togo-lib-2025-05-26-ke

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Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und 
Asyl  wurde  gemäß  den  vom  Staatendokumentationsbeirat  beschlossenen  Standards  und  der 
Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf
den  Bedürfnissen  in  Verfahren  des  Asyl-  und  Fremdenwesens  (RD,  EASt,  ASt,  BVwG)  mittels 
Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß 
den  Standards  der  Staatendokumentation  erstellt  wird.  Ein  LIB  gibt  eine  einzelfallunabhängige
Darstellung über  die  Lage  betreffend  relevanter  Tatsachen  in  Herkunftsländern  bzw.  in  EU-
Mitgliedsstaaten.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs.
5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen 
Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung 
im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht.
Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entwickelt worden. In 
diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen
im  Vordergrund.  Grundsätzlich  wird  jede  Information  mit  mindestens  einer  Quelle  belegt;  aus 
vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt 
auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen
für  die  rechtliche  Beurteilung  eines  konkreten  Verfahrens.  Das  LIB  stellt  keine  allgemeine  oder
individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als
politische  Stellungnahme  seitens  der  Staatendokumentation  oder  des  Bundesamtes  für 
Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. 
Zugunsten  der  besseren  Les-  und  Verwendbarkeit  wird  im  vorliegenden  Produkt  auf  eine 
genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter
gemeint.
Qualitäts- und Aktualisierungshinweis
Das  LIB  beinhaltet  Arbeitsübersetzungen  fremdsprachiger  Quellen.  Auswahl,  Verwertung  und 
Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der 
Staatendokumentation.
Eine Aktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf auf Anfrage. Die Aktualität der verwendeten 
Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete 
Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
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Länderspezifische Anmerkungen
keine
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Inhaltsverzeichnis
 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................5
 2. Politische Lage..........................................................................................................................5
 3. Sicherheitslage..........................................................................................................................7
 4. Rechtsschutz / Justizwesen...................................................................................................... 8
 5. Sicherheitsbehörden.................................................................................................................8
 6. Folter und unmenschliche Behandlung.....................................................................................9
 7. Korruption................................................................................................................................10
 8. Wehrdienst und Rekrutierungen.............................................................................................10
 9. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................11
 10. Meinungs- und Pressefreiheit................................................................................................. 12
 11. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition............................................................13
 12. Haftbedingungen.....................................................................................................................14
 13. Todesstrafe..............................................................................................................................14
 14. Religionsfreiheit.......................................................................................................................14
 15. Minderheiten........................................................................................................................... 15
 16. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................15
16.1. Frauen/Kinder.....................................................................................................................15
16.2. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten................................................................................17
 17. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................18
 18. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................18
 19. Medizinische Versorgung........................................................................................................ 19
 20. Rückkehr................................................................................................................................. 20
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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
 2. Politische Lage
Der Präsident, der als Staatsoberhaupt fungiert und die meisten Exekutivbefugnisse innehat, wird 
für fünf Jahre gewählt. Die Amtszeitbeschränkungen des Präsidenten wurden 2002 abgeschafft 
und  durch  eine  Verfassungsänderung  im  Jahr  2019  wiederhergestellt.  Diese  gelten  nicht 
rückwirkend (FH 2024).
Obwohl  seit  1992  regelmäßig  Mehrparteienwahlen  abgehalten  werden,  wird  die  togolesische 
Politik seit 1963 von dem verstorbenen Gnassingbé Eyadéma und seinem Sohn, dem derzeitigen 
Präsidenten Faure Gnassingbé, kontrolliert (FH 2024). General Gnassingbé Eyadéma regierte als 
Militärherrscher ab 1967 fast vier Jahrzehnte lang mit harter Hand. Trotz des Anfang der 1990er 
Jahre  eingeführten  Mehrparteienwahlen  wurde  die  Regierung  weitgehend  von  Präsident 
Gnassingbé Eyadéma dominiert, dessen Partei Rassemblement du Peuple Togolais (RPT) seit 
1967  fast  ununterbrochen  an  der  Macht  ist  und  deren  Nachfolgepartei,  die  Union  pour  la 
République (UNIR), weiter die Mehrheit der Sitze in der heutigen Legislative hält (CIA 28.3.2025).
