simb-lib-2022-09-21-ke

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Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und  
Asyl  wurde  gemäß  den  vom  Staatendokumentationsbeirat  beschlossenen  Standards  und  der 
Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf  
den  Bedürfnissen  in  Verfahren  des  Asyl-  und  Fremdenwesens  (RD,  EASt,  ASt,  BVwG)  mittels 
Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß  
den  Standards  der  Staatendokumentation  erstellt  wird.  Ein  LIB  gibt  eine  einzelfallunabhängige 
Darstellung über  die  Lage  betreffend  relevanter  Tatsachen  in  Herkunftsländern  bzw.  in  EU-
Mitgliedsstaaten.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs.  
5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen  
Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung 
im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht.
Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entworfen worden. In  
diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen  
im  Vordergrund.  Grundsätzlich  wird  jede  Information  mit  mindestens  einer  Quelle  belegt;  aus 
vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt  
auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen  
Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen  
für  die  rechtliche  Beurteilung  eines  konkreten  Verfahrens.  Das  LIB  stellt  keine  allgemeine  oder 
individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als  
politische  Stellungnahme  seitens  der  Staatendokumentation  oder  des  Bundesamtes  für  
Fremdenwesen und Asyl gewertet werden.
Zugunsten  der  besseren  Les-  und  Verwendbarkeit  wird  im  vorliegenden  Produkt  auf  eine 
genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter  
gemeint.
Qualitäts- und Aktualisierungshinweis
Das  LIB  beinhaltet  Arbeitsübersetzungen  fremdsprachiger  Quellen.  Auswahl,  Verwertung  und 
Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der  
Staatendokumentation.
Die  Aktualität  der  verwendeten  Quellen  wird  seitens  der  Staatendokumentation  überprüft.  Daher 
können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 31
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Länderspezifische Anmerkungen
Covid-19:
Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die 
Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: 
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports oder der 
Johns-Hopkins-Universität:
https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/
bda7594740fd40299423467b48e9ecf6
mit täglich aktualisierten Zahlen zu kontaktieren.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 31
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Inhaltsverzeichnis
 1.   Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen                                                                         .....................................................................  5  
 2.   Covid-19                                                                                                                                            ........................................................................................................................................  6  
 3.   Politische Lage                                                                                                                                  ..............................................................................................................................  7  
 4.   Sicherheitslage                                                                                                                                  ..............................................................................................................................  9  
 5.   Rechtsschutz / Justizwesen                                                                                                            ........................................................................................................  10  
 6.   Sicherheitsbehörden                                                                                                                        ....................................................................................................................  11  
 7.   Folter und unmenschliche Behandlung                                                                                           .......................................................................................  11  
 8.   Korruption                                                                                                                                        ....................................................................................................................................  13  
 9.   NGOs und Menschenrechtsaktivisten                                                                                             .........................................................................................  13  
 10.   Wehrdienst und Rekrutierungen                                                                                                    ................................................................................................  14  
 11.   Allgemeine Menschenrechtslage                                                                                                   ...............................................................................................  15  
 12.   Meinungs- und Pressefreiheit                                                                                                        ....................................................................................................  16  
 13.   Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition                                                                  ..............................................................  17  
 14.   Haftbedingungen                                                                                                                           .......................................................................................................................  19  
 15.   Todesstrafe                                                                                                                                    ................................................................................................................................  20  
 16.   Religionsfreiheit                                                                                                                             .........................................................................................................................  20  
 17.   Minderheiten                                                                                                                                  ..............................................................................................................................  21  
 18.   Relevante Bevölkerungsgruppen                                                                                                  ..............................................................................................  22  
18.1.   Frauen                                                                                                                                    ................................................................................................................................  22  
18.2.   Kinder                                                                                                                                     .................................................................................................................................  23  
18.3.   Sexuelle Minderheiten                                                                                                            ........................................................................................................  25  
 19.   Bewegungsfreiheit                                                                                                                         .....................................................................................................................  26  
 20.   Grundversorgung und Wirtschaft                                                                                                  ..............................................................................................  27  
 21.   Medizinische Versorgung                                                                                                              ..........................................................................................................  29  
 22.   Rückkehr                                                                                                                                       ...................................................................................................................................  31  
 23.   Dokumente und Staatsbürgerschaft                                                                                              ..........................................................................................  31  
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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
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2. Covid-19
Mit Stand 20.9.2022 waren 257.156 Covid-19-Fälle aus Simbabwe offiziell der WHO gemeldet  
worden (WHO o.D.). Das simbabwische Gesundheitsministerium berichtet außerdem von 5.598  
Covid-19-Todesfällen (MoHCC 20.9.2022).
