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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „HRZ Verfahren und Abschiebungen nach Kamerun“
3 von 3 Hinsichtlich der Anzahl der Außerlandesbringungen darf zusätzlich au f die regelmäßig aktualisierten öffentlichen Statistiken des BMI/BFA verwiesen werden: Statistiken. Dabei ist zu betonen, dass die BMI -Statistiken zu den Außerlandesbringungen stets nach Nationalitäten geführt werden, nicht nach Zielländern (also danach, in wel ches Land eine Ausreise statvindet). Mit freundlichen Grüßen 18. Dezember 2025 Für den Direktor des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Mag. Martin Volz Elektronisch gefertigt
Datum/Zeit 2025-12-18T15:37:37+01:00 Aussteller-Zertifikat CN=a-sign-corporate-07,OU=a-sign-corporate-07,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT Serien-Nr. 2052038352 Prüfinformation Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at. Eine Verifizierung des Ausdruckes kann bei der ausstellenden Behörde/Dienststelle erfolgen. Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert.