tans-lib-28-02-2017-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 23
PDF herunterladen
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 15 von 25
11.Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Die Verfassung sieht die Versammlungsfreiheit vor, aber die Regierung respektiert dieses  
Recht nicht immer. Kundgebungen bedürfen einer vorherigen polizeilichen Erlaubnis. Die  
Polizei kann diese Erlaubnis aus öffentlichen Sicherheitsgründen verweigern, wenn es sich  
um eine nicht registrierte Organisation oder politische Partei handelt. Die Polizei verweigerte  
Genehmigungen  für  Kundgebungen  von  politischen  Parteien,  NGOs  und  religiösen 
Organisationen (USDOS 13.4.2016). 
Das Recht auf freie und friedliche Versammlung wurde 2016 beschränkt. Die Monate vor den 
Wahlen in Sansibar waren von Gewalt geprägt. Mehr als 100 Mitglieder der Opposition Civic  
United Front (CUF) wurden verhaftet (AI 22.2.2017).
Im  Juni  wurden  alle  politischen  Kundgebungen  bis  zum  Jahr  2020  vom  Präsidenten 
verboten. Als Reaktion darauf forderten die Oppositionsparteien friedliche Proteste unter  
dem Banner „Allianz gegen die Diktatur in Tansania“ (UKUTA), was dazu führte, dass die  
Polizei  das  Verbot  erweitert  hat.  Zwei  Oppositionsführer  und  35  Unterstützer  aus  dem 
Festland  und  Sansibar  wurden  verhaftet.  Vier  Medienhäuser  wurden  geschlossen  und 
Journalisten verhaftet (AI 22.2.2017). 
Quellen:
- AI - Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State 
of  the  World's  Human  Rights  -  Tanzania,  
http://www.ecoi.net/local_link/336546/479220_de.html, Zugriff am 23.2.2017
- USDOS -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2015  -  Tanzania, https://www.ecoi.net/local_link/322617/462094_de.html, 
Zugriff 23.2.2017
12.Haftbedingungen
Gefangene  leiden  unter  harten  und  lebensbedrohlichen Bedingungen.  Unzureichende 
Nahrung,  Überfüllung,  schlechte  Hygiene  und  unzureichende  medizinische  Versorgung 
bleiben  weit  verbreitet.  Gefängnismitarbeiter  berichteten  über  Lebensmittel-  und  
Wassermangel,  sowie  einen  Mangel  an  Strom,  unzureichender  Beleuchtung  und 
unzureichender medizinischer Versorgung. Wegen des Mangels an Haftanstalten, werden  
Minderjährige  gemeinsam  mit  Erwachsenen  inhaftiert.  Das  Gesetz  verbietet  der  Presse 
Gefängnisse  zu  besuchen.  Seit  Jahresende  2015  erlaubte  die  Regierung  keinem 
unabhängigen nichtstaatlichen Beobachter mehr Zutritt in den Gefängnissen. Richter führten  
regelmäßige Besuche durch, um Gefängnisse zu kontrollieren und Anliegen von Sträflingen  
und Gefangenen zu hören. Die Unterbringung in Gefängnissen bleibt unzureichend und führt  
zu Diskrepanzen bei der Berichterstattung. Die Behörden haben keine Schritte eingeleitet,  
um die Missstände zu verbessern (FH 27.1.2016; vgl. USDOS 13.4.2016).
