sril-lib-2021-07-07-ke

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medizinischen Versorgung, den Sprachregelungen und den Verfahren zur Einbürgerung von Nicht-
Staatsbürgern im Land leiden (USDOS 30.3.2021).
Tamilen werden seit Jahrzehnten benachteiligt (IRB 17.8.2020). Zwar werden gegenwärtig Tamilen 
nicht speziell ins Visier der Sicherheitskräfte genommen und sind keiner direkten Verfolgung oder  
Repressalien  ausgesetzt,  nur  weil  sie  Tamilen  sind,  jedoch  sind  sie  ebenso  wie  andere 
Minderheiten  Diskriminierungen  ausgesetzt  (ARC  20.1.2020;  vgl.  AA 18.12.2020).  Es  kommt 
immer wieder zu blutiger Gewalt radikaler Buddhisten gegen Muslime (DP 22.4.2019). 
Behördenvertreter behaupten, dass sich die LTTE regruppiert. Die Reorganisation erfolgt demnach 
mit Unterstützung der tamilischen Diaspora. Demnach versucht die tamilische Diaspora, die LTTE  
wiederzubeleben, um jene Ziele zu erreichen, die im bewaffneten Kampf nicht erreicht werden  
konnten.  Als  eine  Folgerung  daraus  sind  mutmaßliche  und  ehemalige  Mitglieder  der  LTTE 
umfassenden  Maßnahmen  der  Überwachung  und  schikanösen  Behandlungen  durch  
Sicherheitskräfte  ausgesetzt.  Von  Verhaftungen  mutmaßlicher  LTTE-Mitglieder  wegen  dem 
angeblichen Wiederaufbau der LTTE wird berichtet (SFH 8.5.2020).
So wird das Militär in höchster Alarmbereitschaft gehalten, um jeder Gefahr einer Destabilisierung  
der  nationalen  Sicherheit  des  Landes  entgegenzutreten.  Ehemalige  und  mutmaßliche  LTTE-
Mitglieder werden durch Sicherheitskräfte überwacht und schikaniert. Zahlreiche ehemalige LTTE-
Mitglieder  müssen  sich  regelmäßig  auf  Polizeistation  melden (SFH  8.5.2020).  Auch  sind  
mutmaßliche  LTTE-Mitglieder,  die  im  Verdacht  stehen  die  LTTE  wiederaufbauen  zu  wollen, 
Verhaftungen ausgesetzt (DM 10.12.2019). D as Risiko, Opfer einer Verschleppung zu werden, ist  
seit 2015 zwar im Vergleich zu den Kriegsjahren und  der  unmittelbaren  Nachkriegszeit stark  
gesunken.  Jedoch  bestehe  die  Angst  vor  einer  Verschleppung  weiterhin.  Ehemalige  LTTE-
Mitglieder werden oft von Sicherheitskräften unter Druck gesetzt. Eine ungleiche Anwendung der  
Gesetze in Bezug auf ehemalige LTTE-Mitglieder ist zu beobachten (SFH 8.5.2020). 
