2025-000-212-2-2oggaura2024
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zusendung Schreiben Zl. 2025-000.212-2/2, Rechnungsabschluss Oggau“
Seite 2 von 3 Der negative Wert des Geldflusses aus der Finanzierungstätigkeit (Saldo 4) in der Höhe von EUR – 36.751,79 zeigt, dass der Schuldenstand verringert werden konnte. Der Stand der liquiden Mittel per 31.12.2024 in Höhe von EUR 910.460,65 wird ziffernmäßig als richtig anerkannt. Die Gemeinde verfügt demnach noch über ausreichende Liquiditätsreserven. Die Vermögensrechnung wurde mi t einer Bilanzsumme von EUR 17.430.297,94 abgeschlossen. Das Nettovermögen in der Höhe von EUR 12.517.851,69 besagt, dass das Aktivvermögen, wie zB. Sachanlagevermögen, kurz- und langfristige Forderungen oder liquide Mittel höher sind als das Passivvermögen (Investitionszuschüsse, kurz - und langfristige Verbindlichkeiten, Darlehensschulden oder Rückstellungen). Um das Nettovermögen im Zeitablauf nicht zu verbrauchen, werden daher die Gemeinden angehalten, nachhaltig positive Nettoergebnisse zu erwirtschaften. Teil B) Finanzielle Entwicklung der Gemeinde Die nachstehende Tabelle zeigt die Kennzahlen über die finanzielle Lage der Gemeinde in den Jahren 2020 bis 2024. 2020 2021 2022 2023 2024 SA0 Nettoergebnis -291.430,11 175.718,59 252.872,80 -232.045,88 42.148,08 SA1 Geldfluss aus der operativen Gebarung 189.890,77 603.729,57 707.263,36 214.233,35 674.244,94 Freie Finanzierungsspitze 53.562,67 501.572,11 620.210,22 140.733,36 604.520,98 SA5 Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung -417.451,35 6.719,45 -213.246,69 -286.088,01 69.375,02 Kassenstand Endstand 1.281.577,40 1.305.042,43 1.113.575,84 833.444,43 910.460,65 Schulden Endstand 1.424.181,27 1.322.023,81 1.234.970,67 1.161.470,68 1.091.746,72 Leasing Endstand 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Haftungen Endstand 245.792,17 205.552,37 164.718,80 124.756,00 84.092,96 Summe Aktiva Endstand 16.305.476,39 16.607.762,62 16.774.839,83 16.944.192,35 17.430.297,94 Bei Betrachtung der Haftungs- und Darlehensendstände kann bemerkt werden, dass sich die se kontinuierlich verringerten. Leasingverbindlichkeiten wurden in den Vergleichsjahren keine dargestellt. Das Nettoergebnis wies durch die Umstellung auf die VRV 2015 im Finanzjahr 2020 und 2023 einen negativen Wert auf. In der Ergebnisrechnung werden nicht nur alle finanzierungswirksamen Aufwendungen und Erträge abgebildet, sondern auch Abschreibungen für den laufenden Substanzverlust und auch Rückstellungen für zukünftige finanzielle Belastungen . Es sollte darauf geachtet werden, dass nachhaltig positive Nettoergebnisse erwirtschaftet werden können. Der Geldfluss aus der operativen Gebarung , der Geldfluss der voranschlagswirksamen Gebarung sowie die Freie Finanzspitze zeigen im gesamten Betrachtungszeitraum positive Werte.
Seite 3 von 3 Teil C) Ergebnisse in der operativen Gebarung im Finanzjahr 2024 Nachstehende Daten des Rechnungsabschlusses 2024 wurden ausgewertet und zeigen in der Finanzierungsrechnung folgende Ergebnisse: Ergebnisse in der operativen Gebarung in ausgewählten Bereichen Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen Ansatz Ergebnis in EUR Saldo (1) Geldfluss aus der Operativen Gebarung Betriebe der Wasserversorgung 850 8.203,55 Betriebe der Abwasserbeseitigung 851 40.374,68 Bereich der Müllbeseitigung 813 -28.091,63 Für den Bereich der Müllbeseitigung waren Zuschüsse notwendig, um den Abgang zu bedecken. Um Kostendeckung bei der Müllbeseitigung zu erreichen, wären die Müllgebühren entsprechend anzupassen. Zusammenfassend kann aus Sicht der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden, dass anhand der vorliegenden Daten des Rechnungsabschlusses 2024 die finanzielle Situation der Gemeinde als stabil erachtet werden kann. Wie bereits zum Voranschlag 2025 angemerkt, wären angesichts der allgemeinen schwierigen finanziellen Situation bereits jetzt Maßnahmen zur Erhöhung der Mittelaufbringungen (Ausschöpfung sämtlicher Möglichkeiten der Einnahmenerschließung, Gebührenerhöhung ...) bzw. zur Verminderung der Mittelverwendungen (Unterlassung von Ermessensausgaben wie z. B. Investitionen und Subventionen) zu definieren und gegebenenfalls zu setzen. Der Bürgermeister wird aufgefordert, das gegenständliche Schreiben dem Gemeinderat in der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung zur Kenntnis zu bringen! Ergeht an: 1) Marktgemeinde Oggau am Neusiedler See, Hauptstraße 52, 7063 Oggau am Neusiedler See Mit freundlichen Grüßen Für die Landesregierung: Gerhard Petschowitsch, BA MSc Amt der Burgenländischen Landesregierung ● A-7000 Eisenstadt ● Europaplatz 1 Telefon +43 57 600-0 ● Fax +43 2682 61884 ● E-Mail anbringen@bgld.gv.at www.burgenland.at ● Datenschutz https://www.burgenland.at/datenschutz