suda-lib-2024-02-02-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 37
PDF herunterladen
hat (FH 2023). Für Menschen außerhalb der Konfliktgebiete war die Bewegungsfreiheit innerhalb 
des  Landes  im  Allgemeinen  ungehindert  (USDOS  20.3.2023).  Im  Jahr  2020  schaffte  die 
Übergangsregierung  die  Notwendigkeit  von  Ausreisegenehmigungen  sowie  eine  Vorschrift  ab, 
nach der Frauen die Erlaubnis eines männlichen Vormunds einholen mussten, um mit Kindern ins 
Ausland zu reisen (FH 2023).
Quellen:
-FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 Sudan, 
https://freedomhouse.org/country/sudan/freedom-world/2023, Zugriff 23.10.2023
-HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): Jahresbericht zur Menschenrechtssituation im Jahr 
2022, https://www.hrw.org/world-report/2023/country-chapters/sudan, Zugriff 7.11.2023
-USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Reports on 
Human Rights Practices: Sudan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089142.html, Zugriff 
19.10.2023
 20. IDPs und Flüchtlinge
Die UN schätzen, dass seit Beginn der Kampfhandlungen 4,9 Millionen Menschen ihre Wohnorte 
verlassen mussten und zu Binnenflüchtlingen wurden. 1,2 Millionen Personen sind aus dem Land 
geflüchtet. Aufnahmestaaten sind vor allem die Nachbarländer Tschad, Ägypten und Südsudan. 
Mehr als 10.000 Menschen haben bisher ihr Leben verloren. Etwa 25 Millionen Einwohnerinnen 
und Einwohner - mehr als die Hälfte der Bevölkerung - sind auf humanitäre Hilfe angewiesen 
(GTAI 17.11.2023).  2022 nahm die sudanesische Regierung weiterhin Flüchtlinge auf. Gemäß 
UNHCR beherbergte das Land im Dezember 2022 mehr als 1,1 Millionen Flüchtlinge (FH 2023). 
Es kommen auch weiterhin Flüchtlinge aus Äthiopien, Eritrea und dem Südsudan in den Sudan. 
Weil die internationale Gemeinschaft nicht genügend Mittel zur Verfügung stellt, mussten allerdings 
die Essensrationen der Flüchtlinge gekürzt werden (AI 28.3.2023).
Displacement Tracking Matrix (DTM) Sudan schätzt, dass Stand Mitte Dezember 2023 5.424.772 
Personen (1.079.074 Haushalte) intern vertrieben wurden. Die Zahl der IDPs wurde an 5.939 
Orten  in  allen  18  sudanesischen  Bundesstaaten  beobachtet  (RW  13.12.2023).  Die  höchsten 
Anteile an Binnenvertriebenen wurden in Süd-Darfur (13 %), am Nil (11 %), in Ost-Darfur (11 %), in 
Aj Jazirah (9 %) und in Nord-Darfur (8 %) beobachtet. Die Teams vor Ort berichteten, dass die 
Binnenvertriebenen aus elf Staaten vertrieben worden seien. Die meisten (3.503.972, 65 %)
wurden Berichten zufolge aus dem Bundesstaat Khartum vertrieben, gefolgt von Süd-Darfur (16 
%), Nord-Darfur (9 %), Zentral-Darfur (4 %), West-Darfur (3 %), Ost-Darfur (1 %), Süd-Kordofan (1 
%) und Nord-Kordofan (1 %), West-Kordofan (<1%), Weißer Nil (<1%) und Aj Jazirah (<1%) (RW 
9.2023a).
