togo-lib-2025-05-26-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt. Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, BVwG) mittels Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß den Standards der Staatendokumentation erstellt wird. Ein LIB gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU- Mitgliedsstaaten. Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs. 5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht. Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entwickelt worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt. Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Zugunsten der besseren Les- und Verwendbarkeit wird im vorliegenden Produkt auf eine genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter gemeint. Qualitäts- und Aktualisierungshinweis Das LIB beinhaltet Arbeitsübersetzungen fremdsprachiger Quellen. Auswahl, Verwertung und Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der Staatendokumentation. Eine Aktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf auf Anfrage. Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 20

Länderspezifische Anmerkungen keine .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 20

Inhaltsverzeichnis 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................5 2. Politische Lage..........................................................................................................................5 3. Sicherheitslage..........................................................................................................................7 4. Rechtsschutz / Justizwesen...................................................................................................... 8 5. Sicherheitsbehörden.................................................................................................................8 6. Folter und unmenschliche Behandlung.....................................................................................9 7. Korruption................................................................................................................................10 8. Wehrdienst und Rekrutierungen.............................................................................................10 9. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................11 10. Meinungs- und Pressefreiheit................................................................................................. 12 11. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition............................................................13 12. Haftbedingungen.....................................................................................................................14 13. Todesstrafe..............................................................................................................................14 14. Religionsfreiheit.......................................................................................................................14 15. Minderheiten........................................................................................................................... 15 16. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................15 16.1. Frauen/Kinder.....................................................................................................................15 16.2. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten................................................................................17 17. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................18 18. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................18 19. Medizinische Versorgung........................................................................................................ 19 20. Rückkehr................................................................................................................................. 20 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 20

