Anfrage-Beantwortung

Antrag auf Zugang zu Informationen abgelehnt.

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Verwendung von Grundwehrdienern (GWD) im Österreichischen Bundesheer

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da sie in der beantragten Form, nämlich einer detaillierten Aufschlüsselung, nicht 
vorliegen. 
Da eine derartige Verpflichtung der Behörde vom gesetzlichen 
Informationszugangsanspruch nicht erfasst ist, kann Ihrem Antrag bereits aus 
diesen Gründen nicht entsprochen werden, zudem ist auf $ 9 Abs. 3 IFG zu 
verweisen, wonach ein erheblicher Verwaltungsaufwand, der eine 
unverhältnismäßige Beeinträchtigung der sonstigen Tätigkeiten der Behörde nach 
sich ziehen würde, hintanzuhalten ist. 
Mit freundlichen Grüßen, 
WIEN, am 25.02.2026 
Für die Bundesministerin: 
Elektronisch gefertigt 
Information: 
Der Schriftverkehr mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und den Dienststellen des Österreichischen 
Bundesheeres kann in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den 
elektronischen Verkehr nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. 
Technische Voraussetzungen bzw. Beschränkungen unter https://www.bmiv.gv.at/misc/egovernment/elkomm.shtmi 
Datenschutzerklärung unter https://www.bundesheer.at/misc/datenschutz.shtml 
Unterzeichner |Bundesministerium für Landesverteidigung ee ös Ten 
N) e 
“ x 5) r 2 Datum/Zeit-UTC | 2026-02-25713:93:32+01:00 
BUNDESMINISTERIUM FÜR 
LANDESVERTEIDIGUNG 
@ AMTSSIGNATUR 
Prüfinformation | Intormat.ionen zur Prüfung der elektronischen Signatur bzw. des 
| Ausdrucks finden Sie unter: http: //www.bmlv.gv.at/amtssignatur 
Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigriert. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß S 20 
E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde. 
590620/189-Präs/BürgSrv/2026 (1) Seite 2 von 2
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