sril-lib-2021-07-07-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Die Polizei hält Häftlinge manchmal ohne Kontakt zur Außenwelt fest, und Rechtsanwälte müssen eine Erlaubnis beantragen, um sich mit Klienten zu treffen, wobei die Polizei bei solchen Zusammenkünften häufig anwesend ist. In einigen Fällen umfassten die unrechtmäßigen Festnahmen Berichten zufolge auch Verhöre mit Misshandlung oder Folter (USDOS 30.3.2021). Während die Regierung die Anzahl der unter der PTA festgehaltenen Personen nicht meldete, berichteten Menschenrechtsgruppen im Norden von mindestens 22 PTA-Verhaftungen, die nicht mit den Angriffen vom Ostersonntag 2019 in Verbindung stehen. Im April 2020 ordnete der Generalinspekteur der Polizei die Verhaftung von Kritikern der Regierungsmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie an. Medien berichteten von mindestens 20 Verhaftungen wegen der Veröffentlichung oder Weitergabe von „Fehlinformationen“ (USDOS 30.3.2021). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 17.6.2021 - CT – Ceylon Today (2.12.2020): Mahara Shooting, https://ceylontoday.lk/news/mahara- shooting, Zugriff, 28.6.2021 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (4.11.2019): DFAT Country Information Report Sri Lanka, https://www.ec i.net/en/file/local/2019380/country-information- report-sri-lanka.pdf, Zugriff 28.4.2020 - ICPR – Institute for Criminal Policy Research (2018): World Prison Brief, Sri Lanka – Overwiew, https://www.prisonstudies.org/country/sri-lanka, Zugriff 28.4.2020 - ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 7.7.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 22.6.2021 - WPB – World Prison Brief (2020): Sri Lanka, https://www.prisonstudies.org/country/sri-lanka, Zugriff 28.6.2021 15. Todesstrafe Die Todesstrafe wird weiterhin verhängt, seit 1976 aber nicht mehr vollstreckt (CLS 2020; vgl. FAZ 6.2.2019, AFP 7.2.2019, Himal 28.9.2018), wobei kein offizielles Moratorium existent ist (Himal 28.9.2018; vgl. AA 18.12.2020). Die Todesstrafe ist in Sri Lanka für zahlreiche Verbrechen im Strafgesetzbuch definiert (Himal 28.9) und wird für vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag (werden nicht unterschieden), Vergewaltigung und Drogendelikte häufig verhängt (AA 18.12.2020; vgl. AFP 7.2.2019). Sri Lanka stimmte am 17.11.2020 im Dritten Ausschuss der UN-Generalversammlung für die Resolution zum „Moratorium on the use of the death penalty“. Ein Ende des Moratoriums, das der damalige .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 34 von 57

Präsident Sirisena Mitte 2018 erstmals angekündigt hatte, wurde nicht umgesetzt und wird von der neuen Regierung bisher nicht weiter verfolgt (AA 18.12.2020). Im Jahr 2019 unterzeichnete der ehemalige Präsident Maithripala Sirisena die Todesurteile für vier Gefangene, die wegen Drogendelikten verurteilt worden waren. Der Oberste Gerichtshof gewährte einen vorübergehenden Aufschub der Urteile. Diese Aufhebung wird angefochten und war Ende 2020 noch nicht abgeschlossen (AI 7.4.2021). 2020 wurde in mindestens 16 Fällen die Todesstrafe verhängt (LD.info 2021), 2019 waren es mindestens 34 Fälle (AI 4.2020). Es herrscht aktuell Unklarheit darüber, ob die Todesstrafe (Erhängen), die in Sri Lanka seit 1976 nicht vollstreckt wurde, wieder durchgeführt oder gar abgeschafft werden könnte (ÖB 9.2020). Ende März 2020 begnadigte Präsident Rajapaksa einen im Jahre 2015 zum Tode Verurteilten, ehemaligen Unteroffizier, nachdem er im Jahr 2000 am Mord von acht tamilische Binnenflüchtlinge 2015 schuldig gesprochen wurde (USDOS 30.3.2021). Eine am 24.6.2021 erfolgte Begnadigungen von 94 wegen Terrorismus inhaftierten, mutmaßlichen Mitgliedern der Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) , darunter 16 Tamilen und der frühere Parlamentsabgeordnete Duminda Silva, (dieser wurde wegen Mordes an einem politischen Rivalen zum Tode verurteilt) durch den sri-lankischen Präsidenten Gotabaya Rajapaksa löst e Kritik aus. Rund 150 zum Tode verurteilte Personen traten aus Protest über die Begnadigung in verschiedenen Gefängnissen in den Hungerstreik (BAMF 28.6.2021). