2025-000-212-1-2
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zusendung Schreiben Zl. 2025-000.212-1/2, Haushaltsjahr 2025 Oggau“
Seite 1 von 3 Land Burgenland Abteilung 2 - Landesplanung, Gemeinden und Wirtschaft Referat Gebarungsaufsicht Amt der Bgld. Landesregierung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt «Postalische_Adresse» Eisenstadt, am 28.03.2025 Sachb.: Sabine Mannsberger Tel.: +43 57 600-2341 Fax: +43 2682-2775 E-Mail: post.a2@bgld.gv.at Zahl: 2025-000.212-1/2 OE: A2-HGA-RGA (Bei Antwortschreiben bitte Zahl und OE anführen) Betreff: Marktgemeinde Oggau am Neusiedler See Voranschlag für das Haushaltsjahr 2025 Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 202 5 wurde in seinem Ergebnisvoranschlag mit einem Nettoergebnis von EUR -824.700,00 sowie in seinem Finanzierungsvoranschlag mit einem Saldo 5 (Geldfluss aus der voranschlags - wirksamen Gebarung) in der Höhe von EUR -504.800,00 in der Gemeinderatssitzung vom 17. Dezember 2024 mehrheitlich beschlossen. Zum Voranschlag 2025 der Gemeinde ist Folgendes zu bemerken: Die GHD-Daten des Voranschlages 2025 wurde n erfolgreich über die Upload -Applikation GEMFIN20 hochgeladen. Die zur Beurteilung der Finanzlage maßgebliche Kennzahl der Freien Finanzspitze beträgt für das Haushaltsjahr 2025 EUR -1.834.400,00. Die Freie Finanzspitze (= Geldfluss aus der Operativen Gebarung abzüglich Darlehenstilgungen) zeigt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Darüber hinaus zeigt der Voranschlag bereits im Saldo 1 des Finanzierungsvoranschlag es (Geldfluss aus der Operativen Gebarung) einen negativen Wert von EUR -792.700,00. Ein negativer Wert zeigt, dass die Gemeinde grundsätzlich keinen finanziellen Spielraum für neue Projekte und Investitionen hat, ohne dass dafür Darlehen aufgenommen werden müssen. Hiezu wird angemerkt,

Seite 2 von 3 dass sich diese hohe negative Freie Finanzspitze aufgrund der Darlehensumschuldung von zwei Darlehen in der Höhe von EUR 1.012.000,00 ergibt. Im Ergebnisvoranschlag 2025 ergibt sich ein Nettoergebnis von EUR -824.700,00. Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass zur Sicherstellung des nachhaltigen Haushaltsgleichgewichtes der Ausgleich des Ergebnishaushaltes anzustreben ist. Der Saldo 5 des Finanzierungsvoranschlages weist einen Betrag von EUR -504.800,00 auf. Grundsätzlich ist im Finanzierungsvoranschlag der Saldo 5 ausgeglichen oder mit einem positiven Saldo zu erstellen. Der Saldo 5 kann einen negativen Wert ausweisen, wenn liquide Mittel in mindestens gleicher Höhe vorhanden sind. Dies wurde von der Gemeinde mit dem Monatsabschluss per 31.12.2024, welcher einen positiven Stand von EUR 910.460,65 (inkl. Zahlungsmittelreserven) aufweist, belegt. Auf dem VA-Ansatz 435 wurden auf dem Konto 751 nicht die korrekten Zahlen laut Budgetvorschau 2025 übernommen. Sollte im laufenden Jahr ein Nachtragsvoranschlag zu erstellen sein, wäre der entsprechende Wert auf diesem Konto zu korrigieren. Sämtliche zur Beurteilung der Finanzlage der Gemeinde maßgeblichen Kennzahlen (Nettoergebnis, Saldo 1, Saldo 5, Freie Finanzspitze) weisen im Voranschlag 2025 negative Werte aus. Der Mittelfristige Finanzplan der Gemeinde zeigt, dass in den Folge - jahren 2026 bis 2029 die vor angeführten Kenndaten nicht nur weiterhin im negativen Bereich angesiedelt sein werden, sondern sich diese sogar jährlich weiter verschlechtern. Sollten sich die im Mittelfristigen Finanzplan der Gemeinde dargestellten negat iven Kennzahlen in den nächsten Jahren nicht entscheidend verbessern, wird die Gemeinde aufgefordert, ein Haushaltskonsolidierungskonzept, welches der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Besorgung der Aufgaben der Gemeinde und der Erreichung einer dauernden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dient, entsprechend den Bestimmungen des § 58 Bgld. GHO 2020 zu erstellen. Angesichts der negativen finanziellen Situation sind bereits jetzt Maßnahmen zur Erhöhung der Mittelaufbringungen (Ausschöpfung sämtlicher Mö glichkeiten der Einnahmenerschließung, Gebührenerhöhung, …) bzw. zur Verminderung der Mittel - verwendungen (Unterlassung von Ermessensausgaben wie z .B. Investitionen und Subventionen) zu definieren und zu setzen. Der Bürgermeister wird aufgefordert, das ge genständliche Schreiben dem Gemeinderat in der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung unter einem separaten Tagesordnungspunkt zur Kenntnis zu bringen und anher zu berichten! Hiezu wird der 15. Juni 2025 in Vormerkung genommen.

Seite 3 von 3 Im Falle der Notwendigkeit einer Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird der Bürgermeister bei Bedarf eingeladen, sich mit der Gemeindeaufsicht in Verbindung zu setzen, um sämtliche weitere Schritte besprechen bzw. einleiten zu können. Für die Landesregierung: Mag. Bernhard Ozlsberger, BA Amt der Burgenländischen Landesregierung ● A-7000 Eisenstadt ● Europaplatz 1 Telefon +43 57 600-0 ● Fax +43 2682 61884 ● E-Mail anbringen@bgld.gv.at www.burgenland.at ● Datenschutz https://www.burgenland.at/datenschutz