Die togolesische Nationalversammlung hat am 19. April 2024 in einer finalen Lesung eine neue 
Verfassung verabschiedet, die das präsidiale System durch ein parlamentarisches System ersetzt.
Das neue Grundgesetz schafft das direkte Wahlrecht für den Präsidenten der Republik ab und 
führt das Amt des Ministerratspräsidenten ein, der fortan die Regierungsgeschäfte führt (BAMF 
22.4.2024; vgl. DF 2024).
Im Vorfeld der mehrfach verschobenen Parlamentswahlen 2024 ist es zu Protesten gekommen. 
Der Grund dafür war die umstrittene Verfassungsänderung (BMZ 25.3.2025). Neun Mitglieder der 
Oppositionsgruppe  Dynamique  Monseigneur  Kpodzro  (DMK)  sind  von  der  Polizei  in  Lomé 
festgenommen worden, nachdem sie auf einem Markt gegen die Unrechtmäßigkeit der Reform 
protestiert hatten (AEP 5.4.2024). Die Alliance National pour le Changement (ANC) ist Teil der 
Oppositionskoalition und hat ebenfalls Proteste gegen die Verfassungsänderung angeführt, obwohl 
diese Proteste von der Regierung verboten worden waren (AJ 29.4.2024). In einer Erklärung 
haben  die  Oppositionskoalition  Dynamique  Pour  la  Majorité  du  Peuple  (DMP)  und  weitere 
Unterzeichner die Verfassungsänderungen als gezieltes politisches Manöver bezeichnet, um es 
Gnassingbé zu ermöglichen, seine Amtszeit auf Lebenszeit zu verlängern (AJ 20.4.2024).
Trotz allem wurden die Parlaments- und Regionalwahlen am 29. April 2024 durchgeführt (BAMF 
22.4.2024; vgl. AA 4.2.2025). Der nationalen Wahlkommission zufolge lag die Wahlbeteiligung bei 
61%. Zu den Wahlen hatten sich rd. 4,2 Millionen Togolesen registriert. Wie Medien berichtet 
haben,  verlief  der  Wahltag  ohne  größere  Zwischenfälle.  Laut  offiziellen  Angaben  hat  die 
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Regierungspartei Union pour la République (UNIR) eine klare Mehrheit im Parlament errungen.
Die Partei des Präsidenten gewann 108 der 113 Sitze. Die DMP hat jedoch die ordnungsgemäße 
Durchführung  sowie  die  Ergebnisse  der  Wahlen  infrage  gestellt.  Sie  hat  von  zahlreichen 
Unregelmäßigkeiten  und  Betrugsvorwürfen  am  Wahltag  berichtet,  darunter  eine  unzulässige 
Anzahl von Stimmen in mehreren Wahllokalen, ein verzögerter Beginn der Stimmabgabe sowie 
das Fehlen ausgehängter Wählerlisten (BAMF 6.5.2024). Bei den Wahlen haben Wahlbeobachter 
unterschiedliche  Einschätzungen  geäußert.  Während  die  Afrikanische  Union  (AU)  und  die 
Westafrikanische  Wirtschaftsgemeinschaft  (ECOWAS)  den  Wahlprozess  insgesamt  als 
zufriedenstellend  bewertet  haben,  gab  es  erhebliche  Kritik  der  katholischen  Kirche  (BMZ 
25.3.2025). Auch die Akkreditierung ausländischer Journalisten ist zeitweise ausgesetzt gewesen, 
was die Transparenz der Wahlen beeinträchtigt hat (DW 29.4.2024; vgl. BMZ 25.3.2025). Im 
Anschluss an die Wahlen wurde im Mai 2024 die grundlegende Verfassungsänderung verkündet 
(AA 4.2.2025). 