In der Ortschaft Beliel wurden durch schwere Regenfälle 1.000 Häuser im Binnenflüchtlingslager 
Kalma und 330 Häuser im Binnenflüchtlingslager As Serief vollständig zerstört, während 670 
Häuser in beiden Lagern teilweise beschädigt wurden. Berichten zufolge wurden alle betroffenen 
Haushalte vertrieben und sind derzeit bei ihren Verwandten und Nachbarn an ihren jeweiligen 
Herkunftsorten untergebracht. Es wurden sieben Tote gemeldet (RW 9.2023a).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 32 von 37
32

Quellen:
-AI - Amnesty International (28.3.2023): Amnesty Report 2022 Sudan, 
https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/sudan-2022, Zugriff 7.11.2023
-FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 Sudan, 
https://freedomhouse.org/country/sudan/freedom-world/2023, Zugriff 23.10.2023
-GTAI  -  Germany  Trade  &  Invest  (17.11.2023):  Bürgerkrieg  lässt  Wirtschaft  einbrechen, 
https://www.gtai.de/de/trade/sudan/wirtschaftsumfeld/buergerkrieg-laesst-wirtschaft-
einbrechen-228498, Zugriff 13.12.2023
-RW - ReliefWeb (13.12.2023): Regionale Sudan-Reaktion Lagebericht, 12. Dezember 2023, 
https://reliefweb.int/report/sudan/regional-sudan-response-situation-update-12-december-2023, 
Zugriff 13.12.2023
-RW - ReliefWeb (9.2023a): Sudan: Überschwemmungen - Sep 2023, 
https://reliefweb.int/disaster/fl-2023-000199-sdn, Zugriff 13.12.2023
 21. Grundversorgung und Wirtschaft
Zahlreiche Menschen haben nicht genügend Nahrungsmittel und leiden unter akutem Hunger (AI 
28.3.2023).  Die Bereitstellung humanitärer Hilfe wird in vielen Teilen des Landes u. a. durch 
Unsicherheit, Plünderungen, schlechte Kommunikationsverbindungen und Bargeldmangel
beeinträchtigt (BAMF 11.12.2023). Die Auswirkungen der Kämpfe zwischen den SAF und des RSF 
wirken  sich  auf  das  Land  verheerend  aus,  sowohl  humanitär  als  auch  wirtschaftlich  (GTAI 
17.11.2023).
Somit sieht auch die kurz- und mittelfristige wirtschaftliche Entwicklung eher düster aus. Das BIP 
brach 2023 im zweistelligen Bereich ein. Hinzu kommt, dass die sudanesische Wirtschaft bereits 
seit 2018 kontinuierlich schrumpft. Die Economist Intelligence Unit (EIU) rechnet für 2024 mit einer 
BIP-Abnahme um 2,7 %. Etwas optimistischer zeigt sich der Internationale Währungsfonds (IWF), 
der dem Land ein minimales Wachstum von 0,3 % zutraut.  Voraussagen zur wirtschaftlichen 
Entwicklung sind jedoch mit Vorsicht zu genießen. Sie hängen in erster Linie davon ab, wann die 
Kämpfe enden und sich die politische Lage wieder stabilisiert. So lange jedoch das Militär die 
Regierung  stellt,  dürften  auch  die  in  den  letzten  Jahren  in  Aussicht  gestellten  Hilfszusagen 
internationaler Geberinstitutionen weiter auf Eis liegen (GTAI 17.11.2023).