Auch wenn am 24. Juni 2021 der sri-lankische Präsident Gotabaya Rajapaksa 16 Tamilen, denen  
Verbindungen zur LTTE unterstellt wurden und die wegen Terrorismus inhaftiert waren, mit rund 80 
weiteren Gefangenen begnadigt wurden (BAMF 28.6.2021), bleibt die  Lage für die tamilische  
Minderheit auch weiterhin als schwierig einzustufen (ÖB 9.2020).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021
- ARC – Asylum Research Centre (20.1.2020): Observations on the Report of a Home Office 
fact-finding mission to Sri Lanka, Conducted between 28 September and 5 October 2019, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 40 von 57
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https://www.ecoi.net/en/file/local/2036163/ARC-Foundation-observations-on-HO-Sri-Lanka-
FFM_July2020.pdf, Zugriff 30.6.2021
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (28.6.2021): Briefing Notes, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2021/briefingnotes-kw26-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 30.6.2021
- DM – Daily Mirror (10.12.2019): Four persons who tried to rejuvenate LTTE arrested, 
https://www.dailymirror.lk/breaking_news/Four-persons-who-tried-to-rejuvenate-LTTE-
arrested/108-179360, Zugriff 30.6.2021
- DP – Die Presse (22.4.2019): Sri Lanka: 26 Jahre Bürgerkrieg und Gewalt zwischen den 
Konfessionen, https://www.diepresse.com/5616514/sri-lanka-26-jahre-burgerkrieg-und-gewalt-
zwischen-den-konfessionen, Zugriff 11.6.2021
- HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - Sri Lanka, 13. Jänner 2021
https://www.ecoi.net/de/dokument/2043729.html, Zugriff 30.6.2021
- IRB – Immigration and Refugee Board [Kanada] (17.8.2020): Sri Lanka: Treatment of Tamil 
citizens, including suspected members or supporters of the Liberation Tigers of Tamil Eelam 
(LTTE); treatment of non-Tamil supporters of the LTTE by the government (2017-August 2020) 
[LKA200298.E], https://www.ecoi.net/de/dokument/2037113.html, Zugriff 30.6.2021
- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
- SFH – Schweizerische Flüchtlingshilfe (8.5.2020): Sri Lanka: Witwe eines hochrangigen LTTE-
Mitglieds, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2030985/200508_LKA_LTTE_Witwe_anonym_01.pdf, Zugriff 
30.6.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 22.6.2021
17.2. Veddas
Die als Veddas  bekannte indigene Bevölkerung des Landes, soll weniger als 1.000 Personen  
zählen (USDOS 30.3.2021). Sie werden im Allgemeinen vom Gesetz geschützt. Veddas nehmen  
ohne rechtliche Einschränkungen am politischen und wirtschaftlichen Leben teil, aber manche von  
ihnen besitzen keine legalen Dokumente (USDOS 30.3.2021). 
Die staatliche Regulierung von Land, Wald und die Landwirtschaft hat sich negativ auf die Veddas  
ausgewirkt. Die Ausweisung großer Landstriche als Nationalparks und Schutzgebiete hat dazu  
geführt,  dass  die  Veddas  den  Zugang  zu  Jagdgebieten,  Chena  (Brandlandwirtschaft)  und  zu 
Waldprodukten, die für ihre Ernährung sowie andere materielle und spirituelle Bedürfnisse der  
Gemeinschaft  von  zentraler  Bedeutung  sind,  verloren  haben.  Die  einseitige  Ausweisung  von 
Flächen als Wald oder als für andere Zwecke reserviert hat zu wiederholten Vertreibungen und  
Umsiedlungen der Gemeinschaft geführt, was deren Identität erheblich schwächt (EG 4.2017).
Obwohl für alle Kinder bis zum sechzehnten Lebensjahr Schulpflicht gilt, gehen rund 20 Prozent  
der Vedda nicht zur Schule. Fast 60 Prozent der Mädchen und 15 Prozent der Buben sind vor  
Vollendung  des  18.  Lebensjahres  verheiratet,  was  den  Zugang  zu  Bildung  erschwert  – 
insbesondere für Mädchen (EG 4.2017). 
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 41 von 57
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- EG – Equal Ground; Janawabodaya Kendraya; Mannar Women's Development Federation; 
National Fisheries Solidarity Movement; Suriya Women's Development Centre; Women's 
Resource Centre; Movement for Land and Agriculture Reforms et al. (Autor), veröffentlicht von 
CESCR – UN Committee on Economic, Social and Cultural Rights (4.2017): The State of 
Economic, Social and Cultural Rights in Sri Lanka: A Joint Civil Society Shadow Report to the 
United Nations Committee on Economic Social and Cultural Rights, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/1402110/1930_1498129564_int-cescr-css-lka-27228-e.pdf, 
Zugriff 23.5.2018
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 22.6.2021
 18. Relevante Bevölkerungsgruppen
18.1. Frauen
Frauen sind gegenüber Männern wirtschaftlich benachteiligt. Im Gender Inequality Index von 2018  
liegt Sri Lanka auf Platz 86 von 188 Ländern, im World Economic Forum Global Gender Gap  
Report 2020 auf Platz 102 von 153 (AA 18.12.2020; vgl. BS 2020). 