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 17.6.2021 - AFP – Agence France-Presse (7.2.2019): Sri Lanka to resume executions within two months: president, https://news.abs-cbn.com/overseas/02/07/19/sri-lanka-to-resume-executions-within- two-months-president, Zugriff 14.4.2020 - AI – Amnesty International (7.4.2021): Sri Lanka 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048760.html, Zugriff 10.6.2021 - AI – Amnesty International (4.2020): Death Sentences and Executions 2019, https://www.ecoi.net/en/file/local/2028355/ACT5018472020ENGLISH.PDF, Zugriff 29.6.2021) - BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (28.6.2021): Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/ 2021/briefingnotes-kw26-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 29.6.2021 - FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (6.2.2019): Sri Lanka will die Todesstrafe wieder einführen, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/anti-drogenpolitik-sri-lanka-will-die- todesstrafe-wieder-einfuehren-16028178.html , Zugriff 24.4.2020 - HS – Himal Southasian (28.9.2018): Keeping the death penalty alive, https://himalmag.com/keeping-the-death-penalty-alive-sri-lanka-capital-punishment/, Zugriff 15.4.2020 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 35 von 57

- LD.info – Laenderdaten.info (2021): Todesstrafen nach Ländern im Jahr 2020, https://www.laenderdaten.info/todesstrafe.php, Zugriff 29.6.2021 - ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 7.7.2021 16. Religionsfreiheit Die sri-lankische Verfassung gibt keine Staatsreligion vor, garantiert Religionsfreiheit, weist aber dem Buddhismus eine herausgehobene Rolle zu (AA 18.12.2020) und verpflichten die Regierung, den Buddhismus zu schützen und gleichzeitig die Rechte der religiösen Minderheiten zu respektieren. Das Gesetz erkennt vier Religionen an: Buddhismus (70,2 Prozent), Islam (9,7 Prozent), Hinduismus (12,6 Prozent) und Christentum (7,4 Prozent) (USDOS 12.5.2021; vgl. AA 18.12.2020). Die Mehrzahl der Singhalesen ist buddhistisch. Tamilen, hauptsächlich Hindus mit einer bedeutenden christlichen Minderheit, bilden die Mehrheit in der Nordprovinz und stellen nach den Muslimen die zweitgrößte Gruppe in der Ostprovinz des Landes. Die meisten Muslime identifizieren sich selbst als eigene ethnische Gruppe und nicht als Tamilen oder Singhalesen, sind aber tamilischsprachig. Tamilen indischer Herkunft, die meist Hindus sind, haben eine große Präsenz in den Provinzen Central, Sabaragamuwa und Uva. Muslime bilden eine Mehrheit in der Ostprovinz, und es gibt beträchtliche muslimische Bevölkerungen in den Provinzen Central, North- Central, Northwestern, Sabaragamuwa, Uva und Western. Christen (7,4 Prozent) leben im ganzen Land, haben aber eine größere Präsenz in den östlichen, nördlichen, nordwestlichen und westlichen Provinzen und eine kleinere Präsenz in den Provinzen Sabaragamuwa und Uva. Laut Regierungsstatistiken sind schätzungsweise 81 Prozent der Christen römisch-katholisch (USDOS 12.5.2021). Die Religionen begegnen sich in Sri Lanka traditionell mit Respekt und Toleranz. Nach den Terroranschlägen auf Kirchen und Hotels durch islamische Extremisten zu Ostern 2019 hat sich allerdings eine skeptische Grundstimmung gegen die muslimische Minderheit entwickelt, die zeitweise zu einem informellen Boykott muslimischer Geschäfte führten (AA 18.12.2020). Es gab darüber hinaus weitreichende Ausschreitungen gegen die muslimische Bevölkerung, im Rahmen derer Eigentum zerstört, Personen aus ihren Häusern vertrieben und teilweise auch getötet wurden (ÖB 9.2020). Bestehende kommunale Bruchlinien zwischen der buddhistischen Mehrheit Sri Lankas und der muslimischen Minderheit haben sich weiter verschärft (GW 21.7.2020). So wurden in den ersten Monaten der Covid-19-Pandemie in den sozialen Medien Aufrufe zum Boykott muslimischer Unternehmen und falsche Behauptungen laut, dass Muslime Covid-19 absichtlich verbreiten, nachdem hochrangige Regierungsvertreter öffentliche Kommentare abgaben, in denen sie - fälschlicherweise - andeuteten, dass das Virus unter Muslimen besonders .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 36 von 57

