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r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021
- AA – Auswärtiges Amt (12.1.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in 
Sri Lanka (Stand: November 2019), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2025315/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber
_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2019%29%2C_12.0
1.2020.pdf, Zugriff 14.4.2020
- AI – Amnesty International (7.4.2021): Sri Lanka 2020, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2048760.html, Zugriff 10.6.2021
- BS – Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report – Sri Lanka, https://www.bti-
project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_LKA.pdf, Zugriff 4.5.20200
- CI – CARE International 15.6.2021): Gender Equality Post COVID-19, 2021
https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/GiHA%20GSEI%20COVID19_150621_Re
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- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade (4.11.2019): DFAT Country Information Report 
Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-report-sri-lanka.pdf, 
Zugriff 10.6.2021
- HRC – UN Human Rights Council (formerly UN Commission on Human Rights) (28.2.2020): 
Visit to Sri Lanka; Report of the Special Rapporteur on freedom of religion or belief 
[A/HRC/43/48/Add.2], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2025862/A_HRC_43_48_Add.2_AdvanceUneditedVersion.doc
x, Zugriff 29.4.2020
- UNFPA – UN Population Fund (4.2021): My body is my body, my life is my life: Sexual and 
reproductive health and rights of young people in Asia and the Pacific, April 2021
https://www.ecoi.net/en/file/local/2049847/unfpa_my_body_is_my_body_my_life_is_my_life.pdf
, Zugriff 5.7.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 30.6.2021
18.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten
Die sri-lankische Verfassung enthält keinen speziellen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der  
sexuellen Identität. Der Gleichheitsgrundsatz in Artikel 12 schützt u.a. vor Diskriminierung aufgrund 
des Geschlechts (AA 18.12.2020).
Das  Gesetz  kriminalisiert  einvernehmlichen,  gleichgeschlechtlichen  Sexualverkehr  zwischen 
Erwachsenen (USDOS 30.3.2021; vgl. HRW 13.1.2021, AA 18.12.2020).  Der Strafrahmen sieht  
Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor, bei Beteiligung Minderjähriger  
(unter 16 Jahren) Freiheitsstrafen für den Erwachsenen von zehn bis zwanzig Jahren und eine  
Geldstrafe. In jüngster Zeit sind jedoch keine Fälle von Strafverfolgung/Verurteilungen bekannt  
geworden. Wohl aber berichten Betroffene von Benachteiligungen und Schikanen im Alltag, etwa  
bei Vorsprachen in Behörden z. B. in Gesundheitswesen und Justiz, bis hin zu Misshandlungen  
durch die Polizei. Gleiches gilt besonders auch für Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle  
(AA 18.12.2020; vgl. DFAT 4.11.2019). 
Ein Gesetz, das einen „Wechsel der Identität“ verbietet, wird genutzt, um Transgender-Personen  
zu verfolgen. Die Behörden nutzen diese Befugnisse, um Schwule, Lesben und Transgender zu  
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schikanieren, zu verhaften und zu erpressen. Darüber hinaus sind Homosexuelle und Angehörige  
sexueller Minderheiten gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt (HRW 13.1.2021).
Ein  Problem  ist  die  fehlende  rechtliche  Anerkennung  von  männlicher  Vergewaltigung  und 
mangelnde  Berichterstattung  über  sexuellen  Missbrauch  von  Buben  wegen  Stigmatisierung, 
Kriminalisierung von Homosexualität und Schamgefühlen (CRC 2.3.2018) 
Abschnitte des Strafgesetzbuches, die „Geschlechtsverkehr gegen die Natur“ und „grobe Unzucht  
zwischen Personen“ verbieten (ÖB 9.2020), werden auch weiterhin zur Verfolgung, Belästigung  
und  Diskriminierung  von  Angehörigen  sexueller  Minderheiten  genutzt.  Rechtsorganisationen 
berichteten  im  Oktober,  dass  mindestens  sieben  davon  seit  2017  von  der  Polizei  und 
Gerichtsmedizinern  zwangsweise  anal  und  vaginal  untersucht  wurden,  um  einen  Vorwurf 
gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen zu beweisen (AI 7.4.2021; vgl. ILGA 12.2020).
