vinnsbruckbeilage1-54abs-6druckschildpolizeilichevideoberwachung300x200mm
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Videoüberwachung gemäß § 54 Abs. 6 SPG“
POLIZEILICHE VIDEOÜBERWACHUNG VIDEO SURVEILLANCE SURVEILLANCE VIDÉO SETTORE VIDEOSORVEGLIATO An dieser Örtlichkeit werden von der Sicherheitsbehörde gemäß § 54 Abs 6 Sicherheitspolizeigesetz personenbezogene Daten Anwesender mit Bildauf- zeichnungsgeräten ermittelt und zur Abwehr und Aufklärung gefährlicher An- griffe sowie für Zwecke der Fahndung verwendet. 2018-758 Schild polizeiliche Videoüberwachung 54Abs6 300x200mm V20181015.indd 1 20.11.2018 13:05:09