16

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 16 von 25
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (27.1.2016):  Freedom  in  the  World  2016  -  Tanzania, 
http://www.ecoi.net/local_link/327610/468226_de.html, Zugriff 22.2.2017
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2015  -  Tanzania,  https://www.ecoi.net/local_link/322617/462094_de.html, 
Zugriff 24.2.2017
13.Todesstrafe
Die  Todesstrafe  wird  seit  Mitte  der  90er  Jahre  nicht  mehr  vollstreckt,  Initiativen  zur 
Abschaffung  waren bisher nicht erfolgreich (AA  11.2015a). Um  die Verstümmelung und  
Ermordung hunderter Menschen mit Albinismus zu stoppen, hat die Regierung bereits letztes 
Jahr Todesurteile gegenüber verschiedenen Verdächtigen ausgesprochen. Die Aussagen  
der Regierung werfen neue Fragen auf, da Tansania zu den Ländern zählt, welche die  
Todesstrafe in der Praxis abgeschafft und keine Hinrichtungen mehr seit dem Jahr 1994  
vollzogen  hatte.  Gesetzlich  wurde  die  Abschaffung  der  Todesstrafe  jedoch  noch  nicht 
endgültig fixiert. Die übliche Hinrichtungsmethode in Tansania ist Erhängen. Verbrechen,  
welche mit dem Tod bestraft werden können sind Mord und Verrat (IGT 8.2.2016).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt (11.2015a): Tansania - Innenpolitik, http://www.auswaertiges-
amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Tansania/Innenpolitik_node.html, Zugriff 
22.2.2017
- IGT - Initiative gegen die Todesstrafe (8.2.2016): Tansania: Erneute Todesurteile wegen  
Mord  an  Albinos,  
http://www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de/nc/aktuelles/nachrichten/details/article/
tansania-erneute-todesurteile-wegen-mord-an-albinos.html, Zugriff 23.2.2017
14.Religionsfreiheit
Religiöse Konflikte waren in Tansania – ebenso wie ethnische Auseinandersetzungen –  
weitgehend  unbekannt.  Erst  in  jüngster  Zeit  gibt  es  eine  Tendenz  der  politischen 
Instrumentalisierung  von  Religion,  insbesondere  durch  den  Konflikt  um  die  muslimisch 
geprägte CUF-Partei, die auf den Inseln Sansibars und an der Küste hohe Stimmenanteile  
verbuchen  kann.  Dabei  geht  es  auch  darum,  ob  Muslimen  eine  Scharia-rechtliche 
Gerichtsbarkeit  zugebilligt  werden  kann,  was  in  Form  von  Kadi-Gerichten  de  facto  in 
Sansibar schon immer der Fall war. Um zu verhindern, dass die Religion in Tansania, wie in  
anderen Ländern Afrikas, zu einem Politikum wird, wurde bei Volkszählungen seit 1967 nicht  
mehr  nach  der  Religionszugehörigkeit  gefragt.  Man  geht  davon  aus,  dass  sich  das 
ursprünglich  ausgewogene  zahlenmäßige  Verhältnis  zwischen  Christen,  Muslimen  und 
Anhängern traditioneller Religionen inzwischen zugunsten der katholischen und evangelisch-
lutherischen  Kirchen  verschoben  hat,  aber  auch  der  islamische  Bevölkerungsanteil  ist 
gewachsen. Häufig werden Elemente aus der autochthonen Spiritualität in den christlichen
17

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 17 von 25
oder islamischen Glauben integriert (Synkretismus). Ahnenverehrung sowie Besuche bei  
einem traditionellen Heiler sind gängige Praxis, vor allem in ländlichen Gegenden Tansanias. 
(GIZ 1.2017c). Laut CIA sollen 61,4 Prozent der Bevölkerung Tansanias Christen sein und  
35,2 Prozent Muslime (CIA 12.1.2017). Die Verfassungen der Regierung Tansanias und der  
halbautonomen Regierung in Sansibar sehen Religionsfreiheit vor und verbieten religiöse  
Diskriminierung. Es ist zu Verhaftungen nach Fällen von Brandstiftung an sechs Kirchen im  
Westen  des  Landes  gekommen,  aber  nur  wenig  Fortschritte  bei  der  Verfolgung. 
Untersuchungen  der  Polizei  und  Strafverfolgungen  von  vergangenen  Schießereien, 
Säureangriffen und Bombenanschlägen gegen religiöse Führer und Institutionen setzten sich  
fort (USDOS 10.8.2016). 