Im Jahr 2021 herrschte ein ständiger Engpass an Impfstoff. Dahingegen lehnten die Behörden die  
Lieferung von drei Millionen Dosen Johnson&Johnson ab, weil Nebenwirkungen unklar gewesen  
seien und es Probleme bei der Lagerung gäbe (AI 29.3.2022). Simbabwes landesweite Covid-19-
Immunisierungskampagne begann im Feber 2021 mit dem Ziel, bis Ende des Jahres 10 Millionen  
Menschen, d.h. 60 % der Bevölkerung des Landes, zu impfen (AnA 28.9.2021). Das simbabwische 
Gesundheitsministerium  meldete,  dass  bis  zum  19.9.2022  6.505.085  Covid-19-Erstimpfungen 
[Anm.:  was  c.a.  44,5  %  der  Gesamtbevölkerung  entspricht]  und  4.858.951  [c.a.  32,8  %  der 
Gesamtbevölkerung] Zweitimpfungen verabreicht wurden (MoHCC 20.9.2022). Seit dem 30.8.2021 
hat die Regierung damit begonnen, die Beschränkungen zu lockern und Impfungen durch soziale  
Anreize zu fördern (z. B. wird eine Impfung verlangt, wenn man in Restaurants essen oder die  
Kirche besuchen will) (PERC 28.10.2021).
Die sozioökonomischen Auswirkungen von Covid-19 haben Schwachstellen und Ungleichheiten  
innerhalb des derzeitigen Ernährungssystems und des Zugangs zur Grundversorgung offengelegt  
(IOM 22.12.2021). Die strengen Lockdown-Maßnahmen der simbabwischen Regierung bedrohten  
den Lebensunterhalt vieler Bürger, da der Großteil der Arbeitskräfte des Landes im informellen  
Sektor tätig ist. Eine Umfrage ergab, dass etwa 90 % der Haushalte Einkommensverluste zu  
beklagen  hatten  (MDPI  29.6.2022).  Der  eingeschränkte  Zugang  zu  Nahrungsmitteln  ist  weit 
verbreitet,  was  vor  allem  auf  die  steigenden  Lebensmittelpreise  und  die  hohen  gemeldeten 
Einkommensverluste  zurückzuführen  ist.  Die  Regierung  bot  der  Bevölkerung  während  der 
Abriegelungen nur minimale Unterstützung an (PERC 28.10.2021). Die Behörden verordneten eine 
häusliche Pflege von an Covid-19 Erkrankten. In der Folge wurden Menschen an Krankenhäusern  
abgewiesen und die Behandlung weitgehend privatisiert (AI 29.3.2022).