1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden. 2. Politische Lage Der Präsident, der als Staatsoberhaupt fungiert und die meisten Exekutivbefugnisse innehat, wird für fünf Jahre gewählt. Die Amtszeitbeschränkungen des Präsidenten wurden 2002 abgeschafft und durch eine Verfassungsänderung im Jahr 2019 wiederhergestellt. Diese gelten nicht rückwirkend (FH 2024). Obwohl seit 1992 regelmäßig Mehrparteienwahlen abgehalten werden, wird die togolesische Politik seit 1963 von dem verstorbenen Gnassingbé Eyadéma und seinem Sohn, dem derzeitigen Präsidenten Faure Gnassingbé, kontrolliert (FH 2024). General Gnassingbé Eyadéma regierte als Militärherrscher ab 1967 fast vier Jahrzehnte lang mit harter Hand. Trotz des Anfang der 1990er Jahre eingeführten Mehrparteienwahlen wurde die Regierung weitgehend von Präsident Gnassingbé Eyadéma dominiert, dessen Partei Rassemblement du Peuple Togolais (RPT) seit 1967 fast ununterbrochen an der Macht ist und deren Nachfolgepartei, die Union pour la République (UNIR), weiter die Mehrheit der Sitze in der heutigen Legislative hält (CIA 28.3.2025). Die togolesische Nationalversammlung hat am 19. April 2024 in einer finalen Lesung eine neue Verfassung verabschiedet, die das präsidiale System durch ein parlamentarisches System ersetzt. Das neue Grundgesetz schafft das direkte Wahlrecht für den Präsidenten der Republik ab und führt das Amt des Ministerratspräsidenten ein, der fortan die Regierungsgeschäfte führt (BAMF 22.4.2024; vgl. DF 2024). Im Vorfeld der mehrfach verschobenen Parlamentswahlen 2024 ist es zu Protesten gekommen. Der Grund dafür war die umstrittene Verfassungsänderung (BMZ 25.3.2025). Neun Mitglieder der Oppositionsgruppe Dynamique Monseigneur Kpodzro (DMK) sind von der Polizei in Lomé festgenommen worden, nachdem sie auf einem Markt gegen die Unrechtmäßigkeit der Reform protestiert hatten (AEP 5.4.2024). Die Alliance National pour le Changement (ANC) ist Teil der Oppositionskoalition und hat ebenfalls Proteste gegen die Verfassungsänderung angeführt, obwohl diese Proteste von der Regierung verboten worden waren (AJ 29.4.2024). In einer Erklärung haben die Oppositionskoalition Dynamique Pour la Majorité du Peuple (DMP) und weitere Unterzeichner die Verfassungsänderungen als gezieltes politisches Manöver bezeichnet, um es Gnassingbé zu ermöglichen, seine Amtszeit auf Lebenszeit zu verlängern (AJ 20.4.2024). Trotz allem wurden die Parlaments- und Regionalwahlen am 29. April 2024 durchgeführt (BAMF 22.4.2024; vgl. AA 4.2.2025). Der nationalen Wahlkommission zufolge lag die Wahlbeteiligung bei 61%. Zu den Wahlen hatten sich rd. 4,2 Millionen Togolesen registriert. Wie Medien berichtet haben, verlief der Wahltag ohne größere Zwischenfälle. Laut offiziellen Angaben hat die .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 20

Regierungspartei Union pour la République (UNIR) eine klare Mehrheit im Parlament errungen. Die Partei des Präsidenten gewann 108 der 113 Sitze. Die DMP hat jedoch die ordnungsgemäße Durchführung sowie die Ergebnisse der Wahlen infrage gestellt. Sie hat von zahlreichen Unregelmäßigkeiten und Betrugsvorwürfen am Wahltag berichtet, darunter eine unzulässige Anzahl von Stimmen in mehreren Wahllokalen, ein verzögerter Beginn der Stimmabgabe sowie das Fehlen ausgehängter Wählerlisten (BAMF 6.5.2024). Bei den Wahlen haben Wahlbeobachter unterschiedliche Einschätzungen geäußert. Während die Afrikanische Union (AU) und die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) den Wahlprozess insgesamt als zufriedenstellend bewertet haben, gab es erhebliche Kritik der katholischen Kirche (BMZ 25.3.2025). Auch die Akkreditierung ausländischer Journalisten ist zeitweise ausgesetzt gewesen, was die Transparenz der Wahlen beeinträchtigt hat (DW 29.4.2024; vgl. BMZ 25.3.2025). Im Anschluss an die Wahlen wurde im Mai 2024 die grundlegende Verfassungsänderung verkündet (AA 4.2.2025). Die Senatswahlen haben am 15. Feber 2025 stattgefunden (AEP 18.2.2025). Die regierende UNIR hat sich 34 der 41 verfügbaren Sitze gesichert (AEP 18.2.2025; vgl. TF 12.3.2025, AN 17.2.2025). Der togolesische Senat bildet die zweite Kammer des Parlaments, 20 Senatoren werden vom Präsidenten ernannt (TF 12.3.2025; vgl. AN 17.2.2025). Einige wichtige Oppositionsparteien, darunter die ANC, die Forces Démocratiques pour la République (FDR) und die DMP haben die Wahlen boykottiert. Die Alliance des Démocrates pour le Développement Intégral (ADDI), die führende Oppositionspartei, hat an der Wahl teilgenommen, jedoch nur einen Sitz errungen. Sechs weitere Sitze sind an kleinere Parteien vergeben worden. Ausländischen Medienvertretern wurde keine Akkreditierung für die Berichterstattung über diese Wahlen erteilt, ähnlich wie bei den Parlaments- und Regionalwahlen im April (AN 17.2.2025). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (4.2.2025): Togo - Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/togo-node/togosicherheit/213850, Zugriff 11.4.2025 - AEP - African Elections Project (18.2.2025): Togo's ruling party secures senate victory amid controversial constitutional reforms, https://www.africanelections.org/news/togos-ruling- partysecures-senate-victory-amid-controversial-constitutional-reforms/, Zugriff 26.5.2025 - AEP - African Elections Project (5.4.2024): Togo opposition calls for mass protest over legislative elections delay, https://www.africanelections.org/news/togo-opposition-calls-for- mass-protest-over-legislative-elections-delay/, Zugriff 22.5.2025 - AJ - Al Jazeera (29.4.2024): Togo’s parliamentary election: Why all eyes are on President Gnassingbe, https://www.aljazeera.com/news/2024/4/29/togos-parliamentary-election-why-all- eyes-are-on-president-gnassingbe, Zugriff 22.5.2025 - AJ - Al Jazeera (20.4.2024): Togo approves constitutional reform changing how president is elected, https://www.aljazeera.com/news/2024/4/20/togo-approves-constitutional-reform- changing-how-president-is-elected, Zugriff 22.5.2025 - AN - Africanews (17.2.2025): Faure Gnassingbé's party triumphs in Togo's senatorial vote, https://www.africanews.com/2025/02/17/faure-gnassingbes-party-triumphs-in-togos-senatorial- vote/ , Zugriff 26.5.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 20

- BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.5.2024): Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ BriefingNotes2024/briefingnotes-kw19-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 2.4.2025 - BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (22.4.2024): Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/ 2024/briefingnotes-kw17-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 2.4.2025 - BMZ - Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] (25.3.2025): Politische Situation, Schleppende Reformschritte, innere Spannungen, https://www.bmz.de/de/laender/togo/politische-situation-15762, Zugriff 23.5.2025 - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (28.3.2025): The World Factbook, Togo, https://www.cia.gov/the-wor ld-fa ctbook/countries/togo/ , Zugriff 2.4.2025 - DF - Deutschlandfunk (20.4.2024): Parlament billigt umstrittene Verfassungsreform, https://www.deutschland funk.de/parlament-billigt-umstrittene-verfassungsreform-102.html , Zugriff 2.4.2025 - DW - Deutsche Welle (29.4.2024): Togo wählt nach Verfassungsreform neues Parlament, https://www.dw.com/de/togo-w%C3%A4hlt-neues-parlament-nach-umstrittener- verfassungsreform/a-68947102, Zugriff 23.5.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Togo, https://www.ecoi.net/en/do cument/2108077.html , Zugriff 2.4.2025 - TF - Togo First (12.3.2025): Togo Completes Senate with 61 Members, https://www.togofirst.com/en/politics/1203-15916-togo-completes-senate-with-61-members, Zugriff 26.5.2025 3. Sicherheitslage Aufgrund der Sicherheitslage in der benachbarten Sahel-Region und im äußersten Norden Togos, besteht grundsätzlich eine erhöhte Gefahr terroristischer Gewaltakte, Entführungen und krimineller Übergriffe (AA 4.2.2025), v.a. im äußersten Norden Togos durch Einsickern von kriminellen oder terroristischen Gruppen aus Burkina Faso (AA 4.2.2025; vgl. USDOS 23.4.2024). Togo hat seine Sicherheitskräfte im Grenzgebiet verstärkt; hier ist mit Kontrollen zu rechnen. Seit 2021 werden im Grenzgebiet Togos zu Burkina Faso wiederholt Anschläge mit terroristischem Hintergrund auf Sicherheitskräfte verzeichnet (AA 4.2.2025; vgl. RF 4.2.2025). Der Kampf gegen die Terrorgruppe Jama'at Nasr al-Islam wal Muslimin (JNIM) setzt sich im Grenzgebiet von Burkina Faso, Togo und Benin fort (USDOS 23.4.2024; vgl. UNSC 2.12.2024). Häufigkeit und Intensität der Anschläge haben 2024 zugenommen. Der bisherige Höhepunkt war ein Anschlag im Juli 2024 mit mindestens 21 Toten und vielen Verletzten (AA 4.2.2025; vgl. RF 4.2.2025). In der Nacht vom 25. auf 26. Oktober 2024 haben bewaffnete Angreifer in dem Dorf Malgbangou (Präfektur Kpendjal in der Region Savanes) nahe der Grenze zu Burkina Faso acht Menschen getötet. Einige Tage zuvor haben Angreifer einige Geschäfte in Brand gesteckt, es hat dabei aber keine Opfer gegeben (BAMF 28.10.2024). In der Region Savanes gilt weiterhin der Ausnahmezustand zur Bekämpfung terroristischer Bedrohungen. Die angespannte Sicherheitslage in der Region Savanes wirkt sich auch auf die angrenzende Provinz Kara aus (EDA 29.11.