ssud-lib-2021-07-13-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Western Equatoria, Central Equatoria und Eastern Equatoria, Unity, Jonglei und Upper Nile, wo sich Erdölförderanlagen befinden. Die Lage ist unberechenbar (EDA 7.7.2021) und seit Ausbruch des Bürgerkriegs völlig instabil und von zahllosen bewaffneten Konflikten gekennzeichnet. Derzeit kommt es in praktisch allen Provinzen zu bewaffneten Auseinandersetzungen (BMEIA 7.7.2021; vgl BN 31.5.2021), z.B. Ende Mai 2021, als bewaffnete aus dem Bundesstaat Unity verschiedene Dörfer im Bundesstaat Warrap angriffen. Dabei wurden mindestens 18 Menschen getötet. Lokale Politiker fordern eine von der zentralen Regierung gesteuerte landesweite Entwaffnung der Bevölkerung (BN 31.5.2021). Laut französischem Außenministerium kann die Gefahr eines terroristischen Angriffs angesichts des regionalen Kontextes nicht völlig ausgeschlossen werden (FD 7.7.2021). Außerdem besteht landesweit Minengefahr (EDA 7.7.2021). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.7.2021): Südsudan: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/suedsudan-node/ suedsudansicherheit/244250, Zugriff 7.7.2021 - BMEIA - Bundesministerium Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] (7.7.2021): Südsudan (Republik Südsudan), Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise- aufenthalt/reiseinformation/land/suedsudan/, Zugriff 7.7.2021 - BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (21.6.2021): Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/ 2021/briefingnotes-kw25-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2 , Zugriff 9.7.2021 - BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (31.5.2021): Briefing Notes, Südsudan: Erneute Kämpfe in Warrap State, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/ 2021/briefingnotes-kw22-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Zugriff 9.7.2021 - EDA - Schweizerische Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (7.7.2021): Reisehinweise für den Südsudan, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/suedsudan/ reisehinweise-fuerdensuedsudan.html, Zugriff 7.7.2021 4.1. Beziehungen zum Sudan Die Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (UNMISS) ist seit 2011 im Land tätig. Die United Nations Interim Security Force for Abyei (UNISFA) operiert seit 2011 in der umstrittenen Region Abyei an der Grenze zwischen dem Sudan und dem Südsudan. Der Auftrag der UNISFA umfasst die Gewährleistung der Sicherheit, den Schutz der Zivilbevölkerung, die Stärkung der Kapazitäten der Polizei von Abyei, die Minenräumung, die Überwachung des Abzugs der Streitkräfte aus dem Gebiet und die Erleichterung humanitärer Hilfe; im Jänner 2021 hatte die UNISFA etwa 3.700 Mitarbeiter im Einsatz, darunter etwa 3.200 Soldaten (CIA 7.7.2021). Am 11. Mai 2021 hat der UN- Sicherheitsrat in der Resolution 2575 das Mandat der UNISFA bis zum 15. November 2021 verlängert. Zugleich wurden die Regierungen des Sudan und des Südsudan sowie die lokalen Gemeinden aufgefordert, alle notwendigen Schritte zur effektiven Demilitarisierung des .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 25

umstrittenen Gebiets Abyei zu unternehmen und mit UNISFA zusammenzuarbeiten (BAMF 17.5.2021). Medien berichteten, dass seit dem 13. Juni 2021 zwischen dem Sudan und dem Südsudan Gespräche über den teils umstrittenen Grenzverlauf zwischen beiden Staaten aufgenommen worden sind. Die dafür gebildete Joint Border Commission spricht von einem grundsätzlichen Austausch der jeweiligen Ansichten über den Grenzverlauf und darauf aufbauende, positiv verlaufende, Gespräche (BAMF 21.6.2021). Im Rahmen des sudanesischen Konflikts in den Regionen Darfur, Südkordofan und Blauer Nil hat die südsudanesische Regierung immer wieder vermittelt. In der Folge wurde im August 2020 zwischen der Übergangsregierung des Sudan und der Revolutionären Front – einem Bündnis mehrerer Rebellengruppen – in Juba, Südsudan, ein Friedensabkommen unterzeichnet (DW 31.8.2020). Quellen: - BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (21.6.2021): Briefing