Quellen:
- AnA – Anadolu Agency (28.9.2021): Zimbabwe makes COVID-19 vaccine mandatory for public 
employees, https://www.aa.com.tr/en/africa/zimbabwe-makes-covid-19-vaccine-mandatory-for-
public-employees/2376796, Zugriff 21.9.2022
- AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of the 
World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, 
Zugriff 1.9.2022
- IOM – International Organization for Migration (22.12.2021): Zimbabwe Crisis Response Plan 
2022, https://crisisresponse.iom.int/response/zimbabwe-crisis-response-plan-2022, Zugriff 
21.9.2022
- MDPI – Multidisciplinary Digital Publishing Institute (29.6.2022): COVID-19 Response in 
Zimbabwe: The Need for a Paradigm Shift?, https://www.mdpi.com/2673-8112/2/7/65/htm, 
Zugriff 21.9.2022
- MoHCC – Ministry of Health and Child Care [Simbabwe] (20.9.2022): Covid-19 Daily Update 
(via Twitter), https://twitter.com/mohcczim, Zugriff 21.9.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 31
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- PERC – Partnership for Evidence-Based Response to COVID-19 (28.10.2021): Finding the 
Balance: Public health and social measures in Zimbabwe, https://preventepidemics.org/wp-
content/uploads/2021/10/zimbabwe_en_20211028_1236.pdf, Zugriff 21.9.2022
- WHO – World Health Organization (o.D.): Zimbabwe, 
https://covid19.who.int/region/afro/country/zw, Zugriff 21.9.2022
 3. Politische Lage
Simbabwe  verfügt  über  eine  Legislative  aus  zwei  Kammern.  Das  Unterhaus,  die  National 
Assembly,  besteht  aus  270  Mitgliedern,  von  denen  210  direkt  gewählt  werden.  Nach  der 
Überarbeitung der Verfassung im Jahr 2013 sind 60 Sitze für Frauen reserviert. Im Oberhaus, dem  
Senat,  sitzen  78  Mitglieder,  von  denen  60  direkt  gewählt  werden,  darunter  16  traditionelle 
Häuptlinge  und  zwei  gewählte  Vertreter  für  Menschen  mit  Behinderungen.  Die  letzten 
Präsidentschafts-  und  Parlamentswahlen  fanden  am  30.7.2018  statt,  für  Juli  2023  sind  die 
nächsten  Wahlen  angesetzt.  Staatsoberhaupt  und  Regierungschef  ist  Präsident  Emmerson 
Mnangagwa  (EI  4.4.2022).  Bei  den  Parlamentswahlen  2018  gewann  die  Zimbabwe  African 
National Union-Patriotic Front (ZANU-PF) 180 der 270 Sitze in der Nationalversammlung. Die  
Oppositionspartei Movement for Democratic Change Alliance (MDC-Allianz) erhielt 87 Sitze, und  
die MDC-T [Anm.: Movement for Democratic Change - Tsvangirai, eine Splitterpartei der MDC-
Allianz, die nach ihrem früheren Vorsitzenden Morgan Tsvangirai benannt ist] gewann einen der  
Sitze (FH 24.2.2022).
Emmerson Mnangagwa wurde im Jahr 2018 in allgemeinen Wahlen für eine Amtszeit von fünf  
Jahren zum Präsidenten gewählt (USDOS 12.4.2022), nachdem das Militär eingegriffen hatte, um  
den  langjährigen  Präsidenten  Robert  Mugabe  aufgrund  von  Spaltungen  innerhalb  der  
Regierungspartei abzusetzen (FH 24.2.2022; vgl. EI 4.4.2022). Mnangagwa von der   ZANU-PF  
erhielt 50,8 % der Stimmen, gefolgt vom Kandidaten der MDC-Allianz, Nelson Chamisa, mit 44,3  
% (FH 24.2.2022; vgl. EISA 8.2018). Internationale und einheimische Beobachter berichteten von  
einem friedlichen Wahlkampf, äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich des allgemeinen Ablaufs und  
der  Integrität  der  Wahl  (FH  24.2.2022;  vgl.  USDOS  12.4.2022).  Die  Beobachter  der  
Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) und der Europäischen Union (EU) stellten  
unter  anderem  fest,  dass  die  Parteien  Schwierigkeiten  hatten,  Zugang  zu  den  
Wählerverzeichnissen zu erhalten, dass die staatlichen Medien regierungsfreundlich eingestellt  
waren, dass die Briefwahl angefochten wurde, dass der Diaspora das Wahlrecht verweigert wurde  
und  dass  Einschüchterungsversuche  zugunsten  der  Regierungspartei  eingesetzt  wurden  (FH 
24.2.2022). Die Berichterstattung in den staatlichen Medien war stark zugunsten der ZANU-PF  
ausgerichtet und ermöglichte fast keinen Informationszugang und keine positive Berichterstattung  
über die Opposition. Durch eine politisierte Verteilung von Lebensmitteln bestrafte die Regierung  
Gemeinden, die oppositionelle Ratsmitglieder gewählt hatten, indem sie ihnen Hilfe verweigerte,  
während sie Gemeinden, die für die ZANU-PF gestimmt hatten, belohnte (USDOS 12.4.2022).  
