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berichten feministische Gruppen, dass Frauen weiterhin für „Verstöße gegen die Moral“ bestraft 
werden (FH 2023).
Weibliche Genitalverstümmelung bzw. -beschneidung (FGM/C) ist nach wie vor verbreitet und wird 
im ganzen Land angewendet. 2020 wurde FGM/C kriminalisiert und unter Strafe gestellt (FH 2023; 
vgl. USDOS 20.3.2023). Das Gesetz sieht eine Strafe von drei Jahren Haft vor. Ob es seit dem 
Militärputsch durchgesetzt wird, ist allerdings unklar. Nach UN-Angaben liegt die Prävalenzrate von 
FGM/C bei Mädchen und Frauen zwischen 15 und 49 Jahren bei 87 %, wobei es geografische wie
ethnische Unterschiede gibt (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
-AI - Amnesty International (27.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; The State of the 
World’s Human Rights; Sudan 2022, https://www.ecoi.net/en/document/2089612.html, Zugriff 
20.11.2023
-AI - Amnesty International (28.3.2023): Amnesty Report 2022 Sudan, 
https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/sudan-2022, Zugriff 7.11.2023
-AJ - Al Jazeera (16.5.2023): Women speak out about sexual violence in Sudan fighting, 
https://www.aljazeera.com/news/2023/5/16/women-speak-out-online-about-reports-of-sexual-
violence-in-sudan, Zugriff 20.11.2023
-FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 Sudan, 
https://freedomhouse.org/country/sudan/freedom-world/2023, Zugriff 23.10.2023
-HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Sudan, 
https://www.ecoi.net/en/document/2085500.html, Zugriff 20.11.2023
-SC - Save the Children (7.7.2023): Sudan: Children as young as 12 raped and assaulted, as 
sexual violence rips through the country, https://www.savethechildren.net/news/sudan-children-
young-12-raped-and-assaulted-sexual-violence-rips-through-country, Zugriff 20.11.2023
-ST - Sudan Tribune (1.7.2023): Sudan’s women unit reports surge in sexual violence cases 
linked to RSF elements, https://sudantribune.com/article274786/, Zugriff 20.11.2023
-TG - The Guardian (29.8.2023): Women in Sudan facing a “tragedy” of sexual violence as rape 
cases rise, https://www.theguardian.com/global-development/2023/aug/29/women-in-sudan-
facing-a-tragedy-of-sexual-violence-as-cases-rise, Zugriff 20.11.2023
-UNFPA - United Nations Population Fund (15.10.2023): Sudan’s women and girls endure six 
months of conflict with no end in sight, https://www.unfpa.org/news/sudan%E2%80%99s-
women-and-girls-endure-six-months-conflict-no-end-sight, Zugriff 20.11.2023
-UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (15.6.2023): UNHCR: Heightened 
risks, violations and sexual violence reported by civilians fleeing Sudan, 
https://www.unhcr.org/news/press-releases/unhcr-heightened-risks-violations-and-sexual-
violence-reported-civilians, Zugriff 20.11.2023
-UN News - United Nations News (17.8.2023): Rape by Sudan’s RSF militia used to “punish and 
terrorise” warn rights experts, https://news.un.org/en/story/2023/08/1139847?s=03, Zugriff 
20.11.2023
- UNSC - United Nations Security Council (31.8.2023): Situation in the Sudan and the activities 
of the United Nations Integrated Transition Assistance Mission in the Sudan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2097534/N2324851.pdf, Zugriff 7.11.2023
-WHO - World Health Organization (24.7.2023): Three months of violence in Sudan: Health 
hanging in the balance, https://reliefweb.int/report/sudan/three-months-violence-sudan-health-
hanging-balance, Zugriff 20.11.2023
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-WHO - World Health Organization (5.7.2023): Sudan: top UN officals sound alarm at spike in 
violence  against  women  and  girls,  https://www.who.int/news/item/05-07-2023-sudan-top-un-
officials-sound-alarm-at-spike-in-violence-against-women-and-girls, Zugriff 20.11.2023
18.2. Kinder
In der Verfassungserklärung heißt es, dass Personen, deren Mutter oder Vater sudanesische 
Staatsangehörige sind, das Recht auf die Staatsbürgerschaft innehaben. In der Regel erfolgen 
Geburtenregistrierungen  auf  nicht  diskriminierende  Weise.  Somit  erhalten  die  meisten 
Neugeborenen  Geburtsurkunden,  einige  in  entlegenen  Gebieten  jedoch  nicht.  Zugelassene 
Hebammen,  Ambulanzen,  Kliniken  und  Krankenhäuser  können  entsprechende  Zertifikate 
ausstellen. Ohne eine gültige Geburtsurkunde ist weder eine Einschulung noch der Zugang zur 
medizinischen Versorgung möglich. Allerdings akzeptieren viele Ärzte die mündliche Zusicherung 
des Patienten, dass eine solche vorhanden ist (USDOS 20.3.2023).