Es  gibt  keine  gesetzliche  Einschränkung  der  Beteiligung  von  Frauen  oder  Angehörigen  von 
Minderheiten  am  politischen  Prozess.  Dennoch  wird  von  Belästigungen  von  Frauen  bei  den 
Parlamentswahlen im August 2020 berichtet (USDOS 30.3.2021 ). Der Anteil von Frauen in hohen  
politischen Ämtern ist allgemein gering (USDOS 30.3.2021; vgl. AA 18.12.2020). 
Geschlechtsspezifische  Normen  und  andere  Hindernisse  für  das  Engagement  von  Frauen  in 
Gesellschaft  und  Wirtschaft  bedeuten,  dass  sri-lankische  Frauen  im  Erwerbsleben  und  im 
Parlament deutlich unterrepräsentiert sind und in informellen, gering qualifizierten und schlecht  
bezahlten Berufen überrepräsentiert bleiben (DFAT 4.11.2019). Die allgemein gültigen Gesetze  
diskriminieren nicht. Allerdings gibt es vor allem auf der Jaffna-Halbinsel und  in muslimischen  
Gemeinden (Ostküste) weiterhin kulturelle Bräuche („personal laws“), die von den Angehörigen der 
Gemeinschaft  als  verbindlich  angesehen werden und  Frauen  diskriminieren.  Nach  den  
islamistischen Anschlägen hat die Regierung angekündigt, das geltende Recht vereinheitlichen zu  
wollen („one country, one law“), ohne dass dem allerdings bisher Taten folgten (AA 18.12.2020). Es 
ist  davon  auszugehen,  dass  es  Fälle  von  Genitalverstümmelung  in  muslimisch-dominierten 
Kreisen Sri Lankas gibt. In den Medien wurde über Versuche berichtet, zwischen der religiös  
gebotenen Beschneidung und der verbotenen Verstümmelung zu unterscheiden (AA 18.12.2020; 
vgl. DFAT 4.11.2019).
Gewalt gegen Frauen, vor allem häusliche Gewalt, ist in ganz Sri Lanka verbreitet (AA 18.12.2020; 
vgl.  AI  7.4.2021).  Abriegelungsmaßnahmen  zur  Eindämmung  der  Ausbreitung  der  COVID-19-
Pandemie  führten  in  Sri  Lanka  zu  einem  Anstieg  der  geschlechtsspezifischen  Gewalt  (HRW 
13.1.2021). 
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Das Gesetz verbietet Vergewaltigung und häusliche Gewalt, aber die Durchsetzung des Gesetzes  
war uneinheitlich. Vergewaltigung in der Ehe ist nur verboten, wenn die Eheleute rechtlich getrennt  
sind (USDOS 30.3.2021 ; vgl. ÖB 9.2020) . Seit 2005 gibt es ein Gesetz, das häusliche Gewalt  
ächtet  und  betroffenen  Frauen  Beratungsmöglichkeiten  eröffnet.  Es  gibt  einen  Prevention  of 
Domestic Violence Act. Frauen (und Kinder) können sich, wenn sie sich unsicher fühlen, an ein  
zuständiges  Gericht  (Magistrate‘s  Courts)  wenden.  Nur  auf  Anordnung  des  Gerichts  weisen 
staatliche Stellen eine sichere Unterkunft zu, strikte Diskretion ist gewahrt (AA 18.12.2020). Opfer 
können für ein Jahr Schutz erhalten und eine Unterhaltsbeihilfe beantragen (USDOS 30.3.2021 ; 
vgl. ÖB 9.2020) . Sexuelle Belästigung ist zwar eine Straftat, die mit einer Höchststrafe von fünf  
Jahren Gefängnis bestraft werden kann (USDOS 30.3.2021 ), doch besteht weiterhin Straflosigkeit  
für Täter bei verschiedensten Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Es wurden keine  
ausreichenden Schritte unternommen, um Fälle von Gewalt gegen Frauen vor Gericht zu bringen  
(AI  7.4.2021).  Allein  in  den  ersten  15  Tagen  des  Jahres  2021  wurden  insgesamt  142 
Vergewaltigungen und 42 Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch gegen Kinder bei der Polizei  
angezeigt (AI 7.4.2021). Das Thema ist in Sri Lanka weitgehend tabuisiert. Frauen fürchten sich im 
Falle einer Anzeige vor Stigmatisierung (AA 18.12.2020). Ein Berufungsgericht sprach im Oktober  
2019  vier  Soldaten,  die  wegen  einer  Gruppenvergewaltigung  in  Viswamadu  im  Jahr  2010 
angeklagt waren, frei. Dies war einer der wenigen Fälle, in denen Täter sexueller Gewalt zur  
Rechenschaft  gezogen  und  angeklagt  worden  waren  (AI  30.1.2020).  So  besteht  weiterhin 
Straflosigkeit für sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt (AI 7.4.2021).
