2025-000-212-1-2

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zusendung Schreiben Zl. 2025-000.212-1/2, Haushaltsjahr 2025 Oggau

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Land Burgenland  
Abteilung 2 - Landesplanung, Gemeinden und Wirtschaft  
Referat Gebarungsaufsicht  
Amt der Bgld. Landesregierung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt 
«Postalische_Adresse» Eisenstadt, am 28.03.2025 
Sachb.: Sabine Mannsberger 
Tel.: +43 57 600-2341 
Fax: +43 2682-2775 
E-Mail: post.a2@bgld.gv.at 
Zahl: 2025-000.212-1/2 
OE: A2-HGA-RGA 
 (Bei Antwortschreiben bitte Zahl und OE anführen) 
Betreff: Marktgemeinde Oggau am Neusiedler See 
Voranschlag für das Haushaltsjahr 2025 
 
 
 
Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 202 5 wurde in seinem Ergebnisvoranschlag mit einem 
Nettoergebnis von 
 
EUR -824.700,00 
 
sowie in seinem Finanzierungsvoranschlag mit einem Saldo 5 (Geldfluss aus der voranschlags -
wirksamen Gebarung) in der Höhe von 
 
EUR -504.800,00 
 
in der Gemeinderatssitzung vom 17. Dezember 2024 mehrheitlich beschlossen.  
 
Zum Voranschlag 2025 der Gemeinde ist Folgendes zu bemerken:  
 
Die GHD-Daten des Voranschlages 2025 wurde n erfolgreich über die Upload -Applikation 
GEMFIN20 hochgeladen.  
 
Die zur Beurteilung der Finanzlage maßgebliche Kennzahl der Freien Finanzspitze beträgt für das 
Haushaltsjahr 2025 EUR -1.834.400,00. Die Freie Finanzspitze (=  Geldfluss aus der Operativen 
Gebarung abzüglich Darlehenstilgungen) zeigt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde. 
Darüber hinaus zeigt der Voranschlag bereits im Saldo 1 des Finanzierungsvoranschlag es 
(Geldfluss aus der Operativen Gebarung) einen negativen Wert von EUR -792.700,00. Ein negativer 
Wert zeigt, dass die Gemeinde grundsätzlich keinen finanziellen Spielraum für neue Projekte und 
Investitionen hat, ohne dass dafür Darlehen aufgenommen werden müssen. Hiezu wird angemerkt,
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dass sich diese hohe negative Freie Finanzspitze  aufgrund der Darlehensumschuldung von zwei 
Darlehen in der Höhe von EUR 1.012.000,00 ergibt. 
 
Im Ergebnisvoranschlag 2025 ergibt sich ein Nettoergebnis von EUR -824.700,00. Die Gemeinde 
wird darauf hingewiesen, dass zur Sicherstellung des nachhaltigen Haushaltsgleichgewichtes der 
Ausgleich des Ergebnishaushaltes anzustreben ist. 
 
Der Saldo 5  des Finanzierungsvoranschlages weist einen Betrag von EUR -504.800,00 auf. 
Grundsätzlich ist im Finanzierungsvoranschlag der Saldo 5 ausgeglichen oder mit einem  
positiven Saldo zu erstellen. Der Saldo 5 kann einen negativen Wert ausweisen, wenn  
liquide Mittel in mindestens gleicher Höhe vorhanden sind. Dies wurde von der Gemeinde mit  
dem Monatsabschluss per 31.12.2024, welcher einen positiven Stand von EUR 910.460,65  
(inkl. Zahlungsmittelreserven) aufweist, belegt.  
 
Auf dem VA-Ansatz 435 wurden auf dem Konto 751 nicht die korrekten Zahlen laut Budgetvorschau 
2025 übernommen. Sollte im laufenden Jahr ein Nachtragsvoranschlag zu erstellen sein, wäre der 
entsprechende Wert auf diesem Konto zu korrigieren. 
 
Sämtliche zur Beurteilung der Finanzlage der Gemeinde maßgeblichen Kennzahlen  
(Nettoergebnis, Saldo 1, Saldo 5, Freie Finanzspitze) weisen im Voranschlag 2025  
negative Werte aus. Der Mittelfristige Finanzplan der Gemeinde zeigt, dass in den Folge -
jahren 2026 bis 2029 die vor angeführten Kenndaten nicht nur weiterhin im negativen  
Bereich angesiedelt sein werden, sondern sich diese sogar jährlich weiter verschlechtern.  
 
Sollten sich die im Mittelfristigen Finanzplan der Gemeinde dargestellten negat iven 
Kennzahlen in den nächsten Jahren nicht entscheidend verbessern, wird die Gemeinde 
aufgefordert, ein Haushaltskonsolidierungskonzept, welches der Sicherstellung der 
ordnungsgemäßen Besorgung der Aufgaben der Gemeinde und der Erreichung einer 
dauernden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dient, entsprechend den Bestimmungen  
des § 58 Bgld. GHO 2020 zu erstellen. 
 
Angesichts der negativen finanziellen Situation sind bereits jetzt Maßnahmen zur  
Erhöhung der Mittelaufbringungen (Ausschöpfung sämtlicher Mö glichkeiten der 
Einnahmenerschließung, Gebührenerhöhung, …) bzw. zur Verminderung der Mittel -
verwendungen (Unterlassung von Ermessensausgaben wie z .B. Investitionen und 
Subventionen) zu definieren und zu setzen. 
 
Der Bürgermeister wird aufgefordert, das ge genständliche Schreiben dem  Gemeinderat in 
der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung unter einem separaten Tagesordnungspunkt zur 
Kenntnis zu bringen und anher zu berichten! Hiezu wird der 15. Juni 2025 in Vormerkung 
genommen.
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Im Falle der Notwendigkeit einer Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird 
der Bürgermeister bei Bedarf eingeladen, sich mit der Gemeindeaufsicht in Verbindung zu 
setzen, um sämtliche weitere Schritte besprechen bzw. einleiten zu können. 
 
 
Für die Landesregierung: 
Mag. Bernhard Ozlsberger, BA 
 
Amt der Burgenländischen Landesregierung ● A-7000 Eisenstadt ● Europaplatz 1 
Telefon +43 57 600-0 ● Fax +43 2682 61884 ● E-Mail anbringen@bgld.gv.at 
www.burgenland.at ● Datenschutz https://www.burgenland.at/datenschutz
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