Auch wenn bei den Wahlen 2018 einige bedeutende schrittweise Verbesserungen zu verzeichnen  
waren, hat Simbabwe noch kein Verfahren eingeführt, bei dem alle politischen Parteien gleich  
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behandelt werden und die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass sie ihre Stimme  
abgeben  und  ihre  politische  Meinung  frei  von  Angst  vor  Repressalien  äußern  können  (NDI 
29.10.2018).
Seit der Unabhängigkeit ist die ZANU-PF die einzige Regierungspartei, abgesehen von einer  
Machtteilung zwischen 2009 und 2013 (AJ 1.8.2022; vgl. FH 24.2.2022). Dies führt zu Unmut in  
der simbabwischen Gesellschaft. Viele der schätzungsweise 15 Millionen Einwohner des Landes,  
die der ZANU-PF die Schuld an der wirtschaftlichen Misswirtschaft geben, fordern lautstark einen  
Wandel.  Die  Regierungspartei  wird  darüber  hinaus  seit  langem  beschuldigt,  mit  Hilfe  der 
Wahlkommission Wahlen gefälscht zu haben (AJ 1.8.2022). Vor diesem Hintergrund führten die  
verzögerten  Wahlergebnisse  nach  den  letzten  Wahlen  zu  Straßenprotesten  im  Zentrum  von 
Harare, die die Behörden am 1.8.2018 mit Schüssen auf Demonstranten beendeten, wobei sechs  
Menschen getötet und weitere verletzt wurden (AJ 1.8.2022; vgl. HRW 2.8.2021).
Simbabwe  befindet  sich  stark  unter  dem  Einfluss  des  Militärs  (SAIIA  13.10.2021;  vgl.  FH 
24.2.2022). Dies hat zur Folge, dass die zivile Führung in Simbabwe nur teilweise durch Wahlen  
legitimiert ist, während das Militär, die Polizei und die Geheimdienste parteiisch sind und eine  
zentrale Rolle  bei  der Entscheidungsfindung  der  Regierung einnehmen  (BS 29.4.2020). Viele 
hochrangige Militärs haben Führungspositionen in der ZANU-PF und in der Regierung inne (FH  
24.2.2022).
Quellen:
- AJ – Al Jazeera (1.8.2022): Zimbabwe electoral appointments spark controversy ahead of 
2023, https://www.aljazeera.com/features/2022/8/1/zimbabwe-electoral-appointments-spark-
controversy-ahead-of-2024, Zugriff 21.9.2022
- BS – Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): BTI 2020 Country Report Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2029547/country_report_2020_ZWE.pdf, Zugriff 21.9.2022
- EI – Economist Intelligence (4.4.2022): Zimbabwe – Political Structure, 
http://country.eiu.com/article.aspx?
