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Die Polizei hält Häftlinge manchmal ohne Kontakt zur Außenwelt fest, und Rechtsanwälte müssen  
eine  Erlaubnis  beantragen,  um  sich  mit  Klienten  zu  treffen,  wobei  die  Polizei  bei  solchen 
Zusammenkünften  häufig  anwesend  ist.  In  einigen  Fällen  umfassten  die  unrechtmäßigen 
Festnahmen Berichten zufolge auch Verhöre mit Misshandlung oder Folter (USDOS 30.3.2021).
Während die Regierung die Anzahl der unter der PTA festgehaltenen Personen nicht meldete,  
berichteten Menschenrechtsgruppen im Norden von mindestens 22 PTA-Verhaftungen, die nicht  
mit  den  Angriffen  vom  Ostersonntag  2019  in  Verbindung  stehen.  Im  April  2020  ordnete  der 
Generalinspekteur  der  Polizei  die  Verhaftung  von  Kritikern  der  Regierungsmaßnahmen  zur 
Eindämmung der COVID-19-Pandemie an. Medien berichteten von mindestens 20 Verhaftungen  
wegen der Veröffentlichung oder Weitergabe von „Fehlinformationen“ (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 17.6.2021
- CT – Ceylon Today (2.12.2020): Mahara Shooting, https://ceylontoday.lk/news/mahara-
shooting, Zugriff, 28.6.2021
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (4.11.2019): DFAT Country 
Information Report Sri Lanka, https://www.ec  i.net/en/file/local/2019380/country-information-  
report-sri-lanka.pdf, Zugriff 28.4.2020
- ICPR – Institute for Criminal Policy Research (2018): World Prison Brief, Sri Lanka – Overwiew, 
https://www.prisonstudies.org/country/sri-lanka, Zugriff 28.4.2020
- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 22.6.2021
- WPB – World Prison Brief (2020): Sri Lanka, https://www.prisonstudies.org/country/sri-lanka, 
Zugriff 28.6.2021
 15. Todesstrafe
Die Todesstrafe wird weiterhin verhängt, seit 1976 aber nicht mehr vollstreckt  (CLS 2020; vgl. FAZ 
6.2.2019, AFP 7.2.2019, Himal 28.9.2018), wobei kein offizielles Moratorium existent ist (Himal  
28.9.2018; vgl. AA 18.12.2020). 
Die Todesstrafe ist in Sri Lanka für zahlreiche Verbrechen im Strafgesetzbuch definiert (Himal  
28.9)  und  wird  für  vorsätzliche  Tötung,  Mord,  Totschlag  (werden  nicht  unterschieden),  
Vergewaltigung und Drogendelikte häufig verhängt (AA 18.12.2020; vgl. AFP 7.2.2019). Sri Lanka  
stimmte am 17.11.2020 im Dritten Ausschuss der UN-Generalversammlung für die Resolution zum  
„Moratorium on the use of the death penalty“. Ein Ende des Moratoriums, das der damalige  
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Präsident Sirisena Mitte 2018 erstmals angekündigt hatte, wurde nicht umgesetzt und wird von der  
neuen Regierung bisher nicht weiter verfolgt (AA 18.12.2020).
Im Jahr 2019 unterzeichnete der ehemalige Präsident Maithripala Sirisena die Todesurteile für vier  
Gefangene, die wegen Drogendelikten verurteilt worden waren. Der Oberste Gerichtshof gewährte  
einen vorübergehenden Aufschub der Urteile. Diese Aufhebung wird angefochten und war Ende  
2020 noch nicht abgeschlossen (AI 7.4.2021). 2020 wurde in mindestens 16 Fällen die Todesstrafe 
verhängt (LD.info 2021), 2019 waren es mindestens 34 Fälle (AI 4.2020). 
Es herrscht aktuell Unklarheit darüber, ob die Todesstrafe (Erhängen), die in Sri Lanka seit 1976  
nicht vollstreckt wurde, wieder durchgeführt oder gar abgeschafft werden könnte (ÖB 9.2020).
Ende März 2020 begnadigte Präsident Rajapaksa einen im Jahre 2015 zum Tode Verurteilten,  
ehemaligen Unteroffizier, nachdem er im Jahr 2000 am Mord von acht tamilische Binnenflüchtlinge  
2015 schuldig gesprochen wurde (USDOS 30.3.2021). 
Eine am 24.6.2021 erfolgte Begnadigungen von 94 wegen Terrorismus inhaftierten, mutmaßlichen  
Mitgliedern der Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) , darunter 16 Tamilen und der  frühere 
Parlamentsabgeordnete  Duminda  Silva,  (dieser  wurde  wegen  Mordes  an  einem  politischen 
Rivalen zum Tode verurteilt)  durch den sri-lankischen Präsidenten Gotabaya Rajapaksa  löst e 
Kritik aus. Rund 150 zum Tode verurteilte Personen traten aus Protest über die Begnadigung in  
verschiedenen Gefängnissen in den Hungerstreik (BAMF 28.6.2021).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
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_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 17.6.2021
- AFP – Agence France-Presse (7.2.2019): Sri Lanka to resume executions within two months: 
president, https://news.abs-cbn.com/overseas/02/07/19/sri-lanka-to-resume-executions-within-
two-months-president, Zugriff 14.4.2020
- AI – Amnesty International (7.4.2021): Sri Lanka 2020, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2048760.html, Zugriff 10.6.2021
- AI – Amnesty International (4.2020): Death Sentences and Executions 2019, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2028355/ACT5018472020ENGLISH.PDF, Zugriff 29.6.2021)
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (28.6.2021): Briefing Notes, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2021/briefingnotes-kw26-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 29.6.2021
- FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (6.2.2019): Sri Lanka will die Todesstrafe wieder 
einführen, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/anti-drogenpolitik-sri-lanka-will-die-
todesstrafe-wieder-einfuehren-16028178.html , Zugriff 24.4.2020
- HS – Himal Southasian (28.9.2018): Keeping the death penalty alive, 
https://himalmag.com/keeping-the-death-penalty-alive-sri-lanka-capital-punishment/, Zugriff 
15.4.2020
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 35 von 57
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- LD.info – Laenderdaten.info (2021): Todesstrafen nach Ländern im Jahr 2020, 
https://www.laenderdaten.info/todesstrafe.php, Zugriff 29.6.2021
- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
 16. Religionsfreiheit
Die sri-lankische Verfassung gibt keine Staatsreligion vor, garantiert Religionsfreiheit, weist aber  
dem Buddhismus eine herausgehobene Rolle zu (AA 18.12.2020) und verpflichten die Regierung,  
den  Buddhismus  zu  schützen  und  gleichzeitig  die  Rechte  der  religiösen  Minderheiten  zu 
respektieren.  Das  Gesetz  erkennt  vier  Religionen  an:  Buddhismus  (70,2  Prozent),  Islam  (9,7 
Prozent), Hinduismus (12,6 Prozent) und Christentum (7,4 Prozent) (USDOS 12.5.2021; vgl. AA  
18.12.2020). 
Die  Mehrzahl  der  Singhalesen  ist  buddhistisch.  Tamilen,  hauptsächlich  Hindus  mit  einer 
bedeutenden christlichen Minderheit, bilden die Mehrheit in der Nordprovinz und stellen nach den  
Muslimen  die  zweitgrößte  Gruppe  in  der  Ostprovinz  des  Landes.  Die  meisten  Muslime 
identifizieren sich selbst als eigene ethnische Gruppe und nicht als Tamilen oder Singhalesen, sind 
aber  tamilischsprachig.  Tamilen  indischer  Herkunft,  die  meist  Hindus  sind,  haben  eine  große 
Präsenz in den Provinzen Central, Sabaragamuwa und Uva. Muslime bilden eine Mehrheit in der  
Ostprovinz, und es gibt beträchtliche muslimische Bevölkerungen in den Provinzen Central, North-
Central, Northwestern, Sabaragamuwa, Uva und Western. Christen (7,4 Prozent) leben im ganzen  
Land,  haben  aber  eine  größere  Präsenz  in  den  östlichen,  nördlichen,  nordwestlichen  und 
westlichen Provinzen und eine kleinere Präsenz in den Provinzen Sabaragamuwa und Uva. Laut  
Regierungsstatistiken sind schätzungsweise 81 Prozent der Christen römisch-katholisch (USDOS  
12.5.2021). 