Der Konflikt zerstört die Lebensgrundlagen von Millionen von Menschen im Sudan, bringt die 
Produktion  zum  Stillstand  und  baut  Humankapital  sowie  staatliche  Kapazitäten  ab.  Die 
Wachstumsprognose  für  den  Sudan  2023  wurde  um  12,5  %  nach  unten  korrigiert,  da  der 
bewaffnete  Konflikt  die  industrielle  Basis  des  Landes  sowie  die  Bildungs-  und 
Gesundheitseinrichtungen beschädigt hat. Er hat auch zu einem Einbruch der Wirtschaftstätigkeit - 
einschließlich  Handel,  Finanzdienstleistungen  sowie  Informations-  und 
Kommunikationstechnologie - und zur Aushöhlung des Staates geführt, was sich nachteilig auf die 
Ernährungssicherheit und die Zwangsvertreibung auswirkt (RW 19.10.2023).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 33 von 37
33

-AI - Amnesty International (28.3.2023): Amnesty Report 2022 Sudan, 
https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/sudan-2022, Zugriff 7.11.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (11.12.2023) : Kurzmitteilungen 
(KW50/2023), https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2023/briefingnotes-kw50-2023.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4, Zugriff 
13.12.2023
-GTAI  -  Germany  Trade  &  Invest  (17.11.2023):  Bürgerkrieg  lässt  Wirtschaft  einbrechen, 
https://www.gtai.de/de/trade/sudan/wirtschaftsumfeld/buergerkrieg-laesst-wirtschaft-
einbrechen-228498, Zugriff 13.12.2023
-RW - ReliefWeb (19.10.2023): Sudan Six months of conflict - Key Facts and Figures, 
https://reliefweb.int/report/sudan/sudan-six-months-conflict-key-facts-and-figures-19-october-
2023, Zugriff 13.12.2023
 22. Medizinische Versorgung
Im weltweiten Vergleich ist die medizinische Versorgung im Sudan unterdurchschnittlich (LD o.D.). 
Sie ist auf dem Land, in den ländlichen Regionen, vielfach technisch, apparativ und hygienisch 
problematisch. In Khartum ist die Versorgung zwar besser (AA 14.9.2023), aber immer noch auf
geringem  Niveau.  In  den  größeren  Städten  gibt  es  vergleichsweise  ordentliche,  aber 
internationalen Standards nicht genügende Krankenhäuser – vor allem die Hygienestandards und 
die Medikamentenversorgung sind unzureichend (AA 1.6.2022). Pro Tausend Einwohner stehen im 
Land 0,7 Krankenhausbetten und ca. 0,41 Ärzte zur Verfügung. Letztere, ca. 19.200 im Land (LD 
o.D.), sind aber in der Regel gut ausgebildet (AA 1.6.2022).
Die Einfuhr von gängigen Medikamenten ist nur eingeschränkt möglich. Medikamente werden 
häufig im Zoll festgehalten, medizinische Hilfslieferungen ebenso. Viele Arzneimittel sind für die 
durchschnittliche  Bevölkerung  unerschwinglich  und  der  Pflegedienst  ist  dürftig. Das 
Sozialversicherungssystem funktioniert ebenfalls nur unzulänglich. Viele Betriebe entziehen sich 
dem staatlichen System. Zum Tragen kommt es überhaupt nur dort, wo die nötige Infrastruktur 
vorhanden ist, vornehmlich in den wenigen städtischen Ballungszentren. Auf dem Lande hat das 
System noch nicht Fuß fassen können (AA 1.6.2022).
Der Konflikt im Sudan beeinträchtigt das Gesundheitssystem und die soziale Basisinfrastruktur, 
was u. a. zum Ausbruch von Gesundheitkatastrophen wie Cholera in mehreren Bundesstaaten 
führte  (UNHCR  6.11.2023).  Am  26.9.2023  erklärte  das  sudanesische  Gesundheitsministerium 
offiziell  einen  Choleraausbruch  im  Bundesstaat  Gedaref  (al-Qadarif).  Choleraverdachtsfälle 
wurden auch in den Bundesstaaten Khartum und Südkordofan registriert, aber der begrenzte 
Zugang und die Unmöglichkeit, Proben an ein Labor zu schicken, verhindern eine Bestätigung 
eines Ausbruchs (RW 9.2023b). Die Zahl der Cholerafälle betrug Stand 11.12.2023 5.414, darunter 
170 Todesfälle. Insgesamt haben sich die Zahlen im Dezember 2023 mehr als verdoppelt (BAMF
11.12.2023). Der Ausbruch kommt zu einer Zeit, in der das sudanesische Gesundheitssystem an 
seine Grenzen stößt. Etwa 70 % der Krankenhäuser in den vom Konflikt betroffenen Staaten sind 
nicht funktionsfähig, und die Einrichtungen in den nicht vom Konflikt betroffenen Staaten sind 
durch den Zustrom von Vertriebenen überfordert (RW 9.2023b).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 34 von 37
34

Infektionskrankheiten können grundsätzlich kaum noch behandelt werden. Masern sind auf dem 
Vormarsch  (ARD  8.12.2023).  Zwischen  15.4.  und  15.9.2023  wurden  landesweit  über  4.000 
Masernfälle  mit  107  Todesopfern  festgestellt  (RW  9.2023b).  Für  kranke  Kinder  fehlt  die 
medizinische Versorgung, viele sind inzwischen unterernährt. Die WHO unterstützt nach eigenen 
Angaben 21 mobile Kliniken, Behandlungszentren für Cholera und Unterernährung. Mit Partnern 
werde alles getan, um trotz der verheerenden Sicherheitslage medizinische Güter zu verteilen 
(ARD 8.12.2023).