Ein bestehendes Diskriminierungsverbot auf Basis sexueller Orientierung, wird regelmäßig nicht  
exekutiert, da die Diskriminierung meist durch Angehörige der Sicherheitskräfte stattfindet und  
Repressalien befürchtet werden (ÖB 9.2020).
Organisationen, die sich im Bereich von Themen sexueller Minderheiten betätigen wollen, wird die  
Registrierung  verweigert.  Solche  Organisationen  berichten  darüber,  überwacht  und  
eingeschüchtert worden zu sein. Aktivisten geben an, dass diese Probleme nach den Angriffen  
vom Ostersonntag zugenommen hätten (HRW 14.1.2020).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021
- AI – Amnesty International (7.4.2021): Sri Lanka 2020, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2048760.html, Zugriff 10.6.2021
- CRC – UN Committee on the Rights of the Child (2.3.2018): Concluding observations on the 
combined fifth and sixth periodic reports of Sri Lanka [CRC/C/LKA/CO/5-6], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/1426115/1930_1520429874_g1805568.pdf, Zugriff 23.5.2018
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (4.11.2019): DFAT Country 
Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-
report-sri-lanka.pdf, Zugriff 10.6.2021
- HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2043729.html, Zugriff 30.6.2021
- HRW – Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2022757.html, Zugriff 22.4. 2020
- ILGA – International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (12.2020): State-
Sponsored Homophobia; Global Legislation Overview Update 2020, Dezember 2020
https://www.ecoi.net/en/file/local/2044751/ILGA_World_State_Sponsored_Homophobia_report
_global_legislation_overview_update_December_2020.pdf, Zugriff 5.7.2021
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 48 von 57
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- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 5.7.2021
 19. Bewegungsfreiheit
Gesetzlich sind die Rechte auf Bewegungsfreiheit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und  
Repatriierung gewährleistet, und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS  
30.3.2021; vgl. AA 18.12.2020). Dennoch bestehen kaum innerstaatliche Fluchtalternativen, da die  
Insel mit 65.610 km2 um ca. ein Viertel kleiner als Österreich ist. Sofern eine Verfolgung auf lokaler 
Ebene durch Angehörige einer bestimmten ethnischen Gruppe erfolgt, kann sich der einzelne in  
ein Gebiet zurückziehen, in dem seine ethnische Gruppe die Mehrheit stellt, also buddhistische  
Singhalesen  in  buddhistisch-singhalesisch  dominierte  Regionen  und  hinduistische  Tamilen  in 
hinduistisch-tamilisch  dominierte  Regionen.  Für  Angehörige  religiöser  Minderheiten  (also  
überwiegend Christen und Moslems) besteht diese Möglichkeit freilich nicht, wobei letztere beiden  
überwiegend Singhalesisch sprechen (ÖB 9.2020). 
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit bestehen auch durch noch nicht entminte Gebiete im  
Nordosten und einzelne „Hochsicherheitszonen“ um Militäreinrichtungen in der Nord- und der  
Ostprovinz (AA 18.12.2020). In der praktischen Umsetzung eines innerstaatlichen Ortswechsels  
kann  ein  Fehlen  familiärer  Verbindungen,  wie  auch  fehlender  finanzieller  Ressourcen  die 
Möglichkeiten  einer  internen  Umsiedlung  einschränken.  Fehlende  singhalesische  
Sprachkenntnisse stellen für diejenigen Sri Lanker, für die Singhalesisch nicht die Muttersprache  
ist,  ein  zusätzliches  Hindernis  für  eine  interne  Umsiedelung  dar.  Die  fortgesetzte  militärische 
Besetzung von privatem Land, Schwierigkeiten beim Erwerb von Grundbesitz, nicht geräumte  
Landminen oder nicht explodierte Sprengkörper erschweren ebenfalls die interne Umsiedlung,  
insbesondere im Norden Sri Lankas (DFAT 4.11.2019). 
