sril-lib-2021-07-07-ke

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Die österreichische Bundesagentur für Betreuungs- und U nterstützungsleistungen (BBU) bietet  
Hilfe für Rückkehrende nach Sri Lanka. Diese Hilfe inkludiert sowohl eine Soforthilfe bei der  
Ankunft in Sri Lanka als auch längerfristige Reintegrationsunterstützung im Wert von über 2.000,-  
EUR. Diese beinhaltet großteils Sachleistungen wie etwa Bildungsmaßnahmen und Trainings,  
Unterstützung beim Eintritt in den Arbeitsmarkt, medizinische und rechtliche U nterstützung u.a.  
(BBU o.D.).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 22.5.2024
- AI – Amnesty Inernational (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Sri Lanka 
2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107954.html, Zugriff 22.5.2024 
- BBU – Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (o.D.): Sri Lanka. So 
funktioniert die Rückreise in Ihre Heimat, 
https://www.returnfromaustria.at/sri_lanka/sri_lanka_deutsch.html, Zugriff 31.5.2024
- BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI Country Report Sri Lanka 2024, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105870/country_report_2024_LKA.pdf, Zugriff 22.5.2024 
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade (23.12.2021): DFAT Country Information 
Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067347/country-information-report-sri-
lanka.pdf, Zugriff 22.5.2024
- DP – Die Presse (22.4.2019): Sri Lanka: 26 Jahre Bürgerkrieg und Gewalt zwischen den 
Konfessionen, https://www.diepresse.com/5616514/sri-lanka-26-jahre-burgerkrieg-und-gewalt-
zwischen-den-konfessionen, Zugriff 22.5.2024
- FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108072.html, Zugriff 22.5.2024 
- GTAI – Germany Trade and Invest (2.6.2923): Maue Aussichten für Sri Lankas Wirtschaft, 
https://www.gtai.de/de/trade/sri-lanka-wirtschaft/wirtschaftsausblick, Zugriff 23.5.2024
- MOH – Ministery of Health [Sri Lanka] (o.D.): Health Institutions In Sri Lanka, 
https://www.health.gov.lk/health-institutions-in-sri-lanka/, Zugriff 23.5.2024 
- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (8.2021): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2070586/SRIL_%C3%96B-Bericht_2021_08.pdf, Zugriff 
22.5.2024
- Reuters (19.2.2024): Sri Lankan health crisis could worsen as doctors seek work abroad, 
https://www.context.news/socioeconomic-inclusion/sri-lankan-health-crisis-could-worsen-as-
doctors-seek-work-abroad, Zugriff 23.5.2024
- SFH – Schweizerische Flüchtlingshilfe (8.5.2020): Sri Lanka: Witwe eines hochrangigen LTTE-
Mitglieds, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2030985/200508_LKA_LTTE_Witwe_anonym_01.pdf, Zugriff 
22.5.2024
- USDOS – U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107680.html, Zugriff 22.5.2024 
- WB – World Bank (2.4.2024): Sri Lanka's Economy Shows Signs of Stabilization, but Poverty 
to Remain Elevated, https://www.worldbank.org/en/news/press-release/2024/04/01/sri-lanka-s-
economy-shows-signs-of-stabilization-but-poverty-to-remain-elevated, Zugriff 23.5.2024
- WKO – Wirtschaftskammer Österreich (2.2024): Länderprofil Sri Lanka, 
https://www.wko.at/statistik/laenderprofile/lp-sri-lanka.pdf?
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2. COVID-19
Zur  Verhinderung  einer  Ausbreitung  von  COVID-19  verhängt(e)  die  Regierung  inselweite 
Ausgangssperren, die den freien Personenverkehr einschränk(t)en (USDOS 30.3.2021). Während  
der ersten Covid-19-Welle wurden harte Maßnahmen verhängt (wochenlange durch das Militär  
durchgesetzte, zum Teil landesweite Ausgangssperren), um die Lage in den Griff zu bekommen.  