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 20

Die Kriminalität ist vor allem in der Hauptstadt Lomé hoch. Dabei wird immer häufiger Gewalt angewendet. Auch Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen vor (EDA 29.11.2024). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (4.2.2025): Togo - Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/togo-node/togosicherheit/213850, Zugriff 11.4.2025 - BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (28.10.2024): Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ BriefingNotes 2024/briefingnotes-kw44-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3 , Zugriff 3.4.2025 - EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (29.11.2024): Reisehinweise für Togo, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und- reisehinweise/togo/reisehinweise-fuertogo.html, Zugriff 15.4.2025 - UNSC - United Nations Security Council (2.12.2024): Activities of the United Nations Office for West Africa and the Sahel: Report of the Secretary-General, https://www.ecoi.net/en/file/local/2120502/n2434792.pdf, Zugriff 14.5.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): Country Report on Human Rights Practices 2023 - Togo, https://www.ecoi.n et/de/d okument/2107841.html , Zugriff 3.4.2025 4. Rechtsschutz / Justizwesen Die Verfassung und das Gesetz sehen eine unabhängige Justiz vor, aber die Regierung respektiert ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht immer (USDOS 23.4.2024). In der Praxis stehen die Gerichte unter starkem Einfluss der Präsidentschaft. Das Verfassungsgericht gilt als parteiisch gegenüber der Regierungspartei Union pour la République (UNIR). Die Richter an anderen Gerichten werden von der Exekutive auf der Grundlage der Empfehlungen eines von hochrangigen Richtern dominierten Justizrats ernannt (FH 2024). Das Gerichtssystem ist überlastet und personell unterbesetzt (USDOS 23.4.20224). Der Einfluss der Exekutive und die Korruption in der Justiz schränken die verfassungsmäßigen Rechte auf ein faires Verfahren ein (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Alle Angeklagten haben das Recht, unverzüglich und ausführlich über die gegen sie erhobenen Vorwürfe informiert zu werden. Weiters haben Angeklagte das Recht auf eine Verhandlung ohne unangemessene Verzögerung, auf Anwesenheit bei der Verhandlung und auf einen Anwalt. Obwohl die Behörden in vielen Fällen diese Rechte respektieren, gibt es zahlreiche Ausnahmen, darunter lange Verzögerungen bei den Verfahren und die Verweigerung des Zugangs zu Anwälten (USDOS 23.4.2024). Quellen: - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Togo, https://www.ecoi.net/e n/document/2108077.html , Zugriff 2.4.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): Country Report on Human Rights Practices 2023 - Togo, https://www.ecoi.n et/de/d okument/2107841.html , Zugriff 3.4.2025 5. Sicherheitsbehörden Die Nationalpolizei (Direction de la Police Nationale) und die Gendarmerie (Gendarmerie Nationale Togolaise) sind verantwortlich für die Strafverfolgung und Aufrechterhaltung der Ordnung im Land. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 20