Notes, Sudan / Südsudan, Gespräche über umstrittenen Grenzverlauf: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/ 2021/briefingnotes-kw25-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2 , Zugriff 9.7.2021 - BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (17.5.2021): Briefing Notes, Sudan/Südsudan: UN-Sicherheitsrat verlängert UNISFA-Mandat, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/ 2021/briefingnotes-kw20-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 9.7.2021 - CIA - Country Intelligence Agency (7.7.2021) [USA]: The World Factbook – South Sudan, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/south-sudan/#people-and-society, Zugriff 7.7.2021 - DW - Deutsche Welle (31.8.2020): Friedensabkommen für Sudan unterzeichnet, https://www.dw.com/de/friedensabkommen-f%C3%Bcr-sudan-unterzeichnet/a-54772426, Zugriff 14.5.2021 5. Rechtsschutz / Justizwesen Die Übergangverfassung sieht eine unabhängige Justiz vor und erkennt auch Gewohnheitsrecht an (USDOS 30.3.2021). Das südsudanesische Justizsystem ist ausgesprochen schwach. Das gesamte Land verfügt nur über rund 180 ausgebildete Richter. Neben dem formellen Gesetz bestehen viele traditionelle Rechtsregelungen sowie ein Case Law britischer Prägung. Vor allem auf dem Land spielen die traditionelle Rechtsprechung der „Chiefs“ und das Gewohnheitsrecht weiter eine wichtige Rolle. Das Justizgesetz von 2008 wiederum sieht die Einrichtung von Gerichten auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene (County) vor; unterhalb der Landesebene existieren aber nur wenige Gerichte; hier dominiert die traditionelle Gerichtsbarkeit der Chiefs, die nach Angaben der Regierung rund 80 Prozent aller Fälle „regeln“. Das R-ARCSS (Revitalized Agreement on the Resolution of the Conflict in South Sudan) sieht die Einführung einer Übergangsgerichtsbarkeit vor. UNMISS unterstützt den Aufbau von mobilen Gerichten (AA 25.3.2021). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 25

Die Regierung ergriff auch noch keine erkennbaren Maßnahmen zur Einrichtung einer Wahrheits- und Versöhnungskommission, einer Stelle für Entschädigung und Wiedergutmachung sowie eines mit internationalen und südsudanesischen Richtern besetzten Gerichtshofs (Hybrid-Gericht). Das von der Afrikanischen Union unterstützte Hybrid-Gericht soll zuständig sein für die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von völkerrechtlichen Verbrechen und anderen gravierenden Menschenrechtsverletzungen, die seit Dezember 2013 begangen worden sind (AI 7.4.2021). Die Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding mit der AU (Afrikanischen Union) und die Verabschiedung eines Gesetzes über den Gerichtshof stehen noch aus (HRW 13.1.2021). Ein eigenes Gesetz sieht vor, dass Verbrechen gegen Zivilisten von zivilen Gerichten verhandelt werden sollen. Dennoch wurden im September 2020 26 Soldaten von einem Kriegsgericht der Armee für Verbrechen verurteilt, darunter Vergewaltigungen, Plünderungen, Tötungen und Schikanen seit dem Ausbruch des Konflikts in der Region Yei im Jahr 2016 (HRW 13.1.2021). Im Dezember 2019 kündigte der NSS [Geheimdienst] die Einrichtung eines Sondertribunals an, das Prozesse gegen Offiziere wegen Verbrechen gegen den Staat und Übergriffen auf Zivilisten führen soll. Bisher wurde nur ein Offizier wegen der Tötung eines Kollegen vor Gericht gestellt (HRW 13.1.2021). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Südsudan (Stand: Dezember 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2050124/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber _die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_S%C3%Bcdsudan_%28Stand_Dezemb er_2020%29%2C_25.03.2021.pdf, Zugriff 6.5.2021 - AI - Amnesty International (7.4.2021): Südsudan 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048821.html, Zugriff 6.5.2021 - HRW - Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - South Sudan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043727.html, Zugriff 6.5.2021 - USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: South Sudan, https://www.ecoi.net/en/document/2048131.html, Zugriff 6.5.2021 6. Sicherheitsbehörden Das South Sudan National Police Service (SSNPS) untersteht dem Innenministerium und ist für den Vollzug der Gesetze und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung innerhalb des Staates verantwortlich. Die South Sudanese People's Defense Forces (SSPDF) sind für die Sicherheit im ganzen Land zuständig und unterstehen dem Ministerium für Verteidigung und Veteranenangelegenheiten. Das Internal Security Bureau des Nationalen Sicherheitsdienstes (NSS), das dem Ministerium für Nationale Sicherheit untersteht, hat Verhaftungsbefugnisse in Fällen der nationalen Sicherheit, operiert aber weit über seine gesetzlichen Befugnisse hinaus (USDOS 30.3.2021). Die südsudanesische Polizei (SSNPS) besteht mehrheitlich aus früheren .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 25

Soldaten der Befreiungsarmee SPLA. Die Reform der SSNPS kommt nicht voran. Korruption und Fehlverhalten von Polizisten sind an der Tagesordnung; die Polizisten sind überwiegend Analphabeten (AA 25.3.2021). Zahlreiche irreguläre Kräfte, darunter vom NSS betriebene Milizen, operieren mit offizieller Billigung. Den zivilen Behörden gelingt es nicht, eine wirksame Kontrolle über die Sicherheitskräfte aufrechtzuerhalten (USDOS 30.3.2021). Es kommt zu schweren Fälle von Missbrauch und massiven Menschenrechtsverletzungen durch die SSPDF/SPLA. 2020 wurden wiederholt Armeeangehörige von Militärgerichten wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig (AA 25.3.2021). Trotz vereinzelter Beispiele für die Verfolgung dieser Verbrechen war Straflosigkeit weit verbreitet und blieb ein großes Problem (USDOS 30.3.2021). Die Parteien des Friedensabkommens (2018) hatten es auch versäumt, wichtige Gesetze wie das Gesetz zum NSS von 2014 zu ändern. Die Bemühungen um eine Reform des Sicherheitssektors waren nicht erfolgreich, auch weil der NSS - die am besten ausgerüstete Sicherheitsbehörde des Landes und ein wichtiger Akteur der Repression - aus dem Prozess ausgespart blieb (AI 7.4.2021). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Südsudan (Stand: Dezember 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2050124/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber _die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_S%C3%Bcdsudan_%28Stand_Dezemb er_2020%29%2C_25.03.2021.pdf, Zugriff 6.5.2021 - AI - Amnesty International (7.4.2021): Südsudan 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048821.html, Zugriff 6.5.2021 - USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: South Sudan, https://www.ecoi.net/en/document/2048131.html, Zugriff 6.5.2021 7. Folter und unmenschliche Behandlung Das Jahr 2020 war geprägt von Konflikten, Verstößen der Sicherheitskräfte, fest etablierter Straflosigkeit und mangelndem Respekt vor der Rechtsstaatlichkeit. All dies ist durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie noch verstärkt worden (HRW 13.1.2021). Die Übergangsverfassung verbietet Folter und unmenschliche Strafen (AA 25.3.2021). In der Praxis schließen Übergriffe der Polizei, der Armee oder der Sicherheitsdienste Folter (auch mit Todesfolge) ein (AA 25.3.2021; vgl. USDOS 30.3.2021). Missbräuche durch Sicherheitskräfte kamen im ganzen Land vor. Trotz vereinzelter Fälle von Strafverfolgung für diese Verbrechen blieb Straflosigkeit weit verbreitet und stellt ein großes Problem dar. In Konfliktzonen kam es durch Regierungs- und Oppositionskräfte, bewaffnete Milizen, die mit beiden verbunden sind, und sich bekriegende ethnische Gruppen zu Folter und Misshandlungen (USDOS 30.3.2021). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 25