Mit  der  zweiten  Welle  kommt  es  seit  Oktober  2020  wieder  zu  Ausgangssperren  und  
Reisebeschränkungen insbesondere in der Westprovinz einschließlich Colombo, die aber bisher  
nicht das Ausmaß der Maßnahmen der ersten Welle erreichen (AA 18.12.2020). 
Nach Angaben von Vertretern der Zivilgesellschaft und Politikern nutzen die Behörden in manchen  
Fällen die COVID-19-Maßnahmen, um politische Kundgebungen der Opposition zu verhindern,  
während Kundgebungen der Regierung ungehindert stattfinden. In ähnlicher Weise versucht die  
Polizei, oft auf einstweilige Anordnungen von Richtern hin, Proteste, die von den Familien der im  
Bürgerkrieg Verschwundenen, politischen Parteien und zivilgesellschaftlichen Akteuren organisiert  
werden, unter Berufung auf COVID-19-Vorschriften zu behindern (USDOS 30.3.2021). Zwar ist  
eine direkte Instrumentalisierung dieser Maßnahmen zum Zweck gezielter Einschränkungen der  
Menschenrechte nicht zu beobachten (AA 18.12.2020), doch nutzt  die Regierung die COVID-19-
Pandemie, um „kommunale Spannungen zu schüren“ und die Religionsfreiheit einzuschränken. So  
greifen  die  Behörden  nicht  ein,  wenn  Nutzer  sozialer  Medien  fälschlicherweise  behaupten, 
Muslime würden COVID-19 absichtlich verbreiten, oder wenn zum Boykott von Geschäften in  
muslimischem Besitz aufgerufen wird (USDOS 30.3.2021).
Die Regierung nutzt die Pandemie für eine Militarisierung von staatlichen Strukturen und zivilen  
Behörden.  Die  Hauptverantwortung  für  die  Bekämpfung  von  COVID-19  wurde  dem  Militär 
übertragen. Der Armeechef ist Leiter des Nationalen Einsatzcenters (AA 18.12.2020). 
Im Zuge der COVID-Krise kehrten tausende Gastarbeiter, v.a. aus dem Nahen Osten, wieder in  
ihre Heimat zurück, da sie ihre Arbeit verloren hatten bzw. in Zwangsurlaub geschickt oder aber  
ausgewiesen wurden (ÖB 10.2020; vgl. B&HRRC 21.7.2020).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 7.6.2021
- B&HRRC – Business Human Rights Resurce Center (21.7.2020): 1700 Sri Lankan migrant 
workers still stranded in Middle East as coronavirus death toll climbs, https://www.business-
humanrights.org/en/latest-news/1700-sri-lankan-migrant-workers-still-stranded-in-middle-east-
as-coronavirus-death-toll-climbs/, Zugriff 9.6.2021 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 57
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- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 18.6.2021
 3. Politische Lage
Sri  Lanka  ist  eine  konstitutionelle  Mehrparteienrepublik  mit  einer  frei  und  direkt  gewählten 
Regierung (USDOS 30.3.2021; vgl. AA 6.11.2020a). Wahlen werden regelmäßig auf der Grundlage 
des allgemeinen Wahlrechts und eines Mehrparteienwettbewerbs durchgeführt (BS 2020). 
Die bestehende Präsidialrepublik räumt dem Staatsoberhaupt eine starke Position vor allem bei  
der Zusammensetzung der Regierung und in der Außenpolitik ein. Die Legislative ist in einem Ein-
Kammer-System mit 225 Mitgliedern organisiert, wobei die Abgeordneten direkt gewählt und bei  
Freiwerden eines Mandats von der jeweiligen Partei nachbesetzt werden (ÖB 9.2020). 
2019 fanden im Land Präsidentschaftswahlen statt. Gotabaya Rajapaksa konnte den Wahlgang  
für sich entscheiden USDOS 30.3.2021; vgl. AA 18.12.2020). Die Wahl verlief jedoch nicht frei von  
Gewalt. Zudem versuchten radikale Gruppierungen vor allem im Norden des Landes, Menschen  
gewaltsam von einem Wahlboykott zu überzeugen. Im Vergleich zu den Ausschreitungen und  
zahlreichen Toten, die es bei früheren Wahlen gegeben hatte, kann aber tatsächlich von einer  
insgesamt friedlichen Wahl gesprochen werden (KAS 29.11.2019). 
