simb-lib-2022-09-21-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Die Versammlungsfreiheit ist verfassungsmäßig garantiert, wird aber in der Praxis kaum eingehalten (FH 24.2.2022; vgl. USDOS 12.4.2022), insbesondere hinsichtlich der politischen Opposition und Regierungskritikern (USDOS 12.4.2022). Im November 2019 wurde das repressive Gesetz über die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch das Gesetz über die Aufrechterhaltung von Frieden und Ordnung (MOPA) ersetzt, das jedoch nach wie vor strenge Versammlungsbeschränkungen enthält (FH 24.2.2022). Die Behörden haben Versammlungsrechte beschnitten, indem Covid-19-Regeln instrumentalisiert worden sind. Dabei wurde hauptsächlich auf politische Aktivisten, Menschenrechtsaktivisten und Menschen mit abweichenden Meinungen abgezielt (AI 29.3.20222; vgl. USDOS 12.4.2022). Einige solcher Personen wurden festgenommen. Die meisten kamen nach einigen Tagen oder einigen Wochen wieder frei, vereinzelt wurden Haftstrafen ausgesprochen (AI 29.3.2022). Kundgebungen zur Unterstützung der Regierungspartei werden im Allgemeinen nicht behindert, ebenso wie religiöse Versammlungen von Gruppen, die als loyal gegenüber der Regierungspartei gelten (USDOS 12.4.2022). Oppositionsgruppen bemühen sich weiterhin, Versammlungen zu organisieren, aber ihre Bemühungen werden von den Behörden regelmäßig vereitelt. Das Zimbabwe Peace Project (ZPP) verzeichnete im Jahr 2021 weit verbreitete Störungen von Veranstaltungen, Schikanen und Einschüchterungsversuche gegen Oppositionsgruppen und -führer (FH 24.2.2022). Die Verfassung und das Gesetz sehen die Vereinigungsfreiheit vor, aber die Regierung hat auch dieses Recht eingeschränkt. Anhänger der Regierungspartei, manchmal mit direkter Unterstützung der Regierung oder mit stillschweigender Billigung, schüchtern Mitglieder von Organisationen ein, die als regierungsfeindlich angesehen werden (USDOS 12.4.2022). Am 5.11.2021 haben die simbabwischen Behörden das Private Voluntary Organisations (PVO) Amendment Bill zur Änderung des Gesetzes über private Freiwilligenorganisation im Amtsblatt veröffentlicht (Veritas o.D.). Bestimmungen in dem Gesetzesentwurf geben der Regierung die uneingeschränkte Befugnis, jede PVO als „hochriskant“ oder „anfällig“ für terroristischen Missbrauch einzustufen, was es ihr ermöglicht, die Registrierung einer PVO zu widerrufen. Organisationen der Zivilgesellschaft haben Bedenken darüber geäußert, dass das Gesetz zur Änderung der PVO gegen nationale, regionale und internationale Standards der Vereinigungsfreiheit verstößt (RFKHR 2.3.2022). Sie betonen, dass das PVO-Gesetz den Behörden einen unkontrollierten Ermessensspielraum einräumt und seine Bestimmungen zu weit gefasste und vage Formulierungen enthalten, die einen Missbrauch gegen politisch missliebige Organisationen begünstigen (RFKHR 2.3.2022; vgl. HRFZ 24.6.2022; INCL 15.6.2022). Der Gesetzentwurf wurde vom parlamentarischen Rechtsausschuss als verfassungskonform eingestuft und durchläuft derzeit die zweite Verhandlungsrunde in der Nationalversammlung (TNH 16.8.2022). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 31

- AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of the World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, Zugriff 1.9.2022 - FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022 - HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (24.6.2022): State of Human Rights Report Zimbabwe 2021, https://kubatana.net/wp-content/uploads/2022/06/ZIM-NGO-FORUM-STATE- OF-HUMAN-RIGHTS-REPORT-2021-EBOOK-2-2.pdf, Zugriff 16.9.2022 - ICNL – International Center for Not-for-Profit Law (15.6.2022): Civic Freedom Monitor: Zimbabwe, https://www.icnl.org/resources/civic-freedom-monitor/zimbabwe, Zugriff 16.9.2022 - RFKHR – Robert F. Kennedy Human Rights (2.3.2022): Zimbabwe must withdraw the Private Voluntary Organisations (PVO) Amendment Bill, https://rfkhumanrights.org/zimbabwe-must- withdraw-the-pvo-amendment-bill, Zugriff 15.9.2022 - TNH – The News Hawks (16.8.2022): International remittances figures expose PVO Bill folly, https://thenewshawks.com/international-remittances-figures-expose-pvo-bill-folly/, Zugriff 15.9.2022 - USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 15.9.2022 - Veritas (o.D.): Private Voluntary Organizations Amendment Bill, H.B. 10, 2021, http://www.veritaszim.net/node/5325, Zugriff 15.9.2022 14. Haftbedingungen In den Gefängnissen und Haftanstalten herrschen harte Bedingungen. Während einige Gefängnisse unter ihrer Kapazität arbeiten, berichteten NGOs, dass die meisten aufgrund veralteter Infrastruktur und gerichtlicher Rückstände überbelegt sind (USDOS 12.4.2022). Die überfüllten Gefängnisse sind unhygienisch, es herrscht Lebensmittelknappheit (FH 24.2.2022; vgl. BT 1.9.2022) und die Gefangenen laufen Gefahr, sich mit Krankheiten wie Covid-19 anzustecken (FH 24.2.2022). Krankheiten wie Masern, Tuberkulose und HIV/AIDS-Erkrankungen treten am häufigsten in den Gefängnissen mit den schlechtesten Bedingungen auf. Die Häftlinge haben Zugang zu einer sehr grundlegenden medizinischen Versorgung, da es in fast jedem Gefängnis eine Klinik und einen Arzt gibt. Obwohl die Gefangenen zur medizinischen Behandlung in Krankenhäuser gebracht werden können, führen die unhygienischen Bedingungen und die kalten Winter zu schweren und manchmal tödlichen Erkrankungen (USDOS 12.4.2022). Es kommt vor, dass Gefängniswärter Gefangene schlagen und misshandeln (USDOS 12.4.2022; FH 24.2.2022). Die Häftlinge sind bei der Versorgung mit lebenswichtigen Nahrungsmitteln auf Familienangehörige oder andere Häftlinge angewiesen. Gefangene, die als unterernährt eingestuft werden, erhalten zusätzliche Mahlzeiten. Häftlinge, denen eine Kaution verweigert wurde, werden oft mehrere Jahre lang in stark überfüllten Untersuchungshaftanstalten festgehalten, während sie auf ihren Prozess warten. Frauen werden in separaten Gefängnistrakten untergebracht und von weiblichen Wärtern bewacht. Weibliche Häftlinge berichten über Gewalt und sexuellen Missbrauch (USDOS 12.4.2022). Die Kirchen berichten, dass sie mit den simbabwischen Gefängnis- und Strafvollzugsdiensten zusammenarbeiten, um die Lebensbedingungen in den Gefängnissen zu verbessern (USDOS 2.6.2022). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 31

- BT – Business Times (1.9.2022): Parly pushes for better prison conditions, https://businesstimes.co.zw/parly-pushes-for-better-prison-conditions/, Zugriff 15.9.2022 - FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022 - USDOS – United States Department of State [USA] (2.6.2022): 2021 Report on International Religious Freedom: Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2074055.html, Zugriff 15.9.2022 - USDOS – United States [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 15.9.2022 15. Todesstrafe Die Todesstrafe ist in der simbabwischen Verfassung vorgesehen (NC 7.7.2022; vgl. CP 27.4.2022). Laut Amnesty International wurde im Jahr 2021 ein Mal die Todesstrafe verhängt, zu Ende des Jahres 2021 befanden sich 66 zum Tode verurteilte Männer in Haft, die alle wegen Mordes inhaftiert waren (AI 17.5.2022). Die letzte Hinrichtung wurde im Jahr 2005 vollstreckt. Die Gerichte fällen allerdings weiterhin Todesurteile und diese werden auch in der Berufung bestätigt. Im Jahr 2013 begann der rechtliche Prozess zur Abschaffung der Todesstrafe. Die neue Verfassung, die in Kraft trat, beschränkte die Todesstrafe ausschließlich auf schweren Mord, der von einem Mann zwischen 18 und 70 Jahren begangen wurde (TH 