antwortschreibenzuminformationsbegehren_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Grenz- und fremdenpolizeiliche Angelegenheiten

/ 4
PDF herunterladen
Landespolizeidirektionen PUMA-Kräfte 
Burgenland 380 
Kärnten  217 
Niederösterreich  715 
Oberösterreich  192 
Salzburg 134 
Steiermark 345 
Tirol 210 
Vorarlberg 93 
Wien 126 
Gesamt (inkl. Flughäfen) 2.412 
 
Ersuchen um Bekanntgabe der Anzahl der Polizeiinspektionen AGM: 
 
Das Bundesministerium für Inneres betreibt keine Dienststellen mit der „Bezeichnung 
Polizeiinspektion AGM“. 
Es gibt aber 59 Dienststellen mit grenz- und fremdenpolizeilichem Bezug.  
 
Ersuchen um Bekanntgabe der Anzahl der existierenden Autobahnpolizeiinspektionen: 
 
Im Bereich des Bundesministeriums für Inneres sind derzeit insgesamt 36 
Autobahnpolizeiinspektionen (API) eingerichtet. 
Ersuchen um Übermittlung aller Leitlinien, Erlässe und dergleichen samt Beilagen im Bereich 
der operativen Polizeikooperation: 
 
Als relevante Informationen wird der Erlass über die  
„Bundesweit einheitliche Meldeschiene betreffend Nacheilen“ 
im Anhang übermittelt. 
 
Als Bundesgesetzblätter sind Verträge mit den Nachbarstaaten Österreichs sowi e 
Vereinbarungen der Polizeikooperationszentren bereits öffentlich zugänglich.  
Ersuchen um Bekanntgabe der Anzahl der existierenden Polizeikooperationszentren: 
 
Die Republik Österreich ist in 7 Polizeikooperationszentren, welche mit allen 
Nachbarländern betrieben werden (inklusive der Republik Kroatien) vertreten.
3

Ergänzend wurde ein Verbindungsbeamter zum Polizeikooperationszentrum Oradea in 
Rumänien entsandt. Zur Anzahl von Polizeikooperationszentren ohne öster reichische 
Beteilung sind keine Informationen verfügbar. 
 
Ersuchen um Bekanntgabe, wo derzeit mit welchen Ländern gemischte Streifen durchgeführt 
werden: 
 
Derzeit werden Bedienstete der Bundespolizei zu gemischten Streifen mit  
Polizeieinheiten aller Nachbarstaaten zu Österreich – ausgenommen dem Fürstentum 
Lichtenstein – eingesetzt.   
 
Ersuchen um Bekanntgabe wie viele Bedienstete derzeit für gemischte Streifen einges etzt 
werden: 
 
Vom 01.01.2025 bis zum 31.10.2025 wurden insgesamt 4.169-mal Bedienstete der 
Bundespolizei zur Durchführung gemischter Streifen eingesetzt. 
 
Sofern Sie Ihren Antrag auf Erlassung eines Informationsverweigerungsbescheides nach § 11 
Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes aufrechterhalten, wird Ihnen gemäß § 13 Abs. 4 des 
Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG aufgetragen, binnen einer Frist von 
zwei Wochen Ihren Vornamen, Familiennamen und Ihre Adresse bekanntzugeben, da eine 
Bescheiderlassung an einen anonymen Adressaten gesetzlich nicht möglich ist. 
Sollten Sie diesem Auftrag nicht fristgerecht entsprechen, gilt Ihr Anbringen gemäß § 13 Abs. 4 
AVG als zurückgezogen.
4