Die  Religionen  begegnen  sich  in  Sri  Lanka  traditionell  mit  Respekt  und  Toleranz.  Nach  den 
Terroranschlägen auf Kirchen und Hotels durch islamische Extremisten zu Ostern 2019 hat sich  
allerdings  eine  skeptische  Grundstimmung  gegen  die  muslimische  Minderheit  entwickelt,  die 
zeitweise zu einem informellen Boykott muslimischer Geschäfte führten (AA 18.12.2020). Es gab  
darüber hinaus weitreichende Ausschreitungen gegen die muslimische Bevölkerung, im Rahmen  
derer  Eigentum  zerstört,  Personen  aus  ihren  Häusern  vertrieben  und  teilweise  auch  getötet 
wurden (ÖB 9.2020). Bestehende kommunale Bruchlinien zwischen der buddhistischen Mehrheit  
Sri Lankas und der muslimischen Minderheit haben sich weiter verschärft (GW 21.7.2020). So  
wurden  in  den  ersten  Monaten  der  Covid-19-Pandemie  in  den  sozialen  Medien  Aufrufe  zum 
Boykott  muslimischer  Unternehmen  und  falsche  Behauptungen  laut,  dass  Muslime  Covid-19 
absichtlich  verbreiten,  nachdem  hochrangige  Regierungsvertreter  öffentliche  Kommentare  
abgaben, in denen sie - fälschlicherweise - andeuteten, dass das Virus unter Muslimen besonders  
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verbreitet  ist  (HRW  13.1.2021).  Hassrede,  einschließlich  der  Beleidigung  von  Religion  oder 
religiösen Überzeugungen, ist durch  die Polizeiverordnung  und  das Strafgesetzbuch  verboten 
(USDOS 30.3.2021).
Trotzdem sind Sri Lankas religiöse Minderheiten (Christen, Hindus und Muslime) regelmäßigen  
Verstößen  gegen  ihr  Verfassungsrecht  auf  Religionsfreiheit  ausgesetzt,  wie  etwa  Hassreden, 
diskriminierende Praktiken, Drohungen und Einschüchterungen, Zerstörung von Eigentum sowie  
körperliche Gewalt. Zu den Rechtsverletzungen zählen auch die Besetzung/Übernahme von Land  
durch buddhistische religiöse Stätten, die Entstehung buddhistischer Symbole und Kultstätten in  
Minderheitengebieten und die Verweigerung des Zugangs von Tamilen zu hinduistischen Tempeln  
und anderen kulturellen Stätten (ÖB 9.2020).
Übergriffe  radikaler  buddhistisch-nationalistischer  Gruppierungen  auf  Minderheiten  sind  immer 
wieder öffentlich bemerkbar. Dabei werden insbesondere seit den Terroranschlägen Muslime mit  
rassistisch-aggressiver Rhetorik angegriffen (AA 18.12.2020; vgl. HRW 13.1.2021). 
Rechtliche Einschränkungen für andere Religionen oder Ideologien, einschließlich der Freiheit zum 
Religionsübertritt, gibt es nicht (AA 18.12.2020). Für die vier vom Gesetz anerkannten Religionen  
(Buddhismus, Islam, Hinduismus und Christentum) gibt es für zentrale religiöse Körperschaften  
keine Registrierungspflicht. Neue religiöse Gruppen, einschließlich der Gruppen, die mit den vier  
anerkannten Religionen verbunden sind, müssen sich bei der Regierung registrieren lassen, um  
eine Genehmigung für den Bau neuer Gotteshäuser, Visa für religiöse Mitarbeiter (Missionare)  
bzw. Einwanderungsgenehmigungen zu erhalten, um Schulen zu betreiben und um Zuschüsse für  
den Religionsunterricht zu beantragen. Religiöse Organisationen können auch durch ein vom  
Parlament  mit  einfacher  Mehrheit  verabschiedetes  Gesetz  staatliche  Anerkennung  und  die 
Erlaubnis zum Betrieb von Schulen beantragen (USDOS 12.5.2021).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
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_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021
- GW – GardaWorld (21.7.2020): Sri Lanka Country Report, 
https://www.garda.com/crisis24/country-reports/sri-lanka, Zugriff 29.6.2021
- HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2043729.html, Zugriff 29.6.2021
- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (12.5.2021): 2020 Report on International Religious 
Freedom: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2051710.html, Zugriff 29.6.2021
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 37 von 57
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- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 29.6.2021
 17. Minderheiten
Nach  dem  14.  Zensus  im  Jahr  2011/2012  stellen  die  Singhalesen  mit  74,9  Prozent  die 
Bevölkerungsmehrheit,  gefolgt  von  11,2  Prozent  Tamilen,  4,2  Prozent  sog.  Indian  Tamils 
(Einwanderung während der britischen Kolonialzeit als Plantagenarbeiter) und 9,2 Prozent sog.  