20.10.2021). Am 13. April 2021 ordnete der simbabwische Präsident Emmerson Mnangagwa unter anderem die Umwandlung der Todesurteile aller Gefangenen, die seit mindestens acht Jahren in der Todeszelle sitzen, in lebenslange Haftstrafen an (AI 17.5.2022). Quellen: - AI – Amnesty International (17.5.2022): Amnesty International Global Report: Death Sentences and Executions 2021, https://www.amnesty.org.au/wp-content/uploads/2022/05/REPORT_- Amnesty-Death-Sentences-and-Executions-2021-v2-web.pdf, Zugriff 15.9.2022 - CP – Constitute Project (27.4.2022): Zimbabwe’s Constitution of 2013, https://www.constituteproject.org/constitution/Zimbabwe_2013.pdf, Zugriff 15.9.2022 - NC – News Central (7.7.2022): Amnesty International in Zambabwe Calls for Ban on Death Penalty, https://newscentral.africa/amnesty-international-in-zimbabwe-calls-for-ban-on-death- penalty/, Zugriff 15.9.2022 - TH – The Herald (20.10.2021): Editorial Comment: Time Ripe for Abolition of Death Penalty, https://www.herald.co.zw/editorial-comment-time-ripe-for-abolition-of-death-penalty/, Zugriff 5.10.2022 16. Religionsfreiheit 86 % der Bevölkerung in Simbabwe sind Christen, 11 % geben keine Glaubenszugehörigkeit an; 2 % sind Anhänger traditioneller Religionen und 1 % sind Muslime (USDOS 2.6.2022; vgl. CIA 2.9.2022). Die Verfassung verbietet religiöse Diskriminierung und sieht Religionsfreiheit vor, einschließlich der Freiheit, seine Religion öffentlich oder privat, allein oder zusammen mit anderen auszuüben, zu verbreiten und zum Ausdruck zu bringen (USDOS 2.6.2022). Im Allgemeinen wird die Religionsfreiheit im Land auch geachtet. Glaubensgemeinschaften, die als regierungskritisch empfunden werden, sind jedoch Schikanen ausgesetzt (FH 24.2.2022). So berichten einige NGOs, dass Sicherheitsdienste gegen einige religiöse Amtsträger vorgingen, die sich an politischen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 31

Diskussionen beteiligten, die als negativ gegenüber der Regierung wahrgenommen wurden (USDOS 2.6.2022). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (2.9.2022): The World Factbook – Zimbabwe, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/zimbabwe/, Zugriff 15.9.2022 - FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022 - USDOS – United States Department of State [USA] (2.6.2022): 2021 Report on International Religious Freedom: Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2074055.html, Zugriff 15.9.2022 17. Minderheiten Laut Regierungsstatistiken macht die ethnische Gruppe der Shona 82 % der Bevölkerung aus, Ndebele 14 %, Weiße und Asiaten weniger als 1 % und andere Gruppen 3 % (USDOS 12.4.2022; vgl. CIA 2.9.2022). Die ethnische Shona-Mehrheit in Simbabwe dominiert die regierende Zimbabwe African National Union-Patriotic Front (ZANU-PF), und Angehörige der Ndebele- Minderheit haben bisweilen ihre Frustration über die politische Marginalisierung sowohl durch die ZANU-PF als auch durch die Oppositionspartei Movement for Democratic Change Alliance (MDC Allianz) zum Ausdruck gebracht (FH 24.2.2022). Die Verfassung enthält fortschrittliche und deutliche Formulierungen zum Schutz von Minderheiten vor Gewalt und Diskriminierung. Bei der Umsetzung ergeben sich – teils schwerwiegende – Lücken, etwa beim Zugang zu persönlichen Identitätsdokumenten für bestimmte ethnische Minderheitengruppen und den daraus resultierenden Auswirkungen auf den Zugang zu Dienstleistungen und Staatenlosigkeit. In der Praxis gibt es weiterhin Diskriminierung aufgrund von Ethnie und Stammeszugehörigkeit (USDOS 12.4.2022). Die von der Regierung kontrollierten Medien verunglimpfen keine weißen Bürger mehr oder machen sie für die Probleme des Landes verantwortlich, wie es unter dem früheren Präsidenten Robert Mugabe üblich war. Berichten zufolge werden einige ethnische Minderheiten in den Grenzgebieten, wie das Volk der Tonga in Binga, von Entwicklungsprojekten der Regierung ausgeschlossen. Die Menschen in diesen Gebieten sind von Ernährungsunsicherheit betroffen und verfügen über keine moderne Infrastruktur (USDOS 12.4.2022). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (2.9.2022): The World Factbook – Zimbabwe, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/zimbabwe/, Zugriff 15.9.2022 - FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022 - USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 15.9.2022 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 31

18. Relevante Bevölkerungsgruppen 18.1. Frauen Die Verfassung sieht für Frauen und Männer den gleichen Rechtsstatus und die gleichen Rechte vor (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022). Es gibt einen institutionellen Rahmen für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter durch das Ministerium für Frauenangelegenheiten und die Gleichstellungskommission, eine der durch die Verfassung eingerichteten unabhängigen Kommissionen (USDOS 12.4.2022). Trotz des gesetzlichen Schutzes vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung werden Frauen in der Praxis erheblich benachteiligt, unter anderem bei Beschäftigung und Entlohnung (FH 24.2.2022; vgl. BS 29.4.2020). Säkulare und religiöse Institutionen in Simbabwe verfestigen Geschlechterstereotypen und die Konstruktionen von Männlichkeit, die Macht, Gewalt und Dominanz betonen (PR 19.5.2022). Obwohl das Gesetz Sexualdelikte, einschließlich Vergewaltigung und Vergewaltigung in der Ehe, unter Strafe stellt, sind diese Verbrechen weiterhin weit verbreitet. Frauen wurden sexuell angegriffen, wenn sie sich in öffentlichen Krankenhäusern behandeln ließen, Wasser aus kommunalen Brunnen holten oder in öffentlichen Verkehrsmitteln fuhren (USDOS 12.4.2022). Laut der Zimbabwe Gender Commission werden täglich mindestens 22 Frauen vergewaltigt. Die Kommission berichtet außerdem, dass eines von drei Mädchen vergewaltigt oder sexuell missbraucht wird, bevor es 18,5 Jahre alt ist. Die Vorsitzende der Zimbabwe Gender Commission verweist auf eine steigende Zahl an Vergewaltigungen und betont, dass viele Fälle aufgrund verschiedener kultureller, religiöser und sozialer Probleme nicht gemeldet werden (SN 7.8.2022). Neben anderen Faktoren hemmen die soziale Stigmatisierung und die gesellschaftliche Wahrnehmung, dass Vergewaltigung eher ein „Normalfall“ sei, nach wie vor die Anzeige von Vergewaltigungen (USDOS 12.4.2022). Häusliche Gewalt und geschlechtsspezifische Gewalt haben vor allem während der Covid-19-Pandemie zugenommen (USDOS 12.4.2022; vgl. UNICEF 15.11.2021). Obwohl häusliche Gewalt mit einer Geldstrafe und einer Höchststrafe von 10 Jahren Haft geahndet wird, betrachten die Behörden sie im Allgemeinen als Privatangelegenheit und verfolgen sie selten. Vergewaltigungsopfer erhalten vor Gericht nicht durchgängig Schutz (USDOS 12.4.2022). Nach dem Schwangerschaftsabbruchgesetz von 1977 ist ein Schwangerschaftsabbruch illegal, es sei denn, er wurde von den staatlichen Behörden, darunter auch von den Gerichten, genehmigt. Dabei muss bestätigt werden, dass die Empfängnis unrechtmäßig war. Dies kann der Fall sein bei sexueller Gewalt, Inzest oder anderen gesundheitlichen Umständen, die eine Entbindung unmöglich machen (TH 28.9.2021). Der Multiple Indicator Cluster Survey 2019 schätzte die Müttersterblichkeit auf 462 Todesfälle pro 100.000 Lebendgeburten (USDOS 12.4.2022). Viele schwangere Frauen und Mädchen meiden öffentliche Krankenhäuser, da diese nicht adäquat ausgerüstet und nicht kostenlos sind. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 31

