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4. Sicherheitslage
Aufgrund  der  angespannten  wirtschaftlichen  Lage  und  den  daraus  resultierenden  sozialen 
Spannungen muss in den städtischen Ballungsräumen mit Demonstrationen und teilweise auch mit 
gewaltsamen Auseinandersetzungen gerechnet werden (AA 14.9.2022; vgl. EDA 7.4.2022). 
Politisch motivierte Gewalt bleibt ein Problem in Simbabwe (CFR 1.6.2022; vgl. IMS 30.6.2022,  AI  
28.2.2022). Die staatlichen Sicherheitsapparate, insbesondere die Polizei und die Armee, wurden  
in  der Vergangenheit von  der regierenden Zimbabwe African National  Union -  Patriotic Front  
(ZANU-PF) eingesetzt, um mit Gewalt, Angst und Einschüchterung darüber zu entscheiden, wer im 
Land regiert  (IMS  30.6.2022).  Im Kontext  der  Parlamentswahlen  2023  konzentrieren  sich  die 
politischen Parteien bereits auf die parteiinterne Umstrukturierung und die Wählermobilisierung.  
Diese politischen Aktivitäten gehen mit einer dramatischen Zunahme politisch motivierter Gewalt  
einher, die schwere Übergriffe, Entführungen, Zerstörung von Eigentum, willkürliche Festnahmen,  
Inhaftierungen und Gewaltandrohungen umfasst (HZ 22.10.2021).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.9.2022): Simbabwe – Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/simbabwesicherheit/208948, Zugriff 20.9.2022
- AI – Amnesty International (28.2.2022): Zimbabwe: Investigate violence on political opposition 
supporters, https://www.amnesty.org/en/latest/news/2022/02/zimbabwe-investigate-violence-
on-political-opposition/, Zugriff 20.9.2022
- CFR – Council on Foreign Relations (1.6.2022): Trouble Ahead in Zimbabwe, 
https://www.cfr.org/blog/trouble-ahead-zimbabwe, Zugriff 20.9.2022
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (7.4.2022): 
Reisehinweise für Simbabwe, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-
undreisehinweise/simbabwe/reisehinweise-fuersimbabwe.html, Zugriff 20.9.2022
- HZ – Heal Zimbabwe (22.10.2021): Electoral and Politically Motivated Violence Resurgence: 
October 2021 Human Rights Update, https://kubatana.net/2021/10/22/electoral-and-politically-
motivated-violence-resurgence-october-2021-human-rights-update/, Zugriff 20.9.2022
- IMS – International Media Support (30.6.2022): Zimbabwe headed for a political dead heat in 
2023 election, raising prospects of violence, https://www.mediasupport.org/blogpost/zimbabwe-
headed-for-a-political-dead-heat-in-2023-election-raising-prospects-of-violence/, Zugriff 
20.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
20.9.2022
 5. Rechtsschutz / Justizwesen
Das simbabwische Rechtssystem stellt eine Kombination aus englisch-römisch-niederländischem  
Recht dar (NYUL 8.2021). Der Chief Justice steht an der Spitze der Judikative und ist für das  
Verfassungsgericht und den Obersten Gerichtshof zuständig. Höchste Instanzen sind der Supreme 
Court und der High Court (CP 27.4.2022). In der neuen simbabwischen Verfassung wird das  
Gewohnheitsrecht (Costumary Law) in verschiedenen Bestimmungen ausdrücklich anerkannt. Das  
Gewohnheitsrecht bezieht sich auf die Sitten und Gebräuche der Stämme in Simbabwe (NYUL  
8.2021)
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Die  Verfassung  sieht  eine  unabhängige  Justiz  vor,  aber  die  Regierung  hat  den  Einfluss  der 
Exekutive auf die Gerichte und die Einmischung in Gerichtsentscheidungen verstärkt. Die Justiz  
ist,  insbesondere  bei  Fällen,  in  denen  hochrangige  Regierungsbeamte,  politisch  vernetzte 
Personen  sowie  Personen  und  Organisationen,  die  Rechtsmittel  wegen  
Menschenrechtsverletzungen  einlegen  wollen,  politischer  Einflussnahme  und  Einschüchterung 
ausgesetzt (USDOS 12.4.2022). Der Druck auf die Gerichte, Maßnahmen der Exekutive zu billigen  
und die Interessen der regierenden Zimbabwe African National Union - Patriotic Front (ZANU-PF)  
zu schützen, untergräbt die Unabhängigkeit der Justiz (FH 24.2.2022). Zeitweise stellt die Justiz  
trotz des starken Drucks der Regierung ihre Unabhängigkeit unter Beweis, worauf die Regierung  
jedoch häufig Richter entlässt (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022). Im Jahr 2021 wurden zwei  
Verfassungsänderungen umgesetzt, mit denen die Unabhängigkeit der Justiz weiter unterminiert  
wird.  Der  Präsident  darf  nun  höherrangige  Richter  ohne  jegliches  Hearing  und  ohne  
Auswahlverfahren ernennen und befördern (AI 29.3.2022).
