suda-lib-2024-02-02-ke

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Infektionskrankheiten können grundsätzlich kaum noch behandelt werden. Masern sind auf dem 
Vormarsch  (ARD  8.12.2023).  Zwischen  15.4.  und  15.9.2023  wurden  landesweit  über  4.000 
Masernfälle  mit  107  Todesopfern  festgestellt  (RW  9.2023b).  Für  kranke  Kinder  fehlt  die 
medizinische Versorgung, viele sind inzwischen unterernährt. Die WHO unterstützt nach eigenen 
Angaben 21 mobile Kliniken, Behandlungszentren für Cholera und Unterernährung. Mit Partnern 
werde alles getan, um trotz der verheerenden Sicherheitslage medizinische Güter zu verteilen 
(ARD 8.12.2023).
Gemeinsam  mit  Partnern  setzt  sich  der  UNHCR  dafür  ein,  Hilfe  für  Überlebende 
geschlechtsspezifischer  Gewalt  und  Missbrauchsopfer  zu  leisten,  u.a  durch  psychosoziale 
Unterstützung und Fallmanagement (UNHCR 6.11.2023).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.9.2023): Sudan: Reise- und Sicherheitshinweise 
(Reisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/sudansicherheit/
203266#content_5, Zugriff 12.12.2023
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.6.2022): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der Republik Sudan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2073856/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Sudan_
%28Stand_Mai_2022%29%2C_01.06.2022.pdf, Zugriff 19.10.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (11.12.2023): Kurzmitteilungen 
(KW50/2023), https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2023/briefingnotes-kw50-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 
13.12.2023
-LD - Laenderdaten.info (o.D.): Gesundheitswesen im Sudan, 
https://www.laenderdaten.info/Afrika/Sudan/gesundheit.php, Zugriff 13.12.2023
-RW - ReliefWeb (9.2023b): Sudan: Cholera Outbreak - Sep 2023, 
https://reliefweb.int/disaster/ep-2023-000181-sdn, Zugriff 13.12.2023
-MSF - Médecins Sans Frontières (19.10.2023): Sudan: MSF suspends surgery in Khartoum 
hospital as supplies remain blocked, https://www.ecoi.net/de/dokument/2099640.html, Zugriff 
13.12.2023
-ARD -  Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik 
Deutschland (8.12.2023): Seit Ausbruch des Bürgerkriegs - WHO geht von mehr als 12.000 
Toten im Sudan aus, https://www.tagesschau.de/ausland/afrika/sudan-who-100.html, Zugriff 
13.12.2023
-UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (6.11.2023): Sudan Emergency Six-
month Impact Update As of 6 November 2023, https://reliefweb.int/report/sudan/sudan-
emergency-six-month-impact-update-6-november-2023, Zugriff 13.12.2023
 23. Rückkehr
Die Regierung arbeitet mit dem UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen, um 
Flüchtlingen,  zurückkehrenden  Flüchtlingen  oder  Asylbewerbern  sowie  anderen  gefährdeten 
Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 20.3.2023).2021 kehrten knapp 800 sudanesische 
Flüchtlinge  aus  Niger,  Ägypten,  Libyen,  Tunesien,  Algerien,  Marokko,  Somalia  und  Dschibuti 
zurück, so die IOM. 2022 registrierte die IOM einen starken Anstieg. Rückkehrende können durch 
IOM betreut werden, sofern sie dies wünschen (AA 1.6.2022).
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Das  deutsche  Auswärtige  Amt  (AA)  hat  keine  Kenntnis  von  einer  etwaigen  besonderen 
Behandlung  der  nach  Sudan  zurückgeführten  sudanesischen  Staatsangehörigen.  Allein  die 
Stellung eines Asylantrags im Ausland hat nach Erkenntnissen des AA bisher nicht zu staatlichen 
Repressionen geführt (AA 1.6.2022). Weder längere Auslandsaufenthalte noch Asylanträge im 
Ausland führten bisher zu einer Gefährdung bei der Rückkehr. Das gilt auch für Deserteure und 
Wehrdienstverweigerer. Selbst Personen, die im Ausland Asyl erhalten haben, können in den 
Sudan zurückkehren, wie im Sudan lebende Betroffene berichten. Mit erhöhter Aufmerksamkeit
der Behörden, d.h. zusätzlichen Fragen bei der Einreise, müssen Personen, deren politisches 
Engagement bekannt ist, bisweilen rechnen. Für Personen, die aus Europa zurückkehren und 
nicht  öffentlich  gegen  die  Regierung  auftraten,  besteht  dieses  Risiko  im  Regelfall  nicht  (AA 
1.6.2022).
Der UNHCR fordert in Anbetracht der derzeit instabilen Lage im Sudan Aufnahmestaaten auf, die 
Ausstellung negativer Entscheidungen über Asylanträge von sudanesischen Staatsangehörigen 
oder Staatenlosen auszusetzen. Die Aussetzung sollte so lange aufrechterhalten werden, bis sich 
die  Lage  im  Sudan  stabilisiert  hat  und  verlässliche  Informationen  über  die  Sicherheits-  und 
Menschenrechtssituation  vorliegen,  um  die  Notwendigkeit  der  Gewährung  internationalen 
Schutzes für einzelne Antragsteller umfassend beurteilen zu können (RW 5.2023).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.6.2022): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der Republik Sudan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2073856/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Sudan_
%28Stand_Mai_2022%29%2C_01.06.2022.pdf, Zugriff 19.10.2023
-RW – RefWorld (5.2023): Sudan: UNHCR Position on Returns to Sudan, 
https://www.refworld.org/docid/6450e5814.html?
__cf_chl_tk=qdbnqk0NdHgZHAH7JKbl0k3Ooa.Nr7mClilcr3wPodc-1705498540-0-
gaNycGzNDaU, Zugriff 13.12.2023
-USDOS - United States Department of State (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human 
Rights Practices: Sudan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089142.html, Zugriff 19.10.2023
 24. Dokumente
Das Urkundenwesen in Sudan ist unzulänglich. Gegen Geldzahlung ist fast jede gewünschte 
Urkunde erhältlich. Seit 2016 werden keine Beglaubigungen mehr vorgenommen, es findet aber 
weiterhin eine anwaltliche Urkundenüberprüfung statt. Ältere sudanesische Ausweisdokumente 
sind  in  der  Regel  echt,  allerdings  können  sie  unwahre  Angaben  in  Bezug  auf  Fotos, 
Namensführung und Alter enthalten. Die Gültigkeit aller nicht maschinenlesbaren Pässe endete am 
24.11.2015. Seit 2013 werden biometrische und maschinenlesbare Reisepässe ausgestellt, bei 
denen eine nachträgliche Verfälschung praktisch nicht mehr möglich ist. Im Zweifelsfall kann ein 
Kooperationsanwalt eine Überprüfung der Angaben vornehmen. In vielen Gebieten existiert ein nur 
spärliches  Urkunden-  und  Registerwesen.  Es  ist  weiterhin  eine  Zunahme  an  durchgeführten 
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Urkundenüberprüfungen  von  im  Rahmen  der  Visumverfahren  vorgelegten  Ehe-  und 
Geburtsurkunden  aus  der  Region  zu  verzeichnen.  Die  Echtheit  von  Dokumenten 
(Personenstandsurkunden,  Gerichtsurteile,  Anzeigen,  usw.)  kann  ebenfalls  durch  einen 
Kooperationsanwalt überprüft werden (AA 1.6.2022).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.6.2022): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der Republik Sudan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2073856/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Sudan_
%28Stand_Mai_2022%29%2C_01.06.2022.pdf, Zugriff 19.10.2023
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