2025-000-212-2-2oggaura2024

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zusendung Schreiben Zl. 2025-000.212-2/2, Rechnungsabschluss Oggau

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Der negative Wert des Geldflusses aus der Finanzierungstätigkeit (Saldo 4) in der Höhe von 
EUR – 36.751,79 zeigt, dass der Schuldenstand verringert werden konnte.  
 
Der Stand der liquiden Mittel per 31.12.2024 in Höhe von EUR 910.460,65 wird ziffernmäßig als 
richtig anerkannt. Die Gemeinde verfügt demnach noch über ausreichende Liquiditätsreserven. 
 
Die Vermögensrechnung wurde mi t einer Bilanzsumme von EUR 17.430.297,94 abgeschlossen. 
Das Nettovermögen in der Höhe von EUR 12.517.851,69 besagt, dass das Aktivvermögen, wie zB. 
Sachanlagevermögen, kurz- und langfristige Forderungen oder liquide Mittel höher sind als das 
Passivvermögen (Investitionszuschüsse, kurz - und langfristige Verbindlichkeiten, 
Darlehensschulden oder Rückstellungen). Um das Nettovermögen im Zeitablauf nicht zu 
verbrauchen, werden daher die Gemeinden angehalten, nachhaltig positive Nettoergebnisse zu 
erwirtschaften.  
  
Teil B) Finanzielle Entwicklung der Gemeinde 
 
Die nachstehende Tabelle zeigt die Kennzahlen über die finanzielle Lage der Gemeinde in den 
Jahren 2020 bis 2024.  
 
 2020 2021 2022 2023 2024 
SA0 Nettoergebnis -291.430,11 175.718,59 252.872,80 -232.045,88 42.148,08 
SA1 Geldfluss aus der 
operativen Gebarung  
189.890,77 603.729,57 707.263,36 214.233,35 674.244,94 
Freie Finanzierungsspitze  53.562,67 501.572,11 620.210,22 140.733,36 604.520,98 
SA5 Geldfluss aus der 
voranschlagswirksamen 
Gebarung  
-417.451,35 6.719,45 -213.246,69 -286.088,01 69.375,02 
Kassenstand Endstand 1.281.577,40 1.305.042,43 1.113.575,84 833.444,43 910.460,65 
Schulden Endstand 1.424.181,27 1.322.023,81 1.234.970,67 1.161.470,68 1.091.746,72 
Leasing Endstand 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Haftungen Endstand 245.792,17 205.552,37 164.718,80 124.756,00 84.092,96 
Summe Aktiva Endstand 16.305.476,39 16.607.762,62 16.774.839,83 16.944.192,35 17.430.297,94 
 
Bei Betrachtung der Haftungs- und Darlehensendstände kann bemerkt werden, dass sich die se 
kontinuierlich verringerten.  
 
Leasingverbindlichkeiten wurden in den Vergleichsjahren keine dargestellt.  
 
Das Nettoergebnis wies durch die Umstellung auf die VRV 2015 im Finanzjahr 2020  und 2023 
einen negativen Wert auf. In der Ergebnisrechnung werden nicht nur alle finanzierungswirksamen 
Aufwendungen und Erträge abgebildet, sondern auch Abschreibungen für den laufenden 
Substanzverlust und auch Rückstellungen für zukünftige finanzielle Belastungen . Es sollte darauf 
geachtet werden, dass nachhaltig positive Nettoergebnisse erwirtschaftet werden können.  
 
Der Geldfluss aus der operativen Gebarung , der Geldfluss der voranschlagswirksamen 
Gebarung sowie die Freie Finanzspitze zeigen im gesamten Betrachtungszeitraum positive Werte.
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Teil C) Ergebnisse in der operativen Gebarung im Finanzjahr 2024 
 
Nachstehende Daten des Rechnungsabschlusses 2024 wurden ausgewertet und zeigen in der 
Finanzierungsrechnung folgende Ergebnisse: 
 
Ergebnisse in der operativen Gebarung in ausgewählten Bereichen  
 
Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen 
Ansatz Ergebnis 
in EUR Saldo (1) Geldfluss aus der Operativen Gebarung 
Betriebe der Wasserversorgung 850 8.203,55 
Betriebe der Abwasserbeseitigung 851 40.374,68 
Bereich der Müllbeseitigung  813 -28.091,63 
 
Für den Bereich der Müllbeseitigung waren Zuschüsse notwendig, um den Abgang zu bedecken. 
Um Kostendeckung bei der Müllbeseitigung zu erreichen, wären die Müllgebühren entsprechend 
anzupassen. 
 
Zusammenfassend kann aus Sicht der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden, dass anhand der 
vorliegenden Daten des Rechnungsabschlusses 2024 die finanzielle Situation der Gemeinde 
als stabil erachtet werden kann. Wie bereits zum Voranschlag 2025 angemerkt, wären 
angesichts der allgemeinen schwierigen finanziellen Situation  bereits jetzt Maßnahmen zur 
Erhöhung der Mittelaufbringungen (Ausschöpfung sämtlicher Möglichkeiten der 
Einnahmenerschließung, Gebührenerhöhung ...) bzw. zur Verminderung der 
Mittelverwendungen (Unterlassung von Ermessensausgaben wie z. B. Investitionen und 
Subventionen) zu definieren und gegebenenfalls zu setzen.  
 
Der Bürgermeister wird aufgefordert, das gegenständliche Schreiben dem Gemeinderat in 
der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung zur Kenntnis zu bringen! 
 
 
Ergeht an: 
1) Marktgemeinde Oggau am Neusiedler See, Hauptstraße 52, 7063 Oggau am Neusiedler See 
Mit freundlichen Grüßen 
Für die Landesregierung: 
 
Gerhard Petschowitsch, BA MSc 
 
Amt der Burgenländischen Landesregierung ● A-7000 Eisenstadt ● Europaplatz 1 
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