Die nicht obligatorische Primärschulbildung ist bis zur achten Klasse ex lege gebührenfrei, wobei 
Schul-, Uniform- und Prüfungsgebühren dennoch häufig zu entrichten sind (USDOS 20.3.2023). 
Durch den Konflikt haben seit April 2023 etwa 12 Millionen Kinder die Schule nicht mehr besucht,
gleichbedeutend mit insgesamt 19 Millionen Kindern, die im Sudan nicht zur Schule gehen. „Der 
Sudan steht kurz davor, zur schlimmsten Bildungskrise der Welt zu werden", so UNICEF zur 
aktuellen Lage (RW 19.10.2023).
Im  Sudan  existiert  weder  ein  Mindestalter  für  einvernehmlichen  Geschlechtsverkehr  noch  ein 
Vergewaltigungsgesetz (USDOS 20.3.2023). Laut der NGO Save the Children (SC) werden Kinder 
schon im Alter von 12 Jahren vergewaltigt, einige aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder 
ihres  Geschlechts  (SC  7.7.2023;  vgl.  TG  29.8.2023).  Die  Regierung  bemüht  sich  um  die 
Durchsetzung von Gesetzen, die Kindesmissbrauch unter Strafe stellen, und verfolgt Fälle von 
Kindesmissbrauch  wie  sexueller  Ausbeutung  von  Kindern  eher  als  vergleichbare 
Erwachsenenfälle. Hierbei kann das Strafmaß variieren: Eine Verurteilung kann eine Haftstrafe, 
eine  Geldbuße  oder  beides  umfassen.  Einige  Polizeiinspektionen  verfügen  über 
„kinderfreundliche“ Familien- und Kinderschutzeinheiten und bieten rechtliche, medizinische und 
psychosoziale Unterstützung für Kinder an (USDOS 20.3.2023).
Pornografie, einschließlich der Kinderpornografie, ist illegal. Verstöße gegen Letzteres ziehen eine 
Geldstrafe sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren nach sich (USDOS 20.3.2023).
Weiters kommt es im Sudan zu Früh- bzw. Zwangsehen. Das gesetzliche Heiratsalter liegt für 
Mädchen bei 10 und für Buben bei 15 Jahren respektive der Pubertät. Nach UN-Angaben werden
12 % der Frauen vor dem Alter von 15 Jahren und 34 % vor dem 18. Lebensjahr verheiratet. In 
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einigen Fällen, sagt das US-amerikanische Außenministerium, heiraten Männer Mädchen, um ihre 
Arbeitskraft auszubeuten (USDOS 20.3.2023).
