sril-lib-2021-07-07-ke

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- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (AA 6.11.2020a): Sri Lanka – Politisches Porträt, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/srilanka-node/portrait/212314, 
Zugriff 17.6.2021
- ACLED – Armed Conflict Location & Event Data Project (Autor), veröffentlicht von ReliefWeb 
(26.11.2019): ACLED Regional Overview – South Asia (17– 23 November 2019), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2020599/acleddata.com-Regional+Overview+South+Asia+17+
+23+November+2019.pdf, Zugriff 24.4.2020
- BS – Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report – Sri Lanka, https://www.bti-
project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_LKA.pdf, Zugriff 4.5.2020
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (8.6.2021): Fact-Book Sri Lanka, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/sri-lanka/#people-and-society, Zugriff 
17.6.2021
- DW – Deutsche Welle (20.11.2019): Rajapaksa-Clan übernimmt erneut die Macht in Sri Lanka, 
https://www.dw.com/de/rajapaksa-clan-%C3%Bcbernimmt-erneut-die-macht-in-sri-lanka/
a-51341060, Zugriff 17.6.2021
- HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2043729.html, Zugriff 17.6.2021
- HRW – Human Rights Watch (3.3.2020): UN Rights Council Should Uphold Sri 
LankaCommitments, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025892.html, Zugriff 17.6.2021
- KAS – Konrad Adenauer Stiftung (29.11.2019): Auf Messers Schneide: Sri Lanka nach der 
Wahl, https://www.kas.de/de/laenderberichte/detail/-/content/auf-messers-schneide-sri-lanka-
nach-der-wahl-1, Zugriff 9.6.2021
- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
- TG – The Guardian (22.11.2019): Sri Lanka's president Rajapaksa cements family power 
asbrothers join cabinet , https://www.theguardian.com/world/2019/nov/22/sri-lankas-president-
rajapaksa-cements-family-power-as-brothers-join-cabinet, Zugriff 24.4.2020
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 16.6.2021
 4. Sicherheitslage
Das staatliche Gewaltmonopol ist unangefochten (BS 2020). Die Sicherheitslage in Sri Lanka,  
insbesondere im Norden und Osten, hat sich seit dem Ende des Bürgerkriegs im Mai 2009 deutlich 
verbessert  (DFAT  4.11.2019),  der  umfassende  Sicherheits-  und  Überwachungsapparat  ist 
insbesondere im Norden und Osten wieder intakt. Nach der erfolgten Präsidentschaftswahl wird  
von verstärkter Präsenz [von Sicherheitskräften] im Norden und Osten berichtet (AA 18.12.2020).  
Es gibt Anzeichen dafür, dass die bewaffnete Opposition gegen den Staat nicht völlig aufgegeben  
wurde (BS 2020).
Am  21.  April  2019  verübten  sri-lankische  islamistische  Terroristen  Selbstmordanschläge  auf 
katholische Kirchen im Westen und Osten des Landes sowie drei Luxushotels in Colombo. Unter  
den rund 260 Todesopfern befanden sich 45 ausländische Staatsbürger. Der Großteil der Opfer  
waren sri-lankische Christen. Verantwortlich für die Anschläge ist die National Thowheed Jamath  
(NTJ), deren Mitglieder dem sog. Islamischen Staat (IS) die Treue geschworen haben. Am 22. April 
2019 rief die Regierung den Notstand aus, setzte die Streitkräfte im Inland ein und erteilte ihnen  
Festnahmebefugnisse. Nach Ablauf des Notstands am 22. September 2019 ordnete der damalige  
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Präsident an, dass das Militär auch nach Ablauf des Notstands im ganzen Land stationiert bleibt.  
Dieser Befehl wurde durch den derzeitigen Präsidenten verlängert (CT 22.4.2019; vgl. USDOS  
11.3.2020,  ÖB  9.2019).  Mögliche  Hintergründe  für  die  erfolgten  Anschläge  wurden  durch  die 
Regierung auch als eine Strategie internationaler Kräfte zur Spaltung der Gesellschaft und der  
Destabilisierung dieser im „Fadenkreuz der Großmächte und ihrer zunehmenden Konkurrenz im  
Indischen Ozean gesehen“ (CT 21.4.2019). Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass mehr als  
eine islamistische Zelle in Sri Lanka aktiv ist (GW 8.2.2020). 
