.2022).  Gefährdete  Gruppen  wie  Frauen, Kinder, Menschen  mit 
Behinderungen und ältere Menschen sind weiterhin unverhältnismäßig stark von der Situation  
betroffen, die sich aus dem wirtschaftlichen Abschwung und der unzureichenden Bereitstellung von 
Dienstleistungen ergibt (HRFZ 24.6.2022).
Die Versorgung mit Lebensmitteln, Treibstoff, Strom und Trinkwasser ist nur teilweise gesichert  
(BMEIA 1.9.2022).  Die  Inflation  stieg  im  Juni  2022  weiter  um  30,7  %  an  (auf  192  %).  Die 
Armutsgrenze für Nahrungsmittel und die Armutsgrenze für den Gesamtkonsum steigen Berichten  
zufolge  rasch  an,  ohne  dass  die  Einkommen  in  gleichem  Maße  zunehmen,  was  zu  einer 
Verschärfung  der  Ernährungsunsicherheit  führt  (WFP  30.6.2022).  Das  monatliche  
Durchschnittseinkommen in Simbabwe liegt zwischen 130 und 300 USD (AI 29.3.2022).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 31
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