sril-lib-2021-07-07-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Länderspezifische Anmerkungen Hinweis: Das Länderinformationsblatt geht nur eingeschränkt auf die Auswirkungen der COVID-19- Pandemie sowie auf eventuelle Maßnahmen gegen diese ein - wie etwa Einstellungen des Reiseverkehrs in oder aus einem Land oder Bewegungseinschränkungen im Land. Dies betrifft insbesondere auch Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung, die Möglichkeiten zur Selbst-Quarantäne, die Versorgungslage, wirtschaftliche, politische und andere Folgen, die derzeit nicht absehbar sind. Diese Informationen werden in einem eigenen Kapitel zur Verfügung gestellt, sind jedoch aufgrund der Möglichkeit schneller Änderungen im Land als Momentaufnahme zu sehen. Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports oder der Johns-Hopkins-Universität: https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/ bda7594740fd40299423467b48e9ecf6 mit täglich aktualisierten Zahlen zu kontaktieren. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 57

Inhaltsverzeichnis 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................ 7 2. COVID-19................................................................................................................................13 3. Politische Lage........................................................................................................................14 4. Sicherheitslage........................................................................................................................17 5. Rechtsschutz / Justizwesen.................................................................................................... 19 6. Sicherheitsbehörden............................................................................................................... 21 7. Folter und unmenschliche Behandlung...................................................................................22 8. Korruption................................................................................................................................24 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten.....................................................................................25 10. Wehrdienst und Rekrutierungen............................................................................................. 26 11. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................ 26 12. Meinungs- und Pressefreiheit................................................................................................. 28 13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition............................................................ 29 14. Haftbedingungen.....................................................................................................................31 15. Todesstrafe..............................................................................................................................33 16. Religionsfreiheit.......................................................................................................................34 17. Minderheiten........................................................................................................................... 36 17.1. Tamilen............................................................................................................................... 37 17.2. Veddas................................................................................................................................40 18. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................ 40 18.1. Frauen................................................................................................................................ 40 18.2. Kinder................................................................................................................................. 43 18.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten................................................................................ 46 19. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................47 20. IDPs und Flüchtlinge............................................................................................................... 48 21. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................ 50 22. Medizinische Versorgung........................................................................................................ 52 23. Rückkehr................................................................................................................................. 53 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 57

23.1. Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF)...................................................................55 24. Dokumente..............................................................................................................................55 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 57

1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen Der Inhalt dieser Kurzinformation wird mit heutigem Datum in das LIB Sri Lanka übernommen (Abschnitt 1/Relevant für Abschnitt 17.1. Tamilen, 21. Grundversorgung, 22. Medizinische Versorgung und 23. Rückkehr). Lage der Tamilen Die Geschichte Sri Lankas nach der Unabhängigkeit [Anm: 1948] ist geprägt von turbulenten politischen Auseinandersetzungen über den Charakter des Staates, mehreren Rassenpogromen, zwei marxistischen Aufständen und einem drei Jahrzehnte andauernden Bürgerkrieg, der schließlich im Mai 2009 endete. Auslöser des Bürgerkriegs war der Sezessionsanspruch, der erstmals 1976 von tamilischen Politikern in Sri Lanka formuliert und später von bewaffneten Aufständischen übernommen wurde. Diese Abspaltungsforderungen waren nicht zuletzt auf die diskriminierende Politik singhalesischer Politiker zurückzuführen, die die Mehrheit der Tamilen im Landesinneren durch das Staatsbürgerschaftsgesetz von 1948 staatenlos gemacht und Singhalesisch 1956 zur einzigen Amtssprache erklärt hat. Darüber hinaus ignorierte die erste autochthone Verfassung Sri Lankas von 1972 die Forderungen der von den Tamilen gewählten Vertreter, indem sie den einheitlichen Charakter des Staates festschrieb und dem Buddhismus eine besondere verfassungsrechtliche Anerkennung gewährte. Die Politik der Bildungsstandardisierung in den 1970er Jahren schränkte den Zugang tamilischer Studenten zu bestimmten Bereichen der Hochschulbildung weiter ein (BS 2024). Über 26 Jahre lang haben sich die Armee der singhalesischen Regierung und separatistische Tamilen-Rebellen einen blutigen Bürgerkrieg geliefert, von dem sich das Land bis heute nicht erholt hat. Die „Befreiungstiger von Tamil Eelam“ (LTTE) kämpften darin für einen unabhängigen tamilischen Staat im Norden der Insel. Die LTTE verübte hunderte Selbstmordanschläge im ganzen Land und führte Zwangsrekrutierungen von Kindern durch. Von der Armee wiederum wurden die Tamilen-Gebiete im Norden des Landes großflächig bombardiert. Geschätzte 100.000 Menschen kamen während des Konflikts ums Leben (DP 22.4.2019). Angesichts der starken Verbindungen des Rajapaksa-Clans mit dem nationalistischen, buddhistisch-singhalesischen Element wurden die Verbrechen während des Bürgerkrieges nicht mehr weiter aufgearbeitet. Ganz im Gegenteil werden jene, die diese begangen haben, von den Rajapaksas als Helden gefeiert, zumal [Ex-]Präsident Gotabaya Rajapaksa als Defence Secretary während des Bürgerkrieges selbst für die Verbrechen der Armee an den tamilischen Kämpfern Verantwortung trug. In diesem Sinne ist eine zunehmende Militarisierung des Landes zu beobachten, indem so gut wie alle staatlichen Schlüsselposition mit Militärs besetzt bzw. wichtige staatliche Einrichtungen dem Verteidigungsministerium unterstellt werden (ÖB 8.2021). Nach dem Ende des Bürgerkriegs im Jahr 2009 nahm die Militärpräsenz in den von Tamilen besiedelten .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 57