Regierungsangaben zufolge wurden alle direkt an den Anschlägen vom Ostersonntag beteiligten  
Personen getötet oder festgenommen. Möglichkeiten zur Durchführung von Anschlägen der NTJ  
und der JMI sollen verringert worden sein. Fast 2.300 Personen wurden im Zusammenhang mit  
den Anschlägen verhaftet (DFAT 4.11.2019). Die islamistischen Angriffe im April 2019 verschärfen  
die  bestehenden  kommunalen  Bruchlinien  zwischen  Sri  Lankas  buddhistischer  Mehrheit  und 
muslimischer Minderheit. Dies hat das Risiko antimuslimischer Ausschreitungen insbesondere in  
Colombo, Galle, Gampa und Kalutara erhöht (GW 30.7.2020).
Als  Reaktion  auf  die  erfolgten  Anschläge  war  es  im  Land  zu  Unruhen  gekommen  (Nau.ch 
21.4.2021). Schon einige Tage nach den Anschlägen kam es zu Übergriffen von Christen (7,6  
Prozent  der Bevölkerung) und Buddhisten (70,1 Prozent der Bevölkerung) gegen die muslimische  
Minderheit Sri Lankas (9,7 Prozent). Im Zuge der sich häufenden Ausschreitungen kam es auch zu 
einem Todesopfer (ÖB 9.2020). Es wurde durch den Staat verabsäumt, Einzelpersonen, wie auch  
Gruppierungen strafrechtlich zu verfolgen, die im Zuge der Unruhen im Mai 2019, die auf die  
Terroranschläge vom Ostersonntag folgten, an der Zerstörung von Moscheen, Geschäften und  
Häusern in muslimischem Besitz beteiligt waren. Einige extremistische buddhistische Mönche, wie  
auch andere extremistische Gruppen wiegeln weiterhin ungestraft Nutzer in sozialen Medien auf  
(USDOS 30.3.2021).
Die Sicherheitsvorkehrungen wurden seitdem deutlich und erkennbar verschärft und die Präsenz  
der Sicherheitskräfte landesweit verstärkt. Das strikte Terrorismuspräventionsgesetz (Prevention of 
Terrorism  Act,  PTA)  wird  seitdem  wieder  häufiger  angewendet  (AA  18.12.2020).  Nach  den 
Anschlägen auf Kirchen und Hotels am Ostersonntag 2019 muss weiterhin von einem erhöhten  
Risiko von Terroranschlägen ausgegangen werden (BMEIA 21.6.2021). 
Die Kriminalitätsrate in Sri Lanka variiert, ist aber im Bezirk Colombo am höchsten. Die Häufigkeit  
von Tötungsdelikten ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen und ist nun mit anderen  
südasiatischen Ländern vergleichbar (DFAT 4.11.2019).
Obwohl einige Splittergruppen der Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) weiterhin existieren, ist  
eine Rückkehr zum Bürgerkrieg sehr unwahrscheinlich.   Militante Gruppierungen in Sri Lanka und  
wohl  ebenso  im  indischen  Bundesstaat  Tamil  Nadu  verfügen  aufgrund  der  umfassenden 
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militärischen  Überwachung  nur  über  sehr  begrenzte  Möglichkeiten  einer  Entfaltung  (GW 
30.7.2020). Das Militär unterhält eine beträchtliche Präsenz im Norden, einschließlich etwa 30.000  
Mann  auf  der  Jaffna-Halbinsel.  Die  meisten  Militärangehörigen  sind  auf  das  Security  Forces 
Cantonment  auf  der  Jaffna-Halbinsel  und  kleinere  umliegende  Militärlager  beschränkt.  Die 
Einmischung  des  Militärs  in  das  zivile  Leben  hat  abgenommen,  obwohl  das  Militär  in  der 
Nordprovinz weiterhin in einige zivile Aktivitäten, insbesondere in die Wirtschaft, eingreift (DFAT  
4.11.2019).