Kurz nach der Wahl ernannte Präsident Gotabaya Rajapaksa seinen Bruder, den ehemaligen  
Präsidenten Mahinda Rajapaksa, zum Premierminister (USDOS 30.3.2021; vgl. DW 20.11.2019).  
Diese Ernennung führte verschiedenen Berichten zufolge zu Ausschreitungen (TG 22.11.2019; vgl. 
ACLED 26.11.2019).
Bei  den  dann  am  5.  August  2020  stattgefundenen  Parlamentswahlen  konnte  die  Sri  Lanka 
Podujana Peramuna (SLPP) von Präsident Gotabaya Rajapaksa mit 145 der insgesamt 225 Sitze  
einen überwältigenden Sieg einfahren, der auf das Wahlverhalten der buddhistische Mehrheit in  
den  singhalesischen  Gebieten  zurückzuführen  ist  (ÖB  9.2020;  vgl.  AA  18.12.2020).  Die 
Stimmverteilung bei den Präsidentschaftswahlen zeigt eine tiefe ethnisch-religiöse Spaltung des  
Landes auf (AA 18.12.2020). Gotabaya Rajapaksa bemüht ein singhalesisch-nationales Narrativ  
und präsentiert sich als Sieger des Bürgerkriegs gegen die LTTE (Liberation Tigers of Tamil Eelam, 
auch  Tamil  Tigers)  und  starker  Mann,  der  die  nationale  Einheit  und  Sicherheit  nach  den 
islamistischen Terroranschlägen vom Ostersonntag 2019 gewährleisten kann. In der Bekämpfung  
der COVID-19-Pandemie gibt er sich als Mann der Tat, der durch harte Maßnahmen (wochenlange 
durch das Militär durchgesetzte landesweite Ausgangssperren, Lockdown in Colombo) die Lage in  
den Griff bekommt (AA 18.12.2020). Den zweiten Platz erreichte die Samagi Jana Balawegaya  
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(SJB) unter dem ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Sajith Premadasa mit 54 Sitzen, für den  
die im Osten und Norden des Landes dominierenden Minderheiten von Tamilen und Muslime mit  
überwältigender Mehrheit gestimmt haben (AA 18.12.2020). Dritte wurde die Illankai Tamil Arasu  
Kachchi, wie der Name schon sagt, eine Partei der tamilischen Minderheit, mit zehn Sitzen. Die  
übrigen Sitze teilen sich auf 12 Parteien auf. Besonders schlecht schnitten die bisher größte Partei  
im Parlament, die United National Party (UNP) des ehem. Premierministers Ranil Wickremesinghe  
mit nur einem Sitz, ebenso wie die Sri Lanka Freedom Party (SLFP) des ehem. Staatspräsidenten  
Maithripala Sirisena mit ebenfalls nur einem Mandat ab (ÖB 10.2020). 
Reisebeschränkungen, als Folgen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie verhinderten eine  
internationale Wahlbeobachtung und schränkten die inländische Wahlaufsicht ein. Einheimische  
Beobachter  beschrieben  die  Wahl  als  friedlich,  technisch  gut  geleitet  und  in  Anbetracht  der 
COVID-19-Pandemie  als  sicher,  merkten  aber  an,  dass  unregulierte  Wahlkampfausgaben, 
Missbrauch  staatlicher  Ressourcen  und  Medienverzerrungen  die  Chancengleichheit  
beeinträchtigten (USDOS 30.3.2021). 