Der verfassungsrechtlich vorgeschriebene Schutz eines fairen Verfahrens wird nicht durchgesetzt  
(FH 24.2.2022; vgl. USDOS 12.4.2022), sei es auf Grund politischen Drucks oder durch die bei der  
Justiz weit verbreitete Korruption (USDOS 12.4.2022). Das Sicherheitspersonal missachtet häufig  
grundlegende  Rechte  in  Bezug  auf  Festnahme,  Durchsuchung  und  Beschlagnahme  (FH 
24.2.2022). Auch Anwälte werden unter fadenscheinigen Anschuldigungen inhaftiert und verhaftet  
(FH  24.2.2022;  vgl.  OHCHR  21.9.2021).  Die  Regierungsbeamten  legen  den  Begriff  der 
Staatssicherheit großzügig aus, so dass er auch Prozesse und Anhörungen von Angeklagten  
umfasst, die gegen die Regierung protestieren oder über die Korruption der Regierung berichten.  
Einzelpersonen  können  in  Zivilsachen  kostenlosen  Rechtsbeistand  bei  der  Legal  Resources 
Foundation  oder  den  Zimbabwe  Lawyers  for  Human  Rights  beantragen.  Auch  die  Zimbabwe 
Women Lawyers Association bietet Frauen und Jugendlichen kostenlosen Rechtsbeistand. Das  
Gesetz sieht eine kostenlose Dolmetscherleistung vor, und Dolmetscher in den Sprachen Shona-
Englisch und Ndebele-Englisch stehen im Allgemeinen zu Verfügung. Das Recht auf angemessene 
Zeit und Einrichtungen zur Vorbereitung der Verteidigung ist ebenfalls gesetzlich verankert, wird  
jedoch häufig nicht eingehalten (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of the 
World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, 
Zugriff 1.9.2022
- CP – Constitute Project (27.4.2022): Zimbabwe’s Constitution of 2013, 
https://www.constituteproject.org/constitution/Zimbabwe_2013.pdf, Zugriff 20.9.2022
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 20.9.2022
- NYUL – New York University School of Law  (8.2021): UPDATE: The Law in Zimbabwe, 
https://www.nyulawglobal.org/globalex/Zimbabwe1.html, Zugriff 20.9.2022
- OHCHR – UN Office of the High Commissioner for Human Rights (21.9.2021): Attacks on 
Human Rights Lawyers 2020/21 Report, https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/l4l-
zlhr-report-on-zimbabwe-final-september-2021_0.pdf. Zugriff 19.9.2022
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- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
20.9.2022
 6. Sicherheitsbehörden
Die Polizei (Zimbabwe Republic Police/ZRP) sorgt für die innere Sicherheit. Die Polizei und die  
Einwanderungsbehörde, die beide dem Innenministerium unterstellt sind, sind in erster Linie für die 
Durchsetzung  der  Einwanderungs-  und  Grenzkontrollen  zuständig.  Obwohl  die  Polizei  dem 
Innenministerium unterstellt ist, kann das Präsidialamt die Polizei anweisen, auf zivile Unruhen zu  
reagieren.  Die  nationale  Armee  und  die  Luftwaffe  Simbabwes  bilden  die  simbabwischen 
Verteidigungskräfte und sind dem Verteidigungsminister unterstellt. Das Militär ist für die äußere  
Sicherheit zuständig, hat aber auch einige Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit. Die dem  
Präsidialamt unterstellte Central Intelligence Organization (CIO) ist sowohl für die innere als auch  
für  die  äußere  Sicherheit  zuständig.  Die  zivilen  Behörden  hatten  bisweilen  keine  wirksame 
Kontrolle über die Sicherheitskräfte (USDOS 12.4.2022) und das Militär mischt sich weiterhin in die 
zivile Regierungsführung ein. Auch nach dem Sturz des ehemaligen Präsidenten Robert Mugabes  
im Jahr 2017 spielt das Militär weiterhin eine entscheidende Rolle in politischen Angelegenheiten  
(FH  24.20.2022).  Die  enge  Beziehung  zwischen  dem  Oberkommando  des  Militärs  und  der 
Regierungspartei stellt für die Oppositionsparteien ein Problem dar (TAR 27.10.2021).