Gebieten im Norden und Osten zu. Rajapaksas Einsetzung der Presidential Task Force for Archeological Heritage Management in der Ostprovinz im Jahr 2020 führte zu Befürchtungen, dass die Regierung das Militär einsetzen würde, um Ansprüche auf buddhistisches Erbe zu untermauern und die demografische Struktur der Region weiter zu verändern. Militärpersonal und buddhistische Mönche wurden in die Vertreibung tamilischer Einwohner im Norden und Osten verwickelt. Im September 2023 trat ein hochrangiger tamilischer Richter in der Nordprovinz zurück und floh aus dem Land, nachdem er Todesdrohungen erhalten hatte, weil er Gerichtsbeschlüsse gegen die Versuche der Archäologiebehörde, einen buddhistischen Tempel auf einem hinduistischen Gelände zu errichten, aufrechterhalten hatte (FH 2024). Sowohl die Tamilen aus dem Bergland (oder Malaiyaha) als auch die Tamilen aus dem Norden und Osten gaben an, dass sie seit langem systematisch diskriminiert werden, und zwar in der Universitätsausbildung, bei der Beschäftigung in der Regierung, im Wohnungswesen, bei der Gesundheitsversorgung, bei den Sprachgesetzen und bei den Verfahren zur Einbürgerung von Nicht-Staatsbürgern. Im ganzen Land, vor allem aber im Norden und Osten, berichteten Tamilen, dass die Sicherheitskräfte regelmäßig Mitglieder ihrer Gemeinschaft überwachen und schikanieren, insbesondere Aktivisten, Journalisten, NGO-Mitarbeiter und ehemalige oder mutmaßliche ehemalige LTTE-Mitglieder (USDOS 23.4.2024). Systematische Diskriminierung, unter anderem durch Sprachgesetze und Einbürgerungsverfahren, wirkt sich negativ auf die politische Beteiligung der Tamilen aus. Die gegenwärtige Regierung Wickremesinghe [Anm. Stand Mai 2024] hat ebenso wie die Regierung Sirisena zugelassen, dass die Nationalhymne bei offiziellen Anlässen auf Tamilisch gesungen wird, obwohl die Regierung Gotabaya Rajapaksa diese Praxis eingestellt hatte (FH 2024). Im Laufe des Jahres 2023 veranstaltete die Gemeinschaft der Berglandtamilen Veranstaltungen zum 200. Jahrestag der Ankunft der ersten Berglandtamilen im Land und forderte Lösungen für die Probleme der Gemeinschaft. Medien und NGOs berichteten, dass die Berglandtamilen zu den sozioökonomisch am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen gehören. Sie besitzen im Allgemeinen kein Land. Das gesamte Plantagenland gehört der Regierung und ist langfristig an Plantagenunternehmen verpachtet. Streitigkeiten darüber, ob die Regierung oder die Unternehmen für die Instandhaltung der Unterkünfte der Arbeiter verantwortlich sind, führen dazu, dass die Wohnungen in diesen Gemeinden überfüllt sind und es zudem oft an angemessenen Wasser- und Sanitäreinrichtungen fehlt. Lokale Politiker und NGOs berichten, dass die Regierung viele überwiegend tamilische Gemeinden im Bergland nicht als offizielle Dörfer anerkannte, so dass die Bewohner keinen Anspruch auf viele staatliche Dienstleistungen haben (USDOS 23.4.2024). Einige tamilische und muslimische Politiker, internationale Organisationen und örtliche Menschenrechtsaktivisten bezeichneten Gefangene in Untersuchungshaft, darunter ehemalige .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 57