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency (12.1.2017): World Factbook: Tanzania - People and  
Society,  https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/tz.html,  Zugriff 
24.2.2017
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (1.2017c): Tansania - 
Gesellschaft, https://www.liportal.de/tansania/gesellschaft/, Zugriff 21.2.2017
- USDOS - US Department of State (10.8.2016): 2015 Report on International Religious  
Freedom  -  Tanzania,  http://www.ecoi.net/local_link/328344/469123_de.html,  Zugriff 
23.2.2017
15.Ethnische Minderheiten
Am Festland leben 99 Prozent Afrikaner, von denen 95 Prozent der Volksgruppe der Bantu  
angehören,  die  sich  in  mehr  als  130  Ethnien  unterteilt.  Das  restliche  1  Prozent  bilden 
Asiaten, Europäer und Araber. Auf Sansibar leben Afrikaner, Araber und Afro-Araber (CIA  
12.1.2017).  In  Tansania  gibt  es  etwa  159  verschiedenen  Ethnien,  jeweils  mit  eigener 
Sprache. Nur wenige Volksgruppen haben mehr als eine Million Angehörige und ethnische  
Konflikte spielen in Tansania praktisch keine Rolle. Keine Ethnie Tansanias hat eine so  
große  mediale  Sichtbarkeit  wie  die  Massai,  dabei  hat  dieses  nilotische  Volk  nur  einen 
Bevölkerungsanteil von 1 Prozent. Die mit Abstand größte Ethnie (Bantu) stellen die Sukuma  
südlich des Viktoriasees. In Tansania ist man stolz darauf, dass das Swahili zur nationalen  
Identität beigetragen hat. Im Gegensatz zu vielen anderen afrikanischen Staaten, in denen  
es neben den Lokalsprachen meist nur eine europäische Amtssprache zur Verständigung im  
beruflichen  Umfeld  gibt,  wird  in  Tansania  von  fast  allen  Menschen  das  Swahili  als 
gemeinsame Amts-, Verkehrs- und Umgangssprache akzeptiert. Die zweite Amtssprache,  
Englisch, wird in Tansania dagegen selbst auf höchster Ebene oft nur dann verwendet, wenn  
Ausländer anwesend sind. Swahili wurde auch neben Englisch, Französisch, Portugiesisch  
und Arabisch als offizielle Arbeitssprache der Afrikanischen Union zugelassen (GIZ 1.2017c).
Quellen:
18

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 18 von 25
- CIA - Central Intelligence Agency (12.1.2017): World Factbook: Tanzania - People and  
Society,  https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/tz.html,  Zugriff 
24.2.2017
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (1.2017c): Tansania -  
Gesellschaft, https://www.liportal.de/tansania/gesellschaft/, Zugriff 24.2.2017
16.Relevante Bevölkerungsgruppen: Frauen/Kinder
Die  Verfassung  verbietet  Diskriminierung  aufgrund  der  Staatsangehörigkeit,  des  
Herkunftsortes, der politischen Meinung, der Religion oder des Geschlechts. Die Regierung  
hat die Verbote nicht wirksam durchgesetzt. Keine Bestimmungen verbieten Diskriminierung  
aufgrund sexueller Orientierung oder Sprache. Das Gesetz verbietet bestimmte Formen der  
Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen (USDOS 13.4.2016). Tansania ist an der  
Umsetzung der Empfehlungen des UN-Ausschusses zur Beseitigung der Diskriminierung der 
Frau (CEDAW-Ausschuss) gescheitert. Im Jahr 2016 empfahl der Ausschuss eine Reform  
des  örtlichen  Gewohnheitsrechts  (Erklärung  Nr.  4),  die  Frauen  in  Bezug  auf  die 
Vermögensverwaltung und die Erbschaftsrechte diskriminierte. Eine grenzüberschreitende  
Gerichtsentscheidung  im  September  erklärte  verfassungswidrige  Abschnitte  des  
Heiratsgesetzes,  welches  die  Kinderheirat  von  Mädchen  unter  18  Jahren  erlaubte,  für 
aufgehoben. Tansania hat eine der höchsten Raten von Kinderheiraten in der Welt. 37  
Prozent der Mädchen unter 18 sind bereits verheiratet und 7 Prozent vor dem 15. Geburtstag 
(AI  22.2.2017;  vgl.  GIZ  1.2017c).  Dagegen  engagiert  sich  die  Frauenbewegung,  die  in 
Tansania zivilgesellschaftlich recht gut verankert ist, beispielsweise im  Tanzania Gender  
Networking Programme. In der Politik sind Frauen inzwischen vergleichsweise gut vertreten:  
sie stellen 37 Prozent der Abgeordneten und 28 Prozent der Minister - auch ein Drittel der  
Richterpositionen sind mit Frauen besetzt (GIZ 1.2017c).
