antwortschreibenzuminformationsbegehren_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Grenz- und fremdenpolizeiliche Angelegenheiten

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Ergänzend wurde ein Verbindungsbeamter zum Polizeikooperationszentrum Oradea in 
Rumänien entsandt. Zur Anzahl von Polizeikooperationszentren ohne öster reichische 
Beteilung sind keine Informationen verfügbar. 
 
Ersuchen um Bekanntgabe, wo derzeit mit welchen Ländern gemischte Streifen durchgeführt 
werden: 
 
Derzeit werden Bedienstete der Bundespolizei zu gemischten Streifen mit  
Polizeieinheiten aller Nachbarstaaten zu Österreich – ausgenommen dem Fürstentum 
Lichtenstein – eingesetzt.   
 
Ersuchen um Bekanntgabe wie viele Bedienstete derzeit für gemischte Streifen einges etzt 
werden: 
 
Vom 01.01.2025 bis zum 31.10.2025 wurden insgesamt 4.169-mal Bedienstete der 
Bundespolizei zur Durchführung gemischter Streifen eingesetzt. 
 
Sofern Sie Ihren Antrag auf Erlassung eines Informationsverweigerungsbescheides nach § 11 
Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes aufrechterhalten, wird Ihnen gemäß § 13 Abs. 4 des 
Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG aufgetragen, binnen einer Frist von 
zwei Wochen Ihren Vornamen, Familiennamen und Ihre Adresse bekanntzugeben, da eine 
Bescheiderlassung an einen anonymen Adressaten gesetzlich nicht möglich ist. 
Sollten Sie diesem Auftrag nicht fristgerecht entsprechen, gilt Ihr Anbringen gemäß § 13 Abs. 4 
AVG als zurückgezogen.
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