erlass_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Body Worn Cameras

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• die Logistikabteilung für den technischen Support  
zuständig.  
 
In der Landespolizeidirektion Wien fällt die Organisation, Steuerung und Koordinierung in 
die Zuständigkeit des Büro Organisation, Strategie und Dienstvollzug (Büro A1). 
 
In den Bezirks- und Stadtpolizeikommanden ist  
• der Einsatzreferent/die Einsatzreferentin  
für den Einsatz der BWC zuständig. 
11. Evaluierung 
Die Landespolizeidirektionen übermitteln auf Grundlage einer landesweiten Evalu ierung 
unter Befassung der BPK/SPK dem BMI bis 01.04.2026 ihre Erfahrungswerte un d stellen 
einen allfälligen ergänzenden Regelungsbedarf durch die Zentralstelle dar.  
12. Schlussbestimmungen 
Alle personen- und funktionsbezogenen Begriffe in dieser Richtlinie b eziehen sich auf alle 
Geschlechter gleichermaßen. 
 
Sämtliche technische Details zur Verwendung der BWC finden sich in den Beilagen  
• Benutzerhandbuch 
• Anlernen des Dienstausweises und 
• Kurzanleitung BWC Motorola VB400 
 
Gegenständlicher Erlass tritt mit Versendung in Kraft und wird in die Erl assdatenbank (IVS) 
aufgenommen.  
Der Erlass unterliegt nicht der Amtsverschwiegenheit. 
Mit Inkrafttreten dieser Richtlinie treten folgende Erlässe außer Kraft: 
• BMI-EE1000/0054-II/2/b/2019 vom 25. März 2019  
• 2021-0.417.800 vom 12. August 2021
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• 2024-0.677.644 vom 24. September 2024 sowie 
• die hierzu per E-Mail ergangene ergänzende Regelung vom 21. November 2024  
 
 
3 Beilagen
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Datum/Zeit 2025-03-10T07:31:29+01:00
Aussteller-Zertifikat CN=a-sign-corporate-07,OU=a-sign-corporate-07,O=A-Trust Ges. f.
Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT
Serien-Nr. 148769640
Prüfinformation
Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen
Signatur finden Sie unter:
https://www.signaturpruefung.gv.at. Eine Verifizierung des Ausdruckes kann bei der
ausstellenden Behörde/Dienststelle erfolgen.
Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert.
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