articleid=172018800&Country=Zimbabwe&topic=Summary&subtopic=Political+structure, 
Zugriff 21.9.2022
- EISA – Electoral Insitute for Sustainable Democracy in Africa (8.2018): Zimbabwe: 2018 
Presidential electon results, https://www.eisa.org/wep/zim2018results.htm, Zugriff 21.9.2022
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 21.9.2022
- HRW – Human Rights Watch (2.8.2021): Still No Justice for Zimbabwe’s 2018 Post-Election 
Violence, https://www.hrw.org/news/2021/08/02/still-no-justice-zimbabwes-2018-post-election-
violence, Zugriff 21.9.2022
- NDI – National Democratic Institute (29.10.2018): IRI / NDI Zimbabwe International Election 
Observation Mission, 
https://www.ndi.org/sites/default/files/Zimbabwe%20ZIEOM%20FINAL%20REPORT%20Printer
_updated.pdf, Zugriff 21.9.2022
- SAIIA – South African Institute of International Affairs (13.10.2021): Civil society submission to 
the APRM in Zimbabwe, https://saiia.org.za/wp-content/uploads/2021/10/ZAPS-Report.pdf, 
Zugriff 21.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
21.9.2022
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4. Sicherheitslage
Aufgrund  der  angespannten  wirtschaftlichen  Lage  und  den  daraus  resultierenden  sozialen 
Spannungen muss in den städtischen Ballungsräumen mit Demonstrationen und teilweise auch mit 
gewaltsamen Auseinandersetzungen gerechnet werden (AA 14.9.2022; vgl. EDA 7.4.2022). 
Politisch motivierte Gewalt bleibt ein Problem in Simbabwe (CFR 1.6.2022; vgl. IMS 30.6.2022,  AI  
28.2.2022). Die staatlichen Sicherheitsapparate, insbesondere die Polizei und die Armee, wurden  
in  der Vergangenheit von  der regierenden Zimbabwe African National  Union -  Patriotic Front  
(ZANU-PF) eingesetzt, um mit Gewalt, Angst und Einschüchterung darüber zu entscheiden, wer im 
Land regiert  (IMS  30.6.2022).  Im Kontext  der  Parlamentswahlen  2023  konzentrieren  sich  die 
politischen Parteien bereits auf die parteiinterne Umstrukturierung und die Wählermobilisierung.  
Diese politischen Aktivitäten gehen mit einer dramatischen Zunahme politisch motivierter Gewalt  
einher, die schwere Übergriffe, Entführungen, Zerstörung von Eigentum, willkürliche Festnahmen,  
Inhaftierungen und Gewaltandrohungen umfasst (HZ 22.10.2021).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.9.2022): Simbabwe – Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/simbabwesicherheit/208948, Zugriff 20.9.2022
- AI – Amnesty International (28.2.2022): Zimbabwe: Investigate violence on political opposition 
supporters, https://www.amnesty.org/en/latest/news/2022/02/zimbabwe-investigate-violence-
on-political-opposition/, Zugriff 20.9.2022
- CFR – Council on Foreign Relations (1.6.2022): Trouble Ahead in Zimbabwe, 
https://www.cfr.org/blog/trouble-ahead-zimbabwe, Zugriff 20.9.2022
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (7.4.2022): 
Reisehinweise für Simbabwe, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-
undreisehinweise/simbabwe/reisehinweise-fuersimbabwe.html, Zugriff 20.9.2022
- HZ – Heal Zimbabwe (22.10.2021): Electoral and Politically Motivated Violence Resurgence: 