Die Gendarmerie ist auch für die Migration und den Grenzschutz zuständig. Der Nationale Nachrichtendienst stellt der Polizei und den Gendarmen Informationen zur Verfügung, hat jedoch keine internen Sicherheits- oder Haftbefugnisse. Die Polizei steht unter der Leitung des Ministeriums für Sicherheit und Katastrophenschutz (CIA 28.3.2025; vgl. USDOS 12.4.2022). Die Gendarmerie untersteht dem Verteidigungsministerium, ist aber auch dem Ministerium für Sicherheit und Katastrophenschutz in vielen Fragen der Strafverfolgung und Sicherheit berichtspflichtig (CIA 28.3.2025; vgl. USDOS 12.4.2022). Die Armee (Forces Armees Togolaise) untersteht dem Verteidigungsministerium, das direkt beim Präsidenten ressortiert (USDOS 12.4.2022). Manchmal entgleitet den zivilen Behörden die Kontrolle über die Sicherheitskräfte, und die staatlichen Mechanismen zur Untersuchung und Bestrafung von Missbrauch sind häufig nicht wirksam. Straflosigkeit stellt bei den Sicherheitskräften, einschließlich Polizei, Gendarmerie und Streitkräften, ein Problem dar (USDOS 12.4.2022; vgl. USDOS 23.4.2024). Korruption und unzureichende Ausbildung tragen dazu bei (USDOS 12.4.2022). Quellen: - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (28.3.2025): The World Factbook – Togo, https://www.cia. gov/th e-world-fa ctbook/countries/togo/ , Zugriff 2.4.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): Country Report on Human Rights Practices 2023 - Togo, https://www.ecoi.n et/de/d okument/2107841.html , Zugriff 3.4.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 – Togo, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071217.html, Zugriff 2.4.2025 6. Folter und unmenschliche Behandlung Die Verfassung und Gesetze verbieten derartige Praktiken. Es gibt jedoch zahlreiche Berichte über grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung durch Regierungsbeamte. Menschenrechtsorganisationen berichteten über systematische körperliche Misshandlungen (USDOS 23.4.2024) bzw. Folter von Gefangenen (FH 2024). Am 5. Juli 2023 wies der ECOWAS-Gerichtshof die Behörden an, Agbogbo Kossi Edem für die Verletzung seiner Menschenrechte zu entschädigen. Sicherheitskräfte hatten ihn festgenommen und geschlagen, als er an einer Demonstration teilnahm, auf der die Veröffentlichung der Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen 2020 gefordert wurde. Das Gericht urteilte, dass seine Festnahme willkürlich war, und forderte eine Untersuchung der Misshandlungen. Am 7. Juli 2023 ordnete der ECOWAS-Gerichtshof zudem die sofortige Freilassung von zehn Personen an, die seit 2019 ohne Gerichtsverfahren unter dem Vorwurf der Verletzung der Staatssicherheit inhaftiert waren. Das Gericht wies die Behörden außerdem an, alle zehn für die lange Inhaftierung und für Misshandlungen in der Haft zu entschädigen und forderte eine Untersuchung der Misshandlungen. Die Betroffenen waren Ende 2023 jedoch nach wie vor in Gewahrsam. Im November 2023 forderte der ECOWAS-Gerichtshof die Behörden auf, 15 Personen, die in Verbindung mit den .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 20

Demonstrationen vom August 2017 festgenommen worden waren, umgehend freizulassen und ihnen eine Entschädigung zu zahlen. Nach Auffassung des Gerichts waren sie willkürlich in Haft, und ihr Recht auf Schutz vor Folter und anderer Misshandlung ist verletzt worden (AI 24.4.2024). Quellen: - AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights - Togo 2023, https://www.ecoi.net/en /document/2107934.html , Zugriff 3.4.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Togo, https://www.ecoi.net/e n/document/2108077.html , Zugriff 2.4.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): Country Report on Human Rights Practices 2023 - Togo, https://www.ecoi.n e t/de/dokument/2107841.html , Zugriff 3.4.2025 7. Korruption Gemäß dem jährlichen Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International(TI) belegt Togo den 121. Platz von 180 untersuchten Ländern, gleichbedeutend mit weitverbreiteter Korruption (TI 2024). Korruption ist ein ernstes und seit langem bestehendes Problem. So gilt die Polizei als korrupt (FH 2024). In der Öffentlichkeit herrscht die weit verbreitete Vorstellung, dass Anwälte und Prozessparteien Richter bestechen, um den Ausgang von Fällen zu beeinflussen (USDOS 23.4.2024). Die Regierung hat ein Gesetz zur Eindämmung der Korruption erlassen, das strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vorsieht, aber es wird nicht wirksam durchgesetzt (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024, TF 31.1.2023). Die meisten Mitglieder der Hohen Behörde für die Verhütung und Bekämpfung von Korruption und damit