Die Kämpfe zwischen den Konfliktparteien gingen weiter, insbesondere im Süden. Soldaten begingen schwere Verstöße und Misshandlungen, einschließlich Kriegsverbrechen. Sie töteten Zivilisten, verübten sexuelle Gewalt, plünderten das Hab und Gut von Zivilisten, brannten Dörfer nieder und zerstörten Eigentum und Gebäude. Infolgedessen wurden viele Dörfer unbewohnbar gemacht, es kam zu intern Vertriebenen (AI 7.4.2021). Der Geheimdienst NSS unterhält eine Einrichtung, wo er Zivilisten festhält, verhört und manchmal foltert, und es gibt auch geheime, inoffizielle Haftzentren. Berichten zufolge starben mehrere Häftlinge an den Folgen von Folter – einschließlich Elektroschocks und Schlägen (USDOS 30.3.2021). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Südsudan (Stand: Dezember 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2050124/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber _die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_S%C3%Bcdsudan_%28Stand_Dezemb er_2020%29%2C_25.03.2021.pdf, Zugriff 6.5.2021 - AI - Amnesty International (7.4.2021): Südsudan 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048821.html, Zugriff 6.5.2021 - HRW - Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - South Sudan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043727.html, Zugriff 6.5.2021 - USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: South Sudan, https://www.ecoi.net/en/document/2048131.html, Zugriff 6.5.2021 8. Korruption In der Übergangsverfassung ist Korruption als strafbare Handlung verankert, jedoch wird dieses Verbot von der Regierung nicht effektiv umgesetzt – Beamte sind weiterhin korrupt und Straffreiheit stellt ein Problem dar. Korruption war in allen staatlichen Bereichen endemisch (USDOS 30.3.2021). Der Südsudan ist ein kleptokratischer Staat, der von einer korrupten, militarisierten Elite regiert wird. Das System aus Korruption, Klientelismus und Patronage, das von den militärischen und politischen Eliten aufgebaut wurde, reicht bis in die Zeit vor der Unabhängigkeit des Landes zurück und ist darauf ausgelegt, Loyalität zu belohnen. Die Aufdeckung von Korruption im Südsudan ist eine unmittelbare, direkte Bedrohung für Präsident Kiir und seine Verbündeten (FDL 3.2021). Diese ausufernde Korruption und Wirtschaftskriminalität, die illegalen Reichtum in wenigen Händen konzentrieren, schüren weiterhin Missstände und treiben Konflikte an (HRC 4.2.2021). Laut Corruption Perceptions Index von Transparency International liegt der Südsudan auf Rang 179 von 180 Ländern (TI 28.1.2021). Die Überarbeitung und Änderung von Gesetzen zur Korruptionsbekämpfung sind noch ausstehend (HRC 4.2.2021). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 25

- FLD - Front Line Defenders (3.2021): No Refuge: South Sudan's Targeting of Refugee HRDs Outside the Country, https://www.frontlinedefenders.org/sites/default/files/no_refuge_-_final.pdf, Zugriff 25.5.2021 - HRC - UN Human Rights Council (4.3.2021): Report of the Commission on Human Rights in South Sudan [A/HRC/46/53], https://www.ecoi.net/en/file/local/2046934/A_HRC_46_53_E.pdf, Zugriff 26.5.2021 - TI - Transparency International (28.1.2021): Corruption Perceptions Index - South Sudan, https://www.transparency.org/en/countries/south-sudan, 25.5.2021 - USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: South Sudan, https://www.ecoi.net/en/document/2048131.html, Zugriff 26.5.2021 9. Allgemeine Menschenrechtslage Der Schutz der Menschenrechte ist in der Übergangsverfassung verankert (AA 25.3.2021). 2020 kam es vermehrt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen ethnischen Gruppen, Clans und Subclans. Vor allem im Süden des Landes gab es immer noch vereinzelt Zusammenstöße zwischen den Parteien des bewaffneten Konflikts. Alle Konfliktparteien sind für schwere Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht verantwortlich. Dazu gehören auch die Tötung von Zivilpersonen, die Rekrutierung und der Einsatz von Kindersoldaten sowie sexualisierte Gewalt. Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen bleibt die Norm. Die Sicherheitskräfte nehmen nach wie vor tatsächliche und mutmaßliche Gegner der Regierung und andere Kritiker willkürlich fest und inhaftierten sie (AI 7.4.2021; vgl. USDOS 30.3.2021; HRW 13.1.2021). Es kommt weiterhin zu außergerichtlichen Tötungen, Misshandlungen, Entführungen, sexuellen Übergriffen und willkürlichen Verhaftungen von Zivilisten (USDOS 30.3.2021). Abgesehen von einigen Gerichtsverfahren, in denen Fälle sexualisierter Gewalt behandelt wurden, gingen völkerrechtliche Verbrechen auch 2020 straflos aus (AI 7.4.2021). In der Praxis ist die Pressefreiheit erheblich eingeschränkt. Der Druck auf Journalisten ist erheblich, Selbstzensur ist verbreitet. Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wird nur bedingt durch die Übergangsverfassung garantiert (AA 25.3.2021). Weiter hin kommt es zu Inhaftierungen von regierungskritischen Journalisten, Aktivisten und Zivilpersonen (HRW 13.1.2021). Die Geheimdienste halten sie über lange Zeiträume hinweg willkürlich und unter harten Bedingungen, ohne Anklageerhebung oder Aussicht auf einen Prozess in Haft. Es kommt auch zu exzessiver Gewaltanwendung auf unbewaffnete Demonstranten (AI 7.4.2021). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Südsudan (Stand: Dezember 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2050124/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber _die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_S%C3%Bcdsudan_%28Stand_Dezemb er_2020%29%2C_25.03.2021.pdf, Zugriff 8.7.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 25

- AI - Amnesty International (7.4.2021): South Sudan 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048758.html, Zugriff 26.5.021 - HRW - Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - South Sudan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043727.html, Zugriff 7.7.2021 - USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: South Sudan, https://www.ecoi.net/en/document/2048131.html, Zugriff 26.5.2021 10. Haftbedingungen Viele Haftanstalten sind überfüllt und unterfinanziert (AA 25.3.2021; vgl. USDOS 30.3.2021) und die Haftbedingungen sind hart und lebensbedrohlich. Die sanitären Anlagen sind schlecht, und die medizinische Grundversorgung ist mangelhaft. Die Häftlinge erhalten in manchen Gefängnissen nur eine Mahlzeit pro Tag und sind von der Unterstützung durch Familie oder Freunde abhängig (USDOS 30.3.2021). Politische Straftäter werden außerhalb des normalen Strafvollzugs in gesonderten Gebäuden des Nationalen Sicherheitsdienstes untergebracht. Es gibt glaubhafte Berichte über Folter in diesen Gefängnissen. Auch Hausarrest ist üblich. Angehörige der Opposition werden auch ohne Verfahren festgehalten (AA 25.3.2021). Das National Prison Service erlaubt Besuche von unabhängigen Menschenrechtsbeobachtern, einschließlich der Mitarbeiter von UNMISS, NGOs, internationalen Organisationen sowie von Journalisten (USDOS 30.3.2021). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Südsudan (Stand: Dezember 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2050124/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber _die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_S%C3%Bcdsudan_%28Stand_Dezemb er_2020%29%2C_25.03.2021.pdf, Zugriff 26.5.2021 - USDOS - US Department of State (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: South Sudan, https://www.ecoi.net/en/document/2048131.html, Zugriff 26.5.2021 11. Todesstrafe Die Todesstrafe wurde im Südsudan bis heute nicht abgeschafft und die entsprechende Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet (AA 25.3.2021). Die Todesstrafe wird nach wie vor ausgesprochen, und Hinrichtungen werden vollstreckt (AI 7.4.2021). 2019 ist von mindestens 13 Hinrichtungen auszugehen, so viele wie nie zuvor in einem Jahr seit der Unabhängigkeit 2011 (AA 25.3.2021). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Südsudan (Stand: Dezember 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2050124/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber _die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_S%C3%Bcdsudan_%28Stand_Dezemb er_2020%29%2C_25.03.2021.pdf, Zugriff 6.5.2021 - AI - Amnesty International (7.4.2021): Südsudan 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048821.html, Zugriff 7.5.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 25

