ssud-lib-2021-07-13-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
14. Relevante Bevölkerungsgruppen 14.1. Frauen / Kinder Die Gleichstellung von Mann und Frau ist in der Übergangsverfassung (Art. 16) garantiert – und zugleich Staatsziel (AA 25.3.2021), in der Praxis gibt es aber große kulturelle Vorurteile, die in weitverbreiteter Diskriminierung von Frauen resultieren. In Gemeinden wird oft gemäß Gewohnheitsrecht geurteilt, das bei Scheidungen die Rückzahlung der gesamten Mitgift an den Mann vorsieht. Frauen werden daher oft gedrängt, sich nicht scheiden zu lassen. Das Sorgerecht für die Kinder wird meist dem Mann zugesprochen, außer die Kinder sind zwischen drei und sieben Jahren alt. Frauen werden bei Arbeit, Gehaltszahlungen, Krediten, Bildung, Erbschaft und Besitz von Land oder Unternehmen benachteiligt (USDOS 30.3.2021). Vergewaltigung ist im Südsudan verboten, und im Gesetz ist eine Gefängnisstrafe im Ausmaß von bis zu 14 Jahren und eine Geldstrafe vorgesehen, jedoch setzt die Regierung dieses Gesetz nicht effektiv um, und so sind Vergewaltigungen im ganzen Land weit verbreitet (USDOS 30.3.2021). Die Polizei setzte im März 2020 einen nationalen Ausschuss ein, der die Umsetzung ihres Aktionsplans zur Bekämpfung von sexueller Gewalt beaufsichtigen soll (AI 7.4.2021). Häusliche Gewalt ist gesetzlich nicht verboten und physische Gewalt gegen Frauen ist weit verbreitet. Die hohe Analphabetenrate erschwert es Frauen außerdem, ihre Rechte zu verstehen und zu verteidigen. Gemeinden folgen oft Gewohnheitsgesetzen und traditionellen Praktiken, die Frauen diskriminieren (USDOS 30.3.2021). Es gibt keine Gesetze, welche die Beteiligung von Frauen am politischen Prozess einschränken, aber die vereinbarten Bedingungen des Friedensabkommens von 2018 wurden nicht erfüllt (USDOS 31.3.2021). Die vorgesehene weibliche Beteiligung an der Übergangsregierung von mindestens 35 Prozent auf nationaler und bundesstaatlicher Ebene wurde nicht erzielt (USDOS 31.3.2021; vgl. AI 7.4.2021; HRW 13.1.2021). Nur eine Frau wurde zur Gouverneurin ernannt (USDOS 31.3.2021). Das Gesetz legt fest, dass jedes Kind das Recht auf Schutz vor einer Kinderehe hat, verbietet aber nicht ausdrücklich die Heirat vor dem 18. Lebensjahr (USDOS 30.3.2021). Früh- und Zwangsehen bleiben an der Tagesordnung (AI 7.4.2021; vgl. USDOS 30.3.2021) und laut Angaben des Ministeriums für Geschlechterfragen, Kinder und Soziales war fast die Hälfte aller Mädchen und jungen Frauen zwischen 15 und 19 Jahren verheiratet, und einige waren erst 12 Jahre alt (USDOS 30.3.2021). Im Jahr 2020 wurden Kindersoldaten in den Reihen bewaffneter Oppositionsgruppen und in der Präsidentengarde identifiziert. Im Feber 2020 unterzeichneten die Regierung und die Vereinten Nationen den Umfassenden Aktionsplan zur Beendigung und Verhütung aller schweren .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 25

Rechtsverletzungen an Kindern (AI 7.4.2021). Mit Ausbruch des Konflikts im Jahr 2013 nahmen die Zwangsrekrutierung durch die Regierungstruppen sowie die Rekrutierung und der Einsatz von Kindersoldaten durch regierungsfeindliche Kräfte zu. Die Ausweitung des Konflikts führte auch zur weit verbreiteten Zwangsrekrutierung von Kindern durch bewaffnete Gruppen (USDOS 30.3.2021). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Südsudan (Stand: Dezember 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2050124/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber _die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_S%C3%Bcdsudan_%28Stand_Dezemb er_2020%29%2C_25.03.2021.pdf, Zugriff 26.5.2021 - AI - Amnesty International (7.4.2021): Südsudan 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048821.html, Zugriff 26.5.2021 - HRW - Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - South Sudan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043727.html, Zugriff 26.5.2021 - USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: South Sudan, https://www.ecoi.net/en/document/2048131.html, Zugriff 26.5.2021 14.2. