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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
-AI - Amnesty International (28.3.2023): Amnesty Report 2022 Sudan, https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/sudan-2022, Zugriff 7.11.2023 -BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (11.12.2023) : Kurzmitteilungen (KW50/2023), https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ BriefingNotes/2023/briefingnotes-kw50-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 13.12.2023 -GTAI - Germany Trade & Invest (17.11.2023): Bürgerkrieg lässt Wirtschaft einbrechen, https://www.gtai.de/de/trade/sudan/wirtschaftsumfeld/buergerkrieg-laesst-wirtschaft- einbrechen-228498, Zugriff 13.12.2023 -RW - ReliefWeb (19.10.2023): Sudan Six months of conflict - Key Facts and Figures, https://reliefweb.int/report/sudan/sudan-six-months-conflict-key-facts-and-figures-19-october- 2023, Zugriff 13.12.2023 22. Medizinische Versorgung Im weltweiten Vergleich ist die medizinische Versorgung im Sudan unterdurchschnittlich (LD o.D.). Sie ist auf dem Land, in den ländlichen Regionen, vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch. In Khartum ist die Versorgung zwar besser (AA 14.9.2023), aber immer noch auf geringem Niveau. In den größeren Städten gibt es vergleichsweise ordentliche, aber internationalen Standards nicht genügende Krankenhäuser – vor allem die Hygienestandards und die Medikamentenversorgung sind unzureichend (AA 1.6.2022). Pro Tausend Einwohner stehen im Land 0,7 Krankenhausbetten und ca. 0,41 Ärzte zur Verfügung. Letztere, ca. 19.200 im Land (LD o.D.), sind aber in der Regel gut ausgebildet (AA 1.6.2022). Die Einfuhr von gängigen Medikamenten ist nur eingeschränkt möglich. Medikamente werden häufig im Zoll festgehalten, medizinische Hilfslieferungen ebenso. Viele Arzneimittel sind für die durchschnittliche Bevölkerung unerschwinglich und der Pflegedienst ist dürftig. Das Sozialversicherungssystem funktioniert ebenfalls nur unzulänglich. Viele Betriebe entziehen sich dem staatlichen System. Zum Tragen kommt es überhaupt nur dort, wo die nötige Infrastruktur vorhanden ist, vornehmlich in den wenigen städtischen Ballungszentren. Auf dem Lande hat das System noch nicht Fuß fassen können (AA 1.6.2022). Der Konflikt im Sudan beeinträchtigt das Gesundheitssystem und die soziale Basisinfrastruktur, was u. a. zum Ausbruch von Gesundheitkatastrophen wie Cholera in mehreren Bundesstaaten führte (UNHCR 6.11.2023). Am 26.9.2023 erklärte das sudanesische Gesundheitsministerium offiziell einen Choleraausbruch im Bundesstaat Gedaref (al-Qadarif). Choleraverdachtsfälle wurden auch in den Bundesstaaten Khartum und Südkordofan registriert, aber der begrenzte Zugang und die Unmöglichkeit, Proben an ein Labor zu schicken, verhindern eine Bestätigung eines Ausbruchs (RW 9.2023b). Die Zahl der Cholerafälle betrug Stand 11.12.2023 5.414, darunter 170 Todesfälle. Insgesamt haben sich die Zahlen im Dezember 2023 mehr als verdoppelt (BAMF 11.12.2023). Der Ausbruch kommt zu einer Zeit, in der das sudanesische Gesundheitssystem an seine Grenzen stößt. Etwa 70 % der Krankenhäuser in den vom Konflikt betroffenen Staaten sind nicht funktionsfähig, und die Einrichtungen in den nicht vom Konflikt betroffenen Staaten sind durch den Zustrom von Vertriebenen überfordert (RW 9.2023b). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 34 von 37

Infektionskrankheiten können grundsätzlich kaum noch behandelt werden. Masern sind auf dem Vormarsch (ARD 8.12.2023). Zwischen 15.4. und 15.9.2023 wurden landesweit über 4.000 Masernfälle mit 107 Todesopfern festgestellt (RW 9.2023b). Für kranke Kinder fehlt die medizinische Versorgung, viele sind inzwischen unterernährt. Die WHO unterstützt nach eigenen Angaben 21 mobile Kliniken, Behandlungszentren für Cholera und Unterernährung. Mit Partnern werde alles getan, um trotz der verheerenden Sicherheitslage medizinische Güter zu verteilen (ARD 8.12.2023). Gemeinsam mit Partnern setzt sich der UNHCR dafür ein, Hilfe für Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt und Missbrauchsopfer zu leisten, u.a durch psychosoziale Unterstützung und Fallmanagement (UNHCR 6.11.2023). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.9.2023): Sudan: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/sudansicherheit/ 203266#content_5, Zugriff 12.12.2023 -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.6.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Sudan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2073856/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Sudan_ %28Stand_Mai_2022%29%2C_01.06.2022.pdf, Zugriff 19.10.2023 -BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (11.12.2023): Kurzmitteilungen (KW50/2023), https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ BriefingNotes/2023/briefingnotes-kw50-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 13.12.2023 -LD - Laenderdaten.info (o.D.): Gesundheitswesen im Sudan, https://www.laenderdaten.info/Afrika/Sudan/gesundheit.php, Zugriff 13.12.2023 -RW - ReliefWeb (9.2023b): Sudan: Cholera Outbreak - Sep 2023, https://reliefweb.int/disaster/ep-2023-000181-sdn, Zugriff 13.12.2023 -MSF - Médecins Sans Frontières (19.10.2023): Sudan: MSF suspends surgery in Khartoum hospital as supplies remain blocked, https://www.ecoi.net/de/dokument/2099640.html, Zugriff 13.12.2023 -ARD - Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (8.12.2023): Seit Ausbruch des Bürgerkriegs - WHO geht von mehr als 12.000 Toten im Sudan aus, https://www.tagesschau.de/ausland/afrika/sudan-who-100.html, Zugriff 13.12.2023 -UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (6.11.2023): Sudan Emergency Six- month Impact Update As of 6 November 2023, https://reliefweb.int/report/sudan/sudan- emergency-six-month-impact-update-6-november-2023, Zugriff 13.12.2023 23. Rückkehr Die Regierung arbeitet mit dem UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen oder Asylbewerbern sowie anderen gefährdeten Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 20.3.2023).2021 kehrten knapp 800 sudanesische Flüchtlinge aus Niger, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien, Marokko, Somalia und Dschibuti zurück, so die IOM. 2022 registrierte die IOM einen starken Anstieg. Rückkehrende können durch IOM betreut werden, sofern sie dies wünschen (AA 1.6.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 35 von 37