Hausgeburten wiederum führen zu einem Risiko, an mit einer Geburt verbundenen Verletzungen zu leiden (AI 29.3.2022). Die von der Regierung kontrollierten Medien führten verschiedene Initiativen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt durch Radioprogramme und eine nationale Hotline ein (USDOS 12.4.2022). Zivilgesellschaftliche Organisationen arbeiten gemeinsam mit der Regierung an Kampagnen zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und zur Sensibilisierung der Bevölkerung in allen Provinzen (TH 28.9.2021; vgl. USDOS 12.4.2022). Frauen und ihre Interessen sind im politischen System unterrepräsentiert (FH 24.2.2022). Politische Führerinnen und Menschenrechtsaktivistinnen wurden physisch und durch Drohungen und Einschüchterung über soziale Medien angegriffen (USDOS 12.4.2022). Quellen: - AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of the World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, Zugriff 1.9.2022 - BS – Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): BTI 2020 Country Report Zimbabwe, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029547/country_report_2020_ZWE.pdf, Zugriff 15.9.2022 - FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022 - PR – Peace Review (19.5.2022): Understanding and Addressing Femicide in Peacetime Zimbabwe, https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/10402659.2022.2055894?af=R, Zugriff 15.9.2022 - SN – Sunday News (7.8.2022): 22 raped per day in Zimbabwe, https://www.sundaynews.co.zw/22-raped-per-day-in-zimbabwe/, Zugriff 15.9.2022 - TH – The Herald (28.9.2021): Gender-Based Violence Cases Increase Under Lockdown, https://www.herald.co.zw/gender-based-violence-cases-increase-under-lockdown/, Zugriff 5.10.2022 - UNICEF – United Nations Children’s Fund (15.11.2021): Delivering justice to survivors of sexual and gender-based violence through DNA evidence, https://www.unicef.org/zimbabwe/stories/delivering-justice-survivors-sexual-and-gender-based- violence-through-dna-evidence, Zugriff 15.9.2022 - USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 15.9.2022 18.2. Kinder In Simbabwe gelten 60 % der Kleinkinder als „multidimensional arm“, was bedeutet, dass sie mit mehreren Mangelerscheinungen konfrontiert sind, darunter Unterernährung, unzureichende Bildung und schlechter Zugang zu Gesundheitsversorgung, Wohnraum und sauberem Trinkwasser (LFDW 9.2021). Die Grundbildung in Simbabwe ist weder kostenlos noch universell. Die Verfassung besagt, dass jeder Staatsbürger und jeder Einwohner mit ständigem Wohnsitz im Land das Recht auf eine staatlich finanzierte Grundbildung hat, fügt jedoch den Vorbehalt hinzu, dass der Staat, wenn er Bildung anbietet, „im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel angemessene gesetzliche und andere Maßnahmen ergreifen muss“. Laut der Volkszählung 2012 besuchten 87 % aller Kinder die Grundschule, aber die Schülerzahlen sanken ab dem Alter von 14 Jahren (USDOS 12.4.2022). Laut UNICEF gehen derzeit 47 % der Jugendlichen (13-18 Jahre) des .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 31

Landes aufgrund der chronischen Armut, die durch die Pandemie noch verschärft wurde, nicht zur Schule (UNICEF 4.2022). In Simbabwe hat die Zahl der Fälle von Kindesmissbrauch zugenommen (TH 2.4.2022). Kindesmissbrauch, einschließlich Inzest, Kindstötung, Aussetzung von Kindern und Vergewaltigung, ist demnach nach wie vor ein ernstes Problem. Im Jahr 2018 gingen bei der NGO Childline mehr als 15.000 Meldungen über Kindesmissbrauch über ihre nationale Hotline ein. Die Bemühungen der Regierung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch sind unzureichend. Die Regierung führt weiterhin ein Fallmanagementprotokoll, um die Bereitstellung von Kinderfürsorgediensten zu steuern. Außerdem gibt es Einrichtungen für