Gerade Frauen, von denen nur sehr wenige eine gut bezahlte Anstellung haben, tragen  
einen großen Teil der Last. Obwohl sie neben dem Haushalt auch für die Versorgung der  
Kinder,  der  Pflegebedürftigen  und  nicht  selten  der  arbeitslosen  Männer  zuständig  sind, 
werden  die  bestehenden  Frauenrechte  oft  durch  religiöse  und  gewohnheitsrechtliche 
Praktiken unterlaufen (GIZ 1.2017c). 
Quellen:
- AI - Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State 
of  the  World's  Human  Rights  -  Tanzania,  
http://www.ecoi.net/local_link/336546/479220_de.html, Zugriff am 23.2.2017
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (1.2017c): Tansania -  
Gesellschaft, https://www.liportal.de/tansania/gesellschaft/, Zugriff 24.2.2017
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2015  -  Tanzania,  https://www.ecoi.net/local_link/322617/462094_de.html, 
Zugriff 24.2.2017
19

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 19 von 25
16.1. Homosexuelle
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Das Gesetz sieht Haftstrafen von bis zu 25  
Jahren vor (EDA 22.2.2017). Für Homosexualität und Prostitution drohen lange Haftstrafen.  
Diese  können  sogar  lebenslänglich  ausgesprochen  werden,  sollten  daran  Minderjährige 
beteiligt sein  (BMEIA 22.2.2017). 
Die  Behörden  gehen  scharf  gegen  LGBTI  Personen  vor  und  drohen  unterstützenden 
Organisationen die Schließung. Personal wurde angehalten und Dokumente aus den Büros  
des Community Health Education Services beschlagnahmt (AI 22.2.2017).
Im August wurden 20 Mitglieder der LGBTI Gemeinschaft in Dar es Salaam von der Polizei  
angehalten. Die meisten wurden für mehr als 48 Stunden festgehalten und ohne Anklage  
wieder  entlassen.  Im  November  haben  die  Behörden  gemeinschaftsbasierte  HIV/AIDS 
Präventionsprogramme für Homosexuelle aufgehoben (AI 22.2.2017).
Einvernehmliche,  gleichgeschlechtliche,  sexuelle  Beziehungen  sind  illegal  und  strafbar. 
Mitglieder  der  LGBT  Gemeinschaft  erleben  Diskriminierung  und  Missbrauch  durch  die 
Polizei. Die meisten verstecken ihre sexuelle Orientierung (FH 27.1.2016).