Sri  Lanka  sieht  sich  nur  einer  begrenzten  Bedrohung  durch  einen  zwischenstaatlichen  Krieg 
ausgesetzt (GW 30.7.2020).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 7.6.2021
- BMEIA – Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(21.6.2021): Sri Lanka: Aktuelle Hinweise (Unverändert gültig seit: 31.05.2021) , 
https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/sri-lanka/ , Zugriff 21.6.2021
- BS – Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report – Sri Lanka, https://www.bti-
project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_LKA.pdf, Zugriff 4.5.2020
- CT – Colombo Telegraph (22.4.2019): Who was behind the Sri Lanka bombings? 
https://www.telegraph.co.uk/news/2019/04/21/behind-sri-lanka-bomb-attacks-many-britons-
dead-everything-know/, Zugriff 23.4.2020
- CT – Colombo Telegraph (21.4.2019): Geopolitical Framings: On The Appearance Of 
Apparently Religious Violence In Sri Lanka, 
https://www.colombotelegraph.com/index.php/geopolitical-framings-on-the-appearance-of-
apparently-religious-violence-in-sri-lanka/, Zugriff 22.1.2019
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (4.11.2019): DFAT Country 
Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-
report-sri-lanka.pdf, Zugriff 18.6.2021
- GW – GardaWorld (30.7.2020): Sri Lanka Country Report, 
https://www.garda.com/crisis24/country-reports/sri-lanka, Zugriff 21.6.2021
- Nau.ch – (21.4.2021): Gedenken an Osteranschläge auf Sri Lanka, 
https://www.nau.ch/news/ausland/gedenken-an-osteranschlage-auf-sri-lanka-65911034, Zugriff 
21.6.2021 
- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
- ÖB – Österreichische Botschaft Neu Delhi [Österreich] (9.2019): Asylländerbericht Sri Lanka
- USDOS – US Department of State [USA] (11.3.2020): Country Report on Human Rights 
Practices2019 - Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026436.html, Zugriff 15.4.2020
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 16.6.2021
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5. Rechtsschutz / Justizwesen
Rechtsstaatlichkeit sowie die Unabhängigkeit der Gerichte sind auf den oberen Ebenen der Justiz  
einigermaßen gegeben, untere Instanzen sind hingegen weit mehr anfällig für Korruption, bzw.  
unterliegen  einer  starken  politischen  Einflussnahme,  die  oft  zu  vorauseilendem  Gehorsam  im 
Sinne der Regierung, bzw. wichtiger Persönlichkeiten (z.B. Parlamentsabgeordnete, hohe Beamte,  
Personen  mit  einer  Nahebeziehung  zum  Präsidenten  und  dessen  Familie,  etc.)  führen. 
Rechtsschutzmöglichkeiten, bzw. Möglichkeiten gegen falsche Anzeigen vorzugehen müssen in  
diesem Licht betrachtet werden (ÖB 9.2020).
Während das sri-lankische Strafrecht auf englischem Common Law basiert, beruht der Rest des  
Rechtssystems mehrheitlich  auf  dem  kontinentaleuropäischen  Rechtssystem.  Allerdings  gelten 
Ausnahmen  in  den  Bereichen  des  Familien-  und  Erbrechts.  Diese  unterliegen  teilweise  dem 
Gewohnheitsrecht der drei ethnischen Gemeinschaften. Singhalesen berufen sich auf Kandyan  
Law, Tamilen auf Thesavalamai und Moslems auf den Muslim Marriage and Divorce Act 1951, der  
wiederum  auf  der  Scharia  beruht.  Letzterer  wird  regelmäßig  kritisiert,  da  Polygamie  und  die 
Verheiratung minderjähriger Mädchen innerhalb der muslimischen Gemeinde erlaubt sind (ÖB  
9.2020).