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit gibt es darüber hinaus durch Maßnahmen im Rahmen  
der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (AA 18.12.2020). 
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 10.6.2021
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade (4.11.2019): DFAT Country Information Report 
Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-report-sri-lanka.pdf, 
Zugriff 10.6.2021
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 49 von 57
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- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 17.6.2021
 20. IDPs und Flüchtlinge
Sri Lanka hat die Genfer Flüchtlingskonvention 1951 und das Protokoll über die Rechtsstellung der  
Flüchtlinge 1967 nicht ratifiziert. UNHCR bearbeitet Asylanträge vor Ort gemäß einer Vereinbarung 
mit  der  Regierung  und  unterstützt  Asylsuchende  und  Flüchtlinge  sowie  sri-lankische  IDPs. 
Asylsuchende und Flüchtlinge erhalten von der Regierung Sri Lankas keinen besonderen Status  
(ÖB 9.2020). 
Es bestehen keine offiziellen Beschränkungen für interne Umsiedlungen (DFAT 4.11.2020). Der  
Bürgerkrieg, der 2009 endete, führte zu einer weit verbreiteten und noch immer bestehenden,  
anhaltenden Vertreibung, insbesondere von Tamilen (USDOS 30.3.2021). Nach dem Ende des  
Bürgerkriegs gingen die Vereinten Nationen von 315.000 IDPs aus, die in prekären Verhältnissen  
in Flüchtlingslagern untergebracht waren (ÖB 9.2020). 2019 waren rund 27.000 Personen als  
Binnenvertriebene  registriert  (CIA 8.6.2021),  von  denen  der  Großteil  in  den  Bezirken  Jaffna, 
Kilinochchi, Mannar und Batticaloa im Norden und Osten ansässig war. Während alle IDPs zwar 
volle  Bewegungsfreiheit  haben,  können  die  meisten  von  ihnen  aufgrund  von  Landminen, 
Beschränkungen,  die  ihre  Heimatregionen  als  Hochsicherheitszone  ausweisen,  mangelnder 
Arbeitsmöglichkeiten, nicht vorhandenem Zugang zu grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen,  
einschließlich  des  Erwerbs  von  Dokumenten,  die  Landbesitz  belegen,  und  das  Fehlen  einer 
staatlichen Lösung für damit einhergehende konkurrierende Landbesitzansprüche, sowie anderen  
kriegsbedingten Gründen, nicht nach Hause zurückkehren. Binnenvertriebene in Flüchtlingslagern  
haben keinen Schutz und keine Unterstützung durch die Regierung erhalten (USDOS 30.3.2021). 
Die Rajapaksa-Regierung fasst den IDP-Bereich des ehemaligen Ministeriums für nationale Politik,  
wirtschaftliche  Angelegenheiten,  Wiederansiedlung,  Entwicklung  der  Nordprovinz  und  
Jugendangelegenheiten  unter  dem  Staatsminister  für  ländliches  Wohnen  und  Bau-  und  
Baustoffindustrie zusammen, vermeldet aber keine Veränderung der Anzahl intern Vertriebener  
oder neue Bemühungen zur Umsiedelung (USDOS 30.3.2021). 
In der praktischen Umsetzung kann das Fehlen familiärer Verbindungen oder fehlender finanzieller  
Ressourcen die Möglichkeiten einer internen Umsiedlung einschränken. Fehlende singhalesische  
Sprachkenntnisse können für diejenigen Sri Lanker, für die Singhalesisch nicht ihre Muttersprache  
ist, ein zusätzliches Hindernis für eine interne Umsiedelung darstellen. Die fortgesetzte militärische  
Besetzung von privatem Land, Schwierigkeiten beim Erwerb von Grundbesitz, nicht geräumte  
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Landminen oder nicht explodierte Sprengkörper erschweren ebenfalls die interne Umsiedlung,  
insbesondere im Norden Sri Lankas (DFAT 4.11.2019). 