Moors muslimischen Glaubens (AA 18.12.2020; vgl. CIA 8.6.2021).
Es gibt keine diskriminierende Gesetzgebung oder Verwaltungspraxis. Allerdings gibt es weiterhin  
soziale Missstände insbesondere im Norden und Osten des Landes, die vom Bürgerkrieg am  
stärksten betroffen waren (AA 18.12.2020). 
Der Zugang zu öffentlichen Diensten und Leistungen ist nach geltendem Recht für alle gleich. In  
der  Praxis  bestehen  jedoch  Ungleichheiten.  Während  Nicht-Singhalesen  in  der  Zeit  der 
Kolonialisierung einen bevorzugten Zugang zu wirtschaftlichen, bildungspolitischen und politischen  
Möglichkeiten genossen, verfolgten die Regierungen nach der Unabhängigkeit eine Politik, die  
darauf  abzielte,  Singhalesen  zu  begünstigen.  Dies  führte  in  der  postkolonialen  Zeit  zu  einer 
Umkehrung  der  horizontalen  Ungleichheitsmuster  der  Kolonialzeit.  Fast  drei  Jahrzehnte  
Bürgerkrieg vergrößerten die Kluft zwischen tamilischen Hindus und buddhistischen Singhalesen  
weiter (BS 2020). Darüber hinaus hat die Umsiedlung im Norden und Osten, nicht nur durch die  
während  des  bewaffneten  Konflikts  vertriebenen  Personen,  sondern  auch  durch  die  von  der 
Regierung  geförderte  Umsiedlung  singhalesischer  Arbeiter  und  Haushalte,  zu  Spannungen 
zwischen den Gemeinschaften vor Ort geführt. Dies ist nicht nur das Ergebnis von Streitigkeiten  
um Land und Ressourcen, sondern auch unterschiedlicher sozialer und kultureller Normen (ÖB  
9.2020).
So ist die soziokulturelle Struktur des politischen Lebens in erster Linie durch die Werte der  
singhalesischen  (ganz  überwiegend  theravada-buddhistischen)  Mehrheit  bestimmt.  Darüber 
hinaus lebt im Land eine große Minderheit von Tamilen sowie Christen und Muslime. Nach wie vor  
ist  die  Innenpolitik  vom  Bürgerkrieg  (1983  –  2009)  zwischen  der  tamilischen  
Separatistenorganisation „Befreiungstiger von Tamil Eelam“ (LTTE) und der Regierung geprägt (AA 
6.11.2020a).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021
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- AA – Auswärtiges Amt (AA 6.11.2020a): Sri Lanka – Politisches Porträt, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/srilanka-node/portrait/212314, 
Zugriff 29.6.2021
- BS – Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report – Sri Lanka, https://www.bti-
project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_LKA.pdf, Zugriff 4.5.20200
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (8.6.2021): The World Factbook – Sri Lanka, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/sri-lanka/, Zugriff 29.6.2021
- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
17.1. Tamilen
Über 26 Jahre lang haben sich die Armee der singhalesischen Regierung und separatistische  
Tamilen-Rebellen einen blutigen Bürgerkrieg geliefert, von dem sich das Land bis heute noch nicht  
erholt hat. Die „Befreiungstiger von Tamil Eelam“ (LTTE) kämpften darin für einen unabhängigen  
tamilischen  Staat  im  Norden  der  Insel.  Die  LTTE  verübte  hunderte  Selbstmordanschläge  im 
ganzen Land und führte Zwangsrekrutierungen von Kindern durch. Von der Armee wiederum  
wurden großflächig die Tamilen-Gebiete im Norden bombardiert.  Geschätzte 100.000 Menschen  
kamen während des Konflikts ums Leben (DP 22.4.2019). 