Die  soziokulturelle  Struktur  des  politischen  Lebens  ist  in  erster  Linie  durch  die  Werte  der 
singhalesischen  (überwiegend  theravada-buddhistischen)  Mehrheit  bestimmt.  Auch  ist  die  
Innenpolitik  nach  wie  vor  vom  Bürgerkrieg  (1983  –  2009)  zwischen  der  tamilischen  
Separatistenorganisation LTTE und der Regierung geprägt (AA 6.11.2020a). Schon unter der alten 
Regierung gab es vereinzelt Berichte von Einschüchterungen gegen Menschenrechtsaktivisten  
(Hasspropaganda  in  sozialen  Medien,  Demonstrationen  vor  Privatwohnungen)  verbunden  mit 
Klagen über mangelndes Engagement der Polizei nach erstatteten Anzeigen. In Gebieten mit  
mehrheitlich  tamilischer  Bevölkerung  gibt  es  weiterhin  Beschwerden  von  NGOs  über  
Behinderungen  bei  ihren  Tätigkeiten  und  Vorladungen  durch  die  Polizei  bei  friedlichen  
Demonstrationen.  NGOs  und  unabhängige  Institutionen  fühlten  sich  nach  den  
Präsidentschaftswahlen  offen  und  systematisch  eingeschüchtert,  können  aber  bislang  weiter 
arbeiten. Insgesamt hat sich das politische Klima mit der neuen Regierung deutlich verändert.  
Nicht nur in Ministerien, sondern auch bei staatlichen Medien und Behörden hat ein massiver  
Personalwechsel stattgefunden. Zahlreiche hohe zivile Posten wurden mit Militärs besetzt (AA  
18.12.2020). Über 30 staatliche Behörden, vielen davon ohne Verteidigungsbezug, wurden dem  
Verteidigungsministerium zugeordnet (AA 18.12.2020; vgl. HRW 13.1.2021). 
Ein wichtiges Vorhaben der Vorgängerregierung im Rahmen der nationalen Wiederversöhnung war 
die Verlagerung von mehr Kompetenzen auf die Provinzen („devolution of power“). Daran hat die  
neue Regierung keinerlei Interesse. Der Präsident erklärt, dass für die nationale Versöhnung die  
wirtschaftliche  Entwicklung  der  Nord-  und  Ostprovinz  entscheidend  ist,  nicht  deren  
Kompetenzerweiterungen (AA 18.12.2020). 
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Eine Änderung der Verfassung, die im Oktober 2020 verabschiedet wurde, räumt dem Präsidenten  
weitreichende  neue  Befugnisse,  einschließlich  der  Ernennung  von  hochrangigen  Richtern, 
Mitgliedern der Menschenrechtskommission und anderen unabhängigen Institutionen, wie etwa  
Antikorruptionsgremien, der Ernennung und Entlassung von Ministern, des Premierministers, und  
der  Auflösung  des  Parlaments  mindestens  zweieinhalb  Jahre  nach  den  Wahlen  ein.  
Überarbeitungen der Novelle verwässern zwar einige Bestimmungen, ohne jedoch die allgemeine  
Bedrohung  des  Menschenrechtsschutzes  durch  die  Novelle  wesentlich  zu  verringern  (HRW 
13.1.2021).
