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r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021 - AA – Auswärtiges Amt (12.1.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2019), https://www.ecoi.net/en/file/local/2025315/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber _die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2019%29%2C_12.0 1.2020.pdf, Zugriff 14.4.2020 - AI – Amnesty International (7.4.2021): Sri Lanka 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048760.html, Zugriff 10.6.2021 - BS – Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report – Sri Lanka, https://www.bti- project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_LKA.pdf, Zugriff 4.5.20200 - CI – CARE International 15.6.2021): Gender Equality Post COVID-19, 2021 https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/GiHA%20GSEI%20COVID19_150621_Re vised.pdf, Zugriff 5.7.2021 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade (4.11.2019): DFAT Country Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-report-sri-lanka.pdf, Zugriff 10.6.2021 - HRC – UN Human Rights Council (formerly UN Commission on Human Rights) (28.2.2020): Visit to Sri Lanka; Report of the Special Rapporteur on freedom of religion or belief [A/HRC/43/48/Add.2], https://www.ecoi.net/en/file/local/2025862/A_HRC_43_48_Add.2_AdvanceUneditedVersion.doc x, Zugriff 29.4.2020 - UNFPA – UN Population Fund (4.2021): My body is my body, my life is my life: Sexual and reproductive health and rights of young people in Asia and the Pacific, April 2021 https://www.ecoi.net/en/file/local/2049847/unfpa_my_body_is_my_body_my_life_is_my_life.pdf , Zugriff 5.7.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 30.6.2021 18.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten Die sri-lankische Verfassung enthält keinen speziellen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Der Gleichheitsgrundsatz in Artikel 12 schützt u.a. vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (AA 18.12.2020). Das Gesetz kriminalisiert einvernehmlichen, gleichgeschlechtlichen Sexualverkehr zwischen Erwachsenen (USDOS 30.3.2021; vgl. HRW 13.1.2021, AA 18.12.2020). Der Strafrahmen sieht Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor, bei Beteiligung Minderjähriger (unter 16 Jahren) Freiheitsstrafen für den Erwachsenen von zehn bis zwanzig Jahren und eine Geldstrafe. In jüngster Zeit sind jedoch keine Fälle von Strafverfolgung/Verurteilungen bekannt geworden. Wohl aber berichten Betroffene von Benachteiligungen und Schikanen im Alltag, etwa bei Vorsprachen in Behörden z. B. in Gesundheitswesen und Justiz, bis hin zu Misshandlungen durch die Polizei. Gleiches gilt besonders auch für Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle (AA 18.12.2020; vgl. DFAT 4.11.2019). Ein Gesetz, das einen „Wechsel der Identität“ verbietet, wird genutzt, um Transgender-Personen zu verfolgen. Die Behörden nutzen diese Befugnisse, um Schwule, Lesben und Transgender zu .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 47 von 57

schikanieren, zu verhaften und zu erpressen. Darüber hinaus sind Homosexuelle und Angehörige sexueller Minderheiten gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt (HRW 13.1.2021). Ein Problem ist die fehlende rechtliche Anerkennung von männlicher Vergewaltigung und mangelnde Berichterstattung über sexuellen Missbrauch von Buben wegen Stigmatisierung, Kriminalisierung von Homosexualität und Schamgefühlen (CRC 2.3.2018) Abschnitte des Strafgesetzbuches, die „Geschlechtsverkehr gegen die Natur“ und „grobe Unzucht zwischen Personen“ verbieten (ÖB 9.2020), werden auch weiterhin zur Verfolgung, Belästigung und Diskriminierung von Angehörigen sexueller Minderheiten genutzt. Rechtsorganisationen berichteten im Oktober, dass mindestens sieben davon seit 2017 von der Polizei und Gerichtsmedizinern zwangsweise anal und vaginal untersucht wurden, um