Nach Auskunft des UNHCR gab es (Stand August 2020) 245 registrierte Asylbewerber und 1.016  
Flüchtlinge in Sri Lanka (AA 18.12.2020). Hatte im Jahr 2015/16 die Zahl der Asylsuchenden  
insbesondere aus Pakistan, Afghanistan und Myanmar zugenommen (AA 17.12.2017), flüchteten 
nach  den  Oster-Attentaten  etwa  1.000  ausländische  muslimische  Schutzsuchende  (v.a.  
afghanische Flüchtlinge und aus Pakistan stammende Mitglieder der Ahmadiya-Gemeinschaft) aus 
Angst vor Repressalien in Moscheen und Gemeindezentren. Davon hielten sich Ende Oktober  
2019 noch ca. 20 in einem Zentrum in Pasyala im Raum Colombo auf. Die Regierung sucht mit  
dem  UNHCR  nach  dauerhaften  Aufnahmemöglichkeiten  im  Ausland  (AA  12.1.2020) . 
Abschiebemaßnahmen  von  Schutzsuchenden  sind  im  Berichtszeitraum  keine  bekannt  (AA 
18.12.2020).
Das Gesetz sieht keine Gewährung von Asyl oder Flüchtlingsstatus vor. Die Regierung verlässt  
sich darauf, dass der UNHCR den Flüchtlingen im Land Nahrung, Unterkunft und Bildung zur  
Verfügung stellte und deren Umsiedlung in Drittländer vorantreibt. Flüchtlingen und Asylbewerbern  
ist es nicht erlaubt im staatlichen Schulsystem zu arbeiten oder sich einzuschreiben, viele arbeiten  
informell (USDOS 30.3.2021 ). Rohingyas zählen zu den am höchsten gefährdeten Gruppen in  
Sachen Menschenhandel (ÖB 9.2020).
In den Sozialeinrichtungen für Binnenvertriebene und an den Vertriebenenstandorten waren Kinder 
denselben  schwierigen  Bedingungen  ausgesetzt  wie  erwachsene  Binnenvertriebene  und  
Rückkehrer in diesen Gebieten (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021 
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.1.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2019), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2025315/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber
_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2019%29%2C_12.0
1.2020.pdf, Zugriff 14.4.2020
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (16.12.2017): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri LankaAA - Auswärtiges Amt (16.12.2017): Bericht über die 
asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (8.6.2021): Fact-Book Sri Lanka, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/sri-lanka/#people-and-society, Zugriff 
17.6.2021
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- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (4.11.2019): DFAT Country 
Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-
report-sri-lanka.pdf, Zugriff 10.6.2021
- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 17.6.2021
 21. Grundversorgung und Wirtschaft
Die  Wirtschaft  in  Sri  Lanka  hat  durch  die  Auswirkungen  der  Coronakrise  weiter  an  Dynamik 
verloren. Bereits in den vergangenen Jahren waren die Wachstumsraten hinter den Möglichkeiten  
und hinter denen vergleichbarer Länder der Region zurückgeblieben (GTAI 22.6.2021). Das BIP  
brach in der Berichtsperiode mit einem Minus von 3,6 Prozent ein. Der massivste Rückgang  
musste im zweiten Quartal mit einem Minus von 16,4 Prozent hingenommen werden. In Folge der  
Ausgangssperren und dem Einbruch der globalen Nachfrage waren besonders das Baugewerbe,  
der  traditionell  starke  Tourismussektor  und  die  verarbeitende  Industrie  stark  betroffen.  In  der 
zweiten Jahreshälfte erholte sich das gesamtwirtschaftliche Aufkommen wieder leicht. Die BIP-
Daten des vierten Quartals offenbaren einen überraschend schwachen Output des Agrarsektors,  
dessen Produktion trotz günstiger Wetterbedingungen gegenüber dem Vorjahr nur um 1,3 Prozent  
zunahm. Die Reisproduktion ging beispielsweise um 6,7 Prozent zurück und die Fischfangindustrie  
musste  auf  Grund  eines  Corona-Clusters  im  größten  Logistikzentrums  für  Fischfang  einen 
Rückgang 27,5 Prozent hinnehmen (WKO 29.6.2021).