Auf internationaler Ebene hat Sri Lanka 2015 die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen  
(UNHRC) im Konsens beschlossene Resolution 30/1 mit eingebracht und sich damit bereit erklärt,  
mutmaßliche  Kriegsverbrechen  im  sri-lankischen  Bürgerkrieg  mit  internationaler  Beteiligung 
rechtlich aufzuklären. In Umsetzung der Resolution wurden 2018 das Office of Missing Persons  
(OMP), welches insbesondere das Schicksal von Verschwundenen im Bürgerkrieg aufklären soll  
und das Office for Reparations (OFR) eingerichtet, das für Reparationszahlungen für erlittene  
Schäden  zuständig  ist.  Beide  können  bislang  weiter  arbeiten,  ihre  Kompetenzen  sollen  aber 
überprüft  und  ggf.  ein  Personalwechsel  angestrebt  werden.  Der  Präsident  hatte  schon  im 
Wahlkampf angekündigt, „Kriegshelden“ zu rehabilitieren. Gegen sie ermittelnde Beamte wurden  
umgehend versetzt oder suspendiert und durch Rajapaksa-getreue Polizeioffiziere ersetzt. Zum  
11. Jahrestag der Beendigung des Bürgerkriegs (19. Mai) bestätigte der Präsident erneut, keine  
Aktivitäten gegen Kriegshelden zuzulassen und nicht zu zögern, internationale Organisationen zu  
verlassen, die ständig grundlose Vorwürfe erheben. Im März 2020 begnadigte er einen wegen  
Mordes an acht Zivilisten rechtskräftig verurteilten Unteroffizier. Der problematische Prevention of  
Terrorism  Act  (PTA),  nachdem  Tatverdächtige  u.a.  bis  zu  18  Monate  ohne  Anklageerhebung 
festgehalten  werden  können,  ist  noch  immer  in  Kraft.  Ein  von  der  Vorgängerregierung 
eingebrachte  Entwurf  für  einen  neuen  Counter  Terrorism  Act  (CTA)  wurde  von  der  neuen 
Regierung zurückgezogen. Anlässlich des 1. Jahrestags der Osteranschläge von 2019 kam es  
erneut zu zahlreichen Verhaftungen unter dem PTA. Der Generalsekretär der SLPP kündigte vor  
den Parlamentswahlen sogar eine weitere Verschärfung des PTA an, ohne dass diese bisher  
umgesetzt wurde (AA 18.12.2020; vgl. AA 6.11.2020a, HRW 3.3.2020).
Singhalesisch und Tamilisch sind Amtssprachen in Sri Lanka (CIA 8.6.2021).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 7.6.2021
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 57
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- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (AA 6.11.2020a): Sri Lanka – Politisches Porträt, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/srilanka-node/portrait/212314, 
Zugriff 17.6.2021
- ACLED – Armed Conflict Location & Event Data Project (Autor), veröffentlicht von ReliefWeb 
(26.11.2019): ACLED Regional Overview – South Asia (17– 23 November 2019), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2020599/acleddata.com-Regional+Overview+South+Asia+17+
+23+November+2019.pdf, Zugriff 24.4.2020
- BS – Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report – Sri Lanka, https://www.bti-
project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_LKA.pdf, Zugriff 4.5.2020
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (8.6.2021): Fact-Book Sri Lanka, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/sri-lanka/#people-and-society, Zugriff 
17.6.2021
- DW – Deutsche Welle (20.11.2019): Rajapaksa-Clan übernimmt erneut die Macht in Sri Lanka, 
https://www.dw.com/de/rajapaksa-clan-%C3%Bcbernimmt-erneut-die-macht-in-sri-lanka/
a-51341060, Zugriff 17.6.2021
- HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2043729.html, Zugriff 17.6.2021
- HRW – Human Rights Watch (3.3.2020): UN Rights Council Should Uphold Sri 
LankaCommitments, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025892.html, Zugriff 17.6.2021
- KAS – Konrad Adenauer Stiftung (29.11.2019): Auf Messers Schneide: Sri Lanka nach der 
Wahl, https://www.kas.de/de/laenderberichte/detail/-/content/auf-messers-schneide-sri-lanka-
nach-der-wahl-1, Zugriff 9.6.2021
- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
- TG – The Guardian (22.11.2019): Sri Lanka's president Rajapaksa cements family power 
asbrothers join cabinet , https://www.theguardian.com/world/2019/nov/22/sri-lankas-president-
rajapaksa-cements-family-power-as-brothers-join-cabinet, Zugriff 24.4.2020
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 16.6.2021
 4. Sicherheitslage
Das staatliche Gewaltmonopol ist unangefochten (BS 2020). Die Sicherheitslage in Sri Lanka,  
insbesondere im Norden und Osten, hat sich seit dem Ende des Bürgerkriegs im Mai 2009 deutlich 
verbessert  (DFAT  4.11.2019),  der  umfassende  Sicherheits-  und  Überwachungsapparat  ist 
insbesondere im Norden und Osten wieder intakt. Nach der erfolgten Präsidentschaftswahl wird  
von verstärkter Präsenz [von Sicherheitskräften] im Norden und Osten berichtet (AA 18.12.2020).  
