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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Leitlinien, Regeln und Handlungsanweisungen zur Informationsfreiheit“
GZ. 2025-0.535.724 8 von 8 Reaktive Informationspflicht/Informationsbegehren VII. Fachliche Zuständigkeit und Musterprozess Die Zuständigkeit zur Umsetzung der reaktiven Informationspflicht richtet sich nach der Geschäftsordnung. Unproblematisch zu erledigende Anträge im Sinne von einfachen An- fragen, sind innerhalb von 4 Wochen direkt durch die Fachabteilung und/oder das Ser- vicebüro zu erledigen. Für diese Erledigungen kann das allgemeine BMIMI Sachgebiet „Informationsbegehren nach IFG“ (Grundzahl 19.160) herangezogen werden. Informati- onsbegehren, welche sich auf die gesetzliche Basis stützen oder einer transparenzrechtli- chen Einschätzung bedürfen, werden über die I/PR15 in Zusammenarbeit mit der inhalt- lich zuständigen Fachabteilung abgewickelt und ebenso diesem Sachgebiet zugewiesen. Die Bescheidkompetenz und Kompetenz zur Führung der Verwaltungsverfahren nach IFG liegt in der I/PR15. Der diesbezüglich momentane Prozess der Begehren nach AuskunftspflichtG und UIG wird für das IFG angepasst und übernommen: 1. Alle einlangenden Begehren, die sich auf das IFG berufen, sind unverzüg- lich an dieses Postfach der I/PR15 zu übermitteln: 2. Nach Einlangen legt die I/PR15 einen Akt an und erstellt einen rechtlichen Vermerk samt Handlungsempfehlung. 3. Der Sachverhalt wird den betroffenen Sektions- bzw. Abteilungsleitungen zur Stellungnahme übermittelt. 4. Die Stellungnahme ist Grundlage der Erledigung der I/PR15. 5. Genehmigung und Versand erfolgen über die I/PR15. Die Bereichsleitung Recht, die Sektionsleitung I sowie KBM werden eingebunden. Weiterführende Informationen, Arbeitsbehelfe und Rundschreiben sind im Intranet unter abrufbar. Hin- gewiesen werden, darf hierbei vor allem auch auf den ebenfalls im Intranet abrufbaren Leitfa- den, welcher als Hilfestellung und Nachschlagewerk bei der Bearbeitung von IFG relevanten Problemstellungen dienen soll, sowie auf den Entscheidungsbaum zur Be- urteilung der proaktiven Informationspflicht. Für Rückfragen und Unterstützung steht die Abteilung I/PR15 jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Peter Hanke