Die  Strafverfolgungs-  oder  Strafzumessungspraxis  diskriminiert  nicht  nach  Merkmalen  wie 
ethnischer  Zugehörigkeit,  Religion,  Nationalität,  Angehörigkeit  zu  einer  bestimmten  sozialen 
Gruppe oder politischer Überzeugung. Von sogenannten „Altfällen“ mit Bezug auf die Liberation  
Tigers  of  Tamil  Eelam  (LTTE)  befindet  sich  nach  Einschätzung  des  Office  of  the  High 
Commissioner for Human Rights ( OHCHR) niemand mehr aufgrund des Prevention of Terrorism  
Act (PTA) in Haft. Nach den islamistischen Terroranschlägen wurden hunderte Personen aufgrund  
des PTA verhaftet, die große Mehrzahl muslimischen Glaubens. Sippenhaft wird nicht praktiziert.  
Keiner  Person  oder  Personengruppen  wird  kategorisch  der  Rechtsschutz  verweigert  (AA 
18.12.2020). 
Das schwache Justizwesen ist nach wie vor politischem Druck ausgesetzt und wird durch eine  
politisierte  Polizei,  auf  die  das  Gerichtssystem  bei  der  Beweisführung  häufig  angewiesen  ist, 
behindert. Seit Anfang 2015 sind aus der früheren Verwaltung eine Reihe von Staatsbeamten und  
Militärs strafrechtlich verfolgt worden. Ebenso werden Verdachtsfälle von Korruption von Beamten  
und Politikern, die seit Anfang 2015 an der Macht sind, untersucht (BS 2020; vgl. AA 18.12.2020).  
Die  Untersuchungshaftzeiten  sind  lang.  Es  dauert  oftmals  mehr  als  ein  Jahr,  bis  überhaupt 
entschieden  wird,  ob  eine  Anklage  erhoben  wird.  Ausländer  und  Sri  Lanker  sind  davon 
gleichermaßen betroffen. Die zulässige reguläre Haftdauer bis zur Anklageerhebung beträgt zwölf  
Monate  –  verlängerbar  in  dreimonatigen  Etappen  bis  maximal  24  Monate,  falls  die  
Staatsanwaltschaft eine Erklärung zur Notwendigkeit abgibt (AA 18.12.2020). 
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Im Rule of Law Index 2020 des World Justice Project (WJP) rangiert Sri Lanka auf Platz 66 von128 
Ländern (2017-18: Platz 59 von 113 Ländern), was eine Verschlechterung um zwei Plätze zum  
Ergebnis von 2019 bedeutet (WJP 27.2.2020; vgl. WJP 31.1.2018). In der Subskala Ziviljustiz  
nimmt das Land 2020 den Rang 99 von 128 Staaten ein (2018: Rang 91 von 113 Staaten) und in  
der  Subskala  Strafjustiz  den  Rang  65  von  128  Staaten  (2018:  Platz  53  von  113  Staaten) 
(WJP27.2.2020; vgl. WJP 31.1.2018).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 7.6.2021
- BS – Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report – Sri Lanka, https://www.bti-
project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_LKA.pdf, Zugriff 4.5.2020
- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
- WJP – World Justice Project (27.2.2020): Rule of Law Index 2020, Sri 
Lanka,https://worldjusticeproject.org/sites/default/files/documents/WJP-ROLI-2020-
Online_0.pdf, Zugriff 22.6.2021
- WJP – World Justice Projekt (31.1.2018): Rule of Law Index 2017-2018 – Sri 
Lanka,http://data.worldjusticeproject.org/#groups/LKA, Zugriff 25.4.2018
 6. Sicherheitsbehörden
Die Polizei ist für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit zuständig und untersteht dem  
Ministerium für öffentliche Sicherheit. Das Militär ist für die äußere Sicherheit zuständig. Darüber  
hinaus kann die Armee aufgefordert werden, speziell abgegrenzte Aufgaben der inneren Sicherheit 
zu  übernehmen.  Die  fast  11.000  Mitglieder  zählende  paramilitärische  Sondereinsatzgruppe 
[Special Task Force, STF] ist eine dem Generalinspekteur der Polizei unterstellte Polizeieinheit, die 
gelegentlich Operationen zur inneren Sicherheit mit dem Militär koordiniert (USDOS 30.3.2021;  
vgl. ÖB 9.2020). 