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten Das Gesetz kriminalisiert gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen (USDOS 30.3.2021). Homosexuelle Handlungen („Carnal intercourse against the order of nature“) können, gemäß § 248, mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden (AA 25.3.2021; vgl. HRW 13.1.2021), wenn sie einvernehmlich sind, und mit bis zu 14 Jahren, wenn sie nicht einvernehmlich sind. Es gab im Jahr 2020 keine Berichte, wonach die Behörden das Gesetz auch durchgesetzt hätten (USDOS 30.3.2021). Das Gesetz kriminalisiert auch ‚jede männliche Person, die sich in der Öffentlichkeit wie eine Frau kleidet’ mit einer Strafe von bis zu drei Monaten Gefängnis im Falle einer Verurteilung (HRW 13.1.2021; vgl. USDOS 30.3.2021). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Südsudan (Stand: Dezember 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2050124/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber _die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_S%C3%Bcdsudan_%28Stand_Dezemb er_2020%29%2C_25.03.2021.pdf, Zugriff 26.5.2021 - HRW - Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - South Sudan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043727.html, Zugriff 26.5.2021 - USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: South Sudan, https://www.ecoi.net/en/document/2048131.html, Zugriff 26.5.2021 15. Bewegungsfreiheit Die Übergangsverfassung sieht Bewegungsfreiheit im Inland, Auslandsreisen und Rückkehr vor. Die Regierung schränkt diese Rechte jedoch häufig ein – und in der Übergangsverfassung ist die Auswanderung nicht geregelt (USDOS 30.3.2021). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 25

Der Südsudan kontrolliert an seinen Außengrenzen auch die eigenen Staatsangehörigen; in der Regel reichen sogenannte „travel permits“ zum Grenzübertritt an den Landgrenzen aus. Inhaber gültiger Pässe können ohne Einholung weiterer Genehmigungen reisen (AA 25.3.2021). Im März 2020 verhängte die Regierung eine nächtliche Ausgangssperre und Reisebeschränkungen, verbot gesellschaftliche Versammlungen, da Nachbarländer COVID-19- Fälle bestätigten. Auch Schulen wurden im März geschlossen; öffneten allerdings wieder im Oktober 2020 (AI 7.4.2021). Zwischen März und August 2020, auf dem Höhepunkt der COVID-19- Bewegungseinschränkungen, ging auch die Zahl der humanitären Helfer im Land drastisch zurück (USDOS 30.3.2021). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Südsudan (Stand: Dezember 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2050124/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber _die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_S%C3%Bcdsudan_%28Stand_Dezemb er_2020%29%2C_25.03.2021.pdf, Zugriff 26.5.2021 - AI - Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21; The State of the World's Human Rights; South Sudan 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048758.html, Zugriff 7.7.2021 - USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: South Sudan, https://www.ecoi.net/en/document/2048131.html, Zugriff 26.5.2021 16. IDPs und Flüchtlinge Die Rechte ausländischer Flüchtlinge – rund 300.000, davon 92 Prozent aus dem Sudan – im Südsudan werden nach Auskunft des UNHCR im Wesentlichen geachtet (AA 25.3.2021). Die Lage der Binnenvertriebenen (IDPs) im Südsudan ist seit 2013 stark angespannt. Fast 4 Millionen Menschen sind nach wie vor Vertriebene, und seit Beginn des Konflikts waren mindestens 1,9 Millionen Südsudanesen innerhalb des eigenen Lands auf der Flucht. Im September 2020 gab es mehr als 