Kinder leiden stark unter den Auswirkungen des anhaltenden Konflikts. Tod, Verstümmelung und 
Zwangsrekrutierung von Kindern sind zu beobachten. Die Risiken Krankheit, Unterernährung und 
mangelnde Gesundheitsversorgung haben sich für Kinder ebenfalls erhöht (UNHCR 10.10.2023 
vgl. UNICEF 24.7.2023). Einige bewaffnete Gruppen des Landes rekrutieren angeblich Kinder als
Kämpfer (FH 2023). Am 7.12.2023 befanden sich 80 Kinder unter den von den RSF in West-Darfur 
festgenommenen Personen (BAMF 11.12.2023). Viele Kinder besitzen keine Dokumente, die ihr 
Alter belegen. Daher glauben Kinderrechtsorganisationen, dass bewaffnete Gruppen den Mangel 
an Dokumenten ausnutzen, um Kinder zu rekrutieren oder zu beschäftigen. Durch fehlenden 
Zugang gibt es nur wenige Berichte über den Einsatz von Kindersoldaten durch solche Gruppen, 
und  diese  Berichte  sind  oft  schwer  zu  verifizieren.  Die  bewaffneten  Gruppen  geben  an, 
Kindersoldaten nicht aktiv zu rekrutieren, Kinder, die sich freiwillig melden, aber auch nicht zu 
hindern, sich ihren Bewegungen anzuschließen. Zudem setzen sie sie angeblich nicht im Kampf 
ein (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (11.12.2023): Kurzmitteilungen 
(KW50/2023), https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2023/briefingnotes-kw50-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 
13.12.2023
-FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 Sudan, 
https://freedomhouse.org/country/sudan/freedom-world/2023, Zugriff 23.10.2023
-RW - ReliefWeb (19.10.2023): Sudan Six months of conflict - Key Facts and Figures, 
https://reliefweb.int/report/sudan/sudan-six-months-conflict-key-facts-and-figures-19-october-
2023, Zugriff 13.12.2023
-SC - Save the Children (7.7.2023): Sudan: Children as young as 12 raped and assaulted, as 
sexual violence rips through the country, https://www.savethechildren.net/news/sudan-children-
young-12-raped-and-assaulted-sexual-violence-rips-through-country, Zugriff 20.11.2023
-TG - The Guardian (29.8.2023): Women in Sudan facing a “tragedy” of sexual violence as rape 
cases rise, https://www.theguardian.com/global-development/2023/aug/29/women-in-sudan-
facing-a-tragedy-of-sexual-violence-as-cases-rise, Zugriff 20.11.2023
-UNHCR - UN High Commissioner for Refugees (10.10.2023): Protection Brief Sudan 
September 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local/2098634/Protection+Brief+-+Sudan+-
+September+2023.pdf, Zugriff 8.11.2023
-UNICEF - United Nations Children's Fund (24.7.2023): Severe violations of children’s rights an 
‘hourly occurrence’ in Sudan, warns UNICEF, https://www.unicef.org/press-releases/severe-
violations-childrens-rights-hourly-occurrence-sudan-warns-unicef, Zugriff 8.11.2023
-USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Reports on 
Human Rights Practices: Sudan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089142.html, Zugriff 
19.10.2023
18.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten
Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind im Sudan illegal (FH 2023). Das Gesetz stellt Sodomie für 
Männer  unter  Strafe  (USDOS  20.3.2023),  und  Personen,  die  des  „homosexuellen 
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Geschlechtsverkehrs“ beschuldigt werden, drohen je nach Anzahl der Vorstrafen zwischen fünf 
Jahren  und  lebenslänglicher  Freiheitsstrafe  (HRW  12.1.2023).  Dieses  Gesetz  wird  auch 
durchgesetzt (USDOS 20.3.2023). Im Jahr 2020 schaffte die Übergangsregierung allerdings die 
körperliche  Bestrafung  wie  die  Todesstrafe  für  Sodomie  ab,  obwohl  NGOs  berichteten,  dass 
Auspeitschungen manchmal noch stattfinden (USDOS 20.3.2023).
Sexuelle Minderheiten gelten nicht als geschützte Gruppe im Sinne der
Antidiskriminierungsgesetze. Homosexualität wird von der Gesellschaft weiterhin allgegenwärtig 
abgelehnt (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023), deren Diskriminierung ist weit verbreitet (FH 2023) 
und  laut  Angaben  von  führenden  Vertretern  und  Organisationen  der  LGBTQI+-Gemeinschaft 
kommt es weiterhin zu Einschüchterungen und körperlichen Angriffen auf sexuelle Minderheiten. 