Quellen:
- AI - Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State 
of  the  World's  Human  Rights  -  Tanzania,  
http://www.ecoi.net/local_link/336546/479220_de.html, Zugriff am 23.2.2017
- BMEIA  -  Bundesministerium  für  Europa,  Integration  und  Äußeres  (22.2.2017): 
Reiseinformationen  –  Tansania:  Besondere  Bestimmungen,  
https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/tansania/,  Zugriff  
22.2.2017
- EDA  -  Eidgenössisches  Departement  für  auswärtige  Angelegenheiten  (22.2.2017): 
Reisehinweise für  Tansania,  https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/tansania/reisehinweise-fuertansania.html, Zugriff 22.2.2017
- FH  -  Freedom  House  (27.1.2016):  Freedom  in  the  World  2016  -  Tanzania, 
http://www.ecoi.net/local_link/327610/468226_de.html, Zugriff 22.2.2017
17.Bewegungsfreiheit
Die  Verfassung  gewährleisten  Bewegungsfreiheit,  Auslandsreisen,  Auswanderung  und 
Rückkehr. In der Regel respektiert  die Regierung diese Rechte. Es kommt allerdings zu  
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen in Tansania. Diese dürfen sich nur  
2,5 Meilen vom Nyarugusu Refugee Camp entfernen (USDOS 13.4.2016).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2015  -  Tanzania,  https://www.ecoi.net/local_link/322617/462094_de.html, 
Zugriff 24.2.2017
18.IDPs und Flüchtlinge
20

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 20 von 25
Gesetze sorgen für Asyl- oder Flüchtlingsstatus und die Regierung hat ein System für den  
Schutz von Flüchtlingen eingerichtet. Die Regierung arbeitet im Allgemeinen mit dem UN-
Hochkommissariat  für  Flüchtlinge  (UNHCR)  und  anderen  humanitären  Organisationen 
zusammen, um den Flüchtlingen und Asylsuchenden Schutz und Unterstützung zu bieten.  
Der Nationale Förderungsausschuss (NEC) ist verpflichtet sich regelmäßig zu treffen und  
Bestimmungen  über  Anträge  zu  treffen  (USDOS  13.4.2016).  Tansania  hat  in  den 
vergangenen Konflikten in der Region der Großen Seen (Demokratische Republik Kongo,  
Burundi, Ruanda) traditionell eine vermittelnde und stabilisierende Rolle eingenommen. Mit  
der Aufnahme von bis zu einer Million Flüchtlingen aus Burundi, Ruanda und Demokratische  
Republik Kongo  hatte Tansania eine Hauptlast dieser Konflikte zu  tragen  gehabt. Viele  
kongolesische Flüchtlinge erhielten die tansanische Staatsangehörigkeit. Als derzeit noch  
Vorsitzende der EAC spielt Tansania eine führende Rolle bei den regionalen Anstrengungen, 
eine Lösung der Krise in Burundi zu erarbeiten. Seit Anfang 2015 haben rund 100.000  
burundische Flüchtlinge, nach Ausbruch ziviler Unruhen aufgrund der Entscheidung des  
burundischen Präsidenten im Amt zu bleiben, Schutz in Tansania gesucht (AA 11.2015c; vgl. 
FH 27.1.2016). 
Zweiter aktueller Schwerpunkt bei Tansanias Einsatz für Frieden und Stabilität in der Region  
ist der Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo. Als engagierter Vorsitz des SADC-
Gremiums für Sicherheit und Politik hat sich Tansania 2012/2013 für eine robuste Rolle der  
SADC bei der Konfliktlösung stark gemacht und mit der Bereitstellung einer bis heute aktiven  
Interventionsbrigade Führungsstärke gezeigt (AA 11.2015c).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt (11.2015c): Tansania - Außenpolitik, http://www.auswaertiges-
amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Tansania/Aussenpolitik_node.html, 
Zugriff 22.2.2017
- FH  -  Freedom  House  (27.1.2016):  Freedom  in  the  World  2016  -  Tanzania, 
http://www.ecoi.net/local_link/327610/468226_de.html, Zugriff 24.2.2017
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2015  -  Tanzania,  https://www.ecoi.net/local_link/322617/462094_de.html, 
Zugriff 24.2.2017
19.Grundversorgung und Wirtschaft
Tansania hat beachtliche Fortschritte in Bezug auf die makroökonomische Stabilisierung  
über die letzten beiden Dekaden erzielt und ist einer der dynamischsten Wachstumsmärkte  
in der Region Subsahara Afrika geworden, gehört aber weiterhin zu den ärmsten Ländern  
der Welt. Das weiterhin hohe Bevölkerungswachstum liegt bei circa 3,2 Prozent pro Jahr.  