Quellen:
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 20.9.2022
- TAR – The Africa Report (27.10.2021): Angola, South Africa, Zambia, Zimbabwe...Is the army 
the new kingmaker in the SADC? https://www.theafricareport.com/124247/angola-south-africa-
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
20.9.2022
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Die  Verfassung  verbietet  Folter  und  andere  grausame,  unmenschliche  oder  erniedrigende 
Behandlung oder Bestrafung (USDOS 12.4.2022); es gibt jedoch Berichte, dass Polizisten, sowie  
zivile und militärische Geheimdienstmitarbeiter solche Praktiken ungestraft anwenden (USDOS  
12.4.2022; vgl. HRW 13.1.2022, FH 24.2.2022).NGOs berichten, dass Sicherheitskräfte Bürger in  
Gewahrsam entführen, angreifen und foltern – einschließlich gezielter Angriffe auf und Folterungen 
von  Aktivisten  der  Zivilgesellschaft,  Gewerkschaftsführern,  Oppositionellen  und  anderen  
vermeintlichen Regierungsgegnern. Während des gesamten Jahres 2021 wendete die Polizei bei  
der Festnahme, Inhaftierung und Vernehmung von Straftätern exzessive Gewalt an, einschließlich  
der  Anwendung  von  Folter  während  des  Polizeigewahrsams  (USDOS  12.4.2022;  vgl.  HRW 
13.1.2022). Untersuchungen von Human Rights Watch ergaben, dass die Sicherheitskräfte bei der  
Niederschlagung  landesweiter  Proteste  im  Jänner  2019  exzessive  und  tödliche  Gewalt 
angewendet  haben  (HRW  13.1.2022;  vgl.  OHCHR  21.9.2021).  Lokale  Gruppen  berichteten 
diesbezüglich, dass die Sicherheitskräfte mit scharfer Munition schossen, wodurch 17 Menschen  .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 31
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getötet wurden, und dass uniformierte Soldaten während und nach diesen Protesten mindestens  
17 Frauen vergewaltigten. Keiner der Sicherheitskräfte wurde verhaftet oder strafrechtlich verfolgt  
(HRW 13.1.2022). Am 16.1.2021 schossen Soldaten auf Dorfbewohner, einer davon wurde getötet, 
mehrere  andere  verletzt.  Sechs  Soldaten  wurden  verhaftet  und  des  Mordes  angeklagt  (AI 
29.3.2022).
Zwischen Jänner und Oktober 2021 dokumentierte das  Zimbabwe Human Rights NGO Forum  
mindestens 253 Fälle von organisierter Gewalt und Folter sowie zwei Fälle von Entführungen, an  
denen Sicherheitskräfte beteiligt waren (HRFZ 24.6.2022). Während der Abriegelung aufgrund von 
Covid-19 setzten uniformierte und zivile Armee- und Polizeibeamte systematisch Schlagstöcke  
gegen Zivilisten ein, weil sie gegen die nationalen Lockdown-Vorschriften verstoßen hatten  (HRFZ 
24.6.2022; vgl. USDOS 12.4.2022).
Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen vermuten, dass Fälle von Verschwindenlassen  
und  Folter  darauf  abzielen,  die  anhaltenden  Proteste  und  abweichenden  Handlungen  von 
Oppositionsaktivisten zu unterdrücken (OHCHR 21.9.2021).
Quellen:
- AI – Amnesty International (19.7.2022): Joanah Mamombe, Cecillia Chimbiri and Netsai 
Marova, https://www.amnestyusa.org/joanah-mamombe-cecillia-chimb-and-netsai-marovairi/, 
Zugriff 20.9.2022
- AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of the 
World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, 
Zugriff 1.9.2022
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 19.9.2022
- HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2066570.html, Zugriff 19.9.2022
- HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (24.6.2022): State of Human Rights Report 
Zimbabwe 2021, https://kubatana.net/wp-content/uploads/2022/06/ZIM-NGO-FORUM-STATE-
OF-HUMAN-RIGHTS-REPORT-2021-EBOOK-2-2.pdf, Zugriff 16.9.2022
- ND – News Day (27.6.2022): Prosecute perpetrators of torture, govt told, 
https://www.newsday.co.zw/2022/06/prosecute-perpetrators-of-torture-govt-told, Zugriff 
20.9.2022
- OHCHR – UN Office of the High Commissioner for Human Rights (21.9.2021): Attacks on 
Human Rights Lawyers 2020/21 Report, https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/l4l-
zlhr-report-on-zimbabwe-final-september-2021_0.pdf. Zugriff 19.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
19.9.2022
 8. Korruption
Die Korruption in Simbabwe ist nach wie vor endemisch (HRFZ 24.6.2022; vgl. FH 24.2.2022) und  
ein  wichtiger  Faktor,  der  zur  Verschlechterung  der  wirtschaftlichen  Lage  des  Landes  beiträgt 
(HRFZ 24.6.2022). Frühere Enthüllungen über Bestechung im großen Stil haben nicht zu einer  
erfolgreichen  Strafverfolgung  geführt  (FH  24.2.2022).  Das  Gesetz  sieht  zwar  strafrechtliche 
Sanktionen für die Verurteilung von Korruption vor; die Regierung hat das Gesetz jedoch nicht  
wirksam oder unparteiisch umgesetzt (USDOS 12.4.2022). Obwohl das Land in den letzten zehn  
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Jahren verschiedene politische und institutionelle Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption  
eingeführt hat (TIZ 8.2022), gab es im Laufe des Jahres 2021 zahlreiche Berichte über Korruption  
in der Regierung (USDOS 12.4.2022). Die Korruption hält sowohl im öffentlichen als auch im  
privaten Sektor an und ist stark institutionalisiert (USDOS 12.4.2022; vgl. TIZ 8.2022). Simbabwe  
belegte 2021 Platz 157 von 180 Plätzen im internationalen Korruptionsvergleich von Transparency  
International (TI 2022).