Das  Polizeibüro  zur  Verhütung  des  Missbrauchs  von  Frauen  und  Kindern  führte  jedoch 
Sensibilisierungsprogramme  in  Schulen  durch,  um  Frauen  zu  ermutigen,  Beschwerden  
einzureichen und die Polizei setzte den Aufbau von Fraueneinheiten in den Polizeistationen fort.  
Dienstleistungen zur Unterstützung von Vergewaltigungsopfern und von Opfern häuslicher Gewalt,  
wie Krisenzentren, Rechtsbeistand und Beratung, waren aufgrund fehlender Finanzmittel in der  
Regel landesweit knapp (USDOS 30.3.2021).
Auch  in  der  Öffentlichkeit  sind  Frauen  weiterhin  oftmals  direkter  und  indirekter  sexueller 
Belästigung  ausgesetzt  (AA  18.12.2021).  Oft  werden  Frauen,  die  sich  wegen  ihrer  
verschwundenen  oder  im  Bürgerkrieg  gefallenen  Männer  an  die  Behörden  wenden,  sexuell 
missbraucht bzw. zu sexuellen Handlungen gezwungen, um ihnen zustehende Informationen zu  
erhalten (ÖB 9.2020). 
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 43 von 57
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_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021
- AI – Amnesty International (7.4.2021): Sri Lanka 2020, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2048760.html, Zugriff 10.6.2021
- AI – Amnesty International (30.1.2020): Human Rights in Asia-Pacific; Review of 2019 - Sri 
Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2023885.html, Zugriff 10.6.2021
- BS – Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report – Sri Lanka, https://www.bti-
project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_LKA.pdf, Zugriff 4.5.20200
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (4.11.2019): DFAT Country 
Information Report Sri Lanka, 4. November 2019
https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-report-sri-lanka.pdf,, Zugriff 
10.6.2021
- HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - Sri Lanka, 13. Jänner 2021
https://www.ecoi.net/de/dokument/2043729.html, Zugriff 30.6.2021
- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 30.6.2021
18.2. Kinder
Offiziellen  Meldungen  Sri  Lankas  zufolge  verursachte  die  COVID-19-Pandemie  
Versorgungsunterbrechungen bei der Sexual- und Reproduktionsgesundheit (SRH), Mütter- und  
Kindergesundheitsdiensten,  Ernährungshilfe,  Immunisierungsprogrammen,  
Familienplanungsdiensten  und  Schwangerenvorsorge.  Daraus ergeben  sich  mehr als  239.000 
Todesfälle bei Müttern und Kindern, rund 3,5 Millionen ungewollte Schwangerschaften und einem  
50-prozentigen Anstieg von Schwangerschaftsabbrüchen (CI 25.6.2021).  
Staatliche  oder  staatlich  geförderte  Schulen  bieten  von  der  ersten  bis  zur  zwölften  Klasse 
kostenlosen  Unterricht  an.  Doch  besteht  ein  Mangel  an  Lehrpersonal  in  Fremdsprachen  und 
technischen Fächern. Die Hochschulbildung ist nicht gut gefördert, obwohl die staatlichen Mittel für  
Bildung 2016 erheblich gestiegen sind (BS 2020). Die Schulpflicht wurde im Jahr 2016 von 14 auf  
16 Jahre erhöht (USDOS 30.3.2021). Das Bildungssystem in Sri Lanka ist nach wie vor nach  
ethnischer Zugehörigkeit oder Sprache aufgeteilt. Was das Bildungsangebot anbelangt, so gibt es  
6.332 rein singhalesische Schulen und 3.009 rein tamilische Schulen. Weitere 558 Grundschulen  
verwenden Singhalesisch und Englisch, und 173 Schulen verwenden Tamilisch und Englisch.  