Die  Pandemie  brachte  im  Vorjahr  vor  allem  nachfrageseitig  negative  Auswirkungen  auf  die 
Volkswirtschaft mit sich. Zahlreiche Arbeitsplätze gingen verloren bzw. kam es zu Lohnkürzungen,  
die auch durch die im gleichen Zeitraum gestiegenen Bargeldüberweisungen aus dem Ausland  
nicht  kompensiert  werden  konnten.  Auf  dem  Arbeitsmarkt  waren  besonders  die  unteren 
Einkommensschichten in den städtischen Einzugsgebieten von den negativen Effekten der Krise  
betroffen. Im Vorjahr fielen 11,7 Prozent der Bevölkerung unter die Armutsgrenze, 2019 waren es  
noch 9,2 Prozent. Auch die leichte Zunahme der öffentlichen Investitionen reichten nicht aus, um  
den negativen Trend gegenzusteuern (WKO 7.2021). Der Staat hat eine Reihe von Programmen  
zur Armutsbekämpfung gefördert. Dazu gehören die Subventionierung des Samurdhi-Programms,  
einem Ernährungszulagenprogramm sowie Sozialversicherungs- und Rentenprogramme. Die neue 
Regierung  hat  die  an  arme  Senioren  gezahlte  Armutszulage  erhöht  und  eine  neue  
Ernährungszulage als Hilfe bei Geburten eingeführt (BS 2020). 
Die wichtigen Warenexportgruppen wie Textilien und Tee litten unter der schwachen Nachfrage in  
Europa und den USA.  Die Schließung der Flughäfen zwischen April und Dezember 2020 brachten  
den Tourismus praktisch vollständig zum Erliegen.  Der industrielle Sektor war stärker von den  
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Lockdown-Maßnahmen betroffen als die Dienstleistungen und die Landwirtschaft. Die industrielle  
Produktion  musste  im  Vorjahr  einen  Rückgang  von  6,9  Prozent  hinnehmen.  Der  
Dienstleistungssektor  schrumpfte  um  1,5  Prozent  aufgrund  des  schwacher  Aufkommens  im 
Verkehrsbereich  und  Tourismus.  Die  Agrarproduktion  litt  unter  den  Unterbrechungen  in  den 
Lieferketten und ging um 2,4 Prozent zurück (WKO 7.2021).
Etwa 4,1 Prozent der Bevölkerung leben unterhalb der staatlichen Armutsgrenze (LKR 4856/ca. €  
25 pro Monat), was einen guten Referenzwert in der Region darstellt. Rund 0,3 Prozent der  
Bevölkerung liegen unter der Armutsgrenze (1,90 USD/Tag Kaufkraft). Das Wirtschaftswachstum  
ist in den letzten Jahren etwas zurückgegangen (3,2 Prozent im Jahr 2018 und 2,3 Prozent im Jahr 
2019), wird  für  das Jahr  2020 auf Grund  der  COVID-Krise allerdings auf minus 6,1  Prozent  
geschätzt. Der Mindestlohn liegt bei LKR 10.000/Monat, was etwa € 50 entspricht (ÖB 9.2020).
Die Arbeitslosigkeit liegt gegenwärtig bei 5,8 Prozent (2019 4,8 Prozent) (WKO 7.2021).