1,6 Millionen durch den Konflikt und die unsichere Ernährungslage verursachte IDPs. Von diesen waren mehr als 180.000 Personen in UNMISS PoC-Lagern (Protection of Civilians) untergebracht. Die zunehmende Gewalt und Ernährungsunsicherheit zwang die Hilfsorganisationen, Pläne für die sichere Rückkehr und Umsiedlung von IDPs zu verschieben (USDOS 30.3.2021; vgl. AA 25.3.2021). Dazu wurden u. a. Vereinbarungen mit der südsudanesischen Polizei getroffen (AA 25.3.2021). Im September 2020 begann die UN-Friedensmission (UNMISS) mit dem Rückzug aus drei ihrer Standorte zum Schutz der Zivilbevölkerung [PoC], in denen mehr als 40.000 Menschen untergebracht sind, die seit Beginn des Konflikts im Jahr 2013 vertrieben wurden (AI 7.4.2021). Nach Angaben der UN wurden im Laufe des Jahres 2020 durch den bewaffneten Konflikt über 38.100 Zivilisten vertrieben, von denen mindestens 17.000 in Nachbarstaaten flohen. Hunderte .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 25

von Menschen, die versuchten, in Uganda Zuflucht zu finden, saßen in behelfsmäßigen Lagern nahe der Grenze fest und hatten keinen Zugang zu Nahrungsmitteln, angemessenen Unterkünften, medizinischer Versorgung und sauberem Wasser. Der Ausbruch von COVID-19 hatte Uganda dazu veranlasst, seine Grenzen zwischen dem 20. März und dem 1. Oktober 2020 zu schließen. Nach Angaben der UN kehrten fast 110.000 Flüchtlinge in den Südsudan zurück (AI 7.4.2021). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Südsudan (Stand: Dezember 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2050124/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber _die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_S%C3%Bcdsudan_%28Stand_Dezemb er_2020%29%2C_25.03.2021.pdf, Zugriff 26.5.2021 - AI - Amnesty International (7.4.2021): Südsudan 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048821.html, Zugriff 26.5.2021 - USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: South Sudan, https://www.ecoi.net/en/document/2048131.html, Zugriff 26.5.2021 17. Grundversorgung und Wirtschaft Der Südsudan belegt auf dem aktuellen Index der menschlichen Entwicklung der Vereinten Nationen (HDI) Platz 186 von 189 bewerteten Ländern. Ungefähr drei Viertel der Bevölkerung haben keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung. Mehr als 70 Prozent der Erwachsenen gelten als Analphabeten, nur wenige schulpflichtige Kinder erhalten Unterricht (BMZ 2021a). Durch die Behinderung von humanitärer Hilfe, den andauernden Massenvertreibungen, den bewaffneten Konflikten und der anhaltenden Wirtschaftskrise sind in vielen Regionen des Landes Hungersnöte ausgerufen worden. Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist allenfalls rudimentär gewährleistet (AA 25.3.2021). Dabei ist der Südsudan reich an natürlichen Ressourcen (Erdöl, Gold, Diamanten, Silber, verschiedene Erze, Wasserressourcen, Edelhölzer, fruchtbares Ackerland und zahlreiche Wildtierarten). Fehlende staatliche Strukturen, politische Instabilität und massive Misswirtschaft verhindern jedoch, dass sie zum Wohl der Bevölkerung genutzt werden (BMZ 2021b). Die Wirtschaft Südsudans ist in erheblichem Maße vom Erdölsektor abhängig. Auf ihn entfallen mehr als die Hälfte des BIP, 95 Prozent der Exporte und etwa 90 Prozent der Staatseinnahmen. Die reduzierte Ölförderung, der gesunkene Ölpreis sowie eine stark ansteigende Inflation haben die wirtschaftliche Situation im Land während des Bürgerkrieges in hohem Maße weiter verschlechtert. Eine nationale Privatwirtschaft konnte in dem politisch ungewissen Umfeld noch nicht aufgebaut werden. Fast alle Produkte werden über die Nachbarstaaten Uganda, Kenia und Sudan eingeführt (BMZ 2021b). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 25