Es gibt Anzeichen dafür, dass die bewaffnete Opposition gegen den Staat nicht völlig aufgegeben  
wurde (BS 2020).
Am  21.  April  2019  verübten  sri-lankische  islamistische  Terroristen  Selbstmordanschläge  auf 
katholische Kirchen im Westen und Osten des Landes sowie drei Luxushotels in Colombo. Unter  
den rund 260 Todesopfern befanden sich 45 ausländische Staatsbürger. Der Großteil der Opfer  
waren sri-lankische Christen. Verantwortlich für die Anschläge ist die National Thowheed Jamath  
(NTJ), deren Mitglieder dem sog. Islamischen Staat (IS) die Treue geschworen haben. Am 22. April 
2019 rief die Regierung den Notstand aus, setzte die Streitkräfte im Inland ein und erteilte ihnen  
Festnahmebefugnisse. Nach Ablauf des Notstands am 22. September 2019 ordnete der damalige  
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Präsident an, dass das Militär auch nach Ablauf des Notstands im ganzen Land stationiert bleibt.  
Dieser Befehl wurde durch den derzeitigen Präsidenten verlängert (CT 22.4.2019; vgl. USDOS  
11.3.2020,  ÖB  9.2019).  Mögliche  Hintergründe  für  die  erfolgten  Anschläge  wurden  durch  die 
Regierung auch als eine Strategie internationaler Kräfte zur Spaltung der Gesellschaft und der  
Destabilisierung dieser im „Fadenkreuz der Großmächte und ihrer zunehmenden Konkurrenz im  
Indischen Ozean gesehen“ (CT 21.4.2019). Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass mehr als  
eine islamistische Zelle in Sri Lanka aktiv ist (GW 8.2.2020). 
Regierungsangaben zufolge wurden alle direkt an den Anschlägen vom Ostersonntag beteiligten  
Personen getötet oder festgenommen. Möglichkeiten zur Durchführung von Anschlägen der NTJ  
und der JMI sollen verringert worden sein. Fast 2.300 Personen wurden im Zusammenhang mit  
den Anschlägen verhaftet (DFAT 4.11.2019). Die islamistischen Angriffe im April 2019 verschärfen  
die  bestehenden  kommunalen  Bruchlinien  zwischen  Sri  Lankas  buddhistischer  Mehrheit  und 
muslimischer Minderheit. Dies hat das Risiko antimuslimischer Ausschreitungen insbesondere in  
Colombo, Galle, Gampa und Kalutara erhöht (GW 30.7.2020).
Als  Reaktion  auf  die  erfolgten  Anschläge  war  es  im  Land  zu  Unruhen  gekommen  (Nau.ch 
21.4.2021). Schon einige Tage nach den Anschlägen kam es zu Übergriffen von Christen (7,6  
Prozent  der Bevölkerung) und Buddhisten (70,1 Prozent der Bevölkerung) gegen die muslimische  
Minderheit Sri Lankas (9,7 Prozent). Im Zuge der sich häufenden Ausschreitungen kam es auch zu 
einem Todesopfer (ÖB 9.2020). Es wurde durch den Staat verabsäumt, Einzelpersonen, wie auch  
Gruppierungen strafrechtlich zu verfolgen, die im Zuge der Unruhen im Mai 2019, die auf die  
Terroranschläge vom Ostersonntag folgten, an der Zerstörung von Moscheen, Geschäften und  
Häusern in muslimischem Besitz beteiligt waren. Einige extremistische buddhistische Mönche, wie  
auch andere extremistische Gruppen wiegeln weiterhin ungestraft Nutzer in sozialen Medien auf  
(USDOS 30.3.2021).