Die Senatswahlen haben am 15. Feber 2025 stattgefunden (AEP 18.2.2025). Die regierende UNIR
hat sich 34 der 41 verfügbaren Sitze gesichert (AEP 18.2.2025; vgl. TF 12.3.2025, AN 17.2.2025). 
Der togolesische Senat bildet die zweite Kammer des Parlaments, 20 Senatoren werden vom 
Präsidenten  ernannt  (TF  12.3.2025;  vgl.  AN  17.2.2025).  Einige  wichtige  Oppositionsparteien, 
darunter die ANC, die Forces Démocratiques pour la République (FDR) und die DMP haben die 
Wahlen boykottiert. Die Alliance des Démocrates pour le Développement Intégral (ADDI), die 
führende Oppositionspartei, hat an der Wahl teilgenommen, jedoch nur einen Sitz errungen. Sechs 
weitere Sitze sind an kleinere Parteien vergeben worden. Ausländischen Medienvertretern wurde 
keine  Akkreditierung  für  die  Berichterstattung  über  diese  Wahlen  erteilt,  ähnlich  wie  bei  den 
Parlaments- und Regionalwahlen im April (AN 17.2.2025).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (4.2.2025): Togo - Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/togo-node/togosicherheit/213850, 
Zugriff 11.4.2025
- AEP - African Elections Project (18.2.2025): Togo's ruling party secures senate victory amid 
controversial constitutional reforms, https://www.africanelections.org/news/togos-ruling-
partysecures-senate-victory-amid-controversial-constitutional-reforms/, Zugriff 26.5.2025
- AEP - African Elections Project (5.4.2024): Togo opposition calls for mass protest over 
legislative elections delay, https://www.africanelections.org/news/togo-opposition-calls-for-
mass-protest-over-legislative-elections-delay/, Zugriff 22.5.2025
- AJ - Al Jazeera (29.4.2024): Togo’s parliamentary election: Why all eyes are on President 
Gnassingbe, https://www.aljazeera.com/news/2024/4/29/togos-parliamentary-election-why-all-
eyes-are-on-president-gnassingbe, Zugriff 22.5.2025
- AJ - Al Jazeera (20.4.2024):   Togo approves constitutional reform changing how president is 
elected, https://www.aljazeera.com/news/2024/4/20/togo-approves-constitutional-reform-
changing-how-president-is-elected, Zugriff 22.5.2025
- AN - Africanews (17.2.2025): Faure Gnassingbé's party triumphs in Togo's senatorial vote, 
https://www.africanews.com/2025/02/17/faure-gnassingbes-party-triumphs-in-togos-senatorial-     
vote/   ,    Zugriff 26.5.2025
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- BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.5.2024): Briefing Notes, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes2024/briefingnotes-kw19-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 2.4.2025
- BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (22.4.2024): Briefing Notes, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2024/briefingnotes-kw17-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 2.4.2025
- BMZ - Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland]
(25.3.2025): Politische Situation, Schleppende Reformschritte, innere Spannungen, 
https://www.bmz.de/de/laender/togo/politische-situation-15762, Zugriff 23.5.2025
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (28.3.2025): The World Factbook, Togo, 
https://www.cia.gov/the-wor  ld-fa   ctbook/countries/togo/  , Zugriff 2.4.2025
- DF - Deutschlandfunk (20.4.2024): Parlament billigt umstrittene Verfassungsreform, 
https://www.deutschland  funk.de/parlament-billigt-umstrittene-verfassungsreform-102.html  , 
Zugriff 2.4.2025
- DW - Deutsche Welle (29.4.2024): Togo wählt nach Verfassungsreform neues Parlament, 
https://www.dw.com/de/togo-w%C3%A4hlt-neues-parlament-nach-umstrittener-
verfassungsreform/a-68947102, Zugriff 23.5.2025
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Togo, 
https://www.ecoi.net/en/do  cument/2108077.html   ,    Zugriff 2.4.2025