Schulen mit gemischten Ethnien und Religionen sind im Vergleich dazu wesentlich seltener; es gibt 
nur 75 singhalesische und tamilische Schulen und 47 singhalesische, tamilische und englische  
Schulen.  Das  Select  Committee  of  Parliament  (SCP)  stellt  fest,  dass  das  gegenwärtige,  auf 
Ethnizität basierende System zur Festlegung von Schultypen zu Spaltungen in der Gesellschaft  
führt, die Interaktion zwischen Kindern verschiedener ethnischer Gruppen nicht erleichtert und  
Missverständnisse zwischen den Gemeinschaften aufrechterhält (HRC 28.2.2020). 
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Menschenhandel verbunden mit wirtschaftlicher oder sexueller Ausbeutung ist in Sri Lanka kaum  
verbreitet, jedoch ist Sri Lanka insoweit betroffen, als zahlreiche Staatsangehörige im Ausland  
Arbeit  suchen.  In  Sri  Lanka  ist  Zwangsarbeit  kaum  verbreitet,  allerdings  gibt  es  Fälle  von 
Kinderprostitution (vor allem Buben sind betroffen) (AA 18.12.2020), zudem werden Kinder mit  
körperlichen Behinderungen vereinzelt zum Betteln gezwungen. Im Hochland werden Kinder auf  
den Teeplantagen eingesetzt (AA 12.1.2020). 
Das  Gesetz  verbietet  die  kommerzielle  sexuelle  Ausbeutung  von  Kindern,  den  Verkauf  von 
Kindern,  das  Anbieten  oder  die  Vermittlung  von  Kindern  zur  Prostitution  und  Praktiken  im 
Zusammenhang  mit  Kinderpornographie,  aber  die  Behörden  haben  das  Gesetz  nicht  immer 
durchgesetzt (USDOS 30.3.2021 ). So gibt es vor allem in den touristischen Küstenregionen im  
Westen und Süden ein nicht unerhebliches Maß an Kinderprostitution, in der Mehrzahl Jungen. Die 
sri-lankischen Behörden versuchen, dies zu bekämpfen. Vereinzelt kommt es zu Verhaftungen und 
Verurteilungen (AA 18.12.2020). 
Die Zahl der zur Anzeige gebrachten Fälle von Kindesmissbrauch und -vergewaltigungen liegt pro  
Jahr  zwischen  9.000  und  10.000.  Die  Täter  kommen  zumeist  aus  dem  Familien-  oder 
Bekanntenkreis. Gerichtsverfahren sind langwierig, zudem scheuen sich betroffene Familien oft,  
einen  öffentlichen  Prozess  anzustrengen,  um  nicht  den  Ruf  der  Familie  zu  schädigen  (AA 
18.12.2020). Die  meisten  Beschwerden  über  Kindesmissbrauch,  die  bei  der  Nationalen  
Kinderschutzbehörde  (NCPA)  eingegangen  sind,  betrafen Gewalt gegen  Kinder, der Rest  der 
Beschwerden  betraf  Themen  wie  Grausamkeit  gegenüber  Kindern,  Entzug  des  Rechts  auf 
Bildung,  sexueller  Missbrauch  und  Kinderarbeit  (USDOS  30.3.2021).  Obwohl  Polizeistationen 
einen Beamten haben sollen, der sich mit Missbrauchsbeschwerden von Frauen und Kindern  
befasst,  hat  die  Regierung  diese  Praxis  nicht  konsequent  landesweit  umgesetzt.  Bis  zum 
15.1.2021 wurden landesweit 42 Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch gegen Kinder bei der  
Polizei gemeldet. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 wurden 5.292 Fälle von sexueller  
Belästigung von Kindern gemeldet. Mitte August 2020 gab die Generalstaatsanwaltschaft bekannt,  
dass 12.968 Fälle von Kindesmissbrauch, die von der Polizei von Jänner 2019 bis Juli 2020  
übermittelt wurden, abgeschlossen und Anklagen gegen Verdächtige in 6.149 Fällen weitergeleitet  
wurden. Daten des Justizministeriums bestätigten einen Rückstau von mehr als 20.000 Fällen von  
Kindesmissbrauch, die mehr als ein Jahrzehnt zurückliegen (AI 7.4.2021; vgl. USDOS 30.3.2021). 