verbreitet ist (HRW 13.1.2021). Hassrede, einschließlich der Beleidigung von Religion oder religiösen Überzeugungen, ist durch die Polizeiverordnung und das Strafgesetzbuch verboten (USDOS 30.3.2021). Trotzdem sind Sri Lankas religiöse Minderheiten (Christen, Hindus und Muslime) regelmäßigen Verstößen gegen ihr Verfassungsrecht auf Religionsfreiheit ausgesetzt, wie etwa Hassreden, diskriminierende Praktiken, Drohungen und Einschüchterungen, Zerstörung von Eigentum sowie körperliche Gewalt. Zu den Rechtsverletzungen zählen auch die Besetzung/Übernahme von Land durch buddhistische religiöse Stätten, die Entstehung buddhistischer Symbole und Kultstätten in Minderheitengebieten und die Verweigerung des Zugangs von Tamilen zu hinduistischen Tempeln und anderen kulturellen Stätten (ÖB 9.2020). Übergriffe radikaler buddhistisch-nationalistischer Gruppierungen auf Minderheiten sind immer wieder öffentlich bemerkbar. Dabei werden insbesondere seit den Terroranschlägen Muslime mit rassistisch-aggressiver Rhetorik angegriffen (AA 18.12.2020; vgl. HRW 13.1.2021). Rechtliche Einschränkungen für andere Religionen oder Ideologien, einschließlich der Freiheit zum Religionsübertritt, gibt es nicht (AA 18.12.2020). Für die vier vom Gesetz anerkannten Religionen (Buddhismus, Islam, Hinduismus und Christentum) gibt es für zentrale religiöse Körperschaften keine Registrierungspflicht. Neue religiöse Gruppen, einschließlich der Gruppen, die mit den vier anerkannten Religionen verbunden sind, müssen sich bei der Regierung registrieren lassen, um eine Genehmigung für den Bau neuer Gotteshäuser, Visa für religiöse Mitarbeiter (Missionare) bzw. Einwanderungsgenehmigungen zu erhalten, um Schulen zu betreiben und um Zuschüsse für den Religionsunterricht zu beantragen. Religiöse Organisationen können auch durch ein vom Parlament mit einfacher Mehrheit verabschiedetes Gesetz staatliche Anerkennung und die Erlaubnis zum Betrieb von Schulen beantragen (USDOS 12.5.2021). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021 - GW – GardaWorld (21.7.2020): Sri Lanka Country Report, https://www.garda.com/crisis24/country-reports/sri-lanka, Zugriff 29.6.2021 - HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043729.html, Zugriff 29.6.2021 - ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 7.7.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (12.5.2021): 2020 Report on International Religious Freedom: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2051710.html, Zugriff 29.6.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 37 von 57

- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 29.6.2021 17. Minderheiten Nach dem 14. Zensus im Jahr 2011/2012 stellen die Singhalesen mit 74,9 Prozent die Bevölkerungsmehrheit, gefolgt von 11,2 Prozent Tamilen, 4,2 Prozent sog. Indian Tamils (Einwanderung während der britischen Kolonialzeit als Plantagenarbeiter) und 9,2 Prozent sog. Moors muslimischen Glaubens (AA 18.12.2020; vgl. CIA 8.6.2021). Es gibt keine diskriminierende Gesetzgebung oder Verwaltungspraxis. Allerdings gibt es weiterhin soziale Missstände insbesondere im Norden und Osten des Landes, die vom Bürgerkrieg am stärksten betroffen waren (AA 18.12.2020). Der Zugang zu öffentlichen Diensten und Leistungen ist nach geltendem Recht für alle gleich. In der Praxis bestehen jedoch Ungleichheiten. Während Nicht-Singhalesen in der Zeit der Kolonialisierung einen bevorzugten Zugang zu wirtschaftlichen, bildungspolitischen und politischen