Das deutsche Auswärtige Amt (AA) hat keine Kenntnis von einer etwaigen besonderen Behandlung der nach Sudan zurückgeführten sudanesischen Staatsangehörigen. Allein die Stellung eines Asylantrags im Ausland hat nach Erkenntnissen des AA bisher nicht zu staatlichen Repressionen geführt (AA 1.6.2022). Weder längere Auslandsaufenthalte noch Asylanträge im Ausland führten bisher zu einer Gefährdung bei der Rückkehr. Das gilt auch für Deserteure und Wehrdienstverweigerer. Selbst Personen, die im Ausland Asyl erhalten haben, können in den Sudan zurückkehren, wie im Sudan lebende Betroffene berichten. Mit erhöhter Aufmerksamkeit der Behörden, d.h. zusätzlichen Fragen bei der Einreise, müssen Personen, deren politisches Engagement bekannt ist, bisweilen rechnen. Für Personen, die aus Europa zurückkehren und nicht öffentlich gegen die Regierung auftraten, besteht dieses Risiko im Regelfall nicht (AA 1.6.2022). Der UNHCR fordert in Anbetracht der derzeit instabilen Lage im Sudan Aufnahmestaaten auf, die Ausstellung negativer Entscheidungen über Asylanträge von sudanesischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen auszusetzen. Die Aussetzung sollte so lange aufrechterhalten werden, bis sich die Lage im Sudan stabilisiert hat und verlässliche Informationen über die Sicherheits- und Menschenrechtssituation vorliegen, um die Notwendigkeit der Gewährung internationalen Schutzes für einzelne Antragsteller umfassend beurteilen zu können (RW 5.2023). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.6.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Sudan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2073856/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Sudan_ %28Stand_Mai_2022%29%2C_01.06.2022.pdf, Zugriff 19.10.2023 -RW – RefWorld (5.2023): Sudan: UNHCR Position on Returns to Sudan, https://www.refworld.org/docid/6450e5814.html? __cf_chl_tk=qdbnqk0NdHgZHAH7JKbl0k3Ooa.Nr7mClilcr3wPodc-1705498540-0- gaNycGzNDaU, Zugriff 13.12.2023 -USDOS - United States Department of State (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human Rights Practices: Sudan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089142.html, Zugriff 19.10.2023 24. Dokumente Das Urkundenwesen in Sudan ist unzulänglich. Gegen Geldzahlung ist fast jede gewünschte Urkunde erhältlich. Seit 2016 werden keine Beglaubigungen mehr vorgenommen, es findet aber weiterhin eine anwaltliche Urkundenüberprüfung statt. Ältere sudanesische Ausweisdokumente sind in der Regel echt, allerdings können sie unwahre Angaben in Bezug auf Fotos, Namensführung und Alter enthalten. Die Gültigkeit aller nicht maschinenlesbaren Pässe endete am 24.11.2015. Seit 2013 werden biometrische und maschinenlesbare Reisepässe ausgestellt, bei denen eine nachträgliche Verfälschung praktisch nicht mehr möglich ist. Im Zweifelsfall kann ein Kooperationsanwalt eine Überprüfung der Angaben vornehmen. In vielen Gebieten existiert ein nur spärliches Urkunden- und Registerwesen. Es ist weiterhin eine Zunahme an durchgeführten .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 36 von 37

Urkundenüberprüfungen von im Rahmen der Visumverfahren vorgelegten Ehe- und Geburtsurkunden aus der Region zu verzeichnen. Die Echtheit von Dokumenten (Personenstandsurkunden, Gerichtsurteile, Anzeigen, usw.) kann ebenfalls durch einen Kooperationsanwalt überprüft werden (AA 1.6.2022). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.6.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Sudan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2073856/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Sudan_ %28Stand_Mai_2022%29%2C_01.06.2022.pdf, Zugriff 19.10.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 37 von 37