Das Wirtschaftswachstum lag im Jahr 2014 etwa bei 7,0 Prozent (IWF). Damit verzeichnet  
Tansania seit einer Dekade ein gleich bleibendes hohes Wirtschaftswachstum. Das Pro-
Kopf-Einkommen ist in diesem Zeitraum auf 695 US-Dollar gestiegen und hat sich damit
21

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 21 von 25
mehr  als  verdoppelt  (AA  11.2015b).  Wachstumsmotoren  der  Wirtschaft  sind  
Telekommunikation,  Finanzdienstleistungen  sowie  das  Baugewerbe.  Die  offizielle  
Arbeitslosigkeit wird mit circa 13 Prozent angegeben, dürfe aber tatsächlich deutlich darüber  
liegen. Hauptexportgüter sind Gold, Kaffee, Tee, Baumwolle und Tabak. Seit 2000 geht der  
Anteil  am  Exporterlös  von  "cash  crops"  (Kaffee,  Baumwolle,  Tee,  Tabak,  Sisal  und 
Cashewnüsse) zugunsten der einheimischen Lebensmittelversorgung zurück. Mehr als 70  
Prozent  der  Bevölkerung  leben  und  arbeiten  im  ländlichen  Raum  (AA  11.2015b).  Die 
Landwirtschaft  wird  noch  lange  einen  großen  Anteil  am  Bruttoinlandsprodukt  des 
Agrarstaates  Tansania  halten.  Sie  dient  vier  Fünfteln  der  Bevölkerung  der  eigenen 
Subsistenz, bzw. ist deren wichtigste Einnahmequelle. Die wichtigsten Anbauprodukte (auch  
für  den  Export)  sind  vor  allem  Reis,  Weizen,  Mais  und  Soja  (GIZ  1.2017b).  Im 
Infrastrukturbereich  konnte  in  den  letzten  Jahren  eine  deutliche  Verbesserung  der 
Wasserversorgung  im  ländlichen  Bereich  festgestellt  werden  (AA  11.2015b).  Mit  der 
geringen Produktivität in der Landwirtschaft sind die Lebenshaltungskosten korreliert, von  
denen 55,9 Prozent für die Ernährung verwendet werden. An zweiter Stelle kommt der  
Posten  'Fortbewegung'  (9,7  Prozent),  dann  'Energie  und  Wasser'  (8,5  Prozent)  sowie 
'Getränke und Tabak' (6,9 Prozent). Eine positive Bilanz der wirtschaftlichen Entwicklung  
sieht nicht nur die Weltbank. Dennoch hat Tansania mehrere der 'entwicklungspolitischen  
Jahrtausendziele' (Millennium Development Goals) verfehlt. Die Fischerei spielt nicht nur an  
der Küste, sondern auch an den großen Seen, insbesondere dem Viktoriasee, eine große  
Rolle - vielfach verbunden mit einer hohen Umweltbelastung und illegaler Fischerei. Das  
Handwerk ist in Tansania, ebenso wie die industrielle Produktion, noch schwach ausgebildet. 
Tansania zählt zu den am wenigsten industrialisierten Ländern der Welt. Nur 5 Prozent der  
Arbeitskräfte sind an der industriellen Produktion beteiligt, die sich zudem auf die Städte  
Daressalam  und  Arusha  konzentriert.  Beim  Bergbau  hat  insbesondere  die  industrielle 
Goldgewinnung, aber auch der Kleinstgoldbergbau erheblichen Anteil an dieser Entwicklung.  