Möglichkeiten genossen, verfolgten die Regierungen nach der Unabhängigkeit eine Politik, die darauf abzielte, Singhalesen zu begünstigen. Dies führte in der postkolonialen Zeit zu einer Umkehrung der horizontalen Ungleichheitsmuster der Kolonialzeit. Fast drei Jahrzehnte Bürgerkrieg vergrößerten die Kluft zwischen tamilischen Hindus und buddhistischen Singhalesen weiter (BS 2020). Darüber hinaus hat die Umsiedlung im Norden und Osten, nicht nur durch die während des bewaffneten Konflikts vertriebenen Personen, sondern auch durch die von der Regierung geförderte Umsiedlung singhalesischer Arbeiter und Haushalte, zu Spannungen zwischen den Gemeinschaften vor Ort geführt. Dies ist nicht nur das Ergebnis von Streitigkeiten um Land und Ressourcen, sondern auch unterschiedlicher sozialer und kultureller Normen (ÖB 9.2020). So ist die soziokulturelle Struktur des politischen Lebens in erster Linie durch die Werte der singhalesischen (ganz überwiegend theravada-buddhistischen) Mehrheit bestimmt. Darüber hinaus lebt im Land eine große Minderheit von Tamilen sowie Christen und Muslime. Nach wie vor ist die Innenpolitik vom Bürgerkrieg (1983 – 2009) zwischen der tamilischen Separatistenorganisation „Befreiungstiger von Tamil Eelam“ (LTTE) und der Regierung geprägt (AA 6.11.2020a). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 38 von 57

- AA – Auswärtiges Amt (AA 6.11.2020a): Sri Lanka – Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/srilanka-node/portrait/212314, Zugriff 29.6.2021 - BS – Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report – Sri Lanka, https://www.bti- project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_LKA.pdf, Zugriff 4.5.20200 - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (8.6.2021): The World Factbook – Sri Lanka, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/sri-lanka/, Zugriff 29.6.2021 - ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 7.7.2021 17.1. Tamilen Über 26 Jahre lang haben sich die Armee der singhalesischen Regierung und separatistische Tamilen-Rebellen einen blutigen Bürgerkrieg geliefert, von dem sich das Land bis heute noch nicht erholt hat. Die „Befreiungstiger von Tamil Eelam“ (LTTE) kämpften darin für einen unabhängigen tamilischen Staat im Norden der Insel. Die LTTE verübte hunderte Selbstmordanschläge im ganzen Land und führte Zwangsrekrutierungen von Kindern durch. Von der Armee wiederum wurden großflächig die Tamilen-Gebiete im Norden bombardiert. Geschätzte 100.000 Menschen kamen während des Konflikts ums Leben (DP 22.4.2019). Angesichts der starken Verbindungen der Rajapaksas mit dem nationalistischen, buddhistisch- singhalesischen Element, ist nunmehr davon auszugehen, dass die Verbrechen während des Bürgerkrieges nicht mehr weiter aufgearbeitet werden. Ganz im Gegenteil werden jene, die diese begangen haben, von den Rajapaksas als Helden gefeiert, zumal Präsident Gotabaya Rajapaksa als Defence Secretary während des Bürgerkrieges selbst für die Verbrechen der Armee an den tamilischen Kämpfern verantwortlich war bzw. wenigstens davon wusste. In den früheren Konfliktzonen (der Norden und Osten des Landes) gibt es weiterhin stark militarisierte Bereiche, in denen Opfer konfliktbedingter Gewalt und ihre Familien von der Justiz behindert werden. Auch Misshandlungen durch Sicherheitskräfte werden oft nicht aufgeklärt oder bleiben straffrei. Verbesserungen, die während der Präsidentschaft von Maithripala Sirisena ergriffen wurden, wie z. B. das Singen der Nationalhymne auf Tamil nach Jahren inoffizieller Beschränkungen sowie die Neuauflage des Gedenkens an das Ende des Konflikts nicht als „Tag des Sieges“, sondern als „Tag der Erinnerung“, werden von Präsident Gotabaya Rajapaksa, der seine Wahlsiege der singhalesisch-buddhistischen Mehrheit verdankt, wieder rückgängig gemacht (ÖB 9.2020). Überall im Land, aber besonders im Norden und Osten, berichten Tamilen, dass die Sicherheitskräfte regelmäßig Mitglieder ihrer Gemeinschaft überwachen und schikanieren, insbesondere Aktivisten, Journalisten und ehemalige oder mutmaßliche ehemalige LTTE-Mitglieder (USDOS 30.3.2021; vgl. HRW 13.1.2021 ). Sowohl einheimische als auch indischstämmige Tamilen berichten, dass sie seit langem unter einer systematischen Diskriminierung bei der universitären Ausbildung, der öffentlichen Beschäftigung, dem Wohnungswesen, der .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 39 von 57

