antwortschreibenzuminformationsbegehren_geschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Grenz- und fremdenpolizeiliche Angelegenheiten“
Ergänzend wurde ein Verbindungsbeamter zum Polizeikooperationszentrum Oradea in Rumänien entsandt. Zur Anzahl von Polizeikooperationszentren ohne öster reichische Beteilung sind keine Informationen verfügbar. Ersuchen um Bekanntgabe, wo derzeit mit welchen Ländern gemischte Streifen durchgeführt werden: Derzeit werden Bedienstete der Bundespolizei zu gemischten Streifen mit Polizeieinheiten aller Nachbarstaaten zu Österreich – ausgenommen dem Fürstentum Lichtenstein – eingesetzt. Ersuchen um Bekanntgabe wie viele Bedienstete derzeit für gemischte Streifen einges etzt werden: Vom 01.01.2025 bis zum 31.10.2025 wurden insgesamt 4.169-mal Bedienstete der Bundespolizei zur Durchführung gemischter Streifen eingesetzt. Sofern Sie Ihren Antrag auf Erlassung eines Informationsverweigerungsbescheides nach § 11 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes aufrechterhalten, wird Ihnen gemäß § 13 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG aufgetragen, binnen einer Frist von zwei Wochen Ihren Vornamen, Familiennamen und Ihre Adresse bekanntzugeben, da eine Bescheiderlassung an einen anonymen Adressaten gesetzlich nicht möglich ist. Sollten Sie diesem Auftrag nicht fristgerecht entsprechen, gilt Ihr Anbringen gemäß § 13 Abs. 4 AVG als zurückgezogen.