Angesichts der starken Verbindungen der Rajapaksas mit dem nationalistischen,  buddhistisch-
singhalesischen Element, ist nunmehr davon auszugehen, dass die Verbrechen während des  
Bürgerkrieges nicht mehr weiter aufgearbeitet werden. Ganz im Gegenteil werden jene, die diese  
begangen haben, von den Rajapaksas als Helden gefeiert, zumal Präsident Gotabaya Rajapaksa  
als Defence Secretary während des Bürgerkrieges selbst für die Verbrechen der Armee an den  
tamilischen  Kämpfern  verantwortlich  war  bzw.  wenigstens  davon  wusste.  In  den  früheren 
Konfliktzonen (der Norden und Osten des Landes) gibt es weiterhin stark militarisierte Bereiche, in  
denen Opfer konfliktbedingter Gewalt und ihre Familien von der Justiz behindert werden. Auch  
Misshandlungen  durch  Sicherheitskräfte  werden  oft  nicht  aufgeklärt  oder  bleiben  straffrei. 
Verbesserungen, die während der Präsidentschaft von Maithripala Sirisena ergriffen wurden, wie z. 
B. das Singen der Nationalhymne auf Tamil nach Jahren inoffizieller Beschränkungen sowie die  
Neuauflage des Gedenkens an das Ende des Konflikts nicht als „Tag des Sieges“, sondern als  
„Tag  der  Erinnerung“,  werden  von  Präsident  Gotabaya  Rajapaksa,  der  seine  Wahlsiege  der 
singhalesisch-buddhistischen Mehrheit verdankt, wieder rückgängig gemacht (ÖB 9.2020).
Überall  im  Land,  aber  besonders  im  Norden  und  Osten,  berichten  Tamilen,  dass  die 
Sicherheitskräfte  regelmäßig  Mitglieder  ihrer  Gemeinschaft  überwachen  und  schikanieren, 
insbesondere Aktivisten, Journalisten und ehemalige oder mutmaßliche ehemalige LTTE-Mitglieder 
(USDOS  30.3.2021;  vgl. HRW  13.1.2021 ).  Sowohl  einheimische  als  auch  indischstämmige 
Tamilen  berichten,  dass  sie  seit  langem  unter  einer  systematischen  Diskriminierung  bei  der 
universitären  Ausbildung,  der  öffentlichen  Beschäftigung,  dem  Wohnungswesen,  der  
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medizinischen Versorgung, den Sprachregelungen und den Verfahren zur Einbürgerung von Nicht-
Staatsbürgern im Land leiden (USDOS 30.3.2021).
Tamilen werden seit Jahrzehnten benachteiligt (IRB 17.8.2020). Zwar werden gegenwärtig Tamilen 
nicht speziell ins Visier der Sicherheitskräfte genommen und sind keiner direkten Verfolgung oder  
Repressalien  ausgesetzt,  nur  weil  sie  Tamilen  sind,  jedoch  sind  sie  ebenso  wie  andere 
Minderheiten  Diskriminierungen  ausgesetzt  (ARC  20.1.2020;  vgl.  AA 18.12.2020).  Es  kommt 
immer wieder zu blutiger Gewalt radikaler Buddhisten gegen Muslime (DP 22.4.2019). 
Behördenvertreter behaupten, dass sich die LTTE regruppiert. Die Reorganisation erfolgt demnach 
mit Unterstützung der tamilischen Diaspora. Demnach versucht die tamilische Diaspora, die LTTE  
wiederzubeleben, um jene Ziele zu erreichen, die im bewaffneten Kampf nicht erreicht werden  
konnten.  Als  eine  Folgerung  daraus  sind  mutmaßliche  und  ehemalige  Mitglieder  der  LTTE 
umfassenden  Maßnahmen  der  Überwachung  und  schikanösen  Behandlungen  durch  
Sicherheitskräfte  ausgesetzt.  Von  Verhaftungen  mutmaßlicher  LTTE-Mitglieder  wegen  dem 
angeblichen Wiederaufbau der LTTE wird berichtet (SFH 8.5.2020).