- TF - Togo First (12.3.2025): Togo Completes Senate with 61 Members, 
https://www.togofirst.com/en/politics/1203-15916-togo-completes-senate-with-61-members, 
Zugriff 26.5.2025
 3. Sicherheitslage
Aufgrund der Sicherheitslage in der benachbarten Sahel-Region und im äußersten Norden Togos, 
besteht grundsätzlich eine erhöhte Gefahr terroristischer Gewaltakte, Entführungen und krimineller 
Übergriffe (AA 4.2.2025), v.a. im äußersten Norden Togos durch Einsickern von kriminellen oder 
terroristischen Gruppen aus Burkina Faso (AA 4.2.2025; vgl. USDOS 23.4.2024). Togo hat seine 
Sicherheitskräfte im Grenzgebiet verstärkt; hier ist mit Kontrollen zu rechnen. Seit 2021 werden im 
Grenzgebiet Togos zu Burkina Faso wiederholt Anschläge mit terroristischem Hintergrund auf 
Sicherheitskräfte verzeichnet (AA 4.2.2025; vgl. RF 4.2.2025). Der Kampf gegen die Terrorgruppe 
Jama'at Nasr al-Islam wal Muslimin (JNIM) setzt sich im Grenzgebiet von Burkina Faso, Togo und 
Benin fort (USDOS 23.4.2024; vgl. UNSC 2.12.2024). 
Häufigkeit und Intensität der Anschläge haben 2024 zugenommen. Der bisherige Höhepunkt war 
ein Anschlag im Juli 2024 mit mindestens 21 Toten und vielen Verletzten (AA 4.2.2025; vgl. RF 
4.2.2025).  In der Nacht vom 25. auf 26. Oktober 2024 haben bewaffnete Angreifer in dem Dorf 
Malgbangou (Präfektur Kpendjal in der Region Savanes) nahe der Grenze zu Burkina Faso acht 
Menschen getötet. Einige Tage zuvor haben Angreifer einige Geschäfte in Brand gesteckt, es hat 
dabei aber keine Opfer gegeben (BAMF 28.10.2024).  
In  der   Region  Savanes  gilt  weiterhin  der Ausnahmezustand zur  Bekämpfung  terroristischer 
Bedrohungen. Die angespannte Sicherheitslage in der Region Savanes wirkt  sich auch auf die 
angrenzende Provinz Kara aus (EDA 29.11.2024). 
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Die Kriminalität ist vor allem in der Hauptstadt Lomé hoch. Dabei wird immer häufiger Gewalt
angewendet. Auch Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen vor (EDA 29.11.2024).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (4.2.2025): Togo - Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/togo-node/togosicherheit/213850, 
Zugriff 11.4.2025
- BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (28.10.2024): Briefing Notes, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes   2024/briefingnotes-kw44-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3  , Zugriff 3.4.2025
- EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (29.11.2024): 
Reisehinweise für Togo, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/togo/reisehinweise-fuertogo.html, Zugriff 15.4.2025
- UNSC - United Nations Security Council (2.12.2024): Activities of the United Nations Office for 
West Africa and the Sahel: Report of the Secretary-General, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2120502/n2434792.pdf, Zugriff 14.5.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): Country Report on Human Rights 
Practices 2023 - Togo, https://www.ecoi.n  et/de/d   okument/2107841.html  , Zugriff 3.4.2025
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Die Verfassung und das Gesetz sehen eine unabhängige Justiz vor, aber die Regierung respektiert 
ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht immer (USDOS 23.4.2024). In der Praxis stehen die 
Gerichte unter starkem Einfluss der Präsidentschaft. Das Verfassungsgericht gilt als parteiisch 
gegenüber  der  Regierungspartei  Union  pour  la  République  (UNIR).  Die  Richter  an  anderen 
Gerichten werden von der Exekutive auf der Grundlage der Empfehlungen eines von hochrangigen 
Richtern  dominierten  Justizrats  ernannt  (FH  2024).  Das  Gerichtssystem  ist  überlastet  und 
personell unterbesetzt (USDOS 23.4.20224).