Quellen:
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 19.9.2022
- HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (24.6.2022): State of Human Rights Report 
Zimbabwe 2021, https://kubatana.net/wp-content/uploads/2022/06/ZIM-NGO-FORUM-STATE-
OF-HUMAN-RIGHTS-REPORT-2021-EBOOK-2-2.pdf, Zugriff 16.9.2022
- TI – Transperancy International (2022): Corruption Perceptions Index, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2021, Zugriff 19.9.2022
- TIZ – Transperancy International Zimbabwe (8.2022): THE NATIONAL ANTI-CORRUPTION 
INDABA 2022: Building Consensus and Resolve to Tackle Public Sector Corruption, 
https://www.tizim.org/wp-content/uploads/2021/11/indaba-report-2022-.pdf, Zugriff 19.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
19.9.2022
 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Mehrere  inländische  und  internationale  Menschenrechtsgruppen  sind  in  Simbabwe  tätig  und 
untersuchen und veröffentlichen ihre Erkenntnisse über Menschenrechtsfälle. Diese Gruppen sind  
Einschränkungen durch die Regierung, Einmischung, Überwachung, Beschlagnahme von Material  
und  Unterlagen,  Verhaftung  und  anderen  Formen  der  Schikanierung  ausgesetzt.  Zu  den 
wichtigsten inländischen Akteuren der Zivilgesellschaft gehören der Heal Zimbabwe Trust, die  
Legal Resources Foundation, Women and Men of Zimbabwe Arise, die Women's Coalition, die  
Zimbabwe Coalition on Debt and Development, das Zimbabwe Election Support Network, die  
Zimbabwe Environmental Law Association, das Zimbabwe Human Rights NGO Forum, Zimbabwe  
Lawyers for Human Rights und das Zimbabwe Peace Project (USDOS 12.4.2022). Das Simbabwe  
Human  Rights  NGO  Forum  ist  ein  Zusammenschluss  von  23  Menschenrechts-NGOs  in 
Simbabwe. Zu den Aktivitäten des Forums gehören unter anderem die Herausgabe des Monthly  
Political Violence Report (MPVR), sowie die Vertretung in Fällen von organisierter Gewalt und  
Folter vor nationalen und internationalen Gerichten ( HRFZ o.D.). Das Zimbabwe Peace Project  
(ZPP) berichtet ebenfalls über Menschenrechtsverletzungen und Vorfälle politischer Gewalt (ZPP  
8.2022a, ZPP 8.2022b).
NGOs unterliegen trotz der in der Verfassung verankerten Rechte Einschränkungen durch Gesetze 
wie  das  Criminal  Law  (Codification  and  Reform)  Act  (CLCRA)  und  das  Gesetz  über  private 
Freiwilligenorganisationen (PVO). Jede Organisation, die wohltätige oder humanitäre Arbeit leistet,  
muss sich als PVO registrieren lassen, und die Unterbrechung der Aktivitäten von PVOs und  
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NGOs durch die Behörden ist relativ häufig. Leiter und Mitglieder von NGOs waren 2021 mit  
Verhaftungen, Entführungen und anhaltender Kontrolle konfrontiert (FH 24.2.2022).