Das  gesetzliche  Mindestalter  für  die  Eheschließung  liegt  bei  18  Jahren,  wobei  Mädchen  mit 
Zustimmung auch mit 16 heiraten können. Eine Ausnahme bildet das nur für Muslime gültige  
muslimische  Ehe-  und  Scheidungsgesetz,  das  die  Heirat  von  Mädchen  ab  12  Jahren  mit 
Zustimmung des Brautvaters oder eines anderen männlichen Verwandten erlaubt (UNFPA 4.2021). 
Die Zustimmung der Braut ist nicht erforderlich.  Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen unter 16  
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Jahren, mit oder ohne Zustimmung, stellt nach dem Strafgesetzbuch eine Vergewaltigung dar.  
Diese Regelung gilt jedoch nicht für verheiratete muslimische Mädchen über 12 Jahren (USDOS  
30.3.2021; vgl. UNFPA 4.2021). 
Das Mindestalter für eine Beschäftigung liegt bei 14 Jahren, obwohl eine Beschäftigung jüngerer  
Kinder durch ihre  Eltern  oder Erziehungsberechtigten  in einer begrenzten landwirtschaftlichen  
Familienarbeit oder technischen Ausbildung erlaubt ist (USDOS 30.3.2021). Nach Angaben des  
US-Arbeitsministeriums  waren  im  Jahr  2017  etwa  0,8  Prozent  der  fünf-  bis  14-Jährigen  in 
Kinderarbeit hauptsächlich in der Landwirtschaft tätig (DFAT 4.11.2019). 
Das  Gesetz  verbietet  gefährliche  Arbeiten  für  Personen  unter  18  Jahren  und  begrenzt  die 
Arbeitszeit von Kindern im Alter von 14 und 15 auf neun Stunden pro Tag und von 16 und 17 auf  
zehn Stunden pro Tag. Die Regierung stuft 51 Tätigkeiten als gefährlich ein. Durch die Regierung  
wird angenommen, dass weniger als ein Prozent der Kinder - ca. 40.000 – auch in als gefährlich  
eingestuften Berufen beschäftigt sind. Die Regierung hat nicht alle Gesetze wirksam durchgesetzt  
und Verstöße nur unzureichend geahndet (USDOS 30.3.2021). 
Das Arbeitsministerium erzielte jedoch einige Fortschritte bei der Umsetzung seines Plans zur  
Beseitigung  der  schlimmsten  Formen  der  Kinderarbeit.  Die  Regierung  ernannte  
Bezirkskoordinatoren mit der Aufgabe, die Kinderarbeit in allen 25 Bezirken zu reduzieren, und die  
Regierung entwickelte weiterhin neue Richtlinien für Bezirksbeamte (USDOS 30.3.2021).
Kinder sind im Bergbau, der Industrie und im Dienstleistungssektor beschäftigten. Innerhalb dieser  
Sektoren arbeiteten Kinder in der Bau-, Produktions-, Bergbau- und Fischereiindustrie sowie als  
Reinigungskräfte  und  Helfer,  Hausangestellte  und  Straßenverkäufer.  Kinder  arbeiteten  auch 
während der Erntezeit in der Landwirtschaft. Kinder, die durch den Krieg vertrieben wurden, waren  
besonders anfällig für die Beschäftigung in gefährlichen Arbeitsverhältnissen (USDSO 30.3.2021).