einen Vorwurf gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen zu beweisen (AI 7.4.2021; vgl. ILGA 12.2020). Ein bestehendes Diskriminierungsverbot auf Basis sexueller Orientierung, wird regelmäßig nicht exekutiert, da die Diskriminierung meist durch Angehörige der Sicherheitskräfte stattfindet und Repressalien befürchtet werden (ÖB 9.2020). Organisationen, die sich im Bereich von Themen sexueller Minderheiten betätigen wollen, wird die Registrierung verweigert. Solche Organisationen berichten darüber, überwacht und eingeschüchtert worden zu sein. Aktivisten geben an, dass diese Probleme nach den Angriffen vom Ostersonntag zugenommen hätten (HRW 14.1.2020). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021 - AI – Amnesty International (7.4.2021): Sri Lanka 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048760.html, Zugriff 10.6.2021 - CRC – UN Committee on the Rights of the Child (2.3.2018): Concluding observations on the combined fifth and sixth periodic reports of Sri Lanka [CRC/C/LKA/CO/5-6], https://www.ecoi.net/en/file/local/1426115/1930_1520429874_g1805568.pdf, Zugriff 23.5.2018 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (4.11.2019): DFAT Country Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information- report-sri-lanka.pdf, Zugriff 10.6.2021 - HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043729.html, Zugriff 30.6.2021 - HRW – Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2022757.html, Zugriff 22.4. 2020 - ILGA – International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (12.2020): State- Sponsored Homophobia; Global Legislation Overview Update 2020, Dezember 2020 https://www.ecoi.net/en/file/local/2044751/ILGA_World_State_Sponsored_Homophobia_report _global_legislation_overview_update_December_2020.pdf, Zugriff 5.7.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 48 von 57

- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 7.7.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 5.7.2021 19. Bewegungsfreiheit Gesetzlich sind die Rechte auf Bewegungsfreiheit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und Repatriierung gewährleistet, und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 30.3.2021; vgl. AA 18.12.2020). Dennoch bestehen kaum innerstaatliche Fluchtalternativen, da die Insel mit 65.610 km2 um ca. ein Viertel kleiner als Österreich ist. Sofern eine Verfolgung auf lokaler Ebene durch Angehörige einer bestimmten ethnischen Gruppe erfolgt, kann sich der einzelne in ein Gebiet zurückziehen, in dem seine ethnische Gruppe die Mehrheit stellt, also buddhistische Singhalesen in buddhistisch-singhalesisch dominierte Regionen und hinduistische Tamilen in hinduistisch-tamilisch dominierte Regionen. Für Angehörige religiöser Minderheiten (also überwiegend Christen und Moslems) besteht diese Möglichkeit freilich nicht, wobei letztere beiden überwiegend Singhalesisch sprechen (ÖB 9.2020). Einschränkungen der Bewegungsfreiheit bestehen auch durch noch nicht entminte Gebiete im Nordosten und einzelne „Hochsicherheitszonen“ um Militäreinrichtungen in der Nord- und der Ostprovinz (AA 18.12.2020). In der praktischen Umsetzung eines innerstaatlichen Ortswechsels kann ein Fehlen familiärer Verbindungen, wie auch fehlender finanzieller Ressourcen die Möglichkeiten einer internen Umsiedlung einschränken. Fehlende singhalesische Sprachkenntnisse stellen für diejenigen Sri Lanker, für die Singhalesisch nicht die Muttersprache ist, ein zusätzliches Hindernis für eine interne Umsiedelung dar. Die fortgesetzte militärische Besetzung von privatem Land, Schwierigkeiten beim Erwerb von Grundbesitz, nicht geräumte Landminen oder nicht explodierte Sprengkörper erschweren ebenfalls die interne Umsiedlung, insbesondere im Norden Sri Lankas (DFAT 4.11.2019). Einschränkungen der Bewegungsfreiheit gibt es darüber hinaus durch Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (AA 18.12.2020). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 10.6.2021 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade (4.11.2019): DFAT Country Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-report-sri-lanka.pdf, Zugriff 10.6.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 49 von 57

- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 7.7.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 17.6.2021 20. IDPs und Flüchtlinge Sri Lanka hat die Genfer Flüchtlingskonvention 1951 und das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge 1967 nicht ratifiziert. UNHCR bearbeitet Asylanträge vor Ort gemäß einer Vereinbarung mit der Regierung und unterstützt Asylsuchende und Flüchtlinge sowie sri-lankische IDPs. Asylsuchende und Flüchtlinge erhalten von der Regierung Sri Lankas keinen besonderen Status (ÖB 9.2020). Es bestehen keine offiziellen Beschränkungen für interne Umsiedlungen (DFAT 4.11.2020). Der Bürgerkrieg, der 2009 endete, führte zu einer weit verbreiteten und noch immer bestehenden, anhaltenden Vertreibung, insbesondere von Tamilen (USDOS 30.3.2021). Nach dem Ende des Bürgerkriegs gingen die Vereinten Nationen von 315.000 IDPs aus, die in prekären Verhältnissen in Flüchtlingslagern untergebracht waren (ÖB 9.2020). 2019 waren rund 27.000 Personen als Binnenvertriebene registriert (CIA 8.6.2021), von denen der Großteil in den Bezirken Jaffna, Kilinochchi, Mannar und Batticaloa im Norden und Osten ansässig war. Während alle IDPs zwar volle Bewegungsfreiheit haben, können die meisten von ihnen aufgrund von Landminen, Beschränkungen, die ihre Heimatregionen als Hochsicherheitszone ausweisen, mangelnder Arbeitsmöglichkeiten, nicht vorhandenem Zugang zu grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich des Erwerbs von Dokumenten, die Landbesitz belegen, und das Fehlen einer staatlichen Lösung für damit einhergehende konkurrierende Landbesitzansprüche, sowie anderen kriegsbedingten Gründen, nicht nach Hause zurückkehren. Binnenvertriebene in Flüchtlingslagern haben keinen Schutz und keine Unterstützung durch die Regierung erhalten (USDOS 30.3.2021). Die Rajapaksa-Regierung fasst den IDP-Bereich des ehemaligen Ministeriums für nationale Politik, wirtschaftliche Angelegenheiten, Wiederansiedlung, Entwicklung der Nordprovinz und Jugendangelegenheiten unter dem Staatsminister für ländliches Wohnen und Bau- und Baustoffindustrie zusammen, vermeldet aber keine Veränderung der Anzahl intern Vertriebener oder neue Bemühungen zur Umsiedelung (USDOS 30.3.2021). In der praktischen Umsetzung kann das Fehlen familiärer Verbindungen oder fehlender finanzieller Ressourcen die Möglichkeiten einer internen Umsiedlung einschränken. Fehlende singhalesische Sprachkenntnisse können für diejenigen Sri Lanker, für die Singhalesisch nicht ihre Muttersprache ist, ein zusätzliches Hindernis für eine interne Umsiedelung darstellen. Die fortgesetzte militärische Besetzung von privatem Land, Schwierigkeiten beim Erwerb von Grundbesitz, nicht geräumte .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 50 von 57

Landminen oder nicht explodierte Sprengkörper erschweren ebenfalls die interne Umsiedlung, insbesondere im Norden Sri Lankas (DFAT 4.11.2019). Nach Auskunft des UNHCR gab es (Stand August 2020) 245 registrierte Asylbewerber und 1.016 Flüchtlinge in Sri Lanka (AA 18.12.2020). Hatte im Jahr 2015/16 die Zahl der Asylsuchenden insbesondere aus Pakistan, Afghanistan und Myanmar zugenommen (AA 17.12.2017), flüchteten nach den Oster-Attentaten etwa 1.000 ausländische muslimische Schutzsuchende (v.a. afghanische Flüchtlinge und aus Pakistan stammende Mitglieder der Ahmadiya-Gemeinschaft) aus Angst vor Repressalien in Moscheen und Gemeindezentren. Davon hielten sich Ende Oktober 2019 noch ca. 20 in einem Zentrum in Pasyala im Raum Colombo auf. Die Regierung sucht mit dem UNHCR nach dauerhaften Aufnahmemöglichkeiten im Ausland (AA 