zusammenhängenden Straftaten (HAPLUCIA) sind vom Präsidenten ernannt, was Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit des Gremiums aufkommen lässt. Die HAPLUCIA kann die Verfahren nicht selbst verfolgen und muss die Staatsanwaltschaft anrufen (FH 2024; vgl. TF 31.1.2023). Quellen: -FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Togo, https://www.ecoi .ne t/en/do cument/2108077.html , Zugriff 2.4.2025 -TF - Togo First (31.1.2023): Togo: Aba Kimelabalo, nouveau président de la HAPLUCIA, https://www.togofirst.com/fr/gouvernance-economique/3101-11316-togo-aba-kimelabalo- nouveau-president-de-la-haplucia, Zugriff 4.4.2025 -TI - Transparency International (2024): Corruption Perceptions Iedex 2024, https://images.transparencycdn.org/images/Report-CPI-2024-English.pdf, Zugriff 8.5.2025 -USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): Country Report on Human Rights Practices 2023 - Togo, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107841.html , Zugriff 3.4.2025 8. Wehrdienst und Rekrutierungen In Togo gibt es keine Wehrpflicht. Die Streitkräfte Togos (Forces Armees Togolaises, FAT) bestehen aus Freiwilligen, die sich ab einem Alter von 18 Jahren für einen zweijährigen Dienst verpflichten (CIA 28.3.2025). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 20

- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (28.3.2025): The World Factbook, Togo, https://w ww.cia.gov/the-world-factbook/countries/togo/ , Zugriff 2.4.2025 9. Allgemeine Menschenrechtslage Die Behörden unterdrücken mitunter gewaltsam das Recht auf Meinungs,- Vereinigungs,- und Versammlungsfreiheit. Mehrere Proteste gegen Verfassungsänderungen wurden zu Unrecht verboten, Zeitungen gesperrt und politische Aktivitäten und Mitglieder von Nichtregierungsorganisationen willkürlich verhaftet. Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung ergriffen (AI 29.4.2025). Es gibt in den vergangenen Jahren immer wieder staatliche Eingriffe in die Medienfreiheit sowie willkürliche Festnahmen von Oppositionspolitikern. Menschenrechtsorganisationen berichten außerdem über Misshandlungen in Haft (BMZ 25.3.2025). Der Ausnahmezustand [Anm.: in der Region Savanes] berechtigt die Behörden unter anderem dazu, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen (EDA 29.11.2024). Zu den relevantesten Menschenrechtsproblemen gehören grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung durch die Regierung oder im Auftrag der Regierung; harte und lebensbedrohliche Haftbedingungen; willkürliche Verhaftung oder Inhaftierung; politische Gefangene oder Häftlinge; willkürliche oder rechtswidrige Eingriffe in die Privatsphäre; schwerwiegende Einschränkungen der Meinungs- und Medienfreiheit, einschließlich der Existenz von Verleumdungsgesetzen; erhebliche Eingriffe in die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; schwerwiegende Korruption in der Regierung; fehlende Untersuchung von und Rechenschaftspflicht für geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf häusliche oder intime Partnergewalt und Kinder-, Früh- und Zwangsverheiratung; Gewaltverbrechen oder Gewaltandrohungen gegen Angehörige sexueller Minderheiten; Existenz oder Anwendung von Gesetzen, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen kriminalisieren; und Existenz der schlimmsten Formen von Kinderarbeit (USDOS 23.4.2024). Ein Cybersicherheitsgesetz aus dem Jahr 2018 kriminalisiert die Veröffentlichung falscher Informationen im Internet (FH 2024). Das Gesetz kriminalisiert die Erstellung und Weitergabe von Daten, die "die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die Verletzung der Menschenwürde" untergraben (USDOS 23.4.2024) sowie Verstöße gegen die öffentliche Moral. Das Gesetz räumte der Polizei auch mehr Befugnisse zur elektronischen Überwachung ein (FH 2024). Obwohl nach dem erwähnten Gesetz keine Fälle strafrechtlich verfolgt worden sind, berichten Menschenrechtsorganisationen, dass das Gesetz weiterhin zu einer Atmosphäre des "eingeschränkten zivilen Raums" beiträgt, einem Umfeld, in dem die Bürger sich selbst zensieren, weil sie befürchten, für das Teilen von Gedanken und Meinungen bestraft werden zu können (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 20