Das Arbeitsministerium setzte seine Bemühungen zur Überwachung von Arbeitsplätzen fort, die  
auf der Liste der gefährlichen Arbeit für Kinder stehen (USDOS 30.3.2021). Zur Aufnahme von  
Kindern und Jugendlichen in Not gibt es in Sri Lanka rund 200 Heime (auf Provinzebene elf), die  
unter staatlicher Aufsicht von NGOs und karitativen Einrichtungen betrieben werden. Federführend  
ist die National Child Protection Authority (NCPA), die mit UNICEF zusammenarbeitet und auch  
Fällen von Kindesmissbrauch nachgeht. Die Heime bedürfen einer staatlichen Lizenz, mit der die  
Einhaltung  von  Mindeststandards  sichergestellt  werden  soll  (AA  18.12.2020;  vgl.  USDOS 
30.3.2021).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
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r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021
- AA – Auswärtiges Amt (12.1.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in 
Sri Lanka (Stand: November 2019), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2025315/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber
_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2019%29%2C_12.0
1.2020.pdf, Zugriff 14.4.2020
- AI – Amnesty International (7.4.2021): Sri Lanka 2020, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2048760.html, Zugriff 10.6.2021
- BS – Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report – Sri Lanka, https://www.bti-
project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_LKA.pdf, Zugriff 4.5.20200
- CI – CARE International 15.6.2021): Gender Equality Post COVID-19, 2021
https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/GiHA%20GSEI%20COVID19_150621_Re
vised.pdf, Zugriff 5.7.2021
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade (4.11.2019): DFAT Country Information Report 
Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-report-sri-lanka.pdf, 
Zugriff 10.6.2021
- HRC – UN Human Rights Council (formerly UN Commission on Human Rights) (28.2.2020): 
Visit to Sri Lanka; Report of the Special Rapporteur on freedom of religion or belief 
[A/HRC/43/48/Add.2], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2025862/A_HRC_43_48_Add.2_AdvanceUneditedVersion.doc
x, Zugriff 29.4.2020
- UNFPA – UN Population Fund (4.2021): My body is my body, my life is my life: Sexual and 
reproductive health and rights of young people in Asia and the Pacific, April 2021
https://www.ecoi.net/en/file/local/2049847/unfpa_my_body_is_my_body_my_life_is_my_life.pdf
, Zugriff 5.7.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 30.6.2021
18.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten
Die sri-lankische Verfassung enthält keinen speziellen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der  
sexuellen Identität. Der Gleichheitsgrundsatz in Artikel 12 schützt u.a. vor Diskriminierung aufgrund 
des Geschlechts (AA 18.12.2020).
Das  Gesetz  kriminalisiert  einvernehmlichen,  gleichgeschlechtlichen  Sexualverkehr  zwischen 
Erwachsenen (USDOS 30.3.2021; vgl. HRW 13.1.2021, AA 18.12.2020).  Der Strafrahmen sieht  
Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor, bei Beteiligung Minderjähriger  
(unter 16 Jahren) Freiheitsstrafen für den Erwachsenen von zehn bis zwanzig Jahren und eine  
Geldstrafe. In jüngster Zeit sind jedoch keine Fälle von Strafverfolgung/Verurteilungen bekannt  
geworden. Wohl aber berichten Betroffene von Benachteiligungen und Schikanen im Alltag, etwa  
bei Vorsprachen in Behörden z. B. in Gesundheitswesen und Justiz, bis hin zu Misshandlungen  
durch die Polizei. Gleiches gilt besonders auch für Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle  
(AA 18.12.2020; vgl. DFAT 4.11.2019). 
Ein Gesetz, das einen „Wechsel der Identität“ verbietet, wird genutzt, um Transgender-Personen  
zu verfolgen. Die Behörden nutzen diese Befugnisse, um Schwule, Lesben und Transgender zu  
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schikanieren, zu verhaften und zu erpressen. Darüber hinaus sind Homosexuelle und Angehörige  
sexueller Minderheiten gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt (HRW 13.1.2021).
Ein  Problem  ist  die  fehlende  rechtliche  Anerkennung  von  männlicher  Vergewaltigung  und 
mangelnde  Berichterstattung  über  sexuellen  Missbrauch  von  Buben  wegen  Stigmatisierung, 
Kriminalisierung von Homosexualität und Schamgefühlen (CRC 2.3.2018) 
Abschnitte des Strafgesetzbuches, die „Geschlechtsverkehr gegen die Natur“ und „grobe Unzucht  
zwischen Personen“ verbieten (ÖB 9.2020), werden auch weiterhin zur Verfolgung, Belästigung  
und  Diskriminierung  von  Angehörigen  sexueller  Minderheiten  genutzt.  Rechtsorganisationen 
berichteten  im  Oktober,  dass  mindestens  sieben  davon  seit  2017  von  der  Polizei  und 
Gerichtsmedizinern  zwangsweise  anal  und  vaginal  untersucht  wurden,  um  einen  Vorwurf 
gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen zu beweisen (AI 7.4.2021; vgl. ILGA 12.2020).