Die Hauptverantwortung für die Bekämpfung von COVID-19 wurde dem Militär übertragen. Der  
Armeechef ist Leiter des Nationalen Einsatzcenters. Während der ersten COVID-19-Welle wurden  
harte Maßnahmen verhängt (wochenlange durch das Militär durchgesetzte, zum Teil landesweite  
Ausgangssperren), um die die Lage in den Griff zu bekommen. Eine direkte Instrumentalisierung  
der Maßnahmen zum Zweck gezielter Einschränkungen der Menschenrechte ist aber nicht zu  
beobachten (AA 18.12.2020).
Die  Regierung  hat  die  vollständige  Kontrolle  über  den  gesamten  Verwaltungs-  und  
Sicherheitsapparat  (Militär,  Polizei,  Geheimdienste)  gewonnen  (USDOS  11.3.2020).  Freie  
Meinungsäußerung ist in jenen Teilen des Nordens, in denen die Sicherheitskräfte stark vertreten  
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sind, eingeschränkter als in anderen Teilen des Landes. Offene Kritik am Militär bleibt selten (BS  
2020).  Polizei-  und  Sicherheitskräfte  wenden  missbräuchliche  Praktiken,  wie  willkürliche  
Verhaftungen, außergerichtliche Hinrichtungen, Verschleppungen, Vergewaltigung, Folter an. Von  
solchen Maßnahmen sind Tamilen unverhältnismäßig stark betroffen (FH 3.3.2021). Opfer können  
Fälle direkt vor den Obersten Gerichtshof bringen, aber auch die Human Rights Commission of Sri  
Lanka  (HRCSL)  und  die  Strafgerichte  können  Fälle  untersuchen.  Das  Büro  hat  den  Auftrag, 
geschädigte Opfer, die für Reparationen in Frage kommen, zu ermitteln und einzeln oder kollektiv  
angemessene Entschädigungen zu leisten (USDOS 30.3.2021; vgl. ÖB 9.2020). Bedingt durch  
einen Arbeitsrückstand und Ressourcenmangel waren unabhängige Kommissionen langsam bei  
Untersuchungen  zu  behauptetem  Fehlverhalten  von  Polizei  und  Militär  (FH  3.3.2021).  
Zivilgesellschaftliche Organisationen behaupten, dass die Regierung und die Gerichte zögern,  
gegen  Sicherheitskräfte  vorzugehen.  Zwar  leitete  die  Regierung  Ermittlungen  gegen  einige 
Beamte ein, die im Verdacht stehen, Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben, doch  
gelingt es nicht, Verurteilungen zu erwirken (USDOS 30.3.2021; vgl. ÖB 9.2020). Weitestgehende  
Straffreiheit besteht weiterhin für alle Uniformierten für Menschenrechtsverletzungen während des  
Bürgerkriegs (ÖB 9.2020).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 7.6.2021
- BS – Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report – Sri Lanka, https://www.bti-
project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_LKA.pdf, Zugriff 4.5.2020
- FH –  Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046539.html, Zugriff 22.6.2021
- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 22.6.2021
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Das  Verbot  der  Folter  ist  in  Art.  11  der  Verfassung  verankert  (ÖB  9.2020).  Internationalen 
Organisationen und Presseberichten zufolge war Folter durch Polizisten bis 2016 verbreitet, um  
Geständnisse zu erreichen. Weiterhin werden einzelne Menschenrechtsvertreter im Norden und  
Osten überwacht und drangsaliert. Eine systematische Anwendung von Folter im Rahmen von  
Ermittlungen wird zwar nicht mehr beobachtet, nach dem Prevention of Terrorism Act (PTA) [Der 
PTA wurde 1979 als Reaktion auf separatistische Aufstände im Land, erlassen und während des  
Bürgerkriegs weitreichend angewendet. Während andere Notfallregelungen mit dem Ende des  
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Konflikts im Mai 2009 ausgelaufen sind, bleib der PTA in Kraft] darf die Polizei jedoch körperlichen  
Zwang ausüben, um Aussagen zu erhalten (AA 18.12.2020; vgl. USDOS 30.3.2021). Der PTA wird 
genutzt, um Mitglieder von Minderheiten und der Zivilgesellschaft – darunter Aktivisten, Anwälte  
und Schriftsteller – zu drangsalieren (HRW 10.6.2021). Gemäß dem PTA sind derart gewonnene  
Aussagen grundsätzlich vollständig verwertbar (AA 12.1.2020; vgl. USDOS 11.3.2020). Ein von der 
Vorgängerregierung eingebrachter Entwurf für einen neuen Counter Terrorism Act (CTA) wurde  
von der neuen Regierung zurückgezogen (AA 18.12.2020).