Es  wird  auch  zunehmend  von  Hassreden  gegen  sie  berichtet  (USDOS  20.3.2023).  Sexuelle 
Minderheiten  werden  zudem  nach  wie  vor  politisch  marginalisiert  (FH  2023).  Es  kommt  zu 
Einschränkungen  der  Rechte  auf  freie  Meinungsäußerung,  Vereinigung  und  friedlicher 
Versammlung.  Organisationen  berichten  über  den  zunehmenden  Druck,  ihre  Aktivitäten 
auszusetzen oder einzuschränken, weil sie Belästigungen, Einschüchterungen oder Missbrauch 
befürchten. Überdies gibt es einige Berichte über Ärzte, die sich weigern, sexuellen Minderheiten 
medizinische Leistungen zu erbringen (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
-FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 Sudan, 
https://freedomhouse.org/country/sudan/freedom-world/2023, Zugriff 23.10.2023
-HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): Jahresbericht zur Menschenrechtssituation im Jahr 
2022, https://www.hrw.org/world-report/2023/country-chapters/sudan, Zugriff 7.11.2023
-USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Reports on 
Human Rights Practices: Sudan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089142.html, Zugriff 
19.10.2023
 19. Bewegungsfreiheit
Das Gesetz sieht Bewegungsfreiheit im Inland, Auslandsreisen und Emigration vor, und obwohl die 
Regierung diese Rechte weitgehend respektiert (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023), werden diese 
Rechte in der Praxis immer noch von staatlichen Sicherheitskräften und anderen bewaffneten
Gruppen im ganzen Land behindert. Die meisten der mehr als 3,7 Millionen IDPs im Sudan (Stand: 
Juli 2022) konzentrieren sich auf die langjährigen Konfliktgebiete Darfur, Südkordofan und Blue 
Nile (FH2023). Die sudanesische Lagerpolitik schränkt die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern 
und Flüchtlingen ein, indem sie sie verpflichtet, in ausgewiesenen Lagern zu bleiben. Außerhalb 
der Lager wurden einige Flüchtlinge und Asylbewerber verhaftet, schikaniert oder erpresst (HRW 
12.1.2023).
Ferner begann die Regierung die Bewegungsfreiheit von Personen in einigen der von ethnischen 
Konflikten betroffenen Bundesstaaten einzuschränken. Aus mehreren Berichten geht hervor, dass 
diese Entscheidung vor allem bereits gefährdete oder marginalisierte Gemeinschaften getroffen 
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hat (FH 2023). Für Menschen außerhalb der Konfliktgebiete war die Bewegungsfreiheit innerhalb 
des  Landes  im  Allgemeinen  ungehindert  (USDOS  20.3.2023).  Im  Jahr  2020  schaffte  die 
Übergangsregierung  die  Notwendigkeit  von  Ausreisegenehmigungen  sowie  eine  Vorschrift  ab, 
nach der Frauen die Erlaubnis eines männlichen Vormunds einholen mussten, um mit Kindern ins 
Ausland zu reisen (FH 2023).
Quellen:
-FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 Sudan, 
https://freedomhouse.org/country/sudan/freedom-world/2023, Zugriff 23.10.2023
-HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): Jahresbericht zur Menschenrechtssituation im Jahr 
2022, https://www.hrw.org/world-report/2023/country-chapters/sudan, Zugriff 7.11.2023
-USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Reports on 
Human Rights Practices: Sudan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089142.html, Zugriff 
19.10.2023
 20. IDPs und Flüchtlinge
Die UN schätzen, dass seit Beginn der Kampfhandlungen 4,9 Millionen Menschen ihre Wohnorte 
verlassen mussten und zu Binnenflüchtlingen wurden. 1,2 Millionen Personen sind aus dem Land 
geflüchtet. Aufnahmestaaten sind vor allem die Nachbarländer Tschad, Ägypten und Südsudan. 
Mehr als 10.000 Menschen haben bisher ihr Leben verloren. Etwa 25 Millionen Einwohnerinnen 
und Einwohner - mehr als die Hälfte der Bevölkerung - sind auf humanitäre Hilfe angewiesen 
(GTAI 17.11.2023).  2022 nahm die sudanesische Regierung weiterhin Flüchtlinge auf. Gemäß 
UNHCR beherbergte das Land im Dezember 2022 mehr als 1,1 Millionen Flüchtlinge (FH 2023). 
Es kommen auch weiterhin Flüchtlinge aus Äthiopien, Eritrea und dem Südsudan in den Sudan. 
Weil die internationale Gemeinschaft nicht genügend Mittel zur Verfügung stellt, mussten allerdings 
die Essensrationen der Flüchtlinge gekürzt werden (AI 28.3.2023).