medizinischen Versorgung, den Sprachregelungen und den Verfahren zur Einbürgerung von Nicht- Staatsbürgern im Land leiden (USDOS 30.3.2021). Tamilen werden seit Jahrzehnten benachteiligt (IRB 17.8.2020). Zwar werden gegenwärtig Tamilen nicht speziell ins Visier der Sicherheitskräfte genommen und sind keiner direkten Verfolgung oder Repressalien ausgesetzt, nur weil sie Tamilen sind, jedoch sind sie ebenso wie andere Minderheiten Diskriminierungen ausgesetzt (ARC 20.1.2020; vgl. AA 18.12.2020). Es kommt immer wieder zu blutiger Gewalt radikaler Buddhisten gegen Muslime (DP 22.4.2019). Behördenvertreter behaupten, dass sich die LTTE regruppiert. Die Reorganisation erfolgt demnach mit Unterstützung der tamilischen Diaspora. Demnach versucht die tamilische Diaspora, die LTTE wiederzubeleben, um jene Ziele zu erreichen, die im bewaffneten Kampf nicht erreicht werden konnten. Als eine Folgerung daraus sind mutmaßliche und ehemalige Mitglieder der LTTE umfassenden Maßnahmen der Überwachung und schikanösen Behandlungen durch Sicherheitskräfte ausgesetzt. Von Verhaftungen mutmaßlicher LTTE-Mitglieder wegen dem angeblichen Wiederaufbau der LTTE wird berichtet (SFH 8.5.2020). So wird das Militär in höchster Alarmbereitschaft gehalten, um jeder Gefahr einer Destabilisierung der nationalen Sicherheit des Landes entgegenzutreten. Ehemalige und mutmaßliche LTTE- Mitglieder werden durch Sicherheitskräfte überwacht und schikaniert. Zahlreiche ehemalige LTTE- Mitglieder müssen sich regelmäßig auf Polizeistation melden (SFH 8.5.2020). Auch sind mutmaßliche LTTE-Mitglieder, die im Verdacht stehen die LTTE wiederaufbauen zu wollen, Verhaftungen ausgesetzt (DM 10.12.2019). D as Risiko, Opfer einer Verschleppung zu werden, ist seit 2015 zwar im Vergleich zu den Kriegsjahren und der unmittelbaren Nachkriegszeit stark gesunken. Jedoch bestehe die Angst vor einer Verschleppung weiterhin. Ehemalige LTTE- Mitglieder werden oft von Sicherheitskräften unter Druck gesetzt. Eine ungleiche Anwendung der Gesetze in Bezug auf ehemalige LTTE-Mitglieder ist zu beobachten (SFH 8.5.2020). Auch wenn am 24. Juni 2021 der sri-lankische Präsident Gotabaya Rajapaksa 16 Tamilen, denen Verbindungen zur LTTE unterstellt wurden und die wegen Terrorismus inhaftiert waren, mit rund 80 weiteren Gefangenen begnadigt wurden (BAMF 28.6.2021), bleibt die Lage für die tamilische Minderheit auch weiterhin als schwierig einzustufen (ÖB 9.2020). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021 - ARC – Asylum Research Centre (20.1.2020): Observations on the Report of a Home Office fact-finding mission to Sri Lanka, Conducted between 28 September and 5 October 2019, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 40 von 57

https://www.ecoi.net/en/file/local/2036163/ARC-Foundation-observations-on-HO-Sri-Lanka- FFM_July2020.pdf, Zugriff 30.6.2021 - BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (28.6.2021): Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/ 2021/briefingnotes-kw26-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 30.6.2021 - DM – Daily Mirror (10.12.2019): Four persons who tried to rejuvenate LTTE arrested, https://www.dailymirror.lk/breaking_news/Four-persons-who-tried-to-rejuvenate-LTTE- arrested/108-179360, Zugriff 30.6.2021 - DP – Die Presse (22.4.2019): Sri Lanka: 26 Jahre Bürgerkrieg und Gewalt zwischen den Konfessionen, https://www.diepresse.com/5616514/sri-lanka-26-jahre-burgerkrieg-und-gewalt- zwischen-den-konfessionen, Zugriff 