Die Sicherheitsvorkehrungen wurden seitdem deutlich und erkennbar verschärft und die Präsenz  
der Sicherheitskräfte landesweit verstärkt. Das strikte Terrorismuspräventionsgesetz (Prevention of 
Terrorism  Act,  PTA)  wird  seitdem  wieder  häufiger  angewendet  (AA  18.12.2020).  Nach  den 
Anschlägen auf Kirchen und Hotels am Ostersonntag 2019 muss weiterhin von einem erhöhten  
Risiko von Terroranschlägen ausgegangen werden (BMEIA 21.6.2021). 
Die Kriminalitätsrate in Sri Lanka variiert, ist aber im Bezirk Colombo am höchsten. Die Häufigkeit  
von Tötungsdelikten ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen und ist nun mit anderen  
südasiatischen Ländern vergleichbar (DFAT 4.11.2019).
Obwohl einige Splittergruppen der Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) weiterhin existieren, ist  
eine Rückkehr zum Bürgerkrieg sehr unwahrscheinlich.   Militante Gruppierungen in Sri Lanka und  
wohl  ebenso  im  indischen  Bundesstaat  Tamil  Nadu  verfügen  aufgrund  der  umfassenden 
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militärischen  Überwachung  nur  über  sehr  begrenzte  Möglichkeiten  einer  Entfaltung  (GW 
30.7.2020). Das Militär unterhält eine beträchtliche Präsenz im Norden, einschließlich etwa 30.000  
Mann  auf  der  Jaffna-Halbinsel.  Die  meisten  Militärangehörigen  sind  auf  das  Security  Forces 
Cantonment  auf  der  Jaffna-Halbinsel  und  kleinere  umliegende  Militärlager  beschränkt.  Die 
Einmischung  des  Militärs  in  das  zivile  Leben  hat  abgenommen,  obwohl  das  Militär  in  der 
Nordprovinz weiterhin in einige zivile Aktivitäten, insbesondere in die Wirtschaft, eingreift (DFAT  
4.11.2019).
Sri  Lanka  sieht  sich  nur  einer  begrenzten  Bedrohung  durch  einen  zwischenstaatlichen  Krieg 
ausgesetzt (GW 30.7.2020).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 7.6.2021
- BMEIA – Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(21.6.2021): Sri Lanka: Aktuelle Hinweise (Unverändert gültig seit: 31.05.2021) , 
https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/sri-lanka/ , Zugriff 21.6.2021
- BS – Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report – Sri Lanka, https://www.bti-
project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_LKA.pdf, Zugriff 4.5.2020
- CT – Colombo Telegraph (22.4.2019): Who was behind the Sri Lanka bombings? 
https://www.telegraph.co.uk/news/2019/04/21/behind-sri-lanka-bomb-attacks-many-britons-
dead-everything-know/, Zugriff 23.4.2020
- CT – Colombo Telegraph (21.4.2019): Geopolitical Framings: On The Appearance Of 
Apparently Religious Violence In Sri Lanka, 
https://www.colombotelegraph.com/index.php/geopolitical-framings-on-the-appearance-of-
apparently-religious-violence-in-sri-lanka/, Zugriff 22.1.2019
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (4.11.2019): DFAT Country 
Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-
report-sri-lanka.pdf, Zugriff 18.6.2021
- GW – GardaWorld (30.7.2020): Sri Lanka Country Report, 
https://www.garda.com/crisis24/country-reports/sri-lanka, Zugriff 21.6.2021
- Nau.ch – (21.4.2021): Gedenken an Osteranschläge auf Sri Lanka, 
https://www.nau.ch/news/ausland/gedenken-an-osteranschlage-auf-sri-lanka-65911034, Zugriff 
21.6.2021 
- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
- ÖB – Österreichische Botschaft Neu Delhi [Österreich] (9.2019): Asylländerbericht Sri Lanka
- USDOS – US Department of State [USA] (11.3.2020): Country Report on Human Rights 
Practices2019 - Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026436.html, Zugriff 15.4.2020
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 16.6.2021
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 57
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5. Rechtsschutz / Justizwesen
Rechtsstaatlichkeit sowie die Unabhängigkeit der Gerichte sind auf den oberen Ebenen der Justiz  
einigermaßen gegeben, untere Instanzen sind hingegen weit mehr anfällig für Korruption, bzw.  