Der Einfluss der Exekutive und die Korruption in der Justiz schränken die verfassungsmäßigen 
Rechte auf ein faires Verfahren ein (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Alle Angeklagten haben das 
Recht, unverzüglich und ausführlich über die gegen sie erhobenen Vorwürfe informiert zu werden. 
Weiters haben Angeklagte das Recht auf eine Verhandlung ohne unangemessene Verzögerung, 
auf Anwesenheit bei der Verhandlung und auf einen Anwalt. Obwohl die Behörden in vielen Fällen 
diese Rechte respektieren, gibt es zahlreiche Ausnahmen, darunter lange Verzögerungen bei den 
Verfahren und die Verweigerung des Zugangs zu Anwälten (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Togo, 
https://www.ecoi.net/e   n/document/2108077.html  , Zugriff 2.4.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): Country Report on Human Rights 
Practices 2023 - Togo, https://www.ecoi.n  et/de/d   okument/2107841.html  , Zugriff 3.4.2025
 5. Sicherheitsbehörden
Die Nationalpolizei (Direction de la Police Nationale) und die Gendarmerie (Gendarmerie Nationale 
Togolaise) sind verantwortlich für die Strafverfolgung und Aufrechterhaltung der Ordnung im Land. 
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Die Gendarmerie ist auch für die Migration und den Grenzschutz zuständig. Der Nationale
Nachrichtendienst stellt der Polizei und den Gendarmen Informationen zur Verfügung, hat jedoch 
keine  internen  Sicherheits-  oder  Haftbefugnisse.  Die  Polizei  steht  unter  der  Leitung  des 
Ministeriums für Sicherheit und Katastrophenschutz (CIA 28.3.2025; vgl. USDOS 12.4.2022). Die 
Gendarmerie  untersteht  dem  Verteidigungsministerium,  ist  aber  auch  dem  Ministerium  für 
Sicherheit  und  Katastrophenschutz  in  vielen  Fragen  der  Strafverfolgung  und  Sicherheit 
berichtspflichtig (CIA 28.3.2025; vgl. USDOS 12.4.2022). Die Armee (Forces Armees Togolaise) 
untersteht  dem  Verteidigungsministerium,  das  direkt  beim  Präsidenten  ressortiert  (USDOS 
12.4.2022). 
Manchmal  entgleitet  den  zivilen  Behörden  die  Kontrolle  über  die  Sicherheitskräfte,  und  die 
staatlichen Mechanismen zur Untersuchung und Bestrafung von Missbrauch sind häufig nicht 
wirksam. Straflosigkeit stellt bei den Sicherheitskräften, einschließlich Polizei, Gendarmerie und 
Streitkräften,  ein  Problem  dar (USDOS  12.4.2022;  vgl.  USDOS  23.4.2024).  Korruption  und 
unzureichende Ausbildung tragen dazu bei (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (28.3.2025): The World Factbook – Togo, 
https://www.cia.   gov/th   e-world-fa   ctbook/countries/togo/   , Zugriff 2.4.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): Country Report on Human Rights 
Practices 2023 - Togo, https://www.ecoi.n  et/de/d   okument/2107841.html  , Zugriff 3.4.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 – Togo, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071217.html, Zugriff 2.4.2025
 6. Folter und unmenschliche Behandlung
Die Verfassung und Gesetze verbieten derartige Praktiken. Es gibt jedoch zahlreiche Berichte über 
grausame,  unmenschliche  oder  erniedrigende  Behandlung  durch  Regierungsbeamte. 
Menschenrechtsorganisationen  berichteten  über  systematische  körperliche  Misshandlungen 
(USDOS 23.4.2024) bzw. Folter von Gefangenen (FH 2024).