11.6.2021 - HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - Sri Lanka, 13. Jänner 2021 https://www.ecoi.net/de/dokument/2043729.html, Zugriff 30.6.2021 - IRB – Immigration and Refugee Board [Kanada] (17.8.2020): Sri Lanka: Treatment of Tamil citizens, including suspected members or supporters of the Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE); treatment of non-Tamil supporters of the LTTE by the government (2017-August 2020) [LKA200298.E], https://www.ecoi.net/de/dokument/2037113.html, Zugriff 30.6.2021 - ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 7.7.2021 - SFH – Schweizerische Flüchtlingshilfe (8.5.2020): Sri Lanka: Witwe eines hochrangigen LTTE- Mitglieds, https://www.ecoi.net/en/file/local/2030985/200508_LKA_LTTE_Witwe_anonym_01.pdf, Zugriff 30.6.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 22.6.2021 17.2. Veddas Die als Veddas bekannte indigene Bevölkerung des Landes, soll weniger als 1.000 Personen zählen (USDOS 30.3.2021). Sie werden im Allgemeinen vom Gesetz geschützt. Veddas nehmen ohne rechtliche Einschränkungen am politischen und wirtschaftlichen Leben teil, aber manche von ihnen besitzen keine legalen Dokumente (USDOS 30.3.2021). Die staatliche Regulierung von Land, Wald und die Landwirtschaft hat sich negativ auf die Veddas ausgewirkt. Die Ausweisung großer Landstriche als Nationalparks und Schutzgebiete hat dazu geführt, dass die Veddas den Zugang zu Jagdgebieten, Chena (Brandlandwirtschaft) und zu Waldprodukten, die für ihre Ernährung sowie andere materielle und spirituelle Bedürfnisse der Gemeinschaft von zentraler Bedeutung sind, verloren haben. Die einseitige Ausweisung von Flächen als Wald oder als für andere Zwecke reserviert hat zu wiederholten Vertreibungen und Umsiedlungen der Gemeinschaft geführt, was deren Identität erheblich schwächt (EG 4.2017). Obwohl für alle Kinder bis zum sechzehnten Lebensjahr Schulpflicht gilt, gehen rund 20 Prozent der Vedda nicht zur Schule. Fast 60 Prozent der Mädchen und 15 Prozent der Buben sind vor Vollendung des 18. Lebensjahres verheiratet, was den Zugang zu Bildung erschwert – insbesondere für Mädchen (EG 4.2017). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 41 von 57

- EG – Equal Ground; Janawabodaya Kendraya; Mannar Women's Development Federation; National Fisheries Solidarity Movement; Suriya Women's Development Centre; Women's Resource Centre; Movement for Land and Agriculture Reforms et al. (Autor), veröffentlicht von CESCR – UN Committee on Economic, Social and Cultural Rights (4.2017): The State of Economic, Social and Cultural Rights in Sri Lanka: A Joint Civil Society Shadow Report to the United Nations Committee on Economic Social and Cultural Rights, https://www.ecoi.net/en/file/local/1402110/1930_1498129564_int-cescr-css-lka-27228-e.pdf, Zugriff 23.5.2018 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 22.6.2021 18. Relevante Bevölkerungsgruppen 18.1. Frauen Frauen sind gegenüber Männern wirtschaftlich benachteiligt. Im Gender Inequality Index von 2018 liegt Sri Lanka auf Platz 86 von 188 Ländern, im World Economic Forum Global Gender Gap Report 2020 auf Platz 102 von 153 (AA 18.12.2020; vgl. BS 2020). Es gibt keine gesetzliche Einschränkung der Beteiligung von Frauen oder Angehörigen von Minderheiten am politischen Prozess. Dennoch wird von Belästigungen von Frauen bei den Parlamentswahlen im August 2020 berichtet (USDOS 30.3.2021 ). Der Anteil von Frauen in hohen politischen Ämtern ist allgemein gering (USDOS 30.3.2021; vgl. AA 18.12.2020). Geschlechtsspezifische Normen und andere Hindernisse für das Engagement von Frauen in Gesellschaft und Wirtschaft bedeuten, dass sri-lankische Frauen im Erwerbsleben und im Parlament deutlich unterrepräsentiert sind und in informellen, gering qualifizierten und schlecht bezahlten Berufen überrepräsentiert bleiben (DFAT 4.11.2019). Die allgemein