Gemeinsam  mit  Partnern  setzt  sich  der  UNHCR  dafür  ein,  Hilfe  für  Überlebende 
geschlechtsspezifischer  Gewalt  und  Missbrauchsopfer  zu  leisten,  u.a  durch  psychosoziale 
Unterstützung und Fallmanagement (UNHCR 6.11.2023).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.9.2023): Sudan: Reise- und Sicherheitshinweise 
(Reisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/sudansicherheit/
203266#content_5, Zugriff 12.12.2023
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.6.2022): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der Republik Sudan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2073856/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Sudan_
%28Stand_Mai_2022%29%2C_01.06.2022.pdf, Zugriff 19.10.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (11.12.2023): Kurzmitteilungen 
(KW50/2023), https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2023/briefingnotes-kw50-2023.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4, Zugriff 
13.12.2023
-LD - Laenderdaten.info (o.D.): Gesundheitswesen im Sudan, 
https://www.laenderdaten.info/Afrika/Sudan/gesundheit.php, Zugriff 13.12.2023
-RW - ReliefWeb (9.2023b): Sudan: Cholera Outbreak - Sep 2023, 
https://reliefweb.int/disaster/ep-2023-000181-sdn, Zugriff 13.12.2023
-MSF - Médecins Sans Frontières (19.10.2023): Sudan: MSF suspends surgery in Khartoum 
hospital as supplies remain blocked, https://www.ecoi.net/de/dokument/2099640.html, Zugriff 
13.12.2023
-ARD -  Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik 
Deutschland (8.12.2023): Seit Ausbruch des Bürgerkriegs - WHO geht von mehr als 12.000 
Toten im Sudan aus, https://www.tagesschau.de/ausland/afrika/sudan-who-100.html, Zugriff 
13.12.2023
-UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (6.11.2023): Sudan Emergency Six-
month Impact Update As of 6 November 2023, https://reliefweb.int/report/sudan/sudan-
emergency-six-month-impact-update-6-november-2023, Zugriff 13.12.2023
 23. Rückkehr
Die Regierung arbeitet mit dem UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen, um 
Flüchtlingen,  zurückkehrenden  Flüchtlingen  oder  Asylbewerbern  sowie  anderen  gefährdeten 
Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 20.3.2023).2021 kehrten knapp 800 sudanesische 
Flüchtlinge  aus  Niger,  Ägypten,  Libyen,  Tunesien,  Algerien,  Marokko,  Somalia  und  Dschibuti 
zurück, so die IOM. 2022 registrierte die IOM einen starken Anstieg. Rückkehrende können durch 
IOM betreut werden, sofern sie dies wünschen (AA 1.6.2022).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 35 von 37
35

Das  deutsche  Auswärtige  Amt  (AA)  hat  keine  Kenntnis  von  einer  etwaigen  besonderen 
Behandlung  der  nach  Sudan  zurückgeführten  sudanesischen  Staatsangehörigen.  Allein  die 
Stellung eines Asylantrags im Ausland hat nach Erkenntnissen des AA bisher nicht zu staatlichen 
Repressionen geführt (AA 1.6.2022). Weder längere Auslandsaufenthalte noch Asylanträge im 
Ausland führten bisher zu einer Gefährdung bei der Rückkehr. Das gilt auch für Deserteure und 
Wehrdienstverweigerer. Selbst Personen, die im Ausland Asyl erhalten haben, können in den 
Sudan zurückkehren, wie im Sudan lebende Betroffene berichten. Mit erhöhter Aufmerksamkeit
der Behörden, d.h. zusätzlichen Fragen bei der Einreise, müssen Personen, deren politisches 
Engagement bekannt ist, bisweilen rechnen. Für Personen, die aus Europa zurückkehren und 
nicht  öffentlich  gegen  die  Regierung  auftraten,  besteht  dieses  Risiko  im  Regelfall  nicht  (AA 
1.6.2022).