Rückkehrer  sind  auf  sich  allein  gestellt  bzw.  von  der  Unterstützung  durch  Verwandte  oder 
Bekannte abhängig. Ohne solche Unterstützung ist es für Rückkehrer nach wie vor schwierig, in  
angemessener  Zeit  wirtschaftlich  und  sozial  wieder  in  Sri  Lanka  Fuß  zu  fassen.  Die  in  der 
Vergangenheit große Beteiligung des Militärs am privatwirtschaftlichen Sektor, insbesondere in der  
Fischerei und in Form von „Army Shops“, erschwerte Heimkehrern im Norden die Wiederaufnahme 
ihres Gewerbes. Durch den angekündigten Rückzug des Militärs aus kommerziellen Aktivitäten ist  
jedoch in dieser Hinsicht Besserung zu erwarten. Eine Grundversorgung von staatlicher Seite gibt  
es nicht (AA 12.1.2020; vgl. DFAT 4.11.2019). 
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 11.6.2021 
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.1.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2019), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2025315/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber
_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2019%29%2C_12.0
1.2020.pdf, Zugriff 14.4.2020
- BS – Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report – Sri Lanka, https://www.bti-
project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_LKA.pdf, Zugriff 4.5.20200
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (4.11.2019): DFAT Country 
Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-
report-sri-lanka.pdf, Zugriff 11.6.2021
- GTAI – German Trade & Invest (22.6.2021): Wirtschaftliche Erholung Sri Lankas verzögert 
sich, https://www.gtai.de/gtai-de/trade/wirtschaftsumfeld/wirtschaftsausblick/sri-lanka/
wirtschaftliche-erholung-sri-lankas-verzoegert-sich-256934#toc-anchor—4, Zugriff 5.7.2021, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 53 von 57
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- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
- WKO – Wirtschaftskammer Österreich (29.6.2021): Die Wirtschaft in Sri Lanka, 
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/die-wirtschaft-in-sri-lanka.html, Zugriff 5.7.2021
- WKO – Wirtschaftskammer Österreich (7.2021): Länderprofil Sri Lanka, 
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/sri-lanka-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 5.7.2021
 22. Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sri Lanka ist landesweit gut (AA 18.12.2020; vgl. DFAT 4.11.2019). 
Es gibt kostenlose staatliche Krankenhäuser und staatliche ambulante Behandlungsstellen, die  
Krankenbehandlungen vornehmen und notwendige Medikamente gratis zur Verfügung stellen (AA  
18.12.2020;  vgl.  DFAT  4.11.2019).  Dennoch  werden  etwa  40  Prozent  aller  medizinischen 
Dienstleistungen durch Patienten bzw. deren Angehörigen selbst erlegt (ÖB 9.2010).
Die  medizinische  Versorgung  ist  zweigeteilt.  Auf  dem  Land  wird  Medizin  oft  noch  nach  alter 
Tradition praktiziert. In vielen Dörfern gibt es einen Arzt und eine Hebamme, die sich um die  
Primärversorgung  der  Bevölkerung  kümmern.  Schlangenmedizinmänner  versorgen  Menschen 
nach Bissen von giftigen Reptilien.  In den städtischen Gebieten dominiert dagegen westliche  
Medizin,  die  als  Überbleibsel  aus  der  Kolonialzeit,  auf  den  Grundpfeilern  des  britischen 
Gesundheitswesens fußt (DÄ 2016). 
In Sri Lanka gibt es auf 1.000 Einwohner 0,58 bis 0,96 Mediziner  und 2,7 Krankenbetten (Stand:  
2016) [Vgl. Österreich: 5,14 Ärzte / 7,4 Krankenbetten je 1.000 Einwohner] (CIA 24.5.2021; vgl. LD  
2021).