tamilische LTTE-Kämpfer, Muslime und studentische Aktivisten, die terroristischer Gewaltverbrechen beschuldigt wurden, als politische Gefangene, die wegen ihrer Aussagen, ihres Eintretens oder ihrer Kritik an der Regierung festgehalten würden. Die Regierung beschuldigte die betreffenden Gefangenen, terroristische oder gewalttätige Straftaten begangen oder sich dazu verschworen zu haben (USDOS 23.4.2024). Grundversorgung Im Frühjahr 2022 konnte Sri Lanka seine Schulden nicht mehr bezahlen und es kam zum Zahlungsausfall. Noch immer kämpft die Wirtschaft des Landes mit den Folgen (GTAI 2.6.2023). Für 2024 wird ein moderates Wirtschaftswachstum von 2,2 % prognostiziert, das nach dem schweren Wirtschaftsabschwung von 2022 Anzeichen für eine Stabilisierung aufweist. Das Land ist jedoch nach wie vor mit einem hohen Armutsniveau, Einkommensungleichheit und Arbeitsmarktproblemen konfrontiert. Sri Lanka verzeichnete in jüngster Zeit einen Rückgang der Inflation, höhere Einnahmen aufgrund der Umsetzung neuer fiskalpolitischer Maßnahmen und zum ersten Mal seit fast fünf Jahrzehnten einen Leistungsbilanzüberschuss, der durch erhöhte Einnahmen und einen Aufschwung im Tourismus begünstigt wurde (WB 2.4.2024). Gleichzeitig ist jedoch die Armutsquote das vierte Jahr in Folge gestiegen, so dass im Jahr 2023 schätzungsweise 25,9 % der Einwohner Sri Lankas unterhalb der Armutsgrenze leben. Auch die Erwerbsbeteiligung ist zurückgegangen, insbesondere bei Frauen und in städtischen Gebieten, was durch die Schließung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KKMU) noch verschärft wurde. Die Haushalte sind durch hohe Preise, Einkommensverluste und Unterbeschäftigung in mehrfacher Hinsicht unter Druck geraten. Dies hat zu einer höheren Verschuldung der Haushalte geführt, um den Nahrungsmittelbedarf zu decken und die Ausgaben für Gesundheit und Bildung aufrechtzuerhalten (WB 2.4.2024). Die Arbeitslosenquote ist von 21,1 % im Jahr 2021 auf 26,1 % im Jahr 2022 angestiegen (WKO 2.2024). Das neue „Aswesuma“-Programm zur Auszahlung von Sozialleistungen ist eng gefasst, sodass nur etwa 1,1 der zwei Millionen Familien, die unter der Armutsgrenze leben, anspruchsberechtigt sind. Es besteht die Gefahr, dass viele der von der Wirtschaftskrise am stärksten betroffenen Menschen ausgeschlossen werden; dies betrifft Menschen, die in städtischen Gebieten leben, im informellen Sektor arbeiten, von Tageslöhnen oder einem niedrigem oder unsicherem Einkommen leben oder arbeitslos sind, weiters Menschen, die der tamilischen Gemeinschaft der Malaiyaha angehören (AI 24.4.2024). Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Sri Lanka ist landesweit gut. Es gibt kostenlose staatliche Krankenhäuser (AA 18.12.2020; vgl. DFAT 23.12.2021) und staatliche ambulante .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 57

