tans-lib-28-02-2017-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 25 Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und häufig technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch (AA 22.2.2017). Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem westeuropäischen Standard. Die Zahl der HIV-infizierten Personen ist hoch und stellt ein großes Problem (AA 22.2.2017; vgl. BMEIA 22.2.2017). Ca. 6 Prozent der Erwachsenen sollen in Tansania Träger dieses Virus sein, insgesamt 1,4 Mio. Menschen (GIZ 1.2017c). Nach dem Auftreten von Cholera in Flüchtlingseinrichtungen der Region Kigoma, Anfang 2015 ist inzwischen eine Ausbreitung über weite Teile des Landes zu verzeichnen. Betroffen sind auch Daressalam (insbesondere Slums), Arusha und Sansibar. Ausbruchkontrollmaßnahmen laufen, allerdings sind ein Ende des Ausbruchs und die weitere Entwicklung derzeit nicht absehbar (AA 22.2.2017). In Tansania nutzen besonders viele Menschen die Dienste traditioneller Heiler, auch weil das Land mit "schulmedizinischen" Einrichtungen und Fachkräften stark unterversorgt ist. In der Öffentlichkeit gehen die Meinungen zur traditionellen Medizin weit auseinander: Während einige "Wunderheiler" enormen Zulauf erfahren, soll insbesondere die traditionelle Naturheilkunde stärker in die moderne Medizin integriert werden (GIZ 1.2017c). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (22.2.2017): Tansania, Reise- und Sicherheitshinweise, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/ TansaniaSicherheit_node.html, Zugriff 22.2.2017 - GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (1.2017c): Tansania - Gesellschaft, https://www.liportal.de/tansania/gesellschaft/, Zugriff 24.2.2017 - BMEIA - Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (22.2.2017): Reiseinformationen - Tansania, Gesundheit und Impfungen, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/tansania/, Zugriff 22.2.2017 21.Rückkehr Die Verfassung sieht die Freiheit der Bewegung innerhalb des Landes vor und der Rückkehr vor. In der Regel werden diese Rechte von der Regierung respektiert. Die Regierung arbeitete im Allgemeinen mit dem UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) und anderen humanitären Organisationen zusammen, um den Flüchtlingen und Asylsuchenden Schutz und Unterstützung zu bieten (USDOS 13.4.2016) Quellen: - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights Practices 2015 - Tanzania, https://www.ecoi.net/local_link/322617/462094_de.html, Zugriff 24.2.2017
