2025-0-940-646ihrinformationsbegehrennachdemifgvom01-11-2025_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Umgang mit Rechtsextremismus und Linksextremismus in der Polizei

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Dienstbehörde würden bei einem allfällig nachgewiesenen Sachverhalt diverse 
Instrumente, wie z.B. Entlassung, Versetzung etc., obliegen, die jedoch immer im 
konkreten Einzelfall zu beurteilen sind. 
Fragen 1 bis 4: 
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.  
Frage 5: 
Es darf festgehalten werden, dass jene psychologischen Überprüfungen, d ie im 
Bundesministerium für Inneres durchgeführt werden, der Feststellung der psychologischen 
Eignung im Hinblick auf eine spezifische behördliche Fragestellung dienen. 
Überdies muss auf die Auskunftsbeschränkung im Sinne der Bestimmung des § 37  Abs. 1 
Psychologengesetz 2013 (PlG 2013) hingewiesen werden und darf angemerkt  werden, 
dass Fragen nach der (politischen) Weltanschauung, der Religionszugehörigkeit, Tendenzen 
zur Radikalisierung, ebenso wie nach der sexuellen Orientierung etc. zu r Wahrung der 
Persönlichkeitsrechte aus fachlicher Sicht in diesem Rahmen als nicht statthaft erscheinen.  
Abschließend wird jedoch festgehalten, dass augenscheinliche Auffälligk eiten bezüglich 
rechts- bzw. linksextremistischer Tendenzen (z.B. auffällige Tätowierungen mit eindeutiger 
Symbolik, Delinquenz etc.), welche im Rahmen der psychologischen Untersuc hungen 
wahrgenommen werden, sehr wohl an die für diese Angelegenheiten zuständ ige Stelle 
weitergemeldet werden.  
24. November 2025 
Für den Bundesminister: 
AL Mag.Dr. Albert Koblizek 
Elektronisch gefertigt 
 
Datum/Zeit 2025-11-25T10:13:16+01:00
Aussteller-Zertifikat CN=a-sign-corporate-07,OU=a-sign-corporate-07,O=A-Trust Ges. f.
Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT
Serien-Nr. 2052038352
Prüfinformation
Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen
Signatur finden Sie unter:
https://www.signaturpruefung.gv.at. Eine Verifizierung des Ausdruckes kann bei der
ausstellenden Behörde/Dienststelle erfolgen.
Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert.
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