gültigen Gesetze diskriminieren nicht. Allerdings gibt es vor allem auf der Jaffna-Halbinsel und in muslimischen Gemeinden (Ostküste) weiterhin kulturelle Bräuche („personal laws“), die von den Angehörigen der Gemeinschaft als verbindlich angesehen werden und Frauen diskriminieren. Nach den islamistischen Anschlägen hat die Regierung angekündigt, das geltende Recht vereinheitlichen zu wollen („one country, one law“), ohne dass dem allerdings bisher Taten folgten (AA 18.12.2020). Es ist davon auszugehen, dass es Fälle von Genitalverstümmelung in muslimisch-dominierten Kreisen Sri Lankas gibt. In den Medien wurde über Versuche berichtet, zwischen der religiös gebotenen Beschneidung und der verbotenen Verstümmelung zu unterscheiden (AA 18.12.2020; vgl. DFAT 4.11.2019). Gewalt gegen Frauen, vor allem häusliche Gewalt, ist in ganz Sri Lanka verbreitet (AA 18.12.2020; vgl. AI 7.4.2021). Abriegelungsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der COVID-19- Pandemie führten in Sri Lanka zu einem Anstieg der geschlechtsspezifischen Gewalt (HRW 13.1.2021). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 42 von 57

Das Gesetz verbietet Vergewaltigung und häusliche Gewalt, aber die Durchsetzung des Gesetzes war uneinheitlich. Vergewaltigung in der Ehe ist nur verboten, wenn die Eheleute rechtlich getrennt sind (USDOS 30.3.2021 ; vgl. ÖB 9.2020) . Seit 2005 gibt es ein Gesetz, das häusliche Gewalt ächtet und betroffenen Frauen Beratungsmöglichkeiten eröffnet. Es gibt einen Prevention of Domestic Violence Act. Frauen (und Kinder) können sich, wenn sie sich unsicher fühlen, an ein zuständiges Gericht (Magistrate‘s Courts) wenden. Nur auf Anordnung des Gerichts weisen staatliche Stellen eine sichere Unterkunft zu, strikte Diskretion ist gewahrt (AA 18.12.2020). Opfer können für ein Jahr Schutz erhalten und eine Unterhaltsbeihilfe beantragen (USDOS 30.3.2021 ; vgl. ÖB 9.2020) . Sexuelle Belästigung ist zwar eine Straftat, die mit einer Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann (USDOS 30.3.2021 ), doch besteht weiterhin Straflosigkeit für Täter bei verschiedensten Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Es wurden keine ausreichenden Schritte unternommen, um Fälle von Gewalt gegen Frauen vor Gericht zu bringen (AI 7.4.2021). Allein in den ersten 15 Tagen des Jahres 2021 wurden insgesamt 142 Vergewaltigungen und 42 Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch gegen Kinder bei der Polizei angezeigt (AI 7.4.2021). Das Thema ist in Sri Lanka weitgehend tabuisiert. Frauen fürchten sich im Falle einer Anzeige vor Stigmatisierung (AA 18.12.2020). Ein Berufungsgericht sprach im Oktober 2019 vier Soldaten, die wegen einer Gruppenvergewaltigung in Viswamadu im Jahr 2010 angeklagt waren, frei. Dies war einer der wenigen Fälle, in denen Täter sexueller Gewalt zur Rechenschaft gezogen und angeklagt worden waren (AI 30.1.2020). So besteht weiterhin Straflosigkeit für sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt (AI 7.4.2021). Das Polizeibüro zur Verhütung des Missbrauchs von Frauen und Kindern führte jedoch Sensibilisierungsprogramme in Schulen durch, um Frauen zu ermutigen, Beschwerden einzureichen und die Polizei setzte den Aufbau von Fraueneinheiten in den Polizeistationen fort. Dienstleistungen zur Unterstützung von Vergewaltigungsopfern und von Opfern häuslicher Gewalt, wie Krisenzentren, Rechtsbeistand und Beratung, waren aufgrund fehlender Finanzmittel in der Regel landesweit knapp (USDOS 30.3.2021). Auch in der Öffentlichkeit sind Frauen weiterhin oftmals direkter und indirekter sexueller Belästigung ausgesetzt (AA 18.12.2021). Oft werden Frauen, die sich wegen ihrer verschwundenen oder im Bürgerkrieg gefallenen Männer an die Behörden wenden, sexuell missbraucht bzw. zu sexuellen Handlungen gezwungen, um ihnen zustehende Informationen zu erhalten (ÖB 9.2020). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 43 von 57