Der  Einsatz  von  Folterpraktiken  ist  im  Land  verbreitet.  Berichte  beziehen  sich  dabei  auf 
Polizeibeamte  und  Sicherheitsdienstleister,  die  angeblich  Verdächtige  zusammenschlagen,  um 
Geständnisse zu erwirken (USDOS 30.3.2021; vgl. AA 18.12.2020, BS 2020). Darüber hinaus wird  
von  Beteiligungen  durch  Polizei-  und  Sicherheitskräften  an  außergerichtlichen  Hinrichtungen, 
gewaltsamem Verschwindenlassen und Vergewaltigungen in Haft berichtet (FH 3.3.2021). 
Die bestehende Rechtsordnung stellt Folter unter Strafe und schreibt eine Freiheitsstrafe von nicht  
weniger als sieben Jahren und nicht mehr als zehn Jahren vor (USDOS 30.3.2021; vgl. ÖB  
9.2020). Die Regierung unterhält einen Ausschuss zur Verhütung von Folter, der den Vorwurf der  
Folter  prüft  und  vorbeugende  Maßnahmen  ergreift  (USDOS  30.3.2021).  Die  gerichtliche 
Verfolgung von Folter ist mit enormem Zeit- und Geldaufwand für die Opfer verbunden, so dass in  
der Realität kaum ein Fall zur Anzeige kommt. Auch Fälle, die vor Gericht behandelt werden,  
haben aufgrund langer  Verfahren, hoher  Gerichtskosten und Einflussnahme durch  die Polizei  
kaum eine Chance auf Verurteilung der Täter (AA 18.12.2020). 
Misshandlungen bei der Festnahme von Tatverdächtigen sowie in den Gefängnissen sind zwar  
verboten, kommen aber weiterhin vor (AA 18.12.2020). Darüber hinaus werden oftmals Frauen, die 
sich  wegen  ihrer  verschwundenen  oder  im  Bürgerkrieg  gefallenen  Männer  an  die  Behörden 
wenden,  sexuell  missbraucht  bzw.  zu  sexuellen  Handlungen  gezwungen,  damit  diese  ihnen 
zustehende Informationen erhalten können (ÖB 9.2020).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 7.6.2021
- BS – Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report – Sri Lanka, https://www.bti-
project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_LKA.pdf, Zugriff 4.5.2020
- FH – Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046539.html, Zugriff 22.6.2021
- HRW – Human Rights Watch (10.6.2021): European Parliament Alarmed over Sri Lanka’s 
Rights Situation, https://www.ecoi.net/de/dokument/2053901.html, Zugriff 25.6.2021
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 57
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- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 22.6.2021
 8. Korruption
Es besteht die verbreitete Ansicht, dass Korruption nach wie vor in der Verwaltung präsent ist (BS  
2020; vgl. GW 21.7.2020). Die öffentlichen Beschaffungssysteme sind anfällig für Bestechung, und  
es gibt praktisch keine Rechenschaftspflicht der Amtsinhaber in Form von Vermögenserklärungen  
oder Regeln für Interessenkonflikte (BS 2020). Gesetzlich sind Strafen für behördliche Korruption  
vorgesehen, doch die Regierung setzt dieses Gesetz nicht effektiv um. Regierungsbeamte sind  
oftmals in korrupte Aktivitäten unter Straffreiheit involviert. Im Laufe des Jahres gab es zahlreiche  
Berichte über Korruption in der Regierung (USDOS 30.3.2021).