Ein bestehendes Diskriminierungsverbot auf Basis sexueller Orientierung, wird regelmäßig nicht  
exekutiert, da die Diskriminierung meist durch Angehörige der Sicherheitskräfte stattfindet und  
Repressalien befürchtet werden (ÖB 9.2020).
Organisationen, die sich im Bereich von Themen sexueller Minderheiten betätigen wollen, wird die  
Registrierung  verweigert.  Solche  Organisationen  berichten  darüber,  überwacht  und  
eingeschüchtert worden zu sein. Aktivisten geben an, dass diese Probleme nach den Angriffen  
vom Ostersonntag zugenommen hätten (HRW 14.1.2020).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021
- AI – Amnesty International (7.4.2021): Sri Lanka 2020, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2048760.html, Zugriff 10.6.2021
- CRC – UN Committee on the Rights of the Child (2.3.2018): Concluding observations on the 
combined fifth and sixth periodic reports of Sri Lanka [CRC/C/LKA/CO/5-6], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/1426115/1930_1520429874_g1805568.pdf, Zugriff 23.5.2018
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (4.11.2019): DFAT Country 
Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-
report-sri-lanka.pdf, Zugriff 10.6.2021
- HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2043729.html, Zugriff 30.6.2021
- HRW – Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2022757.html, Zugriff 22.4. 2020
- ILGA – International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (12.2020): State-
Sponsored Homophobia; Global Legislation Overview Update 2020, Dezember 2020
https://www.ecoi.net/en/file/local/2044751/ILGA_World_State_Sponsored_Homophobia_report
_global_legislation_overview_update_December_2020.pdf, Zugriff 5.7.2021
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 48 von 57
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- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 5.7.2021
 19. Bewegungsfreiheit
Gesetzlich sind die Rechte auf Bewegungsfreiheit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und  
Repatriierung gewährleistet, und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS  
30.3.2021; vgl. AA 18.12.2020). Dennoch bestehen kaum innerstaatliche Fluchtalternativen, da die  
Insel mit 65.610 km2 um ca. ein Viertel kleiner als Österreich ist. Sofern eine Verfolgung auf lokaler 
Ebene durch Angehörige einer bestimmten ethnischen Gruppe erfolgt, kann sich der einzelne in  
ein Gebiet zurückziehen, in dem seine ethnische Gruppe die Mehrheit stellt, also buddhistische  
Singhalesen  in  buddhistisch-singhalesisch  dominierte  Regionen  und  hinduistische  Tamilen  in 
hinduistisch-tamilisch  dominierte  Regionen.  Für  Angehörige  religiöser  Minderheiten  (also  
überwiegend Christen und Moslems) besteht diese Möglichkeit freilich nicht, wobei letztere beiden  
überwiegend Singhalesisch sprechen (ÖB 9.2020). 
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit bestehen auch durch noch nicht entminte Gebiete im  
Nordosten und einzelne „Hochsicherheitszonen“ um Militäreinrichtungen in der Nord- und der  
Ostprovinz (AA 18.12.2020). In der praktischen Umsetzung eines innerstaatlichen Ortswechsels  
kann  ein  Fehlen  familiärer  Verbindungen,  wie  auch  fehlender  finanzieller  Ressourcen  die 
Möglichkeiten  einer  internen  Umsiedlung  einschränken.  Fehlende  singhalesische  
Sprachkenntnisse stellen für diejenigen Sri Lanker, für die Singhalesisch nicht die Muttersprache  
ist,  ein  zusätzliches  Hindernis  für  eine  interne  Umsiedelung  dar.  Die  fortgesetzte  militärische 
Besetzung von privatem Land, Schwierigkeiten beim Erwerb von Grundbesitz, nicht geräumte  
Landminen oder nicht explodierte Sprengkörper erschweren ebenfalls die interne Umsiedlung,  
insbesondere im Norden Sri Lankas (DFAT 4.11.2019). 
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit gibt es darüber hinaus durch Maßnahmen im Rahmen  
der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (AA 18.12.2020). 
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 10.6.2021
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade (4.11.2019): DFAT Country Information Report 
Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-report-sri-lanka.pdf, 
Zugriff 10.6.2021
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