12.1.2020) . Abschiebemaßnahmen von Schutzsuchenden sind im Berichtszeitraum keine bekannt (AA 18.12.2020). Das Gesetz sieht keine Gewährung von Asyl oder Flüchtlingsstatus vor. Die Regierung verlässt sich darauf, dass der UNHCR den Flüchtlingen im Land Nahrung, Unterkunft und Bildung zur Verfügung stellte und deren Umsiedlung in Drittländer vorantreibt. Flüchtlingen und Asylbewerbern ist es nicht erlaubt im staatlichen Schulsystem zu arbeiten oder sich einzuschreiben, viele arbeiten informell (USDOS 30.3.2021 ). Rohingyas zählen zu den am höchsten gefährdeten Gruppen in Sachen Menschenhandel (ÖB 9.2020). In den Sozialeinrichtungen für Binnenvertriebene und an den Vertriebenenstandorten waren Kinder denselben schwierigen Bedingungen ausgesetzt wie erwachsene Binnenvertriebene und Rückkehrer in diesen Gebieten (USDOS 30.3.2021). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021 - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.1.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2019), https://www.ecoi.net/en/file/local/2025315/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber _die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2019%29%2C_12.0 1.2020.pdf, Zugriff 14.4.2020 - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (16.12.2017): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri LankaAA - Auswärtiges Amt (16.12.2017): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (8.6.2021): Fact-Book Sri Lanka, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/sri-lanka/#people-and-society, Zugriff 17.6.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 51 von 57

- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (4.11.2019): DFAT Country Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information- report-sri-lanka.pdf, Zugriff 10.6.2021 - ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 7.7.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 17.6.2021 21. Grundversorgung und Wirtschaft Die Wirtschaft in Sri Lanka hat durch die Auswirkungen der Coronakrise weiter an Dynamik verloren. Bereits in den vergangenen Jahren waren die Wachstumsraten hinter den Möglichkeiten und hinter denen vergleichbarer Länder der Region zurückgeblieben (GTAI 22.6.2021). Das BIP brach in der Berichtsperiode mit einem Minus von 3,6 Prozent ein. Der massivste Rückgang musste im zweiten Quartal mit einem Minus von 16,4 Prozent hingenommen werden. In Folge der Ausgangssperren und dem Einbruch der globalen Nachfrage waren besonders das Baugewerbe, der traditionell starke Tourismussektor und die verarbeitende Industrie stark betroffen. In der zweiten Jahreshälfte erholte sich das gesamtwirtschaftliche Aufkommen wieder leicht. Die BIP- Daten des vierten Quartals offenbaren einen überraschend schwachen Output des Agrarsektors, dessen Produktion trotz günstiger Wetterbedingungen gegenüber dem Vorjahr nur um 1,3 Prozent zunahm. Die Reisproduktion ging beispielsweise um 6,7 Prozent zurück und die Fischfangindustrie musste auf Grund eines Corona-Clusters im größten Logistikzentrums für Fischfang einen Rückgang 27,5 Prozent hinnehmen (WKO 29.6.2021). Die Pandemie brachte im Vorjahr vor allem nachfrageseitig negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft mit sich. Zahlreiche Arbeitsplätze gingen verloren bzw. kam es zu Lohnkürzungen, die auch durch die im gleichen Zeitraum gestiegenen Bargeldüberweisungen aus dem Ausland nicht kompensiert werden konnten. Auf dem Arbeitsmarkt waren besonders die unteren Einkommensschichten in den städtischen Einzugsgebieten von den negativen Effekten der Krise betroffen. Im Vorjahr fielen 11,7 Prozent der Bevölkerung unter die Armutsgrenze, 2019 waren es noch 9,2 Prozent. Auch die leichte Zunahme der öffentlichen Investitionen reichten nicht aus, um den negativen Trend gegenzusteuern (WKO 7.2021). Der Staat hat eine Reihe von Programmen zur Armutsbekämpfung gefördert. Dazu gehören die Subventionierung des Samurdhi-Programms, einem Ernährungszulagenprogramm sowie Sozialversicherungs- und Rentenprogramme. Die neue Regierung hat die an arme Senioren gezahlte Armutszulage erhöht und eine neue Ernährungszulage als Hilfe bei Geburten eingeführt (BS 2020). Die wichtigen Warenexportgruppen wie Textilien und Tee litten unter der schwachen Nachfrage in Europa und den USA. Die Schließung der Flughäfen zwischen April und Dezember 2020 brachten den Tourismus praktisch vollständig zum Erliegen. Der industrielle Sektor war stärker von den .