Eine Infrastruktur ist im Südsudan praktisch nicht vorhanden. In den Bereichen Energieversorgung, Wasser/Abwasser, Telekommunikation und Verkehr ist das Land kaum erschlossen. Aufgrund des wenig ausgebauten Verkehrssystems sind manche Gebiete während der Regenzeit oft über mehrere Monate vom Rest des Landes abgeschnitten. Ein Großteil der südsudanesischen Bevölkerung lebt von kleinbäuerlicher Landwirtschaft. Der Krieg hat jedoch die Existenzgrundlagen von Millionen Menschen zerstört (BMZ 2021a). Das Land steht vor enormen strukturellen Herausforderungen, wie einer desolaten (Verkehrs-)Infrastruktur, einem sehr niedrigen Bildungsniveau, einem fast vollständigen Mangel an staatlichen Institutionen sowie völlig unzureichenden Grundversorgungsleistungen - insbesondere in den Bereichen Wasser, sanitäre Einrichtungen und Gesundheit. Bis auf die höchste Ebene grassiert Korruption. Die wirtschaftliche Situation wird noch dadurch verschärft, dass die Regierung ihre Einnahmen vorwiegend in Waffen und militärische Ausrüstung investiert. Obwohl bisher weniger als hundert Fälle bestätigt wurden, belastet COVID-19 die bereits sehr angespannte humanitäre Situation und erschwert die Hilfeleistungen (bpb.de 9.2.2021). Laut im Dezember 2020 veröffentlichtem IPC-Report haben bis Mitte 2021 rund 7,24 Millionen Menschen (60 Prozent der Bevölkerung) Bedarf an humanitärer Unterstützung. In einigen Gebieten herrscht die schlechteste IPC-Kategorie 5 [Hungersnot]. Das Land leidet weiterhin unter extremster Unsicherheit bei der Nahrungsmittelversorgung. Rund 6,4 Millionen Menschen gelten als mangelversorgt und unterernährt. Die seit Mitte 2019 anhaltenden, außergewöhnlich intensiven Regenfälle haben zu Überflutungen in weiten Teilen des Landes geführt und die humanitäre Lage von rund einer Millionen Menschen weiter verschlimmert. Der Regen hat mittel- und langfristig negative Auswirkungen auf die humanitäre Lage u. a. durch Ernteverluste und Zerstörung von Anbauflächen (AA 25.3.2021). Mehr als 80 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner leben unterhalb der Armutsgrenze und somit von weniger als umgerechnet 1,90 US-Doller pro Tag (BMZ 2021a; vgl. BMZ 2021b). Mehr als 50 Prozent der Bevölkerung leiden unter Nahrungsmangel und ein Großteil ist abhängig von humanitärer Hilfe (BMZ 2021a). Laut UNICEF sind rund 1,4 Millionen Kinder von Unterernährung bedroht. Nach aktuellen Schätzungen geht es um ca. 8,3 Millionen Menschen, die 2021 auf humanitäre Hilfe angewiesen sein werden - seit der Unabhängigkeit 2011 ist das der Höchststand (SZ 12.4.2021). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Südsudan (Stand: Dezember 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2050124/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber _die_asyl- .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 25

_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_S%C3%Bcdsudan_%28Stand_Dezemb er_2020%29%2C_25.03.2021.pdf, Zugriff 26.5.2021 - BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit [Deutschland] (2021a): Soziale Situation, Bevölkerung in Not, https://www.bmz.de/de/laender/suedsudan/soziale- situation-15714, Zugriff 12.7.2021 - BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit [Deutschland] (2021b): Wirtschaftliche Situation, Instabilität verhindert Entwicklung, https://www.bmz.de/de/laender/suedsudan/wirtschaftliche-situation-15720, Zugriff 12.7.2021 - bpb.de - Bundeszentrale für politische Bildung (9.2.2021): Südsudan, https://www.bpb.de/internationales/weltweit/innerstaatliche-konflikte/228561/ suedsudan#footnode1-1, Zugriff 9.7.2021 - SZ - Süddeutsche Zeitung (12.4.2021): Südsudan: "Die Widerstandskraft der Bevölkerung bröckelt", https://www.sueddeutsche.de/politik/suedsudan-unicef-hungersnot- coronakrise-1.5260396, Zugriff 26.5.2021 - USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: South