Displacement Tracking Matrix (DTM) Sudan schätzt, dass Stand Mitte Dezember 2023 5.424.772 
Personen (1.079.074 Haushalte) intern vertrieben wurden. Die Zahl der IDPs wurde an 5.939 
Orten  in  allen  18  sudanesischen  Bundesstaaten  beobachtet  (RW  13.12.2023).  Die  höchsten 
Anteile an Binnenvertriebenen wurden in Süd-Darfur (13 %), am Nil (11 %), in Ost-Darfur (11 %), in 
Aj Jazirah (9 %) und in Nord-Darfur (8 %) beobachtet. Die Teams vor Ort berichteten, dass die 
Binnenvertriebenen aus elf Staaten vertrieben worden seien. Die meisten (3.503.972, 65 %)
wurden Berichten zufolge aus dem Bundesstaat Khartum vertrieben, gefolgt von Süd-Darfur (16 
%), Nord-Darfur (9 %), Zentral-Darfur (4 %), West-Darfur (3 %), Ost-Darfur (1 %), Süd-Kordofan (1 
%) und Nord-Kordofan (1 %), West-Kordofan (<1%), Weißer Nil (<1%) und Aj Jazirah (<1%) (RW 
9.2023a).
In der Ortschaft Beliel wurden durch schwere Regenfälle 1.000 Häuser im Binnenflüchtlingslager 
Kalma und 330 Häuser im Binnenflüchtlingslager As Serief vollständig zerstört, während 670 
Häuser in beiden Lagern teilweise beschädigt wurden. Berichten zufolge wurden alle betroffenen 
Haushalte vertrieben und sind derzeit bei ihren Verwandten und Nachbarn an ihren jeweiligen 
Herkunftsorten untergebracht. Es wurden sieben Tote gemeldet (RW 9.2023a).
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Quellen:
-AI - Amnesty International (28.3.2023): Amnesty Report 2022 Sudan, 
https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/sudan-2022, Zugriff 7.11.2023
-FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 Sudan, 
https://freedomhouse.org/country/sudan/freedom-world/2023, Zugriff 23.10.2023
-GTAI  -  Germany  Trade  &  Invest  (17.11.2023):  Bürgerkrieg  lässt  Wirtschaft  einbrechen, 
https://www.gtai.de/de/trade/sudan/wirtschaftsumfeld/buergerkrieg-laesst-wirtschaft-
einbrechen-228498, Zugriff 13.12.2023
-RW - ReliefWeb (13.12.2023): Regionale Sudan-Reaktion Lagebericht, 12. Dezember 2023, 
https://reliefweb.int/report/sudan/regional-sudan-response-situation-update-12-december-2023, 
Zugriff 13.12.2023
-RW - ReliefWeb (9.2023a): Sudan: Überschwemmungen - Sep 2023, 
https://reliefweb.int/disaster/fl-2023-000199-sdn, Zugriff 13.12.2023
 21. Grundversorgung und Wirtschaft
Zahlreiche Menschen haben nicht genügend Nahrungsmittel und leiden unter akutem Hunger (AI 
28.3.2023).  Die Bereitstellung humanitärer Hilfe wird in vielen Teilen des Landes u. a. durch 
Unsicherheit, Plünderungen, schlechte Kommunikationsverbindungen und Bargeldmangel
beeinträchtigt (BAMF 11.12.2023). Die Auswirkungen der Kämpfe zwischen den SAF und des RSF 
wirken  sich  auf  das  Land  verheerend  aus,  sowohl  humanitär  als  auch  wirtschaftlich  (GTAI 
17.11.2023).
Somit sieht auch die kurz- und mittelfristige wirtschaftliche Entwicklung eher düster aus. Das BIP 
brach 2023 im zweistelligen Bereich ein. Hinzu kommt, dass die sudanesische Wirtschaft bereits 
seit 2018 kontinuierlich schrumpft. Die Economist Intelligence Unit (EIU) rechnet für 2024 mit einer 
BIP-Abnahme um 2,7 %. Etwas optimistischer zeigt sich der Internationale Währungsfonds (IWF), 
der dem Land ein minimales Wachstum von 0,3 % zutraut.  Voraussagen zur wirtschaftlichen 
Entwicklung sind jedoch mit Vorsicht zu genießen. Sie hängen in erster Linie davon ab, wann die 
Kämpfe enden und sich die politische Lage wieder stabilisiert. So lange jedoch das Militär die 
Regierung  stellt,  dürften  auch  die  in  den  letzten  Jahren  in  Aussicht  gestellten  Hilfszusagen 
internationaler Geberinstitutionen weiter auf Eis liegen (GTAI 17.11.2023).
