sril-lib-2021-07-07-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
medizinischen Versorgung, den Sprachregelungen und den Verfahren zur Einbürgerung von Nicht- Staatsbürgern im Land leiden (USDOS 30.3.2021). Tamilen werden seit Jahrzehnten benachteiligt (IRB 17.8.2020). Zwar werden gegenwärtig Tamilen nicht speziell ins Visier der Sicherheitskräfte genommen und sind keiner direkten Verfolgung oder Repressalien ausgesetzt, nur weil sie Tamilen sind, jedoch sind sie ebenso wie andere Minderheiten Diskriminierungen ausgesetzt (ARC 20.1.2020; vgl. AA 18.12.2020). Es kommt immer wieder zu blutiger Gewalt radikaler Buddhisten gegen Muslime (DP 22.4.2019). Behördenvertreter behaupten, dass sich die LTTE regruppiert. Die Reorganisation erfolgt demnach mit Unterstützung der tamilischen Diaspora. Demnach versucht die tamilische Diaspora, die LTTE wiederzubeleben, um jene Ziele zu erreichen, die im bewaffneten Kampf nicht erreicht werden konnten. Als eine Folgerung daraus sind mutmaßliche und ehemalige Mitglieder der LTTE umfassenden Maßnahmen der Überwachung und schikanösen Behandlungen durch Sicherheitskräfte ausgesetzt. Von Verhaftungen mutmaßlicher LTTE-Mitglieder wegen dem angeblichen Wiederaufbau der LTTE wird berichtet (SFH 8.5.2020). So wird das Militär in höchster Alarmbereitschaft gehalten, um jeder Gefahr einer Destabilisierung der nationalen Sicherheit des Landes entgegenzutreten. Ehemalige und mutmaßliche LTTE- Mitglieder werden durch Sicherheitskräfte überwacht und schikaniert. Zahlreiche ehemalige LTTE- Mitglieder müssen sich regelmäßig auf Polizeistation melden (SFH 8.5.2020). Auch sind mutmaßliche LTTE-Mitglieder, die im Verdacht stehen die LTTE wiederaufbauen zu wollen, Verhaftungen ausgesetzt (DM 10.12.2019). D as Risiko, Opfer einer Verschleppung zu werden, ist seit 2015 zwar im Vergleich zu den Kriegsjahren und der unmittelbaren Nachkriegszeit stark gesunken. Jedoch bestehe die Angst vor einer Verschleppung weiterhin. Ehemalige LTTE- Mitglieder werden oft von Sicherheitskräften unter Druck gesetzt. Eine ungleiche Anwendung der Gesetze in Bezug auf ehemalige LTTE-Mitglieder ist zu beobachten (SFH 8.5.2020). Auch wenn am 24. Juni 2021 der sri-lankische Präsident Gotabaya Rajapaksa 16 Tamilen, denen Verbindungen zur LTTE unterstellt wurden und die wegen Terrorismus inhaftiert waren, mit rund 80 weiteren Gefangenen begnadigt wurden (BAMF 28.6.2021), bleibt die Lage für die tamilische Minderheit auch weiterhin als schwierig einzustufen (ÖB 9.2020). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021 - ARC – Asylum Research Centre (20.1.2020): Observations on the Report of a Home Office fact-finding mission to Sri Lanka, Conducted between 28 September and 5 October 2019, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 40 von 57

https://www.ecoi.net/en/file/local/2036163/ARC-Foundation-observations-on-HO-Sri-Lanka- FFM_July2020.pdf, Zugriff 30.6.2021 - BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (28.6.2021): Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/ 2021/briefingnotes-kw26-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 30.6.2021 - DM – Daily Mirror (10.12.2019): Four persons who tried to rejuvenate LTTE arrested, https://www.dailymirror.lk/breaking_news/Four-persons-who-tried-to-rejuvenate-LTTE- arrested/108-179360, Zugriff 30.6.2021 - DP – Die Presse (22.4.2019): Sri Lanka: 26 Jahre Bürgerkrieg und Gewalt zwischen den Konfessionen, https://www.diepresse.com/5616514/sri-lanka-26-jahre-burgerkrieg-und-gewalt- zwischen-den-konfessionen, Zugriff 11.6.2021 - HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - Sri Lanka, 13. Jänner 2021 https://www.ecoi.net/de/dokument/2043729.html, Zugriff 30.6.2021 - IRB – Immigration and Refugee Board [Kanada] (17.8.2020): Sri Lanka: Treatment of Tamil citizens, including suspected members or supporters of the Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE); treatment of non-Tamil supporters of the LTTE by the government (2017-August 2020) [LKA200298.E], https://www.ecoi.net/de/dokument/2037113.html, Zugriff 30.6.2021 - ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 7.7.2021 - SFH – Schweizerische Flüchtlingshilfe (8.5.2020): Sri Lanka: Witwe eines hochrangigen LTTE- Mitglieds, https://www.ecoi.net/en/file/local/2030985/200508_LKA_LTTE_Witwe_anonym_01.pdf, Zugriff 30.6.