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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Leitlinien, Regeln und Handlungsanweisungen zur Informationsfreiheit

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GZ. 2025-0.535.724 
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Reaktive Informationspflicht/Informationsbegehren 
VII. Fachliche Zuständigkeit und Musterprozess
Die Zuständigkeit zur Umsetzung der reaktiven Informationspflicht richtet sich nach der
Geschäftsordnung. Unproblematisch zu erledigende Anträge im Sinne von einfachen An-
fragen, sind innerhalb von 4 Wochen direkt durch die Fachabteilung und/oder das Ser-
vicebüro zu erledigen. Für diese Erledigungen kann das allgemeine BMIMI Sachgebiet
„Informationsbegehren nach IFG“ (Grundzahl 19.160) herangezogen werden. Informati-
onsbegehren, welche sich auf die gesetzliche Basis stützen oder einer transparenzrechtli-
chen Einschätzung bedürfen, werden über die I/PR15 in Zusammenarbeit mit der inhalt-
lich zuständigen Fachabteilung abgewickelt und ebenso diesem Sachgebiet zugewiesen.
Die Bescheidkompetenz und Kompetenz zur Führung der Verwaltungsverfahren nach IFG
liegt in der I/PR15.
Der diesbezüglich momentane Prozess der Begehren nach AuskunftspflichtG und UIG
wird für das IFG angepasst und übernommen:
1. Alle einlangenden Begehren, die sich auf das IFG berufen, sind unverzüg-
lich an dieses Postfach der I/PR15 zu übermitteln: 
2. Nach Einlangen legt die I/PR15 einen Akt an und erstellt einen rechtlichen
Vermerk samt Handlungsempfehlung.
3. Der Sachverhalt wird den betroffenen Sektions- bzw. Abteilungsleitungen
zur Stellungnahme übermittelt.
4. Die Stellungnahme ist Grundlage der Erledigung der I/PR15.
5. Genehmigung und Versand erfolgen über die I/PR15. Die Bereichsleitung
Recht, die Sektionsleitung I sowie KBM werden eingebunden.
Weiterführende Informationen, Arbeitsbehelfe und Rundschreiben sind im Intranet unter 
 abrufbar. Hin-
gewiesen werden, darf hierbei vor allem auch auf den ebenfalls im Intranet abrufbaren Leitfa-
den, welcher als Hilfestellung und Nachschlagewerk bei der Bearbeitung von IFG relevanten 
Problemstellungen dienen soll, sowie auf den Entscheidungsbaum  zur Be-
urteilung der proaktiven Informationspflicht.  
Für Rückfragen und Unterstützung steht die Abteilung I/PR15  jederzeit 
gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen 
Peter Hanke
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