Anfrage-Beantwortung
Antrag auf Zugang zu Informationen abgelehnt.
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Verwendung von Grundwehrdienern (GWD) im Österreichischen Bundesheer“
da sie in der beantragten Form, nämlich einer detaillierten Aufschlüsselung, nicht vorliegen. Da eine derartige Verpflichtung der Behörde vom gesetzlichen Informationszugangsanspruch nicht erfasst ist, kann Ihrem Antrag bereits aus diesen Gründen nicht entsprochen werden, zudem ist auf $ 9 Abs. 3 IFG zu verweisen, wonach ein erheblicher Verwaltungsaufwand, der eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der sonstigen Tätigkeiten der Behörde nach sich ziehen würde, hintanzuhalten ist. Mit freundlichen Grüßen, WIEN, am 25.02.2026 Für die Bundesministerin: Elektronisch gefertigt Information: Der Schriftverkehr mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und den Dienststellen des Österreichischen Bundesheeres kann in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Technische Voraussetzungen bzw. Beschränkungen unter https://www.bmiv.gv.at/misc/egovernment/elkomm.shtmi Datenschutzerklärung unter https://www.bundesheer.at/misc/datenschutz.shtml Unterzeichner |Bundesministerium für Landesverteidigung ee ös Ten N) e “ x 5) r 2 Datum/Zeit-UTC | 2026-02-25713:93:32+01:00 BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG @ AMTSSIGNATUR Prüfinformation | Intormat.ionen zur Prüfung der elektronischen Signatur bzw. des | Ausdrucks finden Sie unter: http: //www.bmlv.gv.at/amtssignatur Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigriert. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß S 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde. 590620/189-Präs/BürgSrv/2026 (1) Seite 2 von 2