Behandlungsstellen, die auch notwendige Medikamente gratis zur Verfügung stellen (AA 18.12.2020). Dennoch werden etwa 40 % aller medizinischen Dienstleistungen durch Patienten bzw. deren Angehörige aus eigener Tasche bezahlt (ÖB 8.2021). In Sri Lanka werden Gesundheitseinrichtungen als Orte charakterisiert, an denen die Gesundheitsversorgung sowohl leicht zugänglich als auch von guter Qualität ist. Der öffentliche Sektor erbringt fast 95 % der stationären und etwa 50 % der ambulanten Gesundheitsversorgung. Mitte 2022 gab es insgesamt mehr als 1500 Gesundheitseinrichtungen, davon 588 Krankenhäuser und 517 Einrichtungen der Primärversorgung. Die 555 staatlichen Krankenhäuser sind für die medizinische Grundversorgung zuständig. Diese Einrichtungen bieten der gesamten Gesellschaft kurative, präventive und rehabilitative Dienste an. Alle Bürger und Einwohner sind für die Behandlung in ihrem örtlichen Gesundheitszentrum registriert und können bei Bedarf an Einrichtungen der Sekundärversorgung überwiesen werden. Koordinatoren aus den Bereichen Krankenpflege, Pharmazie, Labor, Radiologie und Krankenakten sind Teil eines integrierten medizinischen Teams, das die Leistungen erbringt (MOH o.D.). Die Abwanderung Hunderter Ärzte hat das Gesundheitssystem Sri Lankas, das einst als eines der besten in der Region galt, unter Druck gesetzt. Mehr als 1.700 Medical Officers - ein Sammelbegriff für Ärzte und andere Fachkräfte im Gesundheitswesen - haben Sri Lanka laut der Gewerkschaft Government Medical Officers' Association in den letzten zwei Jahren [Anm.: Aufgrund der Krise; Stand 19.2.2024] verlassen. Aus einem Bericht des Gesundheitsministeriums geht hervor, dass tausende Ärzte zwischen Juni 2022 und Juli 2023 von der Ärztekammer ein sogenanntes „Good Standing“-Zertifikat erhalten haben; da dieses als obligatorisch für die Verifizierung des beruflichen Status einer Person gegenüber ausländischen Aufsichtsbehörden angesehen wird, könnte dies als Indiz gesehen werden, dass auch sie über eine Auswanderung nachdenken. Derselbe Bericht enthüllte auch, dass über 5.000 Ärzte medizinische Lizenzen aus Großbritannien, Australien und Ländern des Nahen Ostens erworben haben; eine ähnliche Anzahl hat sich für ausländische Zulassungsprüfungen in den Jahren 2024 und 2025 angemeldet. Während sich die Wirtschaft langsam wieder erholt, ist das Gesundheitssystem immer noch schlecht, mit immer längeren Wartelisten und mangelndem Zugang zu hochwertiger Behandlung und Medikamenten. Daten der Weltbank aus dem Jahr 2021 zeigen, dass 1,2 Ärzte auf 1.000 Einwohner kommen. Für viele Sri Lanker sind die Kosten für eine private Behandlung unerschwinglich, so dass sie auf den öffentlichen Sektor angewiesen sind, der fast 95 % der stationären und etwa 50 % der ambulanten Versorgung übernimmt (Reuters 19.2.2024). Rückkehr .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 57

Die Regierung arbeitete mit UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, Rückehrern oder Asylwerbern sowie anderen betroffenen Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 23.4.2024). Rückkehrer müssen grundsätzlich keine staatlichen Repressalien fürchten. Systematische Verhaftungen kommen nicht vor, jedoch müssen sich Rückkehrer nach der Ankunft Vernehmungen durch das National Bureau of Investigation und das Criminal Investigation Department (CID) stellen (AA 18.12.2020; vgl. DFAT 23.12.2021). Ob es dabei zur Anwendung von Gewalt kommt, ist nicht bekannt (AA 18.12.2020). Bei der Einreise am Flughafen von Colombo mit gültigem sri-lankischem Reisepass werden die Einreiseformalitäten zumeist zügig erledigt (AA 18.12.2020). Rückkehrer, die keinen sri-lankischen Reisepass, sondern nur ein von einer sri-lankischen Auslandsvertretung ausgestelltes Reisedokument zur einmaligen Rückkehr nach Sri Lanka (Identity Certificate Overseas Missions, ICOM, auch Emergency-Passport genannt) vorweisen (AA 18.12.2020; vgl. DFAT 23.12.2021) , werden regelmäßig von der Einreisebehörde sowie von der CID einer Personenüberprüfung unterzogen und zu Identität, persönlichem Hintergrund und Reiseziel befragt. Es ist nicht auszuschließen, dass von den sri-lankischen Auslandsvertretungen im Datensatz der betreffenden Personen ein entsprechender Vermerk veranlasst oder im Reisedokument angebracht wird. Den sri-lankischen Staatsangehörigen wird seitens der sri- lankischen Behörden kommuniziert, dass sie nur mit einem sri-lankischen Pass wieder ausreisen dürften. Ohne Vorlage eines Ausweisdokuments können Rückkehrer nicht einreisen. Fälle diskriminierender Behandlung auf diese Weise Einreisender (auch bei Tamilen) sind nicht bekannt (AA 18.12.2020). Es gibt keine Hinweise, dass bei oppositioneller Betätigung im Ausland Probleme bei der Rückkehr auftreten. Dies könnte anders gelagert sein, wenn der Rückkehrer ein den Behörden bekanntes Mitglied der LTTE war (ÖB 8.2021). Darüber hinaus kann auch der Verdacht einer Verbindung zur LTTE ein wie auch immer geartetes Interesse der Behörden, samt den daraus resultierenden Konsequenzen gegen die entsprechende Person nach der Rückkehr ins Land bewirken (SFH 8.5.2020). Rückkehrende sind auf sich allein gestellt bzw. von der Unterstützung durch Verwandte oder Bekannte abhängig. Ohne solche Unterstützung ist es für Rückkehrende nach wie vor schwierig, um in angemessener Zeit wirtschaftlich und sozial wieder in Sri Lanka Fuß zu fassen (AA 18.12.2020). Einige Familien der Betroffenen sehen das mit der Abschiebung einhergehende Ausbleiben von Geldüberweisungen jedoch als Schmach an. Stigmatisierungen innerhalb der Familie sind die Folge (ÖB 8.2021). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 57