October 2021 Human Rights Update, https://kubatana.net/2021/10/22/electoral-and-politically-
motivated-violence-resurgence-october-2021-human-rights-update/, Zugriff 20.9.2022
- IMS – International Media Support (30.6.2022): Zimbabwe headed for a political dead heat in 
2023 election, raising prospects of violence, https://www.mediasupport.org/blogpost/zimbabwe-
headed-for-a-political-dead-heat-in-2023-election-raising-prospects-of-violence/, Zugriff 
20.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
20.9.2022
 5. Rechtsschutz / Justizwesen
Das simbabwische Rechtssystem stellt eine Kombination aus englisch-römisch-niederländischem  
Recht dar (NYUL 8.2021). Der Chief Justice steht an der Spitze der Judikative und ist für das  
Verfassungsgericht und den Obersten Gerichtshof zuständig. Höchste Instanzen sind der Supreme 
Court und der High Court (CP 27.4.2022). In der neuen simbabwischen Verfassung wird das  
Gewohnheitsrecht (Costumary Law) in verschiedenen Bestimmungen ausdrücklich anerkannt. Das  
Gewohnheitsrecht bezieht sich auf die Sitten und Gebräuche der Stämme in Simbabwe (NYUL  
8.2021)
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Die  Verfassung  sieht  eine  unabhängige  Justiz  vor,  aber  die  Regierung  hat  den  Einfluss  der 
Exekutive auf die Gerichte und die Einmischung in Gerichtsentscheidungen verstärkt. Die Justiz  
ist,  insbesondere  bei  Fällen,  in  denen  hochrangige  Regierungsbeamte,  politisch  vernetzte 
Personen  sowie  Personen  und  Organisationen,  die  Rechtsmittel  wegen  
Menschenrechtsverletzungen  einlegen  wollen,  politischer  Einflussnahme  und  Einschüchterung 
ausgesetzt (USDOS 12.4.2022). Der Druck auf die Gerichte, Maßnahmen der Exekutive zu billigen  
und die Interessen der regierenden Zimbabwe African National Union - Patriotic Front (ZANU-PF)  
zu schützen, untergräbt die Unabhängigkeit der Justiz (FH 24.2.2022). Zeitweise stellt die Justiz  
trotz des starken Drucks der Regierung ihre Unabhängigkeit unter Beweis, worauf die Regierung  
jedoch häufig Richter entlässt (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022). Im Jahr 2021 wurden zwei  
Verfassungsänderungen umgesetzt, mit denen die Unabhängigkeit der Justiz weiter unterminiert  
wird.  Der  Präsident  darf  nun  höherrangige  Richter  ohne  jegliches  Hearing  und  ohne  
Auswahlverfahren ernennen und befördern (AI 29.3.2022).
Der verfassungsrechtlich vorgeschriebene Schutz eines fairen Verfahrens wird nicht durchgesetzt  
(FH 24.2.2022; vgl. USDOS 12.4.2022), sei es auf Grund politischen Drucks oder durch die bei der  
Justiz weit verbreitete Korruption (USDOS 12.4.2022). Das Sicherheitspersonal missachtet häufig  
grundlegende  Rechte  in  Bezug  auf  Festnahme,  Durchsuchung  und  Beschlagnahme  (FH 
24.2.2022). Auch Anwälte werden unter fadenscheinigen Anschuldigungen inhaftiert und verhaftet  
(FH  24.2.2022;  vgl.  OHCHR  21.9.2021).  Die  Regierungsbeamten  legen  den  Begriff  der 
Staatssicherheit großzügig aus, so dass er auch Prozesse und Anhörungen von Angeklagten  
umfasst, die gegen die Regierung protestieren oder über die Korruption der Regierung berichten.  
