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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anzahl Pensionen über 5.000 EUR pro Monat“
3 von 5 Dienstgeber leistet für seine Beamtinnen und Beamten keine Pensionsversicherungsbeiträge an die Sozialversicherung, sondern übernimmt selb st die Ruhestandsversorgung für die Betroffenen bzw. deren Hinterbliebenen. Beamt innen und Beamte leisten je nach Betroffenheit durch das Pensionsharmonisierungsgesetz ei nen Beitrag zwischen 10,25% und 12,40% und für Bezugsteile über der ASVG- Höchstbeitragsgrundlage (2026: 6.930 Euro) einen Beitrag zwischen 0% und 11,73% . Der Dienstgeber entrichtet einen Pensionsbeitrag von 12,55%. Die Einnahmen geh en nicht in die Sozialversicherung, sondern fließen als Einnahmen ins Bundesbudget (UG 23). Lau t Bundesrechnungsabschluss betragen die Einnahmen im Jahr 2024 1,5 Mrd. Euro. Nä here Informationen zu den Einnahmen ins Bundesbudget (UG23) erhalten Sie b eim Bundesministerium für Finanzen (BMF - Kontakt). 4. Was ist die höchste Einzelpension in EUR pro Monat die mit Stichtag 19.04.2026 an eine Person ausbezahlt wird? Zum Stichtag 1. April 2026 betrug die höchste monatliche ausbezahlte Einzelpension 11.023 Euro. Wien, am 11. Mai 2026 Für den Bundeskanzler: Grad Elektronisch gefertigt
4 von 5 Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Verantwortlicher: Bundeskanzleramt, Ballhausplatz 2, 1010-Wien, Tel.: +43 1 531 15-0, E-Mail: post@bka.gv.at. Wir speichern und verarbeiten Daten ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 165/1999, idgF. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informations- und Koordinationstätigkeit der Bundesregierung), bzw. zur Anbahnung und Abwicklung von Verträgen. Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundeskanzleramt übermitteln. Ihre Daten werden nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für elektronische Akten im Bundeskanzleramt (Skartierungsfrist 10 Jahre) gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung und Behandlung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummern) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des Bundeskanzleramts weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten: Bundeskanzleramt, Abteilung BKA - I/6 (Rechts- und Vergabeangelegenheiten), Tel.: +43 1 53 115-202827, E-Mail: recht@bka.gv.at. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter: Bundeskanzleramt, Datenschutzbeauftragte, Ballhausplatz 2, 1010-Wien, E-Mail: datenschutz@bka.gv.at.
Unterzeichner serialNumber=734173660,CN=Bundeskanzleramt,C=AT Datum/Zeit 2026-05-12T14:25:58+02:00 Prüfinformation Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at Informationen zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/verifizierung Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert.