2025-000-212-1-2

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zusendung Schreiben Zl. 2025-000.212-1/2, Haushaltsjahr 2025 Oggau

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dass sich diese hohe negative Freie Finanzspitze  aufgrund der Darlehensumschuldung von zwei 
Darlehen in der Höhe von EUR 1.012.000,00 ergibt. 
 
Im Ergebnisvoranschlag 2025 ergibt sich ein Nettoergebnis von EUR -824.700,00. Die Gemeinde 
wird darauf hingewiesen, dass zur Sicherstellung des nachhaltigen Haushaltsgleichgewichtes der 
Ausgleich des Ergebnishaushaltes anzustreben ist. 
 
Der Saldo 5  des Finanzierungsvoranschlages weist einen Betrag von EUR -504.800,00 auf. 
Grundsätzlich ist im Finanzierungsvoranschlag der Saldo 5 ausgeglichen oder mit einem  
positiven Saldo zu erstellen. Der Saldo 5 kann einen negativen Wert ausweisen, wenn  
liquide Mittel in mindestens gleicher Höhe vorhanden sind. Dies wurde von der Gemeinde mit  
dem Monatsabschluss per 31.12.2024, welcher einen positiven Stand von EUR 910.460,65  
(inkl. Zahlungsmittelreserven) aufweist, belegt.  
 
Auf dem VA-Ansatz 435 wurden auf dem Konto 751 nicht die korrekten Zahlen laut Budgetvorschau 
2025 übernommen. Sollte im laufenden Jahr ein Nachtragsvoranschlag zu erstellen sein, wäre der 
entsprechende Wert auf diesem Konto zu korrigieren. 
 
Sämtliche zur Beurteilung der Finanzlage der Gemeinde maßgeblichen Kennzahlen  
(Nettoergebnis, Saldo 1, Saldo 5, Freie Finanzspitze) weisen im Voranschlag 2025  
negative Werte aus. Der Mittelfristige Finanzplan der Gemeinde zeigt, dass in den Folge -
jahren 2026 bis 2029 die vor angeführten Kenndaten nicht nur weiterhin im negativen  
Bereich angesiedelt sein werden, sondern sich diese sogar jährlich weiter verschlechtern.  
 
Sollten sich die im Mittelfristigen Finanzplan der Gemeinde dargestellten negat iven 
Kennzahlen in den nächsten Jahren nicht entscheidend verbessern, wird die Gemeinde 
aufgefordert, ein Haushaltskonsolidierungskonzept, welches der Sicherstellung der 
ordnungsgemäßen Besorgung der Aufgaben der Gemeinde und der Erreichung einer 
dauernden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dient, entsprechend den Bestimmungen  
des § 58 Bgld. GHO 2020 zu erstellen. 
 
Angesichts der negativen finanziellen Situation sind bereits jetzt Maßnahmen zur  
Erhöhung der Mittelaufbringungen (Ausschöpfung sämtlicher Mö glichkeiten der 
Einnahmenerschließung, Gebührenerhöhung, …) bzw. zur Verminderung der Mittel -
verwendungen (Unterlassung von Ermessensausgaben wie z .B. Investitionen und 
Subventionen) zu definieren und zu setzen. 
 
Der Bürgermeister wird aufgefordert, das ge genständliche Schreiben dem  Gemeinderat in 
der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung unter einem separaten Tagesordnungspunkt zur 
Kenntnis zu bringen und anher zu berichten! Hiezu wird der 15. Juni 2025 in Vormerkung 
genommen.
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Im Falle der Notwendigkeit einer Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird 
der Bürgermeister bei Bedarf eingeladen, sich mit der Gemeindeaufsicht in Verbindung zu 
setzen, um sämtliche weitere Schritte besprechen bzw. einleiten zu können. 
 
 
Für die Landesregierung: 
Mag. Bernhard Ozlsberger, BA 
 
Amt der Burgenländischen Landesregierung ● A-7000 Eisenstadt ● Europaplatz 1 
Telefon +43 57 600-0 ● Fax +43 2682 61884 ● E-Mail anbringen@bgld.gv.at 
www.burgenland.at ● Datenschutz https://www.burgenland.at/datenschutz
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