Der Konflikt zerstört die Lebensgrundlagen von Millionen von Menschen im Sudan, bringt die 
Produktion  zum  Stillstand  und  baut  Humankapital  sowie  staatliche  Kapazitäten  ab.  Die 
Wachstumsprognose  für  den  Sudan  2023  wurde  um  12,5  %  nach  unten  korrigiert,  da  der 
bewaffnete  Konflikt  die  industrielle  Basis  des  Landes  sowie  die  Bildungs-  und 
Gesundheitseinrichtungen beschädigt hat. Er hat auch zu einem Einbruch der Wirtschaftstätigkeit - 
einschließlich  Handel,  Finanzdienstleistungen  sowie  Informations-  und 
Kommunikationstechnologie - und zur Aushöhlung des Staates geführt, was sich nachteilig auf die 
Ernährungssicherheit und die Zwangsvertreibung auswirkt (RW 19.10.2023).
Quellen:
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-AI - Amnesty International (28.3.2023): Amnesty Report 2022 Sudan, 
https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/sudan-2022, Zugriff 7.11.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (11.12.2023) : Kurzmitteilungen 
(KW50/2023), https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2023/briefingnotes-kw50-2023.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4, Zugriff 
13.12.2023
-GTAI  -  Germany  Trade  &  Invest  (17.11.2023):  Bürgerkrieg  lässt  Wirtschaft  einbrechen, 
https://www.gtai.de/de/trade/sudan/wirtschaftsumfeld/buergerkrieg-laesst-wirtschaft-
einbrechen-228498, Zugriff 13.12.2023
-RW - ReliefWeb (19.10.2023): Sudan Six months of conflict - Key Facts and Figures, 
https://reliefweb.int/report/sudan/sudan-six-months-conflict-key-facts-and-figures-19-october-
2023, Zugriff 13.12.2023
 22. Medizinische Versorgung
Im weltweiten Vergleich ist die medizinische Versorgung im Sudan unterdurchschnittlich (LD o.D.). 
Sie ist auf dem Land, in den ländlichen Regionen, vielfach technisch, apparativ und hygienisch 
problematisch. In Khartum ist die Versorgung zwar besser (AA 14.9.2023), aber immer noch auf
geringem  Niveau.  In  den  größeren  Städten  gibt  es  vergleichsweise  ordentliche,  aber 
internationalen Standards nicht genügende Krankenhäuser – vor allem die Hygienestandards und 
die Medikamentenversorgung sind unzureichend (AA 1.6.2022). Pro Tausend Einwohner stehen im 
Land 0,7 Krankenhausbetten und ca. 0,41 Ärzte zur Verfügung. Letztere, ca. 19.200 im Land (LD 
o.D.), sind aber in der Regel gut ausgebildet (AA 1.6.2022).
Die Einfuhr von gängigen Medikamenten ist nur eingeschränkt möglich. Medikamente werden 
häufig im Zoll festgehalten, medizinische Hilfslieferungen ebenso. Viele Arzneimittel sind für die 
durchschnittliche  Bevölkerung  unerschwinglich  und  der  Pflegedienst  ist  dürftig. Das 
Sozialversicherungssystem funktioniert ebenfalls nur unzulänglich. Viele Betriebe entziehen sich 
dem staatlichen System. Zum Tragen kommt es überhaupt nur dort, wo die nötige Infrastruktur 
vorhanden ist, vornehmlich in den wenigen städtischen Ballungszentren. Auf dem Lande hat das 
System noch nicht Fuß fassen können (AA 1.6.2022).