Der UNHCR fordert in Anbetracht der derzeit instabilen Lage im Sudan Aufnahmestaaten auf, die 
Ausstellung negativer Entscheidungen über Asylanträge von sudanesischen Staatsangehörigen 
oder Staatenlosen auszusetzen. Die Aussetzung sollte so lange aufrechterhalten werden, bis sich 
die  Lage  im  Sudan  stabilisiert  hat  und  verlässliche  Informationen  über  die  Sicherheits-  und 
Menschenrechtssituation  vorliegen,  um  die  Notwendigkeit  der  Gewährung  internationalen 
Schutzes für einzelne Antragsteller umfassend beurteilen zu können (RW 5.2023).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.6.2022): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der Republik Sudan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2073856/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Sudan_
%28Stand_Mai_2022%29%2C_01.06.2022.pdf, Zugriff 19.10.2023
-RW – RefWorld (5.2023): Sudan: UNHCR Position on Returns to Sudan, 
https://www.refworld.org/docid/6450e5814.html?
__cf_chl_tk=qdbnqk0NdHgZHAH7JKbl0k3Ooa.Nr7mClilcr3wPodc-1705498540-0-
gaNycGzNDaU, Zugriff 13.12.2023
-USDOS - United States Department of State (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human 
Rights Practices: Sudan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089142.html, Zugriff 19.10.2023
 24. Dokumente
Das Urkundenwesen in Sudan ist unzulänglich. Gegen Geldzahlung ist fast jede gewünschte 
Urkunde erhältlich. Seit 2016 werden keine Beglaubigungen mehr vorgenommen, es findet aber 
weiterhin eine anwaltliche Urkundenüberprüfung statt. Ältere sudanesische Ausweisdokumente 
sind  in  der  Regel  echt,  allerdings  können  sie  unwahre  Angaben  in  Bezug  auf  Fotos, 
Namensführung und Alter enthalten. Die Gültigkeit aller nicht maschinenlesbaren Pässe endete am 
24.11.2015. Seit 2013 werden biometrische und maschinenlesbare Reisepässe ausgestellt, bei 
denen eine nachträgliche Verfälschung praktisch nicht mehr möglich ist. Im Zweifelsfall kann ein 
Kooperationsanwalt eine Überprüfung der Angaben vornehmen. In vielen Gebieten existiert ein nur 
spärliches  Urkunden-  und  Registerwesen.  Es  ist  weiterhin  eine  Zunahme  an  durchgeführten 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 36 von 37
36

Urkundenüberprüfungen  von  im  Rahmen  der  Visumverfahren  vorgelegten  Ehe-  und 
Geburtsurkunden  aus  der  Region  zu  verzeichnen.  Die  Echtheit  von  Dokumenten 
(Personenstandsurkunden,  Gerichtsurteile,  Anzeigen,  usw.)  kann  ebenfalls  durch  einen 
Kooperationsanwalt überprüft werden (AA 1.6.2022).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.6.2022): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der Republik Sudan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2073856/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Sudan_
%28Stand_Mai_2022%29%2C_01.06.2022.pdf, Zugriff 19.10.2023
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 37 von 37
37