Die österreichische Bundesagentur für Betreuungs- und U nterstützungsleistungen (BBU) bietet Hilfe für Rückkehrende nach Sri Lanka. Diese Hilfe inkludiert sowohl eine Soforthilfe bei der Ankunft in Sri Lanka als auch längerfristige Reintegrationsunterstützung im Wert von über 2.000,- EUR. Diese beinhaltet großteils Sachleistungen wie etwa Bildungsmaßnahmen und Trainings, Unterstützung beim Eintritt in den Arbeitsmarkt, medizinische und rechtliche U nterstützung u.a. (BBU o.D.). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 22.5.2024 - AI – Amnesty Inernational (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Sri Lanka 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107954.html, Zugriff 22.5.2024 - BBU – Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (o.D.): Sri Lanka. So funktioniert die Rückreise in Ihre Heimat, https://www.returnfromaustria.at/sri_lanka/sri_lanka_deutsch.html, Zugriff 31.5.2024 - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI Country Report Sri Lanka 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105870/country_report_2024_LKA.pdf, Zugriff 22.5.2024 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade (23.12.2021): DFAT Country Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067347/country-information-report-sri- lanka.pdf, Zugriff 22.5.2024 - DP – Die Presse (22.4.2019): Sri Lanka: 26 Jahre Bürgerkrieg und Gewalt zwischen den Konfessionen, https://www.diepresse.com/5616514/sri-lanka-26-jahre-burgerkrieg-und-gewalt- zwischen-den-konfessionen, Zugriff 22.5.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108072.html, Zugriff 22.5.2024 - GTAI – Germany Trade and Invest (2.6.2923): Maue Aussichten für Sri Lankas Wirtschaft, https://www.gtai.de/de/trade/sri-lanka-wirtschaft/wirtschaftsausblick, Zugriff 23.5.2024 - MOH – Ministery of Health [Sri Lanka] (o.D.): Health Institutions In Sri Lanka, https://www.health.gov.lk/health-institutions-in-sri-lanka/, Zugriff 23.5.2024 - ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (8.2021): Asylländerbericht zu Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2070586/SRIL_%C3%96B-Bericht_2021_08.pdf, Zugriff 22.5.2024 - Reuters (19.2.2024): Sri Lankan health crisis could worsen as doctors seek work abroad, https://www.context.news/socioeconomic-inclusion/sri-lankan-health-crisis-could-worsen-as- doctors-seek-work-abroad, Zugriff 23.5.2024 - SFH – Schweizerische Flüchtlingshilfe (8.5.2020): Sri Lanka: Witwe eines hochrangigen LTTE- Mitglieds, https://www.ecoi.net/en/file/local/2030985/200508_LKA_LTTE_Witwe_anonym_01.pdf, Zugriff 22.5.2024 - USDOS – U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107680.html, Zugriff 22.5.2024 - WB – World Bank (2.4.2024): Sri Lanka's Economy Shows Signs of Stabilization, but Poverty to Remain Elevated, https://www.worldbank.org/en/news/press-release/2024/04/01/sri-lanka-s- economy-shows-signs-of-stabilization-but-poverty-to-remain-elevated, Zugriff 23.5.2024 - WKO – Wirtschaftskammer Österreich (2.2024): Länderprofil Sri Lanka, https://www.wko.at/statistik/laenderprofile/lp-sri-lanka.pdf? .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 57

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