Am 5. Juli 2023 wies der ECOWAS-Gerichtshof die Behörden an, Agbogbo Kossi Edem für die 
Verletzung seiner Menschenrechte zu entschädigen. Sicherheitskräfte hatten ihn festgenommen 
und  geschlagen,  als  er  an  einer  Demonstration  teilnahm,  auf  der  die  Veröffentlichung  der 
Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen 2020 gefordert wurde. Das Gericht urteilte, dass seine 
Festnahme willkürlich war, und forderte eine Untersuchung der Misshandlungen. Am 7. Juli 2023 
ordnete der ECOWAS-Gerichtshof zudem die sofortige Freilassung von zehn Personen an, die seit 
2019 ohne Gerichtsverfahren unter dem Vorwurf der Verletzung der Staatssicherheit inhaftiert 
waren. Das Gericht wies die Behörden außerdem an, alle zehn für die lange Inhaftierung und für 
Misshandlungen in der Haft zu entschädigen und forderte eine Untersuchung der Misshandlungen. 
Die Betroffenen waren Ende 2023 jedoch nach wie vor in Gewahrsam. Im November 2023 forderte 
der  ECOWAS-Gerichtshof  die  Behörden  auf,  15  Personen,  die  in  Verbindung  mit  den 
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Demonstrationen vom August 2017 festgenommen worden waren, umgehend freizulassen und
ihnen eine Entschädigung zu zahlen. Nach Auffassung des Gerichts waren sie willkürlich in Haft, 
und ihr Recht auf Schutz vor Folter und anderer Misshandlung ist verletzt worden (AI 24.4.2024).
Quellen:
- AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights - Togo 2023, 
https://www.ecoi.net/en  /document/2107934.html  , Zugriff 3.4.2025
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Togo, 
https://www.ecoi.net/e   n/document/2108077.html  , Zugriff 2.4.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): Country Report on Human Rights 
Practices 2023 - Togo, https://www.ecoi.n  e   t/de/dokument/2107841.html  , Zugriff 3.4.2025
 7. Korruption
Gemäß dem jährlichen Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International(TI) belegt 
Togo den 121. Platz von 180 untersuchten Ländern, gleichbedeutend mit weitverbreiteter
Korruption (TI 2024). Korruption ist ein ernstes und seit langem bestehendes Problem. So gilt die 
Polizei als korrupt (FH 2024). In der Öffentlichkeit herrscht die weit verbreitete Vorstellung, dass 
Anwälte und Prozessparteien Richter bestechen, um den Ausgang von Fällen zu beeinflussen 
(USDOS 23.4.2024).
Die  Regierung  hat  ein  Gesetz  zur  Eindämmung  der  Korruption  erlassen,  das  strafrechtliche 
Sanktionen  für  Korruption  durch  Beamte  vorsieht,  aber  es  wird  nicht  wirksam  durchgesetzt 
(USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024, TF 31.1.2023). Die meisten Mitglieder der Hohen Behörde für 
die  Verhütung  und  Bekämpfung  von  Korruption  und  damit  zusammenhängenden  Straftaten 
(HAPLUCIA) sind vom Präsidenten ernannt, was Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit des 
Gremiums aufkommen lässt. Die HAPLUCIA kann die Verfahren nicht selbst verfolgen und muss 
die Staatsanwaltschaft anrufen (FH 2024; vgl. TF 31.1.2023).