minderjährige Opfer von sexuellen Übergriffen und Missbrauch (USDOS 12.4.2022). Bei weiblichen Opfern von sexuellem Missbrauch besteht die Gefahr der frühen Schwangerschaft und der Kinderheirat (TH 2.4.2022). Kinderehen wurden 2016 verboten, aber Faktoren wie Armut, bestimmte religiöse Ansichten und mangelnde Durchsetzung haben die Praxis aufrechterhalten; ein Drittel der Mädchen wird bis zum Alter von 18 Jahren verheiratet (FH 24.2.2022; vgl. Humanium 3.12.2021). Die Verbreitung von Kinderehen ist in ländlichen Gebieten höher (40 %) als in städtischen Gebieten (21,3 %) (SN 7.8.2022). NGOs berichten außerdem, dass die Zahlen an Teenagerschwangerschaften und Kinderehen während der Covid-19-Pandemie stark zugenommen haben (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022). Alleine in den ersten zwei Monaten des Jahres 2021 wurden fast 5.000 minderjährige Mädchen schwanger (AI 29.3.2022). Mit der Kinderheirat verbunden sind sexuelle Übergriffe, sexueller Missbrauch und andere Formen der Gewalt (Humanium 3.12.2021). Die zunehmende wirtschaftliche Not trug auch zum Anstieg des Kindersexhandels bei (USDOS 12.4.2022; vgl. USDOS 29.7.2022). Das Gesetz verbietet die schlimmsten Formen der Kinderarbeit vollständig. Es legt das Mindestalter für leichte Arbeit auf 12 Jahre und für die Berufsausbildung auf 16 Jahre fest. Die Gesetze zur Kinderarbeit wurden nicht wirksam durchgesetzt (USDOS 12.4.2022) was dazu führt, dass viele Kinder in Simbabwe kaum eine andere Wahl haben, als zu arbeiten, auch in den schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Humanium 2.12.2021). Schätzungen von NGOs zufolge haben während der Covid-19-Pandemie 840.000 Kinder die Schule abgebrochen; viele haben sich der informellen Arbeit angeschlossen (USDOS 12.4.2022). In Simbabwe sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder im nationalen Register des Landes zu registrieren. In der neuen Verfassung ist festgelegt, dass Geburtsurkunden, Ausweispapiere und Pässe für alle Bürger Simbabwes leicht zugänglich sein müssen. Trotz dieses Gesetzes bleiben viele Kinder in den ländlichen Teilen Simbabwes unregistriert, weil einige zu Hause geboren werden und andere die Gebühren nicht bezahlen können (Humanium 3.12.2021). Laut der Volkszählung 2012 besaß nur eines von drei Kindern unter fünf Jahren eine Geburtsurkunde. Schätzungsweise 39 % der Kinder im schulpflichtigen Alter besitzen keine Geburtsurkunde. Das Fehlen von Geburtsurkunden behindert den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie Bildung .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 31

und Gesundheitsversorgung, was dazu führt, dass viele Kinder nicht zur Schule gehen können und dadurch anfälliger für Ausbeutung sind (USDOS 12.4.2022). Quellen: - AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of the World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, Zugriff 1.9.2022 - FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022 - Humanium (3.12.2021): Realizing Children’s Rights in Zimbabwe, https://www.humanium.org/en/zimbabwe/, Zugriff 15.9.2022 - LFDW – Licht für die Welt (9.2021): ZIMBABWE: LEAVE NO CHILD BEHIND. Invest in the early years, https://www.licht-fuer-die-welt.at/app/uploads/sites/8/2021/09/leave_no_child_behind_country_ case_study_zimbabwe_english.pdf, Zugriff 15.9.2022 - SN – Sunday News (7.8.2022): 22 raped per day in Zimbabwe, https://www.sundaynews.co.zw/22-raped-per-day-in-zimbabwe/, Zugriff 15.9.2022 - TH – The Herald (2.4.2022): Close Relatives Nailed in 90pc of Sexual Abuse, GBV Cases, https://www.herald.co.zw/close-relatives-nailed-in-90pc-of-sexual-abuse-gbv-cases/, Zugriff 5.10.2022 - UNICEF – United Nations Children’s Fund (4.2022): Zimbabwe Annual Report 