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 22.6.2021 17.2. Veddas Die als Veddas bekannte indigene Bevölkerung des Landes, soll weniger als 1.000 Personen zählen (USDOS 30.3.2021). Sie werden im Allgemeinen vom Gesetz geschützt. Veddas nehmen ohne rechtliche Einschränkungen am politischen und wirtschaftlichen Leben teil, aber manche von ihnen besitzen keine legalen Dokumente (USDOS 30.3.2021). Die staatliche Regulierung von Land, Wald und die Landwirtschaft hat sich negativ auf die Veddas ausgewirkt. Die Ausweisung großer Landstriche als Nationalparks und Schutzgebiete hat dazu geführt, dass die Veddas den Zugang zu Jagdgebieten, Chena (Brandlandwirtschaft) und zu Waldprodukten, die für ihre Ernährung sowie andere materielle und spirituelle Bedürfnisse der Gemeinschaft von zentraler Bedeutung sind, verloren haben. Die einseitige Ausweisung von Flächen als Wald oder als für andere Zwecke reserviert hat zu wiederholten Vertreibungen und Umsiedlungen der Gemeinschaft geführt, was deren Identität erheblich schwächt (EG 4.2017). Obwohl für alle Kinder bis zum sechzehnten Lebensjahr Schulpflicht gilt, gehen rund 20 Prozent der Vedda nicht zur Schule. Fast 60 Prozent der Mädchen und 15 Prozent der Buben sind vor Vollendung des 18. Lebensjahres verheiratet, was den Zugang zu Bildung erschwert – insbesondere für Mädchen (EG 4.2017). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 41 von 57

- EG – Equal Ground; Janawabodaya Kendraya; Mannar Women's Development Federation; National Fisheries Solidarity Movement; Suriya Women's Development Centre; Women's Resource Centre; Movement for Land and Agriculture Reforms et al. (Autor), veröffentlicht von CESCR – UN Committee on Economic, Social and Cultural Rights (4.2017): The State of Economic, Social and Cultural Rights in Sri Lanka: A Joint Civil Society Shadow Report to the United Nations Committee on Economic Social and Cultural Rights, https://www.ecoi.net/en/file/local/1402110/1930_1498129564_int-cescr-css-lka-27228-e.pdf, Zugriff 23.5.2018 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 22.6.2021 18. Relevante Bevölkerungsgruppen 18.1. Frauen Frauen sind gegenüber Männern wirtschaftlich benachteiligt. Im Gender Inequality Index von 2018 liegt Sri Lanka auf Platz 86 von 188 Ländern, im World Economic Forum Global Gender Gap Report 2020 auf Platz 102 von 153 (AA 18.12.2020; vgl. BS 2020). Es gibt keine gesetzliche Einschränkung der Beteiligung von Frauen oder Angehörigen von Minderheiten am politischen Prozess. Dennoch wird von Belästigungen von Frauen bei den Parlamentswahlen im August 2020 berichtet (USDOS 30.3.2021 ). Der Anteil von Frauen in hohen politischen Ämtern ist allgemein gering (USDOS 30.3.2021; vgl. AA 18.12.2020). Geschlechtsspezifische Normen und andere Hindernisse für das Engagement von Frauen in Gesellschaft und Wirtschaft bedeuten, dass sri-lankische Frauen im Erwerbsleben und im Parlament deutlich unterrepräsentiert sind und in informellen, gering qualifizierten und schlecht bezahlten Berufen überrepräsentiert bleiben (DFAT 4.11.2019). Die allgemein gültigen Gesetze diskriminieren nicht. Allerdings gibt es vor allem auf der Jaffna-Halbinsel und in muslimischen Gemeinden (Ostküste) weiterhin kulturelle Bräuche („personal laws“), die von den Angehörigen der Gemeinschaft als verbindlich angesehen werden und Frauen diskriminieren. Nach den islamistischen Anschlägen hat die Regierung angekündigt, das geltende Recht vereinheitlichen zu wollen („one country, one law“), ohne dass dem allerdings bisher Taten folgten (AA 18.12.2020). Es ist davon auszugehen, dass es Fälle von Genitalverstümmelung in muslimisch-dominierten Kreisen Sri Lankas gibt. In den Medien wurde über Versuche berichtet, zwischen der religiös gebotenen Beschneidung und der verbotenen Verstümmelung zu unterscheiden (AA 18.12.2020; vgl. DFAT 4.11.2019). Gewalt gegen Frauen, vor allem häusliche Gewalt, ist in ganz Sri Lanka verbreitet (AA 18.12.2020; vgl. AI 7.4.2021). Abriegelungsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der COVID-19- Pandemie führten in Sri Lanka zu einem Anstieg der geschlechtsspezifischen Gewalt (HRW 13.1.2021). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 42 von 57