Quellen:
-FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Togo, 
https://www.ecoi   .ne   t/en/do   cument/2108077.html   , Zugriff 2.4.2025
-TF - Togo First (31.1.2023): Togo: Aba Kimelabalo, nouveau président de la HAPLUCIA, 
https://www.togofirst.com/fr/gouvernance-economique/3101-11316-togo-aba-kimelabalo-
nouveau-president-de-la-haplucia, Zugriff 4.4.2025
-TI - Transparency International (2024): Corruption Perceptions Iedex 2024, 
https://images.transparencycdn.org/images/Report-CPI-2024-English.pdf, Zugriff 8.5.2025
-USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): Country Report on Human Rights 
Practices 2023 - Togo, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107841.html  ,    Zugriff 3.4.2025
 8. Wehrdienst und Rekrutierungen
In  Togo  gibt  es  keine  Wehrpflicht.  Die  Streitkräfte  Togos  (Forces  Armees  Togolaises,  FAT) 
bestehen aus Freiwilligen, die sich ab einem Alter von 18 Jahren für einen zweijährigen Dienst 
verpflichten (CIA 28.3.2025).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 20
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- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (28.3.2025): The World Factbook, Togo,
https://w   ww.cia.gov/the-world-factbook/countries/togo/  ,    Zugriff 2.4.2025
 9. Allgemeine Menschenrechtslage
Die Behörden unterdrücken mitunter gewaltsam das Recht auf Meinungs,- Vereinigungs,- und 
Versammlungsfreiheit.  Mehrere  Proteste  gegen  Verfassungsänderungen  wurden  zu  Unrecht 
verboten,  Zeitungen  gesperrt  und  politische  Aktivitäten  und  Mitglieder  von 
Nichtregierungsorganisationen willkürlich verhaftet. Es werden Maßnahmen zur Verbesserung  der 
Gesundheitsversorgung ergriffen (AI 29.4.2025). Es gibt in den vergangenen Jahren immer wieder 
staatliche Eingriffe in die Medienfreiheit sowie willkürliche Festnahmen von Oppositionspolitikern. 
Menschenrechtsorganisationen  berichten  außerdem  über  Misshandlungen  in  Haft  (BMZ 
25.3.2025). Der Ausnahmezustand [Anm.: in der Region Savanes] berechtigt die Behörden unter 
anderem  dazu,  Hausdurchsuchungen  ohne  Durchsuchungsbefehl  vorzunehmen  (EDA 
29.11.2024).
Zu  den  relevantesten  Menschenrechtsproblemen  gehören  grausame,  unmenschliche  oder 
erniedrigende  Behandlung  durch  die  Regierung  oder  im  Auftrag  der  Regierung;  harte  und 
lebensbedrohliche  Haftbedingungen;  willkürliche  Verhaftung  oder  Inhaftierung;  politische 
Gefangene  oder  Häftlinge;  willkürliche  oder  rechtswidrige  Eingriffe  in  die  Privatsphäre; 
schwerwiegende Einschränkungen der Meinungs- und Medienfreiheit, einschließlich der Existenz 
von Verleumdungsgesetzen; erhebliche Eingriffe in die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; 
schwerwiegende  Korruption  in  der  Regierung;  fehlende  Untersuchung  von  und 
Rechenschaftspflicht für geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf 
häusliche  oder  intime  Partnergewalt  und  Kinder-,  Früh-  und  Zwangsverheiratung; 
Gewaltverbrechen oder Gewaltandrohungen gegen Angehörige sexueller Minderheiten; Existenz 
oder Anwendung von Gesetzen, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen 
zwischen Erwachsenen kriminalisieren; und Existenz der schlimmsten Formen von Kinderarbeit 
(USDOS 23.4.2024).
Ein  Cybersicherheitsgesetz  aus  dem  Jahr  2018  kriminalisiert  die  Veröffentlichung  falscher 
Informationen im Internet (FH 2024). Das Gesetz kriminalisiert die Erstellung und Weitergabe von 
Daten,  die  "die  öffentliche  Ordnung,  die  öffentliche  Sicherheit  oder  die  Verletzung  der 
Menschenwürde" untergraben (USDOS 23.4.2024) sowie Verstöße gegen die öffentliche Moral. 
Das Gesetz räumte der Polizei auch mehr Befugnisse zur elektronischen Überwachung ein (FH 
2024).  Obwohl  nach  dem  erwähnten  Gesetz  keine  Fälle  strafrechtlich  verfolgt  worden  sind, 
berichten Menschenrechtsorganisationen, dass das Gesetz weiterhin zu einer Atmosphäre des 
"eingeschränkten zivilen Raums" beiträgt, einem Umfeld, in dem die Bürger sich selbst zensieren, 
weil sie befürchten, für das Teilen von Gedanken und Meinungen bestraft werden zu können 
(USDOS 23.4.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 20
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