Quellen:
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 19.9.2022
- HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (o.D.): HR Forum Zim: About us, 
https://www.hrforumzim.org/contact-us/members/about/, Zugriff 19.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
19.9.2022
- ZPP – Zimbabwe Peace Project (8.2022a): Empowering YPwD to Monitor & Document Human 
Rights Violations affecting their Constituency, 
https://data.zimpeaceproject.com/api/files/1662977895783dqffqcahuwp.pdf, Zugriff 19.9.2022
- ZPP – Zimbabwe Peace Project (8.2022b): Politics Ruling Law in Zimbabwe, 
https://data.zimpeaceproject.com/api/files/1663135878106mpsqb25trhp.pdf, Zugriff 19.9.2922
 10. Wehrdienst und Rekrutierungen
Es besteht keine Wehrpflicht, im Alter von 18-22 Jahren kann freiwilliger Militärdienst absolviert 
werden. Frauen sind auch berechtigt, Militärdienst zu leisten (CIA 2.9.2022).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (2.9.2022): The World Factbook – Zimbabwe, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/zimbabwe/, Zugriff 16.9.2022
 11. Allgemeine Menschenrechtslage
Simbabwe ist Vertragspartei einiger internationaler Menschenrechtsabkommen ( HRFZ 24.6.2022; 
vgl. IWGIA 1.4.2022) . Die Verwirklichung der grundlegenden Menschenrechte ist allerdings nach  
wie vor eine Herausforderung (IWGIA 1.4.2022), wodurch sich die Menschenrechtslage im Land  
weiter verschlechtert (AI 29.3.2022). Die Regierung von Präsident Emmerson Mnangagwa hat es  
versäumt, sinnvolle Maßnahmen zur Wahrung der Menschenrechte zu ergreifen und Gerechtigkeit  
für schwere Übergriffe zu gewährleisten, die im Jahr 2021 hauptsächlich von Sicherheitskräften  
begangen wurden (HRW 13.1.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). Hinzu kommt, dass die Regierung  
Lockdowns im Zuge der Covid-19-Pandemie dazu verwendet hat, um politische Aktivitäten weiter  
einzuschränken  (AI  29.3.2022;  vgl  OHCHR  21.9.2021).  Entführungen,  Folter,  willkürliche 
Verhaftungen  und  andere  Übergriffe  gegen  Oppositionspolitiker  und  Aktivisten  werden  nicht 
ernsthaft untersucht (HRW 13.1.2022; USDOS 12.4.2022, AI 29.3.2022), wodurch Straflosigkeit  
nach wie vor ein Problem bleibt (USDOS 12.4.2022). Es kommt auch zu extralegalen Tötungen  
durch Sicherheitskräfte (AI 29.3.2022).
Die  Regierung  arbeitet  häufig  mit  dem  UNHCR  und  anderen  humanitären  Organisationen 
zusammen,  um  Flüchtlingen,  zurückkehrenden  Flüchtlingen,  Asylbewerbern  und  anderen 
gefährdeten  Personen  Schutz  und  Hilfe  zu  bieten.  Nach  Schätzungen  internationaler  
Organisationen gab es in Simbabwe im Jänner 2022 mehr als 20.000 Binnenflüchtlinge (IDPs).  
Viele  Binnenvertriebene  aus  früheren  Notsituationen  leben  weiterhin  unter  katastrophalen 
Bedingungen  und  ohne  sanitäre  Grundversorgung.  Auch  bei   Zwangsräumungen  in  Städten 
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werden Menschen vertrieben, die genauen Zahlen hierzu sind nicht bekannt. Binnenvertriebene  
gehören  zu  den  am  stärksten  von  Ernährungsunsicherheit  bedrohten  Menschen  (USDOS 
12.4.2022).
Die staatliche Simbabwische Menschenrechtskommission (ZHRC) führt weiterhin Seminare zur  
Sensibilisierung für die Menschenrechte im Land durch (IWGIA 1.4.2022). Über ihre Website, eine  
Hotline  und  mobile  Rechtsberatungsstellen,  die  nach  der  Aussetzung  während  der  Covid-19-
Lockdownregelungen wieder in Betrieb genommen wurden, informiert die ZHRC die Öffentlichkeit  
und nimmt Beschwerden aus der Bevölkerung zur Untersuchung entgegen. Die ZHRC verfügt  
jedoch  nicht  über  genügend  Ressourcen,  um  die  Zahl  der  eingegangenen  Beschwerden  zu 
untersuchen (USDOS 12.4.2022).