Einzelpersonen  können  in  Zivilsachen  kostenlosen  Rechtsbeistand  bei  der  Legal  Resources 
Foundation  oder  den  Zimbabwe  Lawyers  for  Human  Rights  beantragen.  Auch  die  Zimbabwe 
Women Lawyers Association bietet Frauen und Jugendlichen kostenlosen Rechtsbeistand. Das  
Gesetz sieht eine kostenlose Dolmetscherleistung vor, und Dolmetscher in den Sprachen Shona-
Englisch und Ndebele-Englisch stehen im Allgemeinen zu Verfügung. Das Recht auf angemessene 
Zeit und Einrichtungen zur Vorbereitung der Verteidigung ist ebenfalls gesetzlich verankert, wird  
jedoch häufig nicht eingehalten (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of the 
World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, 
Zugriff 1.9.2022
- CP – Constitute Project (27.4.2022): Zimbabwe’s Constitution of 2013, 
https://www.constituteproject.org/constitution/Zimbabwe_2013.pdf, Zugriff 20.9.2022
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 20.9.2022
- NYUL – New York University School of Law  (8.2021): UPDATE: The Law in Zimbabwe, 
https://www.nyulawglobal.org/globalex/Zimbabwe1.html, Zugriff 20.9.2022
- OHCHR – UN Office of the High Commissioner for Human Rights (21.9.2021): Attacks on 
Human Rights Lawyers 2020/21 Report, https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/l4l-
zlhr-report-on-zimbabwe-final-september-2021_0.pdf. Zugriff 19.9.2022
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- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
20.9.2022
 6. Sicherheitsbehörden
Die Polizei (Zimbabwe Republic Police/ZRP) sorgt für die innere Sicherheit. Die Polizei und die  
Einwanderungsbehörde, die beide dem Innenministerium unterstellt sind, sind in erster Linie für die 
Durchsetzung  der  Einwanderungs-  und  Grenzkontrollen  zuständig.  Obwohl  die  Polizei  dem 
Innenministerium unterstellt ist, kann das Präsidialamt die Polizei anweisen, auf zivile Unruhen zu  
reagieren.  Die  nationale  Armee  und  die  Luftwaffe  Simbabwes  bilden  die  simbabwischen 
Verteidigungskräfte und sind dem Verteidigungsminister unterstellt. Das Militär ist für die äußere  
Sicherheit zuständig, hat aber auch einige Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit. Die dem  
Präsidialamt unterstellte Central Intelligence Organization (CIO) ist sowohl für die innere als auch  
für  die  äußere  Sicherheit  zuständig.  Die  zivilen  Behörden  hatten  bisweilen  keine  wirksame 
Kontrolle über die Sicherheitskräfte (USDOS 12.4.2022) und das Militär mischt sich weiterhin in die 
zivile Regierungsführung ein. Auch nach dem Sturz des ehemaligen Präsidenten Robert Mugabes  
im Jahr 2017 spielt das Militär weiterhin eine entscheidende Rolle in politischen Angelegenheiten  
(FH  24.20.2022).  Die  enge  Beziehung  zwischen  dem  Oberkommando  des  Militärs  und  der 
Regierungspartei stellt für die Oppositionsparteien ein Problem dar (TAR 27.10.2021).
Quellen:
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 20.9.2022
- TAR – The Africa Report (27.10.2021): Angola, South Africa, Zambia, Zimbabwe...Is the army 
the new kingmaker in the SADC? https://www.theafricareport.com/124247/angola-south-africa-
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
20.9.2022
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Die  Verfassung  verbietet  Folter  und  andere  grausame,  unmenschliche  oder  erniedrigende 
Behandlung oder Bestrafung (USDOS 12.4.2022); es gibt jedoch Berichte, dass Polizisten, sowie  
zivile und militärische Geheimdienstmitarbeiter solche Praktiken ungestraft anwenden (USDOS  
12.4.2022; vgl. HRW 13.1.2022, FH 24.2.2022).NGOs berichten, dass Sicherheitskräfte Bürger in  
Gewahrsam entführen, angreifen und foltern – einschließlich gezielter Angriffe auf und Folterungen 
von  Aktivisten  der  Zivilgesellschaft,  Gewerkschaftsführern,  Oppositionellen  und  anderen  
vermeintlichen Regierungsgegnern. Während des gesamten Jahres 2021 wendete die Polizei bei  
der Festnahme, Inhaftierung und Vernehmung von Straftätern exzessive Gewalt an, einschließlich  
der  Anwendung  von  Folter  während  des  Polizeigewahrsams  (USDOS  12.4.2022;  vgl.  HRW 
13.1.2022). Untersuchungen von Human Rights Watch ergaben, dass die Sicherheitskräfte bei der  
Niederschlagung  landesweiter  Proteste  im  Jänner  2019  exzessive  und  tödliche  Gewalt 
angewendet  haben  (HRW  13.1.2022;  vgl.  OHCHR  21.9.2021).  Lokale  Gruppen  berichteten 
diesbezüglich, dass die Sicherheitskräfte mit scharfer Munition schossen, wodurch 17 Menschen  .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 31
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