So wird das Militär in höchster Alarmbereitschaft gehalten, um jeder Gefahr einer Destabilisierung  
der  nationalen  Sicherheit  des  Landes  entgegenzutreten.  Ehemalige  und  mutmaßliche  LTTE-
Mitglieder werden durch Sicherheitskräfte überwacht und schikaniert. Zahlreiche ehemalige LTTE-
Mitglieder  müssen  sich  regelmäßig  auf  Polizeistation  melden (SFH  8.5.2020).  Auch  sind  
mutmaßliche  LTTE-Mitglieder,  die  im  Verdacht  stehen  die  LTTE  wiederaufbauen  zu  wollen, 
Verhaftungen ausgesetzt (DM 10.12.2019). D as Risiko, Opfer einer Verschleppung zu werden, ist  
seit 2015 zwar im Vergleich zu den Kriegsjahren und  der  unmittelbaren  Nachkriegszeit stark  
gesunken.  Jedoch  bestehe  die  Angst  vor  einer  Verschleppung  weiterhin.  Ehemalige  LTTE-
Mitglieder werden oft von Sicherheitskräften unter Druck gesetzt. Eine ungleiche Anwendung der  
Gesetze in Bezug auf ehemalige LTTE-Mitglieder ist zu beobachten (SFH 8.5.2020). 
Auch wenn am 24. Juni 2021 der sri-lankische Präsident Gotabaya Rajapaksa 16 Tamilen, denen  
Verbindungen zur LTTE unterstellt wurden und die wegen Terrorismus inhaftiert waren, mit rund 80 
weiteren Gefangenen begnadigt wurden (BAMF 28.6.2021), bleibt die  Lage für die tamilische  
Minderheit auch weiterhin als schwierig einzustufen (ÖB 9.2020).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021
- ARC – Asylum Research Centre (20.1.2020): Observations on the Report of a Home Office 
fact-finding mission to Sri Lanka, Conducted between 28 September and 5 October 2019, 
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https://www.ecoi.net/en/file/local/2036163/ARC-Foundation-observations-on-HO-Sri-Lanka-
FFM_July2020.pdf, Zugriff 30.6.2021
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (28.6.2021): Briefing Notes, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2021/briefingnotes-kw26-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 30.6.2021
- DM – Daily Mirror (10.12.2019): Four persons who tried to rejuvenate LTTE arrested, 
https://www.dailymirror.lk/breaking_news/Four-persons-who-tried-to-rejuvenate-LTTE-
arrested/108-179360, Zugriff 30.6.2021
- DP – Die Presse (22.4.2019): Sri Lanka: 26 Jahre Bürgerkrieg und Gewalt zwischen den 
Konfessionen, https://www.diepresse.com/5616514/sri-lanka-26-jahre-burgerkrieg-und-gewalt-
zwischen-den-konfessionen, Zugriff 11.6.2021
- HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - Sri Lanka, 13. Jänner 2021
https://www.ecoi.net/de/dokument/2043729.html, Zugriff 30.6.2021
- IRB – Immigration and Refugee Board [Kanada] (17.8.2020): Sri Lanka: Treatment of Tamil 
citizens, including suspected members or supporters of the Liberation Tigers of Tamil Eelam 
(LTTE); treatment of non-Tamil supporters of the LTTE by the government (2017-August 2020) 
[LKA200298.E], https://www.ecoi.net/de/dokument/2037113.html, Zugriff 30.6.2021
- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
- SFH – Schweizerische Flüchtlingshilfe (8.5.2020): Sri Lanka: Witwe eines hochrangigen LTTE-
Mitglieds, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2030985/200508_LKA_LTTE_Witwe_anonym_01.pdf, Zugriff 
30.6.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 22.6.2021
17.2. Veddas
Die als Veddas  bekannte indigene Bevölkerung des Landes, soll weniger als 1.000 Personen  
zählen (USDOS 30.3.2021). Sie werden im Allgemeinen vom Gesetz geschützt. Veddas nehmen  
ohne rechtliche Einschränkungen am politischen und wirtschaftlichen Leben teil, aber manche von  
ihnen besitzen keine legalen Dokumente (USDOS 30.3.2021). 