Die Regierung hat nicht offen versucht, die Arbeit der ZHRC zu behindern, wenn diese kritisch  
gegenüber den Maßnahmen der Regierung oder der Sicherheitsdienste war. Einige NGOs stellen  
allerdings die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der ZHRC in Frage (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of the 
World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, 
Zugriff 1.9.2022
- HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (24.6.2022): State of Human Rights Report 
Zimbabwe 2021, https://kubatana.net/wp-content/uploads/2022/06/ZIM-NGO-FORUM-STATE-
OF-HUMAN-RIGHTS-REPORT-2021-EBOOK-2-2.pdf, Zugriff 16.9.2022
- HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2066570.html, Zugriff 19.9.2022
- IWGIA – International Work Group for Indigenous Affairs (1.4.2022): The Indigenous World 
2022: Zimbabwe, https://www.iwgia.org/en/zimbabwe/4646-iw-2022-zimbabwe.html, Zugriff 
16.9.2022
- OHCHR – UN Office of the High Commissioner for Human Rights (21.9.2021): Attacks on 
Human Rights Lawyers 2020/21 Report, https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/l4l-
zlhr-report-on-zimbabwe-final-september-2021_0.pdf. Zugriff 19.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
19.9.2022
 12. Meinungs- und Pressefreiheit
Die Verfassung sieht Meinungsfreiheit vor, auch für Mitglieder der Presse und anderer Medien,  
aber restriktive Gesetzte schränken diese Freiheiten ein (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022,  
IPS 9.5.2022). Die Behörden sind gegenüber Menschen, die abweichende Meinungen äußern,  
zunehmend feindselig (AI 29.3.2022). Die Simbabwer genießen zwar eine gewisse Freiheit und  
Offenheit  bei  privaten  Diskussionen,  aber  die  offizielle  Überwachung  politischer  Aktivitäten 
schreckt  vor  einer  ungehinderten  Meinungsäußerung  ab.  Einzelne  Personen  wurden  wegen 
kritischer Beiträge in den sozialen Medien verhaftet, was zu einer Selbstzensur im Internet geführt  
hat (FH 24.2.2022). Personen, die der Beleidigung des Präsidenten und seines Amtes beschuldigt  
werden,  werden  nach  einem  Gesetz  angeklagt,  das  die  Untergrabung  der  Autorität  des 
Präsidenten oder die Beleidigung eines Präsidenten unter Strafe stellt (USDOS 12.4.2022).
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Im Dezember 2021  trat  das  Gesetz  über  Cybersicherheit  und  Datenschutz  in  Kraft.  Mehrere 
Nichtregierungsorganisationen haben das Gesetz kritisiert, weil es das Recht des Einzelnen auf  
freie Meinungsäußerung im Internet einschränkt und den Behörden die Möglichkeit bietet, private  
Kommunikation  zu  überwachen und  Oppositionelle  ins Visier  zu  nehmen  (FH  24.2.2022;  vgl. 
Pressenza 14.8.2022; HRFZ 24.6.2022).
Am World Press Freedom Index 2022 von Reporter ohne Grenzen (RSF) liegt Simbabwe auf Platz  
137 von 180 untersuchten Staaten (RSF o.D). Damit ist Simbabwe im Vergleich zum Vorjahr um 6  
Plätze zurückgefallen (Pressenza 14.8.2022).
Die  Regierung  verhaftet,  inhaftiert  und  schikaniert  weiterhin  Journalisten,  Kritiker  und  
Oppositionspolitiker (USDOS 12.4.2022; vgl. IPS 9.5.2022; HRFZ 24.6.2022). Die unabhängigen  
Medien  arbeiten  zwar  weiter,  aber  Journalisten  und  Redakteure  üben  sich  in  Selbstzensur 
(USDOS  12.4.2022;  vgl.  FH  24.2.2022;  RSF  5.2022).  Die  Telefongespräche  von  Journalisten 
werden  häufig  überwacht  (RSF  5.2022).  Mindestens  15  Journalisten  wurden  im  Jahr  2021 
verhaftet oder von Sicherheitskräften attackiert (AI 29.3.2022). Auch im Jahr 2022 wurden bereits  
mehrere  Journalisten  während  ihrer  Arbeit  wegen  verschiedener  Delikte  festgenommen  (AJ 
16.6.2022). Laut RSF befinden sich derzeit (Stand September 2022) keine Journalisten in Haft  
(RSF 16.9.2022). Das Land hat zwar einen stetigen Anstieg an Festnahmen von Journalisten zu  
verzeichnen,  welche  allerdings  trotz  oft  wochenlanger  Untersuchungshaft  nicht  zu  Haftstrafen 
führen (Pressenza 14.8.2022).