Das Gesetz verbietet Vergewaltigung und häusliche Gewalt, aber die Durchsetzung des Gesetzes war uneinheitlich. Vergewaltigung in der Ehe ist nur verboten, wenn die Eheleute rechtlich getrennt sind (USDOS 30.3.2021 ; vgl. ÖB 9.2020) . Seit 2005 gibt es ein Gesetz, das häusliche Gewalt ächtet und betroffenen Frauen Beratungsmöglichkeiten eröffnet. Es gibt einen Prevention of Domestic Violence Act. Frauen (und Kinder) können sich, wenn sie sich unsicher fühlen, an ein zuständiges Gericht (Magistrate‘s Courts) wenden. Nur auf Anordnung des Gerichts weisen staatliche Stellen eine sichere Unterkunft zu, strikte Diskretion ist gewahrt (AA 18.12.2020). Opfer können für ein Jahr Schutz erhalten und eine Unterhaltsbeihilfe beantragen (USDOS 30.3.2021 ; vgl. ÖB 9.2020) . Sexuelle Belästigung ist zwar eine Straftat, die mit einer Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann (USDOS 30.3.2021 ), doch besteht weiterhin Straflosigkeit für Täter bei verschiedensten Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Es wurden keine ausreichenden Schritte unternommen, um Fälle von Gewalt gegen Frauen vor Gericht zu bringen (AI 7.4.2021). Allein in den ersten 15 Tagen des Jahres 2021 wurden insgesamt 142 Vergewaltigungen und 42 Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch gegen Kinder bei der Polizei angezeigt (AI 7.4.2021). Das Thema ist in Sri Lanka weitgehend tabuisiert. Frauen fürchten sich im Falle einer Anzeige vor Stigmatisierung (AA 18.12.2020). Ein Berufungsgericht sprach im Oktober 2019 vier Soldaten, die wegen einer Gruppenvergewaltigung in Viswamadu im Jahr 2010 angeklagt waren, frei. Dies war einer der wenigen Fälle, in denen Täter sexueller Gewalt zur Rechenschaft gezogen und angeklagt worden waren (AI 30.1.2020). So besteht weiterhin Straflosigkeit für sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt (AI 7.4.2021). Das Polizeibüro zur Verhütung des Missbrauchs von Frauen und Kindern führte jedoch Sensibilisierungsprogramme in Schulen durch, um Frauen zu ermutigen, Beschwerden einzureichen und die Polizei setzte den Aufbau von Fraueneinheiten in den Polizeistationen fort. Dienstleistungen zur Unterstützung von Vergewaltigungsopfern und von Opfern häuslicher Gewalt, wie Krisenzentren, Rechtsbeistand und Beratung, waren aufgrund fehlender Finanzmittel in der Regel landesweit knapp (USDOS 30.3.2021). Auch in der Öffentlichkeit sind Frauen weiterhin oftmals direkter und indirekter sexueller Belästigung ausgesetzt (AA 18.12.2021). Oft werden Frauen, die sich wegen ihrer verschwundenen oder im Bürgerkrieg gefallenen Männer an die Behörden wenden, sexuell missbraucht bzw. zu sexuellen Handlungen gezwungen, um ihnen zustehende Informationen zu erhalten (ÖB 9.2020). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 43 von 57

_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021 - AI – Amnesty International (7.4.2021): Sri Lanka 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048760.html, Zugriff 10.6.2021 - AI – Amnesty International (30.1.2020): Human Rights in Asia-Pacific; Review of 2019 - Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2023885.html, Zugriff 10.6.2021 - BS – Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report – Sri Lanka, https://www.bti- project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_LKA.pdf, Zugriff 4.5.20200 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (4.11.2019): DFAT Country Information Report Sri Lanka, 4. November 2019 https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-report-sri-lanka.pdf,, Zugriff 10.6.2021 - HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - Sri Lanka, 13. Jänner 2021 https://www.ecoi.net/de/dokument/2043729.html, Zugriff 30.6.2021 - ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 7.7.