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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationsbegehren gemäß IFG - Vorarlberger Wolfsmanagementverordnung (WMVO) und Erhaltungszustand des Wolfes

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VBl. der BH Feldkirch Nr. 5/2025 - Ausgegeben am 16.07.2025 2 von 2 
www.ris.bka.gv.at 
Für den Abschuss des Wolfes (§ 1) sind Jagdgewehre mit einem Kaliber von mindestens 6 mm zu 
verwenden. Es darf nur Munition verwendet werden, die eine Mindestauftreffenergie von 2.000 Joule 
hat und mit einem Teilzerlegungs- oder Deformationsgeschoß ausgestattet ist. 
(2) Die Entnahme darf von den Jagdnutzungsbe rechtigten und den Jagdschutzorganen der in § 1 Abs. 1 
dieser Verordnung angeführten Jagdgebiete vorgenommen werden . 
(3) Die Jagdschutzorgane der in Abs. 2 genannten Jagdgebiete dürfen Visiervorrichtungen für das 
Schießen bei Nacht mit Bildumwandler oder elektronischem Bildverstärker verwenden. 
 
§ 3 
Meldepflichten 
(1) Der Jagdnutzungsberechtigte bzw. das Jagdschutzorgan hat die letale Entnahme des betreffenden 
Wolfes unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden, schriftlich, bevorzugt per E -Mail 
(bhfeldkirch@vorarlberg.at) der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch zu melden. 
 
(2) Die Meldung hat folgende Angaben zu enthalten: Name und Anschrift des Jägers, Ort, Datum, 
Uhrzeit der Erlegung samt Reviername, Koordinaten, Beschreibung der Örtlichkeit und des 
konkreten Hergangs, Angabe von verwendeter Munition und Kaliber. 
 
(3) Der Kadaver des erlegten Wolfes ist für weitere Untersuchungen binnen 24 Stunden der Abteilung 
Vb-Veterinärangelegenheiten des A mtes der Vorarlberger Landesregierung oder der 
Veterinärabteilung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch in einem dafür geeigneten Behältnis (z.B. 
Wanne, starker Plastiksack) zu übergeben. Dem Kadaver dürfen keine Körperteile entnommen 
werden. 
 
§ 4 
Inkrafttreten und Außerkrafttreten 
Diese Verordnung tritt mit Kundmachung im Rechtsinformationssystem in Kraft. Sofern die 
Verordnung in Folge einer Entnahme nicht vorher aufgehoben wird, tritt sie mit dem Ablauf des 
30.09.2025 außer Kraft. 
Der Bezirkshauptmann: 
Ma g .  H e r b e r t  B u r t s c h e r
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