vinnsbruckbeilage1-54abs-6druckschildpolizeilichevideoberwachung300x200mm

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Videoüberwachung gemäß § 54 Abs. 6 SPG

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POLIZEILICHE 
VIDEOÜBERWACHUNG
VIDEO SURVEILLANCE 
SURVEILLANCE VIDÉO 
SETTORE VIDEOSORVEGLIATO
An dieser Örtlichkeit werden von der Sicherheitsbehörde gemäß § 54 Abs 6 
Sicherheitspolizeigesetz personenbezogene Daten Anwesender mit Bildauf-
zeichnungsgeräten ermittelt und zur Abwehr und Aufklärung gefährlicher An-
griffe sowie für Zwecke der Fahndung verwendet.
2018-758 Schild polizeiliche Videoüberwachung 54Abs6 300x200mm V20181015.indd   1 20.11.2018   13:05:09
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