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 30.6.2021 18.2. Kinder Offiziellen Meldungen Sri Lankas zufolge verursachte die COVID-19-Pandemie Versorgungsunterbrechungen bei der Sexual- und Reproduktionsgesundheit (SRH), Mütter- und Kindergesundheitsdiensten, Ernährungshilfe, Immunisierungsprogrammen, Familienplanungsdiensten und Schwangerenvorsorge. Daraus ergeben sich mehr als 239.000 Todesfälle bei Müttern und Kindern, rund 3,5 Millionen ungewollte Schwangerschaften und einem 50-prozentigen Anstieg von Schwangerschaftsabbrüchen (CI 25.6.2021). Staatliche oder staatlich geförderte Schulen bieten von der ersten bis zur zwölften Klasse kostenlosen Unterricht an. Doch besteht ein Mangel an Lehrpersonal in Fremdsprachen und technischen Fächern. Die Hochschulbildung ist nicht gut gefördert, obwohl die staatlichen Mittel für Bildung 2016 erheblich gestiegen sind (BS 2020). Die Schulpflicht wurde im Jahr 2016 von 14 auf 16 Jahre erhöht (USDOS 30.3.2021). Das Bildungssystem in Sri Lanka ist nach wie vor nach ethnischer Zugehörigkeit oder Sprache aufgeteilt. Was das Bildungsangebot anbelangt, so gibt es 6.332 rein singhalesische Schulen und 3.009 rein tamilische Schulen. Weitere 558 Grundschulen verwenden Singhalesisch und Englisch, und 173 Schulen verwenden Tamilisch und Englisch. Schulen mit gemischten Ethnien und Religionen sind im Vergleich dazu wesentlich seltener; es gibt nur 75 singhalesische und tamilische Schulen und 47 singhalesische, tamilische und englische Schulen. Das Select Committee of Parliament (SCP) stellt fest, dass das gegenwärtige, auf Ethnizität basierende System zur Festlegung von Schultypen zu Spaltungen in der Gesellschaft führt, die Interaktion zwischen Kindern verschiedener ethnischer Gruppen nicht erleichtert und Missverständnisse zwischen den Gemeinschaften aufrechterhält (HRC 28.2.2020). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 44 von 57

Menschenhandel verbunden mit wirtschaftlicher oder sexueller Ausbeutung ist in Sri Lanka kaum verbreitet, jedoch ist Sri Lanka insoweit betroffen, als zahlreiche Staatsangehörige im Ausland Arbeit suchen. In Sri Lanka ist Zwangsarbeit kaum verbreitet, allerdings gibt es Fälle von Kinderprostitution (vor allem Buben sind betroffen) (AA 18.12.2020), zudem werden Kinder mit körperlichen Behinderungen vereinzelt zum Betteln gezwungen. Im Hochland werden Kinder auf den Teeplantagen eingesetzt (AA 12.1.2020). Das Gesetz verbietet die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern, den Verkauf von Kindern, das Anbieten oder die Vermittlung von Kindern zur Prostitution und Praktiken im Zusammenhang mit Kinderpornographie, aber die Behörden haben das Gesetz nicht immer durchgesetzt (USDOS 30.3.2021 ). So gibt es vor allem in den touristischen Küstenregionen im Westen und Süden ein nicht unerhebliches Maß an Kinderprostitution, in der Mehrzahl Jungen. Die sri-lankischen Behörden versuchen, dies zu bekämpfen. Vereinzelt kommt es zu Verhaftungen und Verurteilungen (AA 18.12.2020). Die Zahl der zur Anzeige gebrachten Fälle von Kindesmissbrauch und -vergewaltigungen liegt pro Jahr zwischen 9.000 und 10.000. Die Täter kommen zumeist aus dem Familien- oder Bekanntenkreis. Gerichtsverfahren sind langwierig, zudem scheuen sich betroffene Familien oft, einen öffentlichen Prozess anzustrengen, um nicht den Ruf der Familie zu schädigen (AA 18.12.2020). Die meisten Beschwerden über Kindesmissbrauch, die bei der Nationalen Kinderschutzbehörde (NCPA) eingegangen sind, betrafen Gewalt gegen Kinder, der Rest der Beschwerden betraf Themen wie Grausamkeit gegenüber Kindern, Entzug des Rechts auf Bildung, sexueller Missbrauch und Kinderarbeit (USDOS 30.3.2021). Obwohl Polizeistationen einen Beamten haben sollen, der sich mit Missbrauchsbeschwerden von Frauen und Kindern befasst, hat die Regierung diese Praxis nicht konsequent landesweit umgesetzt. Bis zum 15.1.2021 wurden landesweit 42 Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch gegen Kinder bei der Polizei gemeldet. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 wurden 5.292 Fälle von sexueller Belästigung von Kindern gemeldet. Mitte August 2020 gab die Generalstaatsanwaltschaft bekannt, dass 12.968 Fälle von Kindesmissbrauch, die von der Polizei von Jänner 2019 bis Juli 2020 übermittelt wurden, abgeschlossen und Anklagen gegen Verdächtige in 6.149 Fällen weitergeleitet wurden. Daten des Justizministeriums bestätigten einen Rückstau von mehr als 20.000 Fällen von Kindesmissbrauch, die mehr als ein Jahrzehnt zurückliegen (AI 7.4.2021; vgl. USDOS 30.3.2021). Das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung liegt bei 18 Jahren, wobei Mädchen mit Zustimmung auch mit 16 heiraten können. Eine Ausnahme bildet das nur für Muslime gültige muslimische Ehe- und Scheidungsgesetz, das die Heirat von Mädchen ab 12 Jahren mit Zustimmung des Brautvaters oder eines anderen männlichen Verwandten erlaubt (UNFPA 4.2021). Die Zustimmung der Braut ist nicht erforderlich. Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen unter 16 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 45 von 57

Jahren, mit oder ohne Zustimmung, stellt nach dem Strafgesetzbuch eine Vergewaltigung dar. Diese Regelung gilt jedoch nicht für verheiratete muslimische Mädchen über 12 Jahren (USDOS 30.3.2021; vgl. UNFPA 4.2021). Das Mindestalter für eine Beschäftigung liegt bei 14 Jahren, obwohl eine Beschäftigung jüngerer Kinder durch ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten in einer begrenzten landwirtschaftlichen Familienarbeit oder technischen Ausbildung erlaubt ist (USDOS 30.3.2021). Nach Angaben des US-Arbeitsministeriums waren im Jahr 2017 etwa 0,8 Prozent der fünf- bis 14-Jährigen in Kinderarbeit hauptsächlich in der Landwirtschaft tätig (DFAT 4.11.2019). Das Gesetz verbietet gefährliche Arbeiten für Personen unter 18 Jahren und begrenzt die Arbeitszeit von Kindern im Alter von 14 und 15 auf neun Stunden pro Tag und von 16 und 17 auf zehn Stunden pro Tag. Die Regierung stuft 51 Tätigkeiten als gefährlich ein. Durch die Regierung wird angenommen, dass weniger als ein Prozent der Kinder - ca. 40.000 – auch in als gefährlich eingestuften Berufen beschäftigt sind. Die Regierung hat nicht alle Gesetze wirksam durchgesetzt und Verstöße nur unzureichend geahndet (USDOS 30.3.2021). Das Arbeitsministerium erzielte jedoch einige Fortschritte bei der Umsetzung seines Plans zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die Regierung ernannte Bezirkskoordinatoren mit der Aufgabe, die Kinderarbeit in allen 25 Bezirken zu reduzieren, und die Regierung entwickelte weiterhin neue Richtlinien für Bezirksbeamte (USDOS 30.3.2021). Kinder sind im Bergbau, der Industrie und im Dienstleistungssektor beschäftigten. Innerhalb dieser Sektoren arbeiteten Kinder in der Bau-, Produktions-, Bergbau- und Fischereiindustrie sowie als Reinigungskräfte und Helfer, Hausangestellte und Straßenverkäufer. Kinder arbeiteten auch während der Erntezeit in der Landwirtschaft. Kinder, die durch den Krieg vertrieben wurden, waren besonders anfällig für die Beschäftigung in gefährlichen Arbeitsverhältnissen (USDSO 30.3.2021). Das Arbeitsministerium setzte seine Bemühungen zur Überwachung von Arbeitsplätzen fort, die auf der Liste der gefährlichen Arbeit für Kinder stehen (USDOS 30.3.2021). Zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in Not gibt es in Sri Lanka rund 200 Heime (auf Provinzebene elf), die unter staatlicher Aufsicht von NGOs und karitativen Einrichtungen betrieben werden. Federführend ist die National Child Protection Authority (NCPA), die mit UNICEF zusammenarbeitet und auch Fällen von Kindesmissbrauch nachgeht. Die Heime bedürfen einer staatlichen Lizenz, mit der die Einhaltung von Mindeststandards sichergestellt werden soll (AA 18.12.2020; vgl. USDOS 30.3.2021). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 46 von 57