2021, https://www.unicef.org/zimbabwe/media/5591/file/Zimbabwe%20Annual%20Report%202021.pd f, Zugriff 15.9.2022 - USDOS – United States Department of State [USA] (29.7.2022): 2021 Trafficking in Persons Report: Zimbabwe, https://www.state.gov/reports/2021-trafficking-in-persons-report/zimbabwe/, Zugriff 15.9.2022 - USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 15.9.2022 18.3. Sexuelle Minderheiten Homosexuelle Handlungen sind mit Strafe bedroht (Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr) (AA 14.9.2022; vgl. HRW 13.1.2022, AmI 30.4.2022) und werden von der derzeitigen Regierung öffentlich verurteilt (AA 14.9.2022). Es sind jedoch keine Fälle bekannt, in denen einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen strafrechtlich verfolgt worden sind (HRFZ 24.6.2022). Die neue Verfassung von Simbabwe, die im Mai 2013 von Präsident Mugabe unterzeichnet wurde, verbietet die gleichgeschlechtliche Ehe (AmI 30.4.2022; vgl. UTN 12.10.2021). NGOs berichten über Hassverbrechen, sowie über Schikanen gegen und Diskriminierung von Angehörigen sexueller Minderheiten bei der Suche nach Arbeit, Wohnraum und Gesundheitsdiensten. Aufgrund der Kriminalisierung und Stigmatisierung gleichgeschlechtlicher Aktivitäten sind diese anfällig für Erpressung (USDOS 12.4.2022). Transgender-Personen sehen sich weiterhin mit Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie staatliche Dienste in Anspruch nehmen wollen und werden von politischen Prozessen ausgeschlossen (USDOS 12.4.2022). Es gibt zwar Interessenvertretungen von Angehörigen sexueller Minderheiten, doch ihre Möglichkeiten, ihre Interessen im politischen Bereich durchzusetzen, werden durch die starke Diskriminierung eingeschränkt (FH 23.2.2022). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 31

- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.9.2022): Simbabwe – Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/simbabwe-node/ simbabwesicherheit/208948, Zugriff 15.9.2022 - AfA – African Arguments (25.3.2022): Trans Zimbabweans turn to black market for health care, https://africanarguments.org/2022/03/trans-zimbabweans-turn-to-black-market-for-health-care/, Zugriff 15.9.2022 - AmI – Amera International (30.4.2022): Zimbabwe LGBTI Resources, https://www.amerainternational.org/zimbabwe-lgbti-resources/, Zugriff 15.9.2022 - HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (24.6.2022): State of Human Rights Report Zimbabwe 2021, https://kubatana.net/wp-content/uploads/2022/06/ZIM-NGO-FORUM-STATE- OF-HUMAN-RIGHTS-REPORT-2021-EBOOK-2-2.pdf, Zugriff 16.9.2022 - HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2066570.html, Zugriff 15.9.2022 - UTN – Unbias The News (12.10.2021): Visability as Resistance: How Zimbabwe’s LGBTQI+ Community Fights Queephobia on Social Media, https://unbiasthenews.org/queer- zimbabweans-use-social-media-as-resistance/, Zugriff 15.9.2022 - USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 15.9.2022 19. Bewegungsfreiheit Die Verfassung und das Gesetz sehen Bewegungsfreiheit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und Rückkehr vor, sowie das Recht auf einen Reisepass oder andere Reisedokumente, aber die Regierung hat diese Rechte eingeschränkt (USDOS 12.4.2022). Die Bewegungsfreiheit wird beispielsweise durch den umfassenden Einsatz von Straßensperren der Polizei eingeschränkt (FH 24.2.2022; vgl. USDOS 12.4.2022), die in den letzten Jahren eingesetzt werden, um Proteste zu verhindern (FH 24.2.2022). UK Home Office erklärt, dass es für Personen, die sich in städtischen Zentren – etwa Harare oder Bulawayo – bedroht fühlen, schwierig sein kann, in ländlichen Gebieten von Ostsimbabwe Fuß zu fassen. Dies gilt etwa auch für Shona, die nach Matabeleland umziehen wollen (UK 9.2021). Quellen: - FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022 - UKHO – UK Home Office [Großbritannien] (9.2021): Country Policy and Information Note Zimbabwe: Opposition to government, https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/ file/1018765/ZWE_CPIN_Opposition_to_the_government.pdf, Zugriff 15.9.2022 - USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 15.9.2022 20. Grundversorgung und Wirtschaft Trotz des erheblichen Potenzials – Simbabwe verfügt über fruchtbare Böden, Bodenschätze und ein hohes Bildungsniveau – befindet sich die simbabwische Wirtschaft nach zwei schwierigen Dekaden nach wie vor in einem instabilen Zustand und weist verschiedene strukturelle Schwächen auf. Währungsturbulenzen, eine lückenhafte Stromversorgung, Devisenknappheit und die .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 31

weitverbreitete Korruption stellen wesentliche Wachstumshindernisse dar. Immer öfter kommt es außerdem zu Dürreperioden und Überschwemmungen (ES 30.6.2021). Laut einer Umfrage des Afrobarometers, sehen die Bürger in Simbabwe die Wirtschaftspolitik und die Arbeitslosigkeit als die größten Probleme im Land an, gefolgt von einer unzureichenden Infrastruktur und Wasserversorgung (Afrobarometer 7.6.2022). Die Arbeitslosigkeit in Simbabwe liegt, laut nationaler Statistikbehörde (ZIMSTAT), bei 19 %. Die ZIMSTAT-Definition von Erwerbstätigen schließt allerdings Subsistenzwirte und Beschäftigte im informellen Sektor ein (NZ 19.7.2022; vgl. ZIMSTAT 19.7.2022). Die derart ermittelte Arbeitslosenzahl steht im Gegensatz zu mehreren Interessengruppen, die die Arbeitslosenquote des Landes auf über 80 % beziffert haben (NZ 19.7.2022). Trotz eines im regionalen Vergleich relativ guten Krisenmanagements hat die Covid-19-Pandemie die simbabwische Bevölkerung hart getroffen und einen starken Einfluss auf die Wirtschaftstätigkeit des Landes ausgeübt. Insbesondere der informelle Sektor, der rund 60 % der gesamten wirtschaftlichen Aktivität Simbabwes ausmacht, hat stark unter den Maßnahmen gelitten. Mehr denn je war die simbabwische Bevölkerung auf finanzielle Unterstützung von Familienangehörigen im Ausland angewiesen. Im Jahr 2020 wurden Geldüberweisungen im Wert von 1 Milliarde USD aus der Diaspora nach Simbabwe getätigt – 58 % mehr als im Jahr zuvor (ES 30.6.2021). Sozialhilfeprogramme spielen aufgrund ihrer geringen Reichweite und ihrer begrenzten Ausrichtung auf die Armut nur eine begrenzte Rolle (World Bank 13.4.2022). Aufgrund der geschwächten Sozialschutzsysteme und der Erosion der Löhne, Gehälter und Sozialversicherungssysteme durch die Hyperinflation im Land sind die Überweisungen aus der Diaspora für die Mehrheit der Simbabwer ein sozialer Schutzpuffer, der die Haushalte über Wasser hält und als Absicherung gegen den vollständigen Zusammenbruch der Familien dient (Socialnet 28.7.2022). Die Regierung erbringt in diesem Bereich nur unzureichende Leistungen (HRFZ 24.6.2022; vgl. Socialnet 28.7.2022). Gefährdete Gruppen wie Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen sind weiterhin unverhältnismäßig stark von der Situation betroffen, die sich aus dem wirtschaftlichen Abschwung und der unzureichenden Bereitstellung von Dienstleistungen ergibt (HRFZ 24.6.2022). Die Versorgung mit Lebensmitteln, Treibstoff, Strom und Trinkwasser ist nur teilweise gesichert (BMEIA 1.9.2022). Die Inflation stieg im Juni 2022 weiter um 30,7 % an (auf 192 %). Die Armutsgrenze für Nahrungsmittel und die Armutsgrenze für den Gesamtkonsum steigen Berichten zufolge rasch an, ohne dass die Einkommen in gleichem Maße zunehmen, was zu einer Verschärfung der Ernährungsunsicherheit führt (WFP 30.6.2022). Das monatliche Durchschnittseinkommen in Simbabwe liegt zwischen 130 und 300 USD (AI 29.3.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 31