Sehr  umstritten  ist  zudem  der  geplante  Uranabbau  in  Tansania,  der  neben  Gas-  und 
Ölproduktion  die  industrielle  Entwicklung  ankurbeln  soll  (GIZ  1.2017b).  Weniger  als  20 
Prozent der Bevölkerung haben Zugang zu Strom (AA 11.2015b).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt (11.2015b): Tansania - Wirtschaft, http://www.auswaertiges-
amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/TansaniaSicherheit_node.html, Zugriff 
22.2.2017
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (1.2017b): Tansania -  
Wirtschaft  und  Entwicklung,  https://www.liportal.de/tansania/wirtschaft-entwicklung/, 
Zugriff 24.2.2017
20.Medizinische Versorgung
22

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 22 von 25
Die  medizinische  Versorgung  ist  mit  Europa  nicht  zu  vergleichen  und  häufig  technisch, 
apparativ und/oder hygienisch problematisch (AA 22.2.2017). Aufgrund der hygienischen  
Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie des Mangels an  
entsprechendem  Fachpersonal  entspricht  die  Lage  in  den  Krankenhäusern  nicht  dem 
westeuropäischen Standard. Die Zahl der HIV-infizierten Personen ist hoch und stellt ein  
großes Problem (AA 22.2.2017; vgl. BMEIA 22.2.2017). Ca. 6 Prozent der Erwachsenen  
sollen in Tansania Träger dieses Virus sein, insgesamt 1,4 Mio. Menschen (GIZ 1.2017c).  
Nach dem Auftreten von Cholera in Flüchtlingseinrichtungen der Region Kigoma, Anfang  
2015 ist inzwischen eine Ausbreitung über weite Teile des Landes zu verzeichnen. Betroffen  
sind  auch  Daressalam  (insbesondere  Slums),  Arusha  und  Sansibar.  
Ausbruchkontrollmaßnahmen laufen, allerdings sind ein Ende des Ausbruchs und die weitere 
Entwicklung derzeit nicht absehbar (AA 22.2.2017). 
In Tansania nutzen besonders viele Menschen die Dienste traditioneller Heiler, auch weil das 
Land mit "schulmedizinischen" Einrichtungen und Fachkräften stark unterversorgt ist. In der  
Öffentlichkeit gehen die Meinungen zur traditionellen Medizin weit auseinander: Während  
einige  "Wunderheiler"  enormen  Zulauf  erfahren,  soll  insbesondere  die  traditionelle 
Naturheilkunde stärker in die moderne Medizin integriert werden (GIZ 1.2017c).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (22.2.2017):  Tansania,  Reise-  und  Sicherheitshinweise, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/
TansaniaSicherheit_node.html, Zugriff 22.2.2017
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (1.2017c): Tansania -  
Gesellschaft, https://www.liportal.de/tansania/gesellschaft/, Zugriff 24.2.2017
- BMEIA  -  Bundesministerium  für  Europa,  Integration  und  Äußeres  (22.2.2017): 
Reiseinformationen  -  Tansania,  Gesundheit  und  Impfungen,  
https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/tansania/,  Zugriff  
22.2.2017
21.Rückkehr
Die Verfassung sieht die Freiheit der Bewegung innerhalb des Landes vor und der Rückkehr  
vor.  In  der  Regel  werden  diese  Rechte  von  der  Regierung  respektiert.
Die  Regierung  arbeitete  im  Allgemeinen  mit  dem  UN-Hochkommissariat  für  Flüchtlinge 
(UNHCR) und anderen humanitären Organisationen zusammen, um den Flüchtlingen und  
Asylsuchenden Schutz und Unterstützung zu bieten (USDOS 13.4.2016)
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2015  -  Tanzania,  https://www.ecoi.net/local_link/322617/462094_de.html, 
Zugriff 24.2.2017
23