Die staatliche Regulierung von Land, Wald und die Landwirtschaft hat sich negativ auf die Veddas  
ausgewirkt. Die Ausweisung großer Landstriche als Nationalparks und Schutzgebiete hat dazu  
geführt,  dass  die  Veddas  den  Zugang  zu  Jagdgebieten,  Chena  (Brandlandwirtschaft)  und  zu 
Waldprodukten, die für ihre Ernährung sowie andere materielle und spirituelle Bedürfnisse der  
Gemeinschaft  von  zentraler  Bedeutung  sind,  verloren  haben.  Die  einseitige  Ausweisung  von 
Flächen als Wald oder als für andere Zwecke reserviert hat zu wiederholten Vertreibungen und  
Umsiedlungen der Gemeinschaft geführt, was deren Identität erheblich schwächt (EG 4.2017).
Obwohl für alle Kinder bis zum sechzehnten Lebensjahr Schulpflicht gilt, gehen rund 20 Prozent  
der Vedda nicht zur Schule. Fast 60 Prozent der Mädchen und 15 Prozent der Buben sind vor  
Vollendung  des  18.  Lebensjahres  verheiratet,  was  den  Zugang  zu  Bildung  erschwert  – 
insbesondere für Mädchen (EG 4.2017). 
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 41 von 57
41

- EG – Equal Ground; Janawabodaya Kendraya; Mannar Women's Development Federation; 
National Fisheries Solidarity Movement; Suriya Women's Development Centre; Women's 
Resource Centre; Movement for Land and Agriculture Reforms et al. (Autor), veröffentlicht von 
CESCR – UN Committee on Economic, Social and Cultural Rights (4.2017): The State of 
Economic, Social and Cultural Rights in Sri Lanka: A Joint Civil Society Shadow Report to the 
United Nations Committee on Economic Social and Cultural Rights, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/1402110/1930_1498129564_int-cescr-css-lka-27228-e.pdf, 
Zugriff 23.5.2018
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 22.6.2021
 18. Relevante Bevölkerungsgruppen
18.1. Frauen
Frauen sind gegenüber Männern wirtschaftlich benachteiligt. Im Gender Inequality Index von 2018  
liegt Sri Lanka auf Platz 86 von 188 Ländern, im World Economic Forum Global Gender Gap  
Report 2020 auf Platz 102 von 153 (AA 18.12.2020; vgl. BS 2020). 
Es  gibt  keine  gesetzliche  Einschränkung  der  Beteiligung  von  Frauen  oder  Angehörigen  von 
Minderheiten  am  politischen  Prozess.  Dennoch  wird  von  Belästigungen  von  Frauen  bei  den 
Parlamentswahlen im August 2020 berichtet (USDOS 30.3.2021 ). Der Anteil von Frauen in hohen  
politischen Ämtern ist allgemein gering (USDOS 30.3.2021; vgl. AA 18.12.2020). 
Geschlechtsspezifische  Normen  und  andere  Hindernisse  für  das  Engagement  von  Frauen  in 
Gesellschaft  und  Wirtschaft  bedeuten,  dass  sri-lankische  Frauen  im  Erwerbsleben  und  im 
Parlament deutlich unterrepräsentiert sind und in informellen, gering qualifizierten und schlecht  
bezahlten Berufen überrepräsentiert bleiben (DFAT 4.11.2019). Die allgemein gültigen Gesetze  
diskriminieren nicht. Allerdings gibt es vor allem auf der Jaffna-Halbinsel und  in muslimischen  
Gemeinden (Ostküste) weiterhin kulturelle Bräuche („personal laws“), die von den Angehörigen der 
Gemeinschaft  als  verbindlich  angesehen werden und  Frauen  diskriminieren.  Nach  den  
islamistischen Anschlägen hat die Regierung angekündigt, das geltende Recht vereinheitlichen zu  
wollen („one country, one law“), ohne dass dem allerdings bisher Taten folgten (AA 18.12.2020). Es 
ist  davon  auszugehen,  dass  es  Fälle  von  Genitalverstümmelung  in  muslimisch-dominierten 
Kreisen Sri Lankas gibt. In den Medien wurde über Versuche berichtet, zwischen der religiös  
gebotenen Beschneidung und der verbotenen Verstümmelung zu unterscheiden (AA 18.12.2020; 
vgl. DFAT 4.11.2019).