Sudan, https://www.ecoi.net/en/document/2048131.html, Zugriff 26.5.202 18. Medizinische Versorgung Im Südsudan versagt das Gesundheitssystem und die Versorgung ist eingeschränkt. Das Gleiche gilt für den Zugang zu Behandlungen und pharmazeutischen Produkten (FD 7.7.2021). Die medizinische Versorgung im Lande, auch in Juba ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch ungenügend. Durch den langjährigen Bürgerkrieg sind weiterhin große Teile der medizinischen Infrastruktur zerstört (AA 7.7.2021). Die medizinische Versorgung ist vor allem auf dem Land äußerst schwach (AA 25.3.2021). Die Müttersterblichkeitsrate gehört zu den höchsten der Welt, u. a. zurückzuführen auf einen Mangel an medizinischem Personal, Einrichtungen und Versorgung (CIA 7.7.2021). Darunter leiden besonders Frauen und Neugeborene. Bisher hängt die medizinische Grundversorgung im Südsudan in erster Linie vom Einsatz der internationalen Gemeinschaft ab. Dies gilt insbesondere für die von Konflikten betroffenen Gebiete. In größeren Städten gibt es Krankenhäuser und Apotheken. Viele wohlhabende Südsudanesen und im Südsudan lebende Ausländer reisen zur medizinischen Behandlung nach Nairobi (Kenia) (AA 25.3.2021). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.7.2021): Südsudan: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/suedsudan-node/ suedsudansicherheit/244250, Zugriff 7.7.2021 - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Südsudan (Stand: Dezember 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2050124/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber _die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_S%C3%Bcdsudan_%28Stand_Dezemb er_2020%29%2C_25.03.2021.pdf, Zugriff 27.5.2021 - CIA - Country Intelligence Agency [USA] (7.7.2021): The World Factbook - South Sudan, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/south-sudan/#people-and-society, Zugriff 7.7.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 25

- FD - France Diplomatie [Frankreich] (7.7.2021): Soudan du Sud: Conseils aux voyageurs: Santé, https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-destination/ soudan-du-sud/#sante, Zugriff 7.7.2021 19. Rückkehr Die Regierung bemüht sich um eine dauerhafte Lösung und nimmt Rückkehrer und Flüchtlinge zur Wiedereingliederung auf. Es wurde versucht einen Rahmen für die Integration und Wiedereingliederung in lokale Gemeinden zu entwickeln. Es gibt keine gesonderten Prozeduren zur Beschaffung von Dokumenten für Rückkehrer oder zur Einbürgerung von Flüchtlingen abgesehen von jenen, die allen Bürgern zur Verfügung stehen (USDOS 30.3.2021). Fälle, in denen Rückkehrer deswegen misshandelt wurden, sind nicht bekannt. Über etwaige Probleme oder Schikanen gegen aus dem Sudan zurückkehrende Südsudanesen in den Südsudan ist ebenfalls nichts bekannt. Die Regierungen des Sudan und des Südsudan führen seit Oktober 2020 aktive Gespräche über die Modalitäten freiwilliger Rückkehr von Flüchtlingen in beiden Richtungen. Dazu gab es in Genf auch Gespräche mit dem UNHCR. In der Bevölkerung gibt es mitunter Vorbehalte gegen Rückkehrer, die sich während des Bürgerkriegs „im sicheren Ausland“ oder gar „beim Feind“ (Sudan) aufgehalten haben. Damit im Zusammenhang stehende Übergriffe sind jedoch nicht bekannt (AA 25.3.2021). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Südsudan (Stand: Dezember 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2050124/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber _die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_S%C3%Bcdsudan_%28Stand_Dezemb er_2020%29%2C_25.03.2021.pdf, Zugriff 27.5.2021 - USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: South Sudan, https://www.ecoi.net/en/document/2048131.html, Zugriff 27.5.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 25