Quellen:
- AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of the 
World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, 
Zugriff 1.9.2022
- AJ – Al Jazeera (16.6.2022): In Zimbabwe, reporter’s conviction sparks fears of renewed 
abuse, https://www.aljazeera.com/features/2022/6/16/in-zimbabwe-reporters-conviction-sparks-
fears-of-renewed-abuse, Zugriff 16.9.2022
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022
- HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (24.6.2022): State of Human Rights Report 
Zimbabwe 2021, https://kubatana.net/wp-content/uploads/2022/06/ZIM-NGO-FORUM-STATE-
OF-HUMAN-RIGHTS-REPORT-2021-EBOOK-2-2.pdf, Zugriff 16.9.2022
- IPS – Inter Press Service (9.5.2022): Zimbabwe’s Press Freedom, One Step Forward, Three 
Steps Backward, https://www.ipsnews.net/2022/05/zimbabwes-press-freedom-one-step-
forward-three-steps-backward/, Zugriff 5.10.2022
- Pressenza (14.8.2022): Arrests of journalists begin in Zimbabwe under cybersecurity law, 
https://www.pressenza.com/2022/08/arrests-of-journalists-begin-in-zimbabwe-under-
cybersecurity-law/, Zugriff 16.9.2022
- RSF – Reporter ohne Grenzen (16.9.2022): Abuses in real time in Zimbabwe, 
https://rsf.org/en/barometer?exaction_pays_pays=96&exaction_pays_annee=2022#exaction-
pays, Zugriff 16.9.2022
- RSF – Reporter ohne Grenzen (5.2022): Zimbabwe, https://rsf.org/en/country/zimbabwe, 
Zugriff 16.9.2022
- RSF – Reporter ohne Grenzen (o.D.): World Press Freedom Index 2022, 
https://rsf.org/en/index, Zugriff 16.9.2022
- USDOS – United StatesDepartment of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
16.9.2022
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13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Die  Versammlungsfreiheit  ist  verfassungsmäßig  garantiert,  wird  aber  in  der  Praxis  kaum 
eingehalten  (FH  24.2.2022;  vgl.  USDOS  12.4.2022),  insbesondere  hinsichtlich  der  politischen 
Opposition und Regierungskritikern (USDOS 12.4.2022). Im November 2019 wurde das repressive  
Gesetz über die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch das Gesetz über die Aufrechterhaltung  
von  Frieden  und  Ordnung  (MOPA)  ersetzt,  das  jedoch  nach  wie  vor  strenge  
Versammlungsbeschränkungen enthält (FH 24.2.2022). Die Behörden haben Versammlungsrechte 
beschnitten, indem Covid-19-Regeln instrumentalisiert worden sind. Dabei wurde hauptsächlich  
auf politische Aktivisten, Menschenrechtsaktivisten und Menschen mit abweichenden Meinungen  
abgezielt  (AI  29.3.20222;  vgl.  USDOS  12.4.2022).  Einige  solcher  Personen  wurden  
festgenommen.  Die  meisten  kamen  nach  einigen  Tagen  oder  einigen  Wochen  wieder  frei, 
vereinzelt wurden Haftstrafen ausgesprochen (AI 29.3.2022). Kundgebungen zur Unterstützung  
der  Regierungspartei  werden  im  Allgemeinen  nicht  behindert,  ebenso  wie  religiöse  
Versammlungen  von  Gruppen,  die  als  loyal  gegenüber  der  Regierungspartei  gelten  (USDOS 
12.4.2022). Oppositionsgruppen bemühen sich weiterhin, Versammlungen zu organisieren, aber  
ihre Bemühungen werden von den Behörden regelmäßig vereitelt. Das Zimbabwe Peace Project  
(ZPP) verzeichnete im Jahr 2021 weit verbreitete Störungen von Veranstaltungen, Schikanen und  
Einschüchterungsversuche gegen Oppositionsgruppen und -führer (FH 24.2.2022).
Die Verfassung und das Gesetz sehen die Vereinigungsfreiheit vor, aber die Regierung hat auch  
dieses Recht eingeschränkt. Anhänger der Regierungspartei, manchmal mit direkter Unterstützung  
der Regierung oder mit stillschweigender Billigung, schüchtern Mitglieder von Organisationen ein,  
die als regierungsfeindlich angesehen werden (USDOS 12.4.2022).
Am 5.11.2021 haben die simbabwischen Behörden das Private Voluntary Organisations (PVO)  
Amendment Bill zur Änderung des Gesetzes über private Freiwilligenorganisation im Amtsblatt  
veröffentlicht (Veritas o.D.). Bestimmungen in dem Gesetzesentwurf geben der Regierung die  
uneingeschränkte  Befugnis,  jede  PVO  als  „hochriskant“  oder  „anfällig“  für  terroristischen 
Missbrauch  einzustufen,  was  es  ihr  ermöglicht,  die  Registrierung  einer  PVO  zu  widerrufen. 