unterliegen  einer  starken  politischen  Einflussnahme,  die  oft  zu  vorauseilendem  Gehorsam  im 
Sinne der Regierung, bzw. wichtiger Persönlichkeiten (z.B. Parlamentsabgeordnete, hohe Beamte,  
Personen  mit  einer  Nahebeziehung  zum  Präsidenten  und  dessen  Familie,  etc.)  führen. 
Rechtsschutzmöglichkeiten, bzw. Möglichkeiten gegen falsche Anzeigen vorzugehen müssen in  
diesem Licht betrachtet werden (ÖB 9.2020).
Während das sri-lankische Strafrecht auf englischem Common Law basiert, beruht der Rest des  
Rechtssystems mehrheitlich  auf  dem  kontinentaleuropäischen  Rechtssystem.  Allerdings  gelten 
Ausnahmen  in  den  Bereichen  des  Familien-  und  Erbrechts.  Diese  unterliegen  teilweise  dem 
Gewohnheitsrecht der drei ethnischen Gemeinschaften. Singhalesen berufen sich auf Kandyan  
Law, Tamilen auf Thesavalamai und Moslems auf den Muslim Marriage and Divorce Act 1951, der  
wiederum  auf  der  Scharia  beruht.  Letzterer  wird  regelmäßig  kritisiert,  da  Polygamie  und  die 
Verheiratung minderjähriger Mädchen innerhalb der muslimischen Gemeinde erlaubt sind (ÖB  
9.2020).
Die  Strafverfolgungs-  oder  Strafzumessungspraxis  diskriminiert  nicht  nach  Merkmalen  wie 
ethnischer  Zugehörigkeit,  Religion,  Nationalität,  Angehörigkeit  zu  einer  bestimmten  sozialen 
Gruppe oder politischer Überzeugung. Von sogenannten „Altfällen“ mit Bezug auf die Liberation  
Tigers  of  Tamil  Eelam  (LTTE)  befindet  sich  nach  Einschätzung  des  Office  of  the  High 
Commissioner for Human Rights ( OHCHR) niemand mehr aufgrund des Prevention of Terrorism  
Act (PTA) in Haft. Nach den islamistischen Terroranschlägen wurden hunderte Personen aufgrund  
des PTA verhaftet, die große Mehrzahl muslimischen Glaubens. Sippenhaft wird nicht praktiziert.  
Keiner  Person  oder  Personengruppen  wird  kategorisch  der  Rechtsschutz  verweigert  (AA 
18.12.2020). 
Das schwache Justizwesen ist nach wie vor politischem Druck ausgesetzt und wird durch eine  
politisierte  Polizei,  auf  die  das  Gerichtssystem  bei  der  Beweisführung  häufig  angewiesen  ist, 
behindert. Seit Anfang 2015 sind aus der früheren Verwaltung eine Reihe von Staatsbeamten und  
Militärs strafrechtlich verfolgt worden. Ebenso werden Verdachtsfälle von Korruption von Beamten  
und Politikern, die seit Anfang 2015 an der Macht sind, untersucht (BS 2020; vgl. AA 18.12.2020).  
Die  Untersuchungshaftzeiten  sind  lang.  Es  dauert  oftmals  mehr  als  ein  Jahr,  bis  überhaupt 
entschieden  wird,  ob  eine  Anklage  erhoben  wird.  Ausländer  und  Sri  Lanker  sind  davon 
gleichermaßen betroffen. Die zulässige reguläre Haftdauer bis zur Anklageerhebung beträgt zwölf  
Monate  –  verlängerbar  in  dreimonatigen  Etappen  bis  maximal  24  Monate,  falls  die  
Staatsanwaltschaft eine Erklärung zur Notwendigkeit abgibt (AA 18.12.2020). 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 57
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