12. Religionsfreiheit Die Religionsfreiheit ist in der Übergangsverfassung Art. 8 (2) garantiert und wird auch in der Praxis geachtet. Dies gilt auch für den Islam. Offizielle Veranstaltungen werden stets mit christlichem und islamischem Gebet eröffnet. Kirchen und Gemeinschaften können frei von staatlicher Repression operieren (AA 25.3.2021). Staat und Kirchen sind nach Art. 8 (1) der Übergangsverfassung getrennt (AA 25.3.2021; vgl. USDOS 30.3.2021). Die Übergangsverfassung verbietet religiöse Diskriminierung und gewährt religiösen Gruppen die Freiheit, Gottesdienste abzuhalten und sich zu versammeln, sich zu organisieren, zu lehren, Eigentum zu besitzen, finanzielle Zuwendungen zu erhalten, zu kommunizieren und Publikationen zu religiösen Themen herauszugeben sowie karitative Einrichtungen zu gründen (USDOS 12.5.2021). Die Gesamtbevölkerung wird auf 10,5 Millionen geschätzt (Schätzung Mitte 2020). Etwa 60 Prozent der Bevölkerung sind Christen, 33 Prozent Anhänger indigener Religionen und 6 Prozent Muslime. Andere religiöse Gruppen sind der Baha'i-Glaube, Buddhismus, Hinduismus und Judentum. Die massive Vertreibung der Bevölkerung aufgrund des fast zehnjährigen Konflikts sowie eine große Anzahl von Pastoralisten, die regelmäßig innerhalb und zwischen den Ländern wandern, machen es schwierig, die Gesamtbevölkerung und ihre religiöse Demographie genau zu schätzen. Viele derjenigen, die indigenen religiösen Überzeugungen anhängen, leben in abgelegenen Teilen des Landes und kombinieren christliche und indigene Praktiken (USDOS 12.5.2021). Das Netzwerk religiöser Gruppen bleibt eine wichtige Quelle der Stabilität in einem ansonsten instabilen Land. Ein vielfältiges Netzwerk von katholischen, protestantischen und muslimischen inländischen und internationalen Organisationen bot und bietet Schutz vor den Kämpfen (USDOS 12.5.2021). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Südsudan (Stand: Dezember 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2050124/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber _die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_S%C3%Bcdsudan_%28Stand_Dezemb er_2020%29%2C_25.03.2021.pdf, Zugriff 6.5.2021 - USDOS - US Department of State [USA] (12.5.2021): 2020 Report on International Religious Freedom: South Sudan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2051708.html, Zugriff 26.5.2021 13. Minderheiten Das Land hat mindestens 60 ethnische Gruppen und eine lange Geschichte interethnischer Konflikte. Ethnische Gruppen werden grob in die Gruppen Nilotisch (Dinka, Nuer und Shilluk), Nilo- Hamitisch und Südwest-Sudanesisch eingeteilt (USDOS 30.3.2021). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 25

Aufgestauter Unmut über wahrgenommene oder tatsächliche Ungleichbehandlung und Verteilung von Ressourcen sowie politische Ausgrenzung tragen zu Konflikten bei (USDOS 30.3.2021). Im ganzen Land haben Auseinandersetzungen, darunter auch Viehdiebstähle, zwischen ethnischen Gruppen, Clans und Subclans zugenommen (AI 7.4.2021) bzw. ereigneten sich diese das ganze Jahr 2020 über. Interethnische Kämpfe führten 2020 zu Menschenrechtsverletzungen (USDOS 31.3.2021). Nach Angaben der UN-Kommission für die Menschenrechte stammen die Waffen von staatlichen Akteuren (AI 7.4.2021). Unsicherheit, Hetz- und Hassreden– und eine diskriminierende Regierungspolitik haben zu einem verstärkten Gefühl einer Stammesidentität geführt, was die interethnischen Unterschiede verschärft (USDOS 30.3.2021). Das sind anhaltende Herausforderungen - auch für den gegenwärtigen Friedensprozess (AA 25.3.2021). In Berichten des UN-Generalsekretärs hieß es, dass bei bewaffneten Zusammenstößen mindestens 600 Menschen getötet und etwa 450 verletzt wurden. Hunderttausende wurden demnach vertrieben und hatten keinen Zugang zu Unterkünften, Nahrung, Wasser oder Gesundheitsversorgung (AI 7.4.2021). In Jonglei und in der Greater Pibor Administrative Area (GPAA) intensivierten sich seit Ende Feber 2020 Angriffe und Gegenangriffe zwischen den Lou Nuer, Gawaar Nuer, Dinka Bor und Murle (AA 25.3.2021; vgl. HRW 13.1.2021). Hunderte von Menschen wurden getötet, verletzt und entführt, über 150.000 wurden vertrieben. Im März 2020 wurden bei Kämpfen zwischen Clans in den Lakes- Staaten 41 Menschen getötet und mindestens 60 verletzt. Im Mai 2020 wurden im Bundesstaat Jonglei mindestens 287 Menschen getötet (HRW 13.1.2021); und im Juni 2020 bildete Präsident Kiir ein Komitee unter der Leitung von Vizepräsident James Wani Igga, um die Gewalt zwischen den drei Gemeinschaften in Jonglei (HRW 13.1.2021; vgl. AI 7.4.2021) sowie in der GPAA aufzulösen (AI 7.4.2021). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Südsudan (Stand: Dezember 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2050124/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber _die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_S%C3%Bcdsudan_%28Stand_Dezemb er_2020%29%2C_25.03.2021.pdf, Zugriff 6.5.2021 - AI - Amnesty International (7.4.2021): Südsudan 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048821.html, Zugriff 7.5.2021 - HRW - Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - South Sudan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043727.html, Zugriff 7.5.2021 - USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: South Sudan, https://www.ecoi.net/en/document/2048131.html, Zugriff 7.5.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 25

14. Relevante Bevölkerungsgruppen 14.1. Frauen / Kinder Die Gleichstellung von Mann und Frau ist in der Übergangsverfassung (Art. 16) garantiert – und zugleich Staatsziel (AA 25.3.2021), in der Praxis gibt es aber große kulturelle Vorurteile, die in weitverbreiteter Diskriminierung von Frauen resultieren. In Gemeinden wird oft gemäß Gewohnheitsrecht geurteilt, das bei Scheidungen die Rückzahlung der gesamten Mitgift an den Mann vorsieht. Frauen werden daher oft gedrängt, sich nicht scheiden zu lassen. Das Sorgerecht für die Kinder wird meist dem Mann zugesprochen, außer die Kinder sind zwischen drei und sieben Jahren alt. Frauen werden bei Arbeit, Gehaltszahlungen, Krediten, Bildung, Erbschaft und Besitz von Land oder Unternehmen benachteiligt (USDOS 30.3.2021). Vergewaltigung ist im Südsudan verboten, und im Gesetz ist eine Gefängnisstrafe im Ausmaß von bis zu 14 Jahren und eine Geldstrafe vorgesehen, jedoch setzt die Regierung dieses Gesetz nicht effektiv um, und so sind Vergewaltigungen im ganzen Land weit verbreitet (USDOS 30.3.2021). Die Polizei setzte im März 2020 einen nationalen Ausschuss ein, der die Umsetzung ihres Aktionsplans zur Bekämpfung von sexueller Gewalt beaufsichtigen soll (AI 7.4.2021). Häusliche Gewalt ist gesetzlich nicht verboten und physische Gewalt gegen Frauen ist weit verbreitet. Die hohe Analphabetenrate erschwert es Frauen außerdem, ihre Rechte zu verstehen und zu verteidigen. Gemeinden folgen oft Gewohnheitsgesetzen und traditionellen Praktiken, die Frauen diskriminieren (USDOS 30.3.2021). Es gibt keine Gesetze, welche die Beteiligung von Frauen am politischen Prozess einschränken, aber die vereinbarten Bedingungen des Friedensabkommens von 2018 wurden nicht erfüllt (USDOS 31.3.2021). Die vorgesehene weibliche Beteiligung an der Übergangsregierung von mindestens 35 Prozent auf nationaler und bundesstaatlicher Ebene wurde nicht erzielt (USDOS 31.3.2021; vgl. AI 7.4.2021; HRW 13.1.2021). Nur eine Frau wurde zur Gouverneurin ernannt (USDOS 31.3.2021). Das Gesetz legt fest, dass jedes Kind das Recht auf Schutz vor einer Kinderehe hat, verbietet aber nicht ausdrücklich die Heirat vor dem 18. Lebensjahr (USDOS 30.3.2021). Früh- und Zwangsehen bleiben an der Tagesordnung (AI 7.4.2021; vgl. USDOS 30.3.2021) und laut Angaben des Ministeriums für Geschlechterfragen, Kinder und Soziales war fast die Hälfte aller Mädchen und jungen Frauen zwischen 15 und 19 Jahren verheiratet, und einige waren erst 12 Jahre alt (USDOS 30.3.2021). Im Jahr 2020 wurden Kindersoldaten in den Reihen bewaffneter Oppositionsgruppen und in der Präsidentengarde identifiziert. Im Feber 2020 unterzeichneten die Regierung und die Vereinten Nationen den Umfassenden Aktionsplan zur Beendigung und Verhütung aller schweren .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 25