Das  Gesetz  verpflichtet  alle  Kandidaten  für  Parlaments-,  Kommunal-,  Provinz-  und  
Präsidentschaftswahlen,  ihr  Vermögen  und  ihre  Verbindlichkeiten  gegenüber  dem  
Parlamentspräsidenten  offenzulegen.  Einige  –  aber  nicht  alle  –  Kandidaten  bei  den  
Parlamentswahlen, haben ihre Finanzberichte vorgelegt. Die Behörden haben die Einhaltung nicht  
durchgesetzt. Nach dem Gesetz kann man gegen Zahlung einer Gebühr auf die Aufzeichnungen  
über das Vermögen und die Schulden der gewählten Amtsträger zugreifen (USDOS 30.3.2021).
Im aktuellen Transparency International Corruption Perceptions Index rangiert Sri Lanka unter 179  
Ländern und Territorien an 94. Stelle mit einer Punkteanzahl von 38 von bestmöglichen 100 (2019:  
93/38) (TI 2020; vgl. TI 2019).  In der Unterskala „Abwesenheit von Korruption“ des World Justice  
Project nimmt Sri Lanka 2020 Rang 61 von 128 Staaten (2018: 58/113) ein (WJP 27.2.2020; vgl.  
WJP 31.1.2018). 
Im  September  2020  verhafteten  die  Behörden  18  Beamte  des  Police  Narcotic  Bureau,  die 
Medienberichten zufolge Drogenhändlern beim Transport und Vertrieb von Drogen unterstützt und  
dabei hohe Provisionszahlungen erhalten haben (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report – Sri Lanka, https://www.bti-
project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_LKA.pdf, Zugriff 4.5.2020
- GW - GardaWorld (21.7.2020): Sri Lanka Country Report, 
https://www.garda.com/crisis24/country-reports/sri-lanka, Zugriff 25.6.2021 
- TI - Transparency International (2020): Corruption Perceptions Index 2020, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2020/index/lka, Zugriff 25.6.2021
- TI – Transparency International (2019): Corruption Perceptions Index 2019, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2019/index/lka, Zugriff 25.6.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 22.6.2021
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 57
25

- WJP – World Justice Projekt (27.2.2020): World Justice Project, Rule of Law Index 2020 
https://worldjusticeproject.org/sites/default/files/documents/WJP-ROLI-2020-Online_0.pdf, 
Zugriff 25.6.2021
- WJP – World Justice Projekt (31.1.2018): Rule of Law Index 2017-2018 – Sri Lanka, 
http://data.worldjusticeproject.org/#groups/LKA, Zugriff 25.4.2018
 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
NGOs arbeiten relativ frei, auch wenn Aktivisten, die sich mit heiklen Themen befassen - darunter  
Korruption,  Menschenrechtsverletzungen  aus  der  Kriegszeit  und  Vermisste  -  weiterhin  über 
Überwachung, Belästigung und Einschüchterung durch die Sicherheitskräfte berichten (ÖB 9.2020; 
vgl. FH 3.3.2021, DFAT 4.11.2019). Diese Überwachungsmaßnahmen ereignen sich vor allem im  
Norden und Osten, aber auch anderorts (FH 3.3.2021; vgl. DFAT 4.11.2019). Im November 2019  
ist das Verteidigungsministerium als Aufsichtsorgan für NGOs eingesetzt worden (AI 28.2.2020;  
vgl. HRW 13.1.2021). 
Tamilische  Menschenrechtsverteidiger  und  Aktivisten,  einschließlich  Angehörige  von  
Verschwundenen, berichteten von Überwachung und Belästigung durch Strafverfolgungsbeamte.  
Menschenrechtsaktivistinnen im Norden und Osten berichteten, dass Interaktionen mit der Polizei  
oft mit sexueller Erniedrigung einhergingen (ÖB 9.2020). Eine 2016 durchgeführte Umfrage hat  
ergeben, dass das Vertrauen gegenüber NGOs bei der tamilischen Minderheit (über 73 Prozent)  
und bei Muslimen (65 Prozent) viel größer ist als bei der singhalesischen Mehrheit (35,3 Prozent)  
(BS 2020).