Der Konflikt im Sudan beeinträchtigt das Gesundheitssystem und die soziale Basisinfrastruktur, 
was u. a. zum Ausbruch von Gesundheitkatastrophen wie Cholera in mehreren Bundesstaaten 
führte  (UNHCR  6.11.2023).  Am  26.9.2023  erklärte  das  sudanesische  Gesundheitsministerium 
offiziell  einen  Choleraausbruch  im  Bundesstaat  Gedaref  (al-Qadarif).  Choleraverdachtsfälle 
wurden auch in den Bundesstaaten Khartum und Südkordofan registriert, aber der begrenzte 
Zugang und die Unmöglichkeit, Proben an ein Labor zu schicken, verhindern eine Bestätigung 
eines Ausbruchs (RW 9.2023b). Die Zahl der Cholerafälle betrug Stand 11.12.2023 5.414, darunter 
170 Todesfälle. Insgesamt haben sich die Zahlen im Dezember 2023 mehr als verdoppelt (BAMF
11.12.2023). Der Ausbruch kommt zu einer Zeit, in der das sudanesische Gesundheitssystem an 
seine Grenzen stößt. Etwa 70 % der Krankenhäuser in den vom Konflikt betroffenen Staaten sind 
nicht funktionsfähig, und die Einrichtungen in den nicht vom Konflikt betroffenen Staaten sind 
durch den Zustrom von Vertriebenen überfordert (RW 9.2023b).
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Infektionskrankheiten können grundsätzlich kaum noch behandelt werden. Masern sind auf dem 
Vormarsch  (ARD  8.12.2023).  Zwischen  15.4.  und  15.9.2023  wurden  landesweit  über  4.000 
Masernfälle  mit  107  Todesopfern  festgestellt  (RW  9.2023b).  Für  kranke  Kinder  fehlt  die 
medizinische Versorgung, viele sind inzwischen unterernährt. Die WHO unterstützt nach eigenen 
Angaben 21 mobile Kliniken, Behandlungszentren für Cholera und Unterernährung. Mit Partnern 
werde alles getan, um trotz der verheerenden Sicherheitslage medizinische Güter zu verteilen 
(ARD 8.12.2023).
Gemeinsam  mit  Partnern  setzt  sich  der  UNHCR  dafür  ein,  Hilfe  für  Überlebende 
geschlechtsspezifischer  Gewalt  und  Missbrauchsopfer  zu  leisten,  u.a  durch  psychosoziale 
Unterstützung und Fallmanagement (UNHCR 6.11.2023).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.9.2023): Sudan: Reise- und Sicherheitshinweise 
(Reisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/sudansicherheit/
203266#content_5, Zugriff 12.12.2023
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.6.2022): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der Republik Sudan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2073856/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Sudan_
%28Stand_Mai_2022%29%2C_01.06.2022.pdf, Zugriff 19.10.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (11.12.2023): Kurzmitteilungen 
(KW50/2023), https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2023/briefingnotes-kw50-2023.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4, Zugriff 
13.12.2023
-LD - Laenderdaten.info (o.D.): Gesundheitswesen im Sudan, 
https://www.laenderdaten.info/Afrika/Sudan/gesundheit.php, Zugriff 13.12.2023
-RW - ReliefWeb (9.2023b): Sudan: Cholera Outbreak - Sep 2023, 
https://reliefweb.int/disaster/ep-2023-000181-sdn, Zugriff 13.12.2023
-MSF - Médecins Sans Frontières (19.10.2023): Sudan: MSF suspends surgery in Khartoum 
hospital as supplies remain blocked, https://www.ecoi.net/de/dokument/2099640.html, Zugriff 
13.12.2023
-ARD -  Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik 
Deutschland (8.12.2023): Seit Ausbruch des Bürgerkriegs - WHO geht von mehr als 12.000 
Toten im Sudan aus, https://www.tagesschau.de/ausland/afrika/sudan-who-100.html, Zugriff 
13.12.2023
-UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (6.11.2023): Sudan Emergency Six-
month Impact Update As of 6 November 2023, https://reliefweb.int/report/sudan/sudan-
emergency-six-month-impact-update-6-november-2023, Zugriff 13.12.2023
 23. Rückkehr
Die Regierung arbeitet mit dem UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen, um 
Flüchtlingen,  zurückkehrenden  Flüchtlingen  oder  Asylbewerbern  sowie  anderen  gefährdeten 
Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 20.3.2023).2021 kehrten knapp 800 sudanesische 
Flüchtlinge  aus  Niger,  Ägypten,  Libyen,  Tunesien,  Algerien,  Marokko,  Somalia  und  Dschibuti 
zurück, so die IOM. 2022 registrierte die IOM einen starken Anstieg. Rückkehrende können durch 
IOM betreut werden, sofern sie dies wünschen (AA 1.6.2022).