Die medizinische Versorgung ist in den großen Städten ausreichend bis gut, entspricht aber nicht  
überall  europäischem  Standard  (AA  18.12.2020).  Vor  allem  in  Colombo  gibt  es  einige 
Privatkrankenhäuser  mit  gutem  medizinischem  Standard  (AA  18.12.2020). Außerhalb  der  
Großstädte ist mit erheblichen Engpässen bei der ärztlichen und medikamentösen Versorgung zu  
rechnen (BMEIA 21.5.2021). Auch bestehen regionale Unterschiede in der Qualität der Versorgung 
und  der  Einrichtungen,  insbesondere  zwischen  städtischen  und  ländlichen  Gebieten  (DFAT 
4.11.2019). Im Norden und Osten gestaltet sich die Gesundheitsversorgung schlechter, was zum  
Teil auf die Verzögerungen beim Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur und den Rückgang des  
vorhandenen  Fachpersonals  während  des  Krieges  zurückzuführen  ist.  Es  gibt  nur  wenige 
Krankenhäuser  in den vom Krieg  betroffenen  Gebieten  im Landesinneren des Ostens (DFAT  
4.11.2019). Einige Medikamente und Behandlungen sind nur von privaten Anbietern erhältlich  
(DFAT 4.11.2019).
Personen, die HIV-Präventionsdienste angeboten haben, und Gruppen mit hohem Infektionsrisiko  
werden  Berichten  zufolge  diskriminiert.  Darüber  hinaus  haben  Krankenhausbeamte  Berichten 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 54 von 57
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zufolge den HIV-positiven Status ihrer Klienten veröffentlicht und sich gelegentlich geweigert, HIV-
positive Personen zu behandeln (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 10.6.2021 
- BMEIA – Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten (31.5.2020): 
Sri Lanka: Gesundheit und Impfungen, 
https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/sri-lanka/, Zugriff 10.6.2021 
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (24.5.2021): The World Factbook – Sri Lanka, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/bangladesh/, Zugriff 10.6.2021DÄ - Deutsches 
Ärzteblatt (2016): Sri Lanka: Auf der Schwelle zur Moderne, 
https://www.aerzteblatt.de/archiv/175704/Sri-Lanka-Auf-der-Schwelle-zur-Moderne, Zugriff 
23.4.2018
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade (4.11.2019): DFAT Country Information Report 
Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-report-sri-lanka.pdf, 
Zugriff 10.6.2021
- LD.info – Laenderdaten.info (2021): Gesundheitswesen in Sri Lanka, Medizinische Versorgung, 
https://www.laenderdaten.info/Asien/Sri-Lanka/gesundheit.php, Zugriff 5.7.2021
- ÖB – Österreichische Botschaft Neu Delhi [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht Sri Lanka, 
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices: Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048154.html, Zugriff 16.6.2021
 23. Rückkehr
Rückkehrer  müssen  grundsätzlich  keine  staatlichen  Repressalien  fürchten.  Systematische 
Verhaftungen kommen nicht vor, jedoch müssen sie sich nach der Rückkehr Vernehmungen durch  
das National Bureau of Investigation und das Criminal In vestigation Department (CID) stellen. Ob  
es  dabei  zur  Anwendung  von  Gewalt  kommt,  ist  nicht  bekannt  (AA 18.12.2020;  vgl.  DFAT 
4.11.2019), doch melden Menschenrechtsgruppen und Rechtsanwälte ernste Bedenken bezüglich  
der Sicherheit rückkehrender Asylsuchender an (TG 12.2.2018).