Die  Behörden  haben  begonnen,  Finanzierungen  durch  ausländische  Geldgeber  mit  der  
Behauptung zu kontrollieren, dass diese Gelder zur Unterstützung des „Terrorismus“ verwendet  
würden (HRW 13.1.2021). Durch diese Maßnahme steigt die Gefahr einer Überwachung für die  
NGOs.  Von  mehr  als  einem  Dutzend  NGOs  und  Medienorganisationen  werden  
Einschüchterungsbesuche  durch  Strafverfolgungsbehörden  und  Geheimdienste  gemeldet  (AI 
28.2.2020). Aktivisten befürchten, dass die Behörden Fehler in der Buchführung als Vorwand für  
das Einstellen von Tätigkeiten der betroffenen NGOs oder für Strafanzeigen geltend machen  
werden (HRW 3.3.2020).
Viele NGOs kooperieren mit der Regierung bei der Verteilung von Hilfsgütern im Rahmen der  
Abriegelungsmaßnahmen in der COVID-19-Pandemie. Einige Beobachter äußern die Befürchtung,  
dass diese Zusammenarbeit den Geheimdiensten auch Informationen über die Aktivitäten und das  
Personal der NGOs liefern könnte. Diese Informationen können im Bedarfsfall gegen die NGOs  
eingesetzt werden (FH 3.3.2021).
Quellen:
- AI – Amnesty International (28.2.2020): Joint Oral Statement: 43rd session of the Human 
Rights Council; Item 2: General Debate onreports and oral updates of the High Commissioner 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 57
26

and the Secretary-General [ASA 37/1882/2020], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2025533/ASA3718822020ENGLISH.PDF, Zugriff 30.4.2020
- BS – Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report – Sri Lanka, https://www.bti-
project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_LKA.pdf, Zugriff 4.5.2020
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (4.11.2019): DFAT Country 
Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-
report-sri-lanka.pdf, Zugriff 28.4.2020
- FH – Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046539.html, Zugriff 25.6.2021
- HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - Sri Lanka, 13. Jänner 2021
https://www.ecoi.net/de/dokument/2043729.html, Zugriff 25.6.2021
- HRW – Human Rights Watch (3.3.2020): Sri Lanka: Security Agencies Shutting Down Civic 
Space, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025894.html, Zugriff 20.4.2020
- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
 10. Wehrdienst und Rekrutierungen
Es gibt in Sri Lanka keine allgemeine Wehrpflicht (AA 18.12.2020; vgl. ÖB 9.2020). Man kann sich 
im Alter von 18 bis 22 Jahren freiwillig zum Militärdienst melden (CIA 8.6.2021). Nach Ende des  
Bürgerkriegs  wurde  das  Verteidigungsministerium  in  vielen  zivilen  Bereichen  aktiv,  z.B.  
Immobilienentwicklung, Brückenbau, Gastronomie und Tankstellen (ÖB 9.2020).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 17.6.2021
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (8.6.2021): The World Factbook – Sri Lanka, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/sri-lanka/, Zugriff 17.6.2021
- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
 11. Allgemeine Menschenrechtslage
Die Menschenrechte sind in der sri-lankischen Verfassung geschützt (ÖB 9.2020). Sri Lanka hat  
zudem  zahlreiche  internationale  Menschenrechtsabkommen  ratifiziert  (AA  18.12.2020).  Die 
Verfassung betont mehrfach das Recht auf freie Ausübung von Kultur, Sprache und Religion. Sie  
spricht darüber hinaus jedem Staatsbürger das Recht zu, sich im Falle der Verletzung eines  
Grundrechts direkt an den Supreme Court wenden zu können (ÖB 9.2020).
Zu den wichtigsten Menschenr echtsverletzungen durch Regierungsstellen gehören rechtswidrige  
Tötungen durch die Regierung, Folter, sexueller Missbrauch, willkürliche Verhaftungen, langwierige 
staatliche Inhaftierungen, fehlende Rückgabe von Eigentum durch das Militär sowie Überwachung  
und Belästigung von zivilgesellschaftlichen Aktivisten und Journalisten und Blockaden sozialer  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 27 von 57
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