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 52 von 57

Lockdown-Maßnahmen betroffen als die Dienstleistungen und die Landwirtschaft. Die industrielle Produktion musste im Vorjahr einen Rückgang von 6,9 Prozent hinnehmen. Der Dienstleistungssektor schrumpfte um 1,5 Prozent aufgrund des schwacher Aufkommens im Verkehrsbereich und Tourismus. Die Agrarproduktion litt unter den Unterbrechungen in den Lieferketten und ging um 2,4 Prozent zurück (WKO 7.2021). Etwa 4,1 Prozent der Bevölkerung leben unterhalb der staatlichen Armutsgrenze (LKR 4856/ca. € 25 pro Monat), was einen guten Referenzwert in der Region darstellt. Rund 0,3 Prozent der Bevölkerung liegen unter der Armutsgrenze (1,90 USD/Tag Kaufkraft). Das Wirtschaftswachstum ist in den letzten Jahren etwas zurückgegangen (3,2 Prozent im Jahr 2018 und 2,3 Prozent im Jahr 2019), wird für das Jahr 2020 auf Grund der COVID-Krise allerdings auf minus 6,1 Prozent geschätzt. Der Mindestlohn liegt bei LKR 10.000/Monat, was etwa € 50 entspricht (ÖB 9.2020). Die Arbeitslosigkeit liegt gegenwärtig bei 5,8 Prozent (2019 4,8 Prozent) (WKO 7.2021). Rückkehrer sind auf sich allein gestellt bzw. von der Unterstützung durch Verwandte oder Bekannte abhängig. Ohne solche Unterstützung ist es für Rückkehrer nach wie vor schwierig, in angemessener Zeit wirtschaftlich und sozial wieder in Sri Lanka Fuß zu fassen. Die in der Vergangenheit große Beteiligung des Militärs am privatwirtschaftlichen Sektor, insbesondere in der Fischerei und in Form von „Army Shops“, erschwerte Heimkehrern im Norden die Wiederaufnahme ihres Gewerbes. Durch den angekündigten Rückzug des Militärs aus kommerziellen Aktivitäten ist jedoch in dieser Hinsicht Besserung zu erwarten. Eine Grundversorgung von staatlicher Seite gibt es nicht (AA 12.1.2020; vgl. DFAT 4.11.2019). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021 - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.1.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2019), https://www.ecoi.net/en/file/local/2025315/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber _die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2019%29%2C_12.0 1.2020.pdf, Zugriff 14.4.2020 - BS – Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report – Sri Lanka, https://www.bti- project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_LKA.pdf, Zugriff 4.5.20200 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (4.11.2019): DFAT Country Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information- report-sri-lanka.pdf, Zugriff 11.6.2021 - GTAI – German Trade & Invest (22.6.2021): Wirtschaftliche Erholung Sri Lankas verzögert sich, https://www.gtai.de/gtai-de/trade/wirtschaftsumfeld/wirtschaftsausblick/sri-lanka/ wirtschaftliche-erholung-sri-lankas-verzoegert-sich-256934#toc-anchor—4, Zugriff 5.7.2021, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 53 von 57

- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 7.7.2021 - WKO – Wirtschaftskammer Österreich (29.6.2021): Die Wirtschaft in Sri Lanka, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/die-wirtschaft-in-sri-lanka.html, Zugriff 5.7.2021 - WKO – Wirtschaftskammer Österreich (7.2021): Länderprofil Sri Lanka, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/sri-lanka-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 5.7.2021 22. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Sri Lanka ist landesweit gut (AA 18.12.2020; vgl. DFAT 4.11.2019). Es gibt kostenlose staatliche Krankenhäuser und staatliche ambulante Behandlungsstellen, die Krankenbehandlungen vornehmen und notwendige Medikamente gratis zur Verfügung stellen (AA 18.12.2020; vgl. DFAT 4.11.2019). Dennoch werden etwa 40 Prozent aller medizinischen Dienstleistungen durch Patienten bzw. deren Angehörigen selbst erlegt (ÖB 9.2010). Die medizinische Versorgung ist zweigeteilt. Auf dem Land wird Medizin oft noch nach alter Tradition praktiziert. In vielen Dörfern gibt es einen Arzt und eine Hebamme, die sich um die Primärversorgung der Bevölkerung kümmern. Schlangenmedizinmänner versorgen Menschen nach Bissen von giftigen Reptilien. In den städtischen Gebieten dominiert dagegen westliche Medizin, die als Überbleibsel aus der Kolonialzeit, auf den Grundpfeilern des britischen Gesundheitswesens fußt (DÄ 2016). In Sri Lanka gibt es auf 1.000 Einwohner 0,58 bis 0,96 Mediziner und 2,7 Krankenbetten (Stand: 2016) [Vgl. Österreich: 5,14 Ärzte / 7,4 Krankenbetten je 1.000 Einwohner] (CIA 24.5.2021; vgl. LD 2021). Die medizinische Versorgung ist in den großen Städten ausreichend bis gut, entspricht aber nicht überall europäischem Standard (AA 18.12.2020). Vor allem in Colombo gibt es einige Privatkrankenhäuser mit gutem medizinischem Standard (AA 18.12.2020). Außerhalb der Großstädte ist mit erheblichen Engpässen bei der ärztlichen und medikamentösen Versorgung zu rechnen (BMEIA 21.5.2021). Auch bestehen regionale Unterschiede in der Qualität der Versorgung und der Einrichtungen, insbesondere zwischen städtischen und ländlichen Gebieten (DFAT 4.11.2019). Im Norden und Osten gestaltet sich die Gesundheitsversorgung schlechter, was zum Teil auf die Verzögerungen beim Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur und den Rückgang des vorhandenen Fachpersonals während des Krieges zurückzuführen ist. Es gibt nur wenige Krankenhäuser in den vom Krieg betroffenen Gebieten im Landesinneren des Ostens (DFAT 4.11.2019). Einige Medikamente und Behandlungen sind nur von privaten Anbietern erhältlich (DFAT 4.11.2019). Personen, die HIV-Präventionsdienste angeboten haben, und Gruppen mit hohem Infektionsrisiko werden Berichten zufolge diskriminiert. Darüber hinaus haben Krankenhausbeamte Berichten .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 54 von 57

zufolge den HIV-positiven Status ihrer Klienten veröffentlicht und sich gelegentlich geweigert, HIV- positive Personen zu behandeln (USDOS 30.3.2021). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 10.6.2021 - BMEIA – Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten (31.5.2020): Sri Lanka: Gesundheit und Impfungen, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/sri-lanka/, Zugriff 10.6.2021 - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (24.5.2021): The World Factbook – Sri Lanka, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/bangladesh/, Zugriff 10.6.2021DÄ - Deutsches Ärzteblatt (2016): Sri Lanka: Auf der Schwelle zur Moderne, https://www.aerzteblatt.de/archiv/175704/Sri-Lanka-Auf-der-Schwelle-zur-Moderne, Zugriff 23.4.2018 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade (4.11.2019): DFAT Country Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-report-sri-lanka.pdf, Zugriff 10.6.2021 - LD.info – Laenderdaten.info (2021): Gesundheitswesen in Sri Lanka, Medizinische Versorgung, https://www.laenderdaten.info/Asien/Sri-Lanka/gesundheit.php, Zugriff 5.7.2021 - ÖB – Österreichische Botschaft Neu Delhi [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht Sri Lanka, - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 16.6.2021 23. Rückkehr Rückkehrer müssen grundsätzlich keine staatlichen Repressalien fürchten. Systematische Verhaftungen kommen nicht vor, jedoch müssen sie sich nach der Rückkehr Vernehmungen durch das National Bureau of Investigation und das Criminal In vestigation Department (CID) stellen. Ob es dabei zur Anwendung von Gewalt kommt, ist nicht bekannt (AA 18.12.2020; vgl. DFAT 4.11.2019), doch melden Menschenrechtsgruppen und Rechtsanwälte ernste Bedenken bezüglich der Sicherheit rückkehrender Asylsuchender an (TG 12.2.2018). Verschiedene Behörden, einschließlich der Abteilung für Ein- und Auswanderung (Immigration and Emmigration, DIE) , des staatlichen Nachrichtendienstes ( State Intelligence Service, SIS) sowie das Criminal Investigation Department (CID) und zeitweise der Abteilung für Terrorismusbekämpfung nehmen Rückkehrer bei ihrer Ankunft in Empfang, und diese werden zu Identität, persönlichem Hintergrund und Reiseziel befragt. Es ist nicht auszuschließen, dass von den sri-lankischen Auslandsvertretungen im Datensatz der betreffenden Personen ein entsprechender Vermerk veranlasst oder im Reisedokument angebracht wird . Bei der Einreise am Flughafen von Colombo mit gültigem sri-lankischem Reisepass werden die Einreiseformalitäten zumeist zügig erledigt, kann aufgrund der administrativen Verfahren, der Länge der Einvernahmen Stunden bis mehrere Tage dauern. Di es gilt auch für Zurückgeführte (AA 18.12.2020; vgl. SFH .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 55 von 57

8.5.2020, DFAT 4.11.2019). Zu einem späteren Zeitpunkt werden Rückkehrende an dem von ihnen angegebenen Wohnort von der Polizei aufgesucht. Meist handle es sich dabei um die CID (SFH 8.5.2020). Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Abläufe bei der Ein- und Ausreise am Flughafen Colombo seit den Wahlen geändert worden sind (SEM 7.2.2021). Rückkehrer die keinen sri-lankischen Reisepass vorlegen können, sondern nur ein von einer sri- lankischen Auslandsvertretung ausgestelltes Reisedokument zur einmaligen Rückkehr nach Sri Lanka (Identity Certificate Overseas Missions, ICOM, auch Emergency-Passport genannt) vorweisen, werden regelmäßig von der Einreisebehörde sowie von der Kriminalpolizei (CID) einer Personenüberprüfung unterzogen und zu Identität, persönlichem Hintergrund und Reiseziel befragt. Es ist nicht auszuschließen, dass von den sri-lankischen Auslandsvertretungen im Datensatz der betreffenden Personen ein entsprechender Vermerk veranlasst oder im Reisedokument angebracht wird. Den sri-lankischen Staatsangehörigen wird seitens der sri- lankischen Behörden kommuniziert, dass sie nur mit einem sri-lankischen Pass wieder ausreisen dürften. Ohne Vorlage eines Ausweisdokuments können Rückkehrer nicht einreisen (AA 18.12.2020; vgl. DFAT 4.11.2019). Fälle diskriminierender Behandlung auf diese Weise Einreisender (auch bei Tamilen) sind nicht bekannt (AA 18.12.2020; vgl. ÖB 9.2020). Es gibt keine Hinweise, dass bei oppositioneller Betätigung im Ausland Probleme bei der Rückkehr auftreten. Dies könnte anders gelagert sein, wenn der Rückkehrer ein den Behörden bekanntes Mitglied der LTTE war (ÖB 9.2020). Darüber hinaus kann auch der Verdacht einer Verbindung zur LTTE ein wie auch immer geartetes Interesse der Behörden, samt den daraus resultierenden Konsequenzen gegen die entsprechende Person nach der Rückkehr ins Land erwirken (SFH 8.5.2020). Rückkehrende sind auf sich allein gestellt bzw. von der Unterstützung durch Verwandte oder Bekannte abhängig. Ohne solche Unterstützung ist es für Rückkehrende nach wie vor schwierig, um in angemessener Zeit wirtschaftlich und sozial wieder in Sri Lanka Fuß zu fassen (AA 18.12.2020). Einige Familien der Betroffenen sehen das mit der Abschiebung einhergehende Ausbleiben von Geldüberweisungen jedoch als Schmach an. Stigmatisierungen innerhalb der Familie sind die Folge (ÖB 9.2020). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 10.6.2021 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade (4.11.2019): DFAT Country Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-report-sri-lanka.pdf, Zugriff 10.6.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 56 von 57