Verschiedene Behörden, einschließlich der Abteilung für Ein- und Auswanderung (Immigration and 
Emmigration, DIE) , des staatlichen Nachrichtendienstes ( State Intelligence Service, SIS) sowie  
das  Criminal  Investigation  Department  (CID)  und  zeitweise  der  Abteilung  für  
Terrorismusbekämpfung nehmen Rückkehrer bei ihrer Ankunft in Empfang, und diese werden zu 
Identität, persönlichem Hintergrund und Reiseziel befragt. Es ist nicht auszuschließen, dass von  
den  sri-lankischen  Auslandsvertretungen  im  Datensatz  der  betreffenden  Personen  ein  
entsprechender Vermerk veranlasst oder im Reisedokument angebracht wird . Bei der Einreise am  
Flughafen von Colombo mit gültigem sri-lankischem Reisepass werden die Einreiseformalitäten  
zumeist zügig erledigt, kann aufgrund der administrativen Verfahren, der Länge der Einvernahmen  
Stunden bis mehrere Tage dauern. Di es gilt auch für Zurückgeführte (AA 18.12.2020; vgl. SFH  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 55 von 57
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8.5.2020, DFAT 4.11.2019). Zu einem späteren Zeitpunkt werden Rückkehrende an dem von ihnen 
angegebenen Wohnort von der Polizei aufgesucht. Meist handle es sich dabei um die CID (SFH  
8.5.2020). Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Abläufe bei der Ein- und Ausreise am Flughafen 
Colombo seit den Wahlen geändert worden sind (SEM 7.2.2021). 
Rückkehrer die keinen sri-lankischen Reisepass vorlegen können, sondern nur ein von einer sri-
lankischen Auslandsvertretung ausgestelltes Reisedokument zur einmaligen Rückkehr nach Sri  
Lanka  (Identity  Certificate  Overseas  Missions,  ICOM,  auch  Emergency-Passport  genannt) 
vorweisen, werden regelmäßig von der Einreisebehörde sowie von der Kriminalpolizei (CID) einer  
Personenüberprüfung  unterzogen  und  zu  Identität,  persönlichem  Hintergrund  und  Reiseziel 
befragt.  Es  ist  nicht  auszuschließen,  dass  von  den  sri-lankischen  Auslandsvertretungen  im 
Datensatz  der  betreffenden  Personen  ein  entsprechender  Vermerk  veranlasst  oder  im  
Reisedokument  angebracht  wird.  Den  sri-lankischen  Staatsangehörigen  wird  seitens  der  sri-
lankischen Behörden kommuniziert, dass sie nur mit einem sri-lankischen Pass wieder ausreisen  
dürften.  Ohne  Vorlage  eines  Ausweisdokuments  können  Rückkehrer  nicht  einreisen  (AA 
18.12.2020;  vgl.  DFAT  4.11.2019).  Fälle  diskriminierender  Behandlung  auf  diese  Weise  
Einreisender (auch bei Tamilen) sind nicht bekannt (AA 18.12.2020; vgl. ÖB 9.2020). 
Es gibt keine Hinweise, dass bei oppositioneller Betätigung im Ausland Probleme bei der Rückkehr 
auftreten. Dies könnte anders gelagert sein, wenn der Rückkehrer ein den Behörden bekanntes  
Mitglied der LTTE war (ÖB 9.2020). Darüber hinaus kann auch der Verdacht einer Verbindung zur 
LTTE ein wie auch immer geartetes Interesse der Behörden, samt den daraus resultierenden  
Konsequenzen gegen die entsprechende Person nach der Rückkehr ins Land erwirken (SFH  
8.5.2020).
Rückkehrende sind auf sich allein gestellt bzw. von der Unterstützung durch Verwandte oder  
Bekannte abhängig. Ohne solche Unterstützung ist es für Rückkehrende nach wie vor schwierig,  
um  in  angemessener  Zeit  wirtschaftlich  und  sozial  wieder  in  Sri  Lanka  Fuß  zu  fassen  (AA 
18.12.2020).  Einige  Familien  der  Betroffenen  sehen  das  mit  der  Abschiebung  einhergehende 
Ausbleiben  von  Geldüberweisungen jedoch  als  Schmach  an.  Stigmatisierungen  innerhalb  der 
Familie sind die Folge (ÖB 9.2020). 
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 10.6.2021
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade (4.11.2019): DFAT Country Information Report 
Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-report-sri-lanka.pdf, 
Zugriff 10.6.2021
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 56 von 57
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