sril-lib-2021-07-07-ke

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8.5.2020, DFAT 4.11.2019). Zu einem späteren Zeitpunkt werden Rückkehrende an dem von ihnen 
angegebenen Wohnort von der Polizei aufgesucht. Meist handle es sich dabei um die CID (SFH  
8.5.2020). Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Abläufe bei der Ein- und Ausreise am Flughafen 
Colombo seit den Wahlen geändert worden sind (SEM 7.2.2021). 
Rückkehrer die keinen sri-lankischen Reisepass vorlegen können, sondern nur ein von einer sri-
lankischen Auslandsvertretung ausgestelltes Reisedokument zur einmaligen Rückkehr nach Sri  
Lanka  (Identity  Certificate  Overseas  Missions,  ICOM,  auch  Emergency-Passport  genannt) 
vorweisen, werden regelmäßig von der Einreisebehörde sowie von der Kriminalpolizei (CID) einer  
Personenüberprüfung  unterzogen  und  zu  Identität,  persönlichem  Hintergrund  und  Reiseziel 
befragt.  Es  ist  nicht  auszuschließen,  dass  von  den  sri-lankischen  Auslandsvertretungen  im 
Datensatz  der  betreffenden  Personen  ein  entsprechender  Vermerk  veranlasst  oder  im  
Reisedokument  angebracht  wird.  Den  sri-lankischen  Staatsangehörigen  wird  seitens  der  sri-
lankischen Behörden kommuniziert, dass sie nur mit einem sri-lankischen Pass wieder ausreisen  
dürften.  Ohne  Vorlage  eines  Ausweisdokuments  können  Rückkehrer  nicht  einreisen  (AA 
18.12.2020;  vgl.  DFAT  4.11.2019).  Fälle  diskriminierender  Behandlung  auf  diese  Weise  
Einreisender (auch bei Tamilen) sind nicht bekannt (AA 18.12.2020; vgl. ÖB 9.2020). 
Es gibt keine Hinweise, dass bei oppositioneller Betätigung im Ausland Probleme bei der Rückkehr 
auftreten. Dies könnte anders gelagert sein, wenn der Rückkehrer ein den Behörden bekanntes  
Mitglied der LTTE war (ÖB 9.2020). Darüber hinaus kann auch der Verdacht einer Verbindung zur 
LTTE ein wie auch immer geartetes Interesse der Behörden, samt den daraus resultierenden  
Konsequenzen gegen die entsprechende Person nach der Rückkehr ins Land erwirken (SFH  
8.5.2020).
Rückkehrende sind auf sich allein gestellt bzw. von der Unterstützung durch Verwandte oder  
Bekannte abhängig. Ohne solche Unterstützung ist es für Rückkehrende nach wie vor schwierig,  
um  in  angemessener  Zeit  wirtschaftlich  und  sozial  wieder  in  Sri  Lanka  Fuß  zu  fassen  (AA 
18.12.2020).  Einige  Familien  der  Betroffenen  sehen  das  mit  der  Abschiebung  einhergehende 
Ausbleiben  von  Geldüberweisungen jedoch  als  Schmach  an.  Stigmatisierungen  innerhalb  der 
Familie sind die Folge (ÖB 9.2020). 
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 10.6.2021
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade (4.11.2019): DFAT Country Information Report 
Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-report-sri-lanka.pdf, 
Zugriff 10.6.2021
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 56 von 57
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- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
- SFH – Schweizerische Flüchtlingshilfe (8.5.2020): Sri Lanka: Witwe eines hochrangigen LTTE-
Mitglieds, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2030985/200508_LKA_LTTE_Witwe_anonym_01.pdf, Zugriff 
10.6.2021
- TG – The Guardian (12.2.2018): Australia issues deportation order for Tamil asylum seeker 
despite torture fears, https://www.theguardian.com/australia-news/2018/feb/13/australia-issues-
deportation-order-for-tamil-asylum-seeker-despite-torture-fears, Zugriff 10.6.2021
23.1. Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF)
Spezielle Aufnahmeeinrichtungen für unbegleitete Minderjährige bestehen nicht (AA 18.21.2020;  
vgl. DFAT 4.11.2019).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 10.6.2021
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade (4.11.2019): DFAT Country Information Report 
Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-report-sri-lanka.pdf, 
Zugriff 10.6.2021
 24. Dokumente
Dokumentenfälschungen sind in Sri Lanka in sehr guter Qualität zu finden (ÖB 9.2020). Öffentliche  
Urkunden  unwahren  Inhalts  (Falschbeurkundungen)  sind  sehr  selten.  Bei  weniger  als  einem 
Prozent  der  Visumsanträge  wird  die  Vorlage  von  inhaltlich  falschen  öffentlichen  Urkunden 
festgestellt.  Totalfälschungen  fast  aller  sri-lankischen  Dokumente  wie  Geburts-  und  
Heiratsurkunden,  Ledigkeitsbescheinigungen,  Haftbefehle  oder  gerichtliche  Vorladungen  sind 
erhältlich.  Gefälschte  Identitätskarten  und  Pässe  werden  seltener  vorgebracht,  eine  Vorlage 
verfälschter Identitätskarten und Pässe kommt häufiger vor. Insbesondere im Zusammenhang mit  
Asylbeantragungen  aber  auch  regulären  Visaanträgen  kommt  es  immer  wieder  zur  Vorlage 
gefälschter Polizeiberichte und Gerichtsvorladungen (AA 18.12.2020). 
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe
r_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1
2.2020.pdf, Zugriff 10.6.2021
- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 
7.7.2021
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 57 von 57
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