Gewalt gegen Frauen, vor allem häusliche Gewalt, ist in ganz Sri Lanka verbreitet (AA 18.12.2020; 
vgl.  AI  7.4.2021).  Abriegelungsmaßnahmen  zur  Eindämmung  der  Ausbreitung  der  COVID-19-
Pandemie  führten  in  Sri  Lanka  zu  einem  Anstieg  der  geschlechtsspezifischen  Gewalt  (HRW 
13.1.2021). 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 42 von 57
42

Das Gesetz verbietet Vergewaltigung und häusliche Gewalt, aber die Durchsetzung des Gesetzes  
war uneinheitlich. Vergewaltigung in der Ehe ist nur verboten, wenn die Eheleute rechtlich getrennt  
sind (USDOS 30.3.2021 ; vgl. ÖB 9.2020) . Seit 2005 gibt es ein Gesetz, das häusliche Gewalt  
ächtet  und  betroffenen  Frauen  Beratungsmöglichkeiten  eröffnet.  Es  gibt  einen  Prevention  of 
Domestic Violence Act. Frauen (und Kinder) können sich, wenn sie sich unsicher fühlen, an ein  
zuständiges  Gericht  (Magistrate‘s  Courts)  wenden.  Nur  auf  Anordnung  des  Gerichts  weisen 
staatliche Stellen eine sichere Unterkunft zu, strikte Diskretion ist gewahrt (AA 18.12.2020). Opfer 
können für ein Jahr Schutz erhalten und eine Unterhaltsbeihilfe beantragen (USDOS 30.3.2021 ; 
vgl. ÖB 9.2020) . Sexuelle Belästigung ist zwar eine Straftat, die mit einer Höchststrafe von fünf  
Jahren Gefängnis bestraft werden kann (USDOS 30.3.2021 ), doch besteht weiterhin Straflosigkeit  
für Täter bei verschiedensten Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Es wurden keine  
ausreichenden Schritte unternommen, um Fälle von Gewalt gegen Frauen vor Gericht zu bringen  
(AI  7.4.2021).  Allein  in  den  ersten  15  Tagen  des  Jahres  2021  wurden  insgesamt  142 
Vergewaltigungen und 42 Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch gegen Kinder bei der Polizei  
angezeigt (AI 7.4.2021). Das Thema ist in Sri Lanka weitgehend tabuisiert. Frauen fürchten sich im 
Falle einer Anzeige vor Stigmatisierung (AA 18.12.2020). Ein Berufungsgericht sprach im Oktober  
2019  vier  Soldaten,  die  wegen  einer  Gruppenvergewaltigung  in  Viswamadu  im  Jahr  2010 
angeklagt waren, frei. Dies war einer der wenigen Fälle, in denen Täter sexueller Gewalt zur  
Rechenschaft  gezogen  und  angeklagt  worden  waren  (AI  30.1.2020).  So  besteht  weiterhin 
Straflosigkeit für sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt (AI 7.4.2021).
Das  Polizeibüro  zur  Verhütung  des  Missbrauchs  von  Frauen  und  Kindern  führte  jedoch 
Sensibilisierungsprogramme  in  Schulen  durch,  um  Frauen  zu  ermutigen,  Beschwerden  
einzureichen und die Polizei setzte den Aufbau von Fraueneinheiten in den Polizeistationen fort.  
Dienstleistungen zur Unterstützung von Vergewaltigungsopfern und von Opfern häuslicher Gewalt,  
wie Krisenzentren, Rechtsbeistand und Beratung, waren aufgrund fehlender Finanzmittel in der  
Regel landesweit knapp (USDOS 30.3.2021).
Auch  in  der  Öffentlichkeit  sind  Frauen  weiterhin  oftmals  direkter  und  indirekter  sexueller 
Belästigung  ausgesetzt  (AA  18.12.2021).  Oft  werden  Frauen,  die  sich  wegen  ihrer  
verschwundenen  oder  im  Bürgerkrieg  gefallenen  Männer  an  die  Behörden  wenden,  sexuell 
missbraucht bzw. zu sexuellen Handlungen gezwungen, um ihnen zustehende Informationen zu  
erhalten (ÖB 9.2020). 
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 43 von 57
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