Organisationen der Zivilgesellschaft haben Bedenken darüber geäußert, dass das Gesetz zur  
Änderung  der  PVO  gegen  nationale,  regionale  und  internationale  Standards  der  
Vereinigungsfreiheit  verstößt  (RFKHR  2.3.2022).  Sie  betonen,  dass  das  PVO-Gesetz  den 
Behörden einen unkontrollierten Ermessensspielraum einräumt und seine Bestimmungen zu weit  
gefasste und vage Formulierungen enthalten, die einen Missbrauch gegen politisch missliebige  
Organisationen  begünstigen  (RFKHR  2.3.2022;  vgl.  HRFZ  24.6.2022;  INCL  15.6.2022).  Der 
Gesetzentwurf wurde vom parlamentarischen Rechtsausschuss als verfassungskonform eingestuft  
und  durchläuft  derzeit  die  zweite  Verhandlungsrunde  in  der  Nationalversammlung  (TNH 
16.8.2022).
Quellen:
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- AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of  
the World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, 
Zugriff 1.9.2022
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022
- HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (24.6.2022): State of Human Rights Report 
Zimbabwe 2021, https://kubatana.net/wp-content/uploads/2022/06/ZIM-NGO-FORUM-STATE-
OF-HUMAN-RIGHTS-REPORT-2021-EBOOK-2-2.pdf, Zugriff 16.9.2022
- ICNL – International Center for Not-for-Profit Law (15.6.2022): Civic Freedom Monitor: 
Zimbabwe, https://www.icnl.org/resources/civic-freedom-monitor/zimbabwe, Zugriff 16.9.2022
- RFKHR – Robert F. Kennedy Human Rights (2.3.2022): Zimbabwe must withdraw the Private 
Voluntary Organisations (PVO) Amendment Bill, https://rfkhumanrights.org/zimbabwe-must-
withdraw-the-pvo-amendment-bill, Zugriff 15.9.2022
- TNH – The News Hawks (16.8.2022): International remittances figures expose PVO Bill folly, 
https://thenewshawks.com/international-remittances-figures-expose-pvo-bill-folly/, Zugriff 
15.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
15.9.2022
- Veritas (o.D.): Private Voluntary Organizations Amendment Bill, H.B. 10, 2021, 
http://www.veritaszim.net/node/5325, Zugriff 15.9.2022
 14. Haftbedingungen
In  den  Gefängnissen  und  Haftanstalten  herrschen  harte  Bedingungen.  Während  einige 
Gefängnisse  unter  ihrer  Kapazität  arbeiten,  berichteten  NGOs,  dass  die  meisten  aufgrund 
veralteter  Infrastruktur  und  gerichtlicher  Rückstände  überbelegt  sind  (USDOS  12.4.2022).  Die 
überfüllten Gefängnisse sind unhygienisch, es herrscht Lebensmittelknappheit (FH 24.2.2022; vgl.  
BT 1.9.2022) und die Gefangenen laufen Gefahr, sich mit Krankheiten wie Covid-19 anzustecken  
(FH 24.2.2022). Krankheiten wie Masern, Tuberkulose und HIV/AIDS-Erkrankungen treten am  
häufigsten in den Gefängnissen mit den schlechtesten Bedingungen auf. Die Häftlinge haben  
Zugang zu einer sehr grundlegenden medizinischen Versorgung, da es in fast jedem Gefängnis  
eine  Klinik  und  einen  Arzt  gibt.  Obwohl  die  Gefangenen  zur  medizinischen  Behandlung  in 
Krankenhäuser gebracht werden können, führen die unhygienischen Bedingungen und die kalten  
Winter zu schweren und manchmal tödlichen Erkrankungen (USDOS 12.4.2022).
Es kommt vor, dass Gefängniswärter Gefangene schlagen und misshandeln (USDOS 12.4.2022;  
FH 24.2.2022). Die Häftlinge sind bei der Versorgung mit lebenswichtigen Nahrungsmitteln auf  
Familienangehörige oder andere Häftlinge angewiesen. Gefangene, die als unterernährt eingestuft  
werden, erhalten zusätzliche Mahlzeiten. Häftlinge, denen eine Kaution verweigert wurde, werden  
oft mehrere Jahre lang in stark überfüllten Untersuchungshaftanstalten festgehalten, während sie  
auf ihren Prozess warten. Frauen werden in separaten Gefängnistrakten untergebracht und von  
weiblichen Wärtern bewacht. Weibliche Häftlinge berichten über Gewalt und sexuellen Missbrauch  
(USDOS 12.4.2022). Die Kirchen berichten, dass sie mit den simbabwischen Gefängnis- und  
Strafvollzugsdiensten zusammenarbeiten, um die Lebensbedingungen in den Gefängnissen zu  
verbessern (USDOS 2.6.2022).
Quellen:
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