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Das  deutsche  Auswärtige  Amt  (AA)  hat  keine  Kenntnis  von  einer  etwaigen  besonderen 
Behandlung  der  nach  Sudan  zurückgeführten  sudanesischen  Staatsangehörigen.  Allein  die 
Stellung eines Asylantrags im Ausland hat nach Erkenntnissen des AA bisher nicht zu staatlichen 
Repressionen geführt (AA 1.6.2022). Weder längere Auslandsaufenthalte noch Asylanträge im 
Ausland führten bisher zu einer Gefährdung bei der Rückkehr. Das gilt auch für Deserteure und 
Wehrdienstverweigerer. Selbst Personen, die im Ausland Asyl erhalten haben, können in den 
Sudan zurückkehren, wie im Sudan lebende Betroffene berichten. Mit erhöhter Aufmerksamkeit
der Behörden, d.h. zusätzlichen Fragen bei der Einreise, müssen Personen, deren politisches 
Engagement bekannt ist, bisweilen rechnen. Für Personen, die aus Europa zurückkehren und 
nicht  öffentlich  gegen  die  Regierung  auftraten,  besteht  dieses  Risiko  im  Regelfall  nicht  (AA 
1.6.2022).
Der UNHCR fordert in Anbetracht der derzeit instabilen Lage im Sudan Aufnahmestaaten auf, die 
Ausstellung negativer Entscheidungen über Asylanträge von sudanesischen Staatsangehörigen 
oder Staatenlosen auszusetzen. Die Aussetzung sollte so lange aufrechterhalten werden, bis sich 
die  Lage  im  Sudan  stabilisiert  hat  und  verlässliche  Informationen  über  die  Sicherheits-  und 
Menschenrechtssituation  vorliegen,  um  die  Notwendigkeit  der  Gewährung  internationalen 
Schutzes für einzelne Antragsteller umfassend beurteilen zu können (RW 5.2023).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.6.2022): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der Republik Sudan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2073856/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Sudan_
%28Stand_Mai_2022%29%2C_01.06.2022.pdf, Zugriff 19.10.2023
-RW – RefWorld (5.2023): Sudan: UNHCR Position on Returns to Sudan, 
https://www.refworld.org/docid/6450e5814.html?
__cf_chl_tk=qdbnqk0NdHgZHAH7JKbl0k3Ooa.Nr7mClilcr3wPodc-1705498540-0-
gaNycGzNDaU, Zugriff 13.12.2023
-USDOS - United States Department of State (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human 
Rights Practices: Sudan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089142.html, Zugriff 19.10.2023
 24. Dokumente
Das Urkundenwesen in Sudan ist unzulänglich. Gegen Geldzahlung ist fast jede gewünschte 
Urkunde erhältlich. Seit 2016 werden keine Beglaubigungen mehr vorgenommen, es findet aber 
weiterhin eine anwaltliche Urkundenüberprüfung statt. Ältere sudanesische Ausweisdokumente 
sind  in  der  Regel  echt,  allerdings  können  sie  unwahre  Angaben  in  Bezug  auf  Fotos, 
Namensführung und Alter enthalten. Die Gültigkeit aller nicht maschinenlesbaren Pässe endete am 
24.11.2015. Seit 2013 werden biometrische und maschinenlesbare Reisepässe ausgestellt, bei 
denen eine nachträgliche Verfälschung praktisch nicht mehr möglich ist. Im Zweifelsfall kann ein 
Kooperationsanwalt eine Überprüfung der Angaben vornehmen. In vielen Gebieten existiert ein nur 
spärliches  Urkunden-  und  Registerwesen.  Es  ist  weiterhin  eine  Zunahme  an  durchgeführten 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 36 von 37
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Urkundenüberprüfungen  von  im  Rahmen  der  Visumverfahren  vorgelegten  Ehe-  und 
Geburtsurkunden  aus  der  Region  zu  verzeichnen.  Die  Echtheit  von  Dokumenten 
(Personenstandsurkunden,  Gerichtsurteile,  Anzeigen,  usw.)  kann  ebenfalls  durch  einen 
Kooperationsanwalt überprüft werden (AA 1.6.2022).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.6.2022): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der Republik Sudan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2073856/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Sudan_
%28Stand_Mai_2022%29%2C_01.06.2022.pdf, Zugriff 19.10.2023
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