sril-lib-2021-07-07-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
8.5.2020, DFAT 4.11.2019). Zu einem späteren Zeitpunkt werden Rückkehrende an dem von ihnen angegebenen Wohnort von der Polizei aufgesucht. Meist handle es sich dabei um die CID (SFH 8.5.2020). Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Abläufe bei der Ein- und Ausreise am Flughafen Colombo seit den Wahlen geändert worden sind (SEM 7.2.2021). Rückkehrer die keinen sri-lankischen Reisepass vorlegen können, sondern nur ein von einer sri- lankischen Auslandsvertretung ausgestelltes Reisedokument zur einmaligen Rückkehr nach Sri Lanka (Identity Certificate Overseas Missions, ICOM, auch Emergency-Passport genannt) vorweisen, werden regelmäßig von der Einreisebehörde sowie von der Kriminalpolizei (CID) einer Personenüberprüfung unterzogen und zu Identität, persönlichem Hintergrund und Reiseziel befragt. Es ist nicht auszuschließen, dass von den sri-lankischen Auslandsvertretungen im Datensatz der betreffenden Personen ein entsprechender Vermerk veranlasst oder im Reisedokument angebracht wird. Den sri-lankischen Staatsangehörigen wird seitens der sri- lankischen Behörden kommuniziert, dass sie nur mit einem sri-lankischen Pass wieder ausreisen dürften. Ohne Vorlage eines Ausweisdokuments können Rückkehrer nicht einreisen (AA 18.12.2020; vgl. DFAT 4.11.2019). Fälle diskriminierender Behandlung auf diese Weise Einreisender (auch bei Tamilen) sind nicht bekannt (AA 18.12.2020; vgl. ÖB 9.2020). Es gibt keine Hinweise, dass bei oppositioneller Betätigung im Ausland Probleme bei der Rückkehr auftreten. Dies könnte anders gelagert sein, wenn der Rückkehrer ein den Behörden bekanntes Mitglied der LTTE war (ÖB 9.2020). Darüber hinaus kann auch der Verdacht einer Verbindung zur LTTE ein wie auch immer geartetes Interesse der Behörden, samt den daraus resultierenden Konsequenzen gegen die entsprechende Person nach der Rückkehr ins Land erwirken (SFH 8.5.2020). Rückkehrende sind auf sich allein gestellt bzw. von der Unterstützung durch Verwandte oder Bekannte abhängig. Ohne solche Unterstützung ist es für Rückkehrende nach wie vor schwierig, um in angemessener Zeit wirtschaftlich und sozial wieder in Sri Lanka Fuß zu fassen (AA 18.12.2020). Einige Familien der Betroffenen sehen das mit der Abschiebung einhergehende Ausbleiben von Geldüberweisungen jedoch als Schmach an. Stigmatisierungen innerhalb der Familie sind die Folge (ÖB 9.2020). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 10.6.2021 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade (4.11.2019): DFAT Country Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-report-sri-lanka.pdf, Zugriff 10.6.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 56 von 57

- ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 7.7.2021 - SFH – Schweizerische Flüchtlingshilfe (8.5.2020): Sri Lanka: Witwe eines hochrangigen LTTE- Mitglieds, https://www.ecoi.net/en/file/local/2030985/200508_LKA_LTTE_Witwe_anonym_01.pdf, Zugriff 10.6.2021 - TG – The Guardian (12.2.2018): Australia issues deportation order for Tamil asylum seeker despite torture fears, https://www.theguardian.com/australia-news/2018/feb/13/australia-issues- deportation-order-for-tamil-asylum-seeker-despite-torture-fears, Zugriff 10.6.2021 23.1. Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF) Spezielle Aufnahmeeinrichtungen für unbegleitete Minderjährige bestehen nicht (AA 18.21.2020; vgl. DFAT 4.11.2019). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 10.6.2021 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade (4.11.2019): DFAT Country Information Report Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019380/country-information-report-sri-lanka.pdf, Zugriff 10.6.2021 24. Dokumente Dokumentenfälschungen sind in Sri Lanka in sehr guter Qualität zu finden (ÖB 9.2020). Öffentliche Urkunden unwahren Inhalts (Falschbeurkundungen) sind sehr selten. Bei weniger als einem Prozent der Visumsanträge wird die Vorlage von inhaltlich falschen öffentlichen Urkunden festgestellt. Totalfälschungen fast aller sri-lankischen Dokumente wie Geburts- und Heiratsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Haftbefehle oder gerichtliche Vorladungen sind erhältlich. Gefälschte Identitätskarten und Pässe werden seltener vorgebracht, eine Vorlage verfälschter Identitätskarten und Pässe kommt häufiger vor. Insbesondere im Zusammenhang mit Asylbeantragungen aber auch regulären Visaanträgen kommt es immer wieder zur Vorlage gefälschter Polizeiberichte und Gerichtsvorladungen (AA 18.12.2020). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: November 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042798/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCbe r_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Sri_Lanka_%28Stand_November_2020%29%2C_18.1 2.2020.pdf, Zugriff 10.6.2021 - ÖB – Österreichische Botschaft [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/2052066/SRIL_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 7.7.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 57 von 57