r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021 - AA – Auswärtiges Amt (12.1.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2019), https://www.ecoi.net/en/file/local/2025315/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber _die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2019%29%2C_12.0 1.2020.pdf, Zugriff 14.4.2020 - AI – Amnesty International (7.4.2021): Sri Lanka 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048760.html, Zugriff 10.6.2021 - BS – Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report – Sri Lanka, https://www.bti- project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_LKA.pdf, Zugriff 4.5.20200 - CI – CARE International 15.6.2021): Gender Equality Post COVID-19, 2021 https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/GiHA%20GSEI%20COVID19_150621_Re vised.pdf, Zugriff 5.7.2021 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade (4.11.2019): DFAT Country Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-report-sri-lanka.pdf, Zugriff 10.6.2021 - HRC – UN Human Rights Council (formerly UN Commission on Human Rights) (28.2.2020): Visit to Sri Lanka; Report of the Special Rapporteur on freedom of religion or belief [A/HRC/43/48/Add.2], https://www.ecoi.net/en/file/local/2025862/A_HRC_43_48_Add.2_AdvanceUneditedVersion.doc x, Zugriff 29.4.2020 - UNFPA – UN Population Fund (4.2021): My body is my body, my life is my life: Sexual and reproductive health and rights of young people in Asia and the Pacific, April 2021 https://www.ecoi.net/en/file/local/2049847/unfpa_my_body_is_my_body_my_life_is_my_life.pdf , Zugriff 5.7.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 30.6.2021 18.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten Die sri-lankische Verfassung enthält keinen speziellen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Der Gleichheitsgrundsatz in Artikel 12 schützt u.a. vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (AA 18.12.2020). Das Gesetz kriminalisiert einvernehmlichen, gleichgeschlechtlichen Sexualverkehr zwischen Erwachsenen (USDOS 30.3.2021; vgl. HRW 13.1.2021, AA 18.12.2020). Der Strafrahmen sieht Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor, bei Beteiligung Minderjähriger (unter 16 Jahren) Freiheitsstrafen für den Erwachsenen von zehn bis zwanzig Jahren und eine Geldstrafe. In jüngster Zeit sind jedoch keine Fälle von Strafverfolgung/Verurteilungen bekannt geworden. Wohl aber berichten Betroffene von Benachteiligungen und Schikanen im Alltag, etwa bei Vorsprachen in Behörden z. B. in Gesundheitswesen und Justiz, bis hin zu Misshandlungen durch die Polizei. Gleiches gilt besonders auch für Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle (AA 18.12.2020; vgl. DFAT 4.11.2019). Ein Gesetz, das einen „Wechsel der Identität“ verbietet, wird genutzt, um Transgender-Personen zu verfolgen. Die Behörden nutzen diese Befugnisse, um Schwule, Lesben und Transgender zu .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 47 von 57

schikanieren, zu verhaften und zu erpressen. Darüber hinaus sind Homosexuelle und Angehörige sexueller Minderheiten gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt (HRW 13.1.2021). Ein Problem ist die fehlende rechtliche Anerkennung von männlicher Vergewaltigung und mangelnde Berichterstattung über sexuellen Missbrauch von Buben wegen Stigmatisierung, Kriminalisierung von Homosexualität und Schamgefühlen (CRC 2.3.2018) Abschnitte des Strafgesetzbuches, die „Geschlechtsverkehr gegen die Natur“ und „grobe Unzucht zwischen Personen“ verbieten (ÖB 9.2020), werden auch weiterhin zur Verfolgung, Belästigung und Diskriminierung von Angehörigen sexueller Minderheiten genutzt. Rechtsorganisationen berichteten im Oktober, dass mindestens sieben davon seit 2017 von der Polizei und Gerichtsmedizinern zwangsweise anal und vaginal untersucht wurden, um einen Vorwurf gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen zu beweisen (AI 7.4.2021; vgl. ILGA 12.2020). Ein bestehendes Diskriminierungsverbot auf Basis sexueller Orientierung, wird regelmäßig nicht exekutiert, da die Diskriminierung meist durch Angehörige der Sicherheitskräfte stattfindet und Repressalien befürchtet werden (ÖB 9.2020). Organisationen, die sich im Bereich von Themen sexueller Minderheiten betätigen wollen, wird die Registrierung verweigert. Solche Organisationen berichten darüber, überwacht und eingeschüchtert worden zu sein. Aktivisten geben an, dass diese Probleme nach den Angriffen vom Ostersonntag zugenommen hätten (HRW 14.1.2020). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021 - AI – Amnesty International (7.4.2021): Sri Lanka 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048760.html, Zugriff 10.6.2021 - CRC – UN Committee on the Rights of the Child (2.3.2018): Concluding observations on the combined fifth and sixth periodic reports of Sri Lanka [CRC/C/LKA/CO/5-6], https://www.ecoi.net/en/file/local/1426115/1930_1520429874_g1805568.pdf, Zugriff 23.5.2018 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (4.11.2019): DFAT Country Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information- report-sri-lanka.pdf, Zugriff 10.6.2021 - HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043729.html, Zugriff 30.6.2021 - HRW – Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2022757.html, Zugriff 22.4. 2020 - ILGA – International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (12.2020): State- Sponsored Homophobia; Global Legislation Overview Update 2020, Dezember 2020 https://www.ecoi.net/en/file/local/2044751/ILGA_World_State_Sponsored_Homophobia_report _global_legislation_overview_update_December_2020.pdf, Zugriff 5.7.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 48 von 57

- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 7.7.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 5.7.2021 19. Bewegungsfreiheit Gesetzlich sind die Rechte auf Bewegungsfreiheit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und Repatriierung gewährleistet, und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 30.3.2021; vgl. AA 18.12.2020). Dennoch bestehen kaum innerstaatliche Fluchtalternativen, da die Insel mit 65.610 km2 um ca. ein Viertel kleiner als Österreich ist. Sofern eine Verfolgung auf lokaler Ebene durch Angehörige einer bestimmten ethnischen Gruppe erfolgt, kann sich der einzelne in ein Gebiet zurückziehen, in dem seine ethnische Gruppe die Mehrheit stellt, also buddhistische Singhalesen in buddhistisch-singhalesisch dominierte Regionen und hinduistische Tamilen in hinduistisch-tamilisch dominierte Regionen. Für Angehörige religiöser Minderheiten (also überwiegend Christen und Moslems) besteht diese Möglichkeit freilich nicht, wobei letztere beiden überwiegend Singhalesisch sprechen (ÖB 9.2020). Einschränkungen der Bewegungsfreiheit bestehen auch durch noch nicht entminte Gebiete im Nordosten und einzelne „Hochsicherheitszonen“ um Militäreinrichtungen in der Nord- und der Ostprovinz (AA 18.12.2020). In der praktischen Umsetzung eines innerstaatlichen Ortswechsels kann ein Fehlen familiärer Verbindungen, wie auch fehlender finanzieller Ressourcen die Möglichkeiten einer internen Umsiedlung einschränken. Fehlende singhalesische Sprachkenntnisse stellen für diejenigen Sri Lanker, für die Singhalesisch nicht die Muttersprache ist, ein zusätzliches Hindernis für eine interne Umsiedelung dar. Die fortgesetzte militärische Besetzung von privatem Land, Schwierigkeiten beim Erwerb von Grundbesitz, nicht geräumte Landminen oder nicht explodierte Sprengkörper erschweren ebenfalls die interne Umsiedlung, insbesondere im Norden Sri Lankas (DFAT 4.11.2019). Einschränkungen der Bewegungsfreiheit gibt es darüber hinaus durch Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (AA 18.12.2020). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 10.6.2021 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade (4.11.2019): DFAT Country Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-report-sri-lanka.pdf, Zugriff 10.6.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 49 von 57
